Geschäft: IV. Nachtrag zum Grossratsbeschluss über den Staatsstrassenplan

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer28.06.01
TitelIV. Nachtrag zum Grossratsbeschluss über den Staatsstrassenplan
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung8.2.2006
Abschluss25.9.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 25. September 2006
AntragAntrag Lehmann-Rorschacherberg / Bereuter-Rorschacherberg vom 7. Juni 2006
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBeilage 2 zu Botschaft und Entwurf der Regierung
AntragAntrag SP-Fraktion vom 6. Juni 2006
BotschaftBeilage 1 zu Botschaft und Entwurf der Regierung
BotschaftBeilage 5 zu Botschaft und Entwurf der Regierung
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 14. Februar 2006
AntragAnträge Hug-Muolen vom 6. Juni 2006
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 21. April 2006
AntragAntrag Rüegg-Rüeterswil vom 6. Juni 2006
AntragAntrag Würth-Rorschacherberg vom 7. Juni 2006
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2006
BotschaftBeilage 3 zu Botschaft und Entwurf der Regierung
BotschaftBeilage 4 zu Botschaft und Entwurf der Regierung
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.9.2006Gesamtabstimmung145Zustimmung0Ablehnung35
25.9.2006Antrag Würth-Rorschacherberg zu Abschnitt I Ziff. 30141Ablehnung1Zustimmung38
25.9.2006Antrag der vorberatenden Kommission zu Abschnitt I Ziff. 29133Zustimmung0Ablehnung47
25.9.2006Antrag Rüegg-Rüeterswil zu Abschnitt I Ziff. 2710Zustimmung131Ablehnung39
25.9.2006Antrag Hug-Muolen zu Abschnitt I Ziff. 21 bis 2526Zustimmung116Ablehnung38
25.9.2006Antrag SP-Fraktion zu Abschnitt I Ziff. 941Zustimmung107Ablehnung32
25.9.2006Antrag Lehmann-Rorschacherberg/Bereuter-Rorschacherberg zu Abschnitt I Ziff. 318Zustimmung133Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich bitte Sie, die Ziff. 9 im Nachtrag zum Staatsstrassenplan zu belassen.

Die Rietstrasse erfüllt das Kriterium in Punkt 2 wie Strasse als kurzes Verbindungsstück zur Nationalstrasse A13. Sie ist auch eine Strasse mit überörtlichem Charakter, ob sie ausgebaut ist oder nicht. Sie ist auch eine Strasse mit besonderer Bedeutung für Randregionen oder eines Wirtschaftsgebietes. Die Rietstrasse wird in zunehmendem Mass auch als Ausweichroute zur Strecke Au-Diepoldsau-Widnau-Heerbrugg-Balgach-Rebstein-Marbach von ortskundigen Lenkern und Arbeitspendlern benutzt, um dem Stau in Widnau oder bei der Metropol-Kreuzung oder in Heerbrugg-Balgach bei der so genannten Entenbadkreuzung auszuweichen. Wir haben dazwischen liegende Drittklassstrassen in einem Gesamtplan aufgenommen, und diese wurden von den Gemeinden auch mit entsprechenden Signalisationen versehen. Damit konnten zwar einerseits Schleichwege geschlossen und die Sicherung der Rad- und Skatingrouten verbessert werden. Andererseits führte aber diese Kanalisierung zu einer weiteren Verkehrszunahme auf der Rietstrasse. Der Unterhaltsdienst erfordert immer grössere finanzielle Aufwendungen der Gemeinden Balgach und Diepoldsau. Der Kanton anerkennt solche Strassenabschnitte als Kantonsstrassen und übernimmt auch deren Unterhalt. Die Aufnahme der Rietstrasse ins Kantonsstrassennetz hat keinen Einfluss auf den Zeitplan Verkehr des St.Galler Rheintals.

Die Rietstrasse ist im Teilplan Verkehr unter Vororientierung der damaligen interkantonalen Regionalplanungsgruppe Rheintal als generelle Vorstellung für eine mögliche Alternative und Projekt von regionaler Bedeutung aufgeführt worden. Die Entlastung des Siedlungsgebietes im Mittelrheintal ist für die Lebensqualität der Bewohner wichtig. Die Übernahme stellt noch keinen Baubeginn eines massiven Strassenausbauprojektes dar. Dies ist bekanntlich Gegenstand eines allfälligen späteren Auflageprojektes.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

beantragt, Abschnitt I Ziff. 27 zu streichen.

Dieses Geschäft hat meines Erachtens einige Schönheitsfehler. Wir haben heute so viele Kriterien, um jede Strasse aufnahmewürdig zu machen oder sie aus dem Kantonsstrassenplan herauszuwerfen. Ich habe den Eindruck erhalten, es geht in unserem Kanton nur um politische Strassen. Bei der Teilstrecke Goldingen-Eglingen handelt es sich um die Kantonsstrasse 37. Sie erschliesst auch den neu erstellten Busbahnhof. Hier werden 600 Meter Strasse gestrichen. Heute wurde der Antrag gestellt, die über 10 Kilometer lange Flumserbergstrasse ins Kantonsstrassennetz aufzunehmen. Ich gönne es den Sarganserländern. Legen Sie die gleichen Massstäbe an. Auch die Gemeinde Goldingen hätte einen Antrag um Aufnahme der 8 Kilometer langen Atzmännigstrasse stellen können. Auch diese Strasse führt in ein Tourismusgebiet. Ich bin überzeugt, man hätte auch dazu die nötigen Kriterien finden können. Diese Strassen erschliessen Randregionen und ihre Wirtschaftsstrukturen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission auch gestellt und mit 14:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Seit der Kommissionsbestellung wurden folgende zwei Ersatzwahlen in die vorberatende Kommission vorgenommen: Bosshart-Altenrhein anstelle von Wang-St.Gallen, Müller-Waldkirch anstelle von Hager-Uznach. An der Sitzung nahmen folgende Personen teil: Regierungsrat Haag, Vorsteher Baudepartement; Urs Kost, Kantonsingenieur Tiefbauamt Baudepartement; Rudolf Schlatter, Strasseninspektor Tiefbauamt Baudepartement; Dölf Gmür, Leiter Rechtsdienst Tiefbauamt Baudepartement. Das Protokoll hat Reto Mock, juristischer Mitarbeiter beim Rechtsdienst des Tiefbauamtes Baudepartement, geschrieben. Regierungsrat Haag wies bei seinem Überblick darauf hin, dass das Strassengesetz seit dem 1. Januar 1989 angewendet wird. Gleichzeitig seien die Strassenverordnung und der Kantonsstrassenplan erlassen worden. Den Kantonsstrassenplan habe der Kantonsrat verschiedentlich ergänzt, letztmals im III. Nachtrag zum Kantonsstrassenplan, welcher im Jahr 2003 erlassen worden ist und seit dem 1. Januar 2004 in Anwendung sei.

Der Aufhänger bzw. der Auftrag zum vorliegenden Geschäft liege in der damaligen Kommissionsmotion «Kriterien zur Festlegung des Kantonsstrassennetzes». Die vorberatende Kommission habe die Regierung eingeladen, die Kriterien zur Festlegung des Kantonsstrassenplans zu überprüfen mit dem Ziel, eine verursachergerechtere Finanzierungsregelung herbeizuführen für Strassen mit überörtlicher Bedeutung oder mit besonderer Bedeutung für die Erschliessung einer Randregion, den Kantonsstrassenplan anzupassen und allenfalls Antrag zu stellen für eine Änderung des Strassengesetzes. Im Rahmen einer Vernehmlassung bei den Parteien, den Gemeinden und der Verwaltung seien zwar einzelne Punkte kritisiert, aber keine neuen tatsächlichen Einwendungen vorgebracht worden. Aufgrund dieser neuen Kriterien würden sich 48,3 km neue Kantonsstrassen ergeben, und 14,9 km würden aus dem Kantonsstrassennetz entlassen und den Gemeinden zurückgegeben. Ursprünglich sei beabsichtigt gewesen, die Vorlage für den Strassenfonds kostenneutral auszugestalten und die Kosten über reduzierte, nicht werkgebundene Kantonsbeiträge an die Gemeinden zu kompensieren. Im Vernehmlassungsverfahren sei diese Absicht allerdings auf breiter Front abgelehnt worden. Deshalb und auch aus grundsätzlichen Überlegungen verzichtet die Regierung auf eine entsprechende Gesetzesänderung. Insbesondere auch, weil im 15. Strassenbauprogramm der Anteil für nicht werkgebundene Kantonsbeiträge an die Strassenlasten der politischen Gemeinden innerhalb der Spanne von 26 bis 31 Prozent vom Kantonsrat jeweils neu festzulegen sei. Regierungsrat Haag wies eindringlich darauf hin, dass der fortlaufende Mittelentzug aus dem Strassenfonds beim Strassenbau bei grösserem Bauvorhaben wie z.B. Umfahrungen Spuren hinterlassen werde.

In der Eintretensdebatte wurde vorgeschlagen, die Finanzierungsgrundsätze nicht zu hinterfragen, sondern die finanziellen Folgen für die einzelnen Gemeinden im Rahmen der Diskussion zum neuen Finanzausgleich zu klären. Grundsätzlich wirke sich jede Änderung am Kriterienkatalog für jede Gemeinde unterschiedlich aus.

In der Spezialdiskussion wurde über verschiedene Strassenabschnitte gesprochen, und es wurden Anträge gestellt. Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, die Strasse unter Abschnitt I Ziff. 29 im Staatsstrassenplan zu belassen. Bei der Teilstrecke Bennenmoos bis Kantonsgrenze Thurgau und der Kantonsstrasse Nr. 40 in den Politischen Gemeinden Mosnang und Kirchberg handelt es sich um so genannte Härtefälle. Die Strasse ist eine übergeordnete Verbindung. Sie verbindet den Hinterthurgau via Hulftegg mit dem Turbenthal, bildet eine Erschliessung der Hulftegg als Ausgangspunkt zu überregionalen Ausflugszielen und dient auch der Gemeinde Mosnang als Verbindung zum Hinterthurgau für die Bahnstation Sirnach und zum Autobahnanschluss Münchwilen. Für die Gemeinde Kirchberg bildet die Strasse die Westgrenze der Gemeinde und hat keine Erschliessungsfunktion. Sie ist eine reine Transitstrecke.

Abschnitt Ibis (neu). Kantonsstrassen, die aufgrund einer Gemeindefusion nicht mehr als Kantonsstrassen eingeteilt werden können, verbleiben im Kantonsstrassennetz. Dieses Kriterium soll in Zukunft bei allfälligen Gemeindefusionen zur Anwendung gelangen und durch Aufnahme in die Materialien bereits im Rahmen des laufenden IV. Nachtrags zum Grossratsbeschluss über den Staatsstrassenplan Rechtssicherheit für die Beurteilung dieser Frage im Rahmen von Fusionsverhandlungen bringen. Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, diesen Antrag zu unterstützen. Die Ziff. 1 bis 28 auf den S. 24 bis 26 wurden alle mit 20:1 Stimme angenommen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

beantragt, Abschnitt I Ziff. 3 wie folgt zu formulieren: «Die Verbindungsstrasse zwischen der Kantonsstrasse Nr. 1, Bruggmühle, in der Politischen Gemeinde Goldach und der Gemeinde Rorschacherberg (Goldacherstrasse) wird bis zur Gemeindegrenze (Goldach/Rorschacherberg) als Kantonsstrasse zweiter Klasse Bestandteil des Kantonsstrassennetzes.»

Wie bekannt ist - und das möchte ich hier noch offen legen -, gehöre ich nebst diesem Rat auch dem Gemeinderat von Rorschacherberg an. Der Gemeinderat Rorschacherberg hat sich bereits im Vorfeld der Vorlage, d.h. im Vernehmlassungsverfahren und anschliessend auch während des Verfahrens, gegen die Übernahme der so genannten Goldacherstrasse gewehrt. Das tue ich vorab deshalb, weil auch zu anderen Strassenstücken entsprechende Anträge gestellt wurden. Es ist für den Gemeinderat nicht einfach nachvollziehbar, dass eine Strasse, die immer Gemeindestrasse gewesen ist, plötzlich Kantonsstrasse werden soll, ohne dass die entsprechenden Kriterien im Strassengesetz geändert haben. Lediglich so kommt es einem vor, weil eben andernorts Strassen vorab aus finanziellen Überlegungen neu dem Kanton abgegeben werden möchten. Der Gemeinderat Rorschacherberg findet es als nicht richtig und auch als wenig gerecht. Wenn der Kanton seinerseits die Strasse beim Erlass des Staatsstrassenplans der Gemeinde überlassen bzw. sie nicht übernommen hat, obwohl sie bereits damals einen Charakter aufwies, der eben über die örtliche Bedeutung hinausging, so ist ein Wechsel der Unterstellung jetzt nicht sinnvoll. Nun geht die Gemeinde hin und saniert in den vergangenen sieben Jahren diese Strasse gesamthaft mit einem Betrag von gegen 10 Mio. Franken. Ohne Werke immer noch in einem Umfang von rund 7 Mio. Franken. Der Belag der letzten Etappe wurde erst in diesem Sommer eingebracht.

Nun geht der Kanton hin, schafft zusätzliche Kriterien für solche Durchgangsstrassen und übernimmt diese Strasse zum Nulltarif, hat zusätzlich in den nächsten Jahren im Unterschied zu anderen Strassen wenig bis keine Investitionen und Unterhaltsaufwendungen zu tätigen. Die Gemeinde wiederum muss die Strasse jetzt abgeben, hat aber selbstredend noch über Jahre hinaus Amortisationslasten in der Grössenordnung von Fr. 300'000.- jährlich, was etwa 3 Steuerprozenten entspricht, zu tätigen. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die Strasse, die nun in einem guten Zustand ist, dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr offen steht und dass dies auch in Zukunft der Fall wäre, selbst wenn der Kanton die Strasse nicht übernimmt. Der Kanton hätte auf längere Sicht hier weniger Unterhalts- und Betriebsbeiträge zu leisten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, alle Anträge abzulehnen und den Anträgen der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Mit der Gutheissung der Motion war von Anfang an klar, dass eine massvolle Ausweitung des Kantonsstrassennetzes gegeben wird. Von Seite der FDP-Fraktion wurden die Bedenken einer allzu grossen Ausweitung schon bei der Beratung der Motion eingebracht. Auch in unserer Vernehmlassung auf das heutige Geschäft wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die finanziellen Auswirkungen infolge eines grösseren Strassennetzes auch für den Kanton erheblich sein könnten. Wenn wir heute der Vorlage grossmehrheitlich zustimmen, begründen wir dies wie folgt: Die sorgfältig gewählten neuen Kriterien lassen eine allzu grosse Ausweitung des Strassennetzes nicht zu. Die Diskussion beim 14. Strassenbaugesetz hat aufgezeigt, dass eine Bereinigung des Strassennetzes dringend erforderlich sein könnte. Dies ist auch nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass seit Inkrafttreten des Strassengesetzes keine wesentlichen Anpassungen am Strassennetz vorgenommen wurden. Klar befürworten wir eine Klassierung nach messbaren und nachvollziehbaren Kriterien. Dies dürfte auch die grossen Diskussionen um die so genannten politischen Strassen wesentlich versachlichen. Wenn auf die Ausweitung von etwa 30 Kilometer jährliche Betriebskosten von etwa 2 Mio. Franken entfallen, so ist nach unserer Auffassung diese Ausweitung massvoll. Wichtig erscheint uns aber auch, dass Strassen zurückklassiert werden können, wenn die sachlichen Voraussetzungen für eine Kantonsstrasse nicht mehr gegeben sind. Das jetzt laufende 14. Strassenbauprogramm basiert immer noch auf dem Grossratsbeschluss über den Strassenbauplan von 1987. Bei den Beratungen hat sich gezeigt, dass es ganz natürliche Änderungen und Verschiebungen geben kann. Mit den neu vorgeschlagenen Anpassungen dürfte man aber für die nächsten Jahre wieder eine solide Grundlage geschaffen haben. Die Anpassungen im Gesetz dürften auch eine gute Basis für das schon bald zu beratende 15. Strassenbauprogramm 2009/2013 sein. Lediglich bei einer Strasse kam man klar zum Schluss, dass man eine Korrektur anbringen will.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Der Antrag Lehmann-Rorschacherberg / Bereuter-Rorschacherberg ist abzulehnen.

Wenn Sie aus einzelnen Strassenzügen Teile herausbrechen, hat das Auswirkungen auf die Nachbargemeinden. Die Kriterien, welche erarbeitet wurden, gelten für Strassenzüge und sie enden nicht an der Gemeindegrenze. Dass diese einseitige Gemeindeoptik zu völlig falschen Resultaten führen kann, zeigt der Antrag Lehmann-Rorschacherberg / Bereuter-Rorschacherberg. Eine regionale Verbindungsstrasse, welche die geforderten Kriterien bei Weitem erfüllt, soll jetzt herausgebrochen werden. Die Strasse bleibt Herzstück der Gemeinde Rorschacherberg, ob sie nun Kantonsstrasse oder Gemeindestrasse ist, und auch der Preis vom Heimatschutz kann die Gemeinde behalten. In diesem Punkt bin ich mit dem Heimatschutz einig. In der Folge besteht aber tatsächlich die Gefahr, dass auch das Teilstück durch die Gemeinde Goldach, weil sie eben nicht mehr Bestandteil der Durchgangsstrasse ist, auch aus dem Kantonsstrassennetz gekippt wird. Der Antrag Lehmann-Rorschacherberg / Bereuter-Rorschacherberg wird in Verbindung mit dem Antrag Würth-Rorschacherberg relativ durchsichtig. Man will die bereits ausgebaute Strasse behalten und die viel weniger bedeutende Heidenerstrasse, welche noch nicht ausgebaut ist, dem Kanton übertragen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Alle Anträge sind abzulehnen.

Früher galt das Kriterium seitens des Kantons, dass eine Strasse ausgebaut werden musste durch die Gemeinden, bevor sie durch den Kanton übernommen wurde. Das hat unsinnige Konstellationen in diesem Kanton gegeben. Dies wurde nun gekippt zugunsten klar messbarer Kriterien. Es gibt nun wirklich keine Gründe, dass diese Strasse durch den Kanton nicht übernommen werden soll.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag Lehmann-Rorschacherberg / Bereuter-Rorschacherberg ist abzulehnen.

Es geht wirklich darum, dass diese Kriterien einheitlich angewendet werden, und bei dieser Strasse ist es unmissverständlich und klar. Es macht keinen Sinn, nur ein kleines Stück nicht dem Kanton zuzuweisen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Der Gemeinderat hat sich in der Vernehmlassung klar geäussert, die Heidenerstrasse mit überregionaler Bedeutung und hohen Autofrequenzen in den Kantonsstrassenplan aufzunehmen. Die Zahlen, die in unserem Bericht vorliegen, stammen von 1990 und sind hochgerechnet. Ich wohne ganz nah an dieser Strasse und ich kann es nicht glauben, dass 70 Fahrzeuge pro Tag fehlen sollen, damit diese Strasse überregionale Bedeutung hat. Als Steuerzahlerin der Gemeinde Rorschacherberg bin ich natürlich auch interessiert an den Kosten, die jährlich anfallen. Wenn ich jetzt den Antrag von Lehmann-Rorschacherberg und Bereuter-Rorschacherberg genauer betrachte, so entfällt auch für den Kanton die Kostenfolge für Unterhalt. Wie ich gelesen habe, sind das je Kilometer im Durchschnitt Fr. 60'000.- pro Jahr. Also bin ich als Steuerzahlerin interessiert, dass in diesem Fall unsere Wunschstrasse, nämlich die Heidenerstrasse, die in der direkten Fortsetzung auf Rorschacher Boden im Übrigen auch Kantonsstrasse ist, auch Kantonsstrasse würde. Mir fehlt ein Bericht über die Klassifizierung der Verbindung Grub-Eggersriet. Falls die Goldacherstrasse allerdings im Kantonsstrassenplan bleiben sollte, ziehe ich meinen Antrag von der Heidenerstrasse zurück.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag ist abzulehnen. Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt I Ziff. 9 zu streichen.

Die Strasse müsste ausgebaut werden, um als Anschluss an die Autobahn A13 genutzt werden zu können. Genau durch diesen Ausbau würde ein Mehrverkehr durch das Riet ausgelöst, durch ein Gebiet, das auch teilweise Naturschutzgebiet ist. Darum erachten wir den Ausbau dieser Umfahrungsstrasse durch dieses sensible Gebiet als falsch und absolut unnötig. Auch das Kriterium Strasse mit übergeordnerter Bedeutung sehen wir überhaupt nicht als erfüllt an. Zudem scheint uns ein DTV mit nicht einmal 2'000 Fahrzeugen doch sehr gering zu sein.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich benütze die Rietstrasse und Balgacherstrasse des Öftern als Velofahrer, da ich die Sportanlagen in Widnau besuche. Die Übernahme der Strasse durch den Kanton wird ein teures Geschenk. Man weiss von der Strasse Kriessern-Altstätten her, wie teuer Sanierungen und Ausbauten auf diesem Untergrund zu stehen kommen. Der Binnenkanal und die Ländernachbrücke sind beide nicht für 40-Tonnen-Fahrzeuge im heutigen Zustand ausgelegt. Velofahrerinnen und Velofahrer, Fussgängerinnen und Fussgänger, Skaterinnen und Skater sowie Reiterinnen und Reiter nutzen die Strasse sehr intensiv. Bei einem noch stärkeren Verkehrsaufkommen sind die Nutzungen im heutigen Ausmass nicht mehr gewährleistet. Zudem ist bei der Überquerung deren Sicherheit gefährdet. Der Bau der Entlastungsstrasse mit grösstenteils schlechtem Baugrund wird für den Kanton zu mehreren Millionen Franken Ausgaben führen. Der Bau beansprucht mehrere Hektaren Land und entwertet vielmehr die Landfläche in landwirtschaftlicher und ökologischer Sicht. Das Riet wird einmal mehr zerschnitten. Die Vernetzung der Hanglagen mit der Talebene ist nach dem Bau der Entlastungsstrasse nicht mehr gewährleistet. Menschen und Tiere mit hohem Ruhebedürfnis können das Riet nicht mehr nutzen. In einem Tal, das wenige Kilometer breit ist, hat es heute eine Hauptstrasse, eine Eisenbahnlinie, eine Autobahn, und neu soll noch eine Umfahrungsstrasse dazukommen. Dagegen wehren wir uns.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Als Mitglied des Ornithologischen Vereins Buchs kann ich dem Ausbau der Rietstrasse Balgach-Diepoldsau nicht zustimmen. Durch den Ausbau wird mit Sicherheit mehr Verkehr entstehen, und dies in einem sensiblen Gebiet. Gemäss Aussagen von Fachleuten des Ornithologischen Vereins sind nur wenige Vögel, aber bestimmt viele Amphibien betroffen. Seit dem Jahr 1997 sind nach offiziellen Angaben vier Brutvogelarten in der Schweiz verschwunden. Bei Amphibien ist der Anteil der bereits ausgestorbenen Arten besonders hoch. Und mit Ausnahme einer Art sind alle anderen gefährdet. Ich muss leider feststellen, dass der Natur und damit der Biodiversität zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Erfreulicherweise wird beim Entwicklungskonzept Altenrhein auf die Naherholung, Tourismus und Nachhaltigkeit verwiesen. Wollen wir die Biodiversität in diesem Gebiet erhalten, können und dürfen wir die Rietstrasse nicht ausbauen. Der Ausbau hätte weitere Anpassungen und Brücken zur Folge. Der Ausbau ist in diesem Gebiet durch den schlechten Untergrund auch sehr kostspielig.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich bitte Sie, die Rietstrasse als Kantonsstrasse 2. Klasse ins Kantonsstrassennetz aufzunehmen.

Ich hörte die Worte von Hermann-Rebstein. Dass sich die SP-Fraktion bzw. ein Mitglied dieser Fraktion um die Kosten des Kantons sorgt, sind wohl ganz neue Töne. Fakt ist, die Rietstrasse ist schon heute in zunehmendem Masse eine Durchgangsroute, Ammann-Rüthi hat das deutlich geschildert. Es geht bei der Rietstrasse nicht um eine neue Strasse. Es ist und bleibt eine Durchgangsstrasse, ob sie dem Kanton oder der Gemeinde gehört. Der Strassenplan wurde nach einheitlichen Kriterien erarbeitet. Diese gelten für den ganzen Kanton.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Ammann-Rüthi wirft mir vor, inkonsequent zu sein bezüglich den Kriterien. Das stimmt natürlich so nicht. Regierungsrat Haag hat ganz klar gesagt, dass die Kriterien bei dieser Rietstrasse sehr wohlwollend interpretiert wurden. Das ist Originaltext. Wenn es darum geht, die überörtliche Bedeutung oder besondere Bedeutung für Randregionen usw. zu interpretieren, dann gibt es nicht richtig oder falsch, dann ist es eine reine Interpretationsfrage und überhaupt nichts anderes. In diesem Sinn ist es wirklich nicht das Gleiche wie bei der Strasse durch den Rorschacherberg. Ich bin der Meinung, dass wir die Kriterien einheitlich anwenden. Aber wenn es darum geht, so wohlwollend interpretierte Kriterien zu diskutieren, dann darf man wohl noch anderer Meinung sein.

Auch beim Einsatz der Finanzen kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Und die SP will sorgfältig mit den Steuergeldern umgehen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Die Anträge sind abzulehnen.

Wenn ich diese Diskussion hier mitbekomme, muss ich feststellen, dass es hier einige grobe Missverständnisse gibt. Wir haben nach objektiven Kriterien versucht, das ganze Kantonsgebiet, alle Kantons- und Gemeindestrassen zu beurteilen und aus sachlichen Gründen einen Kantonsstrassenplan auszufertigen. Wir haben die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten im Rheintal ebenso wenig nach der Meinung und den Wünschen gefragt, wie wir das im Rorschacherberg gemacht haben. Das haben wir mit unseren Fachleuten selbst gemacht. Bei sorgfältigster Beurteilung der Kriterien gibt es eben keine mathematische Regelung. Wir versuchen nach bestem Wissen und Gewissen die Strassen einzuteilen. Die Kriterien sind erfüllt, auch bei der Rietstrasse.

Wenn eine neue Strasse gemacht würde, dann hätten Sie noch mehrmals alle Varianten, um sich dagegen zu wehren. Hier geht es um die Rietstrasse, um eine bestehende Strasse, die vom Gemeindestrassennetz ins Kantonsstrassennetz übergehen soll. Es ist mir nicht erklärlich, wo denn bei einer Übernahme hektarenweise landwirtschaftliches Land vernichtet werden könnte. Es geht nicht um einen Ausbau. Die Funktion der Strasse ist genau dieselbe. Für jegliche Art von Verkehr ist sie offen, ob es eine Gemeindestrasse oder eine Kantonsstrasse ist. Es geht hier nicht um eine Verkehrsumlagerung. Es findet kein Ausbau statt, sondern wir werden die Kantonsstrassen situativ beurteilen. Unsere Kantonsstrassen werden je nach Zustand und je nach Sicherheitsbedürfnis erneuert und angepasst. Wenn Sie die Grundlagen gelesen haben, sind es fünf Millionen Franken, die in den nächsten 20 Jahren investiert werden sollen. Sie ersehen auch mit völliger Transparenz aus der Beilage 1, wie viel Unterhalt die übernommenen Strassenstücke in den nächsten Jahren brauchen. Genau diese Summe, es sind zwei Brückenübergänge, es ist ein Bahnübergang und der normale Unterhalt, der sonst von den Gemeinden ebenso erbracht werden müsste.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

beantragt, Abschnitt I Ziff. 21 und Ziff. 22 zu streichen.

Vorerst möchte ich meiner Freude darüber Ausdruck geben, dass im neuen Kantonsstrassenplan 48 km Strassen neu im Kantonsstrassennetz aufgenommen werden und nur 15 Kilometer daraus entlassen werden. Dadurch bieten sie die beste Gewähr, dass Strassen mit überörtlicher oder sogar regionaler Bedeutung einen entsprechenden Ausbaustand und eine ordentliche Pflege erhalten werden. Ich sage das nicht, weil ich dem Kanton möglichst viele Kosten überwälzen möchte, sondern deshalb, weil für mich Strassen in erster Linie Wirtschaftsräume sind. Als Lastwagenhalter bezahle ich pro gefahrenen Kilometer allein an Treibstoffzöllen und LSVA rund Fr. 1.30. Ich erwarte deshalb ein überörtliches Strassennetz, welches nicht laufend mit neuen Gewichtsbeschränkungen, künstlichen Strassenverengungen oder sogar mit generellen LKW-Fahrverboten belegt wird. Um dies sicherzustellen, scheint mir der Kanton der geeignetste Eigentümer solcher Strassen zu sein.

Nun zu meinen Streichungsanträgen. Insbesondere bei Ziff. 21 handelt es sich um eine Strasse, welche eine Querverbindung darstellt zwischen dem Raum Arbon-Roggwil-Neukirch nach Bischofszell. Sie ist eine thurgauische Kantonsstrasse, welche in den Gemeinden Häggenschwil und Muolen über st.gallisches Gebiet führt. Sie wird auch gerne benutzt, um bei der momentan regen Bautätigkeit im Osten der Stadt St.Gallen und vor allem in Wittenbach Aushubmaterial in die Kiesgruben von Hohentannen bei Bischofszell zu fahren und beim Rücktransport Kies mitzubringen. In den Gemeinden Muolen und Häggenschwil wohnen zusammen rund 0,5 Prozent der Kantonsbevölkerung. Beide Gemeinden sind finanzschwach und mit dem höchsten Steuerfuss belastet. Eher unattraktive Bräute, wenn es z.B. um Gemeindefusionen geht. Diese zwei Gemeinden sollen nun laut diesem Staatsstrassenplan mehr als einen Drittel, 5,4 Kilometer von 14,9 Kilometern vom Kanton ins Gemeindestrassennetz übernehmen. 0,5 Prozent der Kantonsbevölkerung hätte also 36 Prozent der neuen Lasten dieses Staatsstrassenplans zu tragen. Während sich die überwiegende Mehrheit der Gemeinden mit einer ganz kleinen Ausnahme darüber freut, vom Kanton von den Strassenlasten befreit oder mindestens entlastet zu werden, sollen Häggenschwil und Muolen diese 5,4 Kilometer übernehmen. Die Bürgerinnen und Bürger aus den Gemeinden Häggenschwil und Muolen sind Ihnen dankbar, wenn sie diese für sie unverhältnismässig schwere Last nicht übernehmen müssen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Der Antrag Hug-Muolen ist abzulehnen. Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag Rüegg-Rüeterswil ist abzulehnen.

Auch dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission diskutiert. Er wurde mit 20:1 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident, beantragt, Abschnitt I Ziff. 29 zu streichen und Abschnitt Ibis (neu) wie folgt zu formulieren: «Kantonsstrassen, die aufgrund einer Gemeindefusion nicht mehr als Kantonsstrassen eingeteilt werden könnten, verbleiben im Kantonsstrassennetz.»

Beim Art. 29 geht es um die Strasse Bennenmoos bis zur Kantonsgrenze Thurgau und im Abschnitt Ibis, dass bei allfälligen Gemeindefusionen die Ausgangslage klar geregelt ist.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Ich habe klar gesagt, falls die Goldacherstrasse im kantonalen Strassenplan gelassen wird, ziehe ich meinen Antrag Heidenerstrasse zurück.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.

Ich möchte eigentlich die Worte von Bereuter-Rorschacherberg etwas erweitern und bestärken. Ich bin mit der Vorlage des Baudepartements betreffend den Strassenplan nicht zufrieden. Meiner Meinung nach wird bei der Auswahl der Strassenzüge zu wenig differenziert vorgegangen. Es wird zu wenig auf die Anträge und Kriterien der Gemeinden eingegangen, und es wird auch nicht unterschieden, in welchem Zustand sich eine Strasse befindet. Im Gegensatz zu den meisten Gemeinden, die wünschen, dass man ein Strassenstück aufnimmt, möchte ich, dass eine Strasse nicht aufgenommen wird. Die Bedeutung einer Strasse kennt die Gemeinde am besten. Rorschacherberg liegt grösstenteils nördlich und südlich dieser Strasse. Wir haben sie in den letzten sieben Jahren ausgebaut und in allen Bereichen optimiert bezüglich Verkehrssicherheit, Raumgestaltung, Landverschleiss, alles unter Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrs. Sie umfasst ein beidseitiges Trottoir auf der Südseite, Kombiweg mit Rad- und Fussweg, abgetrennten Grünstreifen, es hat neu einen Kreisel und Ausfahrtsstellen für den öffentlichen Verkehr. Den Deckbelag haben wir gerade erst vor drei Monaten endgültig fertig gestellt. Die Strasse dient nicht nur für den übergeordneten Verkehr, sondern für uns ist diese Strasse auch Zufahrtsstrasse zu den meisten Quartieren und für 75 Prozent unserer Kinder der Schulweg in die Oberstufe. Für die vorzügliche Raumgestaltung erhielten wir vom Schweizer Heimatschutz einen Ehrenpreis, dotiert mit Fr. 50'000.-.

Ich finde es nicht richtig, dass dieses Basisstück gegen den Willen der Gemeinde ins Kantonsstrassennetz aufgenommen wird. Die Baukosten betrugen 6,5 Mio. Franken. Allein die Abschreibung belastet uns jährlich mit Fr. 300'000.-. Das werden wir ab dem Jahr 2007 zu bezahlen haben. Wir haben eine Rechnung und eine Belastung für etwas, das wir gebaut haben, aber über Nacht nicht mehr uns gehören soll. Dem Kanton sollte das eigentlich nichts ausmachen, wenn die Gemeinde ihre Verantwortung und Verpflichtung gegenüber einer Strasse weiter selber wahrnehmen will. Im Gegenteil. Er würde auch finanziell entlastet. Wir wollen, dass diese neue Strasse in unserem Eigentum bleibt, weil wir dafür jährlich rund 5 Steuerprozente aufwenden und weil wir sie mit Herzblut konzipiert haben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
25.9.2006Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Rietstrasse Balgach-Diepoldsau sei nicht in den Staatsstrassenplan aufzunehmen. Dies aus folgenden weiteren Gründen: Die Strasse wird mit einem Ausbau zu einer Umfahrung von Widnau. Ein Ausbau der Rietstrasse führt zu einer noch härteren Abtrennung der bestehenden nördlichen Naturschutzgebiete von den Kerngebieten im südlicheren Teil. Es wird weiteres Land versiegelt, und es werden mehrere Tausend Quadratmeter Lebensraum und Landwirtschaftsland entwertet. Die Trennwirkung durch die bestehende Strasse ist heute einigermassen tolerierbar. Ein Ausbau der Strasse erhöht diese Trennwirkung massiv.

Zum Thema Naherholungsgebiet und Tourismus: Das Rheintaler Riet zwischen Rüthi und St.Margrethen ist in seiner Ganzheit kostbar. Nicht nur für die darin lebenden Tier- und Pflanzenarten ist es erhaltenswert, sondern auch als Naherholungsgebiet für uns Menschen. Wer an Samstagen und Sonntagen die grossen Aufkommen an Bikern, Skatern, Wanderern, Reitern und Pferdekutschen sieht, dem wird klar, dass das Riet nicht noch zusätzlich durch schnell befahrene Strassen zerschnitten werden darf.

In der Beilage 1 zum Nachtrag werden auf Seite 1 die Kriterien aufgezählt, die zur Festlegung des Kantonsstrassennetzes massgeblich sind. Es sind sieben Kriterien, wobei Kriterium drei in vier Untergruppen aufgeteilt wird. Insgesamt gelten also elf Kriterien. Das Projekt N10 erfüllt selbst nach den Angaben der Regierung in Beilage 1 gerade mal drei der elf Kriterien. Bei genauem Hinsehen jedoch sind auch diese drei Kriterien nicht erfüllt.

Kriterium 2: Kurzes Verbindungsstück zur Nationalstrasse ist nicht erfüllt. Vom Gemeindehaus Balgach bis zum nächsten Autobahnanschluss ist es auf der bestehenden Kantonsstrasse nach Au am kürzesten, nur 4,7 km. Über den Anschluss Widnau-Diepoldsau sind es 5,4 km.

Kriterium A: Überörtliche Bedeutung kommt der Strasse Balgach-Diepoldsau nicht zu. Wegen des kürzeren und schnelleren Weges über Au fahren Marbacher und Rebsteiner nicht via Widnauer Anschluss nach St.Gallen, in Richtung Chur sowieso nicht.

Kriterium B: Besondere Bedeutung für Randregionen/Wirtschaftsstruktur ist ebenfalls nicht erfüllt. Für die Unternehmen im Industriequartier beim Hallenbad war die Lage bzw. Erschliessung kein Hinderungsgrund für die Standortwahl. Die heutige Balgacherstrasse genügt auch für den Schwerverkehr. Dieses Gebiet ist auch für die Wirtschaft genügend erschlossen, ansonsten das Industriequartier gar nicht hätte eingezont werden dürfen. Bei Balgach handelt es sich zudem nicht um eine Randregion.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006