Verwaltungsrekurskommission stoppt St.Galler Wasser-Rappen
Aufgrund der Klage einer Privatperson hat die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St.Gallen (VRK) mit Entscheid vom 15. Oktober 2021 den Zuschlag auf den Trinkwasserpreis von zwei Rappen pro 1000 Liter zur Finanzierung des Fonds Wasser-Rappen als unzulässig erklärt. Der Stadtrat sieht sich gezwungen, den Fonds zu sistieren. Bis auf Weiteres kann die Stadt keine Hilfsprojekte für sauberes Trinkwasser in der Welt über diesen Fonds unterstützen.
Das Stadtparlament hat am 27. August 2019 ein Reglement über den Fonds Wasser-Rappen erlassen. Dieser Fonds leistet Beiträge an Wasserversorgungsprojekte in Ländern mit unzureichender Wasserversorgungsinfrastruktur. Finanziert wurde der Fonds durch einen Zuschlag auf den Arbeitspreis der Wasserversorgung in Höhe von 2 Rp./m3. Pro Einwohnerin und Einwohner der Stadt wurde so in den Jahren 2020 und 2021 ein Solidaritätsbeitrag von rund einem Franken pro Jahr geleistet.
Der Stadtrat bedauert den Entscheid der Verwaltungsrekurskommission. Die Stadt St.Gallen ist 2016 der Initiative Blue Community beigetreten. Blue Communities anerkennen Wasser als öffentliches Gut. Sie achten auf einen nachhaltigen Umgang mit Wasser und setzen sich dafür ein, dass Wasserversorgung und -nutzung in der öffentlichen Hand bleiben. Sie unterstützen andere Länder dabei, eine funktionierende öffentliche Trinkwasserversorgung bereitzustellen und einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu erreichen. Dazu pflegen sie einen langfristigen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Partnern im In- und Ausland.
Mit dem Wasser-Rappen sollte ein kleiner Beitrag geleistet werden, damit Menschen in anderen Teilen der Welt, welche keinen selbstverständlichen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, bei der Versorgung mit diesem wichtigsten Lebensmittel unterstützt werden können.
Der Zuschlag auf den Wasserpreis von 2 Rp./m3 wird durch die St.Galler Stadtwerke nicht mehr in Rechnung gestellt.
Der Stadtrat überlegt sich Mittel und Wege, wie dieser kleine Solidaritätsbeitrag in anderer Form auch in Zukunft geleistet werden kann. Bis dahin wird der Fonds sistiert und es können daraus keine Beiträge an Hilfsprojekte mehr ausgerichtet werden.