Geschäft: Amtsbericht der Regierung über das Jahr 2005

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.06.01
TitelAmtsbericht der Regierung über das Jahr 2005
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung19.1.2006
Abschluss6.6.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftAmtsbericht der Regierung über das Jahr 2005
BotschaftErgebnis der einzigen Lesung vom 6. Juni 2006
AllgemeinBeratungsschema zum Amtsbericht der Regierung über das Jahr 2005
AntragBericht 2006 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung
AntragBericht 2006 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung / Nachtrag zu den Anträgen
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium22.1.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
6.6.2006Antrag Staatswirtschaftliche Kommission zu Ziff. 2108Zustimmung3Ablehnung69
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2006Wortmeldung

Ich finde den Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission, das Postulat 43.99.28 «Gesamtsprachenkonzept: Französisch, Englisch, Italienisch, Latein ...» abzuschreiben, etwas kühn. Und zwar deshalb, weil ich bezüglich der Sprachen Italienisch und Latein weder etwas Gesamthaftes noch ein Konzept gefunden habe. Bemühend finde ich auch, dass man bezüglich der Sprache Latein vollendete Tatsachen schafft und nachher möglicherweise irgendwann einmal ein Konzept vorlegt. Es ist schade, dass der zuständige Vorsteher meinen Tadel – und als solches sind meine Ausführungen ausdrücklich gedacht – nicht persönlich entgegennehmen kann.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

In der Frühjahrssession wurde die Motion «Rückzahlung der Steuern für Einelternfamilien» gutgeheissen. Mein Interesse und mein besonderes Anliegen ist die Umsetzung dieser Motion. Meine Frage deshalb an den Vorsteher des Finanzdepartementes: Gibt es im kantonalen Steueramt bereits konkrete Vorstellungen, wie die Rückzahlung der Steuern vollzogen werden könnte?

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Ich möchte dieses Votum sehr gerne unterstützen. Dies war das erste schlechte Erlebnis hier im Rat. Im Jahr 2004, als so viele Stellen gestrichen wurden. Regierungsrat Haag, Sie haben hier eine Lobby. Die Linken sind eine Lobby für Sie. Sie brauchen nur noch Ihre ganz persönliche Hauslobby zu organisieren. Sie werden jederzeit unsere Unterstützung haben. Sie müssen kämpfen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Ich hatte noch die Frage gestellt, ob Sie ein gewisses Verständnis für das Anliegen der Jugendverbände haben.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Im Amtsbericht auf S. 161 steht unter «Betrieblicher Umweltschutz» ein bemerkenswerter Satz, der für mich jedoch erklärungsbedürftig ist. Ich zitiere: «Um die Baugesuche aus Industrie und Gewerbe trotz des Personalabbaus im Interesse der Kunden in gewohnter Qualität bearbeiten zu können, mussten deutliche Abstriche bei der Beratung und der Kontrolle gemacht werden.» Steht das nicht in einem krassen Widerspruch? Gewohnte Qualität, deutliche Abstriche bei Beratung und Kontrolle. Sie gehen sicher mit mir einig, dass Beratung äusserst wichtig ist, gerade um auch die gesteckten Ziele in der Energieeffizienz zu erreichen. Dies ist nur ein Teil im Umweltschutzbereich. Oder wird auch da auf, ich zitiere wieder, «kontrollierte Eigenverantwortung» gesetzt, wie bei den Garagebetrieben nachzulesen auf der nächsten Seite? Immerhin ist da die Rede von 15 Prozent Sündern, die klar rechtswidrige Zustände haben in ihren Betrieben. Hat der Personalabbau im Amt für Umweltschutz Auswirkungen auf die Qualität der Bauten? Bemerken Sie, dass der Wille nachlässt, umweltbewusster zu bauen oder zumindest die Vorschriften und Gesetze einzuhalten? Es wird sicherlich niemand gerne kontrolliert. Aber mit einer guten Beratung würden wenigstens viele Fehler vermieden und so die Kontrollen befriedigender ausfallen. Mit dem zu erwartenden Goldsegen hätte der Kanton wieder ausreichend finanzielle Mittel. Das wäre sicher eine sinnvolle Investition.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Zu S. 14 Amtsbericht der Regierung: Im Bericht der Regierung orientiert die Regierung über die Auswirkungen der Armeereform auf den Kanton St.Gallen. Aber auf mögliche Auswirkungen für das Personal wird nur kurz eingegangen. Hiermit lege ich meine Interessen offen. Ich präsidiere den Verband kantonaler Angestellter, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zeughauses organisiert sind. Mit mehreren Forderungen sind wir bei der Regierung vorstellig geworden, um die Situation zu klären. Auch aufgrund des Entscheides bei den Asylzentren haben wir einen Sozialplan für die Mitarbeiter gefordert. Leider mit mässigem Erfolg. Nun warten die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und ihnen wurde versprochen, bis Ende Mai ein klares Votum zu haben.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Ich habe eine Frage zum Steueramt. Mit der Neuordnung des eidgenössischen Finanzausgleiches NFA werden bekanntlich die Finanzfüsse neu geregelt. Gemäss den bisherigen Erkenntnissen würde der Kanton St.Gallen ungebundene Ausgleichszahlungen im Umfang von 47 Mio. Franken erhalten. Unterdessen liegen gemäss dem «Tagesanzeiger» vom 3. Juni 2006 neue Berechnungen zu den Auswirkungen der Entwicklungen der Grundlagen des Ressourcenpotenzials und damit auch der Verteuerung der Mittel unter den Kantonen vor. Damit würde der Kanton St.Gallen mit Nettozahlungen von etwa 140 Mio. Franken neu der Kanton werden, der in absoluten Zahlen am meisten Finanzausgleich erhalten würde. Kann der zuständige Vorsteher genauere Auskünfte zum aktuellen Stand der Vorarbeiten der Berechnungen, insbesondere zu den im «Tagesanzeiger» genannten Zahlen machen?

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Es gibt keine Vorstellungen darüber. Wir sind auch nicht in der Lage, alleine diese Vorstellungen zu entwickeln. Wir müssen einen Experten beauftragen, weil sich ganz schwierige verfassungsrechtliche Fragen stellen. Das habe ich in diesem Rat aber damals gesagt. Ich kann auch bezüglich Zeithorizont keine Aussagen machen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Staatswirtschaftliche Kommission unterbreitet Ihnen in Erfüllung von Art. 15 des Kantonsratsreglementes den Bericht 2006 zur Staatsverwaltung. Wie gewohnt, stellt der Bericht ein Konzentrat umfangreicher Prüfungshandlungen dar. Die Gesamtkommission legt die Themen jeweils eigenständig fest, und angesichts der grossen Fülle ist sie gehalten, Prioritäten zu setzen, ohne im Lauf der Zeit einen möglichst flächendeckenden Einbezug der zahlreichen Ämter und Sachbereiche in die Prüfungstätigkeit zu vernachlässigen. Es ist ein besonderes Anliegen der Staatswirtschaftlichen Kommission, bei der Prüfung nicht nur einseitig die Regierungs- und Verwaltungsebene zu durchleuchten, sondern auch beteiligte Dritte ausserhalb der Staatsverwaltung mit einzubeziehen. Mit dieser Methodik soll das Prüfungsurteil breiter abgestützt werden und damit auch auf möglichst objektiver Basis beruhen. Die Details der Prüfungshandlungen sind in ausführlichen Teilberichten enthalten. Zusätzliche Auskünfte über den vorliegenden Bericht hinaus sind direkt bei den Präsidentinnen und Präsidenten der sieben Subkommissionen erhältlich. Lassen Sie mich aus der persönlichen Sicht drei grundsätzliche Bemerkungen zu den Prüfungsergebnissen machen:

Das st.gallische Staatswesen verfügt nach wie vor über eine Vielzahl von tüchtigen und einsatzfreudigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch wurde die Staatswirtschaftliche Kommission bei ihren Prüfungshandlungen bestens unterstützt. Dennoch wäre es angesichts dieses positiven Gesamturteils vermessen, die Hände in den Schoss zu legen. Jedes Unternehmen, jedes System ist veränderbar und verbesserungsfähig. Auch in der Tätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission gibt es offensichtliche Lichtblicke. Ein solcher konnte im Rahmen der Strukturreform mit dem Handlungsfeld Planungs- und Steuerungsinstrumente geortet werden. Das in diesem Bereich bearbeitete Regierungsprogramm – abgebildet und verdichtet im Aufgaben- und Finanzplan – soll in Zukunft zur Transparenz und Berechenbarkeit staatlichen Handelns beitragen. Ein langjähriges Anliegen der Staatswirtschaftlichen Kommission scheint langsam aber sicher Gestalt anzunehmen.

Effizienz und Effektivität in der Staatstätigkeit sind nicht nur eine Frage der verfügbaren Arbeitsinstrumente und der Fachkompetenz. Wie der Bürger die Gemeinden und die Staatsverwaltung im Alltag erlebt, liegt vor allem auch in einer Philosophie des bewussten Handelns begründet. Eines Handelns, das über den reinen Gesetzesvollzug hinaus von Bürgerfreundlichkeit und Pragmatismus geprägt ist, ohne die Gebote der Rechtsgleichheit im Kern zu verletzen. Die Amtsstellen mit dieser Philosophie des Handelns immer wieder vertraut zu machen, gehört zu den wichtigen Daueraufgaben der Regierung.

Über diese generellen Bemerkungen hinaus möchte ich aus der Fülle der im staatswirtschaftlichen Bericht dargelegten Prüfungsthemen einige wenige Bereiche in aller Kürze herausgreifen. Als Querschnittsprüfung haben wir das Thema der externen Beratungsmandate gewählt. Die Sparmassnahmen haben den Druck auf die personellen Ressourcen verstärkt. Könnte dadurch die Staatsverwaltung versucht sein, fehlende personelle Kapazitäten auf den Weg einer vermehrt externen Beratungstätigkeit zu kompensieren? Die Staatswirtschaftliche Kommission ging dieser Frage nach, indem sie die externen Beratungsmandate erhob und unter anderem die Motive für die Mandatsverteilung untersuchte. Die Prüfung dieser Beratungsmandate lässt den deutlichen Schluss zu, dass sie in der grossen Mehrheit nicht dazu genutzt werden, die Sparmassnahmen des Kantonsrates zu umgehen.

Zur Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens: Die eidgenössische Entsendegesetzgebung regelt die flankierenden Massnahmen zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Demnach setzt jeder Kanton eine tripartite Kommission aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie des Staates zusammen. Ihre Aufgabe besteht in der Beobachtung des Arbeitsmarktes und im Eingreifen bei wiederholt missbräuchlicher Unterbietung der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne. Die Regierung hat auch für den Kanton St.Gallen eine solche tripartite Kommission unter dem Vorsitz des Leiters des Amtes für Wirtschaft gewählt. Auch wenn das neue Gremium noch jung ist, durfte die Staatswirtschaftliche Kommission eine sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit unter den Mitgliedern feststellen. Die bisherige Kontrolltätigkeit lässt den Schluss zu, dass entgegen einem verbreiteten Bild in der Öffentlichkeit die Missbräuche eher selten sind. Mit der so genannten Scheinselbständigkeit als Mittel zur Umgehung der Entsendegesetzgebung besteht allerdings ein Problembereich, der von den Behörden erkannt ist. Das Ausmass des Missbrauchs ist aber noch unklar. Für die Staatswirtschaftliche Kommission ist dies ein offenes Problem, das weiterverfolgt werden muss.

Zum Thema Behinderteneinrichtungen: Aufgrund der eidgenössischen IV-Gesetzgebung zahlt der Bund Beiträge an den Betrieb der Behinderteneinrichtungen. Diese Beitragsleistung erfolgt nachschüssig und aufgrund bestimmter Unterlagen. Der Kanton leistet über das Amt für Soziales Mithilfe, indem es die Rechnungs- und Budgetkontrolle für die einzelnen Behinderteneinrichtungen durchführt. Infolge mangelhafter Unterlagen beschränkter personeller Kapazitäten beim Amt für Soziales und verspäteter Abrechnungen seitens des Bundesamtes für Sozialversicherungen kommt es vor, dass Behinderteneinrichtungen bis zu einem Dreivierteljahr in einem budgetlosen Zustand arbeiten. Zwischen Budgeteingabe und Genehmigung verstreicht eine so lange Zeit, dass in Einzelfällen Kreditaufnahmen bei Banken zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig werden. Auch wenn in absehbarer Zeit, bedingt durch den NFA, Neuerungen eintreten, muss dieser unbefriedigende Zustand verbessert werden im Rahmen der Möglichkeiten.

Zu den Mittelschullehrkräften: Es dürfte nicht nur ein Anliegen der Staatswirtschaftlichen Kommission sein, dass unsere Mittelschüler von qualifizierten Lehrkräften unterrichtet werden. Dieses Ziel kann und muss auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Zum einen eignet sich die Installation von Qualitätsentwicklungs- und Sicherungssystemen, zum andern ist aber auch die Früherkennung – ein rasches und konsequentes Handeln im Führungsbereich – unerlässlich. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat sich über die Anwendung des vor zwei Jahren eingeführten Verfahrens zur Standortbestimmung beruflicher Entwicklung der Mittelschullehrkräfte informieren lassen. Seit Einführung wurden rund 150 Lehrkräfte mit Qualifikationen gut und sehr gut beurteilt und in der Folge alle befördert. Die Staatswirtschaftliche Kommission beurteilt ein System, das zu solchen Ergebnissen führt, als anpassungsbedürftig. Was die Thematik von nicht mehr tragbaren Mittelschullehrkräften betrifft, wurden der Staatswirtschaftlichen Kommission Strukturanpassungen im Rahmen der Revision des Mittelschulgesetzes in Aussicht gestellt. Die Staatswirtschaftliche Kommission begrüsst diese Absicht, ist aber dennoch klar der Meinung, dass auch ausserhalb einer solchen Revision im Führungsbereich alles daran gesetzt werden muss, Qualitätsverbesserungen zu erzielen.

Zum Schätzungswesen: Die Neuorganisation des Schätzungswesens im Kanton St.Gallen war vor Jahren im Kantonsparlament politisch heiss diskutiert. Die Staatswirtschaftliche Kommission durfte bei ihrer Prüfungsarbeit indessen feststellen, dass sich das gewählte Vorgehen gelohnt hat. Ein offenes Problem stellt noch die gewählte Software, das so genannte DAG, dar. Die zuständigen Stellen haben uns versichert, dass sie alles daran setzen werden, die Mängel rasch zu beheben.

Schliesslich noch zur Kantons- und Spitalapotheke: Bei der Kantonsapotheke musste festgestellt werden, dass in Anwendung des heutigen Pflichtenheftes die Kontrollaufgaben nicht ausreichend erfüllt werden können. Hier empfiehlt sich aus Sicht der Staatswirtschaftlichen Kommission eine Konzeptüberprüfung. Im Bereich der Spitalapotheke ist die Ausdehnung einer einheitlichen Medikamentenliste auf alle Spitalregionen sowie eine verbesserte Koordination der Medikamentenbeschaffung über den ganzen Kanton, allenfalls gar über die Kantonsgrenze hinweg, anzustreben.

Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen zuzustimmen. In einem Nachtrag beantragen wir Ihnen zusätzlich als Folge des zwischenzeitlich unterbreiteten Berichts 40.06.01 «Perspektiven der Volksschule», die parlamentarischen Vorstösse 43.99.28 «Gesamtsprachenkonzept», 43.01.17 «Englisch als erste Fremdsprache an den st.gallischen öffentlichen Primarschulen» und 43.02.03 «Folgerungen aus dem PISA-Bericht» abzuschreiben. Ebenso beantragen wir Ihnen mit dem erwähnten Nachtrag vom Jahresbericht 2005 der Sozialversicherungsanstalt und vom Geschäftsbericht 2005 der Gebäudeversicherungsanstalt Kenntnis zu nehmen. Beide Berichte lagen zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Steuerberichtes noch nicht vor.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Zu S. 23 des Berichtes der Staatswirtschaftlichen Kommission: Ich bedanke mich bei der Staatswirtschaftlichen Kommission, dass sie diesem Punkt weiterhin grosse Beachtung schenkt, geht es doch dabei um die Spielsuchtprävention und den Jugendschutz.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Zu S. 52 des Berichtes der Staatswirtschaftlichen Kommission: Im Bereich der Spitalapotheke empfiehlt die Staatswirtschaftliche Kommission, es seien die Medikamentenlisten in sämtlichen Spitalregionen zu bereinigen und die Verhandlungen über die Medikamentenpreise zentral zu führen. Die EVP- und GRÜ-Fraktion unterstützt diese Empfehlung sehr. Sie greift indes zu kurz. Im Spitalbereich werden auch andere Verbrauchs- und Hilfsmittel in grossen Mengen benötigt, wie etwa Verbandsmaterial, Einwegkanülen, Spritzen und Mobilien. Gemäss dem WTO-Übereinkommen regulierten öffentlichen Beschaffungswesen fallen auch die selbständigen öffentlich-rechtlichen Spitalverbunde unter die Bestimmungen des WTO-Übereinkommens und insbesondere unter Art. 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. Öffentliche Ausschreibungen von Medikamenten und übrigen Mitteln des Spitalbedarfs sind, wenn überhaupt, nur vereinzelt getätigt worden. Werden die erwähnten öffentlichen Ausschreibungen überhaupt systematisch vorgenommen? Wenn nein, weshalb nicht? Was gedenkt das Gesundheitsdepartement zu tun? Lassen sich durch koordinierte Submissionen und den gemeinsamen Einkauf nicht erheblich Kosten sparen?

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich habe eine Bemerkung zum Begriff «zu kurz greifen». Wir haben uns jetzt schwerpunktmässig auf die Medikamentenliste bezogen. Aber natürlich ist der Grund für unsere Empfehlung ein ökonomischer. Nämlich, dass – wenn gemeinsame standardisierbare Bedürfnisse über die Spitalregionen hinaus bestehen – man dann versucht, Synergien zu nutzen und ökonomische Vorteile zu erwirtschaften. Das trifft meines Erachtens natürlich auch über die Medikamente hinaus auf die von Ihnen angetönten Hilfsmittel zu.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Zu S. 17 des Berichtes der Staatswirtschaftlichen Kommission: Es drängt mich, zu einem Satz der Staatswirtschaftlichen Kommission in ihrem Bericht eine Präzisierung bzw. eine Klarstellung zu machen. Ich mache das im ausdrücklichen Einvernehmen mit der Gesamtregierung. Es geht letztlich auch um eine Verfahrensfrage, wie man mit Kritik umgeht. Es heisst hier nämlich, ich zitiere: «Erkenntnisse und Ergebnisse der Prüfungstätigkeit mit dem Vorsteher und dem Generalsekretär des Volkswirtschaftsdepartements besprochen worden sind». Diese Besprechung hat stattgefunden, und nach der Erinnerung des Amtsleiters, des Generalsekretärs und meiner persönlichen Erinnerung blieb durchaus ein positives Bild über die Tätigkeit der Standortförderung des Amtes für Wirtschaft bei mir haften. Ich zitiere weiter: «der mittleren und unteren Amtsebene fehle es wohl nicht an fachlicher Kompetenz, hingegen an Engagement und Dynamik». Das ist eine derart pauschale Feststellung, die ich in dieser Form einfach zurückweisen muss, weil sie mir nichts sagt. Die Besprechung hat nichts zutage gefördert. Ich habe das dem Präsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission gesagt. Es bestanden bereits Kontakte zwischen dem Amtsleiter, der hier offenbar nicht angesprochen ist. Es ist richtig, dass diese Frage geklärt wird. Das können wir nicht so stehen lassen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Es ist mir schon noch ein Anliegen, dass wir alles daran setzen müssen, gegenseitige Regeln der Fairness anzuwenden. Dazu stehen wir ganz klar. Trotzdem möchte ich das Ganze noch etwas relativieren, dem der zweitoberste Abschnitt gibt nur die Beurteilung der Dritten wieder, z.B. der Regionalplanungsgruppen oder anderen Drittbeteiligten, die hier in die Beurteilung miteinbezogen wurden. Hier ist nur die Befindlichkeit dieser dritten Beteiligten niedergelegt und nicht die Aussage der Staatswirtschaftlichen Kommission. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat ihren Schluss im Abschnitt 3 wesentlich weniger hart, aber trotzdem in der Sache natürlich identisch, gezogen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Ich nehme zu diesen Fragen gerne Stellung. Zur Zeit der Drucklegung des Amtsberichtes hätte ich zu dieser Frage noch nichts sagen können. Es ist ein laufendes Verfahren, und alle sind gefordert, in diesem Umbauprozess auch rechtzeitig informieren zu können. Eines steht fest: Durch die Tatsache, dass die 33 Personen, die im Zeughaus von einer Kündigung betroffen sind oder wären, hatten zwei Jahre Zeit, sich beruflich neu zu orientieren, und das gab die Möglichkeit, dass von diesen 33 Personen 11 bereits eine neue Beschäftigung inner- oder ausserhalb der Verwaltung gefunden haben. Es bleiben also 22 Personen. Wir stehen kurz vor Vertragsabschluss. Es wurde ein bisschen verzögert. Bern hat uns das auf Ende Mai in Aussicht gestellt. Das ist richtig so. Es dürfte Ende Juni werden. Aber es steht fest, dass eine Rhetablierungsstelle nach St.Gallen kommt und es sind 18,5 Stellen vorgesehen. Wir sehen vor, wenn wir diese Grundlagen verzeichnet haben, dass selbstverständlich diese Stellen zur Wiederbesetzung ausgeschrieben werden. Aus heutiger Sicht kann man sagen, dass von diesen Personen eigentlich alle, die unter 60 sind, eine Weiterbeschäftigung erhalten können, weil wir auch als Aussenstation des Logistikcenters in Hinwil arbeiten können. Für die Mitarbeitenden, die über 60 Jahre alt sind, kann eine Teilzeitwiederanstellung oder Vollzeitwiederanstellung gesucht werden. Es sieht gut aus, aber die Leute müssen sich natürlich auch auf die neuen Stellen bewerben. Wir rechnen mit 18,5 Stellen und damit, dass wir über diesen Weg für die betroffenen Personen kurz- oder mittelfristig, allenfalls auch längerfristig eine Anstellung haben können. Wir gehen davon aus, dass wir vor den Sommerferien diesen Vertrag unterzeichnen können.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Zu S. 34 des Berichtes der Staatswirtschaftlichen Kommission: Der Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass eine Aussprache stattfand mit dem Vorsteher des Erziehungsdepartementes bezüglich Mittelschullehrkräften, die offensichtlich nicht mehr tragbar sind. Lese ich die Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission, so steht, das Erziehungsdepartement muss auch kurzfristig greifende Massnahmen treffen. Ich denke, das ist dringend notwendig. Es kann nicht sein, wenn dem so wäre, dass junge Leute von nicht mehr tragbaren Mittelschullehrpersonen unterrichtet werden. Ich bitte den Vorsteher des Erziehungsdepartementes um eine Erklärung, was für Massnahmen getroffen wurden oder noch getroffen werden.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Zuerst zu Klee-Berneck: Ich würde eigentlich selber gerne wissen, wer diese absolut untragbaren Lehrkräfte sind. Zurzeit liegt kein einziger Antrag eines Rektorats auf Massnahmen bei uns vor. Wir haben auch, seit ich im Amt bin, noch nie einen Antrag eines Rektorats einer Mittelschule abgelehnt. Aber ich weiss, dass die Staatswirtschaftliche Kommission in Wattwil Diskussionen geführt hat, dort sich scheinbar eines Lehrers sehr intensiv angenommen hat, der mir auch schon Sorgen gemacht hat. Ich habe schon den früheren Rektor aufgefordert, einen Antrag zu stellen, aber bei unserem Personalrecht können wir, solange kein Antrag des direkten Vorgesetzten vorliegt, kaum mit Aussicht auf Erfolg Massnahmen treffen. Der betreffende Lehrer steht übrigens unmittelbar vor der Pensionierung. Der hat jetzt noch eine Klasse und wird nachher auslaufen.

Zur Frage der Stipendien: Ich habe in der Tat gesagt, dass wir eine Verbesserung prüfen. Zuständig sind Sie mit dem Budget, und diese Vorbereitung ist jetzt im Gange, damit wir auf das Budget 2007 allenfalls Anträge stellen könnten. Ich habe schon verschiedentlich zum für mich unverständlichen Rückgang an Stipendien Ausführungen gemacht. In der Zwischenzeit wissen wir, auf was das zurückzuführen ist: auf die Freizügigkeit im Bereich der höheren Ausbildung und der Berufsbildung. Früher wurde ein Grossteil der Stipendien dafür verwendet, Schulgelder zu bezahlen. Wir haben nichts verschärft, sondern der Rückgang ist nur darauf zurückzuführen, dass mit dem Freizügigkeitsabkommen die Schulgelder für Studenten aus dem Kanton St.Gallen praktisch gestrichen worden sind, weil der Kanton diese Schulgelder übernimmt. Wir haben bekanntlich in jenen Positionen einen gewaltigen Zuwachs.

Die Frage der so genannten Verschuldung bezüglich der Studiendarlehen. Hier handelt es sich um eine Massnahme, die ich Ihnen auch schon dargelegt habe. Nämlich, dass Scheidungswaisen nicht bessergestellt werden sollten als andere Waisen. Mit anderen Worten Leute, bei denen die zumutbare Elternleistung die Limite, die wir gesetzt haben, nicht erreicht, weil z.B. der geschiedene Vater über ein grosses Vermögen oder ein grosses Einkommen verfügt. In jenen Fällen werden anstelle von Stipendien in der Regel Studiendarlehen gewährt, weil es nicht der Sinn sein kann, wie es einmal konkret passiert ist, dass ein Student mit dem Porsche, den der Vater bezahlt, an die Universität kommt, der Vater sich aber weigert, höhere Unterhaltsbeiträge als gerichtlich verfügt zu bezahlen und wir das andere dann über Stipendien finanzieren müssen. Es geht darum, dass wir hier die Praxis verschärft haben, indem wir als zumutbare Elternleistung nach Abzug eines angemessenen Freibetrags auch in Fällen, in denen die Eltern geschieden sind, die gleiche Bemessungsgrundlage annehmen, wie wenn die Eltern verheiratet wären. Dann, um keine Notlage entstehen zu lassen, mit Studiendarlehen helfen. Der übrige Rückgang ist klar erklärbar dadurch, dass heute praktisch keine Schulgeldbeiträge mehr nötig sind. Nichtsdestotrotz sind wir dabei, eine gewisse Verbesserung zu prüfen. Sie werden Gelegenheit haben, beim Budget dazu Stellung zu nehmen, ob die Absicht der Regierung gedeckt wird oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Die EDK hat in Übereinstimmung mit praktisch sämtlichen Kantonsregierungen in der Vernehmlassung zum NFA eine gewisse Harmonisierung der Stipendien gefordert. Bisher hat das Bundesparlament aber abgelehnt. Meine persönliche Meinung ist nach wie vor, dass gewisse Richtlinien sinnvoll wären. Wie gesagt, die grosse Mehrheit der Kantonsregierungen, auch die st.gallische, hat im Vernehmlassungsverfahren sich diesbezüglich positiv geäussert. Aber der Bund hat entschieden, obwohl die Kantone anderer Meinung sind, man mache es nicht.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Ich nehme, so weit mir das möglich ist, dazu Stellung: Geniessen Sie diese Zahlen mit Vorsicht. Es handelt sich bei diesen Zahlen um eine Nachführung der Globalbilanz – das ist jetzt die dritte –, ohne dass die Zahlen in allen Bereichen verifiziert werden konnten und ohne dass für die Berechnung des Ressourcenindexes alle statistischen Unterlagen bereits zur Verfügung stehen. Man hat ganz bewusst in diesen Bereichen die gleichen Grundlagen wie bei der zweiten Globalbilanz verwendet, um insbesondere den Mechanismus über die Zeit zu überprüfen. Diese Überprüfung ist grundsätzlich positiv. Denn ganz offensichtlich reagiert das System auf Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld der einzelnen Kantone. Das ist eigentlich eine positive Feststellung. Negativ für den Kanton St.Gallen ist diese theoretische Steigerung des Ausgleichsbetrages, den wir unter dem Strich zu erwarten hätten, wenn die Zahlen und Annahmen zutreffen. Dies kann einen natürlich auch mit Sorge erfüllen, weil es nur eine Folge davon ist, dass die St.Galler Volkswirtschaft unterdurchschnittlich gestiegen ist in den vergangenen vier Jahren. Das ist die Folge. Wir haben ein Wachstum insgesamt über diese Beobachtungsphase schweizweit mit sechs Prozent. Der Kanton St.Gallen hat ein Wachstum, das spürbar unter dieser Durchschnittszahl liegt, und das hat zur Folge, dass wir über verhältnismässig weniger Ressourcenpotenzial verfügen. Ich würde sagen, geniessen Sie es mit Vorsicht, wenn Sie vielleicht die eine oder andere freudvolle Regung verspüren, weil die Darstellung, wie sie im «Tagesanzeiger» erfolgt ist, in absoluten Zahlen schlichtweg nichts aussagt. Wenn der Kanton Jura 9 Mio. Franken erhält, erhält der Kanton Jura gemessen an der Bevölkerung einen Ausgleichsbetrag pro Kopf von 225 Franken. Der Kanton Appenzell I.Rh. erhält gemessen an der Bevölkerung einen Pro-Kopf-Beitrag von 428 Franken. Der Kanton St.Gallen erhält einen von Fr. 31.26. Das sind die Zahlen, die etwas aussagen. Natürlich kann man jetzt sagen, aufgrund des Funktionierens des Systems, dass der Kanton St.Gallen mutmasslich beim Inkrafttreten der NFA im Jahr 2008 einen Betrag erhalten wird unter dem Strich, der über jenem der zweiten Globalbilanz liegen dürfte.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Auf S. 9 des Amtsberichtes der Regierung steht: «Mit dem Massnahmenpaket 2004 zur dauerhaften Entlastung des Staatshaushaltes beauftrage der Kantonsrat die Regierung, bis Ende der Amtsdauer 04/08 eine Strukturreform der Verwaltung vorzunehmen. Die Regierung unterteilt diesen Auftrag in die vier Handlungsfelder: Sofortmassnahmen, Querschnittsbereiche, Departementsreform sowie Planungs- und Steuerungsinstrumente.» Mit den Sofortmassnahmen wurde klar die Erwartung verknüpft, bereits auf das Jahr 2005 eine Haushaltentlastung zu erreichen. Ziel dieser Massnahmen war eine Kostenreduktion in der Zentralverwaltung durch Verzicht bzw. Abbau von staatlichen Tätigkeiten. So konnte gemäss Voranschlag 2005 des Kantons St.Gallen der Haushalt bereits im Jahr 2005 um 2 Mio. Franken entlastet werden, in den Folgejahren weitere 2,2 Mio. Franken. Sie wissen, dass diese Sofortmassnahmen weitgehend mit dem Abbau der 47 Stellen erreicht wurden. Davon waren 11 oder 12 Prozent des gesamten Bestandes des Amtes für Umweltschutz betroffen.

Gleichzeitig haben Sie mit grossem Mehr die Motion 42.04.20 «Straffung und Beschleunigung von Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren» gutgeheissen, welche ebenfalls schwergewichtig das Baudepartement betrifft. Es ist nicht an mir, die Beschlüsse des Parlamentes zu kritisieren, sondern ich habe das Beste daraus gemacht und habe Schwergewichte bilden müssen. Wenn Sie dazu im Bericht nachlesen, dass die Fallzahlen in den meisten Geschäften auch noch gestiegen sind, dann sehen Sie, dass die Aufgabe nicht ganz einfach zu vollziehen war. Auf S. 161 haben wir deshalb festgehalten, wo und wie wir diese Schwergewichte gelegt haben.

Wir wollen auf keinen Fall die Geschwindigkeit der Bearbeitung gefährden. Die Beratungen werden kürzer gehalten, und der Gesuchsteller muss allenfalls Dritte mit Detailabklärungen beauftragen. Dazu kommt, dass das Amt für Umweltschutz auch vorher keine flächendeckende Kontrolle durchführen konnte und durch diese Abstriche noch mehr nur stichprobenweise kontrolliert wird. Wir gehen aber davon aus, dass die meisten Betriebe ihren Verpflichtungen nachkommen. Noch ist es aber zu früh, über die Auswirkungen dieser Abstriche konkretere Aussagen zu machen.

Zur Beratung des Investors: Wir haben vor allem im komplexen Bereich der Industrie in enger Zusammenarbeit Lösungen gemeinsam gefunden, um schneller und zum Teil kostengünstiger an Ziele zu kommen. Hier haben wir abkürzen müssen. Die Unternehmer müssen jetzt vermehrt weitere Abklärungen, Prüfungen oder Unterlagen selbst beschaffen, allenfalls Dritte beauftragen, was selbstverständlich auch wieder zum Teil zulasten der Kosten geht. Das wollten wir aber in einem verträglichen Mass reduzieren. Zur Kontrolle: Ich möchte hier festhalten, dass wir auch bisher nie flächendeckende Kontrollen durchgeführt haben oder durchführen wollten. Wir werden allerdings noch weniger Stichproben durchführen. Das ist klar. Wir bauen vor allem mit den Branchenlösungen auf die Selbst- und Eigenverantwortung der Unternehmen. Und weil z.B. in der Garagebranche die Stichproben mit 15 Prozent noch etwas hoch sind, werden wir dort die Kontrollen wieder verstärken müssen, zulasten anderer Kontrollen, die wir weiter lockern müssen. Jetzt zu Ihren Fragen, ob das einen Einfluss auf die Qualität der Bauten oder der Bewilligung hat: Das ist schwer zu beantworten. Wir gehen zuversichtlich davon aus, dass ein Grossteil der Unternehmer, der Investoren die Aufgabe ernst nehmen und ihre Aufgabe korrekt erfüllt. Vielleicht ist es auch etwas zu früh, nach diesen zwei Jahren bereits feststellen zu können, ob sich dies negativ auswirkt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Ich spreche als Fachschätzer zum Fachdienst für Grundstückschätzung S. 141 im Amtsbericht der Regierung und zum Schätzungswesen im Kanton St.Gallen S. 35 im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission: Als ehemaliges Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission weiss ich, wie wertvoll die Informationen von allen Beteiligten bei der Prüfungstätigkeit sind. Daher danke ich der Kommission, dass sie auch bei den Grundbuchämtern eine Befragung durchgeführt hat. Ich bedaure aber, dass bei den Fachschätzern keine erfolgte. Das Beurteilungsresultat wäre noch schlechter ausgefallen. Die Kommission hätte erfahren müssen, wie mühsam diese Programme in der Anwendung sind und wie unausgereift die Stockwerkeigentums- und landwirtschaftlichen Schätzungen sind. Hätte die Kommission zusätzlich die Protokolle der vorberatenden Kommission über das Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzungen und das Grossratsprotokoll der Mai- und Junisession 2000 nochmals studiert, so wäre ihr klar geworden, dass mit dem neuen DAG-Programm die hedonische Methode vorbereitet wurde. Dieser Rat hatte dies nicht gewollt und auch mit klaren Voten zum Ausdruck gebracht. Der Vorsteher des Finanzdepartementes gab in der Maisession 2000 zur Antwort: «Von der Einführung, wie sie ursprünglich vorgesehen war, soll deshalb Abstand genommen werden.» Nachzulesen auf S. 48 im Maiprotokoll 2000. Ich möchte die Staatswirtschaftliche Kommission ermuntern, ihre angekündigte Nachkontrolle auch unter diesem Aspekt durchzuführen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Das Massnahmenpaket 2004 greift. Wenn Sie die Unterlagen, die wir jetzt zu bearbeiten haben, lesen, dann ist es schlicht und einfach nicht möglich, einen umfassenden Bericht mit Anträgen mit den entsprechenden Auswirkungen innert kürzerer Zeit bereitzustellen. Ich bitte Sie zu bedenken, dass wir im letzten Jahr wegen eines Todesfalles und wegen einer Kündigung über Monate überhaupt keine Person mehr hatten, die sich mit diesen Energieproblemen befassen konnte. Die Stellen sind jetzt wieder besetzt. Wir arbeiten so schnell wir das können. Diese Aufgaben an Dritte auswärts zu vergeben ist recht schwierig, weil Insider wissen, wie Zusammenhänge und die Grundlagen erarbeitet werden müssen, und das können Sie nicht irgendeinem Büro geben, welches diese Aufgaben schneller erledigt. Ich bitte Sie um Verständnis. Es ist das Resultat, welches wir zu vollziehen haben nach dem Massnahmenpaket 2004. Die Zeit können wir nicht mehr aufholen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Kämpfen, das tue ich schon lange, und ich will es auch tun. Man kann Sofortmassnahmen und Zwischenberichte machen. Beschäftigen Sie mich nicht mit Zwischenberichten. Wenn das Parlament im Grundsatz streicht und im Nachtrag auch den Energieartikel aus dem Gesetz gestrichen hat, dann kann ich nicht sofort handeln. Dann muss ich wieder die demokratischen Spielregeln einhalten und mich für die Sache einsetzen. Für mich geht noch vieles andere mehr zu langsam in diesem Kanton, aber ich werde mich an die Spielregeln halten. Im Baudepartement ist man sich bewusst: Wenn man nicht eine gründliche Auslegeordnung macht und überzeugt, dass etwas geschehen muss, werden wir keine Mehrheit haben im Parlament, und es bringt auch nichts, schnell etwas zu machen und alle offenen Fragen nicht beantworten zu können. Ich werde weiter an diesen Grundlagen arbeiten, so schnell wie möglich. Um wieder Mittel zu bekommen, damit wir auch im Energiebereich à jour sein können.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Es ist in der Tat so, dass in der Praxis auf Ausschreibung von Medikamenten weitgehend verzichtet wird. Das ist aber keine st.gallische Eigenheit. Das hat auch seine Gründe, weil einerseits bei diesen Ausschreibungen ganz spezifische Gegebenheiten eines Produktes berücksichtigt werden müssten, und die Vermutungen lauten, dass bei solchen Ausschreibungen ein sehr grosser Aufwand geleistet werden müsste, ohne dass damit grössere oder namhafte Einsparungen erzielt werden könnten. In der Schweiz sind über 6'000 Arzneimittel auf dem Markt, und das Kantonsspital benötigt von diesen Produkten rund 1'000, die Spitalregionen 2 bis 4 mehrere Hundert. Nun, für die meisten Produkte gibt es ausserdem unterschiedliche Packungsgrössen und unterschiedliche Konzentrationen. Das Spital definiert über seine Medikamentenliste, welche einzelnen Produkte es zur Erfüllung seines Leistungsauftrags braucht, man kann nicht einfach Medikamente ausschreiben. Das würde dann viel zu kurz greifen. Man müsste gezielt einzelne Medikamente ausschreiben. Nun sehen Sie vielleicht bereits, welchen Aufwand das hervorrufen würde. Abgesehen davon, dass der Schwellenwert von 100'000 Franken, der eigentlich erreicht werden sollte, kaum erreicht würde, ist es auch so, dass für die in der Medikamentenliste definierten Produkte in den meisten Fällen nur ein einziger Hersteller oder ein einziger Importeur in Frage kommt und deswegen natürlich die Ausschreibung wiederum nicht sehr viel Sinn machen würde. Die Ausschreibung könnte also höchstens noch erreichen, dass nebst dem Hersteller oder Importeur auch Grosshändler offerieren. Da die Grosshändler aber bei den Herstellern und Importeuren in der Regel meistens nicht bessere Konditionen erhalten als die Spitäler, wird auch das wieder hinfällig und würde nicht zu einem Spareffekt führen. Eine Alternative allerdings bestünde darin, ein ganzes definiertes Medikamentenpaket auszuschreiben, um von Grosshändlern Offerten zu erhalten. Dies dürfte aber wiederum einen grossen Aufwand verursachen und gleichwohl kaum Einsparungen bringen. Das Gesundheitsdepartement unterstützt den von den Spitalregionen eingeschlagenen Weg einer schrittweisen Optimierung des Medikamentenmanagements. In einem ersten Schritt haben die Spitalregionen 1 und 2 eine Kooperation vereinbart, die drei Handlungsfelder beinhaltet, nämlich bessere Einkaufskonditionen durch den gemeinsamen Einkauf, aber auch die Straffung des Sortimentes und den vermehrten Generikaeinsatz und die professionelle Beratung, vor allem auf den Pflegestationen. Das wirkt sich bereits aus. Der Verwaltungsrat wird eine Ausweitung des ersten Schrittes auf weitere Spitalregionen diskutieren und steht dem offen gegenüber. Insgesamt dürfte da ein Einsparungspotenzial von mehreren 100'000 Franken zu erwarten sein. Aber nicht von mehreren Millionen, wie man auch schon gehört hat. Es ist auch nötig darüber zu diskutieren, das ist ganz klar. Weil der medizinische Fortschritt dazu führt, dass immer wirksamere und gleichzeitig auch teurere Medikamente auf den Markt kommen, die irgendwie finanziert werden müssen. Wenn wir unsere Patientinnen und Patienten weiterhin an diesem Fortschritt teilhaben lassen wollen, dann gehört das natürlich auch zur weiteren Aufgabe. Wir möchten «step by step» vorwärts gehen, dafür auf einer guten Basis die Entscheidungen fällen, um dann wirklich zu den genannten Einsparungen zu gelangen und nicht zurückgeworfen zu werden, weil man irgendwo einen Schritt übersehen hätte. Dazu vielleicht noch die ganz bekannte Aussage: Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut. Wir sind dran und wir bleiben dran.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Zu S. 229 des Amtsberichtes der Regierung: Meine Fragen beziehen sich auf die Stipendien und Studiendarlehen. Ich habe meine Fragen zum Voraus eingereicht. Ich möchte Ihnen aber die Vorgeschichte schildern. Es hat eine kleine Vorgeschichte. Die Schweiz gehört in Europa zu den Stipendiengeizhälsen und St.Gallen diesbezüglich zu den knauserigsten Kantonen in diesem Land. Laut Amtsbericht 2005 ist die Stipendienvergabe nicht angestiegen, sie bewegt sich weiterhin gegen 8 Mio. Franken. Zu Beginn dieses Jahrtausends war sie noch um 2 Mio. Franken höher. Die Armut in den Familien nimmt zu, und auch für durchschnittliche Einkommen wird Bildung zum Knackpunkt. Bei Stipendien und Elternbelastung herrscht Notstand. Mittlerweile stehen Studierende als Darlehensnehmer in diesem Kanton mit über 9 Mio. Franken in der Kreide. Die Zeitschrift «Beobachter» recherchierte letztes Jahr das heillose Stipendienchaos in der Schweiz. Der Vorsteher des Erziehungsdepartementes äusserte sich dazu wortwörtlich. Er machte die Absicht klar, Verordnungsänderungen im Kanton St.Gallen noch im Jahr 2006 an die Hand zu nehmen. Ich habe daraufhin eine Mail-Konversation mit dem Generalsekretär des Departements geführt, der mir dies nach Rücksprache mit dem Vorsteher bestätigt hat. Das freute mich wiederum sehr. Jetzt möchte ich einfach nachfassen und zwei Fragen stellen: Wie weit ist die Vorbereitung der öffentlich angekündigten Verbesserungen im Stipendienwesen im Kanton St.Gallen schon gediehen? Wie stellt sich das Erziehungsdepartement grundsätzlich zum Stipendienchaos in der Schweiz? Und der kürzlichen Forderung der Jugendverbände – das war nach der Bildungsartikel-Abstimmung –, das Stipendienwesen in der Schweiz schweizweit zu harmonisieren?

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Es ist auf S. 48 erwähnt, dass dieser Bericht erst im Jahr 2007 vorliegen soll. Ich bin schon ungehalten. Ich habe Förderbeiträge des Kantons Graubünden, ich habe den Kongress zur Energiezukunft bis 2030, das sieht düster aus. Solaranlagen sind ein Renner. Die EU will bis ins Jahr 2020 20 Prozent Energiereduktion. Ich könnte noch weitere Dinge aufführen. Und was macht der Kanton St.Gallen? Er schreibt einen Bericht. Ich bin ungehalten. Ich muss aber auch sagen, dass zum guten Glück in einer sehr seriösen Zeitung gleich heute im Horoskop steht, «weil wir unter diesen impulsiven und explosiven Sternen zu unüberlegten und überstürzten Reaktionen neigen, dürfen wir uns nicht provozieren lassen». Es gilt ruhig Blut zu bewahren und uns die langfristigen Konsequenzen unseres Handelns bewusst zu machen. Ich möchte aber die Regierung zum Handeln aufrufen. Es ist die Regierung, es ist nicht ein Regierungsrat. Die Regierung hat das Baudepartement beauftragt, nochmals über die Sache zu gehen und zu schauen. Man kann auch einen Zwischenbericht machen. Man kann Sofortmassnahmen treffen. Es gibt diverse Möglichkeiten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006
6.6.2006Wortmeldung

Ich möchte zu einer Seite sprechen, die nicht in diesem Schema auftaucht, nämlich zur S. 48. Da geht es um die umgewandelte Motion «Energieinstitut Kanton St.Gallen». Hier sagt die Regierung, sie habe das Baudepartement beauftragt, den Bericht bis Ende des Jahres 2007 fertigzustellen. Aber jetzt haben wir viel dringenderen Handlungsbedarf auf diesem Sektor. Wir haben schon einige Jahre versäumt, indem wir die ganzen Energieförderungsprogramme gestrichen haben. Dann haben wir die Motion, die schnelles Handeln ermöglicht hätte, umgewandelt in ein Postulat, und jetzt wollen wir erst Ende nächsten Jahres einen Bericht haben. Ich glaube, die Zeit wartet nicht, bis der Kanton St.Gallen wieder bereit ist, in die Förderung der alternativen Energien und Technologien zu investieren und etwas zu unternehmen. Ein nächstes Problem im Persischen Golf oder der Wirbelsturm in Louisiana zeigt uns dann vielleicht, dass wir uns nicht mehr auf die Erdöllieferungen verlassen können. Darum würde ich es dringend notwendig finden, wenn das Baudepartement diesen Bericht beschleunigt. Falls sie zu wenig Leute haben, weil wir ihnen den Stellenplan zusammengestrichen haben, könnte man einen Teil dieser Arbeit an auswärtige Experten vergeben oder vielleicht andere Prioritäten vor- oder zurückschieben. Ich möchte Sie auf jeden Fall bitten, diese Sache beschleunigt zu behandeln.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006