Mitteilung Stadt

Gebührenpflicht für Oberflächenparkplätze wird ausgedehnt

Parkierte Autos
Parkierte Autos

Im Zentrum der Stadt St.Gallen werden rund 600 öffentliche Oberflächenparkplätze bewirtschaftet. Um diese in Zukunft nutzungsgerechter zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die Attraktivität der Tiefgaragenparkplätze im Stadtzentrum zu steigern, wird die Gebührenpflicht für die Oberflächenparkplätze ausgedehnt. Die neue Parkplatzbewirtschaftung gilt ab dem 1. Januar 2022.

Die bestehenden Oberflächenparkplätze im Stadtzentrum werden heute von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr und am Samstag von 8 bis 17 Uhr bewirtschaftet. Die neue Bewirtschaftungspraxis sieht vor, diese täglich durchgehend zu verwalten. Für die vorgesehene Anpassung der Zeiten wurde ein Städtevergleich durchgeführt. Dieser hat gezeigt, dass in der Stadt St.Gallen die Parkplätze weniger lange bewirtschaftet und zudem günstigere Gebühren verlangt werden als zum Beispiel in Basel oder Luzern. Demnach werden auch in St.Gallen die Parkgebühren nicht mehr nur auf die Geschäfts- und Arbeitszeiten abgestimmt sein, sondern vielmehr auf das Freizeitverhalten der Bevölkerung angepasst. Die Oberflächenparkplätze im Stadtzentrum sind ab dem 1. Januar 2022 täglich gebührenpflichtig. Neu gilt ein Tagestarif (7 bis 24 Uhr) von CHF 2.00 pro Stunde und ein Nachttarif (Mitternacht bis 7 Uhr) sowie Sonntagstarif von CHF 1.50 pro Stunde. Für die Nachtzeit (19 bis 7 Uhr) gilt keine Höchstparkzeit. Die neue Bewirtschaftungspraxis betrifft ebenfalls die Parkplätze auf dem Spelteriniplatz.

 

Tiefgaragenparkplätze vermehrt nutzen

Mit der neuen Parkplatzbewirtschaftung möchte die Stadt zum einen die Kosten für den gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes decken, zum anderen soll dadurch die Fortbewegung innerhalb der Stadt über den Öffentlichen Verkehr, das Velo oder zu Fuss gefördert werden. Zurzeit sind Oberflächenparkplätze ab 19 Uhr grösstenteils gebührenfrei. Dies führt dazu, dass häufig ab diesem Zeitpunkt Parkplätze in der Tiefgarage weniger genutzt werden. Mit einer zeitlichen Ausdehnung der Gebührenpflicht kann der Anreiz geschaffen werden, vermehrt die Parkplätze in den Tiefgaragen aufzusuchen. Die meisten Parkhausbetreiberinnen und -betreiber bieten während der Nachtzeit einen preisgünstigeren Nachttarif an. Damit können auch der Parkplatzsuchverkehr und Fahrzeuglärm im Stadtzentrum reduziert werden.