Mitteilung Stadt

Förderung von Elektro-Personenwagen wird per 1. Juli 2022 aufgehoben

Elektroauto an Ladestation
Elektroauto an Ladestation

Die Förderung von Elektro-Personenwagen wird per 1. Juli 2022 aufgehoben. Elektrische Nutzfahrzeuge (insbesondere Lieferwagen) für den gewerblichen Einsatz werden weiterhin unterstützt. Seit dem Jahr 2015 fördert die Stadt St.Gallen den Kauf und das Leasing von gewerblich genutzten Elektroautos. Ab 1. April 2017 erhielten auch Privatpersonen Förderbeiträge für Elektrofahrzeuge. Ziel war, die Markteinführung der Elektromobilität im Sinne des Energiekonzepts 2050 zu unterstützen. Die Modellvielfalt hat in den letzten zwei Jahren in allen Fahrzeugklassen stark zugenommen und die Anschaffungskosten sind gesunken.

Bis Ende 2021 wurden 498 Batterie-Elektrofahrzeuge gefördert, für weitere 97 wurde eine Förderzusage ausgestellt. Die Anzahl der Fördergesuche für Elektrofahrzeuge und damit die Summe der ausbezahlten Fördergelder stieg in den ersten vier Jahren zögerlich an. Von 2015 bis 2018 wurden durchschnittlich 20 Elektrofahrzeuge pro Jahr gefördert. Mit 62 bzw. 97 geförderten Elektrofahrzeugen in den Jahren 2019 und 2020 wurde eine deutliche Zunahme verzeichnet. Ab Januar 2021 stieg die Anzahl an Gesuchen rasant an. Im ersten Halbjahr 2021 sind 145 Fördergesuche für Elektrofahrzeuge eingegangen, im zweiten Halbjahr 183.

Die Elektromobilität wird im Sinne des Energiekonzeptes 2050 gefördert, da Elektromotoren viermal effizienter sind als Verbrennungsmotoren und mit erneuerbarem Strom betrieben, auch wesentlich klimafreundlicher. Mit der finanziellen Unterstützung von E-Fahrzeugen für Private und Unternehmen werden die Mehrkosten der Elektrofahrzeuge gegenüber vergleichbaren Autos mit Verbrennungsmotoren reduziert. Der Förderbetrag für reine Elektrofahrzeuge beträgt 15 Prozent des Anschaffungspreises (Grundausstattung), maximal CHF 5'000, wobei nur Fahrzeuge unterstützt werden, deren Anschaffungspreis unter CHF 60'000 lag.

Elektromobilität boomt

Hauptgrund für den starken Anstieg an Fördergesuchen ist die Entwicklung auf dem Fahrzeugmarkt und die damit verbundene höhere Akzeptanz. Die Modellvielfalt hat in den letzten zwei Jahren in allen Fahrzeugklassen stark zugenommen und die Fahrzeugpreise sind günstiger geworden – die höheren Anschaffungskosten können mit den tieferen Betriebskosten während der Nutzungszeit kompensiert werden. Zudem wurde und wird die öffentliche Ladeinfrastruktur stetig ausgebaut und Standard-Ladelösungen für zu Hause sind etabliert.

Fördervolumen hat stark zugenommen

Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage von Elektrofahrzeugen und damit die Anzahl Fördergesuche weiter zunehmen werden. Bei einer Interpolation der Fördergesuche auf das Jahr 2022 wäre mit 600 Gesuchen mit einem Gesamtförderbetrag von rund CHF 2’000'000 zu rechnen, was eine zu grosse Belastung für den Energiefonds mit einem jährlichen Gesamtertrag von rund CHF 4'000'000 bedeuten würde. Die Absicht der Förderung über den Energiefonds war, die Markteinführung der Elektromobilität zu unterstützen. Mit den mittlerweile erhältlichen und über 1000 in der Stadt immatrikulierten Fahrzeugen ist dies erreicht. Zudem sind heute die Gesamtkosten (Anschaffung und Betrieb in der Life-Cycle-Betrachtung) eines vollelektrischen Personenwagens nicht höher als für einen Verbrenner, was eine Förderung nicht mehr rechtfertigt. Die freiwerdenden Mittel sollen für die Unterstützung beim Aufbau der Ladeinfrastruktur und zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen eingesetzt werden.

E-Nutzfahrzeuge werden weiterhin gefördert

Bei den Nutzfahrzeugen (insbesondere Lieferwagen) sind einerseits die Gesamtkosten für eine vollelektrische Version nach wie vor höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren und andererseits ist das Angebot an geeigneten Modellen noch klein. Deshalb werden elektrische Nutzfahrzeuge für den gewerblichen Einsatz weiterhin gefördert. Ebenfalls unterstützt werden Ladestationen, die über den reinen Privatgebrauch hinaus genutzt werden können, sowie elektrisch angetriebene Motorräder. Firmen erhalten auch Förderbeiträge für E-Lastenfahrräder.

Förderanträge können noch bis 30. Juni 2022 gestellt werden

Privatpersonen und Firmen, die in der nächsten Zeit ihr Fahrzeug ersetzen möchten, können noch bis 30. Juni 2022 von Fördergeldern profitieren. Weitere Informationen gibt gerne die Dienststelle Umwelt und Energie,
Tel. 071 224 56 76, umwelt.energie@stadt.sg.ch oder sind unter www.umwelt.stadt.sg.ch zu finden.