Mitteilung Stadt

Vorgehen der Polizei infolge erneuter Gewaltaufrufe

Symbolbild
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Für Ostersonntagabend (04.04.2021) wird erneut zu Gewalt in der Stadt St.Gallen aufgerufen. Dem Stadtrat sowie der Stadtpolizei St.Gallen ist es ein Anliegen, dass die Öffentlichkeit Kenntnis des polizeilichen Vorgehens hat. Es werden weiterhin weder Gewalt noch Sachbeschädigungen geduldet. Am Sonntagabend finden daher ausgedehnte Personenkontrollen statt. Ziel ist es, Personen die auf Krawall aus sind oder als Schaulustige den Gewaltaufrufen folgen, wegzuweisen.

Nach zwei Freitagabenden mit Ausschreitungen in der Stadt St.Gallen, kursieren bereits wieder Aufrufe zu Gewalt für den Ostersonntagabend. Dem Stadtrat und der Stadtpolizei St.Gallen ist es ein Anliegen, dass die Öffentlichkeit Kenntnis über die Vorgehensweise der Polizei hat und sich insbesondere Jugendliche bewusst sind, auf was sie sich einlassen, wenn sie den Aufrufen zu Gewalt folgen.

Personenkontrollen und Wegweisungen

Am Sonntagabend werden ausgedehnte Personenkontrollen durchgeführt und Jugendliche, welche auf Krawall aus sind oder als Schaulustige den Gewaltaufrufen folgen, werden frühzeitig weggewiesen. Mit diesen Personenkontrollen muss in der ganzen Innenstadt gerechnet werden. Wer gegen eine ausgesprochene Wegweisung verstösst, wird zur Anzeige gebracht. Mit einer Strafanzeige müssen auch jene Personen rechnen, die letzten Freitag weggewiesen wurden, wenn sie sich heute Abend wieder in der Stadt St.Gallen aufhalten.

Aufruf zur Vernunft

Der Stadtrat und die Stadtpolizei St.Gallen appellieren an die Bevölkerung, den Aufrufen zu Gewalt nicht zu folgen, auch nicht als Schaulustige. Der Appell richtet sich insbesondere auch an die Eltern der Jugendlichen: Lassen Sie Ihre Kinder heute Abend nicht nach St.Gallen. Es gibt friedliche und damit zielführendere Wege, Aufmerksamkeit für die Anliegen junger Menschen zu erhalten.