VBSG Flottenerneuerung und Elektrifizierung, 2. Etappe
In den Jahren 2008 bis 2009 haben die Verkehrsbetriebe St.Gallen letztmals den grössten Teil ihrer Autobusflotte erneuert. In jener Zeit wurden 25 Diesel-Gelenkautobusse und 10 Standardbusse beschafft, die nun am Ende ihrer Nutzungsdauer stehen. Getreu den Klimazielen von Stadt, Kanton und Bund sollen die Dieselfahrzeuge durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden. Diesen Grundsatz hat das Stimmvolk der Stadt St.Gallen mit der Zustimmung zur ersten Etappe der Flottenerneuerung im November 2018 mit grossem Mehr mitgetragen.
Die Dieselbusflotte der VBSG muss aufgrund ihres Alters und der zurückgelegten Kilometer erneuert werden. Die Stadt nutzt die Gelegenheit, um die Flotte entsprechend den Klimazielen von Stadt, Kanton und Bund schrittweise auf Elektromobilität umzustellen. Nach der Zustimmung der St.Galler Stimmbevölkerung zur ersten Etappe der Flottenerneuerung (Volksabstimmung vom 25. November 2018; Ja-Stimmen-Anteil 80,9 %) werden zurzeit die Fahrzeuge der Linien 3, 4 und 6 durch Batterietrolleybusse der neusten Generation ersetzt. Dieser erste Erneuerungsschritt wird Ende 2021 abgeschlossen sein.
Als zweite Etappe der Fahrzeugerneuerung und Elektrifizierung sollen die Linien 7 und 8 auf den Betrieb mit Batterietrolleybussen umgestellt werden. Gleichzeitig wird die Batterietrolleybusflotte um vier Fahrzeuge für die Verstärkungen auf den Linien 3 und 4 und die Verlängerung der Linie 3 bis Wittenbach sowie mit den betrieblich erforderlichen Reservefahrzeugen ergänzt. Dabei werden die Gefässgrössen an den Bedürfnissen der Zukunft ausgerichtet und in der Tendenz grösser bestellt als bei der bestehenden Flotte, da mit grösseren Gefässen effizientere Transportleistungen erbracht werden können.
Ebenfalls im Rahmen dieser zweiten Etappe werden zudem die Quartierbusse, die Standard- und Midibusse der Linien 9, 10 und 11 von Diesel- auf den Elektrobetrieb umgestellt. Für diesen Zweck sollen ca. 2023 sieben Standard-Batteriebusse und sechs Midi-Batteriebusse sowie die für die Depotladung notwendige Ladeinfrastruktur beschafft werden. Damit werden im gleichen Umfang Dieselbusse ersetzt.
Die Betriebskosten der elektrifizierten Busflotte werden anfangs höher sein als der Betrieb einer vergleichbaren Dieselbusflotte. Dieser Unterschied wird sich jedoch in Zukunft deutlich vermindern. Einerseits kann mit Mitteln aus einem Förderprogramm gerechnet werden und andererseits wird ab 2026 die Mineralölsteuerrückerstattung für die Dieselbusse im Nahverkehr – und damit die faktische Subventionierung der nicht mehr zeitgemässen Dieseltechnologie durch den Bund – wegfallen.
Die Beschaffung bedarf einer Betriebsmittelbewilligung durch den Kanton St.Gallen. Die aus der Investition resultierenden Kosten der Beschaffung werden über die Betriebskosten weiterverrechnet. Der die Billetterträge übersteigende Betrag wird dem Kanton St.Gallen als Besteller des regionalen und örtlichen öffentlichen Verkehrs anteilsmässig weiterverrechnet. Die Stadt St.Gallen trägt über den Gemeindepool des Orts- und Regionalverkehrs rund 15 % der Mehrkosten von Amortisation und Betrieb der elektrifizierten Flotte selber.