Mitteilung Stadt

Pilotversuch «Mediterrane Nächte»: Verlängerte Öffnungszeiten für bewirtschaftete Aussenflächen

In der Vorlage an das Stadtparlament Nr. 4178 vom 12. Mai 2020 beantwortete der Stadtrat die Interpellation «Mediterrane Nächte; Verlängerte Öffnungszeiten für bewirtschaftete Aussenflächen» dahingehend, dass er bereit sei, einen Pilotversuch zu ermöglichen und eine Durchführung im Sommer 2021 anstrebe. Zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für einen zweijährigen Pilotversuch unterbreitet der Stadtrat dem Stadtparlament Ende November 2020 einen Nachtrag zum Immissionsschutzreglement. Zudem wurde ein Runder Tisch mit verschiedenen Anspruchsgruppen durchgeführt.

Gemäss Artikel 6 des Immissionsschutzreglements dürfen Gastwirtschaften im Freien während der Nachtzeit nur betrieben werden, wenn das Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft sichergestellt werden kann. Auf dieser Basis hat die Stadtpolizei St.Gallen die heute geltenden Schliessungszeiten beurteilt und festgelegt. Mit einer Übergangsbestimmung in Artikel 23bis wird der Stadtpolizei als zuständiger Amtsstelle nun ermöglicht, in den Jahren 2021 und 2022 für die Monate Juni bis August auf Gesuch hin von Art. 6 abweichende Bewilligungen zu erteilen. Damit wird die rechtliche Grundlage für einen zweijährigen Pilotversuch «Mediterrane Nächte» geschaffen. Die Stadtpolizei hat im Rahmen einer Umfrage ermittelt, wie viele Betriebe von einer Lockerung Gebrauch machen würden. Die eingegangenen Rückmeldungen legen nahe, dass ein Bedürfnis der Gastwirtschaftsbetriebe nach einer längeren Bewirtung der Aussenbereiche besteht. Der Pilotversuch soll an Freitag- und Samstagnächten auch für die Restaurationen mit heute eingeschränkten Öffnungszeiten eine Schliessungszeit bis maximal 01.00 Uhr erlauben. Im Pilotversuch soll ermittelt werden, ob und mit welchen begleitenden Massnahmen eine Lockerung der heutigen Bewilligungspraxis in Zukunft etabliert werden kann. In St.Gallen wird ein partizipativer Ansatz verfolgt, der den Gastwirtschaften ein hohes Mass an Selbstverantwortung einräumt, gleichzeitig aber klare Rahmenbedingungen setzt, um das Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft sicherzustellen.

 

Runder Tisch

Um sich über die Bedürfnisse und geplanten Massnahmen auszutauschen und eine gemeinsame Basis zu finden, wurde am 20. Oktober 2020 ein Runder Tisch durchgeführt. Eingeladen waren Vertreter und Vertreterinnen von Gastwirtschaften, Gastro Stadt St.Gallen, Nacht Gallen, die Quartiervereine St.Mangen und Gallusplatz, Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerschaft und Liegenschaftsbesitzende der besonders betroffenen Gassen sowie die Fraktionen im Stadtparlament.

Erwartungsgemäss wurden unterschiedliche Bedürfnisse zum Ausdruck gebracht. Die Anwohnende vertretenden Personen stellten sich nicht grundsätzlich gegen die Durchführung des Pilotversuchs. Aus dem Kreis der eingeladenen, aber am Runden Tisch nicht anwesenden Personen gab es auch kritische bis ablehnende Stimmen.

Am Runden Tisch wurden diverse Anliegen und Vorschläge bezüglich Begleit- und Schutzmassnahmen eingebracht. Wichtig für das Gelingen des Pilotversuchs ist ein sorgfältiges Austarieren der Bedürfnisse. Während des Pilotversuchs sollen periodische Überprüfungen und weitere Runde Tische stattfinden. Zudem müssen bei übermässigen Belastungen Massnahmen ergriffen werden oder ein Abbruch möglich sein.

 

Weiteres Vorgehen

Zunächst hat das Stadtparlament an seiner Sitzung vom 24. November 2020 die gesetzliche Grundlage für den Pilotversuch zu schaffen. Danach werden die am Runden Tisch eingebrachten Anliegen in einer Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Gastroverbände und der Anwohnerschaft konkretisiert. Insbesondere werden die begleitenden Massnahmen sowie die Abbruch- und Ausschlusskriterien definiert. Mit jedem teilnehmenden Betrieb soll eine Vereinbarung abgeschlossen werden, welche zwingende Voraussetzung für eine Bewilligung nach Artikel 23bis sein wird. Der Start der mediterranen Nächte ist für Juni 2021 geplant. Nach der ersten Saison erfolgt eine Auswertung und allfällige Anpassung des Pilotversuchs.