Geschäft: Kinogesetz (Titel der Botschaft: Bereinigung des kantonalen Gewerberechts) [siehe auch 22.07.03 bis 22.07.12]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.07.02
TitelKinogesetz (Titel der Botschaft: Bereinigung des kantonalen Gewerberechts) [siehe auch 22.07.03 bis 22.07.12]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung21.2.2007
Abschluss22.1.2008
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 27. Februar 2007
AntragAnträge SP-Fraktion vom 24. September 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2008
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 26. November 2007
ProtokollauszugPA Referendumsvorlage aus der Novembersession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 20. August 2007
ErlassReferendumsvorlage vom 27. November 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2007Schlussabstimmung154Zustimmung0Ablehnung26
24.9.2007Art. 3bis, Art. 3ter und Art. 3quater34Zustimmung97Ablehnung49
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
26.11.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlagen sind in 2. Lesung durchberaten und gehen zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
27.11.2007Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 26. und 27. November 2007
24.9.2007Wortmeldung

Art. 3bis [Jugendfilmkommission a) Wahl], Art. 3ter [b) Prüfung] und Art. 3quater [c) Rechtsschutz]. beantragt, im Namen der SP-Fraktion die Anträge wie folgt zu formulieren:

  • Art. 3bis (neu): «Die Regierung wählt eine Jugendfilmkommission.» [Randtitel: Jugendfilmkommission a) Wahl];

  • Art. 3ter (neu) Abs. 1: «Zur Beurteilung von Gesuchen kann die Jugendfilmkommission eine Vorprüfung anordnen. Der Gesuchsteller hat den Film auf seine Kosten vorzuführen.»;

  • Abs. 2: Der Jugendfilmkommission und ihren Beauftragten ist zu den Vorführungen jederzeit unentgeltlich Zutritt zu gewähren. [Randtitel: b) Prüfung];

  • Art. 3quater (neu) Abs. 1: «Verfügungen der Jugendfilmkommission können mit Rekurs beim zuständigen Departement angefochten werden.»;

  • Abs. 2: «Im Übrigen richtet sich der Rechtsschutz nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege.» [Randtitel: c) Rechtsschutz].

Aus Sicht der SP-Fraktion ist eine Jugendfilmkommission nach wie vor notwendig. Wir gehen mit der Regierung einig, dass die heutige Form der Jugendfilmkommission überholt ist. Vor allem kleinere Gemeinden können ihren Auftrag nicht immer in dem von ihm geforderten Mass nachkommen. Es macht auch wenig Sinn, dass jede Gemeinde losgelöst von anderen betroffenen Gemeinden eine Alterslimite für Filme festlegt. Nicht einig mit der Regierung sind wir aber, deshalb die Jugendfilmkommission ganz abzuschaffen und die Verantwortung den Kinobesitzern zu übertragen. Man spricht hier von der Selbstverantwortung der Kinobesitzer. Wie zuverlässig und glaubwürdig die Selbstverantwortung sprich Selbstdeklaration ist, beweist uns die Videoindustrie. Untersuchungen zeigen, dass Gewaltspiele falsch oder nicht korrekt deklariert werden. Von Jugendschutz kann hier wohl nicht die Rede sein. Ein griffiger Jugendschutz wäre auch hier dringlich. Es ist zu befürchten, dass bei einer Abschaffung der Jugendfilmkommission eine ähnliche Entwicklung sich abzeichnen würde. Denn auf schöne Worte ist kein Verlass, wie die Videoindustrie zeigt. Es braucht ein griffiges Kontrollinstrument für den Jugendschutz. Wir beantragen deshalb dem Kantonsrat, die Schaffung einer kantonalen Jugendfilmkommission, die die Aufgaben der heutigen kommunalen Jugendfilmkommissionen übernimmt, anzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates tagte am 20. August 2007 im Haus der Wirtschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in St.Gallen. Mit dieser Auswahl des Tagungsortes wurde auch die Wirtschaftsmesse dieser Kommissionstätigkeit unterstrichen. Seit der Kommissionsbestellung hat die Präsidentin des Kantonsrates folgende Ersatzwahlen in die vorberatende Kommission vorgenommen: Kaufmann-St.Gallen anstelle von Brander-Wattwil, Würth-Goldach anstelle von Heim-Keller-Gossau. Das Wirtschaftsleitbild des Kantons St.Gallen postuliert im Leitsatz 9 zweckmässig die Regulierung. In Umsetzung dieses Leitsatzes hat das Volkswirtschaftsdepartement, das kantonale Wirtschafts- und Gewerberecht unter Einbezug der betroffenen Gewerbetreibenden systematisch auf Notwendigkeit und Vollzugstauglichkeit von Regulierungen überprüft, nach dem Motto «Wo besteht Handlungsbedarf, was brauchen wir nicht mehr?». Das Ziel der Vorlage ist, die Zahl der gewerberechtlichen Einschränkungen, Hindernisse und Belastungen zu reduzieren. Regierungsrat Keller machte dazu das Einführungsreferat und erklärte zugleich, dass die Kommissionsarbeit wegen seiner Krankheit etwas verschoben wurde. Inhaltlich betonte er, es gehe bei dieser Bereinigung um die Überprüfung von Reglementierungen oder Einschränkungen von besonderen gewerblichen Tätigkeiten, für die spezifische Voraussetzungen, Bewilligungen, Patenterteilungen usw. notwendig seien. Anlass der Vorlage seien einerseits das Wirtschaftsleitbild des Kantons St.Gallen bzw. die Standortoffensive gewesen, wonach die gewerberechtlichen Erlasse auf ihre Notwendigkeit und ihre Vollzugstauglichkeit zu überprüfen seien. Andererseits hätten zwei hängige Motionen zur Überprüfung des Wandergewerbegesetzes und des Gesetzes über Filmvorführungen zur Vorlage geführt. Diese Motionen wären behandelt worden, doch habe der Bund Anfang Jahr 2000 in beiden Bereichen zu reglementieren begonnen. Das Warten habe sich gelohnt. Das Wandergewerbegesetz kann ersatzlos aufgehoben und das Gesetz über Filmvorführungen durch ein wesentlich schlankeres Kinogesetz ersetzt werden. Die vorberatende Kommission trat einstimmig auf die Sammelvorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Entwürfe der Sammelbotschaft werden einzeln durchberaten.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die SP-Fraktion hat es selber gesagt: Die Jugendschutzkommission ist überholt. Die Überprüfungspflicht und die Aufsichtspflicht für das Eintrittsalter liegen beim Kinobetreiber. Es kann nicht sein, dass er aus seiner Verantwortung befreit wird. Wer glaubt, die Filme werden zuerst oder nur im Kanton St.Gallen oder in regionalen Kinos vorgeführt, der irrt. So ist es den Jugendlichen frei, die entsprechenden Filme auch ausserhalb des Kantons vorgängig anzuschauen. Es ist auch so, dass praktisch sämtliche Filme innert Jahresfrist auf dem freien Markt auf DVD erhältlich sind, auch für die Jugendlichen. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, von der Bildung einer Jugendkommission abzusehen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben uns bei der Vorbereitung des Kinogesetzes sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie machen wir das am besten. Wir haben uns aufgrund einer Interessenabwägung, auch aufgrund übrigens von Erfahrungen anderer Kantone, die keine solche Kommissionen mehr haben, dafür entschieden, die kommunalen Kommissionen abzuschaffen. Das ist ein Unding. Aber der Unterschied zwischen dem kommunalen und aus schweizerischer Sicht gesprochen auch der kantonalen Kommission wäre an sich sehr gering. Wir brauchen in der Schweiz von der Kinobranche einigermassen abgestützte Jugendschutznormen und entsprechende Grenzen für die Zulässigkeit zu den Filmen. Da sind wir und die Branche der Auffassung, es gibt Möglichkeiten, einheitliche Standards zu setzen, die gesamtschweizerisch gelten, sogar über die Grenze hinaus. Es gibt in Deutschland eine solche FSK, ein Kontrollorgan der Branche. Die leben gut damit. Wir haben eine Aufwandposition, wenn die Branche sich nicht auf eine einheitliche Regelung findet. Sie wird das tun, das hat sie uns zugesichert. Wenn sie das nicht findet, diese einheitliche Regelung, dann kann die Regierung Einschränkungen erlassen, insbesondere kann sie die von einer Fachstelle oder einem Branchenverband festgesetzten Zutrittsalter für verbindlich erklären. Wir sind der Auffassung, es ist hier ein gewisses Vertrauen in die Branche zu setzen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007
24.9.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Frage, wer ist erziehungsberechtigt, führte zu Diskussionen, und Korrekturvorschläge folgten im Sinn von Begleiten durch eine erwachsene Person. Dazu folgten zwei Anträge zum Thema «erziehungsberechtigt». Beide Anträge unterlagen, und die Botschaft der Regierung obsiegte. Die vorberatende Kommission beschliesst in der Gesamtabstimmung mit 21:0 Stimmen, dem Kantonsrat Eintreten auf das Kinogesetz zu beantragen. Zu Fragen, wie wir sie im Moment vorliegen haben auf dem grauen Blatt, kamen keine Anträge.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. September 2007