Mitteilung Stadt

Keine grossen Silvesterfeiern, bitte!

Symbolbild für Silvester
Symbolbild für Silvester

Der Stadtrat bittet die Bevölkerung, zum Jahresausklang auf grosse Silvesterfeiern zu verzichten. Es gilt weiterhin im privaten wie im öffentlichen Raum eine Obergrenze von zehn Personen. Aufgrund der leichten Entspannung der Lage werden Sportanlagen ab 4. Januar 2021 unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte für den Spitzensport sowie für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre wieder geöffnet.

Der Bundesrat hat vor den Festtagen auf die epidemiologisch besorgniserregende Lage hingewiesen. Die Zahl der Ansteckungen stieg auf hohem Niveau weiterhin an. Die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wurden daraufhin schweizweit noch einmal verstärkt. Unter anderem bleiben Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen bis 22. Januar 2021 geschlossen.

Feiern Sie zu Hause!

Im Kanton St.Gallen gilt zudem ein Verbot für Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum. Der Stadtrat unterstützt den Appell des Kantons, wonach am heutigen Jahreswechsel auf grosse Feiern namentlich auch auf dem Klosterplatz zu verzichten sei. Er ruft die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben und im privaten, kleinen Rahmen auf das neue Jahr anzustossen. Auch im privaten Rahmen gilt eine Obergrenze von zehn Personen. Er dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis, für das Einhalten der hinlänglich bekannten Abstands- und Hygieneregeln und wünscht allen einen gesunden und ruhigen Jahreswechsel.

Sportanlagen für Spitzensport und U16 wieder offen

In der Bundesverordnung ist festgehalten, dass die Sportanlagen für den Spitzensport sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (U16) zur freien Benützung zugänglich sein dürfen. Der Stadtrat hat vor Weihnachten beschlossen, aufgrund der hohen Fallzahlen im Kanton St.Gallen auf diese Ausnahmeregelung zu verzichten und die Sportanlagen vorerst bis und mit 3. Januar 2021 geschlossen zu halten. Am 30. Dezember 2020 wurde auch vor dem Hintergrund der vom kantonalen Gesundheitsdepartement bewilligten Wiedereröffnung der Skigebiete per 31. Dezember 2020 eine Neubeurteilung vorgenommen. Da sich die Lage sowohl schweizweit als auch im Kanton St.Gallen leicht verbessert hat, macht der Stadtrat von der Ausnahmeregelung unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte Gebrauch. Das heisst, ab 4. Januar 2021 stehen die städtischen Sportanlagen sowohl dem Spitzensport als auch Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zur freien Nutzung zur Verfügung.

Die drei Skilifte Beckenhalde, Schlössli Haggen und Vögelinsegg können ab 31. Dezember 2020, soweit es die Schneeverhältnisse erlauben, wieder betrieben werden. Näheres zu den Betriebszeiten ist auf den jeweiligen Websites zu finden.