Geschäft: III. Nachtrag zum Bürgerrechtsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.06.07
TitelIII. Nachtrag zum Bürgerrechtsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung18.1.2006
Abschluss29.11.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. September 2006
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 27. September 2006
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. September 2006
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 6. Juni 2006
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. September 2006
AntragAntrag der Regierung vom 15. August 2006
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. September 2006
AntragAnträge SVP-Fraktion zu Art. 8 Abs. 3 und Art. 10ter Abs. 2 vom 27. November 2006
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. September 2006
AntragAntrag SP-Fraktion vom 25. September 2006
AntragAntrag SP-Fraktion vom 25. September 2006
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 30. Mai 2006
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. September 2006
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. September 2006
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 6. Juli 2006
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. September 2006
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 27. November 2006
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. September 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2006Schlussabstimmung57Zustimmung101Ablehnung22
27.11.2006Rückkommensantrag SVP-Fraktion zu Art. 8 und Art. 10ter51Zustimmung99Ablehnung30
27.9.2006Antrag SVP-Fraktion zu Art. 12quater Abs. 1 Satz 232Zustimmung91Ablehnung57
27.9.2006Antrag SP-Fraktion zu Art. 10quater Abs. 328Zustimmung88Ablehnung64
27.9.2006Art. 10ter Abs. 142Antrag der vorberatenden Kommission76Antrag SVP-Fraktion62
27.9.2006Art. 10ter Abs. 129Antrag der vorberatenden Kommission87Antrag SP-Fraktion64
27.9.2006Antrag SVP-Fraktion zu Art. 1032Zustimmung89Ablehnung59
27.9.2006Antrag SVP-Fraktion zu Art. 9bis Abs. 2 Bst. d36Zustimmung91Ablehnung53
27.9.2006Antrag SVP-Fraktion zu Art. 8bis Abs. 233Zustimmung91Ablehnung56
27.9.2006Antrag SVP-Fraktion zu Art. 8 Abs. 331Zustimmung91Ablehnung58
27.9.2006Antrag SVP-Fraktion zu Art. 8 Abs. 130Zustimmung92Ablehnung58
27.9.2006Art. 7ter Abs. 194Antrag der vorberatenden Kommission40Antrag der Regierung46
27.9.2006Antrag SVP-Fraktion zu Art. 7bis Bst. e bis g35Zustimmung101Ablehnung44
Statements
DatumTypWortlautSession
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe nicht mehr viel anzufügen nach dem Votum von Roth-Amden. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass ein Leitfaden, zu dessen Verwendung die Einbürgerungsräte auf Gesetzesebene verpflichtet würden, einen grossen Eingriff in die Gemeindeautonomie darstellen würde.

Deshalb kann ich ein solches Ansinnen unter keinen Umständen unterstützen. Zudem haben wir jetzt im Gesetz die Eignungskriterien festgelegt. Die Einbürgerungsräte haben genügend Anhaltspunkte, um ein Verfahren seriös und umfassend durchzuführen. Ich glaube, dieser bestehende Fragebogen erlaubt es den einzelnen Einbürgerungsräten auch, individuell auf die Einbürgerungsgesuche einzugehen. Schliesslich soll es auch nicht so weit kommen, dass diese Bögen schon zu Hause geübt und ausgefüllt werden. Wir wollen im Gespräch - genau ihren Forderungen entsprechend - auch untersuchen, ob jemand wirklich integriert ist oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Nachdem auf die Eintretensdebatte verzichtet worden ist und viele Anträge vorliegen, drängen sich ein paar Bemerkungen auf. Einzelne Anträge wurden bereits in der vorberatenden Kommission diskutiert, jedoch abgelehnt. Die FDP-Fraktion unterstützt Anträge der vorberatenden Kommission, indem die Eignungskriterien und die Integrationsvoraussetzungen konkretisiert und im Gesetz aufgenommen werden. Weiter gehende Anträge, wie sie nun vorliegen, sind nicht zielführend. Vor allem der Vorschlag, einen Gesprächsleitfaden zur Verfügung zu stellen und im Gesetz zu verankern, ist realitätsfremd und greift operativ zu stark in die Arbeit der Einbürgerungsräte ein. Zudem schreibt das Gesetz vor, was zu prüfen ist. Die Einbürgerungsräte verfügen bereits heute über Fragebögen, die auch gemeindespezifische Anliegen berücksichtigen können. Die Gebührenregelung ist im Bundesrecht geregelt und genügt dem Äquivalenzprinzip vollumfänglich. Es geht heute darum, bestehendes Notrecht, das sich bewährt hat in der Praxis, in ordentliches Recht zu überführen, umso mehr das Bundesrecht den Gestaltungsspielraum unseres Parlamentes vorgibt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn man Art. 8bisa Abs. 2 so ins Gesetz einfügt, führte man gleich auch noch eine Sippenhaftung im Einbürgerungsfall ein. Ich meine, dass man nicht Eltern für ihre Kinder haftbar machen kann oder andere Verwandte füreinander. Eine derartige Sippenhaft wäre willkürlich und rechtswidrig. Ein Gesetz mit dieser Bestimmung dürfte das abstrakte Normprüfungsverfahren des Bundesgerichts kaum überleben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission und der Regierung ist zuzustimmen.

Bitte behalten Sie bei der nachfolgenden Diskussion im Auge, dass es sich bei diesem Geschäft um eine Gesetzesvervollständigung handelt, mit der geltende bundesrechtliche Bestimmungen und unsere Kantonsverfassung regulär in die kantonale Gesetzgebung eingebunden werden. Das Notrecht, das seit der Ablehnung eines vollständig erneuerten kantonalen Bürgerrechtsgesetzes im Jahr 2004 angewandt werden muss, wird in reguläres Recht überführt, ohne die damals geplanten Verbesserungen, die - aus unserer Sicht - dem Referendum zum Opfer fielen. Es ist kein Misstrauen angebracht. Es werden keine Hintertüren für Ausländerinnen geöffnet, und die Verwaltungsstellen haben dem Rechnung getragen, dass bürgerrechtliche Bestimmungen gegenwärtig Thema in den parlamentarischen Prozessen auf Bundesebene sind. In den Medien ist das Referendum der SVP-Fraktion gegen diesen Nachtrag angedroht worden. Die Partei hat dies medial damit begründet, dass ihre konstruktiven Anträge in der vorberatenden Kommission kein Gehör gefunden hätten und somit der Volkswille missachtet worden seien. Es stimmt, die Parteivertreterinnen der SVP-Fraktion traten mit - glaube ich - 13 Vorschlägen auf; 9 davon liegen heute wieder auf dem Tisch - ganz nach dem Motto «Steter der Tropfen höhlt den Stein». Alle Vorschläge erwiesen sich in der Kommissionsberatung als unnötig, weil das Thema bereits in übergeordnetem Recht abschliessend geregelt ist, weil sie zu tief in die Gemeindebefugnisse eingriffen oder weil sie sich schlicht als rechtswidrig entpuppten. Ich wurde draussen in der Garderobe Zeugin eines Telefongesprächs: «Morgen geht es ab hier.» Mit diesen Worten bestellte Reimann-Wil gestern draussen Fans oder Kollegen für die jetzige Verhandlung telefonisch auf die Tribüne. Wenn wir heute die Kommissionssitzung zu hundertachtzigst wiederholen, Punkt für Punkt, dann mag das für eine gewisse Kategorie Zuhörer amüsant sein. Es gibt aber gute Gründe, der geplanten Party eine Absage zu erteilen und die Tanzfläche gar nicht erst zu betreten.

Die GRÜ-Fraktion trägt die Kommissionsanträge mit, soweit sie nicht vom Antrag der Regierung betroffen sind. Wir sind einverstanden mit dem Antrag auf dem roten Blatt; er bringt eine Straffung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger müssen bekanntlich bei zahlreichen Gelegenheiten ihre Religionszugehörigkeit angeben. Ich bin überzeugt, dass es äusserst kontraproduktiv wäre und damit sicher nicht im Sinn der SP-Fraktion, wenn ausgerechnet bei der sensiblen Thematik der Einbürgerung ein Weg der Verschleierung anstatt der Transparenz beschritten würde. Mein Antrag zur Offenlegung der Religionszugehörigkeit wurde bereits bei der ersten Vorlage im Jahr 2003 in der vorberatenden Kommission mit 13:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen und im Parlament mit 117:35 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Vorsteherin des Departementes des Innern hat auch die Angabe der Religion im III. Nachtrag zum Bürgerrechtsgesetz bewusst belassen, auch im Sinn der Transparenz und der Enttabuisierung des Themas. Wenn wir die Angabe der Religionszugehörigkeit streichen, darf gemäss Auskunft der Juristen der Verwaltung bei einer diesbezüglichen Nachfrage an einer Bürgerversammlung keine Auskunft gegeben werden, was eine äusserst merkwürdige Atmosphäre schaffen und kaum zu einer Verbesserung der Einbürgerungschancen der Betroffenen führen würde. Das bewusste Verschleiern der Religionszugehörigkeit würde mit Sicherheit Unmut in weiten Teilen der Bevölkerung erzeugen und sich insgesamt negativ auf Einbürgerungsentscheide auswirken.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Grämiger-Bronschhofen hat meinen Antrag nicht genau gelesen, die Begründung ist deutlich und klar festgehalten. Es geht uns darum, dass die wichtigsten Voraussetzungen klar definiert sind im Gesetz, wenn schon die Bedingungen der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde jetzt nicht mehr gelten sollen. Es sollen schliesslich von den zuständigen Behörden alle Einbürgerungskandidaten die gleiche Behandlung erfahren. Bei der Integration haben wir ganz klar festgehalten in der vorberatenden Kommission, die werden wir auch unterstützen, aber wir möchten zusätzlich noch die Bst. e bis g drin enthalten haben. Wenn Sie das Überqueren eines Fussgängerstreifens bie Rot als Straftat taxieren, muss ich Ihnen sagen, dass es mir darum geht, dass Leute, die Einbrüche und Straftaten dieser Art begehen, nicht eingebürgert werden. Bst. f lautet: «wer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bestreitet oder wenigstens nicht selbst verschuldet». Lesen Sie den Text doch genau.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Diese Angaben können durchaus im Interesse der Gesuchstellerinnen und -steller liegen. Sie sind aus unserer Sicht notwendig, richtig und sollen im Gesetz stehen. Ich habe noch eine Frage an Bachmann-St.Gallen: Sie haben vorhin gesagt, «solange Abstimmungen über Einbürgerungen an Bürgerversammlungen möglich sind». Ist diese Formulierung so zu verstehen, dass Sie auch die Urnenabstimmungen vorziehen?

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 8bisa (4. Unmündige). beantragt im Namen der SVP-Fraktion einen neuen Art. 8bisa Abs. 2 mit folgendem Wortlaut: «Die Familie muss als Ganzes betrachtet werden, und alle gesuchstellenden Familienmitglieder müssen die Eignung und Voraussetzungen erfüllen.»

Wir haben von Hagmann-St.Gallen gehört, dass die gängige Praxis ist, dass Ehefrauen zum Teil nicht Deutsch sprechen müssten. Wir betrachten es als wichtig und richtig, dass die Familie bei der Einbürgerung als Ganzes betrachtet wird und alle gesuchstellenden Familienmitglieder Eignung und Voraussetzungen erfüllen. Eine Familie gehört zusammen. Die Einbürgerungsvoraussetzungen müssen gesamthaft erfüllt werden. Es kann nicht sein, dass ein Vater nur mit einem Teil der unmündigen Kinder eingebürgert wird, weil z.B. die Mutter die Landessprache nicht versteht oder ein unmündiges Kind sich negativ verhält. Wenn in diesem Fall nicht alle Familienangehörigen die Voraussetzungen erfüllen, sollen auch einzelne Familienmitglieder nicht eingebürgert werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 7bis [b) Ausländer 1. Eignung]. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 7bis Abs. 2 Bst. e bis g wie folgt zu formulieren: «e) wer zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung oder eine Ausländerbewilligung besitzt; f) wer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bestreitet oder wenigstens nicht selbst verschuldet; g) wer sich keiner Straftaten schuldig gemacht oder deswegen verurteilt worden ist.»

und eventualiter, Art. 7ter Abs. 1 Bst. a bis c [1bis. Integration und Vertrautheit] wie folgt zu formulieren: «a) wer zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung oder eine Ausländerbewilligung besitzt; b) wer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bestreitet oder unverschuldet in soziale Abhängigkeit geraten ist; c) wer sich keiner Straftaten schuldig gemacht oder deswegen verurteilt worden ist.» und Bst. d zu streichen.

Wie der Kommissionspräsident informiert hat, werden die Einbürgerungsreglemente der Gemeinde aufgehoben. Umso wichtiger ist es für die SVP-Fraktion, dass klare und unmissverständliche Regelungen im Gesetz festgehalten werden, um die Arbeit für die zuständigen Behörden zu erleichtern und die Gleichstellung der Einbürgerungskandidaten zu gewährleisten. Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission. Es sind wichtige Voraussetzungen, die im Gesetz festgehalten werden sollen. Sollte der Antrag der vorberatenden Kommission gemäss Antrag der Regierung gestrichen werden und unser zusätzlicher Antrag nicht angenommen werden, stellt die SVP-Fraktion den Eventualantrag, dass die wichtigsten Mindesterfordernisse im Gesetz aufgenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Reimann-Wil, wenn Sie mit mir diskutiert hätten, dann hätte ich Ihnen bestätigen können, dass unsere Gebühren selbstverständlich kostendeckend sind und auch dem Äquivalenzprinzip entsprechen, wie es sein muss. Ich denke, die übrigen Einbürgerungsräte sind bestrebt, die Gebühren entsprechend ihren Aufwendungen zu erheben. Hier können Sie selbstverständlich auch Differenzierungen vornehmen, ob es sich um Einzelpersonen oder um Familien handelt. Diese Festlegung, dass die Gebühren kostendeckend sein müssen, gehört nicht ins Bürgerrechtsgesetz. Das ist anderweitig geregelt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 10 (Gesprächsleitfaden) beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 10 (neu im Nachtrag) wie folgt zu formulieren: «Die Regierung stellt den zuständigen Gemeindebehörden einen verbindlichen Gesprächsleitfaden zur Verfügung, der sicherstellt, dass die einbürgerungswilligen Personen wirklich integriert sind sowie unsere Verfassung und Kultur nicht nur kennen, sondern auch respektieren. Die Gemeindebehörden können den Gesprächsleitfaden bei Bedarf ergänzen und verschärfen.» und mit folgendem Randtitel zu versehen: «Gesprächsleitfaden».

Es ist heute so, dass im Kanton St.Gallen den Gemeinden bereits ein Fragebogen zur Verfügung gestellt wird. Wir möchten mit unserem Antrag aber erreichen, dass dafür eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen wird, wo auch drinsteht, dass dieser verbindlich sein soll, und wir möchten, dass der heutige Fragebogen im Sinn eines ausführlicheren Gesprächsleitfadens ausgebaut wird. Der Gesprächsleitfaden soll nicht nur Wissensfragen stellen und Sachfragen über die Verhältnisse. Wer sich einbürgern lassen will, soll unsere Werteordnung, Verfassung und Rechtsordnung nicht nur kennen, sondern auch anerkennen. In Baden-Württemberg und in Holland wurden solche Gesprächsleitfäden bereits mit grossem Erfolg eingeführt. Ich möchte zu den Parteien links und rechts von mir einfach sagen, in Holland waren es die Christdemokraten und die Liberalen, die das eingeführt haben. In Baden-Württemberg war es der Ministerpräsident Öttinger von der CDU mit Unterstützung der FDP-Fraktion, der das eingeführt hat. Ich fände es schön, wenn auch die Schweizer Parteien aus dieser politischen Richtung einen Gesprächsleitfaden unterstützen würden. Das könnte ein erfolgreiches Instrument sein für unsere Einbürgerungsbehörden und so auch ein Erfolgsmodell für den Kanton St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 8 (2. Wohnsitz im Kanton). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 8 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Das Kantonsbürgerrecht kann dem ausländischen Bewerber erteilt werden, wenn dieser insgesamt zehn Jahre im Kanton gewohnt hat.»

Ich nehme diese Vorlage sehr Ernst und ich habe das Gesetz sehr genau angeschaut. Ich habe mit vielen Leuten telefoniert, ich habe in anderen Kantonen nachgefragt und wir hätten 30 Anträge stellen können, die das Gesetz verbessert hätten. Bezüglich Art. 8 Abs. 1 ist unbestritten, dass es immer wieder Probleme gibt. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Einbürgerung der allerletzte Schritt einer erfolgreichen Integration sein sollte. Um das sicherzustellen, halten wir zehn Jahre Wohnsitzfrist für angemessen. Sie müssen beachten, dass auch der Bund eine Wohnsitzfrist von zwölf Jahren hat, und das nicht ohne Grund. Wir gehen auch mit unserem Antrag noch unter das Bundesrecht. Bei der Bundesabstimmung war vorgesehen, genau diese Wohnsitzfristen zu verkürzen. Das Volk hat dies damals deutlich abgelehnt. Ich habe immer gehört, wir haben eine Verantwortung gegenüber diesen, wir haben eine Verantwortung gegenüber jenen. Das stimmt alles. Aber wir haben auch eine Verantwortung gegenüber dem Volk, das abgestimmt hat, das kürzere Wohnsitzfristen abgelehnt hat.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ich weiss nicht, ob das die neue Sitte hier ist, Telefongespräche abzuhören, aber ich möchte Hoare-St.Gallen doch gerne eine Antwort geben. Bei der Vergabe des Schweizer Passes geht es nicht um irgendein wertloses Papier, sondern um die irreversible Erlangung sämtlicher politischer Rechte und von weiteren Vorteilen. Ein behutsamer Umgang mit dem Schweizer Bürgerrecht ist daher unabdingbar. In der Bevölkerung herrscht grosser Unmut, weil die Anzahl Einbürgerungen rasant zunimmt und Jahr für Jahr neue Rekordstände erreicht werden. Während im Jahr 1990 265 Personen ausländischer Herkunft eingebürgert worden sind, waren es im Jahr 2000 bereits 717 Personen. Im Jahr 2004 wurde der neue Rekordstand von 1'403 Personen vermeldet, und im Jahr 2005 sind es bereits 2'098 Personen. Das ist eine Verzwanzigfachung der Zahl im Jahr 1990. Ganz im Gegenteil dazu Österreich. Justizministerin Gastinger hat das Einbürgerungsrecht verschärft, und die Anzahl Einbürgerungen sind innerhalb von nur einem Jahr bereits um 12 Prozent zurückgegangen. Qualität statt Quantität sollte auch im Schweizer Bürgerrecht endlich Priorität erhalten. Dass dies auch dem Volkswillen entspricht, zeigen die deutlichen Abstimmungsergebnisse. National wurden erleichterte Einbürgerungen im Juni 2004 deutlich verworfen, und am 28. November 2005 wurde dank dem Referendum der Jungen SVP-Fraktion auch das kantonale Bürgerrechtsgesetz abgelehnt. Diese Volkentscheide sind zu respektieren. Das Volk lehnt Masseneinbürgerungen ab und ist der Meinung, dass die Einbürgerung erst der allerletzte Schritt einer erfolgreichen Integration sein sollte.

Wir erachten diverse Punkte des III. Nachtrags zum Bürgerrechtsgesetz als mangelhaft. Wir finden, es besteht noch Handlungsbedarf, z.B. beim Rekursrecht, bei der besonderen Einbürgerung, bei den Mindestvoraussetzungen zur Einbürgerung, bei der Wohnsitzdauer oder bei der oft fehlenden Publikation und mangelhaften Transparenz von erfolgten Einbürgerungen. Hier wird dem Volkswillen noch nicht entsprochen. Ich möchte einfach zu bedenken geben, wenn wir heute über diese Anträge abstimmen, dann berücksichtigen Sie bitte bei Ihrem Abstimmungsverhalten, dass ein klarer Volksentscheid vorliegt und dass das neue Bürgerrechtsgesetz vom Souverän abgelehnt worden ist. Wir sind die Volksvertreter, und es ist nun unsere Aufgabe, diesen Volkswillen umzusetzen. Das Volk will nicht, dass das Bürgerrecht verschleudert wird.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich bin der Auffassung, dass dieser Art. 7ter notwendig ist, weil er eine unmittelbare Konkretisierung von Art. 7bis Abs. 2 Bst. a vornimmt. Zwischen Art. 7bis Abs. 2 Bst. a und Art. 7ter Abs. 1 besteht ein direkter Zusammenhang. Es ist eine Konkretisierung bzw. eine ergänzende Präzisierung, die letztlich auch der Vereinheitlichung im Kanton dient. Wenn alle unter der Integration dasselbe verstehen und konkrete einheitliche Kriterien haben, ist dies auch eine Hilfe für die Einbürgerungsräte.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Wille kann wohl da sein, aber der Glaube fehlt mir. Ich habe in Gemeinden im Linthgebiet festgestellt, dass das einfach so gehandhabt wird, dass in der Regel die Kinder dem Vater zugeordnet werden und dann die Kinder mit dem Vater zusammen eingebürgert werden, aber die Frau völlig aus dem Spiel gelassen wird. Wir sind der Meinung, die Familie gehört als Ganzes zusammen und nur so können sie eingebürgert werden oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 8 Abs. 3 (2. Wohnsitz im Kanton). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 8 Abs. 3 zu streichen.

Wir sind der Meinung, dass Asylbewerber sich nicht integrieren können, da sie in Asylheimen wohnen und unter sich wohnen. Wenn man Abs. 2 betrachtet, dann wird die Wohnsitzdauer bei 10- bis 20-Jährigen noch halbiert. Also müsste er nur noch zweieinhalb Jahre im Kanton wohnen. Daher mache ich beliebt, die Zeit als Asylbewerber nicht anzurechnen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die SVP-Fraktion - sonst gegen administrativen Verwaltungs- und Kostenaufwand - fordert, dass für mehr Transparenz gesorgt werden müsse, denn das Volk habe das Recht zu wissen, welche Personen eingebürgert werden. Transparenz, ein Beispiel der Gemeinde Buchs: Der Einbürgerungsrat hat die Bewerbungsunterlagen eingehend geprüft, Informationen eingeholt und mit den Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerbern persönliche Gespräche geführt. Auf der Gemeinde Buchs können Sie sich das herunterladen: «Die Einbürgerungsgesuche der nachfolgend aufgeführten Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller wurden vom Einbürgerungsrat positiv beurteilt... »

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde bereits in der vorberatenden Kommission gestellt und diskutiert. Art. 10quater Abs. 3 wurde mit 13:3 Stimmen abgelehnt. Hingegen wurde der Antrag auf Streichung von Art. 12quinquies Abs. 2 Bst. a nicht gestellt. Es sind dies auch ganz verschiedene Dinge. In Art. 10quater geht es um Ausführungen über Einbürgerungsgesuche in einem Gutachten, und in Art. 12quinquies geht es um die Einholung von Auskünften für die Erstellung des Persönlichkeitsprofils für den Einbürgerungsrat.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 12quater [b) Gebühr]. Grämiger-Bronschhofen hat vorhin gesagt, ich informierte mich nur im Ausland. Selbstverständlich spreche ich auch mit Einbürgerungsräten hier. Genau darum stelle ich diesen Antrag, weil mir mehrere Einbürgerungsräte - nicht von meiner Partei - gesagt haben, dass die Gebührenerhebung nicht einmal mehr kostendeckend sei, nachdem man die Taxen auf eidgenössischer Ebene abgeschafft hat. Darum fände ich es richtig, wenn man ins Gesetz schreiben würde, die Gebühren seien kostendeckend, um das sicherzustellen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Zu Reimann-Wil: Entschuldigung, dass ich Sie nochmals berichtigen muss. Die Gebühren sind grundsätzlich kostendeckend. Wäre das nicht der Fall, wären sie anfechtbar. Das entspricht an sich dem Rechtsprinzip. Wahrscheinlich wäre es sinnvoll, nicht die Einbürgerungsräte zu befragen hierzu, sondern die Steuerjuristen oder Steuerrecht zu belegen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und diskutiert. Er wurde mit 10:5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 12quinquies (Bearbeitung von Personendaten). Die SP-Fraktion hält nicht an ihrem Antrag fest.

Damit ist die Vorlage in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am 6. Juli 2006 den III. Nachtrag zum Bürgerrechtsgesetz beraten. Seit dem 1. Januar 2003 ist die neue Kantonsverfassung in Vollzug, die verlangt, dass bestehende Gesetze, die nicht mit dem neuen Verfassungsrecht übereinstimmen, innert drei Jahren anzupassen sind. Im Bereich des Einbürgerungsrechtes führte die Verfassung neue Zuständigkeiten und Verfahren ein. In der Volksabstimmung vom 28. November 2004 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz abgelehnt. Weil die in der neuen Verfassung eingeführten Zuständigkeiten und Verfahren einer Regelung in einem Gesetz bedurften, wurde durch die Regierung eine Notverordnung erlassen. Diese Verordnung über das Einbürgerungsverfahren ist längstens bis 31. Dezember 2006 gültig. Mit dem III. Nachtrag zum Bürgerrechtsgesetz wird das derzeit geltende Dringlichkeitsrecht in das Bürgerrechtsgesetz überführt. Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben werden die Bestimmungen zu den Einbürgerungstaxen aufgegeben. Neu ist ebenfalls die Regelung der Wohnsitzfristen für Ausländerinnen und Ausländer im Verfahren der Einbürgerung im Allgemeinen. Neu soll in allen Gemeinden dieselbe Wohnsitzfrist von fünf Jahren gelten. Im Weiteren wird im Gesetz verankert, dass Asylsuchende oder vorläufig Aufgenommene in der Gemeinde und im Kanton kein Einbürgerungsgesuch stellen können. Somit stellt dieser III. Nachtrag zum Bürgerrechtsgesetz weitestgehend eine Übernahme von bereits geltendem Recht ins Gesetz dar.

Die vorberatende Kommission hat nach einem ausführlichen Informationsblock durch diverse Personen aus dem Departement des Innern mit 17:0 Stimmen Eintreten beschlossen. Im Gegensatz zur Regierung schlägt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat vor, die Voraussetzungen der Eignung und der Integration für die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts analog der Referendumsvorlage vom November 2004 ausdrücklich im Gesetz zu nennen. Der vorberatenden Kommission genügte der blosse Verweis auf das Bundesrecht nicht, wie ihn die Regierung in ihrem Entwurf vorsieht. Die vorberatende Kommission war der Meinung, dass eine einbürgerungswillige Person nicht nur mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sein soll, sondern auch in die örtlichen Verhältnisse integriert und mit den örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sein soll. Die vorberatende Kommission ist der Meinung, dass mit diesen konkreten Voraussetzungen dem Einbürgerungsrat für die Beurteilung, ob jemand zur Einbürgerung geeignet ist oder nicht, eine Richtschnur vorgegeben werden kann. Die im Gesetz enthaltenen Bestimmungen über die Einbürgerungsverfahren, die Stellung und die Aufgaben des Einbürgerungsrates wurden von der vorberatenden Kommission gutgeheissen.

Zu den einzelnen Artikeln und gestellten Anträgen werde ich in der Spezialdiskussion konkrete und detaillierte Ausführungen machen. Vielleicht noch eine Anmerkung: Nach Auskunft des Generalsekretärs des Departementes des Innern werden mit Vollzugsbeginn des III. Nachtrags die Einbürgerungsreglemente in den politischen Gemeinden und den Ortsgemeinden hinfällig, weil das kantonale Gesetz als übergeordnetes Recht den Reglementen auf Gemeindestufe vorgeht und das Verfahren abschliessend im kantonalen Gesetz geregelt ist. Somit ist also kein formeller Aufhebungsbeschluss der entsprechenden Gemeindereglemente notwendig. Die vorberatende Kommission hat dem Gesetz mit ihren Anträgen in der Schlussabstimmung mit 12:3 Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission bereits gestellt und ausführlich diskutiert. Die vorberatende Kommission hat diesen Antrag mit 13:3 Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich muss Steiner-Kaltbrunn fragen, was sie eigentlich will mit diesem Artikel. Sie hat ihn noch nicht einmal begründet. Ich denke, die vorberatende Kommission hat mit Art. 7bis Abs. 2 eine saubere, transparente Regelung gefunden, um den Behörden, die das Einbürgerungsrecht anzuwenden haben, einen Ermessensspielraum festzulegen, wo die Einbürgerung eben Platz greifen soll und wo nicht. Diese Kriterien sind meines Erachtens wichtig. Die Qualität der Integration, die verlangt wird von der SVP-Fraktion, ist in Bst. a enthalten, dass man mit den Lebensgewohnheiten, Sitten, Gebräuchen vertraut ist, die Rechtsordnung beachtet und die Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet. Im Prinzip sind es die Voraussetzungen des Bundesrechts. Man sieht auch an der Formulierung, das ist zusammengeflickt von irgendwo und völlig daneben.

Jetzt kommen Sie hier mit Ausländerbestimmungen. Das gehört ins Ausländerrecht, wenn Sie festlegen wollen, wer in der Schweiz sein darf mit Niederlassungs- oder Ausländerbewilligung. Das ist in Bst. e geregelt: «wer zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung oder eine Ausländerbewilligung besitzt;». Wer denn sonst noch als diejenigen, die eine Niederlassungs- oder Ausländerbewilligung haben, soll um Einbürgerung ersuchen? Eine Ausländerbewilligung haben z.B. anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, Jahresaufenthalter und Niedergelassene. So ist es mindestens nach meinen Rechtskenntnissen.

Bst. f «wer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld» usw. ist meiner Ansicht nach eine absolute Diskriminierung. Wenn jemand unverschuldet arbeitslos wird, können Sie den doch nicht einfach wieder abmelden vom Bürgerrechtsantrag, nur weil sein Arbeitgeber Konkurs gemacht hat. Das ist völlig fehl am Platz. Es gibt auch Flüchtlinge, die z.B. durch Folter arbeitsunfähig sind. Wollen Sie die auch nicht einbürgern, wenn Sie schon lange in der Schweiz sind und sich integrieren? Hier führen Sie irgendeine Ausländerpolitik. Sie vermeiden damit genau, dass diejenigen integrierten Ausländer, die wir ins Bürgerrecht der Schweiz übernehmen wollen, sich gar nicht mehr melden. Sie haben Angst vor diesem grässlichen Verfahren, das die SVP-Fraktion hier immer wieder anheizt.

Bst. g ist sowieso klar. Das wird von Bundesrechts wegen geprüft. Jetzt müssen Sie sich mal vorstellen, wenn Sie jetzt einen Ausländer, der sich einbürgern lassen will, über den Fussgängerstreifen gehen sehen bei Rot, dann können Sie den nicht mehr einbürgern nach Bst. g. Das ist absolut nicht mehr möglich, wenn nur eine Bürgerin oder ein Bürger sagt, ich habe gesehen, wie der bei Rot über den Fussgängerstreifen ging. Irgendwo müssen Sie dann auch noch die Dimensionen wahren.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ich möchte mich momentan materiell nicht äussern, aber ich habe schon ein wenig Mühe. Ich komme mir manchmal vor wie Ungeziefer im Saal. Scheinbar ist es immer noch nicht gleich, wenn zwei das Gleiche tun. Vor zwei Tagen wurden wir als Rassisten betitelt, heute wird uns von den Linken vorgeworfen, wir würden die Spielregeln missachten. Von der rechten Seite - von mir aus gesehen - werden unsere Anträge lächerlich gemacht. Wenn die Linke in der vorberatenden Kommission die Anträge nicht durchbringt, kommt sie bei jeder Session mit den genau gleichen Anträgen, da sagt aber kein Mensch etwas. Nur weil die SVP-Fraktion es bringt, ist alles schief und falsch. Ich frage mich, wieso wird eigentlich immer auf uns geschossen? Es ist noch kein Wahljahr. Plötzlich kommt mir in den Sinn, es ist Jagdzeit. Ihr könnt doch nicht auf uns schiessen, nur weil Jagdzeit ist. Wir haben nichts verbrochen. Denken Sie, der Bär Bruno durfte erst abgeschossen werden, nachdem er 50 Schafe gerissen hat. Wir haben noch nicht 50 Sozialisten zerrissen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission stimmte dem Art. 7ter Abs. 1 und 2 mit 17:0 Stimmen zu. Art. 7ter Abs. 1 Bst. c «in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt» wurde mit 13:4 Stimmen eingefügt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Das Votum Brunner-Egg macht mich tief betroffen. Der Kantonsrat ist keine Lach- und Spassgesellschaft, sondern eine Volksvertretung, die im Moment daran ist, ein Bürgerrechtsgesetz zu machen. Es geht um Menschen, die eine Einbürgerung wollen, und es geht nicht um Bären, es geht nicht um Sozialisten, es geht darum, dass wir in diesem Saal seriöse Arbeit leisten. Ich bitte Sie, dies zu beachten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der neue Art. 7bis Abs. 1 und 2 entspricht Art. 15 der Referendumsvorlage. Dieser Artikel wurde in der vorberatenden Kommission mit 17:0 Stimmen gutgeheissen. Die Anträge der SVP-Fraktion, die Steiner-Kaltbrunn vorgebracht hat, wurden in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert. Bst. f wurde teilweise diskutiert und fand dann Ausfluss in Art. 7ter Abs. 1 Bst. c «in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt». Aber dazu kommen wir später.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist ja hin und wieder gut, wenn sich Kantonsrat und Regierung einmal durch ein befreiendes Lächeln von den Traktandenlisten lösen können. Aber in dieser Sache geht es um etwas sehr Ernstes. Klee-Berneck hat es gesagt. Es geht darum, dass wir das Gesetz der Kantonsverfassung und dem Bundesrecht anpassen. Es geht darum, dass wir eine Verpflichtung im Menschenrechtsbereich umsetzen und klare Spielregeln haben. Es geht auch darum, dass wir uns sachlich gemeinsam dieser Verantwortung annehmen. Es ist ein Thema dass viele Emotionen auslöst; das ist klar. Umso wichtiger ist es, dass wir uns sachlich mit diesen Themen auseinandersetzen. Unter diesem Aspekt möchte ich Sie auch bitten, diesen Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen.

In der Bundesgesetzgebung, in der kantonalen Gesetzgebung, der Notverordnung, wie wir sie gebraucht haben in den letzten zwei Jahren, sind eigentlich alle Eckdaten richtig definiert. Auch den Einbürgerungsräten sind fachliche und rechtliche Kriterien in Hand gegeben, damit sie ihre Aufgabe wahrnehmen können. Diese Kriterien sind auch die Grundlage dafür, dass Einbürgerungsgesuche individuell beurteilt werden können. Es ist nicht so, wie Reimann-Wil gesagt hat, es würde sich um eine Masseneinbürgerung handeln. Alle, die sich mit diesem Thema intensiv befasst haben - da gehören auch Sie dazu -, wissen, dass jede Einbürgerungssituation individuell beurteilt wird, dass verschiedenste Abklärungen gemacht werden, dass die Grundlagen im Gesetz definiert sind, dass niemand sich um ein Bürgerrecht bewerben kann, der oder die nicht einen intakten Leumund hat. Man muss Kontoauszüge und Leumundsberichte abliefern, man darf keinen Strafregistereintrag haben usw. Die Kriterien stellen hohe Anforderungen und geben den Einbürgerungsräten die Grundlage, dass sie wirklich die einzelne Situation beurteilen können. Das ist auch der Grund, weshalb wir Sie bitten, dieses Gesetz nicht noch zusätzlich zu komplizieren, so dass es fast nicht mehr handhabbar ist für die Einbürgerungsräte und politischen Behörden.

Wenn Sie sagen, Qualität vor Quantität, so ist das ein Thema in der Schweiz, seit es das Einbürgerungsrecht gibt. Es gibt andere Länder - Sie haben vorhin Österreich angesprochen, ich kenne dieses Verfahren dort zu wenig -, da bekommt man ganz automatisch den Pass, wenn man dort geboren ist oder wenn man sich einige Zeit dort aufhält. Ganz anders ist das in der Schweiz. Da ist der Schweizer Pass ein hohes Gut. Da sind wir uns einig. Menschen, die den Schweizer Pass beantragen, müssen hohe Anforderungen erfüllen. Es geht um Kriterien, bei denen man sich fragen kann, ob ihnen alle Schweizerinnen und Schweizer genügen würden. Aber das ist ein anderes Thema. Wichtig ist, dass wir sehr differenziert und sorgfältig mit dieser komplexen Materie umgehen und dass wir mit diesem Gesetz die Grundlage dafür schaffen, dass wir die Integrationsbereitschaft von vielen Menschen in unserer Gesellschaft zu einem Schlusspunkt führen können. Nachdem sie 12 oder mehr Jahre wohnhaft sind in der Schweiz und sich beteiligt haben am gesellschaftlichen Leben in der Schweiz, sollen wir sie mit dem roten Pass ausrüsten können und ihnen damit nicht nur Rechte übergeben, wie Reimann-Wil gesagt hat, sondern auch Pflichten. Da sind wir darauf angewiesen. Wir wissen, die demografische Entwicklung, nicht nur in der Schweiz, ist darauf angewiesen, dass sich Leute integrieren, dass ihr Herz ganz da schlägt, wo sie eben auch die Pflichten mittragen.

Art. 7bis Abs. 2, wie sie die vorberatende Kommission vorschlägt, übernimmt Bundesrecht, führt das aus und gibt damit die ganz klaren Kriterien und die Bedingungen, wie diese einzelnen Einbürgerungsgesuche beurteilt werden können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Das ist eine differenzierte Frage aus der Praxis. Es ist grundsätzlich möglich, dass auch eine Person eingebürgert wird, die vorübergehend Sozialhilfe bezieht. Aber das sind Ausnahmefälle. Es kann sein, dass jemand in einer Lebenssituation ist, wo sich das aus der Grundversorgung ergibt. Genauso ist es möglich, dass jemand Arbeitslosengeld oder eine Invalidenrente bezieht. Auch die Menschen ohne Schweizer Pass sind nicht gefeit vor Schicksallsschlägen, wie sie auch Schweizerinnen und Schweizer treffen können. Die Instrumente der Sozialversicherungen stehen diesen Menschen offen; sie bezahlen hier auch Steuern und Beiträge an diese Versicherungen. In dieser Hinsicht sind sie gleichgestellt mit den Schweizerinnen und Schweizern. Die konkrete Beurteilung erfolgt aber in der Einzelsituation. Das ist der entscheidende Punkt in diesem Einbürgerungsverfahren, dass der erste Entscheid vor Ort in der Gemeinde gefällt wird. Parallel dazu wird auf eidgenössischer Ebene die Situation beurteilt, und erst zuletzt kommt der Kanton zum Zug. Man kann das nicht einfach ausschliessen, aber ich kann Ihnen versichern - da können Sie auch Ihre Einbürgerungsräte in den Gemeinden fragen -, dass man das sehr differenziert und sehr zurückhaltend wahrnimmt. Es gibt eben sehr unterschiedliche Lebenssituationen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ich möchte nur ganz kurz auf die Frage eingehen, worum es geht. Eugster-Wil hat gesagt, es gehe hier um Verschärfungen. Sie können es nennen, wie Sie es wollen: Verschärfung, Aktualisierung usw. Schliesslich geht es darum, dass das Volk abgestimmt hat und dass dieses Gesetz hier die Folge von diesen Abstimmungen ist, dass wir die Volksvertreter sind und den Volkswillen umsetzen sollten. Die Anliegen, Befürchtungen und Ängste der Bevölkerung bezüglich der Einbürgerungen sollten wir ernst nehmen und darauf eingehen. Mir geht es nur darum.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 7ter (neu) [1bis. Integration und Vertrautheit]. (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Es geht hier um Kriterien zur Einbürgerung, um die Feststellung, wer geeignet ist, Schweizerin oder Schweizer zu werden. Wenn ich den Art. 7bis Abs. 2 betrachte, sehe ich einen detaillierten Katalog von Kriterien. Hier ist bereits alles gesagt, was integrationsrelevant ist. Dies hat auch Grämiger-Bronschhofen bestätigt, und wir haben das auch von der Vorsteherin des Departementes des Innern gehört. In der vorberatenden Kommission wurde nun beschlossen, in Art. 7ter (neu) auch noch die Kriterien aus der Referendumsvorlage aufzunehmen. Diese tragen aber nicht zur Klarheit bei. Nein, es werden nur zusätzliche Hürden aufgebaut. Das geht entschieden zu weit. Es kann nicht sein, dass in einem Gesetz das kleinste Detail festgeschrieben wird. Zudem öffnen Formulierungen, wie sie in Abs. 1 vorgeschlagen werden, Tür und Tor für irgendwelche Interpretationen. Was heisst z.B. in geordneten finanziellen Verhältnissen leben? Oder wer kann entscheiden, ob genügend Interesse am öffentlichen Geschehen vorhanden ist, ob genügend soziale Beziehungen gepflegt werden? Auch Abs. 2 ist ein missglückter Definitionsversuch, wie jemand mit den schweizerischen und örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sein soll. Eine derart detaillierte Beschreibung verhindert die einzelfallgerechte Beurteilung eines Einbürgerungsgesuches. Gerade das ist wichtig. Handelt es sich doch bei Einbürgerungswilligen um unterschiedlichste Menschen in unterschiedlichsten Situationen. Schauen wir nur mal den Manager an, der im Alltag Englisch spricht, sich aber sehr gut integriert hat. Würden Sie ihn nicht einbürgern, nur weil er nicht sehr gut Deutsch spricht? Oder die junge Frau, die gut Deutsch spricht, die aber während der Ausbildung schwanger wurde, nun alleinerziehend ist und vorübergehend von der Sozialhilfe lebt? Oder der Analphabet, der im Altersheim arbeitet und auch nach mehreren Jahren Deutschunterricht mehr schlecht als recht Deutsch spricht. Ich könnte noch viele Beispiele aufzählen. Ich bin daher der gleichen Meinung wie die Regierung. Das Gesetz soll sich auf das Nötige beschränken. Auf eine Überreglementierung soll verzichtet werden, zumal das auch den Ermessensspielraum der Einbürgerungsräte einschränkt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ich verstehe selbstverständlich Bachmann-St.Gallen aus ihrer Optik, wenn sie der Meinung ist, Art. 7ter Abs. 1 sei zu streichen. Abs. 2 wird übrigens von der Regierung nicht bekämpft. Brunner-Egg (Flawil) hat vorhin gesagt, alle schössen immer auf ihn. Sie wissen schon, wieso wir gegen die SVP-Fraktion manchmal etwas böse sein müssen. Wenn man pauschal über Ausländer und Muslime herzieht, nur weil sie Ausländer sind oder einer andern Religion zugehören, dann kann man nicht erwarten, dass wir nicht schiessen. Es gibt schliesslich auch andere Ziele für Ihre Fraktion, z.B. der Luchs, der hat es auch nicht verdient, dass man auf ihn schiesst.

Den Streichungsantrag der Regierung verstehe ich allerdings nicht ganz. Wenn wir die Befindlichkeit der Bürgerschaft kennen und wie das Volk mit diesem Thema umgeht, dass es nämlich tatsächlich Angst hat, dass zu viel Leute eingebürgert werden, dann ist es eben wichtig, dass wir die Kriterien festschreiben. Auch für die Begründung, die schliesslich verlangt wird an der Bürgerversammlung, sind sie wichtig. Man muss sagen können, genau diese Kriterien sind bei diesem Bewerber erfüllt oder nicht. Jemand, der sich dagegen wehren will, muss einen begründeten Antrag stellen. Art. 7ter gemäss Antrag der vorberatenden Kommission ist aus meiner Sicht sehr gut formuliert und klar. Die Teilnahme am öffentlichen Geschehen ist sehr eingeschränkt verlangt worden. Wer eingebürgert werden will, muss sich in irgendeiner Form daran beteiligen und soll eine gewisse soziale Beziehung pflegen. Es spielt nicht einmal eine Rolle wo, am Arbeitsplatz oder irgendwo in der Gemeinde. Was unter Bst. c zu verstehen ist, hat Hagmann-St.Gallen klar dargelegt. Jetzt kann man sich an diesem Bst. d enervieren. Dieser Bst. d, die Integration der Ehegatten, ist ein wichtiges Kriterium. Wir fordern genau diese Integration. Wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber kommt und sagt, ich will nur eingebürgert werden, die Integration interessiert mich nicht und meine Frau oder mein Mann muss sowieso nie Deutsch lernen, dann hat er tatsächlich nichts zu suchen bei der Einbürgerung. Hier teile ich die Meinung von Brunner-Egg (Flawil) und der SVP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte nur noch einmal betonen: In erster Linie ist massgebend, wie die Wohnsitzdauer in der Schweiz definiert ist. Da sind zwölf Jahre die Grundlage. Uns ist es ein grosses Anliegen, dass wir die berufliche Mobilität von Personen nicht zusätzlich erschweren. Die Leute, die sich einbürgern, die identifizieren sich wirklich mit unserem Staat, und da kann es nicht sein, dass wir jemanden strafen, der vielleicht von Herisau nach St.Gallen zieht, oder dass wir innerhalb einer Randregion derart unterschiedliche Definitionen setzen. Von daher denke ich, sind wir uns eigentlich einig, die anderen Kantone gehören ja auch zur Schweiz. Von daher sind die fünf Jahre im Kanton ganz bestimmt angemessen und entsprechen der mobilen Gesellschaft in der Schweiz.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Unterschiede zwischen dem Antrag der vorberatenden Kommission und jenem der Regierung sind vielleicht geringer, als es aufgrund der Beratungsunterlage scheint. Für die Regierung ist unbestritten, dass es wichtig ist, abzuklären, wie sich jemand in die schweizerischen Verhältnisse integriert hat. Es ist auch unbestritten, dass die Einbürgerungsräte, um diese Frage zu beantworten, für sich auch Kriterien zurechtlegen müssen. Für die Regierung war schliesslich das Hauptanliegen, dass wir möglichst klare Gesetze haben sollen. Wenn etwas auf Gesetzesstufe geregelt ist, dann muss es abschliessend geregelt sein, damit es auch justiziabel ist. Was heisst z.B. in geordneten Verhältnissen zu leben? Nie das Bankkonto überzogen zu haben? Das ist eine ganz offene Frage. Wenn diese in einer Richtlinie steht, ist es etwas anderes, als wenn sie in einem Gesetz steht. Was bedeutet, sich am öffentlichen Geschehen zu beteiligen? Muss jemand in einem Verein sein oder wissen, wie der Gemeindepräsident heisst und seine Frau kennen? Ein Gesetz muss abschliessend und aus sich selber heraus Klarheit geben. Aus diesem Grund kam die Regierung zum Schluss, dass diese Spezifizierung des wichtigen Grundsatzes der Integration in schweizerische und örtliche Verhältnisse sich in einem Gesetz schlecht macht, weil sie mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt. Da stehen wir im Widerspruch z.B. zu Pfäffli-Rheineck. Er bezeichnete diese Differenzierung als Hilfestellung für die Einbürgerung. Das ist eine Seite, aber man kann es auch von der anderen Seite her sehen. Die Regierung ist zum Schluss gekommen, dass sie das Gesetz möglichst einfach und präzis halten will. Es ist uns aber unbenommen, im Rahmen der Erarbeitung eines Leitfadens - wir sind sowieso in Kontakt mit den Einbürgerungsräten - diese Frage der Umsetzung des Gesetzes gemeinsam zu diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich habe mir auch überlegt, ob ich noch einen Zusatzantrag stellen sollte, wonach bei der Einbürgerung auch die Schulung miteinzubeziehen sei. Ich sage Ihnen warum. Wir sehen in den Schulen relativ gut und oft in die Verhältnisse der Familien hinein, und zwar bevor irgendwelche Einbürgerungs- oder Gemeinderäte in diese Familie hineinsehen. Ich verzichte auf einen zusätzlichen Antrag, bitte aber die Regierung, im Vollzug auch die Schulen miteinzubeziehen, z.B. bei der Befragung von Einbürgerungswilligen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auch dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und diskutiert. Auch er wurde mit 13:4 Stimmen bei 1 Enthaltung klar abgelehnt.

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27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Reimann-Wil: Sie haben sich wohl bei einigen Leuten umgehört, aber vielleicht nicht bei den richtigen. Mich haben Sie z.B. nicht gefragt, ob diese Regelung sinnvoll ist. Ich muss es Ihnen jetzt sagen: Sie ist sicher nicht sinnvoll. Ein kleines Beispiel aus meiner Region: Wenn jemand, der 15 Jahre in der Schweiz ist und davon 10 Jahre in Bettwiesen und 5 Jahre in Bronschhofen gewohnt hat, ein Einbürgerungsgesuch stellt, dann kann er nach dieser Regelung der SVP-Fraktion nicht eingebürgert werden. Er muss dann also nochmals 5 Jahre in der Gemeinde wohnen, obwohl das distanzmässig zwei Kilometer ausmacht und der Einbürgerungswillige vermutlich immer am gleichen Ort gearbeitet hat. Darum ist diese Regelung nicht sinnvoll. Wir können doch nicht jetzt die Kantonsmauern hochziehen für das Bürgerrecht mit Jahren, die wir im Kanton anrechnen. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Damit würde auch in unverhältnismässiger Weise die Migration der Bevölkerung nicht berücksichtigt, sondern die Idee zementiert, jemand müsse stur am gleichen Ort wohnen. Überall schaffen wir jetzt die Wohnsitzpflicht ab, im Bundesrecht, in der Verfassung, weil sie diskriminierend ist, und hier wollen wir sie wieder einführen. Das ist aus meiner Sicht auch rechtlich nicht sinnvoll. Ich nehme an, Reimann-Wil habe in seinem Jura-Studium auch etwas von der EMRK und der Verfassung gehört.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Sie haben jetzt entschieden, dass die Integration des Ehegatten gefördert und unterstützt werden soll. Sie haben da also einen Pfeiler gesetzt, und das geht in die Richtung, wie auch Steiner-Kaltbrunn es will. Wenn Sie so Beispiele anführen und damit die Praxis in den Gemeinden anzweifeln, finde ich das ein bisschen schwierig. Ich gehe davon aus, dass die Einbürgerungsräte ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen machen. Das Ziel des Einbürgerungsverfahrens ist, die Einzelsituation zu beurteilen; da muss das Familienumfeld miteinbezogen werden. Aber es kann nicht sein, dass der Entscheid allein davon abhängig ist. Ich denke, Sie haben in dieser Richtung etwas entschieden, das andere wäre wirklich praxisfremd und würde der Sache nicht gerecht werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt und in dieser Form also auch nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 9bis [abis) Einbürgerungsrat]. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 9bis Abs. 2 Bst. d wie folgt zu formulieren: «publiziert sämtliche Einbürgerungen amtlich.»

Es ist eine Tendenz, dass aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden und anderen Faktoren immer weniger das Volk direkt mitentscheiden kann bei den Einbürgerungen. Wir erachten es als umso wichtiger, dass dann die Transparenz wenigstens gegeben ist, wenn das Volk schon nicht mehr mitbestimmen kann. Bei den Einbürgerungen besteht danach Handlungsbedarf. Wir sind der Meinung, dass das Volk das Recht hat zu wissen, wer in der Gemeinde eingebürgert wird und wer nicht. Es ist heute zwar so, dass in den Gemeinden, wo an Bürgerversammlungen entschieden wird, das ausgeschrieben wird und die Leute wissen, um was es geht. In den Städten haben die Bürgerinnen und -Bürger aber keine Ahnung. Wir sind darum der Meinung, dass das amtlich publiziert werden sollte. Das ist in diversen anderen Kantonen gängige Praxis. In den Kantonen Zürich, Aargau, Bern und anderen wird in jeder Stadt, in jeder Gemeinde amtlich aufgelistet, wer ist eingebürgert worden und wer nicht. Ich verstehe nicht, wieso man sich da gegen die Transparenz sperren kann.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission gestellt und diskutiert. Er wurde mit 12:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Vom Gesprächsleitfaden war bereits in der geplanten Diskussion zu Anfang dieses Themas die Rede der Eintretensdebatte, die nicht geplant war. Ich möchte diesem noch etwas hinzufügen, was Tinner-Azmoos damals gesagt hat, die SVP-Fraktion rennt um diesen Antrag meines Erachtens offene Türen ein und schiesst über das Ziel hinaus. Hier kommt diese Begründung, vor allem, wie sie hier auf dem grauen Blatt steht, etwas pseudowissenschaftlich daher. Einzig mit dem Ziel, einen Gesprächsleitfaden vorzuschreiben. Diese Begründung scheint mir überrissen. Warum rennt die SVP-Fraktion offene Türen ein? Ein Fragebogen steht den Gemeinden bereits auf der Homepage des Verbandes St.Gallischer Gemeinderatsschreiber zur Verfügung. Darin werden unter anderem über die Beziehung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zur Schweiz über die Kenntnis der Staatsordnung, natürlich auch über die Religion, Fragen gestellt. Diese Fragen beantworten alle die aufgeworfenen Fragen auf diesem grauen Blatt. Ich bin selbstverständlich nicht dagegen, dass offene ausführliche Gespräche mit Bewerbern geführt werden, aber überlassen Sie die Art und Weise, wie dies geschieht, den Gemeinden. Das muss beim besten Willen nicht reglementiert werden. Berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Strukturen, die unterschiedlichen Grössen der Gemeinden. Da braucht es keinen Gesprächsleitfaden. Die Einbürgerungsräte, sie sind nicht blöd und können durchaus beurteilen, welche Fragen im einzelnen konkreten Fall nötig sind und welche Themen angesprochen werden sollen. Verzichten Sie darauf, dies zu reglementieren.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich muss Reimann-Wil enttäuschen. Die Christdemokraten meiner Fraktion werden Ihrem Vorschlag unter Art. 10 (neu) nicht zustimmen. Sie haben eingangs erwähnt, dass Sie Qualität befürworten statt Quantität. Sie haben in einem weiteren Votum erklärt, es gehe um Verbesserungen dieses Gesetzes. Wenn ich sämtliche Anträge betrachte, die Ihre Handschrift tragen, dann seien Sie ehrlich, dann geht es nicht primär um Verbesserungen, sondern es geht um Verschärfungen. Das zum einen. Sie wollen gemäss Ihrer Begründung auf dem grauen Blatt eine Wertediskussion. Dies ist ohne Weiteres möglich, und hierzu benötigen wir keinen Gesprächsleitfaden, den die Regierung den Gemeinden zur Verfügung stellt. In Art. 9bis des Gesetzes finden Sie die Befugnisse des Einbürgerungsrates. Dieser stellt die für die Einbürgerung massgebenden Sachverhalte fest. Das Instrumentarium zur Feststellung dieses Sachverhaltes und der Kriterien stellt unser Verwaltungsrechtspflegegesetz in Art. 12 zur Verfügung. Dort haben Sie alle Instrumentarien, um diese Abklärungen zu treffen und auch eine Wertediskussion zu führen. Hierzu benötigen wir sicher keinen Gesprächsleitfaden. Das zum andern. Was Sie hier ins Gesetz schreiben wollen, ist schliesslich noch schlechte Gesetzgebung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Die Regierung nimmt das Volk sehr wohl ernst. Das Volk hat aber mit der Kantonsverfassung die Kompetenz den Einbürgerungsräten übergeben. Diese Einbürgerungsräte haben diesen Aufgabenbereich erhalten; das Volk hat eine Delegation vorgenommen. Wir haben zu Beginn der neuen Amtsdauer regionsweise alle Einbürgerungsräte zusammen eingeladen. Wir haben die Fragen eines Gesprächsleitfadens mit ihnen erörtert. Sie haben Beispiele erarbeitet, wie ein solches Gespräch geführt werden kann. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass ein Einbürgerungsrat diese Arbeit macht, ohne dass er sich vorbereitet und sich überlegt, was für Fragen zu stellen sind. Wir haben die Kompetenzen in diesem Bereich den Gemeinden übergeben. Das ist z.B. ein Unterschied zu Baden-Württemberg. Wenn wir das jetzt ins Gesetz aufnehmen wollten, bin ich nicht sicher, ob sich das rechtlich verträgt, weil wir damit in die Autonomie der Gemeinden eingreifen. Tinner-Azmoos hat dies auch erwähnt. Gesprächsleitfaden ja, aber bitte nicht im Gesetz. Ich glaube, da sind wir uns einig.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in dieser Form in der vorberatenden Kommission nicht gestellt. Allerdings wurde ein ähnlicher Antrag gestellt in der vorberatenden Kommission unter Art. 12quinquies Abs. 2. Dieser Antrag der SVP-Fraktion wurde in der vorberatenden Kommission mit 12:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Ich habe vielleicht ganz kurz eine Ergänzung zu diesem Fragebogen. Ich habe diesen vom Departement des Innern erhalten; er existiert also. Wenn Sie ihn anschauen, dann sind die Fragen, die hier aufgeworfen werden, oder die Kriterien, die den Einbürgerungsräten als Vorschlag mitgegeben werden, sehr gut strukturiert und ausführlich formuliert. Ich denke, dass das ein gutes Instrument ist, das bereits existiert.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 10ter [b) Wohnsitzdauer]. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 10 wie folgt zu formulieren: «Ausländer können um Einbürgerung nachsuchen, wenn sie während fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches in der Gemeinde wohnen.»

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich nehme kurz Stellung zu den beiden Anträgen von SVP- und SP-Fraktion. Beide Anträge wurden von der vorberatenden Kommission mit 12:4 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Art. 10ter Abs. 2 zu bestätigen. Da Sie bereits bei der allgemeinen Einbürgerung unseren Streichungsantrag abgelehnt haben, ist es jetzt überflüssig, noch einmal darüber abzustimmen, ob die Dauer des Wohnsitzes von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen angerechnet wird.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Art. 10quater [c) Einbürgerungsantrag]. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 10quater Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Der Einbürgerungsantrag kann im Gutachten Ausführungen zu Zivilstand und familiären Verhältnissen, zu besuchten Schulen und absolvierten Ausbildungen sowie zur Berufstätigkeit und zum beruflichen Lebenslauf machen oder dem zuständigen Organ darüber Auskunft erteilen.» und Art. 12quinquies Abs. 2 Bst. a zu streichen.

Die Religionszugehörigkeit spielt für den Grad der Integration einer Person in keiner Art und Weise eine Rolle. Religion und weltanschauliche Ansichten gehören zu den besonders geschützten Daten einer Person. Beide sind laut Bundesverfassung garantierte Grundrechte: Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit. Es kann nicht sein, dass diese Religionszugehörigkeit zu den wichtigen Daten für die Einbürgerung gezählt wird, zumal die Religionszugehörigkeit allein wenig über das religiöse Verhalten eines Menschen aussagt. Sonst müssten unsere Kirchen jeden Sonntag übervoll sein. Wenn die Religion in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, bedeutet das für einen Teil der Einbürgerungswilligen eine Verminderung der Chance, eingebürgert zu werden. Das ist keine aus der Luft gegriffene Behauptung. Denken wir nur zurück an das Einbürgerungsdebakel in Rheineck, wo alle 12 Gesuche von Moslems abgelehnt wurden. Solange Einbürgerungen an Bürgerversammlungen möglich sind, ist es zum Schutz der Einbürgerungswilligen und zur Verminderung der Willkür dringend nötig, dass die Religionszugehörigkeit kein Thema im Einbürgerungsverfahren ist.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Damit entfällt eine Abstimmung über den Eventualantrag der SVP-Fraktion.

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27.9.2006Wortmeldung

weist darauf hin, dass der Kantonsrat die Spezialdiskussion führt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 10ter Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Ausländer können um Einbürgerung nachsuchen, wenn sie während drei Jahren in der Gemeinde wohnen.»

Die Lebenswelten haben sich verändert. Wer heute in Goldach lebt, lebt auch in Rorschach und in Rorschacherberg, in Tübach oder vielleicht sogar Steinach. Gemeinden sind nicht mehr die Einheit, innerhalb derer die wirtschaftliche und soziale Wirklichkeit spielt. Ihre Grenzen entsprechen in vielen Fällen nicht mehr dem Alltag unserer Arbeits- und Gesellschaftsbeziehungen. Die Mobilität und die Flexibilisierung unseres Daseins tragen dazu ebenso bei wie die Entwicklung der Industrie-, Gewerbe- und Handelsausrichtungen. Ich möchte nur daran erinnern, dass 82 Prozent aller Arbeitsplätze in der Agglomeration angesiedelt sind. In dieser Welt ist eine klösterliche stabilitas loci nur noch als Privileg lebbar. Wer sich nach der Arbeitswelt zu richten hat, kann nicht immer auf Dauer innerhalb der engen Grenzen leben, wie sie durch unsere vielen Gemeinden gegeben sind. Diesem Faktum muss eine zeitgemässe Gesetzgebung Rechnung tragen. Das ist auch auf Bundesebene klar. Die Zusammenfassung des Berichts des Bundesamts für Migration über hängige Fragen des Bürgerrechts bringt hier eine klare Empfehlung: höchstens drei Jahre Wohnsitz.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

hat eine Frage an den Kommissionspräsidenten: In Bst. f des Antrags der SVP-Fraktion geht es im Wesentlichen darum, dass nur eingebürgert wird, wer ohne Sozialhilfe lebt. Vorhin hat der Kommissionspräsident erläutert, dass diese Idee im Art. 7ter Bst. c ihren Niederschlag gefunden hat. Ist es tatsächlich so, dass jemand, der Sozialhilfe bezieht, nach dieser Bestimmung nicht eingebürgert werden kann?

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

meldet sich, weil offensichtlich missverstanden worden. Mitnichten habe ich gesagt, dass es gängige Praxis sei, dass Ehefrauen in der Regel nicht Deutsch sprechen müssten. Im Gegenteil, in aller Regel wird das verlangt. Die Ausnahmeregelung, die hier ermöglicht wird, kann z.B. dann eine Rolle spielen bei einer Familie mit Vater, Mutter und drei oder vier Kindern, die gut integriert ist, und eines dieses Kinder hatte vor zwei Monaten eine Verurteilung für ein nicht gravierendes Delikt. In solchen Fällen ist es unsere Praxis, dass wir die Familie zur Einbürgerung vorschlagen, aber im Fall dieses einen Kindes noch zwei bis drei Jahre zuwarten, damit man sehen kann, ob das Kind sich in dieser Zeit wieder gefangen hat. Ich nehme an, das ist auch in ihrem Sinn, dass man das so macht. Das hat auch einen gewissen erzieherischen Wert.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

hat keine Mühe mit dieser Transparenz, möchte aber in Abrede stellen, dass sie nicht besteht. Wir haben ähnliche Verdächtigungen hören müssen aus dem städtischen Parlament. Wir haben die zuständige Kommission über die Art und Weise, wie wir mit diesen Einbürgerungsgesuchenverfahren, sehr ausführlich informiert. Wir haben sie Einsicht nehmen lassen in Akten und wir haben anschliessend im Plenum des Parlamentes auch von Seiten der SVP-Fraktion attestiert bekommen, dass die Verfahren seriös durchgeführt werden. Seit dieses neue Verfahren gilt, haben wir jeweils die Anträge im Internet publiziert. Jedermann kann also einige Zeit vor dem Entscheid im Parlament wissen, für wen die Einbürgerung beantragt wird, kann sich erkundigen und kann allenfalls auch seinen Beitrag zur Urteilsfindung leisten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Als Präsident der vier Einbürgerungsräte, die im Kanton St.Gallen wohl am meisten Einbürgerungsgesuche zu beurteilen haben, kann ich die Ausführungen der Vorsteherin des Departementes des Innern bestätigen. Es ist natürlich ein entscheidendes Indiz, ob jemand seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten kann in dieser Gesellschaft. Aber es kann durchaus mal einen einzelnen Fall geben, z.B. wird man einen jungen Menschen, der kurz vor der Lehrabschlussprüfung steht und intakte Aussichten auf eine Berufstätigkeit hat, nicht von der Einbürgerung ausschliessen, wenn er unmittelbar vor diesem Schritt steht und die übrigen Anforderungen erfüllt. Meines Erachtens ist es wichtig, hier am Grundsatz festzuhalten. Aber es ist ebenso wichtig, dass die Einbürgerungsräte die jeweilige individuelle Situation würdigen können und entsprechend auch entscheiden können. Das geschieht - wenigstens würde ich das jetzt für uns in Anspruch nehmen - mit wirklich grosser Verantwortung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Zu Reimann-Wil: Anstatt sich in zweifelhaften Homepages pseudowissenschaftlich aufzumunitionieren, sollten Sie sich besser in der Schweiz und hier in der Nähe umsehen. Es gibt natürlich für die Einbürgerungsräte Unterlagen, Hilfsmittel usw., die Ihnen eine Hilfestellung bieten für diese Gespräche. Wichtig ist die Art und Weise, wie man daran geht. Wenn man das Ziel hat, dass die Leute, die ein Einbürgerungsgesuch stellen, auch die notwendigen Integrationsvoraussetzungen mitbringen, dass man Ihnen dazu auch eine Hilfestellung bietet. Das kann in Form von entsprechend zugeschnittener Information sein. Das geht in Richtung Leitfaden. Das machen wir z.B. in der Stadt St.Gallen auch. Wir gehen sogar noch weiter: Wir bieten Kurse an, wo sich diese Leute gezielt mit den hiesigen Verhältnissen vertraut machen können. Wenn Sie in dieser Richtung tätig werden wollen, dann werden Sie wahrscheinlich in vielen Gemeinden in diesem Kanton entsprechende Beispiele finden. Dann machen Sie das auch mit der Haltung, die zukunftsträchtig ist. Aber mit diesen Zitat-Zusammenstellungen, die Sie in Ihrer Begründung anführen, glaube ich, kommen wir in dieser Frage nicht weiter.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich stimme der Vorsteherin des Departementes des Innern insofern zu, als im Kern der Verweis auf das Bundesrecht es ermöglicht, hier richtige Entscheidungen zu treffen. Man kann aus der Botschaft des Bundesrates zum Bürgerrecht für junge Ausländerinnen und Ausländer und zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom November 2001 ableiten, dass die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung sowie ein guter strafrechtlicher und betreibungsrechtlicher Leumund gegeben sein müssen. Auch das Integrationskriterium lässt sich daraus ableiten. Aber ich bin doch der Meinung, dass der Vorschlag der vorberatenden Kommission für Art. 7ter in der Praxis etwas einfacher zu handhaben ist und auch durchaus den notwendigen Spielraum offenlässt. Ich denke, dass für die Einbürgerungsräte, die sich gern an etwas Handfestes halten, die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Regelung zweckmässig ist und genügend Spielraum lässt, um speziellen Verhältnissen Rechnung zu tragen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Die Anträge der SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Das neue Bürgerrechtsgesetz ist nicht unser Gesetz. Wenn wir als SP-Fraktion darauf eingetreten sind, ist der Grund einzig der, dass jetzt eine saubere Einbürgerungsgrundlage geschaffen werden soll. Dies gelingt, wenn wir - wie von der Regierung vorgesehen - die bestehende Praxis festschreiben. Es gelingt aber nicht, wenn wir das ganze Gesetz umstechen. Genau das will aber die SVP-Fraktion mit einer Flut von Anträgen. Dabei geht es ihr nicht darum, die Qualität des Verfahrens zu optimieren. Es geht ihr darum, das Einbürgerungsverfahren massiv zu verschärfen. Sie spielt ein schlechtes Spiel. Sie hat auch die Spielregeln nicht eingehalten. Sie ist dem Hearing, das anstelle eines Vernehmlassungsverfahrens durchgeführt wurde, unentschuldigt ferngeblieben. Wenn es in der Politik eine rote Karte gäbe, wäre sie in der vorberatenden Kommissionssitzung nicht dabei gewesen. Das war aber nicht der Fall, im Gegenteil. Sie hat uns dort schon mit Anträgen bombardiert. Inhaltlich spielt sie einmal mehr gegen die Spieler statt auf den Ball. Es geht ihr nämlich nur darum, den einzelnen Gesuchstellerinnen und -stellern möglichst viele Knebel zwischen die Beine zu werfen, statt das wichtige Ziel von geordneten, qualitativ einwandfreien Einbürgerungen in den Vordergrund zu stellen. Darum ginge es. Darauf wäre unser Land und unser Staat angewiesen, auch aus wirtschaftlichen Gründen. Aus der Sicht der SP-Fraktion sollte die Einbürgerung eigentlich ein Verwaltungsakt sein. Aufgrund klar vorgegebener Kriterien kann eine Amtsstelle prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind oder nicht. Genau diese Prüfung erfolgt jetzt schon, und zwar sehr gewissenhaft. Man kann sich davon auf dem Amt für Bürgerrecht persönlich überzeugen, wenn einen das wirklich interessiert. Mit einem solchen Verfahren wäre die Willkür beseitigt. Es würde die Einbürgerung bei hoher Qualität massiv vereinfachen und hätte Vorteile für Staat und Wirtschaft. Leider wurde dies in der neuen Fassung in diesem Parlament verhindert.

Die SP-Fraktion hat am Hearing teilgenommen und hat ihre Meinung kundgetan. Im Wissen darum, dass es sich in Anbetracht der nationalen Entwicklung um eine Übergangslösung handelt, beschränken wir uns auf zwei Anträge. Die SP-Fraktion lehnt sämtliche Anträge der SVP-Fraktion ab, weil sie:

  1. das Einbürgerungsrecht massiv verschärfen möchte und die Hürden unsinnig erhöht würden;

  2. nicht die Einbürgerung zum Ziel hat, sondern die Ablehnung von Gesuchen;

  3. nicht die Integration in den Mittelpunkt stellt, sondern gesetzliche Schikanen aufstellen möchte;

  4. nicht auf die Würde der Gesuchstellerinnen und -steller Rücksicht nimmt.

Die SP-Fraktion wird zu den einzelnen Anträgen hier nicht mehr Stellung beziehen, sondern sämtliche Verschärfungen kommentarlos ablehnen. Wir entziehen uns dieser unwürdigen Diskussion.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.11.2006Wortmeldung

Ich möchte die Worte meines Vorvorredners verdeutlichen. Es wurde erwähnt, dass es hier um eine nicht verhandelbare Position unserer Fraktion, unserer Partei geht. Das ist das eine und das muss insofern nicht sehr berühren, weil das unser internes Problem ist. Hingegen die Konsequenzen könnten eben weiter gehen als nur SVP-intern. Ich kann Ihnen das so zusammenfassend nochmals präsentieren. Ich rede nicht zum Materiellen, das hat Böhi-Wil gemacht. Wenn Rückkommen beschlossen wird, kann ich Ihnen mit der Verbindlichkeit, wie sie in einer Demokratie möglich ist, versichern, dass dann kein Referendum ergriffen wird. Weder von uns, und ich wurde vor wenigen Minuten auch im Saal gefragt, ob wir dann die Jungpartei in dem Fall in der Hand hätten: Ich meine, dass die Gespräche auch mit dem Präsidenten - der hier anwesend ist - der Jung-SVP-Fraktion so verbindlich sind, dass mit diesen Ergänzungen oder mit diesen Korrekturen von der SVP-Fraktion kein Referendum ergriffen würde. Ich kann Ihnen auch nicht mit Verbindlichkeit sagen, dass ein Referendum ergriffen wird, wenn Sie das Rückkommen nicht beschliessen. Aber das Risiko ist bedeutend grösser. Eigentlich müssten alle anderen Parteien aufgrund dieser Überlegung unser Rückkommen unterstützen. Ausser, Sie möchten uns kurz vor dem Wahljahr ein interessantes Thema auf dem Tablett servieren.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass niemand so gut und so eng betreut wird wie Asylbewerbende, solche, die ins Asylverfahren aufgenommen worden sind. Sie haben den Asylbericht gelesen, der im Jahr 2004 veröffentlicht wurde. Diese Personen, die den allergrössten Wunsch haben, hier zu bleiben, aber noch nicht einmal an Einbürgerung denken - das geschieht erst 8 bis 10 Jahre später -, werden von Fachpersonen genauestens betreut. Wer hier sagt, es werde keine Integrationsarbeit geleistet, weil sie sich vielleicht noch in keinem Verein zugehörig fühlen, der verkennt die Situation. Ich bitte Sie, dies zu bedenken und dies nicht zur Krux zu machen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion Rückkommen auf Art. 8 Abs. 3 und Art. 1ter Abs. 2 und die Wohnsitzdauer von Personen, die den Status von Asylsuchenden oder vorläufig Aufgenommenen haben, nicht anrechnen zu lassen.

Aufgrund des Resultats der 1. Lesung haben wir uns entschlossen, den Rückkommensantrag auf die Anrechnung der Wohnsitzdauer von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen zu beschränken. Dies sowohl aus materiellen, aber auch aus politischen Gründen. Die materielle Begründung des Rückkommensantrags ist folgende: Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene haben keinen Wohnort, sondern lediglich einen Aufenthaltsort, der ihnen zugewiesen wurde. Ihr Umfeld besteht aus Menschen, die in der gleichen Lage wie sie selber sind, und sie können unvermittelt dazu aufgefordert werden, die Schweiz zu verlassen. D.h. es findet in diesem Zeitabschnitt keinerlei Integrationsprozess statt. Die Integration ist aber eine wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung. Damit stehen die beiden Artikel im Widerspruch zum eigentlichen Konzept der Einbürgerung und sollten ersatzlos gestrichen werden. So weit die materielle Begründung unseres Antrags. Dieser Antrag ist für uns von grosser Wichtigkeit. Er ist im Prinzip nicht verhandelbar, d.h. falls die beiden Artikel beibehalten werden sollten, so wären wir ausserstande, dem III. Nachtrag zuzustimmen. Das bedeutet, wir müssten uns dann weitere Schritte vorbehalten. Dies umso mehr, als die Einbürgerungsfrage in den letzten Wochen plötzlich wieder ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt ist, aufgrund mehrerer Vorkommnisse, in welche eingebürgerte Jugendliche verwickelt sind. Ich bin zwar kein Freund von dramatischen Sprüchen, aber ich glaube, hier ist es angebracht zu sagen, dass seither die Volksseele am Kochen ist. Das gilt insbesondere für unsere Parteibasis, aber vermutlich ist das genauso bei einem Grossteil Ihrer eigenen Parteimitglieder und Sympathisanten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich möchte Ihnen noch das Abstimmungsresultat zu diesen beiden Artikel bekannt geben. Art. 8 Abs. 3 wurde in der vorberatenden Kommission mit 4:13 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der Kantonsrat hat diesen Artikel in der 1. Lesung ebenfalls mit 31:91 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 56 Abwesenheiten abgelehnt. Art. 10ter Abs. 2 wurde in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert, und es wurde auch kein entsprechender Antrag gestellt. Der Antrag wurde bei der 1. Lesung ebenfalls zurückgezogen. Da gibt es kein Resultat aus der 1. Lesung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Zu Böhi-Wil und Güntzel-St.Gallen betreffend die Verbindlichkeit, kein Referendum zu ergreifen, falls Rückkommen beschlossen wird. Ich habe versucht, aufmerksam zuzuhören. Es wurde für die SVP-Fraktion gesprochen. Ich muss Ihnen sagen, Sie setzen sich mit diesem Antrag, den wir jetzt auf dem grauen Blatt haben, in Widerspruch zur Medienmitteilung der SVP-Fraktion über die Kantonsratsfraktionssitzung mit dem Titel «Referendum zum Bürgerrechtsgesetz nicht vom Tisch». Da wurden zwei Bedingungen genannt, die Mindestwohnsitzdauer von fünf Jahren, die falsch sei, und die Anrechnung der Aufenthaltsdauer für Asylsuchende. Jetzt haben wir nur einen Antrag hier. Jetzt wird entgegen der ursprünglichen Medienmitteilung plötzlich erklärt, das sei jetzt die nicht verhandelbare Position und die führe dazu, dass verbindlich kein Referendum geführt würde. Ich zweifle an der Verbindlichkeit dieser Erklärung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Vorlage nach der Schlussabstimmung dem Referendum zu unterstellen.

In der Schweiz werden heute um die 40'000 ausländische Staatsangehörige je Jahr eingebürgert. Im Jahr 1991 waren es nicht einmal 6'000. Auch im Kanton St.Gallen haben letztes Jahr bereits 2'097 Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten, während sich die Zahl der Eingebürgerten im Jahr zuvor auf nur 1'402 und im Jahr 1999 auf 331 belief. Mehr Einbürgerungsgesuche bedeuten automatisch mehr Fehlentscheide der Einbürgerungsinstanzen. So haben sich in letzter Zeit auch die Fälle gehäuft, in denen eben erst zu Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gewordene Ausländerinnen oder Ausländer wegen Verbrechen, Missachtung hiesiger Gesetze, Sitten und Gebräuche in die Schlagzeilen geraten sind. Die Beispiele in Rhäzüns und Zürich-Seebach zeigen es. Die Kriminalstatistiken liefern die Fakten. Wichtigster Befund: Gewaltdelikte von Jugendlichen nehmen zu, gerade bei den Sexualstraftaten, und die Täterinnen und Täter sind weit überproportional Ausländerinnen oder Ausländer, wobei die Eingebürgerten im Fall von Seebach in der Statistik als Schweizerinnen oder Schweizer erscheinen. Journalisten wie z.B. Herr Fagetti vom «St.Galler Tagblatt» versuchen, unterstützt von hilflosen Vertreterinnen aus dem psychopädagogischen Gewerbe, diese Tatsachen zu beschönigen. Das Einbürgerungsverfahren scheint offensichtlich immer weniger sicherzustellen, dass Neubürgerinnen und -bürger tatsächlich in unserer Gesellschaft integriert sind, unsere Leitplanken und Staatsorgane anerkennen und kriminelle Sozialhilfebezüger oder auch kaum die Landessprache beherrschende Ausländerinnen und Ausländer nicht mit der schweizerischen Staatsangehörigkeit belohnt werden.

Die SVP-Fraktion will darum, dass die Schweizer Staatsbürgerschaft nur an Einbürgerungswillige vergeben wird, die in die hiesigen Verhältnisse gut integriert sind und die Regeln unseres Landes respektieren. Nicht möglichst viele Einbürgerungen sollen das Ziel sein, wie es die Linke, CVP- und FDP-Fraktion anstreben, um den Ausländeranteil künstlich zu senken, sondern die richtigen. Unser Bürgerrecht, das mit einzigartigen direktdemokratischen Rechten verbunden ist, soll der allerletzte Schritt einer erfolgreichen Integration bleiben. Das revidierte Bürgerrechtsgesetz, das die Herabsetzung der Mindestwohnsitzfristen auf fünf Jahre und, was uns besonders stört, die Anrechnung der Aufenthaltsdauer an die Wohnsitzdauer von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen vorsieht, widerspricht dem jedoch. Die SVP-Fraktion wehrt sich darum gegen die kontinuierliche Aufweichung der Einbürgerungsvoraussetzungen und Herabsetzung der Hürden für die Einbürgerung. Wer das Schweizer Bürgerrecht erwerben will, soll ein Gesuch stellen und auch strenge, klare und unmissverständliche Anforderungen sowie Eignungs- und Integrationskriterien erfüllen.

Die Gutheissung des Kommissionsantrags durch den Kantonsrat in der Septembersession 2006, der detaillierte Eignungs- und Integrationskriterien als Leitplanken für die Einbürgerungsinstanzen verbindlich im Bürgerrechtsgesetz verankert, setzt wenigstens ein Zeichen. Der Widerstand der Linken, CVP- und FDP-Fraktion im Kantonsrat gegen die neuen zusätzlichen SVP-Anträge mit dem Ziel, künftig strengere und unmissverständliche Anforderungen an das Bürgerrecht und Einbürgerungswillige zu stellen, ist für die SVP-Fraktion höchst unverständlich. Diese Kreise haben nämlich mit ihrer Ausländerpolitik in den letzten 10 bis 15 Jahren den Wildwuchs und die heutigen Missstände zu verantworten, die zu immer mehr Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, Ausländergewalt in unseren Städten und Schulen und gesellschaftlichen Problemen sowie kulturellen Konflikten führen. Die SVP-Fraktion will Qualität statt Quantität bei Einbürgerungen und ist mit dem Bürgerrechtsgesetz, wie es heute vorliegt, noch immer unzufrieden. Da wir überzeugt sind, dass das Volk seine Meinung zu diesem Gesetz abgeben soll, beantragen wir Ihnen das Ratsreferendum. Das Stimmvolk muss bei einem Gesetz mit dieser Tragweite das letzte Wort haben und uns allen mitteilen können, ob es zufrieden ist oder eben nicht.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Vorlage ist zuzustimmen.

Ich denke schon, dass dieses Votum nicht unwidersprochen bleiben darf. Straub-St.Gallen hat von Wildwuchs und Missständen gesprochen und dass seine Fraktion und Partei die Qualität suche und verlange. Ich muss feststellen, in unserem Kanton gibt es keinen Wildwuchs und keine Missstände. Es ist bezeichnend, dass Sie Fälle anführen müssen aus anderen Kantonen. Wir haben auch keine Masseneinbürgerungen in unserem Kanton. Sie müssen keine schweizerischen Zahlen nennen. Beschränken Sie sich auf unseren Kanton! Sie konnten keinen einzigen Fehlentscheid nennen, obwohl Sie sagen, unser Verfahren sei derart schlecht für unseren Kanton. Im neuen Gesetz wird wie bisher und auch weiterhin Integration als Voraussetzung genannt. Mit den einzelnen Kriterien - dies hat die vorberatende Kommission beantragt und dem hat der Kantonsrat in beiden Lesungen - zugestimmt, ist unter anderem die Respektierung unserer Rechtsordnung klare Voraussetzung. Das ist völlig selbstverständlich. In Ihrem Votum - deshalb habe ich mich am Montag gegen diesen sogenannten Deal gewehrt - kommt wieder der Hinweis, nicht akzeptabel sei für Ihre Fraktion die Herabsetzung der Mindestwohnsitzfrist. Die CVP-Fraktion unterstützt die Vorlage in der unveränderten Fassung der 1. Lesung, die aufgrund der Vorschläge und Anträge der vorberatenden Kommission nach unserem Dafürhalten entscheidend verbessert worden ist. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass das geänderte Bürgerrechtsgesetz dem hohen Anspruch an ein faires Einbürgerungsverfahren genügt. Es fördert einerseits Transparenz und ist gleichzeitig auch klare Orientierungshilfe für Einbürgerungswillige und Einbürgerungsräte.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

zieht den Antrag auf das Ratsreferendum im Namen der SVP-Fraktion zurück.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006