Geschäft: Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.06.10
TitelEinführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung25.4.2006
Abschluss23.9.2007
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Anträge der Redaktionskommission vom 23. April 2007
ProtokollProtokoll der voKo vom 14. Dezember 2006
ErlassErgebnis der 2. Lesung vom 24. April 2007
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 1 vom 19. Februar 2007
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 23. September 2007
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 3 vom 19. Februar 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2007
ProtokollauszugReferendumsvorlage aus der Septembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ErlassErgebnis der 1. Lesung vom 19. Februar 2007
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 14. Dezember 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2007Art. 3 Abs. 1 Satz 1111Antrag Regierung39Antrag SP-Fraktion30
19.2.2007Antrag SVP-Fraktion zu Art. 1 Bst. b und Art. 3298Ablehnung36Zustimmung46
24.4.2007Schlussabstimmung148Zustimmung0Ablehnung32
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2007Wortmeldung

legt seine Interessen als Berufsschullehrer offen und arbeitet als einer der wenigen in einem Schweizerischen Bildungsplan mit, wo auch die Anforderungen an Attestausbildungen festgelegt werden.

Es ist eine Irrmeinung zu glauben, das könne die Politik. Diese Anforderungen legen die entsprechenden Verbände fest. Hier ist es wichtig, dass wir Verantwortung übernehmen und dass Sie in Ihren Berufsverbänden Ihr Gewicht einsetzen und dort mitarbeiten. Eine Anlehre ist dort möglich, wo keine Attestausbildung stattfinden kann. Ich möchte Ihnen aber auch sagen aus der Erfahrung als Berufsschullehrer, dass es leider auch so ist, dass es junge Leute gibt, die nicht lehrfähig sind und die auch nichts davon haben, wenn wir sie mit irgendeinem Papier, das in der Wirtschaft nicht anerkannt wird, ausrüsten. Ich bin aber der Meinung, dass sie auf diesem Weg auch ein Selbstwertgefühl erhalten können. Ich glaube nicht an die Schlagzeilen, wie sie von Blumer-Gossau befürchtet werden. Ich meine, dass wir gute Möglichkeiten haben, jungen Leuten mit unseren Unternehmen einen guten Lehrplatz zu geben, und wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir - das gehört auch zum Thema - in gewerblichen Berufen Lehrvertragsauflösungen von 20 Prozent haben und die Ursachen vielfältig sind.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion wurde bereits in der vorberatenden Kommission sehr einlässlich, intensiv und genauestens diskutiert. Es ist auch so, dass über diesen Antrag abgestimmt worden ist in der vorberatenden Kommission und diese mit 5:16 Stimmen klar abgelehnt worden ist. Ich fühle mich als Sprecher der vorberatenden Kommission verpflichtet, zu den einzelnen abgegebenen Voten eine bis zwei Ergänzungen zu machen: Es ist bereits von Klee-Berneck und Würth-Rorschacherberg erwähnt worden, dass bereits auf Bundesebene das mit dem Attest im Leitfaden geregelt ist. Es wurde auch vom Vorsteher des Erziehungsdepartementes in der vorberatenden Kommission klar gesagt, es mache keinen Sinn und sei rechtlich auch nicht zulässig, dort zu legiferieren, wo der Bund bereits legiferiert. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass für die Jugendlichen in der Anlehre auf Bundesbeiträge verzichtet werden müsste. Diese müsste der Kanton allein finanzieren. Das ist bis jetzt nicht erwähnt worden. Es ist mir sehr wichtig, klar hervorzuheben, dass die Sorge um das Niveau der Grundbildung mit Attest von der Regierung erkannt worden ist. Es wurde auch wieder ausgeführt, dass es gewisse Möglichkeiten gebe, mit solchen Bestätigungen über gewisse Kompetenzen einen Mittelweg zu finden. Es ist im Übrigen nicht der Kanton, der diese Anlehren zur Verfügung stellt, es sind die Organisationen der Arbeitswelt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Stellen Sie sich die Schlagzeile zu diesem Geschäft vor: «Neues Berufsbildungsgesetz verursacht jährlich 300 Jugendliche mehr, die keinen Grundausbildungsabschluss mehr machen können.» Das wäre wirklich schade, wenn dieses Gesetz dazu führen würde, dass in unserem Kanton gegen 300 Jugendliche keinen Berufsabschluss mehr machen könnten, in der Art, wie sie es heute können. Die Attestausbildung ist eindeutig höher anzusiedeln als die Anlehre. Das vor allem darum, weil bei der Attestausbildung der Bund vorschreibt, was zu erfüllen ist. Bei der Anlehre ist das anders. Das ist ein bewährtes kantonales Angebot, und da ist die Individualisierung besser möglich. Man kann also die Anforderungen auf die einzelnen Jugendlichen zuschneiden. St.Gallen hat mit der Anlehre gute Erfahrungen gemacht, und ich würde es sehr bedauern, wenn man diese guten Erfahrungen in Zukunft nicht mehr machen könnte.

Zu Klee-Berneck: Es geht nicht darum, dass die Anlehre überall erhalten bleibt, sondern nur dort, wo man merkt, dass es mit dem Attest allein nicht reicht. Es ist also eine Kann-Formulierung. Der Kanton soll hier eingreifen können, wenn es nötig ist, dieses Angebot weiterhin aufrechtzuerhalten. Gespräche mit Berufsberatungsstellen oder mit Lehrpersonen, wie das auch Walser-Sargans gesagt hat, zeigen, dass es heute schon äusserst schwierig ist, die am wenigsten intelligenten Volksschulabgängerinnen und -abgänger zu platzieren, sodass sie doch auch noch eine Grundausbildung abschliessen können. Hier dürfen wir die Schwelle nicht höher setzen, sondern unser Bestreben muss es sein, dass möglichst viele unserer Jugendlichen auch in Zukunft eine Grundausbildung abschliessen können. Aus diesen Überlegungen heraus möchten wir mit einer Kann-Formulierung an der Anlehre festhalten. Wir bitten Sie, unser Anliegen zu unterstützen im Interesse unserer nicht sehr begabten Jugendlichen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Schulkarriere ist bei niemandem linear planbar. So treten während der obligatorischen Schulzeit Schülerinnen und Schüler von der öffentlichen Volksschule, Kleinklassen, in die privaten Sonderschulen ein. Grundlagen sind ein Antrag des Schulpsychologischen Dienstes und ein Beschluss des örtlichen Schulrates. Oft werden alle Mittel, ich denke da an Rekurse beim Erziehungsrat, ausgeschöpft, sodass ein Übertritt erst in der Mittel- oder gar in der Oberstufe erfolgt. Beim Profil dieser Schülerschaft stehen Teilleistungsschwächen im Vordergrund. Gerade diesen Jugendlichen darf der Weg zur Berufswelt in der freien Wirtschaft nicht verwehrt werden. Die Anlehre ermöglicht den leistungsstarken Jugendlichen einer Sonderschule den Zugang zur Berufswelt. Integration soll nicht als Worthülse in Konzepten auftreten, sondern aktiv umgesetzt werden. Als Schulleiter einer Sonderschule ist mir diese Thematik bekannt. Ich unterstütze alle Anstrengungen für eine aktive Integration, und dazu gehört auch das Angebot der Anlehre. Wir von der Basis können den Jugendlichen und vor allem den Eltern Perspektiven öffnen, wenn sie sehen, dass nach der obligatorischen Schulzeit für ihre Kinder in der Berufswelt realistische Aussichten offenstehen. Der Antrag der SP-Fraktion, wie ihn Walser-Sargans formuliert hat, ist nicht nur eine geeignete Form zur Integration, sondern zeigt auch einen Weg der Wertschätzung von Jugendlichen mit schulischen Teilleistungsschwächen in Kleinklassen und Sonderschulen auf. Die Anlehre soll als dritte Stufe ins Gesetz aufgenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ein gleichlautender Antrag wurde in der vorberatenden Kommission auch gestellt. Dieser wurde mit 16:5 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Ich bin erschrocken, dass die gesamte vorberatende Kommission von den vorgelegten 100 Franken auf 300 Franken gegangen ist. Ich finde das eine sehr archaische und unkreative Art der Strafe. Lehrerinnen und Lehrern sollte eigentlich Kreativeres einfallen, um die Aufmerksamkeit ihrer Schülerinnen bzw. Schüler auf sich zu ziehen. Der Hinweis, dass die Leute etwas verdienen, darf noch nicht dazu führen, dass wir einfach die Bussen hoch setzen. Ich darf Ihnen auch sagen, dass der Polizist in der vorberatenden Kommission sagte: «Überfahren eines Rotlichts würde Fr. 250.- kosten. Überfahren eines Rotlichts gefährdet aber Leben.» Ich frage mich, ob das in einer Berufsschule je ein Thema ist. Ich bin dankbar, dass Regierungsrat Stöckling die Meinung vertrat, 100 Franken würden genügen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Würth-Rorschacherberg hat es vorweggenommen: Die Qualifikationen können bestätigt werden bei der Attestausbildung, wenn der Schüler oder der Lehrling die Prüfungen nicht bestehen kann. Es gibt aber Berufsfelder, in denen auch für einfache Arbeiten ein gewisses Minimum an Qualifikationen vorhanden sein muss, um eine Tätigkeit ausüben zu können. Wenn ich aus eigener Erfahrung an die handwerklichen Berufe denke, sind diese Qualifikationen schon aus Gründen der Arbeitssicherheit nötig. Es kann nicht sein, dass zu wenig Qualifizierte bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten sich oder die Arbeitskollegen gefährden. Die Vorwürfe, dass die Anforderungen an die Attestausbildungen zu hoch angesetzt werden, haben sich mindestens dort, wo ich nachgefragt habe, nicht bestätigt. Der Kanton könnte wohl die Anlehre unter der Attestausbildung regeln. Die Wirtschaft müsste aber bereit sein, diese Ausbildungsstufe anzubieten und mitzutragen. Das bezweifle ich.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied der vorberatenden Kommission und Vorsteher der Schreinerfachklassen im Kanton St.Gallen mit etwa 400 Lehrlingen offen. Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir sind einer von den Verbänden, der vermutlich den Attest jetzt schon eingeführt hat, und zwar mit drei Klassen im Kanton. Ich habe auch noch mit den Lehrern Rücksprache genommen, auch mit dem Amt für Berufsbildung. Ich kann Sie trösten, wenn Sie Bedenken haben. Wenn auch die Anforderungen bewusst vermutlich ein bisschen höher sind als bei der Anlehre, gibt es im Moment keine Anzeichen, dass man auf diese verzichten sollte und wieder zurück zur Anlehre gehen sollte. Der Attest bildet die Möglichkeiten, und auch das Amt für Berufsbildung bietet Hand. Wir sind im August mit zwei Klassen gestartet, haben gesehen, dass es von der Anzahl her recht viele sind. Jetzt, weil man das nicht vergleichen kann mit einer normalen Klasse, hat man drei Klassen gemacht. Da sind wir vor zwei Wochen gestartet. Man hat unkompliziert von zwei Klassen auf drei Klassen erhöht. Die Anforderung ist auch immer noch eine Sache der Lehrerin oder des Lehrers, wie man das schlussendlich handhabt. Wir sind auf dem richtigen Weg.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

In Art. 32 sind ganz wesentliche Einschränkungen festgehalten. Es handelt sich um eine Kann-Formulierung. Der Kanton «kann» und dann steht «ausnahmsweise». Das Bedürfnis nach Weiterbildung besteht. In solchen Fällen soll der Kanton die Möglichkeit haben, Weiterbildungskurse zu unterstützen. Es geht z.B. um Sprachkurse, die angeboten werden können, wenn kein privater Anbieter da ist. Ich meine, es steht unserem Kanton gut an, wenn wir hier für einen Ausgleich sorgen in Gebieten, in denen die private Hand zu wenig oder gar keine Möglichkeiten zur Weiterbildung bietet. Behalten wir diesen Art. 32 im Gesetz. Dann ist es richtig und konsequent für alle Weiterbildungsbedürfnisse in diesem Kanton.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident, Art. 36 (Gebühren von 10 bis 20 Prozent der Kosten): Der Antrag wurde in der vorberatenden Kommission mit der Begründung gestellt, dass gut ausgebildete Lehrmeister im Interesse des Kantons liegen und daher unentgeltlich angeboten werden sollen. In der Botschaft wurde zudem der Verzicht auf eine Eigenleistung erwähnt. Trotzdem besteht die Grundlage für eine Gebühr im Gesetz. Der Kanton soll jedoch nur Kurse für Lehrmeister in st.gallischen Betrieben finanzieren. Dies wird in der Verordnung der Regierung vermutlich entsprechend geregelt. Dies wird beantragt bei der Abstimmung der vorberatenden Kommission mit 14:3 Stimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident, Art. 16 [c) Disziplinarordnung]: Der Antrag beruht auf der Einschätzung, dass der Regierungsvorschlag mit höchstens 100 Franken zu tief ist. Das Schulreglement wird durch die Berufskommission erlassen und muss jeweils vom Erziehungsdepartement genehmigt werden. Daher besteht nicht die Gefahr, dass zu rücksichtslose Strafen ergriffen werden. Bei den Disziplinarmassnahmen soll berücksichtigt werden, dass diese über ein Einkommen verfügen. Die vorberatende Kommission beantragt dies dem Kantonsrat mit 18:1 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

legt seine Interessen als Reallehrer in Sargans offen und war Mitglied der vorberatenden Kommission und beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 wie folgt zu formulieren: «Der Kanton kann eine Anlehre regeln, wenn im betreffenden Beruf oder Berufsfeld keine Grundbildung mit Attest besteht bzw. für Jugendliche, die das vorgesehene Leistungsziel des Attestes nicht erreichen können.»

An unserem Oberstufenzentrum ist auch das regionale Werkjahr. Das ist das letzte Schuljahr, der Kleinklasse angegliedert. Ich habe mit den Werkjahrlehrern betreffend Attestausbildung ein ausführliches Gespräch geführt. Diese betreuen ehemalige Schülerinnen und Schüler auch während der Lehre. Jeweils am Montagabend kommen diese Schülerinnen und Schüler zur Aufgabenhilfe zu ihnen. So wissen sie genau, wie es bei den Ehemaligen der Berufsschule läuft. Letztes Jahr haben rund 30 Schülerinnen und Schüler das Regionale Werkjahr in Sargans besucht. Gemäss Aussage der Lehrkräfte sind bestimmt 60 Prozent der Werkjahrschülerinnen und -schüler mit einer Attestausbildung überfordert. Für das Sarganserland wären dies im Jahr 2006 rund 20 Schülerinnen und Schüler gewesen. Oft wird bei einer schulischen Überforderung die Attestausbildung in eine Anlehre umgewandelt. Wenn wir dem neuen kantonalen Berufsbildungsgesetz in dieser Form zustimmen, ist dies danach nicht mehr möglich und gesetzeswidrig. Wenn überall die Anlehre durch die Attestausbildung ersetzt sein wird, was auch das Ziel ist, werden diese 20 Schülerinnen und Schüler keine Möglichkeit mehr haben, nach der Schule eine einfache Grundausbildung zu absolvieren. Auf den Kanton hochgerechnet ergibt dies eine stattliche Zahl von 250 bis 300 Jugendlichen je Jahr. Das kann nicht das Ziel des Berufsbildungsgesetzes sein. Ich habe darauf mit dem Gesamtprojektleiter der Stiftung «Die Chance» ein längeres Gespräch geführt. Er bestätigte mir diesen Sachverhalt. Darauf zu hoffen, dass die Anforderungen bei der Attestausbildung gesenkt werden, hilft den Jugendlichen wenig. Ich weiss, dass der Vorsteher des Erziehungsdepartementes sich dieser Problematik bewusst ist, jedoch den Ansatz darin sieht, die Anforderungen der Attestausbildung nach unten zu korrigieren. Bei einem nationalen Lehrplan wird dies wohl ein längerer und schwieriger Prozess werden, welcher den betroffenen Jugendlichen wenig hilft. Warum sollte eine kantonale Anlehre im Notfall nicht weiterhin möglich bleiben? Bis jetzt hat dies doch auch bestens funktioniert. Wirklich überzeugende Gegenargumente habe ich bis jetzt noch keine gehört. Jeder Jugendliche, welcher nicht die Möglichkeit hat, eine Ausbildung nach der Schule zu machen, ist einer zu viel. Auch wenn die Anlehre eine bescheidene Ausbildung ist, die nur kantonal anerkannt ist, ist sie besser als keine Ausbildung. Dies ist auch aus gesellschafts- und finanzpolitischer Sicht vernünftig. Bleibt der Artikel, so wie er in der Botschaft formuliert ist, im Gesetz stehen, wird er Probleme verursachen. Auch die Gegner meines Antrags sind sich dieser Problematik bewusst. Sie überlegen sich deshalb bereits irgendwelche Kunstgriffe oder Pflästerli-Lösungen und werden diese vermutlich in der Diskussion auch bringen. Bewährtes erhalten, Neues zulassen. Warum nicht auf Kunstgriffe verzichten und im Ausnahmefall die bewährte Lösung der Anlehre zulassen?

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

zu Ammann-Rüthi: Was verstehen Sie unter Organisationen der Arbeitswelt?

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Im Bundesgesetz wird genau umschrieben, wer die Organisationen der Arbeitswelt sind. Dieser Begriff wird in der ganzen Berufsbildungsgesetzgebung jetzt verwendet. Es geht darum, dass es Berufsverbände sind, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgeberorganisationen. Man kann deshalb auch keinen genauen Schlüssel der Verteilung nehmen. Es wird in jeder Berufsschule anders sein, wer die im konkreten Fall sind.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 1 Bst. b und Art. 32 zu streichen.

Der von der EDK empfohlene Verzicht auf die Unterscheidung zwischen berufsorientierter und allgemeiner Weiterbildung und die im kantonalen Gesetzesentwurf vorgesehene integrale Begriffsverwendung, die es dem Kanton ermöglicht, auch die allgemeine Weiterbildung finanziell zu fördern, ist abzulehnen. Die Finanzierung der allgemeinen Weiterbildung ist nicht Aufgabe des Kantons, sondern Verbands- oder Privatsache. Art. 1 Bst. b und vor allem der damit direkt zusammenhängende Art. 32 ist viel zu offen formuliert. Unter diesem Titel kann dann alles Mögliche und eben alles Unmögliche mitfinanziert werden. Nicht ein brauchbares Beispiel ist in der Botschaft aufgeführt. Wir müssten auf die Verordnung warten, bis Art. 32 präzisiert ist. Dann hat dieser Rat aber nichts mehr dazu zu sagen. Wir können via Budget Einfluss nehmen, wird argumentiert. So tönt es heute. Im November, in der Budgetdebatte, sagt dann der Vorsteher des Finanzdepartementes wieder, wir müssten in der Gesetzgebung darauf achten, dass uns die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen, und nicht im Budget. Das höre ich nun seit über zehn Jahren, und so wird weiterhin munter unnötig Geld ausgegeben. Wir müssen die finanziellen Mittel in die Berufsbildung setzen und nicht Geld reservieren und dann irgendwelche Kurse erfinden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Man muss etwas zu Art. 32 sagen, wenn man den ersten Antrag bekämpft. Zum einen: Die Unterscheidung zwischen beruflicher Weiterbildung und allgemeiner Weiterbildung hat sich als untauglich erwiesen, indem viele Kurse für die einen berufliche Weiterbildung im engeren Sinn sind, für die anderen ist es allgemeine Weiterbildung. Insbesondere diejenigen Kurse, die Leute berufsfähig machen wollen, sind im Moment noch keine berufliche Weiterbildung, sind aber Weiterbildung. Ich denke an Kurse für Behandlung des Illetrismus, Leute, die nicht lesen können, die aus irgendwelchen Gründen das verpasst haben. Da geht es nicht um Ausländer, sondern da geht es im Wesentlichen um Schweizer, bei denen man einfach im fortgeschrittenen Alter feststellt, dass sie nicht lesen können. Die Zahl dieser Leute ist zwar nicht wahnsinnig gross, aber sie kann nicht vernachlässigt werden. Sie haben jetzt so getan, wie wenn wir hier etwas Neues machen wollen und etwas ausbauen wollen. Wenn Sie die Botschaft auf S. 25 ansehen, dann stellen Sie fest, dass wir von 4,8 Mio. auf 1 Mio. Franken zurückfahren wollen. Darauf können Sie mich behaften bei der Budgetberatung, das wird der Antrag im Budget sein. Nur unter ganz einschränkenden Bedingungen wollen wir noch Beiträge an die Weiterbildung leisten. Ich habe gesagt, berufliche und allgemeine Weiterbildung kann richtigerweise nicht unterschieden werden. Für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, zum Ausgleich regionaler Unterschiede beim Weiterbildungsangebot - in gewissen Teilen dieses Kantons gibt es eben keine Private, die das anbieten. Die Schwelle haben wir im Bundesrecht. Wir dürfen überall dort, wo private Anbieter da sind, keine Subventionen mehr ausrichten. Ich bin gespannt, wenn die ersten Leute aus der SVP-Fraktion zu mir kommen und sagen, aber in ihrem Beruf müssten wir dann doch noch gewisse Subventionen weiterhin zahlen. Gewisse Anzeichen habe ich im Übrigen bereits in dieser Hinsicht.

Ich muss Sie aber darauf aufmerksam machen: Mit dem Streichen dieser beiden Artikel setzen Sie z.B. die Zukunft der Textilfachschule Wattwil infrage. Weil gerade der Textilbereich heute ein Bereich ist, bei dem normalerweise zu wenig Leute sich an Weiterbildungskursen beteiligen. Es gibt einfach nicht mehr so viele. Die Kurse können nicht kostendeckend angeboten werden. Ein schöner Teil der Kurse der Textilfachschule Wattwil wird unter diesem Titel heute schon subventioniert. Es gibt mehrere andere Beispiele für solche Kurse. Im Bereich der Landwirtschaft bin ich dann gespannt, welche Kurse noch angeboten werden, wenn die wirklich kostendeckend ohne Subventionen angeboten werden müssen. Ich bitte Sie, die Anträge abzulehnen. Wie gesagt, wir fahren von 4,8 Mio. auf 1 Mio. Franken Kantonsmittel zurück. Dazu kommt selbstverständlich das Streichen der Bundesmittel im Bereich der Weiterbildung, die annähernd den gleichen Betrag ausmachen. Wir bauen gewaltig ab, weil das Bundesgesetz verlangt, dass da keine Wettbewerbsverzerrungen mehr stattfinden dürfen. Nur im eingeschränkten Sinn von Art. 32 können wir noch unter diesen Voraussetzungen gewisse Kurse subventionieren.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Das Gesetz sieht die Attestausbildung für viele Berufe statt der Anlehre vor. Nur wenn es keine Attestausbildung in einem Beruf gibt, kann der Kanton eine Anlehre regeln, sonst ist dies nicht vorgesehen. Wenn allerdings ein Auszubildender diese Attestausbildung nicht besteht, kann er sich die bestandenen Ausbildungsteile als Berufsausweis bestätigen lassen. In meinen Augen genügt das als Ausweis für das Können eines Jugendlichen, um sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben zu können. Letztlich entscheidet der Markt, was er aufnimmt. Ob das jetzt Anlehre heisst oder Bestätigung, dürfte ein kleiner Unterschied sein. Wichtig ist allerdings, dass die Anforderungen in der Attestausbildung nicht allzu hoch angesetzt werden. Dies haben aber die Berufsverbände in der Hand, und dort liegen auch die Abnehmer für die jungen Leute. Also jene, die sie später anstellen. Wir wollen, dass schwächere Jugendliche wenn immer möglich eine ihnen angemessene Ausbildung absolvieren können. Deshalb ist die Ausgestaltung der Verordnung zur Attestausbildung sehr wichtig.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Es trifft zu, dass wir Schulabgängerinnen und Schulabgänger haben, die Mühe haben, eine Ausbildung mit Attest zu absolvieren. Wenn wir nun aber hingehen, auch dort, wo eine Ausbildung mit Attest angeboten wird, zusätzlich die Anlehre beizubehalten, setzen wir für die Wirtschaft falsche Anreize, nämlich die Attestausbildung auf zu hohem Niveau anzusiedeln. Das würde bedeuten, dass künftig immer mehr Jugendlichen der Weg über eine Attestausbildung verwehrt wäre. Ich denke auch, dass es keinen Sinn macht, dort zu legiferieren, wo der Bund bereits legiferiert. Kommt dazu, dass für Jugendliche in der Anlehre auf Bundesbeiträge verzichtet werden muss, weil es sich bei der Anlehre künftig um ein rein kantonales Angebot handelt. Ein Angebot, das in keinem anderen Schweizer Kanton explizit geregelt ist. Wir müssen auch bedenken, dass der Kanton die Anlehre nicht anbieten, sondern nur regeln kann.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir erachten es als falsch, für eine Berufslehre noch eine zusätzliche dritte Stufe einzurichten. Es würde einen grossen Verwaltungsapparat nach sich ziehen, die Jugendlichen hätten jedoch nach der Ausbildung in einer dritten Stufe trotzdem keine besseren Zukunftsperspektiven.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Neu wurde die Elternbildung vom Berufsbildungsgesetz in die Volksschulabteilung übersiedelt. Sie integriert sich dort meines Erachtens unter Art. 3 Erziehungs- und Bildungsauftrag mit folgendem Wortlaut: «Die Volksschule unterstützt die Eltern in der Erziehung der Kinder zu einem lebensbejahenden, tüchtigen und gemeinschaftsfähigen Menschen.» Dabei vermisse ich natürlich die konkrete Erwähnung der Elternbildung. Sie gehört wohl in die zu subventionierende Gruppe im öffentlichen Interesse oder in die Gruppe mit grossen regionalen Unterschieden. Die letztjährige Studie der Fachhochschule St.Gallen sagt aus, dass ein Drittel der Eltern gelegentlich bis häufig in Erziehungsfragen an Grenzen stosse und dass viele Eltern zu wenig über die Elternbildungsangebote Bescheid wissen. In diesem Sinn stelle ich keinen Antrag, aber ich würde gern von Regierungsrat Stöckling eine konkrete Stellungnahme zur Elternbildung hören.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Anlehre ist ein Instrument, das im vorgehenden Berufsbildungsgesetz gegen den Widerstand von SP-Fraktion und Gewerkschaften angenommen wurde. SP-Fraktion und Gewerkschaften haben damals wegen der Anlehre das Referendum ergriffen gegen das Berufsbildungsgesetz mit der Begründung, man wolle die Wirtschaft nur etwas unterhalb der Schwelle der Berufslehre machen, um sich billige Arbeitskräfte zu verschaffen. Wir haben schon damals die Meinung vertreten, die Anlehre sei etwas Vernünftiges. Das Bundesparlament hat beschlossen, die Anlehre abzulösen durch die Attestlehre. Alle Kantone haben das zur Kenntnis genommen. Wir haben noch einen Ausnahmetatbestand gesetzt: Dort, wo der Bund keine Attestlehre regelt, könnten wir die Anlehre weiterführen. Das ist übergangsmässig sehr wichtig. Ich habe da etwas Mühe mit all den Lehrern, die scheinbar Erfahrungen haben. Die meisten sind nämlich noch gar nicht mit der Attestlehre in Berührung gekommen, weil erst ganz neu zwölf Berufe auf Attestlehren umgestellt wurden. Weitaus die meisten sind heute noch Anlehren. Dieser Prozess ist im Gang. Wenn Sie jetzt beschliessen, der Kanton St.Gallen werde die Anlehren weiterführen, dann setzen Sie ein schlechtes Signal. Sie laden nämlich die Organisationen der Arbeit, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, ein, die Anforderungen an die Attestlehre möglichst hoch anzusetzen, weil nämlich der Bund dann Geld spart, was an sich ein Unsinn ist. Die Attestlehre ist nach wie vor ein Angebot für schwächere Schülerinnen und Schüler. Es ist falsch, dass wir die Leute aus der Verantwortung lassen (Zitat Kommissionspräsident). Wir sagen, wir müssen, obwohl wir allein zuständig sind zur Gesetzgebung, uns nicht mehr um die schwächeren Schülerinnen und Schüler kümmern. Wir sparen dem Bund erst noch Geld, weil die Kantone in die Lücke springen. Ich bin der Meinung, wir sollten dieses falsche Signal nicht setzen. Sie können sich darauf verlassen, dass ich mich bis zum Schluss dieser Amtsdauer, aber vielleicht dann nochmals in einer Amtsdauer, dafür einsetzen werde, dass diese allzu hohen Anforderungen nicht geführt werden. Sie haben es in der Hand, wenn Sie Mitglied eines Berufsverbandes oder einer Gewerkschaft sind, dafür zu sorgen, dass Ihre Funktionäre nicht weiterhin die Anforderungen einfach übermässig hoch ansetzen. Die Leute, die den Attest nicht machen, erhalten immer noch ein Zeugnis, das praktisch gleich viel sagt wie das Anlehrzeugnis. Es sagt nämlich, was Sie können. Und das Anlehrzeugnis ist nichts anderes. Das bestätigt nur das, was jemand in der Anlehre gemacht hat. Damit macht es überhaupt keinen Sinn, parallel zur Attestausbildung noch Anlehren zu regeln. Wir müssten dann erst noch Arbeitgeber finden, die diese Anlehre anbieten würden. Es macht sehr wohl Sinn, was wir gemacht haben im Unterschied zu den meisten Kantonen, dass dort, wo es keine Attestlehre gibt, dass wir dort die Anlehre so lange weiterführen, bis die Attestlehre geregelt ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Ich kann nur das wiederholen, was ich in der vorberatenden Kommission gesagt habe. An sich wäre Elternbildung ein wichtiges Instrument. Wir stellen aber fest, dass die vielen Elternbildungsorganisationen im Kanton genau diejenigen Eltern antreffen, die sonst schon sehr engagiert sind. Wir haben keinerlei rechtliche Möglichkeiten, andere Eltern zu veranlassen, an diesen Angeboten teilzunehmen. Wir versuchen die Organisationen durch Beratung zu unterstützen. Hier fehlt es nicht am Geld, sondern es fehlt daran, dass gewisse Eltern, die es nötig hätten, die nötige Einsicht nicht haben. Die einzige Möglichkeit besteht theoretisch, dass die Vormundschaftsbehörde auf vormundschaftliche Massnahmen in krassen Fällen verzichtet, wenn die Eltern sich an entsprechenden Ausbildungskursen beteiligen. Die Rechtsgrundlage ist aber relativ schwach dafür. Wir werden nach wie vor diese Bestrebungen unterstützen und werden die Organisationen beraten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident, Art. 17 [Berufsfachschulkommission a) Wahl]: Eine breite Abstützung der Berufsfachschulkommissionen ist von Interesse und soll neu im Gesetz verankert werden. Aus diesem Grund beantragt die vorberatende Kommission, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Organisation der Arbeitswelt für die Besetzung in der Berufsfachschulkommission explizit als Ergänzung genannt werden. Die vorberatende Kommission beantragt dies dem Kantonsrat mit 20:0 Stimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident, Art. 18 [b) Aufgaben]: Es handelt sich hier nicht um einen eigentlichen Antrag, sondern es hat sich einen Schreibfehler eingeschlichen, welcher mit einer redaktionellen Korrektur des Gesetzestextes geändert worden ist. Die Regelung entspricht übrigens dem geltenden Gesetz.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident, Art. 23 (Höhere Berufsbildung): Die Formulierung gemäss Vorlage ist insofern irreführend, als eigentlich der Markt das Angebot bestimmen sollte. Hingegen ist eine Formulierung zutreffend, wonach die Regierung über das Angebot entscheidet bzw. das Angebot festlegt. Hier geht es darum, dass die Regierung entscheidet, welche höhere Berufsbildung durch den Kanton angeboten wird und an welcher Institution. Die vorberatende Kommission stimmte dem Antrag mit 20:0 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Industrie- und Beschäftigungslandschaft der Schweiz hat sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Die zunehmende Individualisierung unserer Gesellschaft, sich auflösende traditionelle soziale Strukturen benachteiligen viele Lernende und Erwachsene und bedingen angepasste Bildungsangebote und Lernformen. Das neue eidgenössische Berufsbildungsgesetz ist seit 1. Januar 2004 in Kraft. Eine Grundbildung als wichtiges Fundament und Einstieg in die Berufswelt, eine umfassende Regelungsverbesserung der hohen Berufsbildung und zunehmende Bedeutung von lebenslangem Lernen, dem allem trägt das neue Berufsbildungsgesetz Rechnung. Mit der Vorlage des erforderlichen kantonalen Einführungsgesetzes wird nicht die duale Berufsbildung infrage gestellt, welche in unserem Kanton mit Erfolg umgesetzt wird, sondern diese wird mit einer Anpassung an die Bundesgesetzgebung gestärkt. Die vorberatende Kommission trat für die Behandlung der Vorlage über die Botschaft und den Entwurf der Regierung zu einer langen eintägigen Sitzung am 14. Dezember 2006 zusammen.

Zum Inhalt der Vorlage: Wie bereits erwähnt, sind seit dem 1. Januar 2004 das eidgenössische Berufsbildungsgesetz und die eidgenössische Berufsbildungsverordnung in Kraft. Sie bilden die gesetzlichen Grundlagen für die gesamte Berufsbildung ausserhalb des Hochschulbereiches. Weshalb ist das eidgenössische Berufsbildungsgesetz (abgekürzt BBG) revidiert worden? Nebst dem bereits erwähnten Wandel in Gesellschaft, Beruf und Arbeitswelt stehen mit dem neuen BBG im Mittelpunkt nach wie vor die berufliche Handlungsfähigkeit und die Qualifizierung für den Arbeitsmarkt. Der Strukturwandel in der Wirtschaft stellt traditionelle Berufsbilder zum Teil infrage und verlangt nach übergreifenden Lösungen. Insbesondere die Anschlussmöglichkeiten innerhalb des Berufsbildungssystems und die Durchlässigkeit zwischen praxisorientierten und allgemeinbildenden Bildungswegen müssen gewährleistet werden. Neben Bildungsmöglichkeiten im Hightechbereich und in anspruchsvolleren Segmenten der Dienstleistung sind auch Angebote für vorwiegend praktisch begabte Jugendliche erforderlich. Neue Qualifikationsnormen erleichtern den Wiedereinstieg in die Berufswelt und ermöglichen es Personen ohne Abschluss, auf Sekundarstufe 2 einen eidgenössisch anerkannten Abschluss zu erlangen. Das BBG bildet einen auf die Bedürfnisse der Berufsbildung zugeschnittenen entwicklungsoffenen Rahmen. Letztlich erklärt das BBG die Berufsbildung als Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt.

Der Vollzug der Berufsbildungsgesetzgebung liegt bei den Kantonen. Der Bund weist den Kantonen die Aufgabe zu, für ein ausreichendes bzw. bedarfsgerechtes Angebot in die berufliche Grundbildung der höheren Berufsbildung, der berufsorientierten Weiterbildung und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zu sorgen. Ferner verpflichtet er die Kantone, Massnahmen zu ergreifen, die Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorzubereiten. Das BBG umfasst neu auch die bisher der Regelungskompetenz der Kantone unterstehenden Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst. Ebenfalls dem BBG unterstellt sind die vormals in anderen Bundesgesetzen geregelten Berufe der Land- und Forstwirtschaft. Mit dem neuen BBG wird die bisherige, am Aufwand orientierte Abgeltung der Kantone durch ein leistungsbezogenes Finanzierungssystem abgelöst. Dieses sieht die Zuweisung von Pauschalbeiträgen an die Kantone vor. Der Bund vollzieht diesen Systemwechsel am 1. Januar 2008, d.h. ein Jahr vor Ablauf der Übergangsfrist von fünf Jahren, die den Kantonen für die Anpassung ihrer Gesetzgebung an Bundesrecht eingeräumt worden ist. Wie die Mittel innerhalb der verschiedenen Bereiche der Berufsbildung verteilt werden, liegt weitgehend in der Kompetenz des Kantons. Dies mit der Einschränkung, dass bei Angeboten auf dem freien Bildungsmarkt, insbesondere in der Weiterbildung, keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen staatlichen und privaten Anbietern zulässig sind. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung geht davon aus, dass Mittel an private Institutionen der Berufsbildung annähernd im gleichen Anteil an deren Gesamtaufwendungen ausgerichtet werden, wie dies nach geltendem Recht der Fall war. Der grösste Anpassungsbedarf zeigt sich also für den Kanton nicht in Bezug auf Bildungsinhalte, da diese auf Bundesebene verbindlich vorgegeben sind.

In ausführlicher Diskussion der komplexen Mechanismen liess sich die vorberatende Kommission über die vorgesehene Umsetzung detailliert informieren und von deren Zweckmässigkeit überzeugen. Nach Ansicht der vorberatenden Kommission ist das Einführungsgesetz offen formuliert, was von allen Fraktionen begrüsst wurde. So kann auf dem Verordnungsweg flexibel und innert nützlicher Frist auf die veränderten Anforderungen und Bedürfnisse der Wirtschaft reagiert werden. Nachdem die Regierung in vielen Teilen die Details in der Verordnung regeln muss, bleiben einige wesentliche Fragen oder genauer Festlegungen offen. Das Anliegen der vorberatenden Kommission hat der Vorsteher des Erziehungsdepartementes aufgenommen und zugesichert, dass der Entwurf der Verordnung nach Verabschiedung des Gesetzes allen interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet werden solle. Dies trägt auch zu einer guten Lösung und Regelung noch bestehender kritischer Punkte bei. Die vorberatende Kommission trat einstimmig auf das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung ein. Im Rahmen der Spezialdiskussion wurden einige Anträge gestellt, doch nur in wenigen Punkten hat die vorberatende Kommission Änderungen beschlossen. Die Anträge vom 14. Dezember 2006 liegen Ihnen schriftlich vor. Die Regierung hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2006 auf Einwendungen gegen diese Anträge verzichtet. Die vorberatende Kommission beantragt mit 15:0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Der Kantonsrat tritt auf das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung ein.

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
23.4.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Ergänzend bitte ich Sie zu beachten, dass seit dem 1. März 2007 der V. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege in Vollzug getreten ist. Dieser Nachtrag bringt eine Neuordnung der Rechtsmittelwege in der verwaltungsinternen Rechtspflege. Dies im Zusammenhang mit der neuen Justizverfassung, welche im Prinzip den ungeschmälternden Zugang zu gerichten, verlangt. Von der VRP-Änderung sind zahlreiche Spezialgesetze betroffen. Entsprechend waren in den Schlussabstimmungen des V. Nachtras zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege neben vielen anderen Gesetzen auch das heute noch gültige Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung anzupassen. Bei der Vorbereitung des neuen Einführungsgesetzes stammt der V. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege noch in der Beratung. Er konnte daher für das neue Einführungsgesetz noch nicht berücksichtigt werden. Dies ist nunmehr auf die Schlussabstimmung hin nachzuholen, d.h. die Bestimmung über die Rechtspflege im neuen Einführungsgesetz sind ihrerseits an die entsprechende Bestimmungen im bisherigen Einführungsgesetz wie sie im Zug der VRP-Änderungen noch angepasst wurden, anzugleichen. Eine inhaltliche Änderung ist mit der Angleichung nicht verbunden. Die Angleichung kann daher nach Auffassung der vorberatenden Kommission wie wir es im Zirkulationsbeschluss festgehalten haben durch Anträge der Redaktionskommission erfolgen. Die entsprechenden Anträge werden Sie auf den grünen Blättern der Redaktionskommission, die Ihnen vor der Schlussabstimmung ausgeteilt werden, durch eine Fussnote gekennzeichnet sind.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Präsident der Redaktionskommission, hat Korrektur zu den Anträgen: Zwar betrifft dies Art. 20 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung. Wir haben eine Praxis entwickelt die in der Redaktionskommission, dass dort wo nur juristische Personen betroffen sind die weibliche Form verwendet wird. Gestützt auf entsprechende Angaben des zuständigen Departementsvertreters in der vorberatenden Kommission sind wir davon ausgegangen, dass dies bei Art. 20 zutrifft. Nun hat der Vorsteher des Erziehungsdepartementes - ich meinte einen leicht triumphierenden Unterton herauszutonen - darauf hingewiesen, dass hier durchaus auch natürliche Personen als Anbieterinnen und Anbieter auftreten können. Unter diesen Umständen ist es klar, dass man in dieser Bestimmung sowohl im Randtitel als auch im Text von privaten Anbieterinnen und Anbietern sprechen muss.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007