Geschäft: Ausgangsregelung für Jugendliche

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.05.58
TitelAusgangsregelung für Jugendliche
ArtKR Interpellation
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung29.11.2005
Abschluss7.6.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 29. November 2005
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. Mai 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2006Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Mit meiner Interpellation wollte ich bewusst aufrütteln und etwas provokativ auf die problematische Situation vieler Jugendlicher aufmerksam machen. Eine breite öffentliche Diskussion wurde durch meine Anfrage ins Rollen gebracht. Die grundsätzliche Frage lautet, wie weit soll sich der Gesetzgeber in den elterlichen Verantwortungsbereich einmischen? Ich vertrete die Meinung, dass es geradezu die Pflicht des Staates ist, Entwicklungen zu beobachten, zu analysieren und wenn nötig einzugreifen und damit zu gegebener Zeit geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dass die Regelung des Ausgangs im Prinzip Sache der Eltern ist oder wäre, ist unbestritten. Wenn aber Eltern Regelungen nicht mehr anwenden können oder wollen, ist es Sache des Staates, helfend einzugreifen. Aus zahlreichen Gesprächen mit Eltern spürte ich heraus, dass diese in gesetzlichen Ausgangsregeln und Leitplanken durchaus eine Orientierungshilfe erkennen könnten. Dass auch in unseren Nachbarländern die Rechtsgleichheit gilt und diese trotzdem eine Ausgangsregelung für Jugendliche in ihren Jugendgesetzen verankert haben, beweist die Machbarkeit dieses Hilfsmittels. Das Argument, ein solches Gesetz sei im Alltag nicht anwendbar, lasse ich nicht gelten. Von meiner Seite aus bestand nie die Meinung, dass Jagd auf Jugendliche gemacht werden soll. Bei einer allgemeinen Kontrolle hätten es unsere Polizeiorgane in der Hand, Kinder und Jugendliche, die zu jung sind, wegzuweisen oder die Eltern zu benachrichtigen, anstatt sich anpöbeln zu lassen. Die Regierung anerkennt immerhin, dass Jugendalkoholismus und Vandalismus ernst zu nehmende Phänomene sind und diesbezüglich Handlungsbedarf besteht. Bei meiner Anfrage ging es keineswegs darum, die bisherige Jugend- und Präventionsarbeit zu kritisieren oder gar infrage zu stellen. Diese kann und muss weiter optimiert werden. Doch wir sollten auch den Mut aufbringen und uns offen eingestehen, dass Jugendarbeit, die ausschliesslich auf Prävention basiert, leider nicht alle Jugendlichen erreicht. Für bestimmte Gruppen braucht es offensichtlich bis zu einem gewissen Grad auch andere Massnahmen. Ich finde die Antwort etwas mutlos und werde mir weitere Schritte vorbehalten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006