Geschäft: VIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz (siehe auch 37.07.01)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.07.15
TitelVIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz (siehe auch 37.07.01)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung1.3.2007
Abschluss22.1.2008
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 27. November 2007
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 30. August 2007
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
ProtokollauszugPA Referendumsvorlage aus der Novembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2008
Aktuelle Mitgliederliste
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Schlussabstimmung152Zustimmung1Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
26.11.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
26.9.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 30. August 2007 hat sich die vorberatende Kommission zu ihrer Sitzung getroffen. Die vorberatende Kommission hat sich vor Ort im Bürgerspital über das Leistungsangebot der Geriatrischen Klinik und seine Aufgaben als Kompetenzzentrum für Betagte orientieren lassen sowie Botschaft und Entwürfe der Regierung nach der Besichtigung der Geriatrischen Klinik vorberaten.

Gestützt auf das Gesetz über die Staatsbeiträge an die Gemeindespitäler leistet der Kanton heute an Bau und Betrieb der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen 90 Prozent der Gesamtkosten. Die restlichen 10 Prozent werden von der Ortsbürgergemeinde St.Gallen finanziert. Da dieser Anteil von 10 Prozent, rund 0,9 Mio. Franken je Jahr, für die Ortsbürgergemeinde eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt und die Finanzierung von Spitälern und Kliniken Sache des Kantons und nicht der Gemeinden ist, stellte die Ortsbürgergemeinde einen Antrag auf finanzielle Entlastung. Nach der Übernahme der früheren Gemeindespitäler Flawil, Rorschach, Altstätten, Wil und Wattwil durch den Kanton hat das Gesetz nur noch für das Bürgerspital St.Gallen Bedeutung. Dieses Gesetz soll mit der vorgeschlagenen Änderung bei der Finanzierung aufgehoben werden. Die Geriatrische Klinik bleibt jedoch Bestandteil des Bürgerspitals St.Gallen und damit in der Mitverantwortung der Ortsbürgergemeinde St.Gallen. Das Verhältnis zwischen dem Kanton und der Geriatrischen Klinik wird in einer Grundvereinbarung geregelt. Zusätzlich legt die Regierung jährlich einen Leistungsauftrag und einen Globalkredit fest. Für den Globalkredit bleibt das Budgetrecht des Kantonsrates vorbehalten. Die Übernahme der vollen Finanzverantwortung für die Geriatrische Klinik hat für den Kanton zusätzlich jährliche wiederkehrende Ausgaben von rund 0,9 Mio. Franken zur Folge. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates stimmte den Anträgen der Regierung, das Gesetz über die Staatsbeiträge an die Gemeindespitäler aufzuheben und die Ortsbürgergemeinde St.Gallen finanziell zu entlasten, einstimmig zu.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
26.9.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007