Neues Reglement dem lokalen Taxigewerbe vorgestellt
Der Stadtrat hat im Jahr 2019 beschlossen, eine Gesamtrevision der städtischen Taxireglementierung vorzunehmen. Die Universität Luzern hat zum aktuellen Reglement ein Rechtsgutachten erstellt, welches den Taxiunternehmen präsentiert wurde. Auf Basis des Gutachtens wurde ein Entwurf für ein neues Personenbeförderungsreglement erarbeitet, welcher nun in der Vernehmlassung ist.
Das Taxireglement aus dem Jahr 1994 sowie das Reglement zum Vollzug des Taxireglements aus dem Jahr 1995 entspricht in einigen Teilen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben und den Bedürfnissen von Bevölkerung und Taxiunternehmen. Deshalb hat der Stadtrat eine Gesamtrevision der städtischen Taxireglementierung beschlossen. Die Stadtpolizei St.Gallen hat bei der Universität Luzern ein Rechtsgutachten, insbesondere in Bezug auf rechtlich kritische Fragen in Auftrag gegeben. Am Donnerstag, 2. September 2021, wurden die Resultate den lokalen Taxiunternehmen präsentiert. Das Gutachten zeigt unter anderem den Umgang mit App-basierten Personenbeförderungsdiensten wie beispielsweise «UBER» auf.
Entwurf des neuen Personenbeförderungsreglements liegt vor
Die Gestaltung des neuen Reglements richtet sich nach den Leitprinzipien Wettbewerbsneutralität, Technologieneutralität und Nachhaltigkeit. Im Rahmen des Gutachtens wurde ein möglicher Entwurf des neuen Reglements erarbeitet. Das neue Reglement befindet sich nun in der Vernehmlassung bei den Taxiunternehmen. Rückmeldungen zum aktuellen Entwurf können bis Ende September erfolgen. Anschliessend werden die allfälligen Anpassungen geprüft und das Reglement zur Verabschiedung dem Stadtparlament zugetragen. Das Inkrafttreten des neuen Taxireglements ist für Juli 2022 geplant.