Mitteilung Stadt

Deponie Tüfentobel: Stadt bekommt vor Bundesgericht recht

Luftaufnahme Deponie Tüfentobel
Luftaufnahme Deponie Tüfentobel

Die von der Stadt St.Gallen eingeleitete Enteignung im Zusammenhang mit dem Abschlussprojekt Deponie Tüfentobel ist rechtskräftig. Das hat das Bundesgericht am 10. März 2022 entschieden. Entsorgung St.Gallen ist zuversichtlich, dass mit diesem Entscheid die Einschränkungen des Deponiebetriebs bald aufgehoben werden können.

1967 nahm die Stadt St.Gallen auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Gaiserwald die Deponie Tüfentobel in Betrieb, als Ersatz für den «Gallemescht» in der Waldau. Das rund zwei Kilometer lange Tüfentobel wird von der Spisegg her etappenweise in Richtung Engelburg aufgefüllt, mit verschiedenen nicht brennbaren Abfällen aus der Region.

Im Jahr 2003 stimmten das Stadtparlament und die Stimmberechtigten der Stadt St.Gallen dem Abschlussprojekt für die Deponie Tüfentobel mit Gesamtkosten von CHF 35,5 Mio. zu. Rund zehn Jahre später wurde festgestellt, dass die Dienstbarkeitsverträge aus dem Jahr 1964 die Fläche des Abschlussprojekts 2003 nicht vollumfänglich abdecken. Bei der Planung des Abschlussprojekts waren die Deponiegrenzen verschoben worden. Das Stadtparlament genehmigte 2017 einen Kredit von CHF 2.1 Mio. für die Entschädigung der Grundeigentümer. Die Stadt St.Gallen verhandelte in der Folge mit den betroffenen Eigentümern und erhielt nachträglich die Auffüllrechte – mit einer Ausnahme. Mit einem Grundeigentümer konnte keine Einigung erzielt werden, weshalb die Stadt St.Gallen im Jahr 2018 ein Enteignungsverfahren einleitete. Der Kanton beurteilte die Enteignung als zulässig. Der Eigentümer zog den Entscheid jedoch weiter an das Verwaltungsgericht, später an das Bundesgericht. Dieses hat jetzt die Entscheide der beiden vorherigen Instanzen bestätigt.

Nach dem positiven Bundesgerichtsentscheid über die Zulässigkeit der Enteignung müssen sich Stadt und Grundeigentümer jetzt über die Höhe der Entschädigung einigen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die kantonale Schätzungskommission für Enteignungen über die Entschädigung. Stadt und Entsorgung St.Gallen sind zuversichtlich, dass der reguläre Deponiebetrieb bald wieder möglich sein wird und die Mengenkontingentierung und Beschränkung des Einzugsgebiets aufgehoben werden können. Angesichts der Dringlichkeit wird die Stadt bei der zuständigen Schätzungskommission ein Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung stellen. Auch die Projektierungsarbeiten für die Erweiterung und Optimierung der Deponie werden wieder aufgenommen, nachdem sie 2018 auf Stufe Vorprojekt abgebrochen werden mussten.

Die Deponie Tüfentobel erfüllt im Einzugsgebiet für Einwohnerinnen und Einwohner, Baugewerbe, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie kommunale Betriebe eine sehr wichtige Funktion bei der Entsorgung nicht brennbarer Abfälle. Während des laufenden Rechtsverfahrens, war die Auffüllung auf den Parzellen des vom Enteignungsverfahren betroffenen Grundeigentümers nicht möglich. Die Annahme von unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial musste auf 60'000 Tonnen pro Jahr einge­schränkt werden gegenüber rund 387'000 Tonnen in den Jahren 2016 bis 2018. Das Einzugsgebiet wurde in dieser Zeit auf St.Gallen und Gaiserwald beschränkt. Wegen des allgemeinen Deponiemangels mussten deshalb teilweise Ablagerungsplätze im Ausland angefahren werden, was längere Fahrzeiten, mehr Abgase und höhere Kosten für zur Folge hatte.