Mitteilung Stadt

Veränderungen bei den Einzugsgebieten der städtischen Oberstufe

Plan Einteilung Oberstufengebiete ab Schuljahr 2021/2022
Plan Einteilung Oberstufengebiete ab Schuljahr 2021/2022

Die Einzugsgebiete der Oberstufe werden angepasst. Zum einen gibt es einheitliche Gebiete für Sekundar- und Realklassen, zum anderen werden die klaren Grenzen mit flexiblen Zuteilungsgebieten ergänzt. Dies erlaubt eine optimale Verteilung der Jugendlichen auf die verschiedenen Oberstufenschulhäuser. Die neuen Einzugsgebiete kommen erstmals im Hinblick auf das Schuljahr 2021/22 zur Anwendung.

Seit der Umsetzung des Projekts «Oberstufe 2020» werden in jedem Oberstufenschulhaus der Stadt St.Gallen sowohl Sekundar- als auch Realklassen unterrichtet. Zuvor gab es reine Sekundar- und Realschulhäuser und unterschiedliche Einzugsgebiete für die beiden Schultypen. Neu gelten einheitliche Einzugsgebiete.

Bei der Zuteilung zur Oberstufe wird darauf geachtet, dass Schülerinnen und Schüler ein Schulhaus in der Nähe ihres Wohnorts besuchen können, der vorhandene Schulraum gut genutzt wird und ausgeglichene Klassengrössen gebildet werden. Um diese Zuteilungsziele noch besser erfüllen zu können, werden die fixen Grenzen der Schuleinzugsgebiete der Oberstufe durch flexible Zuteilungsgebiete ergänzt. An der Grenze des Oberstufenschuleinzugsgebiets Centrum wird sowohl gegen Osten als auch gegen Westen neu je ein Gebiet definiert, aus welchem eine Zuteilung ins benachbarte Schuleinzugsgebiet möglich ist. Damit wird die Flexibilität im Zuteilungsverfahren deutlich erhöht und Klarheit für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen geschaffen. Bei der Zuteilung zu den Primarschulen gelten bereits seit 2010 flexible Gebiete. Sie haben sich bewährt.

Wohnadresse ausschlaggebend

Die neue Zuteilungspraxis ab 2021 sieht vor, dass die Wohnadresse ausschlaggebend ist. Befindet sich eine Wohnadresse in einem flexiblen Zuteilungsgebiet, kann eine Zuteilung in ein Schulhaus des einen oder anderen Schuleinzugsgebiets erfolgen.

Alle Eltern können im Rahmen des Übertrittverfahrens von der Primarstufe zur Oberstufe einen Schulhauswunsch angeben. Das gilt auch dann, wenn ein Übertritt an die flade gewünscht wird. Sollte ihr Kind nicht per Los der flade zugeteilt werden, können die betroffenen Eltern – gleich wie die anderen Eltern auch – einen Wunsch für ein städtisches Oberstufenschulhaus äussern. Soweit der vorhandene Schulraum dies zulässt und die Zuteilungsziele erreicht werden können, werden die angegebenen Wünsche berücksichtigt. Darauf besteht aber kein Anspruch.

Eine Veränderung erfährt das Gebiet Rotmonten-Gerhalde. Während die Realschülerinnen und -schüler aus dem Gebiet östlich der Gerhaldenstrasse schon seit jeher dem nahe gelegenen Realschulhaus Buchental zugewiesen wurden, besuchten die Sekundarschülerinnen und -schüler aus diesem Gebiet die Sekundarschule Blumenau. Seit der Umsetzung des Projekts «Oberstufe 2020» werden im Schulhaus Buchental sowohl Real- als auch Sekundarklassen geführt. Deshalb werden künftig alle Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet östlich der Gerhaldenstrasse der Oberstufe Ost dem nahe gelegenen Schulhaus Buchental zugeordnet..

 

Weitere Informationen

Alle betroffenen Eltern und Kinder werden im Rahmen des Übertrittsverfahrens in den Monaten Februar und März 2021 über die neue Zuteilungspraxis durch die verantwortliche Lehrperson informiert. Die neuen Einzugsgebiete sind auf www.schule.stadt.sg.ch > Volksschule > Oberstufe (mit Abfragemöglichkeit der Wohnadresse)  abrufbar.