Nachtbusse werden vorübergehende eingestellt
Als Massnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus gilt in der Schweiz eine Sperrstunde ab 23 Uhr. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und den Kantonen stellen die Transportunternehmen aus diesem Grund die Nachtnetze ein, die jeweils am Wochenende in den frühen Morgenstunden betrieben werden. Nicht betroffen von der Massnahme sind die regulären Spätverbindungen.
In der Schweiz stellen die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs ab dem kommenden Wochenende (6. auf 7. November 2020) die Nachtnetze ein. Bei den Verkehrsbetrieben St.Gallen (VBSG) betrifft dies die Linien N91 und N92. Die Einstellung ist eine Massnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus und erfolgt in Abstimmung mit den Bestellern des Nachangebots (Bund und Kantone), dem Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie den Systemführerinnen SBB (Schiene) und PostAuto (Strasse). Der Entscheid stützt sich auf die Vorgabe des Bundesrates vom 28. Oktober 2020, der eine Sperrstunde ab 23 Uhr angeordnet hat. Dadurch bleibt die Nachfrage nach einem Nachtangebot aus.
Die Einstellung des Nachtangebots erfolgt vorerst unbefristet. Die Wiederaufnahme hängt von den Vorgaben des Bundesrates zu den Bereichen Sperrstunde und Nachtleben ab. Die Anschlüsse nach Ankunft der letzten Züge des Fahrplanes sind sichergestellt. Diese werden häufig von Berufstätigen mit einer späten Schicht (bspw. Pflegeberufe) benutzt. Die Verbindungen sind alle im Online-Fahrplan aufgeführt.