Velo-Rechtsabbiegen bei Rot wird eingeführt
Ab dem 9. März 2021 dürfen Velofahrerinnen und Velofahrer in der Stadt St.Gallen bei roter Ampel rechts abbiegen, sofern dies mit einem Schild signalisiert ist. Im restlichen Kantonsgebiet folgen im Sommer 2021 weitere Schilder. Wo «Rechtsabbiegen bei Rot» künftig auch möglich sein wird, prüft der Kanton in den nächsten Monaten.
In einem ersten Schritt haben der Kanton und die Stadt St.Gallen letztes Jahr analysiert, wo das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos im Stadtgebiet künftig möglich sein wird. Das Ergebnis: Auf dem Stadtgebiet werden ab dem 9. März 2021 schrittweise 30 Ampeln mit einem Rechtsabbiege-Schild ausgestattet werden. Dies entspricht rund einem Viertel aller Rechtsabbiege-Beziehungen an Lichtsignalanlagen in der Stadt St.Gallen und damit dem Umsetzungsanteil in anderen grösseren Schweizer Städten. An diesen Standorten sind neben dem Anbringen des Schildes keine weiteren Massnahmen notwendig.
In einem zweiten Schritt analysiert der Kanton in den nächsten Monaten 316 weitere Ampeln im restlichen Kantonsgebiet. Wo keine baulichen Massnahmen nötig sind, werden im Sommer 2021 zusätzliche Ampeln mit einem Schild ausgestattet. Sind bauliche Massnahmen oder zusätzliche Markierungen erforderlich, ist das Anbringen der Schilder ab 2022 möglich. Dies gilt auch für die Stadt St.Gallen, wo ebenfalls weitere Schilder folgen sollen.
Rechtsabbiegen bei Rot nur mit Zusatzschild
Am 1. Januar 2021 schuf der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für das Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder, E-Trottinette, Mofas und schnelle E-Velos. Diese dürfen bei einem roten Lichtsignal rechts abbiegen, sofern an der Ampel ein zusätzliches Schild mit einem gelben Velo auf schwarzem Grund angebracht ist. Zudem muss die Verkehrssicherheit gewährleistet und anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern mit Grün, zum Beispiel querenden Fussgängerinnen und Fussgängern, der Vortritt gewährt werden. Ohne entsprechende Signalisation an der Ampel bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.
Die Einführung der neuen Regelung ist ein weiterer Schritt zur Förderung des Veloverkehrs. Dadurch können der Komfort für die Velofahrerinnen und Velofahrer weiter erhöht sowie die Stopps und die damit verbundenen Wartezeiten minimiert werden.