Loipen dürfen auch am Sonntag geöffnet bleiben, Skilifte dürfen bis 22. Dezember 2020 betrieben werden
Loipen gehören zu den «Anlagen im freien Gelände» und sind auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Skilifte auf Stadtgebiet dürfen bis 22. Dezember 2020 betrieben werden.
Die drei Skilifte Beckenhalde, Schlössli Haggen und Vögelinsegg haben beim Kanton fristgerecht ein Schutzkonzept eingereicht, weshalb ihre Skigebiete bis am 22. Dezember 2020 täglich geöffnet haben dürfen. Nach dem 22. Dezember 2020 braucht es eine Bewilligung des Gesundheitsdepartements. Ob diese erteilt werden kann, beurteilt der Kanton aufgrund der kantonalen epidemiologischen Lage.
Loipen sind gemäss der Covid-19-Verordnung des Bundes Anlagen «im freien Gelände» und unterstehen deshalb keinen Einschränkungen. Solange es die Schneeverhältnisse erlauben, kann auf den Loipen auf Stadtgebiet also auch an Sonn- und Feiertagen Schneesport betrieben werden, dies entgegen einer Medienmitteilung vom Samstag, 12. Dezember 2020. Für die Fehlinformation bittet der Stadtrat um Entschuldigung.