Mitteilung Stadt

Vorübergehende Erleichterungen für Aussengastronomien

Gastronomiebetriebe sind durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie weiterhin stark betroffen und in der Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit eingeschränkt. Der St.Galler Stadtrat beschliesst daher vorübergehende Erleichterungen für Aussengastronomien bis Ende 2021.

Die anhaltenden Einschränkungen infolge der Coronavirus-Pandemie haben unter anderem zur Folge, dass den Gastronomiebetrieben weniger Sitzplätze zur Verfügung stehen. Deshalb beschliesst der Stadtrat, dass der unmittelbar an den Betrieb grenzende öffentliche Grund zur Erweiterung der Aussenrestaurationsfläche weiterhin genutzt werden kann. Mit dem Beschluss wird den Gastrobetrieben die Umsetzung der Corona-Massnahmen erleichtert. Zudem wird ihnen ermöglicht, ihre bereits bewilligten Sitzplätze wenn möglich trotzdem auszuschöpfen.

Auf ein Baubewilligungsverfahren wird weiterhin bewusst verzichtet, da es sich einerseits um eine zeitlich beschränkte Massnahme bis Dezember 2021 handelt und andererseits die Anzahl der Sitzplätze nicht vom bereits Bewilligten abweichen darf. Eine Erweiterung der Aussengastronomie kann bei der Stadtpolizei beantragt werden, für bereits bewilligte Erweiterungen ist kein weiterer Antrag nötig. Die vom Stadtrat beschlossenen Erleichterungen für Aussengastronomien sind bis Ende Dezember 2021 begrenzt und stehen unter dem Vorbehalt, dass sich weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene rechtlich etwas ändert.

 

Mobile Bauten als Witterungsschutz während der kalten Jahreszeit ermöglichen

Das Aufstellen mobiler Bauten und Anlagen auf Aussenrestaurationsflächen auf öffentlichem Grund wird ohne Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens für die Wintersaison 2020/21 ermöglicht. Die dafür notwendige Platznutzung im Aussenbereich kann jedoch nur erfolgen, wenn der öffentliche Grund vorhanden ist und dieser nicht anderweitig genutzt wird, beispielsweise durch Veranstaltungen oder als Schneedepot. Unabhängig hiervon bedarf es weiterhin einer Polizeibewilligung, welche Nebenbestimmungen bezüglich der Covid-19-Verordnung oder verwaltungsrechtlicher Art vorsehen kann, so namentlich zum Zweck des Immissionsschutzes oder des Schutzes der Anwohnerschaft.

Bei einem wiederkehrenden Aufstellen von mobilen Bauten, welche nicht dem Zweck dienen, die aktuell geltenden Mindestabstände einzuhalten oder dem Anbieten von zusätzlichen Plätzen über das aktuell bewilligte Kontingent sowie die Wintersaison 2020/2021 hinaus, ist jedoch zwingend ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen.

 

Beheizung von Aussengastronomien

Um Aussengastronomien auch in der kalten Jahreszeit nutzen zu können, ist deren Beheizung auf öffentlichem Grund für die Wintersaison 2020/21 ausnahmsweise mit elektrisch betriebenen Heizstrahlern zugelassen. Andere Lösungen, wie beispielsweise Heizkissen, sind ebenfalls erlaubt. Es wird empfohlen, die elektrischen Heizungen mit einem ökologischen Stromprodukt der St.Galler Stadtwerke zu betreiben. Dies kann in den Nebenbestimmungen der Polizeibewilligung auch verlangt werden. Selbstverständlich gelten Sitzkissen und Wolldecken oder auch Holzpellet-Strahler nach wie vor als bevorzugte Alternativen.