Geschäft: IX. Nachtrag zum Volksschulgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.06.01 |
Titel | IX. Nachtrag zum Volksschulgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 4.1.2006 |
Abschluss | 21.11.2006 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 10. Januar 2006 | ||
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-Fraktion vom 6. Juni 2006 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 27. September 2006 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 19. April 2006 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.06.01 voKo IX. N G Volksschule | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
27.9.2006 | Schlussabstimmung | 111 | Zustimmung | 7 | Ablehnung | 62 | |
6.6.2006 | Art. 123bis | 47 | Antrag der vorberatenden Kommission | 112 | Streichungsantrag der CVP-Fraktion | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.9.2006 | Wortmeldung | Erlauben Sie mir eine kurze Würdigung des Nachtrags sowie einen Hinweis auf einen Mangel. Als Präsident der Schulgemeinde Flawil habe ich ein grosses Interesse an klaren Regelungen, die uns die Leitlinie gibt, und an den Möglichkeiten zur Förderung der Höchst- und Hochbegabten im Bereich des Sports und - wie wir gestern gehört haben - im musischen Bereich. Das war das Ziel des IX. Nachtrags zum Volksschulgesetz, das ich ganz klar unterstütze. In den letzten zwei Tagen habe ich jedoch Informationen erhalten über einzelne Fälle. Ich möchte Sie Ihnen nicht vorenthalten, denn sie zeigen eine Auswirkung des Beratungsergebnisses im Kantonsrat. Nach Art. 53bis Abs. 1 Bst. b gestattet der Schulrat den Besuch einer Schule für Hochbegabte, wenn die Schule den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllt und am Standort öffentlich anerkannt ist. An sich eine klare Ausgangslage. Diese Regelung hat aber zur Folge, dass der Standort Magglingen, also das nationale Leistungszentrum für verschiedene Sportarten, nicht in den Genuss der Unterstützung kommt, und zwar darum, weil der Kanton Bern dieses nationale Leistungszentrum wahrscheinlich im Sinn einer Sparmassnahme nicht anerkennt. Das hat jetzt zur Folge, dass Oberstufenschülerinnen, z.B. im Bereich des Kunstturnens, trotz höchster Begabung und einer Berufung ins nationale Kader nicht in den Genuss dieser Beiträge kommen und dass hier ein Bereich entsteht, der in einem klaren und krassen Gegensatz zum Sinn und Zweck des IX. Nachtrags zum Volksschulgesetz steht. Fazit: Diese vorliegende Revision verhindert gerade im Bereich der Höchstbegabung eine gezielte Förderung. Sie sehen im zweiten Absatz, dass die Regierung durch Verordnung die Voraussetzungen bezeichnet. Ich gehe davon aus, dass im Rahmen der Verordnung Wege gefunden werden, diesen offensichtlichen Mangel zu beheben. Ich werde mich in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten, denn mit diesem Nachtrag ist erst ein Schritt für die Förderung der Höchst- und Hochbegabten im Bereich Sport, Musik und musischen Teilen erreicht. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
25.9.2006 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
25.9.2006 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates und beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | Ich nehme gerne kurz Stellung zum Votum von Schrepfer-Sevelen. Als Präsident der Sportschule Wildhaus-Alt St.Johann kann ich Ihnen versichern, auch wenn die Geschichte der Talentschulen im Kanton St.Gallen noch sehr jung ist, ist man da auf dem richtigen Weg. Man weiss auch, dass die Selektionen im gewissen Bereich einigermassen angezogen werden müssen. D.h. die Kriterien müssen enger gesetzt werden. So kann ich Ihnen aber versichern, dass wir alleine in der Pilotphase schon einen Schweizer Meister und Spitzenplätze in Wildhaus besetzen konnten, was im Prinzip sagen würde, dass wir schon auf dem richtigen Weg sind. Da denke ich, das gilt es auch zu unterstreichen. Auf der anderen Seite darf ich Ihnen sagen, mit dem System von dem öffentlich integrierten Schulsystem, das der Kanton St.Gallen mit den Talentschulen ausgewählt hat, hier genau die Chance angesetzt wird, wenn es einem Talent nicht gelingt, um den richtigen Sprung zu machen, dass es wieder retour kann in die so genannte Regelklasse oder in die Dorfschule, dort, wo er herkommt. Ich bitte Sie, den allgemeinen Bedenken und den Ängsten, die momentan da sind, vielleicht nicht allzu fest Rechnung zu tragen, sondern darf Ihnen Positives erzählen, was im Moment im Sport im Kanton St.Gallen und im Allgemeinen mit den Talentschulen abgeht. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Kommissionsantrag bezüglich dieses Artikels lehnen wir jedoch ab. Hochbegabtenförderung wollen wir unterstützen. Die Heterogenität unserer Schulen als Chance für alle Kinder zu pflegen ist jedoch der breiter abgestützte Bildungsauftrag, dem wir Beachtung schenken wollen. Als wichtig erachte ich die Weiterbildung der Lehrpersonen im Kanton im Umgang mit Talenterfassungsinstrumentarien und erweiterten Lernformen. Es gilt bereits kleine Kinder im Kindergarten mit ihren Stärken und Begabungen zu erkennen und ein übersichtliches Begabungsdossier mit Beobachtungen der Lehrpersonen über Auffälligkeiten, Stärken und besondere Begabungen zu verfassen, welches in die nächste Schulstufe zur Weiterführung mitgegeben werden kann. Als wichtig erachte ich auch jede denkbare Förderung, dass der allgemeine Bildungsauftrag unserer Volksschule eingelöst werden kann, auch intellektuell besonders begabte Kinder mit verschiedenen pädagogisch-didaktischen Mitteln im Klassenverband bestmöglich zu schulen. Das ist unser erster Auftrag. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission behandelte das Geschäft IX. Nachtrag zum Volksschulgesetz am 19. April 2006. Heute fehlen die kantonalen Rechtsgrundlagen, um für spitzensportlich und vergleichbar künstlerisch begabte Volksschulkinder den Besuch von Talentschulen anzubieten und mitzufinanzieren. Die Regierung möchte den Beitritt der Talentschulvereinbarung der EDK, nachdem sie angelaufen ist, auch auf die Volksschule ausdehnen. Dafür muss im Volksschulgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Diese Grundlage ist Gegenstand des IX. Nachtrags zum Volksschulgesetz. Mit einer Rahmenvorschrift werden die Schulgemeinden verpflichtet, ausgewiesenen Talenten den Besuch einer anerkannten Schule zu gestatten und an den Besuch Beiträge zu zahlen. Viel zu diskutieren in der Kommission gaben die Aufnahmekriterien zum Besuch einer Talentschule. Die Regierung wird in der Verordnung die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler definieren, die Anforderungen an die Schulen definieren und den Beitrag der Schulgemeinde festlegen. Der Beitrag der Schulgemeinde ist nur für die Kosten des ordentlichen Unterrichts, die Trainings- und Aufenthaltskosten gehen zulasten der Eltern oder Verbände. Mit 16:0 Stimmen beschloss die Kommission Eintreten auf den Entwurf der Regierung. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: In der Spezialdiskussion wurde mit 12:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen ein zusätzlicher Artikel eingebracht. Die vorberatende Kommission stellt Ihnen den Antrag, dem neuen Art. 123bis, wie er auf dem gelben Blatt vor Ihnen liegt, zuzustimmen. Dieser Artikel soll den Grundsatz festlegen, dass keine öffentlichen Mittel an Privatunterricht geleistet werden. Gleichzeitig werden die verschiedenen Ausnahmen festgehalten, bei denen ein öffentlicher Beitrag geleistet werden kann. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | Für die Beschulung von Kindern sind nach wie vor die Gemeinden bzw. die Schulgemeinden zuständig und verantwortlich. Sollte eine Gemeinde, die nicht im Finanzausgleich ist, aus irgendwelchen Gründen einer Beschulung ausserhalb der eigenen Schulgemeinde zustimmen, so liegt das in ihrer Gemeindeautonomie. Es darf nicht sein, dass diese Autonomie vom Kanton beschnitten wird. Daher wird die SVP-Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission ablehnen. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Die Vorlage der Regierung ist grundsätzlich unbestritten. Es sind die drei Problemkreise: Erstens die Beurteilung der höchstbegabten Schülerinnen und Schüler. Da sind wir der Meinung, die Messlatte muss hoch angesetzt werden. Das ist bei sportlich Höchstbegabten möglicherweise noch einfach in Zusammenarbeit mit den Verbänden. Das kann bei intellektuell Höchstbegabten der sozialpsychiatrische Dienst des Kantons übernehmen. Schwierig wird es bei künstlerisch Höchstbegabten. Hier sind wir der Meinung, dass auf keinen Fall beim Kanton Personal aufgebaut werden soll, welches diese Beurteilung übernehmen kann. Die Bandbreite geht von Tanz über Malerei über Schriftstellerei und kann unmöglich von eigenen Leuten beurteilt werden. Das zweite Problem ist die Anforderung an die Schule. Wir nehmen gerne zur Kenntnis, dass auch hier die Messlatte hoch angesetzt wird. Es muss einerseits das Schulwissen vermittelt werden, aber das Nur-Zurverfügungstellen von freier Trainingszeit kann nicht genügen. Was uns etwas Sorge bereitet, ist das Angebot für die etwa 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler, welche als hoch- aber nicht höchstbegabt gelten. Hier leisten die Schulen im Kanton eine ganze Palette von Möglichkeiten. Wir haben gerne von Regierungsrat Stöckling zur Kenntnis genommen, dass eine Umfrage unter den Schulen gemacht wird, welche Angebote hier zweckmässig sind. Im Sinn, dass es eine Wegleitung geben könnte, was denn auch sinnvoll, richtig und insbesondere im Finanzausgleich anerkannt wird. Einen besonderen Problemkreis bildet der von der Kommission auf dem gelben Blatt vorgeschlagene neue Art. 123bis. Der IX. Nachtrag zum Volksschulgesetz ist eine Vorlage, mit welcher die gesetzliche Grundlage für Talentschulen geschaffen wird. Der nun vorgeschlagene Art. 123bis bezieht sich auf ein ganz anderes Problem, nämlich die Unterstützung oder eben Nichtunterstützung von Privatschulen. Nach Meinung der CVP-Fraktion ist es sehr problematisch, die sehr komplexe und auch sehr politische Frage der Privatschulen quasi mit links in die Vorlage einzubauen. Diese Grundsatzfrage verdient nach unserer Meinung eine ausführliche Grundsatzdiskussion. Es stellen sich grundsätzliche Fragen. Es stellen sich aber auch Fragen, welche ganz viele Einzelfälle betreffen. Aus diesen Gründen hat die CVP-Fraktion den Streichungsantrag gestellt. Es ist tatsächlich wichtig, diese Frage grundsätzlich zu diskutieren.
| Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | beantragt, Art. 123bis zu streichen. Dieser Antrag wurde aus der Mitte des Rates gestellt und hat mit der Vorlage an sich nur indirekt über den Abs. 2 Bst. c zu tun. Absicht der Antragsteller war und ist offensichtlich einerseits, den Grundsatz festzuschreiben und dass an Privatunterricht und zwar absolut formuliert in Abs. 1 dieses neuen Artikels keine öffentlichen Beiträge bezahlt werden. Dann anschliessend werden offensichtlich in abschliessender Aufzählung die Ausnahmen genannt. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass es beim Gegenstand des Privatunterrichtes Würth-Goldach hat darauf hingewiesen und dessen Finanzierung, dass es dabei um eine Grundsatzfrage geht, die einer vertieften Erörterung und Auseinandersetzung bedarf, letztlich um eine eigene Botschaft, wenn man das regeln will. Es stellen sich vor allem für uns rechtliche Fragen. Und zwar Fragen insbesondere auch nach der Verfassungskonformität des jetzt vorliegenden Artikels. Weiter ist die Fraktion der Meinung, dass der neue Ausnahmeartikel mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert. Unter anderem wird beanstandet, dass in der Kommission keine Auslegeordnung verlangt wurde und auch keine bestand, welche Ausnahmen bereits heute allenfalls über die jetzt geregelten Bst. a und b hinaus bestehen. Letztlich wird bezweifelt, dass Abs. 2 Bst. b tatsächlich notwendig ist. Diese Bestimmung wurde eingeführt gemäss Protokoll, um eine gesetzliche Grundlage, insbesondere für die Mädchensekundarschule St.Katharina Wil und Mädchensekundarschule Gossau, zu schaffen. Entgegen der Auffassung, jetzt konkret Wil bezogen, des Schul- und Stadtrates von Wil, ist unsere Fraktion der Meinung, dass diesbezüglich wie dies offenbar in der vorberatenden Kommission geltend gemacht wurde und wie dies in der Zeitschrift «Links» bezeichnet wurde , kein «rechtsgrundloser gesetzwidriger» Zustand, der legalisiert werden müsse. Wir sind der Meinung, dass kein «gesetzwidriger oder rechtsgrundloser» Zustand herrscht. Deshalb noch einmal der Antrag, dieser einer vertieften Auseinandersetzung zuzuführen, dieser Gegenstand Privatunterricht und den hier eingefügten Zusatzartikel 123bis zu streichen. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | (im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. In der vorberatenden Kommission wurde dieser Antrag sehr gründlich diskutiert. Wir wollten mit diesem Antrag den Grundsatz festlegen, dass keine öffentlichen Mittel an Privatunterricht geleistet werden. Gleichzeitig sollen die verschiedenen Ausnahmen festgehalten werden, bei denen ein öffentlicher Beitrag geleistet werden kann. Die Kommission wollte bewusst einen Riegel schieben. Es ist nämlich Tatsache, dass in letzter Zeit Gemeinden gewisse Privatschulen auf freiwilliger Basis mit öffentlichen Mitteln unterstützt haben. Damit wurden teilweise Aufgaben, welche die Schulen selber anzubieten hätten, an Private übergeben. Die vorberatende Kommission sprach sich hingegen klar dafür aus, dass die Gemeinden unter gewissen Umständen weiterhin Beiträge an private Schulen leisten können. Namentlich erwähnt wurden die Sekundarschule St.Katharina in Wil, die Mädchensekundarschule in Gossau. Hingegen wehrte man sich, dass dieses Angebot der Bezahlung ausgedehnt wird auf evangelikale Schulen oder auch Lefebvre-Schulen, und ich bin der Überzeugung, dass die Kommission gut gehandelt hat mit diesem Artikel. Es gilt auch zu bedenken, dass wir mit dem Steuergesetz Ausbildungszulagen erhöht haben, und damit kommen auch jene Eltern in den Genuss einer Subvention, die ihre Kinder beispielsweise an Steiner-Schulen beschulen lassen. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | Es stellen sich in der Tat rechtliche Fragen, in grösserer Zahl in Bezug auf die Subventionierung von Privatschulden. Die vorberatende Kommission hat meines Erachtens einen guten Vorschlag gemacht, um dass was heute besteht, auf eine solidere Grundlage zu stellen. Ich bin persönlich nicht überzeugt, ob die verfassungsrechtliche Grundlage für die Subventionierung der beiden Schulen Gossau und Wil über alle Zweifel erhaben ist. Eine Verstärkung im kantonalen Gesetz hätte hier eine Verbesserung geschafft. Das zum einen. Zum Zweiten: Wir müssen uns klar sein, was im Bereich der Volksschule heute in diesem Kanton die Privatschulen machen. Ich würde die in drei Gruppen einteilen ich rede jetzt nicht von den beiden, die im öffentlichen Auftrag arbeiten, Wil und Gossau. Zum einen gibt es Schulen, die eher fundamentalistisch ausgerichtet sind. Wenn ich die Zahl der Gesuche, die wir die letzte Zeit haben, ansehe, dann geht es hauptsächlich bei der Neueröffnung zum Teil um Minischulen, um religiös fundamentalistisch ausgerichtete Schulen. Auf der einen Seite evangelikale Schulen, auf der anderen Seite die Schulen, die von der Ordensgemeinschaft des ehemaligen Erzbischofs Lefebvre geführt werden. Bisher existieren noch keine anderen religiös motivierten Schulen. Aber wir müssen uns klar sein, solange wir keine saubere rechtliche Grundlage haben, ist dann der Schritt relativ rasch, dass auch andere Schulen Anspruch auf Subventionen erheben würden. Eine Gruppe, zweite Gruppe, Steiner-Schulen. Montessori-Schulen gibt es in unserem Kanton zurzeit keine eigentlichen. Es gibt Schulen, die nach Montessori arbeiten. Steiner-Schulen, Schulen, die eine besondere Unterrichtsmethodik haben, die an sich auch einen ideologischen Hintergrund haben, aber die in keiner Weise versuchen, die Kinder zu indoktrinieren, die auch durchaus ihren Platz haben in diesem System. Zum Dritten gibt es kommerzielle Schulen, im Bereich der Primarschule fast keine. Im Bereich der Oberstufe haben sie primär den Zweck, denjenigen Schülern, die in der öffentlichen Schule die Hürde zur Sekundarschule nicht schaffen, diese Möglichkeit noch zu verschaffen. Das sind diejenigen, die unter den Begriff Privatschulen fallen. Nicht als Privatschule bezeichnet werden kann die katholische Sekundarschule, die nämlich wie eine Schulgemeinde geregelt ist im Volksschulgesetz. Die Bestimmung, über die wir reden, bezieht sich im Volksschulgesetz ausschliesslich auf Primarschulen, Sekundarschulen und Realschulen, bezieht sich nicht, würde sich nicht auf Sonderschulen beziehen. Kinder, die eine besondere Förderung nötig haben, deren Schulbesuch ist im Gesetz über die Sonderschulen geregelt. Die sind an sich nicht berührt davon. Nach dem, was ich gehört habe, führe ich keinen Heiligen Krieg mehr um diese Bestimmung, aber ich möchte Ihnen einfach ankündigen, wie Eugster-Wil es gesagt hat: Ich werde der Regierung beantragen, dass wir mit einer separaten Vorlage kommen und dort die rechtlichen Fragen dann auch im Bezug auf die Verfassungsmässigkeit und die Ungleichbehandlung zweier katholischer Schulen mit allen anderen Schulen natürlich dann darlegen müssen. Dann werden wir sehen, wie Sie dazu entscheiden. Warum wir nicht zum Vornherein eine Vorlage gebracht haben. Seit der Einreichung dieses Gesetzes haben sich zwei Voraussetzungen geändert. Zum einen hat dieser Rat beschlossen, eine rund 20- bis 30-prozentige Subvention an sämtliche Privatschulen zu machen, indem nämlich neu die Schulgelder an den Steuern bis zu einem bestimmten Betrag abgezogen werden können, und letztlich kommt es natürlich völlig aufs Gleiche heraus, ob der Staat Subventionen zahlt oder ob er auf Steuern verzichtet. Das ist immer die Mär, die erzählt wird über die so genannten Privatschulen in anderen Ländern. Diese werden staatlich subventioniert, und dann wird auf die Erhebung von Steuern verzichtet. Das ist der eine Tatbestand, und der andere, der mich mehr beschäftigt hat und der dann wirklich grundsätzliche Fragen aufwirft, ist diese Vernehmlassung in Wil, wo argumentiert wurde vom Schulrat, man könne auf den Bau einer öffentlichen Schule verzichten, wenn man Privatschulen subventioniere. Das geht natürlich dann an die Substanz des Bildungswesens in diesem Land, wenn man argumentiert, der Staat könne Geld sparen, indem er Privatschulen subventioniert in denen er über die ideologische Ausrichtung sowieso nichts zu sagen hat. Aber was viel wichtiger ist: Das führt dazu, dass die integrierende Wirkung der öffentlichen Schule infrage gestellt wird. Ich bin kürzlich in Holland gewesen. Holland hat freie Schulwahl und ist zurzeit dabei, darüber zu diskutieren, ob man zurückkommt, weil Folgendes passiert ist: In den städtischen Agglomerationen in Holland gibt es rein schwarze Schulen und rein weisse Schulen. Die Integration der Bevölkerung durch das, dass man wenigstens in der Volksschule gemeinsam in die Schule geht, ist in Holland ganz schwer infrage gestellt. Ich muss nicht daran erinnern, welche Probleme Holland sonst mit dem hat. Sobald wir hier die Türe öffnen, dass die staatliche Schule ihren Auftrag nur noch teilweise erfüllt, gehen wir auf ein gefährliches Pflaster. Im Übrigen ist es natürlich nicht so, dass dann gleiche Spiesse herrschen, sondern die einen Schulen können ihre Schüler auswählen, während die staatlichen Schulen sämtliche Schülerinnen und Schüler übernehmen müssen. Zu Recht müssen sie das. Aber das ist natürlich eine völlig andere Ausgangslage in einem so genannten Wettbewerb, als wenn ich dann eben Schulen habe, die eigene Auswahlkriterien wählen können. Ich rede immer nur von der Volksschule, Primarschule, Sekundarschule und Realschule. Ich bin persönlich der Meinung und habe das auch bewiesen, mit den Anträgen auf Erhöhung der Beiträge an die konfessionellen Mittelschulen, dass diese integrative Wirkung des öffentlichen Schulwesens nicht mehr die gleiche Bedeutung hat, und im Übrigen haben die staatlichen Mittelschulen genauso wie private Mittelschulen die Möglichkeit, durch Aufnahmebedingungen ihre Schüler auszuwählen. Wenn Sie dem Antrag der CVP-Fraktion folgen, dann werde ich der Regierung beantragen, so rasch als möglich eine Botschaft zu unterbreiten mit dem gleichen Postulat. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | Ich spreche zu den Voraussetzungen für den Besuch einer Schule für sportlich Hochbegabte. Die Regierung wird sie durch Verordnung regeln. Die Voraussetzungen wurden in der vorberatenden Kommission ausführlich diskutiert. Man fand allerdings keinen überzeugenden Weg. Die Dachorganisation «Swiss Olympic Association» behauptet, wenn sie einer Schülerin oder einem Schüler, ich zitiere: «nach sorgfältiger Prüfung die Swiss Olympic Talents Cards regional oder national» ausstelle, bestätige sie ihm oder ihr «ein hohes sportliches Potential, grosses Interesse, ausgeprägte Lernbereitschaft, Beharrlichkeit und einen starken Willen». Die Swiss Olympic verheimlicht allerdings, dass sie diese Karten ausstellt, ohne dass sie die Jugendlichen überhaupt jemals sieht. Diese Karte wiederum soll Grundlage sein für die Zulassung an eine sportliche Talentschule. Die SP-Fraktion stellt die Aussagekraft solcher Cards absolut in Frage und verlangt, dass andere, wirklich aussagekräftige Kriterien für den Besuch einer solchen Talentschule gefunden werden müssen. In der Kommission hat Regierungsrat Stöckling die gleichen Zweifel gehegt wie wir. Er hat aber gesagt, er sehe im Moment keine andere Möglichkeit. Diese Zweifel sind umso berechtigter, wenn man realisiert, wie viele Kinder und Jugendliche eine solche «Talent Card» haben. St.Gallen nimmt in der Schweiz den stolzen vierten Rang ein. Total 247 Jugendliche verfügen über eine solche Karte, 160 national, 87 regional. Die Verteilung dieser Karten erfolgt von den Swiss Olympics an die Vereine, die sie grosszügig im Sinn einer Aufmunterung verteilen. 247 Jugendliche, das gäbe ungefähr zehn Schulklassen. Wenn auch nur ein Teil von diesen Kindern mit ihrer «Talent Card» auf Zulassung in einer Sportschule oder einer Sportklasse pochen, gibt das Probleme und massive Kosten für Schulgemeinden. Ein differenzierteres und aussagekräftigeres Vorgehen bei der Auswahl ist dringend notwendig. Es bedürfte z.B. sportmotorischer Tests, welche Koordination und Kondition objektiv erfassen, es braucht medizinische Daten, die Stabilität der Persönlichkeit des Elternhauses wäre zu beurteilen. Wir bitten das Erziehungsdepartement schon dringend, hier auf eine restriktive Bewilligungspraxis zu achten. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | Ich kann nur bestätigen, dass wir die Absicht haben, eine restriktive Regelung zu treffen. Ich bin selbst Mitglied gewesen, als EDK-Präsident, des «Swiss Olympic Talents»-Führungsgremiums. Ich bin eigentlich selber etwas erstaunt darüber, dass die Praxis jetzt relativ leger geworden ist, mit der man zu solchen «Talent Cards» kommt. Und wir werden hier versuchen, Kriterien, die restriktiver sind, aufzustellen. Das Gleiche gilt für das, was von Seiten der CVP-Fraktion verlangt wurde bezüglich Abklärung der künstlerischen Einigung. Ich sehe noch nicht ganz richtig, wie wir hier wirklich zu einer vernünftigen Regelung kommen können. Ich bin auch nicht so überzeugt, ob im Bereich der Volksschule das wirklich der richtige Weg ist, dass man künstlerisch begabte Schülerinnen und Schüler in eigene Schulen und in eigene Klassen bringt, ob es hier nicht bessere Wege geben würde mit vernünftiger, anderer Unterstützung. Ich bin hier der Meinung, dass es wirklich nur um ganz grosse Ausnahmen gehen kann. Wir dürfen nämlich nicht vergessen, dass es bildungspolitisch nicht erwünscht ist, dass möglichst viele Leute in solche Schulen kommen und dann nur wenige Prozente den Durchbruch schaffen und alle andern diese Schulen relativ frustriert verlassen. Wir haben die Absicht, eine restriktive Praxis einzuschlagen. Aber nicht das Erziehungsdepartement, sondern die Regierung. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
6.6.2006 | Wortmeldung | Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.
| Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |