Maske tragen im öffentlichen Raum
Der Stadtrat hat die Stadtpolizei mit dem Vollzug der Corona-Verordnung beauftragt. Dazu gehört auch die Kontrolle der Maskentragpflicht im öffentlichen Raum. Er appelliert zusätzlich an die Eigenverantwortung, ruft ganz generell zum Maskentragen in der Öffentlichkeit auf und dankt der Bevölkerung für ihre Solidarität und Disziplin.
Die Kantonsregierung hat den Politischen Gemeinden mit dem Vollzug der Massnahmen zur Covid-19 Verordnung beauftragt. Dieser Auftrag umfasst auch die Definition des Geltungsbereiches der Maskentragpflicht im öffentlichen Raum. Die Dichte der Passantenströme kann in der Stadt je nach Zeit und Ort stark schwanken. Der Stadtrat hat an seiner gestrigen Sitzung deshalb entschieden, dafür keinen bestimmten Perimeter festzulegen. Er ruft generell zum Maskentragen in der Öffentlichkeit auf, sei es im Quartier oder in der Innenstadt und erst recht dann, wenn sich Passantinnen und Passanten in grösseren Menschenmengen bewegen oder aufhalten und entsprechend der Abstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann. Er appelliert an die Eigenverantwortung. So schützen Sie sich und andere Personen.
Als Organ für den Vollzug der Corona-Verordnung wird die Stadtpolizei eingesetzt. Das umfasst etwa die Kontrolle der Einhaltung von Schutzkonzepten von Veranstaltungen und im Gastrobereich sowie der Maskentragpflicht im öffentlichen Raum, wozu unter anderem auch der Wartebereich des öffentlichen Verkehrs gehört. Hier lasse die Disziplin der Bevölkerung zuweilen noch zu wünschen übrig.
Solange sich die Ansteckungszahlen auf konstant steigendem Niveau bewegen, ist für den Stadtrat eine Lockerung der Massnahmen zur Eindämmung des Virus nicht denkbar. Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für ihre Solidarität und die disziplinierte Einhaltung der Maskentragpflicht sowie der Hygiene- und Abstandsregeln.