Kommunaler Richtplan erstmals angepasst
Der im Jahr 2012 vom Stadtparlament verabschiedete Richtplan der Stadt St.Gallen soll in diesem Jahr erstmals angepasst werden. Wesentliche Bestandteile der Anpassung betreffen die Innenentwicklung und die Freiräume. Bis zum 31. Mai 2022 haben Bevölkerung, Parteien und Interessenvertretende Gelegenheit, sich auf der Partizipationsplattform zur Richtplananpassung – Aufnahme Strategien zu äussern. Bis Ende Jahr soll er vom Stadtparlament beraten und verabschiedet werden.
Der Richtplan der Stadt St.Gallen stellt die Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr gesamthaft und koordiniert dar. Er gibt eine Übersicht über die Themen und Aufgaben in den raumplanerisch relevanten Bereichen und formuliert Aufgaben für die Stadtentwicklung. Er nimmt notwendige Interessenabwägungen vor oder zeigt auf, wo solche noch durchzuführen sind. In den bald zehn Jahren seit dem Erlass durch das Stadtparlament hat sich der Richtplan als Führungs- und Koordinationsinstrument für Behörden und Verwaltung bewährt. Er soll deshalb im Grundsatz bestehen bleiben und nur dort angepasst werden, wo wesentlicher Bedarf besteht.
Innenentwicklung und Freiräume
Kern der Anpassung 2022 ist die Aufnahme der wesentlichen raumrelevanten Inhalte von Strategien und Konzepten, welche in den letzten Jahren erarbeitet wurden.
Die Stadt St.Gallen hat die Innenentwicklungsstrategie und die Freiraumstrategie in den Jahren 2019 bis 2021 erarbeitet und im Mai 2021 veröffentlicht. Mit der Innenentwicklungsstrategie (IES) wurde ein Instrument zur Förderung einer angemessenen Siedlungsentwicklung nach innen geschaffen.
Die Implementierung der IES in den kommunalen Richtplan ist ein Auftrag, welcher vom kantonalen Richtplan vorgegeben und vor der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) vorzunehmen ist. Damit die Revisionsarbeiten der BZO ab anfangs 2023 zügig und zielgerichtet weitergeführt werden können (10-Jahres-Frist PBG ab 2017), soll eine Anpassung des Richtplans vorgenommen werden. Eine umfassende Gesamtrevision wird erst nach Erlass der überarbeiteten BZO erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt auch die «Lebensdauer» einer Richtplanung mit 15 bis 20 Jahren abgelaufen ist. Auch können damit die Grundlagen und Ziele für eine neue Planungsperiode ohne Zeitdruck ausgearbeitet werden.
Anpassungen im Einzelnen
Der Inhalt des Richtplans besteht aus dem Richtplantext mit Beschlüssen sowie Richtplankarten. Bei den meisten Beschlüssen drängt sich keine Anpassung auf und sie wurden unverändert belassen. Erledigte Beschlüsse konnten gestrichen werden. Anpassungen aufgrund wesentlicher Prozessfortschritte oder geänderter gesetzlicher Bestimmungen wurden vorgenommen.
Hauptinhalt der Richtplananpassung 2022 ist die Aufnahme neuer Strategien und Konzepte (Innenentwicklungsstrategie IES, Freiraumstrategie FRS, Wohnraumstrategie WRS und weitere).
Information und Partizipation
Die Information und Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung sowie die Anhörung des Kantons, der REGIO Appenzell AR-St.Gallen-Bodensee und der Nachbargemeinden ist bei einer Richtplanänderung vorgeschrieben (Art. 34 PBG). Es wird eine öffentliche Mitwirkung auf der digitalen Plattform der Stadt St.Gallen durchgeführt, welche bis zum 31. Mai 2022 dauert. Der angepasste Text und die Karten des Richtplans sind auf der E-Mitwirkungsplattform einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist sind ein öffentlicher Informationsanlass am 4. Mai 2022 (in der Reihe «Stadthorizonte») sowie ein Fachevent am 28. April 2022 vorgesehen.
Weitere Schritte
Nach Abschluss der öffentlichen Mitwirkung wird der Stadtrat die konsolidierte Richtplananpassung dem Stadtparlament vorlegen. Die Beratung im Stadtparlament ist für den November 2022 vorgesehen.