Mitteilung Stadt

Musikverbot auf den Drei Weieren wird aufgehoben

Ansicht Drei Weieren
Ansicht Drei Weieren

Das in der Badeordnung festgelegte Musikverbot auf den Drei Weieren löste verschiedene Fragen und Unsicherheiten aus. Da es sich bei den Drei Weieren um eine Badeanstalt handelt, gelten während der Öffnungszeiten die Hausordnung der Bäder. Ausserhalb der betreuten Badezeiten gelten aufgrund des öffentlich zugänglichen Geländes die allgemeinen Vorschriften. Im Sinne der Vereinheitlichung der Praxis wird das Musikverbot aufgehoben.

Per Mai 2021 wurden sämtliche Badeordnungen der städtischen Freibäder angepasst. Ziel dabei war es, die Regeln in den städtischen Badeanstalten zu vereinheitlichen. Neu war das Abspielen von Musik sowie das Spielen von Musikinstrumenten, wie in den anderen öffentlichen Badeanstalten in der Stadt St.Gallen, verboten. Irrtümlicherweise wurde auch der Mannenweier bei der Umsetzung mitberücksichtigt. Diese Vorschrift löste verschiedene Fragen und Unsicherheiten aus. Der Mannenweier ist aufgrund seiner öffentlichen Zugänglichkeit ein Sonderfall. Aufgrund dessen hat der Stadtrat mit den verantwortlichen Dienststellen die Thematik sowie die rechtlichen Grundlagen besprochen.

Situation Drei Weieren

Im Bereich des Mannenweiers handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Gebiet, welches jederzeit betreten werden kann. In diesem Perimeter zwischen Möslengut und Milchhüslidamm wird der Badebetrieb während der Saison täglich von 9 bis 19 Uhr beaufsichtigt. Somit obliegt es dem Betriebspersonal, die Badeordnung zu kontrollieren und durchzusetzen. Eine Bussenerhebung durch die Polizei, gestützt auf die Badeordnung, ist nicht möglich. Ausserhalb der Betriebszeiten ist die Stadtpolizei St.Gallen für die Durchsetzung der allgemeinen Vorschriften, wie beispielsweise dem Immissionsschutzreglement, zuständig.

Bussen

Seit Saisonstart stellte die Polizei rund 20 Bussen aus. Die allermeisten Bussen betrafen die Zeit nach 22 Uhr. Nur zu einzelnen Beanstandungen kam es während der Tageszeit. Ob Bussen gestützt auf das generelle Musikverbot ausgestellt wurden, wird aktuell noch abgeklärt. Sollte dies der Fall sein, wird die Stadtpolizei St.Gallen im Einzelfall prüfen, ob die Busse zurückgezogen wird.

Neue Bestimmungen auf den Drei Weieren

Im Perimeter des Badebetriebs gilt während der Öffnungszeiten die angepasste Badeordnung des Gemeinschaftsbads Dreilinden. Das Musikverbot wird entsprechend aufgehoben.

Das Abspielen von Musik und das Spielen von Musikinstrumenten ist grundsätzlich erlaubt, sofern sich niemand dadurch gestört fühlt. Bei übermässigen Lärmimmissionen kann die Stadtpolizei St.Gallen eine Busse in der Höhe von CHF 60 aussprechen. Die Polizei sucht grundsätzlich zuerst den Dialog, bevor eine Busse ausgesprochen wird. In extremen Fällen von lauter Musik muss aber direkt mit einer Busse gerechnet werden.