Ab 19. Oktober 2020: Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen
Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am Sonntag, 18. Oktober 2020, mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Unter anderem gilt ab Montag, 19. Oktober 2020, eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, so auch bei der Stadtverwaltung St.Gallen.
Weiter sind ab Montag, 19. Oktober 2020, im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. Der Bundesrat hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter nachfolgendem Link: www.bag.admin.ch.
Vielen Dank, dass Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen.