Geschäft: Rechnung 2005 des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.06.01
TitelRechnung 2005 des Kantons St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung22.3.2006
Abschluss7.6.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 28. März 2006 (6 Sonderrechnungen)
BotschaftBericht der Regierung vom 28. März 2006 (4 Investitionsrechnung)
BotschaftBericht der Regierung vom 28. März 2006 (01 Inhaltsverzeichnis)
BotschaftBericht der Regierung vom 28. März 2006 (1 Bericht)
BotschaftBericht der Regierung vom 28. März 2006 (00 Titelblatt)
BotschaftBericht der Regierung vom 28. März 2006 (7 Übersichten)
BotschaftJahresbericht 2005 der Spitalverbunde, Beilagen
BotschaftBericht der Finanzkommission über die Rechnung 2005
BotschaftJahresbericht 2005 der Spitalverbunde
BotschaftBericht der Regierung vom 28. März 2006 (5 Bestandesrechnung)
AntragBericht der Finanzkommission, Präzisierung vom 23. Mai 2006
BotschaftBericht der Regierung vom 28. März 2006 (2 und 3 Laufende Rechnung)
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2006Ziff. 2 der Anträge der Finanzkommission125Zustimmung0Ablehnung55
7.6.2006Ziff. 1 der Anträge der Finanzkommission126Zustimmung0Ablehnung54
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2006Wortmeldung

Die CVP-Fraktion beantragt Eintreten und Gutheissung der Rechnung 2005.

In der gestrigen Ratsdebatte hat Regierungsrat Schönenberger wieder einmal darauf hingewiesen, dass der Kanton St.Gallen nicht zu den finanzstärksten Kantonen der Schweiz gehört. Dieser Umstand ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung:

  1. Es ist alles andere als selbstverständlich, dass ein Kanton mit einer vergleichsweise bescheidenen Finanzstärke die Rechnung mit einem Plus von 97 Mio. Franken abschliesst und nicht nur schuldenfrei dasteht, sondern mit einem stattlichen Vermögen. Vielmehr ist das ein Beweis dafür, dass im Kanton St.Gallen eine haushälterische, massvolle und weitsichtige Finanzpolitik betrieben wird.

  2. Es ist eine Aufforderung, auch in Zukunft Mass zu halten und Weitsicht zu beweisen. Vermögen gibt Handlungsspielraum. Diesen Handlungsspielraum dürfen wir nicht dazu missbrauchen, kurzsichtig und mit der Giesskanne Vermögen zu vergeigen. Unser Vermögen soll dahin zielen, die wirtschaftliche Stellung des Kantons St.Gallen langfristig und dauerhaft zu stärken, um den Wohlstand und die Lebensqualität für alle in diesem Staat zu fördern.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

Ich habe bereits im November 2004 gesagt, das Thema Prämienverbilligung sei ein lang andauerndes Problem. In der Novembersession 2004 kam ein Hauruck-Antrag seitens CVP-Fraktion. Er wurde in der Finanzkommission nicht gestellt. Er wurde in den Subkommissionen nicht diskutiert. Es konnte somit nicht sauber geklärt werden, ob mit der Erhöhung der Kinderabzüge die Ausschöpfungsquote von 62 Prozent eingehalten werden kann. Der Antrag für die Erhöhung der Kinderabzüge kam durch dank den herrschenden Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Nun haben wir die Quittung: 67 Prozent. Die damaligen Mehrheitsbeschaffer haben Glück. Der Kantonsrat wird für solche Untaten nicht bestraft. Hier geht es um 6,7 Mio. Franken. Der Kantonsrat kann einfach sagen, kümmern wir uns nicht um unsere Gesetze. Wir machen Budget. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, das finde ich keine ehrliche und auch keine vertrauenswürdige Politik, die da stattgefunden hat. Ich finde das auch nicht richtig, was wir hier gemacht haben. Man hätte motionieren können. Diese Grenze von 62,5 Prozent müsste raus. Es gibt einen Handlungsbedarf. Aber machen wir doch den als Parlament über den ordentlichen Weg. Dann müssen wir das Gesetz ändern. Aber machen wir es nicht über ein Hauruck-Verfahren, wo wir die Konsequenzen nicht sauber durchgerechnet haben und am Schluss unser Gesetz brechen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

Die Jahresrechnung 2005 schliesst nach einem budgetierten Aufwandüberschuss von 18,4 Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von 97,1 Mio. Franken ab. Das ist geradezu unanständig, wenn man weiss, wie hoch die St.Gallerinnen und St.Galler belastet werden. Die Finanz- und Steuerpolitik ist heute einer der wichtigsten Faktoren bei der Wahl des Standortes im Kanton. Dies gilt nicht nur für Klein- und Mittelbetriebe, sondern vermehrt auch für Bürgerinnen und Bürger. Dies stelle ich tagtäglich in meiner Arbeit als Treuhänderin fest. Wenn im Linthgebiet nur wenige Kilometer von uns entfernt im Kanton Schwyz die Steuerlast nur einen Drittel derjenigen des Kantons St.Gallen ausmacht, melden sich Neuzuzügerinnen und -zuzüger meist innert kurzer Zeit wieder ab. Leidtragende sind Landwirte und Hausbesitzer, die mit ihrem Hof und Haus nicht einfach den Wohnort wechseln können. Sie beklagen sich zunehmend. Sie haben es buchstäblich satt, dem Staat immer mehr Geld für Steuern, Abgaben und Gebühren zu zahlen. Der Fiskus greift immer hemmungsloser zu, der Mittelstand wird immer mehr belastet. Der zweite Nachtrag zum Steuergesetz ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Die kantonale Steuerverwaltung hat am Ostschweizer Steuertag der Treuhänder über den Belastungsvergleich der Nachbarkantone informiert. Wenn man den Gesamtindex im Belastungsvergleich 2005 betrachtet, sind wir nach dem Kanton Schwyz, Thurgau, Zürich, Appenzell I.Rh. auf dem fünften Platz. Beim Belastungsvergleich für die juristischen Personen für das Jahr 2006 sind wir immer noch auf dem sechsten Platz. Mit der neuen Steuergesetzgebung können wir uns nicht gross verändern. Wir brauchen dringend eine spürbare Steuerentlastung, um mit den Nachbarkantonen Schritt zu halten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Rechnung ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion nimmt das Ergebnis der Rechnung 2005 mit Freude zur Kenntnis. Geprägt durch die Goldmillionen und die positive Entwicklung der Steuern der juristischen Personen im Kanton und in den Gemeinden, resultiert ein überraschend grosser Überschuss. Neben Steuern, Finanzausgleich und Vermögenserträgen, welche alle besser als veranschlagt abschliessen, nehmen wir auch die Entwicklung der Globalkredite der Spitäler zur Kenntnis. Sie schliessen ebenfalls besser als budgetiert ab. Die FDP-Fraktion teilt die Ansicht, dass der guten Kapitalausstattung unseres Kantons Sorge getragen werden muss, damit die in die Wege geleitete Steuergesetzrevision durchgeführt werden kann. Auf dem Weg dorthin sind der Ertragsüberschuss 2005 und vor allem der Ausgang der Abstimmung vom 21. Mai 2006 als wichtige Etappenziele einzustufen. Mit der Steuergesetzrevision können dringend nötige Anpassungen vorgenommen werden, welche den Kanton endlich wieder in den attraktiveren Teil des steuerlichen Mittelfeldes hin bewegen. Ebenfalls will die FDP-Fraktion in der Novembersession 2006 die Diskussion über eine Senkung des Kantonssteuerfusses führen und trägt die Feststellung der Finanzkommission mit, dass eine Steuerfussreduktion das Ziel sein muss. Die glänzende Medaille mit der Prägung Rechnung 2005 hat auch eine Kehrseite. Auf dieser Kehrseite findet man offensichtlich unsorgfältig und schnell hingekritzelt die Buchstaben IPV und die Zahl 67. Wir fragen uns, ob Parlament und Regierung bei der individuellen Prämienverbilligung die Objektivität ein paar familienfreundlichen Schlagzeilen geopfert hat. Wir denken ja. Die Ausschöpfungsquote liegt denn auch bei 67 Prozent statt bei 62,5 Prozent, wie sie der Gesetzgeber als Obergrenze festgelegt hat. Wenn ein Automobilist im Strassenverkehr zu schnell fährt, wird er gebüsst. Wenn ein Fussballspieler ein grobes Foul begeht, zeigt ihm der Schiedsrichter die rote Karte. Wenn Sie ein Gesetz übertreten, das Sie selber verabschiedet haben, dann passiert etwas Erstaunliches. Sie werden belohnt, bekommen ein Taggeld und Kilometerentschädigung. Ein nicht ganz einfach zu erklärender Sachverhalt. Wir bitten die Regierung und die seinerzeitige Mehrheit des Parlamentes – namentlich SP- und CVP-Fraktion –, sich künftig wieder an die Gesetze zu halten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

Die SVP-Fraktion stimmt der Rechnung und dem Finanzkommissionsantrag zu, den Ertragsüberschuss von 97,1 Mio. Franken dem freien Eigenkapital zuzuweisen.

Die SVP-Fraktion nimmt das positive Ergebnis der Staatsrechnung 2005 mit Befriedigung und gedämpfter Freude zur Kenntnis. Die SVP-Fraktion hält fest, dass der Kanton dieses erfreuliche Rechnungsergebnis letztlich keineswegs besonderen finanzhaushaltspolitischen Anstrengungen seitens der Regierung und Verwaltung verdankt, sondern im Wesentlichen der konjunkturellen Erholung in der Wirtschaft, deren stärkeren Leistungsfähigkeit sowie den daraus resultierenden Mehrerträgen aus Unternehmenssteuern. Der gegenüber dem budgetierten Defizit von 18,4 Mio. Franken wider Erwarten ausgefallene Ertragsüberschuss von 97,1 Mio. Franken beruht hauptsächlich auf höheren Unternehmenssteuererträgen von rund 50 Mio. Franken, einmal mehr geringeren kantonalen Finanzausgleichsbeiträgen aufgrund guter Rechnungsabschlüsse der Gemeinden, dem günstigen Passivzinsniveau, höheren Vermögenserträgen und Beteiligungserträgen der Kantonalbank, St.Gallisch Appenzellischen Kraftwerke und Spitalverbunde sowie nicht zuletzt auf den positiven finanziellen Effekten des ausserordentlichen Ertrags von 874 Mio. Franken aus dem Nationalbankengold. Die Staatstätigkeit von Regierung und Verwaltung hingegen und das Wachstum der Staatsausgaben sind im Vergleich zur Vorjahresrechnung mit 2,6 Prozent erneut gestiegen. Die SVP-Fraktion fordert Regierung und Parlament einmal mehr auf, das kontinuierliche und besorgniserregende Ausgabenwachstum einzudämmen. Die SVP-Fraktion stellt jedoch mit Befriedigung fest, dass ihre hartnäckige Forderung nach einer Plafonierung des Aufwands beginnt, erste schwache Spuren in der Staatsrechnung zu hinterlassen. Sie wird weiterhin Druck ausüben, um eine nachhaltige Verbesserung des Staatshaushaltes zu erzielen. Diese Verbesserungen müssen für die gesamte Bevölkerung über eine weitere Senkung von Steuern, Gebühren und Abgaben spürbar werden. Die SVP-Fraktion ist aufgrund des vorliegenden Rechnungsergebnisses der Meinung, dass die Mindereinnahmen von 16 Mio. Franken bei den Steuererträgen der natürlichen Personen sowie die massiv höheren Unternehmenssteuereinnahmen von 50 Mio. Franken auf das Budget 2007 hin klare Zeichen fordern.

Das sich neu auf 175,8 Mio. Franken belaufende Eigenkapital zuzüglich des ersten Nationalbankgoldanteils von 31 Mio. Franken schafft die Voraussetzung für eine längst überfällige Senkung des Staatssteuerfusses im Jahr 2007. Die SVP-Fraktion wird deshalb im Budget 2007 eine Steuerfusssenkung von mindestens 10 Prozent fordern. Die Steuerfussreduktion setzt mit der bevorstehenden Steuergesetzrevision ein Zeichen im aktuellen Steuer- und Standortwettbewerb, sodass der Kanton St.Gallen im steuerlich attraktiveren Umfeld seiner Nachbarkantone verlorenes Terrain wiedergewinnt. Die geforderte Steuersenkung bringt neben den hauptsächlich juristischen Personen die längst überfällige dringende Entlastung auch für den Mittelstand. Die SVP-Fraktion ist davon überzeugt, dass mit einer tieferen Steuerbelastung wichtige Impulse für die Wirtschaft und wieder ein günstigeres Innovations- und Investitionsklima geschaffen werden, die zu neuen Arbeitsplätzen und zu neuem Steuersubstrat im Kanton führen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf die Rechnung.

Mit einem Ertragsüberschuss von 97 Mio. Franken bei einem budgetierten Aufwandüberschuss von 18 Mio. Franken schliesst die Rechnung 2005 sehr erfreulich ab. Der Nettoertrag der kantonalen Steuern fällt 2,2 Prozent höher aus als budgetiert. Der Bruttoertrag der Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen verzeichnet gar einen markanten Mehrertrag. Die Wirtschaft hat sich erholt. Dies ist aber noch lange kein Grund, um gleich in einen Steuersenkungstaumel zu verfallen. Der Rechnung müssten wir nämlich auch entnehmen, dass die Einkommens- und Vermögenssteuer unter dem Voranschlag liegen. Die Rechnung zeigt einmal mehr, dass Steuergeschenke auf Kosten des Mittelstandes, wie sie im Rahmen der kantonalen Steuergesetzrevision vorgesehen sind, fehl am Platz sind. Ausserdem bewirken Ertragsausfälle der Steuergesetzrevision ein künstlich erzeugtes Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Ein Wirtschaftswachstum zum Preis von mehr Ungleichheit ist gefährlich und entspricht einer kurzsichtigen Wirtschaftspolitik. Wagen wir also keinen opportunistischen Seiltanz. Tarifarische Massnahmen, wie sie im Finanzleitbild festgehalten sind, befürworten wir hingegen. Das bereinigte Ausgabenwachstum des Kantons liegt unter dem nominellen Wirtschaftswachstum. Der Anstieg des Personalaufwandes unterschreitet deutlich das theoretische Wachstum. Hingegen hat der Sachaufwand zugenommen. Die Staatsquote ist erneut nicht angestiegen. Der Kanton St.Gallen wird seinem Namen als Musterkanton in Sachen Finanzen einmal mehr gerecht. Es gibt keinen Grund für Schwarzmalerei, der Haushalt ist im Lot, es darf nicht mehr von einem strukturellen Defizit gesprochen werden oder gar von einer Schieflage des Haushaltes. Massnahmenpakete sind vom Tisch.

Der gute Abschluss verpflichtet aber auch eine Gesetzesänderung betreffend IPV. Der Kanton kann sich Entlastungen bei den Krankenkassenprämien leisten. Zukunftsgerichtete Projekte wie Tagesstrukturen verlangen nach einer sofortigen Umsetzung. Verbesserungen bei der Gewährung von Stipendien müssen umgehend umgesetzt werden. Wir dürfen aber auch schwierige Zeiten nicht vergessen. Darum sollte das Eigenkapital geäufnet werden. Ich möchte aber doch noch ein paar Worte an Kobelt-Marbach verlieren betreffend IPV. Auch mir macht es Sorgen, dass die Ausschöpfungsquote von 62,5 Prozent nicht eingehalten werden konnte. Der Grund meiner Besorgnis ist wahrscheinlich an einem anderen Ort zu suchen als Ihre Bedenken. In der Rechnung 2005 haben die Kapital- und Gewinnsteuer zugenommen, während die Vermögens- und Einkommenssteuern unter dem Budget liegen. Das ist das Spiegelbild unserer Gesellschaft. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Familien, können die hohen Krankenkassenprämien nicht mehr finanzieren. Der Anteil der unerhebbaren Prämien am Gesamtvolumen hat zwischen dem Jahr 2000 und 2003 und dem Budget 2006 von 15,3 auf 20,5 Prozent zugenommen. Der Anteil der ordentlichen Prämienverbilligung sank am Gesamtvolumen von 53 Prozent auf 45 Prozent. D.h., die ordentliche Prämienverbilligung wird von Jahr zu Jahr kleiner. Sie gehen sicher mit mir einig, dass wir den gesellschaftspolitischen Veränderungen Rechnung tragen müssen, und zwar nicht nur in wirtschaftspolitischen, sondern auch in sozialpolitischen Anliegen. Es ist dringend nötig, dass wir eine Gesetzesänderung in die Wege leiten und die Ausschöpfungsquote erhöhen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GRÜ-Fraktion ist sehr erfreut über das Rechnungsergebnis 2005. Wie schwierig inhaltliche Diskussionen über die Verwendung des uns zur Verfügung stehenden Geldes sind, zeigt uns bei roten Zahlen das Ringen um Sparmassnahmen, bei schwarzen Zahlen erst kürzlich die Diskussion um die Verwendung der Goldmillionen. Die GRÜ-Fraktion ist grundsätzlich auch bereit, über eine massvolle Steuerfussreduktion zu gegebener Zeit zu diskutieren. Zu gegebener Zeit heisst für uns, dass wir die Konsequenzen der Steuergesetzrevision und des neuen Finanzausgleiches kennen müssen. Neben Wohlstand ist auch die Wohlfahrt für uns von Bedeutung. Es geht nicht an, dass der gesamte finanzielle Spielraum mit einer Steuerfusssenkung vergeben wird anstelle einer konkreten inhaltlichen Diskussion, wo wir prioritär investieren wollen und müssen. Insbesondere auch deshalb, weil mit dieser Massnahme dem innerkantonalen Steuerausgleich nicht nähergekommen werden kann.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

Auf die Rechnung 2005 ist einzutreten.

Nicht ganz unerwartet stösst die Kenntnisnahme der Rechnung 2005 in Ihrem Rat grundsätzlich auf ein positives Echo. Wie nicht anders zu erwarten war, steht die Rechnung 2005 im Zeichen der Ausschüttung der Erlöse aus den Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank. Bekanntlich hat der Kanton St.Gallen unter diesem Titel 847 Mio. Franken erhalten. Dieser ausserordentliche Vorfall wird auf alle Zeiten als Ausreisser in den finanzstatistischen Zahlenreihen hängen bleiben, weil dadurch einzelne Positionen der Rechnung 2005 einen extremen Ausschlag aufweisen. Es war immerhin möglich, wenigstens den Einfluss des Golderlöses auf den Rechnungssaldo zu neutralisieren. Dem ausserordentlichen Ertrag stehen nämlich auch ausserordentliche Aufwendungen gegenüber. Der Kantonsrat hat bekanntlich beschlossen, vom Nationalbankgold 235 Mio. Franken als zusätzliche Abschreibungen zu verwenden und aus den restlichen 612 Mio. Franken besonderes Eigenkapital zu bilden. Dank diesem Vorgehen bleibt der Saldo der Rechnung 2005 wie bereits erwähnt weitgehend unbeeinflusst vom Nationalbankgold. Einen Niederschlag findet darin lediglich der erhöhte Zinsertrag, den der ausserordentliche Geldzufluss zur Folge hatte. Die grossen Auswirkungen zeigen sich bei der Bruttobetrachtung von Aufwand und Ertrag sowie vor allem in der Vermögensrechnung. Dort geht einerseits die Verschuldung um 235 Mio. Franken zurück. Anderseits steigt das Eigenkapital um zusätzliche 612 Mio. Franken. Aber auch ohne dieses Gold haben wir ein glänzendes Ergebnis erzielt. Das ausgewiesene Ergebnis mit 97 Mio. Franken Ertragsüberschuss ist das bisher beste in der Finanzgeschichte des Kantons St.Gallen. Das bisherige Rekordergebnis stammte mit 94 Mio. Franken aus dem Jahr 2000.

Hauptursache für diese positive Situation bildet der erfolgreiche Abschluss des Massnahmenpaketes 2004. Hier beginnen jetzt für mich schon die Sorgen. Es ist gelungen, das strukturelle Defizit zu beseitigen. Wir haben vor einem Jahr darüber gestritten, wie hoch das strukturelle Defizit ist. Ich bin heute auch der Auffassung, wir haben dieses Ziel erreicht. Wir haben die Ausgabenseite um rund 70 Mio. Franken verbessern können mit dem Massnahmenpaket 2004. Aber was passiert jetzt? Heute morgen haben wir den ersten Vorgeschmack erhalten in der Begründung der dringlichen Motion im Energiebereich, wo ein Vertreter der FDP-Fraktion erklärte, es könne doch nicht sein, dass man das Geld in Bern nicht abhole. Dafür solle man doch mindestens 4 Mio. Franken einsetzen. Als aus der linken Ecke im Zusammenhang mit der IPV solche Töne zu hören waren, hat die FDP-Fraktion zu Recht darauf hingewiesen, dass es doch nicht darum gehen könne, in Bern Geld abzuholen, damit man im Kanton St.Gallen mehr Geld ausgeben könne. Wenn es um andere Interessen geht, dann ist man sofort bereit, diese finanzpolitischen Grundsätze über Bord zu werfen.

Im Bereich der Ergänzungsleistungen haben wir sogar die Legitimität einer Volksabstimmung. Diese Regierung und dieses Parlament haben zusammen mit der Verwaltung ein Massnahmenpaket durchgezogen gegen viele Widerstände. Sie können selber ausrechnen, wie es wäre, wenn man kein Massnahmenpaket 2004 gemacht hätte. Wir haben ein glänzendes Ergebnis, unabhängig von der Goldfrage. Es kann nicht Sache des Staates sein, wie ein Unternehmen möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb sind wir auch dabei, sorgfältig immer zu prüfen, wo denn die Abweichungen entstanden. Es sind im Wesentlichen die drei Bereiche Steuererträge bei den juristischen Personen dank der besseren Konjunktur, dann geht es den Gemeinden besser, als die Gemeindepräsidenten zu kommunizieren pflegen, und drittens sind es die Verbesserungen in der Bewirtschaftung der eigenen Beteiligungen. Straub-St.Gallen, Sie weisen zu Recht darauf hin, dass die bereinigten Ausgaben um 2,6 Prozent gestiegen sind. Das Bruttoinlandprodukt im Kanton St.Gallen ist aber um 2,8 Prozent gestiegen. Damit liegen wir unterhalb dem Wirtschaftswachstum. Der Kantonsrat hat im November 2005 der Regierung eine Vorgabe gemacht für das Budget 2007. Diese Vorgabe lautete, ein Budget vorzulegen, dessen Ausgabenwachstum nicht höher ist als das Wirtschaftswachstum. Ich kann Ihnen sagen, es besteht die Bereitschaft, auf Seiten der Regierung diese Vorgabe auch einzuhalten. Dazu sind wir aber nur in der Lage, wenn nicht in diesem Rat mit dringlichen Vorstössen wieder alles verändert werden will. Wenn die Steuergesetzrevision vom Volk angenommen wird, hat der Kanton eine Belastung von insgesamt 115 Mio. Franken im nächsten Jahr zu präsentieren. Die SVP-Fraktion greift zu einem Trick und erklärt, zu diesen 175 Mio. Franken Eigenkapital müsse man auch die Jahrestranche aus dem besonderen Eigenkapital von 31 Mio. Franken dazuzählen. Ich erinnere Sie daran, dass wir in der Botschaft zur Steuergesetzrevision darauf hingewiesen haben, dass in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Steuergesetzrevision diese Jahrestranche zur Gegenfinanzierung ebendieser 115 Mio. Franken notwendig seien. Sie können diese 31 Mio. Franken nicht einfach an verschiedenen Orten einsetzen. Bei der Diskussion um die IPV wäre ich der Meinung, dass wir die Umsetzung der NFA und die Diskussion über Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton auch dazu benützen sollten, diese Problematik zu lösen. Dort haben wir auch einen gewissen Spielraum, um den Gemeinden entsprechende Kompensationen anzubieten. Ich glaube auch, dass es heute kaum mehr sachgerecht ist, die IPV-Gelder dazu zu benützen, um nicht eindringliche Prämienzahlungen der Gemeinden abzugelten. Aber dazu wird die Regierung zu gegebener Zeit Ihnen eine entsprechende Vorlage unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

Zur Rechnung der Spitalverbunde, insbesondere zur Beilage zur Rechnung mit dem Titel Jahresbericht 2005 über die Erfüllung des Leistungsauftrags und die Verwendung der Mittel der Spitalverbunde. Im «Tagblatt» vom 29. Mai 2006 hat die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements ihre Interpretation der Rechnungen der Spitalverbunde mitgeteilt und ihre Folgerungen gezogen. Besser gesagt, sie hat uneingeschränkt der Darstellung und den Folgerungen des Redaktors zugestimmt. Die Feststellung des «Tagblatts» und der Vorsteherin des Gesundheitsdepartements dürfen so im Raum nicht stehen gelassen werden. «Tagblatt» und Gesundheitschefin sprechen von einer Zweiteilung der Spitalregionen. Nämlich in die relativ erfolgreich arbeitenden Regionen St.Gallen-Rorschach und Rheintal Werdenberg Sarganserland einerseits und die beiden anderen selbstredend nicht erfolgreichen Linth und Fürstenland Toggenburg. Es werden z.B. die Gewinnentwicklungen verglichen. Von Gewinn lässt sich bei Spitälern und Spitalverbunden nur dann sprechen, wenn die auf die Spitalregionen insgesamt verteilten rund 233 Mio. Kantonsbeitrag miteingerechnet werden. Von echten Gewinnen der Spitalregionen kann daher keine Rede sein. Die Kantonsbeiträge an die Spitalregionen haben überhaupt nichts mit den Kosten der Spitäler zu tun. Sie berücksichtigen weder die rund ein Drittel höheren Tarife des Kantonsspitals noch die für Patienten aus dem Fürstentum Liechtenstein oder den beiden Appenzell von den Kassen bezahlten viel höheren Tarife im Rheintal und in der Region St.Gallen. So schaffte die Spitalregion 1 nach vereinnahmten 138 Mio. Franken Globalkredit noch einen Überschuss von rund 9 Mio. Franken. Die Spitalregion 2 nach 42 Mio. Franken Globalkredit noch 3,5 Mio. Franken und die Spitalregion 3 Linth mit nur 16 Mio. Franken Globalkredit immerhin noch einen bescheidenen Überschuss von 115'000 Franken. Diese Betrachtung zeigt, wie wenig aussagekräftig so genannter Gewinnvergleich ist.

Vergleichbar sind aber die Erlöse aus betrieblichen Leistungen. Die Spitalregion 3 Linth hat diese gegenüber dem Vorjahr um 6 Prozent gesteigert, gleich viel wie die Spitalregion 1. Oder nimmt man den Sachaufwand: Die Spitalregionen 1 und 2 verzeichnen eine Steigerung von je 3 Prozent. Die Spitalregionen 3 und 4 dagegen eine Senkung von je -1 Prozent. Die Entwicklung der VR-Honorare ist zwar ein Detail, sagt aber doch einiges über die Führung aus. In der Region 1 180'000.– Franken VR-Honorare (keine Veränderung zum Vorjahr), Region 3 113'000.– Franken, -17 Prozent. Auch das sind durchaus aussagekräftige Vergleiche. Die Gesundheitschefin erkennt zwar im Interview richtig, dass massgeblich für den Erfolg einer Spitalregion die Frequenzen der stationären Patientinnen und Patienten sind. Die Zahl der Pflegetage hat in der Spitalregion Linth, die nicht erfolgreich sein soll, gegenüber dem Vorjahr um 6 Prozent zugenommen. In den anderen Regionen hinge

gen 2 bis 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Auch das hindert die Gesundheitschefin nicht, die Entwicklung der Spitalregion 3 als negativ zu beurteilen. Immerhin erkannte sie, dass in der Region mit nur einem Spital Synergien, z.B. eine Kooperation mit einem anderen Spital, wichtig seien. Ich bin sehr erfreut, dass diese Erkenntnis nun nach jahrelangen Vorstössen aus dem Linthgebiet in diese Richtung auch in der Regierung angekommen ist. Es ist auch gut zu wissen, dass nun auch das Gesundheitsdepartement erkennt, dass bei Spitälern mit einer veralteten räumlichen Aufteilung kaum nennenswerte Optimierungen möglich sind. Somit haben wir im Linthgebiet die Gewissheit, dass die bewilligte und nun in Ausführung begriffene Sanierung nicht einfach eine generöse Geste aus der Pfalz ist, sondern durchaus auch im finanziellen Interesse des Kantons liegt. Es bleibt zu hoffen, dass der neue Verwaltungsrat seine wirtschaftlichen Kompetenzen nutzbar macht, um die richtigen Schlüsse aus den Jahresrechnungen zu ziehen und die richtigen Entscheide zu treffen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission beantragt, auf die Rechnung 2005 einzutreten, dem Antrag 1 des Regierungsberichtes vom 28. März 2006 und dem von der Finanzkommission nach der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 auf dem gelben Blatt präzisierten Antrag 2 identisch mit dem Regierungsantrag 2a zuzustimmen.

Anlässlich der Budgetdebatte 2005 beantragte Ihnen die Finanzkommission ein Budget mit einer schwarzen Null, das jedoch von einer Ratsmehrheit abgelehnt wurde. Die Rechnung 2005 weist nun einen Überschuss von 97 Mio. Franken aus anstatt 18,4 Mio. Franken Defizit gegenüber dem Voranschlag, eine Verbesserung von 115,4 Mio. Franken. Damit wurde im Kanton St.Gallen das beste Rechnungsresultat aller Zeiten realisiert. Die ausserordentliche Ausschüttung von 847 Mio. Franken aus dem Verkauf des Nationalbankengoldes wurde erfolgsneutral verbucht. Folgende Hauptfaktoren führten zu diesem ausgezeichneten Abschluss: Mehreinnahmen Steuern juristischer Personen +50 Mio. Franken, höherer Kantonsanteil an den Bundessteuern +10,1 Mio. Franken, höhere Dividenden der SAK, der St.Gallischen Kantonalbank und der Kantonsanteil Überschüsse Spezialkredite +19 Mio. Franken, Zinsen der Nationalbankgoldanlagen +4,5 Mio. Franken, Einsparungen Finanzausgleich 35,6 Mio. Franken, Berufsschulen weniger Klassen in der Grundausbildung 5,8 Mio. Franken, allgemeiner Personalaufwand 5,7 Mio. Franken. Dem gegenüber stehen die hauptsächlichsten Verschlechterungen: Steuereinnahmen natürlicher Personen -12 Mio. Franken, höhere Sozialausgaben -7,4 Mio. Franken, universitäre Hochschulen, mehr Studenten aus dem Kanton St.Gallen an ausserkantonalen Hochschulen -5,2 Mio. Franken. Die Finanzkommission hat befriedigt zur Kenntnis genommen, dass das Massnahmenpaket 2004 planmässig umgesetzt wurde.

Die Regierung hat gemäss den Botschaften der Voranschläge 2004 und 2005 Budgetverbesserungen von 63,7 Mio. Franken geplant. Nach Prüfung der Rechnung 2005 resultierten erfreulicherweise Entlastungen von 70,9 Mio. Franken. Gemäss der externen Fassung der laufenden Rechnung 2005 ergaben gegenüber dem Budget 81 Positionen Verbesserungen von 383,4 Mio. Franken und 29 Positionen Verschlechterungen von 267,9 Mio. Franken. Dies führte letztendlich zur Nettoverbesserung von 115,5 Mio. Franken. Wenn es beim Abschluss einen Kritikpunkt gibt, betrifft er die Investitionsrechnung. Die Investitionsausgaben sind im langfristigen Vergleich tief, und das Investitionsbudget ist um 31 Mio. Franken unterschritten worden. Der Anstieg des Sachaufwandes beträgt im Jahr 2005 insgesamt zu hohe 6,1 Prozent. Darin sind rund 136 Mio. Franken Ausgaben mit Investitionscharakter enthalten, die im Einzelfall weniger als 3 Mio. Franken betragen. Das Staatsverwaltungsgesetz sieht vor, diese im Gegensatz zu anderen Kantonen nicht zu aktivieren, sondern direkt über die laufende Rechnung abzuschreiben. Aufgrund der generellen Lohnanpassung und den Stufenanstiegen erhöhte sich die Lohnsumme gegenüber dem Vorjahr um moderate 1,4 Prozent. Das gute Rechnungsergebnis, die abgebaute Verschuldung und die Reserven aufgrund der Goldmillionen bilden nun die sehr gute Voraussetzung, um die Entlastungen aus der Steuergesetzrevision kompensieren zu können. Bekanntlich verfügt der Kanton St.Gallen nach der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 über ein besonderes Eigenkapital von 612 Mio. Franken. Sofern der Kantonsrat, wie von Regierung und Finanzkommission beantragt, heute seine Zustimmung gibt, wird der Rechnungsüberschuss von 97 Mio. Franken dem freien Eigenkapital zugeteilt. Dieses erreicht dann einen Stand von 176 Mio. Franken.

Um eine Steuerfussreduktion möglich zu machen, ist gemäss Staatsverwaltungsgesetz ein Eigenkapital von 20 Steuerfussprozenten bzw. rund 190 Mio. Franken notwendig. Ein Steuerfussprozent beträgt zurzeit rund 9,5 Mio. Franken. Insgesamt verfügt der Kanton St.Gallen per 31. Dezember 2005 nun über 780 Mio. Franken Eigenmittel. Das abzuschreibende Verwaltungsvermögen, d.h. die Verschuldung, beträgt per 31. Dezember 2005 lediglich noch 52 Mio. Franken. Der Zusammenzug der laufenden Rechnung und Investitionsrechnung zeigt im Finanzierungsausweis einen Finanzierungsüberschuss von 948,8 Mio. Franken, was einen Selbstfinanzierungsgrad von 1003 Prozent ausweisen lässt. Erfreulicherweise weiss man schon heute, dass die Steuereinnahmen juristischer Personen im Jahr 2006 wiederum um rund 50 Mio. Franken höher liegen, als sie budgetiert sind, die gute Wirtschaftslage eher noch weitere Verbesserungen bringen wird. Gemäss Seco zeigen sich die Experten höchst optimistisch und bestätigen, dass der Aufschwung breit abgestützt ist. Das reale Bruttoinlandprodukt beträgt im ersten Quartal 2006 auf Jahresbasis 3,5 Prozent. Eine höhere Rate war letztmals im dritten Quartal 2000 erreicht worden. Eine Steuerfussreduktion muss für die Finanzkommission und diesen Rat ein Thema sein. Diese Meinung teilten in der Finanzkommission 8 von 13 anwesenden Kommissionsmitgliedern. Selbstverständlich muss permanent darauf geachtet werden, dass sich die Ausgabendynamik trotz der guten finanziellen Voraussetzungen in den kommenden Jahren nicht im bisherigen Umfang weiterentwickelt.

Am 15. und 17. Mai 2006 hat die Finanzkommission die Rechnung 2005 geprüft und ist mit 15:0 Stimmen auf diese eingetreten. Es gebührt den Subkommissionen und den Damen und Herren der Verwaltung Anerkennung für die sehr gute Arbeit und grosse Leistungsbereitschaft. Die Subkommissionen werden zurzeit wie folgt präsidiert:

  • Räte, Staatskanzlei und Finanzdepartement: Gutmann-St.Gallen, SVP-Fraktion;

  • Volkswirtschaftsdepartement: Erich Zoller, CVP-Fraktion;

  • Departement des Innern: Ruedi Kobelt, FDP-Fraktion;

  • Erziehungsdepartement: Heinz Brunner, SP-Fraktion;

  • Baudepartement: Markus Straub, SVP-Fraktion;

  • Justiz- und Polizeidepartement sowie Gerichte: Remi Kaufmann, CVP-Fraktion;

  • Gesundheitsdepartement: Marc Mächler, FDP-Fraktion.

Die in den einzelnen Departementen speziell diskutierten Prüfungsschwerpunkte sind aus dem Bericht der Finanzkommission auf den Seiten 3 und 4 ersichtlich. In den Subkommissionen und im Plenum wurden neben der laufenden Rechnung und Investitionsrechnung insgesamt 110 Revisionsberichte der Finanzkontrolle, der Bericht des kantonalen Steueramtes zu den Steuern 2005 sowie weitere Unterlagen zu Strassenrechnung, Mittelschulen und Informatik behandelt. Der ausführliche Bericht der Finanzkontrolle vom 2. Mai wurde von der Finanzkommission ohne Gegenstimmen zur Kenntnis genommen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

Zu Mächler-Zuzwil: Es ist doch nicht absichtlich, dass dieses Gesetz gebrochen wird. Das ist doch das Spiegelbild unserer Gesellschaft. Sie wissen es ganz genau von der Finanzkommission. Es ist auch so schwierig, zwei Jahre im Voraus diese Berechnungen anzustellen. Das ist praktisch nicht möglich. Die SP-Fraktion hat schon manchen Vorstoss unternommen, um eine Gesetzesänderung zu erwirken.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

Ich fühle mich jetzt auch noch veranlasst, zum Rundumschlag von Mächler-Zuzwil kurz Stellung zu nehmen. Wir haben einen Antrag gestellt in dieser Budgetdebatte, und die Erhöhung für diese Kinderabzüge wurde zusätzlich im Budget eingestellt. Jetzt lese ich den Bericht Ihrer Finanzkommission. Dann sind Sie bitte korrekt. Es gibt drei Gründe für diese massive Erhöhung. Sie reden nur von diesem Antrag und behaupten einseitig, hier hätten die Antragsteller bewusst einen Gesetzesverstoss in Kauf genommen oder sogar bewusst gesucht. Das stimmt natürlich nicht, und Ihnen liegen auch die konkreten Zahlen vor, wo die grösste Steigerung eingetreten ist gegenüber der Simulationsrechnungsschätzung, nämlich bei den unerhebbaren Prämien. Dort haben wir die grösste Steigerung, nämlich um 50 Prozent, und nicht bei unserem Antrag. Sie werden noch während dieser Debatte die Interpellation auf dem Tisch haben. Wir sehen ebenfalls Handlungsbedarf. Wir fragen zunächst an, und dann wird allenfalls motioniert. Ich gehe davon aus, dass Sie mit mir einig gehen, dass wir nicht auf Vorrat diese gesetzliche Grenze von 62,5 Prozent erhöhen. Da waren wir bisher dagegen, sind auch künftig dagegen. Wenn Handlungsbedarf besteht, dann werden wir hier auch Hand bieten zu einer Lösung.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
7.6.2006Wortmeldung

Ich habe bereits im Jahr 2005 darauf hingewiesen, dass mir die Entwicklung der IPV Sorgen bereitet. In unserem Fall ist es so, dass wir mit der Gesetzesverletzung denen geholfen haben, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Der Finanzchef hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir möglichst rasch eine Vorlage bringen möchten, die die Problematik mit den Ersatzleistungen neu thematisiert. Wir sind in der Bearbeitung dieser Vorlage. Da möchte ich in diesem Zusammenhang auf die zwei Hauptpunkte hinweisen, nämlich auf die Ersatzleistungen und auf die Ergänzungsleistungen. Es wird jetzt gesagt, der Kinderabzug sei hauptsächlich schuld daran. Natürlich ist das ein Faktor. Damals wurde aber ein Betrag budgetiert von 9,6 Mio. Franken. Das IPV-Prämienvolumen wurde erhöht mit diesen 9,6 Mio. Franken, und man ging davon aus, wenn die Ersatzleistungen und die Ergänzungsleistungen nicht überproportional weiter steigen würden, dass die gesetzliche Grundlage hätte eingehalten werden können. Warum war das nicht der Fall? Die Ersatzleistungen sind eben ein Spiegel der Gesellschaft. Im Jahr 2003 betrugen die Ersatzleistungen 18 Mio. Franken. Budgetiert wurden anhand dieser Zahl 20 Mio. Franken. Im Jahr 2004 betrug dieser Betrag bereits 21,6 Mio. Franken und im Jahr 2005 26,5 Mio. Franken. Bei den Ergänzungsleistungsbeziehenden ist es genau der gleiche Fall. Da gingen wir von 16'000 Beziehenden aus. Effektiv sind es mehr als 16'800. Bei den Ergänzungsleistungsbeziehenden ist es so geregelt, dass diese die durchschnittliche kantonale Prämie erhalten und nicht die Referenzprämie, nämlich diejenige, die der Bundesrat festgelegt hat, und die ist wiederum durchschnittlich mehr als 700 Franken höher als unsere kantonale Prämie. Was bedeutet das? Eine Erhöhung oder eine Tieferlegung der Referenzprämie um Fr. 50.– beeinflusst das Prämienvolumen um 3,8 Mio. Franken. Es ist sehr schwierig, Berechnungen anzustellen, weil sie eben auf Faktoren aufbauen, die mit sehr viel Unsicherheitsfaktoren behaftet sind. Es sei die Frage nochmals erlaubt, ob eben eine ausserordentliche Situation nicht auch ausserordentliche Massnahmen verlangt oder diese zumindest diskutiert werden müssen. Wir werden dazu sicher im November die Gelegenheit haben. Wenn wir nämlich das nicht wollen, dann ist die Regierung gezwungen, drastische Massnahmen zu beschliessen und den Kinderabzug enorm retourzuschrauben, was wiederum bedeuten würde, dass viele Familien, die heute individuelle Prämienverbilligung erhalten, vielleicht weniger oder gar keine Prämienverbilligung mehr erhalten. Auch hier gilt die Faustregel, dass Fr. 1'000.– Kinderabzug rund 3,8 Mio. Franken ausmachen. Vor dem Hintergrund, dass unser Kanton wirklich sehr gut dasteht, ist es doppelt schwierig, den Betroffenen aufzuzeigen, dass gerade sie vom finanziellen Kuchen weniger oder gar nichts mehr erhalten.

Zu Spiess-Jona: Ich habe etwas Mühe, wenn man mir einfach eine verzerrte Wahrnehmung unterstellt. Ich habe fünf Fragen erhalten. Ich habe mich auch bedankt, dass ich die Möglichkeit habe, kurz Stellung zu nehmen. Ich konnte das Interview nicht gegenlesen. Dazu kam, dass ich nicht alle Berechnungen differenziert darstellen konnte.

Wir sind sehr stolz auf die Spitäler und Spitalregionen, was da geleistet wurde und wie man über betriebliche Abläufe und Strukturveränderungen wirklich wirtschaftlich und sorgfältig mit den Geldern umgegangen ist. Deswegen muss ich einfach diese Unterstellungen von mir weisen. Ich möchte noch einmal auf das Moratorium hinweisen. Auch andere Spitalregionen haben genau so Anrecht, dass dort gebaut wird, aber das Linthgebiet konnte davon profitieren. Man hat das Moratorium mit dem Ja zum Umbau dort gebrochen, und das ist auch richtig so. Da stehen wir auch dahinter. Ich wünschte mir etwas mehr Unterstützung für das Spital Linth, weil dort nämlich grosse und gute Arbeit geleistet wird, insgesamt die Qualität, wie sie für die Patientinnen und Patienten dargeboten wird, Lob verdient und nicht Tadel.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006