ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Halten die Betreiber von Mobilfunkbasisstationen nicht nur die NISV-Grenzwerte ein, sondern auch diejenigen Werte, für die sie eine Betriebsbewilligung eingereicht haben? Wie lässt sich das effizient kontrollieren, um die Bevölkerung im Sinn der Vorsorge vor Schaden durch nicht ionisierende Strahlung zu schützen? Darum geht es in dieser Interpellation. Die Antwort der Regierung beinhaltet eine erfreuliche und eine weniger erfreuliche Komponente. Erfreulich ist, dass die Regierung das Anliegen ernst nimmt, indem sie bestätigt, dass ihr viel liege an einer umfassenden Anlage- und Emissionskontrolle. Diese Kontrolle ist keineswegs überflüssig. Die Begründung kann im entsprechenden Bundesgerichtsurteil vom März 2005 und im folgenden Rundschreiben des Bafu vom Januar 2006 nachgelesen werden. Lassen Sie sich nicht beruhigen durch die Erwähnung der bisherigen Kontrollresultate. Bei diesen handelt es sich grösstenteils um Abnahmemessungen nach Aufnahme des Betriebes einer neuen Mobilfunkbasisstation. Wenig erfreulich ist die Konsequenz, die sich aus diesem Kontrollbedarf ergibt. Die Regierung drückt sich klar aus. Der Umgang mit den bestehenden und geplanten Kontrollinstrumenten ist komplex, die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben durch den Kanton unumgänglich. Zusätzliche Aufgaben lassen sich aber meist weder gratis noch ohne zusätzliches Personal bewältigen. In einem nächsten Schritt geht es jetzt darum, eine Lösung zu finden, wie diese Kontrollen effizient sichergestellt werden können. In diesem Punkt wirkt die Regierung mit ihrer Aussage, es sei zu prüfen, ob sich ein Ausbau der NISV-Fachstelle aufdränge, noch zögerlich. Im Sinn der Interpellation hoffen wir natürlich, dass den Worten Taten folgen werden. Dazu gehört, dass die Bewilligungen mit der Auflage versehen werden, die die Betreiber von Sendeanlagen verpflichten, die Emissionen ständig zu messen und sicherzustellen, dass die bewilligte Sendeleistung nicht überschritten wird.