Mitteilung Stadt

Stadt St.Gallen hebt vier weitere Sondernutzungspläne ersatzlos auf

Überbauungsplan
Überbauungsplan

Im Jahr 2010 hat das Stadtparlament den Stadtrat durch ein Postulat mit einer Überprüfung der älteren Sondernutzungspläne in der Stadt St.Gallen beauftragt. Konkret sollte geprüft werden, ob die vor 1980 und somit vor dem ersten Zonenplan der Stadt erlassenen Sondernutzungspläne noch gerechtfertigt sind. Nachdem im Jahr 2020 bereits sechs Sondernutzungspläne aufgehoben werden konnten, konnte nun das Aufhebungsverfahren von weiteren vier Sondernutzungsplänen erfolgreich geschlossen werden.

Nach einer detaillierten Überprüfung kam der Stadtrat in seinem Postulatsbericht im Jahr 2018 zum Ergebnis, dass insgesamt 23 der 140 Sondernutzungspläne vor 1980 ersatzlos aufgehoben werden können. Da für jede Aufhebung ein Auflage- und anschliessend mutmasslich ein Rechtsmittelverfahren erforderlich wird, wurde im Postulatsbericht aus Kapazitätsgründen eine gestaffelte Aufhebung der 23 Pläne in Aussicht gestellt.

Bei den vier Sondernutzungsplänen, deren Aufhebungsverfahren nun abgeschlossen werden konnte, handelt sich um die Überbauungspläne «Kleinberg» (1956), «St.Georgen-Strasse zwischen Gellertstrasse und Sonderstrasse» (1966) und «Obere Gerhalde» (1956 / 1957) sowie den «Baulinienplan für die Parzellen Nrn. 1518-1525 (Grundbuch St.Fiden) zwischen Krontal- und Falkensteinstrasse» (1969). Für sämtliche Sondernutzungspläne wurde bei den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt und anschliessend für die Aufhebung das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Erfreulicherweise sind während des öffentlichen Auflageverfahrens keine Rechtsmittel gegen die Aufhebung der vier genannten Sondernutzungspläne ergriffen worden. Die ersatzlose Aufhebung erfolgt bei allen genannten Sondernutzungsplänen auf den 1. März 2022.