Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern
Öffentliche Informationen auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene sind nicht für alle Menschen gleichermassen zugänglich. Insbesondere für Gebärdensprachige fehlen adäquate Angebote. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, für städtische Anlässe auf Anfrage Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher einzusetzen.
Die Muttersprache gehörloser oder stark hörbehinderter Menschen ist die Gebärdensprache. Insbesondere für Menschen, die seit Geburt gehörlos sind, ist die Schriftsprache eine Fremdsprache und nur schwer verständlich. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern kann einen wichtigen Beitrag für die gesellschaftliche Inklusion von gehörlosen oder schwer hörbeeinträchtigten Menschen leisten, damit sie ihre Rechte und Pflichten gleichberechtigt wahrnehmen können.
Aus Anlass einer Petition hat sich der Stadtrat mit dem Thema auseinandergesetzt. Er erachtet einen möglichst barrierefreien Zugang zu städtischen Informationen als wichtigen Schritt, um das Behindertengleichstellungsgesetz auch im Bereich der städtischen Kommunikation umzusetzen. Bereits heute sind von der Stadt aufgenommene Videobotschaften untertitelt und damit auch für Menschen mit einer Hörbehinderung zugänglich. Neu schafft der Stadtrat die Möglichkeit, für städtische Anlässe Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher einzufordern. Der Hinweis mit den entsprechenden Kontaktdaten ist jeweils direkt in der Ausschreibung zum Anlass vermerkt und Betroffene können ihren Bedarf für eine Übersetzung in Gebärdensprache anmelden.