Gebührenerlass für Betriebe und Unternehmen
Der St.Galler Stadtrat hat aufgrund der Einschränkungen durch das Coronavirus den Erlass von Gebühren in Höhe von rund CHF 150'000 beschlossen. Zugute kommt der Gebührenerlass dem Gastgewerbe, den Ladengeschäften, den Märkten und den Taxiunternehmen.
Die zur Eindämmung des Coronavirus durch den Bund verordneten Massnahmen trafen das städtische Gewerbe in seinem Kern. Viele Betriebe und Unternehmen mussten ihre Geschäftstätigkeiten während des Lockdowns ganz oder teilweise einstellen. Während der anschliessenden, etappenweisen Lockerungen konnten die Geschäftstätigkeiten nur mittels Schutzkonzepten und unter Einhaltung der BAG-Empfehlungen wieder aufgenommen werden. Auch heute sind weiterhin Schutzkonzepte erforderlich, und es bestehen für bestimmte Bereiche teils massive Einschränkungen, beispielsweise für Veranstaltungen. Dem Stadtrat war und ist diese Situation, welche für die Betriebe und Unternehmen eine grosse Herausforderung darstellt, bewusst. Er ist daher bestrebt, betroffene Betriebe und Unternehmen zu unterstützen. Eine pragmatische, effiziente und wirkungsvolle Unterstützung stellt der Erlass von Gebühren dar. Der Stadtrat hat daher entschieden, dass aufgrund der durch das Coronavirus verursachten Einschränkungen Gebühren in Höhe von rund CHF 150'000 erlassen werden.
Verschiedene Betriebe und Unternehmen profitieren
Vom stadträtlichen Gebührenerlass in Höhe von rund CHF 150'000 profitieren das Gastgewerbe, Ladengeschäfte, die Märkte und Taxiunternehmen. Der Stadtrat hat beschlossen, Gebühren für die drei Monate März, April und Mai zu erlassen, sofern in dieser Zeit der Geschäftstätigkeit nicht nachgegangen werden konnte. Dem Gastgewerbe werden Gebühren für Gastwirtschaftspatente, Aussenrestaurationen sowie für die generelle Aufhebung oder Verkürzung von Schliessungszeiten erlassen. Letzteres, da die COVID-19-Verordnung eine Schliessung der Lokale um Mitternacht vorschrieb. Gastrobetrieben und Ladengeschäften, welche auf öffentlichem Grund Werbeschilder oder Warenständer aufstellen, werden die Gebühren dafür im entsprechenden Zeitraum ebenfalls erlassen. Dem Wochen- und Bauernmarkt werden die Gebühren zur Nutzung des öffentlichen Raumes erlassen, sofern keine Verkaufsstände auf öffentlichem Grund betrieben wurden. Zudem werden Bewilligungsgebühren für das Aufstellen und Betreiben von Spielgeräten nicht erhoben und werden A-Taxis die Gebühren zur Nutzung von Standplätzen auf öffentlichem Grund erlassen.
Die Erhebung der nun erlassenen Gebühren liegt in der Zuständigkeit der Stadtpolizei St.Gallen. Betroffene Betriebe und Unternehmen werden von der Stadtpolizei St.Gallen über die Art der Verrechnung respektive über die Rückvergütung informiert.