Deponie Tüfentobel – Weiterbetrieb nur stark eingeschränkt möglich
Die Kantonsregierung hat das Enteignungsbegehren der Stadt gutgeheissen. Gegen diesen Entscheid wurde vom betroffenen Grundeigentümer Beschwerde erhoben. Damit bleiben wesentliche Deponievolumina bis auf Weiteres blockiert. Da mit zusätzlichen Verfahrensverzögerungen von zwei bis drei Jahren gerechnet werden muss, wird die Annahme von Deponiematerial ab Januar 2021 weiter eingeschränkt. Die Planungsarbeiten für die Deponieerweiterung müssen unterbrochen werden. Dank der Deponie Unterbüel in Mörschwil kann der Deponienotstand in der Region vorübergehend etwas gemildert werden.
Die Stadt St.Gallen betreibt auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Gaiserwald die Deponie Tüfentobel, in der verschiedene Materialtypen nicht brennbarer Abfälle aus der Region abgelagert werden. 2003 stimmten das Stadtparlament und die Stimmberechtigten der Stadt St.Gallen dem Abschlussprojekt 2003 der Deponie Tüfentobel mit Gesamtkosten von CHF 35,5 Mio. zu. Im genehmigten Kredit waren keine Entschädigungen der Grundeigentümer vorgesehen, da ein Dienstbarkeitsvertrag mit unentgeltlichem Auffüllrecht aus dem Jahre 1964 vorlag. Erst rund zehn Jahre später ergaben jedoch Abklärungen, dass der Dienstbarkeitsvertrag die Fläche des Abschlussprojekts 2003 nicht vollumfänglich abdeckt. Das Stadtparlament genehmigte 2017 nachträglich einen Kredit im Umfang von CHF 2,1 Mio. für die Entschädigung der Grundeigentümer.
Die Stadt St.Gallen konnte in der Folge mit allen betroffenen Eigentümern ausser einem Einigungen über die Höhe der Entschädigungen für die Einräumung der Auffüllrechte erzielen. Weil alle Verhandlungen an den Forderungen dieses Grundeigentümers scheiterten, reichte die Stadt St.Gallen im Jahr 2018 gegen den Grundeigentümer das vom Bund zur Festlegung der Entschädigung vorgesehene Verfahren, das so genannte Enteignungsverfahren, ein. Der Grundeigentümer bestritt in der Folge die Zulässigkeit der Enteignung.
Die Regierung des Kantons St.Gallen entschied am 25. August 2020, dass die Enteignung zulässig ist. Der Grundeigentümer hat nun gegen den Regierungsentscheid Beschwerde eingelegt. Bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts bleibt der Deponiebetrieb stark eingeschränkt.
Die Annahmebeschränkung für Material Typ A bleibt deshalb bestehen. Entsorgung St.Gallen wird die Annahmekonditionen in Absprache mit den kantonalen Behörden weiter verschärfen müssen. Es ist eine Einschränkung des Einzugsgebietes auf die Stadt St.Gallen und die Standortgemeinde Gaiserwald möglich. Zudem wird es auch eine Verschärfung der Annahmebedingungen hinsichtlich der Materialeigenschaften mit sich ziehen, indem ausschliesslich Material Typ A angenommen wird, das nicht als Baustoff auf Baustellen, als Rohstoff für die Herstellung von Baustoffen oder zur Wiederauffüllung von Materialentnahmestellen (z. B. Kiesgruben) verwendet werden kann.
Die Planungsarbeiten für das Projekt «Erweiterung» und die damit verbundenen Verfahrensschritte zur Erlangung der notwendigen Deponiebewilligung werden bis auf Weiteres sistiert.
Entsorgung St.Gallen betreibt im Auftrag der Stadt Rorschach weiterhin die Deponie Unterbüel in Mörschwil. Mit dieser Deponie besteht eine Ausweichmöglichkeit für die Ablagerung von Material Typ A. Auf der Deponie Unterbüel werden ca. 170'000 Tonnen pro Jahr abgelagert.