(im Namen der SVP-Fraktion): Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Nachdem der Kanton St.Gallen als Hauptaktionär der Kantonalbank für die Laufende Rechnung 2006 eine Dividendenausschüttung 2005 von 37,5 Mio. Franken verbuchen durfte beschert uns das Rekordergebnis der Kantonalbank für das Jahr 2006 eine Gewinnausschüttung von 90 Mio. Franken. Die Kantonalbank beantragt nun der Generalversammlung am 25. April 2007 anstelle einer Dividendenauszahlung eine Gewinnausschüttung in Form einer Nennwertrückzahlung von Fr. 30.- je Aktie. Dies hat für die Steuerpflichtigen Aktionären den angenehmen Effekt, dass dieser Gewinn steuerbefreit bezogen werden kann. Die öffentliche Hand verliert damit Steuersubstrat in Millionenhöhe und die laufende Rechnung 2007 kann von den 90 Mio. Franken Gewinn nicht profitieren, da bei den geltenden gesetzlichen Grundlagen und Bewertungsvorschriften die Nennwertrückzahlung nur in der Bilanz des Kantons Veränderungen zur Folge hat und in der Laufenden Rechnung 2007 keinen Ertrag bringt. Der Bilanzierungswert der Kantonalbankaktie sinkt von Fr. 100.- auf gerade mal noch Fr. 70.-. Der Kurs der KB-Aktie lag hingegen in der vergangenen Woche auf Rekordhöhe von Fr. 662.- und gestern sogar von Fr. 675.-. Aktuell verfügt der Kanton bei einem Aktienbesitz von 3'056'000 Stück somit über traumhafte Reserven von insgesamt mehr als 1,8 Mrd. Franken. In Anbetracht dieser Sachlage hat nun die Regierung basierend auf einen Aktienkurs per 31. Dezember 2006 von Fr. 512.- signalisiert, dass sie gewillt ist, wenigstens die für das Jahr 2007 budgetierten Dividende von 39,7 Mio. Franken ertragswirksam in die Laufende Rechnung einfliessen zu lassen. Die SVP-Fraktion beantragt nun der Regierung, den vollen KB-Gewinn von 90 Mio. Franken in die Laufende Rechnung 2007 zu übertragen. Dann könnte sie mit der Antwort der Regierung vollständig zufrieden sein.