Geschäft: VI. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (siehe auch 22.06.03)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.06.04
TitelVI. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (siehe auch 22.06.03)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung3.3.2006
Abschluss17.6.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 24. Mai und 28. August 2006
ProtokollauszugPA Kantonale Volksabstimmung vom 17. Juni 2007: Ergebnis, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ErlassReferendumsvorlage vom 29. November 2006
ProtokollauszugPA Referendumsvorlagen aus der Novembersession 2006, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 17. Juni 2007
AntragAntrag der Regierung vom 12. September 2006
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2006Schlussabstimmung116Zustimmung53Ablehnung11
27.9.2006Art. 45bis52Antrag Regierung97Antrag der vorberatenden Kommission31
27.9.2006Eintreten103Zustimmung50Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion). Auf die Vorlage ist einzutreten.

Was die Aufhebung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts betrifft, kann ich Ihnen einmal mehr über die gradlinige, konsequente und verlässliche Haltung unserer Fraktion berichten. Bei der Behandlung der Motion 42.04.19 «Anpassung des Verbandsbeschwerderechts an die bundesrechtlichen Vorschriften» in der Novembersession 2004 sprach sich die SVP-Fraktion nach ausführlicher Diskussion und Abwägen aller Diskussionsvoten mit anderen Meinungen einstimmig für Eintreten und Gutheissung der Motion aus. Da keine neuen Argumente und Erkenntnisse vorlagen und vorliegen - auch die unnötige Anhörung betroffener Verbandsvertreterinnen und -vertreter in der vorberatenden Kommission konnte daran nichts ändern -, sprach sich die SVP-Delegation in der vorberatenden Kommission einstimmig für den VI. Nachtrag zum Verwaltungsrechtspflegegesetz aus.

Trotz dieses in Bezug auf das Zustandekommen und den Inhalt unverständlichen Antrags der vorberatenden Kommission hält die SVP-Fraktion einstimmig an der Motion fest und unterstützt die Aufhebung von Art. 45 Abs. 3 VRP. Erfreulicherweise liegt hier auch die Regierung mit dem roten Blatt genau auf SVP-Kurs. Ohne der Spezialdiskussion vorzugreifen, sei daran erinnert, dass es bei allen Bauvorhaben nebst den privaten immer verschiedene öffentliche Interessen abzuwägen gilt, von denen heute Einsprache-legitimierte Verbände jedoch immer nur ein öffentliches Interesse sehen und vertreten. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Aussage von Martin Lendi, Professor für Bau- und Planungsrecht an der ETH Zürich, an einer Veranstaltung zum Verbandsbeschwerderecht im Jahr 2004 in St.Gallen: Wirtschaftliche Auswirkungen sind sehr oft auch öffentliche Interessen. Ich bitte Sie, das nicht zu vergessen.

Sollte aufgrund der Beschlüsse der Fraktionen - zwar wenig wahrscheinlich - der Antrag der vorberatenden Kommission obsiegen, lehnt die SVP-Fraktion den VI. Nachtrag zum Verwaltungsrechtspflegegesetz geschlossen ab. Es macht wenig Sinn, eine schlechte Lösung, deren Praxis aber wenigstens bekannt ist, durch eine komplizierte Lösung mit vielen offenen Rechtsfragen abzulösen.

Noch eine persönliche Schlussbemerkung zu diesem VI. Nachtrag «Kommission steht im Regen», titelte eine Tageszeitung nach den Fraktionssitzungen. Die SVP-Fraktion sieht sich keineswegs im Regen. Die Antwort überlasse ich den Meteorologen einer grösseren Mitte-Partei. Hätten nämlich alle Kommissionsmitglieder so gestimmt wie bei der Erheblicherklärung der Motion im November 2004, wäre bereits in der vorberatenden Kommission der VI. Nachtrag mit deutlicher Mehrheit unterstützt worden, da die materiellen Gründe für die Aufhebung bei der Behandlung der Motion ausführlich in der Botschaft und von verschiedenen Vorrednern erörtert und aufgezeigt wurden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

beantragt Abstimmung mit Veröffentlichung der Namensliste.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wir wollen weiter gehen als der Bund, und zwar aus einem Grund: Wir sind ein Kanton. Wir wollen auch selber bestimmen, wer bei uns das Auge drauf hat, wenn es um Bauprojekte geht. Sie haben uns vorhin ein wunderbares Beispiel präsentiert. Sie haben gesagt, die positive Vorwirkung dieses Verbandsbeschwerderechts habe dazu geführt, dass wir jetzt das Gericht hier in St.Gallen haben werden an dem Standort, den der Bund ausgesucht hat, und die Villa steht auch noch. Was wollen wir denn mehr? Wir haben eine wunderbare Lösung gefunden. Wir haben gesehen: Das Verbandsbeschwerderecht wurde in 90 Prozent der Fälle geschützt. Ich möchte einfach die Wirtschaft auffordern: Pflegen Sie den Dialog mit den Verbänden, dann haben Sie ganz wenig Planungsschwierigkeiten, weil Sie dies nämlich schon vorweg nehmen können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion). Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Legt seine Interessen als Vorstandsmitglied des VCS St.Gallen/Appenzell offen. Wenn Sie die Vorlage genau studiert haben, dann wissen Sie, dass das nichts zur Sache tut. Es geht nicht um die Anliegen der nationalen Verbände, sondern wir sprechen hier ausschliesslich vom kantonalen Verbandsbeschwerderecht, das innerhalb der Bauzonen zum Tragen kommt. Das Geschäft hat nichts zu tun mit Forderungen von nationalen Verbänden wie VCS oder WWF. Darum darf es hier auch nicht um Sympathie oder Antipathie gegenüber den Aktivitäten dieser nationalen Umweltschutzorganisationen gehen. Eine Einschränkung oder Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts trifft in erster Linie den Heimatschutz, die lokalen Naturschutzvereine oder auch Quartiervereine, die selten, aber dafür in umso wichtigeren Fragen Einsprache erheben. Der Heimatschutz befasst sich vorwiegend mit Vorhaben, die Objekte von nationaler, kantonaler und kommunaler Bedeutung innerhalb der Bauzonen betreffen. Der Kanton St.Gallen hat im Gegensatz zu verschiedenen anderen Schweizer Kantonen kein Denkmalpflegegesetz. Die kantonale Denkmalpflege kann sich deshalb nicht auf eine gesetzliche Grundlage abstützen. Nicht selten erfolgt der Beizug der Denkmalpflege selbst bei Schutzobjekten erst auf Intervention des Heimatschutzes. Mit dem Wegfallen der Einsprachelegitimation des Heimatschutzes würden innerhalb der Bauzonen kulturelle und ideelle Werte häufiger übergangen als bisher. Die primär den Gemeinderäten obliegende Abwägung der öffentlichen Interessen würde wohl zu oft zuungunsten der kulturellen Werte ausfallen. Die Gemeinderäte stehen unter einem Erwartungsdruck der Bauherren. Für die laufenden, lobenswerten Bestrebungen, das Kulturimage unseres Kantones aufzubessern, wäre die Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes darum ein Rückschlag. Hartnäckiger Einsatz zugunsten von Kulturgütern darf nicht mit Fundamentalismus gleichgesetzt werden. Aber die oftmals einseitige finanzwirtschaftliche Ausrichtung der Bewilligungsbehörde braucht einen Gegenpol, damit in umstrittenen Fällen eine ausgewogene und vor allem gesetzeskonforme Entscheidung erzielt werden kann.

Die Verbände nutzen ihr Einspracherecht - wie Locher-St.Gallen auch schon gesagt hat - zurückhaltend und verantwortungsbewusst. Sie sind die Stimme der Natur- und der Schutzobjekte, die sich selber nicht wehren können. Dass die Rechtsmittel verantwortungsbewusst ergriffen werden, zeigt auch die Erfolgsquote, die je nach Verfahrensstufe zwischen 60 und 95 Prozent liegt. Nur ganz wenige Fälle werden bis an das Bundesgericht gezogen. Wenn, dann in aller Regel mit Erfolg. Fast alle Einsprachen kommen von privater Seite, daher rühren meistens die Zeitverzögerungen. Nur ganz wenige Einsprachen kommen von den einspracheberechtigten Verbänden. Diese wenigen sind wohlüberlegt, was die hohe Erfolgsquote beweist. Diese ist um ein Vielfaches höher als bei den privaten Einsprachen.

Das kantonale Verbandsbeschwerderecht ist ein wichtiges Rechtsmittel zur Wahrung der Interessen von Natur- und Heimatschutz. Es muss auch in Zukunft Platz haben und darf nicht wirtschaftlichen Optimierungsinteressen geopfert werden. Die Vorwirkung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes auf beabsichtigte Bauvorhaben bedeutet doch nichts anderes, als dass die Baugesetze eingehalten werden müssen. Diese Vorwirkung ist so gesehen etwas Positives, unserem Rechtsstaat, zu dem wir alle stehen, durchaus dienlich. Aus dem Streit beim beabsichtigten Stadionneubau in Zürich ist die ganze Geschichte entstanden. Daraus wollte und will die FDP-Fraktion möglichst viel politisches Kapital schlagen, auf nationaler und auf kantonaler Ebene. Auf nationaler Ebene mit ihrer Initiative zur massiven Schwächung des Verbandsbeschwerderechtes. Diese findet aber, wie Sie wissen, selbst in FDP-Kreisen Kritiker. Der Bundesrat hat sich klar gegen diese Initiative ausgesprochen. Ich zitiere aus der Begründung: «Das Verbandsbeschwerderecht hat zum Ziel, das allgemeine öffentliche Interesse an der richtigen Durchsetzung des Umweltrechtes sicherzustellen. Der Bundesrat will nicht, dass dieses Rechtsmittel in zentralen Bereichen geschwächt wird.» Im Kanton St.Gallen hingegen gelingt es der FDP-Fraktion leider, viele der Bürgerlichen hinter sich zu scharen mit dem Anliegen, das kantonale Verbandsbeschwerderecht ganz abzuschaffen. Natur und Kultur haben wohl in diesen Kreisen gegen Kapital und Machtansprüche keine Chance, schade. Die FDP-Fraktion erklärt die «Tötung» des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes - Locher-St.Gallen hat von «Waffen» gesprochen - öffentlich als ihr wichtigstes Geschäft dieser Session. Wo bleibt da das liberale Gedankengut? Im grünen Brief der Wirtschaftsgruppe hat nur Locher-St.Gallen Platz, und es gibt nur ein Thema, nämlich die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes. Andere Themen gibt es nicht bei der Wirtschaftsgruppe.

Immer wieder heisst es, man habe die Nase voll von Frau Zimmermann, der Präsidentin des Heimatschutzes. Meines Wissens ist Frau Zimmermann übrigens FDP-Mitglied. Aber vielleicht ist sie es jetzt auch nicht mehr, das weiss ich nicht. Es kann nicht sein, dass der Argwohn gegenüber einer engagierten Person über Sein oder Nichtsein eines Gesetzes in diesem Kanton entscheidet. Die vorberatende Kommission hat sich darum redlich bemüht, in dieser Situation eine konstruktive Kompromisslösung zu finden. Das ist ihr auch gelungen. Da hat die CVP-Fraktion wesentlich mitgearbeitet. Leider reagierte dann aber die Regierung mit einem roten Blatt auf diesen Kompromissvorschlag, aus unserer Sicht nicht verständlich. Die Vorwirkung musste wieder herhalten. Sie müsse beseitigt werden, stellte die Regierung einmal mehr fest. Diese Vorwirkung hilft Natur und Kultur. Diese Vorwirkung des Verbandsbeschwerderechtes stört doch nicht, wenn man gleich lange Ellen haben will auf beiden Seiten. Diese Vorwirkung hilft auch mit, dass unsere Gesetze eingehalten werden. Wenn Bauherren diese Gesetze einhalten, so haben sie von dieser Vorwirkung auch nichts zu befürchten. Das ist gut so, das ist wichtig so, und das soll auch so bleiben. Natur und Kultur müssen auch in Zukunft eine Stimme haben. Auch auf kantonaler Ebene und auch innerhalb der Bauzonen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 45bis. [Rekursberechtigung b) von Vereinigungen]. Ich empfehle Ihnen zuerst über den Grundsatz abzustimmen, nachher ergibt sich der Randtitel. Wir müssen zuerst wissen, ob es einen Grundsatz gibt oder ob es noch einen zweiten Artikel gibt. Aufgrund dieser Beschlüsse ergäben sich dann meines Erachtens die Randtitel.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist Zeit, dass mit der beantragten Streichung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts endlich ein alter Zopf abgeschnitten wird. Obwohl den Mitgliedern des Kantonsrates und einer breiten Öffentlichkeit in den letzten Monaten das Gegenteil weisgemacht werden sollte und die FDP-Fraktion als Urheber in der Motion zur Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes als Totengräber des Natur- und des Heimatschutzes hingestellt wurde, wissen die Verbände natürlich ganz genau: Der Schutz berechtigter und gewichtiger Interessen des Natur- und des Heimatschutzes wird mit dieser Anpassung nicht geschmälert. Zum einen ist der Umfang der Schutzbestimmungen auf Bundes- und Kantonsebene in den letzten Jahren massiv ausgebaut worden. Zum anderen sind weder VCS noch Pro Natura oder WWF vom kantonalen Verbandsbeschwerderecht abhängig. Der Heimatschutz nur am Rande, das deklarieren die Verbände selbst, wenn sie die Homepage z.B. der GRÜ-Fraktion konsultieren. Einsprachen sind nach wie vor über die nationalen Organisationen möglich. Das ist hier letztendlich nicht Verhandlungsgegenstand, ob das sinnvoll ist oder nicht. Aber sie werden, und das ist hier zu bewirken, auf Fälle beschränkt werden müssen, bei denen nicht rein lokale oder regionale Gesichtspunkte und Ziele verfolgt werden wollen. Ein kantonales Beschwerderecht wird im Kanton St.Gallen verfahrensrechtlich seit dem Jahr 1956 anerkannt. Die Regierung hat das in ihrem sehr ausführlichen Bericht, bei dem es letztlich um eine politische Wertung geht, klar dargelegt. Das Jahr 1956 war ein Zeitpunkt, in dem das materielle Baurecht in den Gemeinden noch in den Kinderschuhen oder noch besser in einer pränatalen Phase steckte. Ein kantonales Baugesetz existierte nicht, stand nicht einmal zur Diskussion. Auch auf Bundesebene existierten weder Vorschriften im Bereich der Raumplanung noch des Umweltschutzes. Diese wurden erst in den 70er- und 80er-Jahren eingeführt nach Schaffung der notwendigen Verfassungsgrundlage. In den vergangenen 50 Jahren wurde das materielle Recht massiv ausgebaut, und der Vollzug dieses immer unübersichtlicher werdenden Gesetzeswerkes oder vielleicht besser Gesetzesgestrüpps erfolgte sukzessive in vielen grösseren Gemeinden, vor allem aber im Kanton durch einen umfangreichen Verwaltungsapparat. Das Festhalten an einem gegenüber dem Bund weiter gehenden kantonalen Beschwerderecht ist somit ein Anachronismus. Es geht um die Aufhebung eines längst überholten Relikts aus früheren Zeiten, das aber immer wieder zu unnötigen Verfahrensverzögerungen führt, weil es bei lokal oder regional bedeutenden Bauvorhaben als Waffe gegen Bauwillige verwendet wird. Als Hauptargument für die Beibehaltung wird von den Verbänden immer wieder angeführt, dass die Erfolgsquote bei Beschwerden sehr hoch sei. Gerade das sei ein Beweis für dessen Richtigkeit und Wirksamkeit. Mit Statistik kann natürlich vermeintlich vieles bewiesen werden. Wer mit Verfahren, in denen Verbände involviert sind, zu tun hat, weiss, dass bereits der Umstand, dass Einsprachen von Verbänden drohen oder gemacht werden, das überwiegende Gros der Bauherrschaften dazu führt, ein Projekt erst gar nicht einzugeben oder vor den Forderungen der Verbände zu kapitulieren. Diese fatale Vor- und Auswirkung ist von grosser Bedeutung, statistisch aber nicht fassbar. Und sie wird von den Verbänden in den Verfahren oft auch ausgespielt. Hinzu kommen all jene Fälle von Bauherren, die bereits vor der eigentlichen Auflage freiwillig Forderungen des Heimatschutzes oder des Naturschutzes erfüllen, um so den Einsprachen ausweichen zu können. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass mit einer Streichung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes ein klares Zeichen in Richtung Versachlichung und Konzentration der Verfahren gesetzt wird. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass die Wirtschaftsgruppe, für die ich ebenfalls spreche, sich diesen Argumenten anschliesst.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Legt seine Interessen als Vorstandsmitglied der WWF-Sektion St.Gallen und als Mitglied der IG Kräzernstrasse, das dem Stadion opponiert hat, offen. Weder die Botschaft noch die Ergänzung der Botschaft, die nachgeliefert wurden, noch die Antworten dazu vermögen aufzuzeigen, dass das Verbandsbeschwerderecht nachhaltig negative Auswirkungen hat und deshalb abgeschafft werden muss. Vielmehr wird im Rahmen der gegebenen Antworten das vorverurteilte Verbandsbeschwerderecht subjektiv aus einem Blickwinkel der Wirtschaft beurteilt. Dabei wird den Verbänden vorgeworfen, es fehle ihnen an Verständnis bzw. der Sensibilität für marktwirtschaftliche Zusammenhänge oder es mangle an der Bereitschaft, sich nicht nur mit seinem eigenen Umfeld und seinen eigenen Interessen, sondern ebenso mit denjenigen des Verhandlungspartners auseinanderzusetzen. Ich zweifle ernsthaft genau an diesem Verständnis bzw. an der Sensibilität seitens der Regierung bzw. der Gegner des Verbandsbeschwerderechtes. Die Regierung gesteht zwar den Verbänden ein, dass davon ausgegangen werden könne, dass in der Mehrheit der Fälle nicht rechtsmissbräuchlich Rechtsmittel erhoben, sondern verantwortungsbewusst mit dem Verbandsbeschwerderecht umgegangen würde. Hingegen - jetzt kommen wir zum zentralen Punkt, den auch Locher-St.Gallen angesprochen hat - können Bauherren bzw. Investoren im Hinblick auf Einvernehmen mehr oder weniger unter Druck gesetzt werden und sind bereit, Leistungen zu erbringen, die das öffentliche Recht nicht vorsieht. Ausserdem können sich Verbände einen Rechtsmittelverzicht oder ein anderes konsensuales Verhalten abgelten lassen, die sogenannte Vorwirkung. Meine Frage: Tun das die Verbände auch? Wenn das die Verbände tun können, wie steht es dann mit den Privaten? Kann es sein, dass Private eine ebenso starke Vorwirkung auslösen? Ich kann Ihnen aktuelle Beispiele nennen: Ich habe das Stadion erwähnt. Da habe ich dagegen opponiert. Dass ein KMU-Betrieb zwei weitere Runden verursacht hat, vertreten durch einen Juristen, der hier im Saal sitzt, darüber spricht niemand. Dass eine Gemeinde im Speckgürtel der Stadt St.Gallen fünf Jahre mit der Sanierung eines öffentlichen Gebäudes warten musste wegen einer Einsprache eines Privaten. Oder ein grosses Unternehmen im Rheintal, das mehr als drei Jahre warten musste und am Schluss eine sechsstellige Abgeltung an einen Privaten zahlen musste, bis die Umsetzung erfolgen konnte. Lediglich Zahlen über Rekurse, die das Baudepartement bearbeitet hat, stehen zur Verfügung. Es greife zu kurz, nur diese Zahlen zur Wertung des Verbandsbeschwerderechts heranzuführen. Ist es denn richtig, wenn man diese Zahlen gänzlich ausblendet?

Darf ich den Werdegang dieser Botschaft kurz rekonstruieren. In der Vernehmlassung waren - ich bezeichne es als falsche - Zahlen drin. Die teilweise gutgeheissenen Einsprachen der Verbände wurde zu den abgewiesenen geworfen. Das gibt natürlich bei einer geringen Stückzahl massiv andere prozentuale Zahlen. Ich warf dann einen Blick auf die Botschaft. Da waren keine Zahlen drin. Erst bei der Ergänzung sind die Zahlen drin, und die sprechen, wie schon mehrfach erwähnt, für das Verbandsbeschwerderecht. Darf ich Sie daran erinnern - ich möchte trotzdem Zahlen nennen -, dass es nur 3 Promille der Rekurse ausmacht, welche Verbände ergriffen haben? Dabei müssen Sie sich aber vorstellen, die grosse Zahl bei den Gemeinden ist da nicht miteinbezogen. Vielmehr, so die Regierung, würden die Verbände schon vor einem formellen Verfahren direkt oder indirekt Einfluss nehmen. Wie gesagt, die sogenannte Vorwirkung. Investoren müssen das Risiko eines Verbandsbeschwerderechts einkalkulieren. Ich frage Sie, ist es wirklich das Risiko des Verbandsbeschwerderechtes? Ist es nicht das Risiko des geltenden materiellen Rechtes, das das Risiko für Investoren bedeutet? Als Beweis führt die Regierung lediglich das eine Beispiel des Bundesverwaltungsgerichtes an bzw. die Villa Chrüzacker. Soll dieses Beispiel repräsentativ für alle Bauwilligen sein? Die Ursache für diese abschreckende Wirkung liegt nicht beim Verbandsbeschwerderecht als solches, sondern im materiellen Recht.

Wenn die Vorwirkung dieses Rechts statistisch, wie gesagt, kaum erfassbar sei, wie kann dann die Regierung die Aussage über deren negative Wirkung bzw. deren Stellenwert machen? Worauf basieren diese Aussagen?

Darf ich Ihnen ein weiteres Beispiel anführen: Michael Schumacher wollte in Wolfhalden ein Haus bauen. Wir wissen alle, was passiert ist. Sie wissen auch, dass das geltende Recht nicht eingehalten worden wäre, hätten Verbände nicht den Schuh hineingehalten. Die Regierung zitiert auch diese Studie, wonach KMU-Vertreterinnen und -Vertreter mit 90 Prozent die Anpassung des Verbandsbeschwerderechts fordern bzw. mit etwa 62 Prozent die Abschaffung. Aber sie schweigt sich darüber aus, dass in der gleichen Studie die gleichen KMU-Vertreterinnen und -Vertreter sich mit 69 Prozent dafür aussprechen, dass Emissionsgrenzwerte für Luft, Schadstoffe und Lärm - meines Erachtens gute Umweltindikatoren - nicht gelockert werden. Das zeigt für mich einmal mehr, dass die Bevölkerung nicht weiss, was das Verbandsbeschwerderecht ist, dass es nicht eine Verschärfung des geltenden Rechts ist, sondern lediglich zur Durchsetzung des materiellen Rechts dient. Genau auf dieser Schiene wird bei der emotionalen Kampagne der FDP-Fraktion gefahren. Es enttäuscht mich, dass die Regierung auf diesen Zug aufgesprungen ist. An der Hauptversammlung des WWF im Jahr 2004 meinte der Vorsteher des Baudepartementes, nicht das Verbandsbeschwerderecht müsse abgeschafft werden, aber man müsse darüber diskutieren. Zwischen den Zeilen kann gelesen werden, dass dieses Vorgehen befolgt wird. Kann das wirklich sein? Es tut schon weh, wenn jemand einem auf den Fuss tritt. Wenn der Zeh noch entzündet ist, dann tut es besonders weh. Vielleicht müsste man Frau Zimmermann sagen, sie sollte die Wanderschuhe ausziehen und Sandalen anziehen, damit es nicht mehr so schmerzhaft ist. Aber ich denke, es ist berechtigt, dort, wo es nötig ist, auf die Füsse zu treten. Es wurde verpasst, die Grundlagen seriös zu erheben und neutral zu beurteilen. Hätte diese Auslegeordnung tatsächlich eine Anpassung des Verbandsbeschwerderechts nach sich ziehen sollen, dann hätte ein Katalog möglicher Lösungen auf den Tisch gelegt werden müssen. Das Denkmalpflegegesetz wurde bereits erwähnt, Baurekurskommission wäre ein anderes Stichwort. Dazu kommt, dass der Zeitpunkt einer allfälligen Anpassung denkbar ungünstig ist. Bei anderen Geschäften wie NFA oder Doppelspurausbau im Rheintal wurde auch zugewartet, das Argument der Regierung war, erst müsse der Bund entscheiden. Sie wissen alle, die nationalen Räte sind gerade daran, über diese Themen zu debattieren. Warum warten wir hier nicht genauso? Ich finde es nicht ehrlich, wenn die Freisinnige Partei eine Initiative ergreift zur Abschaffung des nationalen Beschwerderechts und dann hier im Rat sagt, es gehe nicht um die Abschaffung, sondern lediglich die Anpassung an nationales Recht. Wenn wir eins und eins zusammzählen, kommen wir gerade zu dem Schluss, dass es tatsächlich auf allen Ebenen um die Abschaffung geht. Der von der CVP-Fraktion eingebrachte Gegenvorschlag schränkt für die Umweltverbände das Beschwerderecht deutlich ein, auch wenn dies von der Gegenseite vehement bestritten und daraus gar eine Ausweitung des Rechts konstruiert wird. Der vorliegende Antrag setzt gerade dort an, wo die FDP- und SVP-Fraktion zu Beginn der Diskussion um das Verbandsbeschwerderecht das grosse Problem zu sehen glaubten, nämlich die Gewährleistung der Rechtssicherheit für potenzielle Investoren. Da aber ein Kompromissvorschlag auf dem Tisch liegt, wird das Schreckgespenst der Vorwirkung aus dem Hut gezaubert. Seien Sie mit sich selbst, mit der Bevölkerung, mit uns allen ehrlich und sagen Sie einfach, wir möchten es abschaffen.

Sollte Eintreten beschlossen werden, werden wir den Antrag der CVP-Fraktion auf Anpassung des Rechts unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-Fraktion verkennt dabei nicht, dass insbesondere in den Anfängen und auf dem langen Weg der Verdeutlichung und Regelungsdichte im Umweltschutzrecht im weitesten Sinn mit Einbezug von Natur- und Heimatschutz das Verbandsbeschwerderecht in kantonalen Angelegenheiten eine wichtige Bedeutung hatte und auch in vielen Bereichen den Schutz von Natur und schützenswerten Bauobjekten gefördert und ermöglicht hat. Die wichtige Bedeutung und Funktion der Vereinigungen bestand dabei seit Beginn in der expertlichen Beratung der Gemeinden, die dannzumal die öffentlichen Interessen eigenständig und ohne eine Vielzahl von kantonalen Amtsstellen wahrzunehmen hat. Insbesondere die regionalen und lokalen Verbände, die im Wesentlichen nur in den Bereichen innerhalb der Bauzonen und somit vornehmlich im Bereich Natur- und Heimatschutz sowie bei Fuss- und Wanderwegen vom kantonalen Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machen konnten, hatten ursprünglich eine expertenähnliche Stellung inne.

In den letzten 20 bis 30 Jahren wurde jedoch im Bereich des Umweltschutzrechtes eine fast ungeheuerliche Regelungsdichte bis in alle Einzelheiten auf Bundesebene und auf Kantonsebene geschaffen und ein Kontrollapparat für den Vollzug in Betrieb gesetzt. Mit dazu kam auch das Verbandsbeschwerderecht auf Bundesebene, das sich im gesamten Raumplanungs- und Umweltschutzrecht auf Bundesebene breitgemacht hat. Insbesondere bei Grossobjekten und bei sämtlichen Vorhaben ausserhalb der Bauzone wurde Verbänden eine recht grosse Macht gewährt. Zudem ist der Kanton mit seinen Fachstellen im Bereich Umweltschutz sowie Kontrolle und Vollzug von Bundesrecht massiv ausgebaut worden. Es wurde aber auch eine kantonale Fachstelle für Denkmalpflege beim Amt für Kultur des Departementes des Innern geschaffen, welche expertlich besetzt ist und über das erforderliche Fachwissen zur Beratung der Gemeinden und Ämter verfügt. Gleiches gilt für die Bereiche Fuss- und Wanderwege sowie Naturschutz. In den meisten Verfahren sind die Gemeinden nicht allein zuständig, sondern bereits im Vorfeld sind die Fachstellen des Kantons in den entsprechenden Ämtern vorprüfungs- und genehmigungspflichtig. Das entsprechende Fachwissen ist auf Behördenebene mit den zuständigen Ämtern also gegeben, kann jederzeit beigezogen werden bzw. wird von Amtes wegen berücksichtigt. Dadurch ergeben sich nicht nur seit Jahren wesentlich längere Verfahrensdauern, sondern auch expertlich unterstützte und qualitativ gute Entscheide.

Zur Abklärung z.B. eines Schutzgegenstandes nach Baugesetz muss in jedem Fall von Amtes wegen ein Bericht der Fachstelle für Denkmalpflege bzw. ein Gutachten eingeholt werden. Die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechtes ist somit gegenüber früher bei der Errichtung vor 50 Jahren wesentlich geschrumpft und ersetzt worden durch das behördliche Fachwissen auf Ebene des Kantons. Wenn die Verbände nun auch noch durch Verbandsbeschwerderechte oder deren Vorwirkung auf kantonaler Ebene ihre expertenähnliche Stellung zusätzlich im Rahmen von Rechtsentscheiden wahrnehmen, so führt dies zum Teil zu wesentlichen Erschwernissen der Verfahren, Verlängerungen der Rechtswege und zum Teil ungebührlicher Verzögerung wichtiger Entscheide. Das führt insbesondere für Eigentümerinvestoren und Bauwillige im Kanton zu Problemen, ohne dass hierfür heute noch genügende Rechtfertigungen vorhanden sind. Hinzu kommt, dass der Grossteil der Gemeinden im Kanton St.Gallen ihre Schutzobjekte planerisch oder durch Verfügung festgehalten, Schutzverordnungen erlassen und Sondernutzungspläne oder im Zonenplan die ihnen auferlegten Pflichten auf dem Raumplanungsrecht erfüllt hat.

Es ist heute ein hoher Schutz von Natur- und Baudenkmälern im Kanton erreicht, der durch die vorhandenen Fachstellen und Behörden im Kanton auch weiterhin gepflegt und ausgeführt werden kann, ohne dass hierfür noch innerhalb des Baugebietes Verbände mit Rechtsmitteln ausgestattet sein müssen. Zudem sind die gesamtschweizerischen Organisationen - meist in Vertretung ihrer regionalen Ableger - von Bundesrechts wegen nach wie vor mit dem Verbandsbeschwerderecht ausgestattet, soweit die Bereiche Umweltschutz in Bezug auf Planung, Richtung und Änderung ortsfester Anlagen sowie Natur- und Heimatschutz sowie Denkmalpflege betroffen sind. Der durch das kantonale Verbandsbeschwerderecht gezogene Kreis von berechtigten und erfassten Verfahren rechtfertigt sich in Angelegenheiten des Natur- und Heimatschutzes nach Ansicht der deutlichen Mehrheit der CVP-Fraktion heute nicht mehr. Im Besonderen problematisch wird beim Verbandsbeschwerderecht die generell immanente Vorwirkung beurteilt. Mit dieser werden oftmals bei grösseren Projekten innerhalb der Bauzonen, im Besonderen auch ehemaligen Industrie- und Gewerbeanlagen durch die Bedrohung des Verbandsbeschwerderechtes einer zukünftigen Umnutzung entweder gar nicht oder dann nicht rechtzeitig oder rasch zugeführt, so dass Investoren und Bauwillige abspringen. Es kann sogar vorkommen, dass Eigentümer ihre Areale lieber dem Verfall überlassen, anstatt zügig neue Ideen und zukunftsträchtige Umbauten an die Hand zu nehmen. Diese Nachteile gilt es zu beseitigen unter Berücksichtigung, dass insbesondere bei grösseren Bauten sowieso kantonale Ämter involviert sind, welche die Sache im Detail prüfen und die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung ermöglichen. Die Qualität erleidet damit kaum Einbruch. Aber es können verschiedene Verfahren hoffentlich deutlich schneller und qualitativ gleichbleibend unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen in der Umweltschutzgesetzgebung durch die vielen Fachinstanzen der Kantonsverwaltung umgesetzt werden. Deshalb erachtet es die CVP-Fraktion als wichtig, dass auf die Vorlage nach klarer Zustimmung zur Motion durch den Kantonsrat eingetreten wird und die Vor- und Nachteile nochmals diskutiert werden. Kritik wird geübt gegenüber der Regierung bezüglich der Dürftigkeit und mangelnden Begründung der Botschaft, die erst durch eine Nachlieferung eines detaillierten Berichtes auf Antrag und Kommissionsbeschluss noch einigermassen nachgebessert werden konnte. Dies, obwohl bereits bei der Motionsverabschiedung ausdrücklich von CVP-Vertretern verlangt und von Seiten der zuständigen Regierung zugesichert wurde, dass die aufgeworfenen Fragen beantwortet, Vor- und Nachteile sowie negative und positive Auswirkungen aufgezeigt und auch Alternativen zur generellen Abschaffung geprüft und dargelegt wurden. Nur deshalb kam es denn auch zur deutlichen Motionsverabschiedung mit den Stimmen der CVP-Fraktion. Der nunmehr vorliegende Bericht kann diese Fragen nicht in der gewohnten Qualität einer Botschaft beantworten, weist aber doch den Weg und gibt knapp genügende Grundlage, diese im Grundsatz politische Frage heute zu entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

An einem Hearing am 24. Mai 2006 erläuterte Prof. Dr. Alain Griffel, Ordinarius an der Universität Zürich, die Funktion des Verbandsbeschwerderechts und das Zusammenwirken des eidgenössischen und kantonalen Beschwerderechts. Anita Zimmermann, Präsidentin des Heimatschutzes St.Gallen/Appenzell, und Robert Schmid, Präsident des Naturschutzvereins St.Gallen, wiesen auf die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts für ihre Organisationen hin. Remo Daguati, Leiter Standortmanagement beim Amt für Wirtschaft, verwies auf die negativen Wirkungen des Verbandsbeschwerderechts aus wirtschaftlicher Sicht. Mit 12:9 Stimmen hat die vorberatende Kommission den Eintretensbeschluss verschoben mit der Begründung, dass die Regierung bzw. das Departement zusätzliche Abklärungen bzw. Fragen beantworten soll. Mit der Einladung zur zweiten Sitzung vom 28. August 2006 erhielten die Kommissionsmitglieder ein 18-seitiges Dokument mit ergänzenden Ausführungen des Justiz- und Polizeidepartements zum Verbandsbeschwerderecht und weitere zehn Fragen, die an der Kommissionssitzung mündlich beantwortet werden sollten. Am zweiten Sitzungstag wurde die Eintretensdiskussion fortgesetzt. Mit 15:6 Stimmen beschloss die vorberatende Kommission, auf den VI. Nachtrag einzutreten. Nach der Beratung empfiehlt Ihnen die vorberatende Kommission mit 12:9 Stimmen, auf den bereinigten VI. Nachtrag einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Legt ihre Interessen als Vorstandsmitglied der Pro Natura offen. Als Co-Vizepräsidentin von Pro Natura St.Gallen/Appenzell wehre ich mich vehement gegen die Streichung des Verbandsbeschwerderechts; dies aber auch als Bürgerin dieses Staates. Der Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission kann uns natürlich auch nicht befriedigen, wäre jedoch wenigstens ein Trostpflaster für die geschundene Natur und Umwelt, die durch private und finanzielle Interessen immer wieder von egoistischen Menschen ausgebeutet wird. Seit Jahrzehnten ist das Verbandsbeschwerderecht zum Wohl von Natur und Umwelt in Kraft. Es geht hier nicht um private Interessen einzelner Bürgerinnen und Bürger, sondern um das Wohl der Allgemeinheit, besonders die Einhaltung von Recht und Gesetz, welches wir selbst erlassen haben. Der Erfolg gibt den Verbänden recht. Dass dies persönlich Betroffene ärgert, ist verständlich, aber nicht entschuldbar. Bauherren, die das geltende Recht einhalten, haben von den Umweltverbänden nichts zu befürchten, das haben wir schon von Blumer-Gossau gehört. Sie werden sogar gratis im Voraus fachmännisch beraten und können so Kosten und Zeit sparen. Die Natur- und Umweltverbände sind auch dialog- und kompromissbereit und keineswegs stur. Sie können die hier erreichten Erfahrungen mit der Anwendung der geltenden Vorschriften weitergeben. Verantwortungsbewusste Bauherren können davon nur profitieren. Einsprachen müssen nur diejenigen fürchten, die sich nicht an das geltende Recht halten. Eigentlich müsste dieser Kantonsrat zu Recht und Gesetz stehen und nicht gegen das geltende Recht das Wort reden, indem Sie das Verbandsbeschwerderecht abschaffen wollen. Denn dies heisst es im Endeffekt. Gemeindeverantwortlichen verhelfen Sie so zu eigenmächtigem Handeln. Eine intakte Natur und Umwelt ist doch im Interesse von uns allen. Die Schutzvorschriften wurden bereits in den 90er-Jahren im Baugesetz des Kantons St.Gallen massiv abgeschwächt, unter anderem wurden Waldabstände enorm verkleinert. So kommt es, dass Häuser fast direkt am Waldrand gebaut werden und deren Bewohner in Feuchte und Schatten hausen und Baumfällungen aus Sicherheitsgründen - wie es dann heisst - nötig werden. In vielen Fällen sind sich die Gemeindebehörden gar nicht bewusst, dass sie mit einer Entscheidung gegen geltendes Recht verstossen. So ist es durch das VRP immer wieder möglich geworden, dass korrigierend eingewirkt werden konnte. Es gibt aber auch Gemeinden, deren finanzielle Interessen klar im Vordergrund stehen und die sich deshalb nicht um Schutzvorschriften für die Natur und schützenswerte Bauten kümmern wollen. Es gab auch Beispiele in der Vergangenheit, in denen Behörden bei Vorhaben dem Druck, gegen geltendes Recht zu verstossen, nicht standhalten konnten. Sie setzten dann auf Verbände, die dem geltenden Recht zum Durchbruch verhalfen. Wenn Sie gegen das Verbandsbeschwerderecht sind, wollen Sie die Stimme für Natur und Umwelt abwürgen. Die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts trifft besonders die lokalen Naturschutzorganisationen, die sich vor Ort für die Pflege und den Schutz und den Erhalt von Naturgütern und Schönheiten einsetzen. Sie setzen sich einzig und allein für die Einhaltung des geltenden Rechts ein. Dies tun sie uneigennützig, ehrenamtlich und unentgeltlich. Mit klaren und stichhaltigen Fakten ist keine Begründung für die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts möglich. Die Natur- und Umweltverbände haben ihr Recht nicht missbraucht, sondern verantwortungsbewusst angewendet, das zeigen die Zahlen. Einsprachen von Verbänden sind überdurchschnittlich erfolgreich: 92 Prozent aller Einsprachen und Rekurse des Naturschutzvereins der Stadt St.Gallen und Umgebung wurden im langjährigen Mittel gutgeheissen. Die überwiegende Mehrheit der Einsprachen und Rekurse kommt jedoch von Privaten. Es kann doch nicht Ihr Wille sein, dass das geltende Recht zuungunsten der Natur und damit auch des Menschen ausgehebelt wird. Dann stimmen Sie bitte auch so. Vor zwei Tagen sagte Prof. Küng in einem Interview: «Eine Politik ohne ethische Massstäbe ist zum Schaden des Menschen.»

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen einer Minderheit der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Sie alle haben die ergänzenden Ausführungen des Justiz- und Polizeidepartementes vom Juni 2006 erhalten. Diese Ergänzungen waren nötig, nachdem die Regierung die in der Novembersession 2004 gestellten Fragen der CVP-Fraktion in der Botschaft vom 28. Februar 2006, obwohl zugesichert, nicht beantwortet hatte. Diese ergänzenden Ausführungen liefern eine nun viel bessere Grundlage für unseren Entscheid. Klar ist in diesem Zusammenhang für mich vor allem eines: Es gibt keinen Missbrauch des Verbandsbeschwerderechts. Sie erinnern sich, wie von den Befürwortern einer Abschaffung lauthals ein solcher Missbrauch geltend gemacht wurde. Stichworte: VCS und Stadion Zürich, das war eben nicht in unserem Kanton. Bei uns im Kanton: Anita Zimmermann und Häberlein-Areal. Die im Bericht nun angeführten Hauptbeispiele zeigen Folgendes: Bei der Villa Wiesental in St.Gallen wurde der Rekurs des Heimatschutzes bereits vom Baudepartement geschützt. Anders als in den ergänzenden Ausführungen S. 7 unten festgehalten, hat deshalb nicht der Heimatschutz Beschwerde eingereicht, sondern der Milchverband als Eigentümer. Diese Beschwerde des Milchverbandes ist vom Verwaltungsgericht rechtskräftig abgewiesen worden.

Z.B. bei der Villa Kreuzacker in St.Gallen hatte der Heimatschutz keine Einsprache eingereicht. Hingegen fanden sowohl der kantonale wie der städtische Denkmalpfleger, die Villa sei schützenswert. Beim Häberlein-Areal in Wattwil hatte die Regierung anfänglich selbst beschlossen, ein Gutachten einzuholen. Als der Investor Druck machte, wollte die Regierung das Gutachten dann plötzlich nicht mehr einholen. Mit seiner Einsprache verlangte der Heimatschutz nur - aber immerhin -, dass dieses Gutachten auch eingeholt wird.

Ganz generell sind die Rekurse der Verbände relativ erfolgreich. Es gibt nur eine einzige Beschwerde des Heimatschutzes, die vom Verwaltungsgericht St.Gallen abgewiesen worden ist. Ich kann das noch mit einem jüngsten Beispiel ergänzen, nämlich mit dem Rekurs des Heimatschutzes in Sachen Schwertgasse St.Gallen. Dieser Rekurs ist erst kürzlich vollumfänglich gutgeheissen worden. Fazit von mir aus gesehen, es lässt sich nicht ausblenden: Es gibt keinen Missbrauch. Botschaft und ergänzende Ausführungen der Regierung reden deshalb zu Recht nicht von Missbrauch, wohl jedoch von Nachteilen des Verbandsbeschwerderechts für die Wirtschaft. Wenn man genauer hinsieht, dann kommt man zum Schluss, dass es diese Nachteile nicht wirklich gibt. Lassen Sie mich das noch kurz begründen. Die ergänzenden Ausführungen zeigen nämlich auf, dass es eigentlich nicht das Verbandsbeschwerderecht ist, das nachteilige Wirkungen hat, sondern vielmehr die lange Verfahrensdauer dieser Einsprachen und andererseits das materielle Recht - vor allem die Art. 93 ff. des Baugesetzes und auf kommunaler Ebene die Zonenpläne, die Überbauungs- und Gestaltungspläne sowie die Schutzverordnung. Wenn man die kritisierten Nachteile für die Wirtschaft wirklich verbessern will - was ich sehr befürworte -, dann muss man hier ansetzen und nicht das Verbandsbeschwerderecht abschaffen. Das Verbandsbeschwerderecht ist eigentlich nur ein Kontrollmechanismus, der sicherstellt, dass das materielle Recht optimal umgesetzt wird und eine umfassende Interessenabwägung erfolgt. Wenn wir das Verbandsbeschwerderecht abschaffen, dann schaffen wir bloss diesen Kontrollmechanismus ab. Das ist meines Erachtens weder zielführend noch effizient. Es kann nicht sein, dass wir Schutzverordnungen machen und dann beim Vollzug die Augen zukneifen oder gar zumachen und nicht mehr richtig hinsehen.

Viele Gemeinderäte machten im Vorfeld geltend, dass die Präventivwirkung des Verbandsbeschwerderechts lästig sei. Oft würden Investoren von den Bewilligungsinstanzen rasche Entscheidungen verlangen und seien nicht bereit zuzuwarten, bis eine Streitfrage richterlich entschieden sei. Hier seien den Behörden die Hände gebunden. Deshalb müsse das Verbandsbeschwerderecht abgeschafft werden. Diese Schlussfolgerung verstehe ich nicht. Wir alle wissen, dass bei einem Bauvorhaben die verschiedenen aufeinanderprallenden Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen. Je grösser das Bauvorhaben ist, umso einschneidender sind die Eingriffe in Landschaft und bestehende Bausubstanz, umso komplexer sind die sich stellenden Fragen, und umso länger dauert es in der Regel, bis diese Klärung abgeschlossen werden kann. Ebenso bekannt ist, dass diese Interessenabwägung in einem rechtsstaatlichen Verfahren erfolgt. Das weiss jeder Staatsbürger, und auch die Investoren wissen das. Grössere Bauvorhaben brauchen deshalb etwas länger. Das ist auch gut so. Oft schon sind grosse Bauprojekte während dieser Zeit gereift und wurden die Investoren vor Torheiten bewahrt. Will man nun zu schnelleren Entscheiden im Einzelfall kommen, so muss man nicht das Verbandsbeschwerderecht abschaffen. Das ist das falsche Mittel. Vielmehr muss man die Schutzwürdigkeit von neuen Objekten frühzeitig klären. In diese Richtung gingen dann auch meine Erwartungen an eine Vorlage bezüglich Modifikation des Verbandsbeschwerderechts. Davon habe ich leider in der Vorlage nichts gefunden. Ich bin deshalb von dieser Vorlage enttäuscht.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kaufmann-St.Gallen hat schön gesprochen und immer wieder, wie einige seiner Vorrednerinnen und Vorredner, die Interessenabwägung erwähnt. Da stimme ich überein. Es ist ein zentrales Element in Vollzug des Verwaltungsrechts, eine Interessenabwägung vorzunehmen, nämlich die Interessen des Heimatschutzes und Naturschutzes abzuwägen gegen die entgegenstehenden privaten Interessen, aber auch gegen entgegenstehende öffentliche Interessen, dann eine Bilanz zu ziehen und zu schauen, welche Interessen überwiegen. Wenn nun aber das Verbandsbeschwerderecht dazu führt, dass vor allem aus Gründen des Zeitdrucks diese Interessenabwägung nicht mehr vorgenommen wird und nicht mehr vorgenommen werden kann und die Verbände aufgrund dieses Drucks ihre Forderungen einseitig durchsetzen können, dann kann man durchaus von Missbrauch sprechen. Ich will Ihnen anhand eines Beispiels aufzeigen, wie das in der Praxis funktioniert, auch ohne dass Rechtsmittelinstanzen entscheiden. Ich zitiere im Folgenden weitgehend aus einem Zeitungsartikel eines Parteikollegen von Kaufmann-St.Gallen, nämlich von Kilian Oberholzer aus Uznach, ehemaliger Chefredaktor des «Volksblattes». Er schreibt: «Die Häuser an der Schulhausstrasse sind von der Schulgemeinde vor vielen Jahren als Baulandreserve für künftige Schulhausbauvorhaben gekauft worden. Da die Häuser nicht unter Schutz gestellt worden waren, konnte der Schulrat davon ausgehen, dass sie im Zuge eines Schulhausneubaus abgebrochen werden können. Erst als es um die Verwirklichung des beschlossenen Bauvorhabens ging, trat der Heimatschutz auf den Plan und verlangte, dass die Reihenhäuser und die beiden weiteren Wohnhäuser stehen bleiben. Als sich die Uzner Behörden diesem Ansinnen widersetzten, drohte der Heimatschutz mit einem langen Rechtsstreit das Bauvorhaben zu verhindern oder doch zu verzögern.» Der Heimatschutz ist taktisch äusserst geschickt vorgegangen, um sein Ziel zu erreichen.

Es ist dies wohl ein Musterbeispiel für den Missbrauch des Verbandsbeschwerderechts. Heute sind die fünf alten Reihenhäuser mitten auf dem Areal geschützt durch eine Schutzvereinbarung, erzwungen durch den Heimatschutz. Die Zustimmung der Schulgemeinde erfolgte unter Druck, weil ein Rechtsmittelverfahren bis vor das Bundesgericht Jahre gedauert hätte und dringend neue Schulräume gebraucht wurden. So fand nie eine Interessenabwägung statt zwischen dem öffentlichen Interesse am Bau, nämlich dem Interesse der Schulgemeinde, dieses Schulhaus zu bauen, und den Interessen des Heimatschutzes. Die Schule hat diese Reihenhäuser geschützt auf ihrem Areal und baut nun ein neues Projekt rundherum. Sie muss aber zusätzlich die baufälligen Häuser sanieren nach den Vorstellungen und der Vereinbarung mit dem Heimatschutz. Die Grundrisse aus den 20er-Jahren eignen sich weder für Schulzwecke noch als zeitgemässe Wohnungen. Das Ganze kostet den Steuerzahler Millionen. Wir haben hier ein Beispiel unter vielen, das nie auf den Rechtsmittelweg verwiesen wurde, sondern rein unter dem Druck der Zeitverhältnisse eine Schutzvereinbarung erzwungen worden ist.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

weist darauf hin, dass seit der Junisession 2006 alle Abstimmungen im Ratsinformationssystem abgerufen werden können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Es wurde vorhin von einem CVP-Antrag gesprochen. Ich verhehle nicht, dass dieser Antrag nicht mit CVP-Bestückung Eingang in die Diskussion gefunden hat, aber es ist der Kommissionsvorschlag auf dem gelben Blatt, der uns heute vorliegt. Der Kommissionsvorschlag wurde von der CVP-Fraktion diskutiert und wird als deutliche Einschränkung der heutigen Regelung des generellen Verbandsbeschwerderechts in kantonalen Angelegenheiten angesehen. Insbesondere, indem das Einspracherecht der Verbände auf die planerischen Gesichtspunkte beschränkt und damit verkürzt würde. Es würde allerdings die besondere Problematik der Vorwirkung mit allen Nachteilen des Beschwerderechtes nicht lösen, sondern ermöglicht den Verbänden weiterhin - und gerade bei grösseren Überbauungen in Altliegenschaften und Industrie - die wirkungsvolle und auch zeitige Umsetzung von zukunftsträchtigen Projekten zu verhindern und zu verzögern. Ebenso wenig wird die expertliche Doppelinteressenwahrung - einerseits durch die Verbände von Natur- und Heimatschutz und andererseits durch die Vielzahl involvierter Fachämter des Kantons - beseitigt. Deshalb hat die CVP-Fraktion nach eingehender Diskussion und Prüfung des Kommissionsvorschlags zugunsten des gänzlichen Verzichts im Sinn der Regierung Abstand vom Antrag genommen. Wie bereits im Rahmen der Eintretensdiskussion begründet, rechtfertigt sich die Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes. Der erhöhte Schutz von geschützten Objekten und Ortsbildern zusammen mit den Fachinstanzen und Ämtern des Kantons ist Barriere und Garantie genug, dass nicht leichtfertig Natur- und Heimatschutzobjekte im Kanton auf Gemeindeebene einen zusätzlichen Anwalt benötigen, insbesondere nicht im eng regulierten Baugebiet.

Es wurde verschiedentlich erwähnt, dass für das Wohl der Allgemeinheit die Verbände zuständig seien. Da habe ich eine andere Auffassung. Für das Wohl der Allgemeinheit hat der Staat zu sorgen, und er hat das auch in der Verfassung so vorgesehen, und nicht Interessenverbände. Dass auch auf Gemeindeebene die Kontrolle und Einhaltung des materiellen Rechtes gesichert ist, dafür haben die Behörden zu sorgen und nicht private Verbände. Den Finger gilt es insbesondere darauf zu legen, dass das materielle Gesetz überall richtig und korrekt eingehalten wird und dass die Qualität von Entscheiden der Behörden in allen Teilen richtig ist und gewahrt wird. So darf es nicht geschehen, dass mit der Abschaffung des kantonalen Beschwerderechtes der Verbände in Natur- und Heimatschutz mittels Aufsichtsbeschwerden dasselbe Ziel der Verbände erreicht wird, weil sich einzelne Behörden oder Gemeinden nicht um die Umsetzung des Umweltschutzrechtes und Natur- und Heimatschutz kümmern. Hier ist für den konkreten und richtigen Vollzug der Gesetzgebung übrigens der Kantonsrat zuständig, und es ist mit Qualitätskontrollen dafür Sorge zu tragen. Die CVP-Fraktion fordert diesbezüglich zudem eine gleichmässige Gesetzesanwendung des Vollzugs, auch beim Erlass von Schutzverordnungen, beim Ausscheiden der Schutzobjekte durch die Gemeinden und eine entsprechende Überprüfung. Dafür haben wir die Staatswirtschaftliche Kommission. Diese wird die Entwicklung in diesem Bereich genau beobachten. Falls erforderlich, werden wir von der CVP-Fraktion mit entsprechenden Vorstössen in diesem Rat dafür sorgen, dass die qualitativ gute und gleichmässige korrekte Gesetzeseinhaltung im Bereich vor allem von Natur- und Heimatschutz gewahrt werden kann, dies auch nach Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ich möchte mich nur entschuldigen für meinen Versprecher. Natürlich handelt es sich um den Antrag der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Kommissionsvorschlag wurde mit 12:9 Stimmen angenommen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über die Folgekorrektur in Art. 45.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Das Präsidium hat eine Eintretensdebatte beschlossen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.11.2006Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006