Ausschreibung der acht Werkbeiträge 2021 der Stadt St.Gallen
Die Stadt St.Gallen schreibt für das Jahr 2021 acht Werkbeiträge für kulturelles Schaffen aus. Die Bewerbung kann mit einem Gesuch um einen Auslandsaufenthalt verbunden werden. Eingabefrist ist der 20. Februar 2021.
Städtische Kulturschaffende sind eingeladen, sich um die acht Werkbeiträge der Stadt St.Gallen zu bewerben. Die Bewerbung kann mit einem Gesuch um einen Auslandsaufenthalt verbunden werden. Dafür muss ein entsprechendes Budget eingereicht werden. Die Werkbeiträge sollen die Entwicklung und Ausarbeitung neuer, anspruchsvoller Projekte ermöglichen. Zur Bewerbung eingeladen sind Kulturschaffende aus sämtlichen Sparten und Bereichen der Kultur, die in St.Gallen ihren Wohnsitz haben. Zugelassen sind auch Personen, die früher in der Stadt wohnten, sich jedoch zu Ausbildungszwecken auswärts aufhalten. Gruppen können berücksichtigt werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder in der Stadt wohnt.
Eine vollständige Eingabe muss elektronisch per E-Mail erfolgen. Künstlerische Belege wie Arbeitsproben können zusätzlich auf dem Postweg bei der Dienstelle Kulturförderung eingereicht werden. Die Kommission für Kulturförderung beurteilt die eingegangenen Gesuche und legt dem Stadtrat eine Empfehlung für die Vergabe der Werkbeiträge vor. Absagen werden nicht begründet.
Neben der Beschreibung des Projekts, das mit einem Werkbeitrag ausgezeichnet werden soll, ist eine Dokumentation einzureichen, die Angaben über die künstlerische Ausbildung der beteiligten Personen und deren bisheriges künstlerisches Schaffen enthält. Es handelt sich dabei um Informationen wie Werkabbildungen, Ausstellungslisten, Konzerte, frühere Theater- oder Tanzaufführungen, Atelieraufenthalte, veröffentlichte Bücher, CDs, Texte und ähnliches.
Die Bewerbungen sind bis spätestens 20. Februar 2021 an kultur@stadt.sg.ch einzureichen.