Mitteilung Stadt

Ökologische Tarifrevision Fernwärme

Lukasmühle
Lukasmühle

Per 1. Juni 2022 beabsichtigt der Stadtrat, den mit den ökologischen Tarifrevisionen für die Strom- und Gasversorgung eingeschlagenen Weg auch bei der Fernwärmeversorgung fortzusetzen. Angestrebt wird die Einführung verschiedener Fernwärmeprodukte. Dazu ist eine Anpassung des Stadtwerkereglements erforderlich, worüber das Stadtparlament Ende Februar entscheidet. Zudem wird der Fernwärmepreis vom Ölpreis entkoppelt.

Die Fernwärmeversorgung ist durch die Nutzung der Wärme aus der Kehrichtverbrennung bereits heute überaus umweltverträglich. Dennoch besteht die Absicht, sie noch weiter zu ökologisieren. Bei der städtischen Elektrizitäts- und Gasversorgung wurden mittels ökologischer Tarifreformen bereits die Voraussetzungen geschaffen, um den Anteil an erneuerbaren Energien in den einzelnen Produkten Schritt für Schritt zu erhöhen. Mit einem neuen, ebenfalls vier Produkte umfassenden Portfolio soll dieses Prinzip nun auch für die Fernwärmeversorgung übernommen werden. Damit möchten die Stadtwerke auch hier die Basis schaffen, um die Ökologisierung, u.a. z.B. mittels Zugabe von Biogas, synthetischen Gasen und Holz, sukzessive voranzutreiben. Dank dieser Systematik erhält die Wärmekundschaft eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Produkten und kann die ökologische Bilanz ihrer Anlagen auf freiwilliger Basis weiter verbessern. Wie beim Strom und Gas soll auch hier der so genannte «Green Default» (ökologische Vorauswahl) angewendet werden. Die Fernwärmeprodukte setzen sich zu Beginn wie folgt zusammen:

  «St.Galler Wärme Grau»

  • 70 %    Abfallwärme aus dem KHK
  • 5 %    Abwärme aus Blockheizkraftwerken mit fossilen Brennstoffen
  • 25 %    Heizkessel mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Öl)

 «St.Galler Wärme Basis» (Standardprodukt)

  •  70 %    Abfallwärme aus dem KHK
  • 5 %    Abwärme aus den Blockheizkraftwerken mit Biogas oder synthetischen Gasen aus der EU
  • 25 %    Heizkessel mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Öl)

«St.Galler Wärme Öko»

  •  70 %    Abfallwärme aus dem KHK
  •  5 %    Abwärme aus den Blockheizkraftwerken mit Biogas oder synthetischen Gasen aus der EU
  • 20 %    Heizkessel mit Biogas oder synthetischen erneuerbaren Gasen aus der EU
  •  5 %    Heizkessel mit Biogas, synthetischen erneuerbaren Gasen oder Holz aus der Schweiz

 «St.Galler Wärme Öko Plus»

  • 70 %    Abfallwärme aus dem KHK
  • 5 %    Abwärme aus den Blockheizkraftwerken mit Biogas oder synthetischen Gasen aus der EU
  • 25 %    Heizkessel mit Biogas, synthetischen erneuerbaren Gasen oder Holz aus der Schweiz

Der Anteil an erneuerbaren Energien wird auf dem Weg zur Klimaneutralität bis ins Jahr 2050 abhängig von deren Verfügbarkeit sukzessive erhöht, bis auch für die Fernwärmeversorgung keine fossilen Anteile mehr eingesetzt werden.

Kostenbasierte Berechnungsgrundlage des Fernwärmetarifs

Seit der Einführung der Fernwärmeversorgung in St.Gallen im Jahr 1986 ist der Tarif an den Ölpreis gebunden. In den letzten Jahren wurde die Praxistauglichkeit und das Zeitgemässe dieser Preisermittlung verschiedentlich in Frage gestellt. Nun wird ein Systemwechsel bei der Preisgestaltung vorgenommen. Statt einer automatisierten, indexbasierten Preisfindung soll neu der Stadtrat die Arbeitspreistarife bei Bedarf anpassen können. Die Gebühren, welche die Stadtwerke in der Elektrizitäts- und Gasversorgung erheben, sind so bemessen, dass sie sämtliche Kosten der jeweiligen Versorgung decken und eine angemessene Reservebildung sowie eine Ablieferung an den allgemeinen Haushalt ermöglichen. Dieser Grundsatz soll auch für die Fernwärmeversorgung übernommen werden. Damit entfallen die durch den volatilen Ölmarkt bedingten Preisschwankungen, was die finanzielle Planbarkeit sowohl für die Kundschaft als auch für die Stadtwerke deutlich erhöht.

Die Bezugsgebühr der Fernwärmeversorgung setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Aus diesen beiden Komponenten resultieren die Heizkosten. Diese Aufteilung wird beibehalten. Bei Anschlussgebühr und Leitungskosten handelt es sich um Investitionskosten, die von dieser Revision nicht tangiert werden und unverändert bestehen bleiben.

Ein Systemwechsel kann nie so erfolgen, dass die Änderungen für alle Kundinnen und Kunden kostenneutral ausfallen. Die Veränderung der Berechnungsmethodik beim Grundpreis führt dazu, dass bei kleineren Fernwärmeanschlüssen im Vergleich zum Preis des günstigsten Produkts «St.Galler Wärme Grau» keine Mehrkosten entstehen, teilweise fallen die Kosten sogar geringer aus. Bei grossen Objekten kann die Preiserhöhung bei über zehn Prozent liegen, da die Fernwärmepreise aus der bisherigen Berechnungsmethodik heraus im Vergleich zu kleineren Anschlüssen zu tief angesetzt gewesen sind.

  • Gleich hohe oder tiefere Kosten                                    17 %   der Kundschaft
  • Zwischen 0 und 5 Prozent höhere Kosten                     57 %   der Kundschaft
  • Zwischen 5 und 10 Prozent höhere Kosten                   20 %   der Kundschaft
  • Mehr als 10 Prozent höhere Kosten                                6 %   der Kundschaft

Im Durchschnitt erhöhen sich die Kosten bei «St.Galler Wärme Grau» um 3,3 Prozent. Beim Standardprodukt «St.Galler Wärme Basis» beträgt die durchschnittliche Preiserhöhung 12 Prozent.

Stadtparlament entscheidet

Wichtige Schritte bei der Umsetzung des Energiekonzepts 2050 der Stadt St.Gallen haben die St.Galler Stadtwerke mit den ökologischen Tarifrevisionen für die Strom- und Gasversorgung erreicht. Nun ist auch bei der Fernwärmeversorgung eine ökologische Tarifrevision vorgesehen. Die Einführung ökologisch unterschiedlich ausgeprägter Fernwärmeprodukte bedingt eine Anpassung des Stadtwerkereglements; die entsprechende Vorlage wird voraussichtlich an der Stadtparlamentssitzung vom
22. Februar 2022 behandelt und untersteht dem fakultativen Referendum.