Gegenvorschläge zur Zukunfts-Initiative und Gute-Luft-Initiative unterliegen dem fakultativen Referendum
Das Stadtparlament hat an seiner Sitzung vom 2. November 2021 die Initiativen «Zukunfts-Initiative» und «Gute-Luft-Initiative» abgelehnt und Gegenvorschläge beschlossen. Die Gegen-vorschläge unterstehen dem fakultativen Referendum.
Am 2. November 2021 hat das Stadtparlament die Initiativbegehren «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» und «Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» behandelt. Die beiden Initiativbegehren wurden abgelehnt. Das Stadtparlament hat Gegenvorschläge beschlossen.
Die Mehrheit des Initiativkomitees hat die Initiativbegehren zurückgezogen, weshalb die Initiativen nicht an die Urne gelangen. Bei beiden Gegenvorschlägen handelt es sich um bereits ausformulierte Anpassungen in den Erlassen (Nachtrag zum Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung) bzw. um die Erstellung eines neuen Reglements für ein gesunde Stadtklima. Gemäss Art. 58 des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1; RIG) ist keine weitere Parlamentsvorlage zum Inhalt des Gegenvorschlags nötig, sondern der Beschluss des Stadtparlaments vom 2. November 2021 ist direkt dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Die Referendumsfrist läuft vom 2. Februar 2022 bis 3. März 2022.