Geschäft: III. Nachtrag zum Steuergesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.07.21
TitelIII. Nachtrag zum Steuergesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung27.9.2007
Abschluss28.9.2008
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 89 vom 18. Februar 2008
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 89 vom 18. Februar 2008
AntragAnträge SVP-Fraktion zu Art. 8 vom 18. Februar 2008
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 14. April 2008
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 6. Februar 2008
ErlassErgebnis der 2. Lesung vom 16. April 2008
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 50 vom 18. Februar 2008
AntragAnträge der Regierung vom 12. Februar 2008
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 19. Februar 2008
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zu Art. 50 vom 18. Februar 2008
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 14. April 2008
AntragAnträge Kaufmann-St.Gallen vom 18. Februar 2008
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 89 vom 18. Februar 2008
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 65 vom 18. Februar 2008
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 19. Dezember 2007
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 34 vom 19. Februar 2008
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 4. Dezember 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2008
AntragAntrag SP-Fraktion vom 19. Februar 2008
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 48 vom 18. Februar 2008
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 19. Dezember 2007 / 6. Februar 2008
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zu Art. 48 vom 18. Februar 2008
ProtokollauszugPA Kantonale Volksabstimmung vom 28. September 2008: Ergebnis, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 28. September 2008
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2008Art. 8 Abs. 1 Bst. a97Antrag der vorberatenden Kommission56Antrag der Regierung27
19.2.2008Art. 8 Abs. 1 Bst. a45Antrag Kaufmann-St.Gallen103Antrag der vorberatenden Kommission32
19.2.2008Antrag SVP-Fraktion zu Art. 8 Abs. 1 Bst. a45Zustimmung111Ablehnung24
19.2.2008Antrag SVP- und FDP-Fraktion zu Art. 8967Zustimmung93Ablehnung20
19.2.2008Art. 89103Antrag SVP- und FDP-Fraktion56Antrag SP-Fraktion21
19.2.2008Antrag SP-Fraktion zu Art. 6543Zustimmung112Ablehnung25
19.2.2008Antrag SP-Fraktion und GRÜ-Fraktion35Zustimmung103Ablehnung42
19.2.2008Antrag GRÜ-Fraktion mit Vollzugsbeginn 1. Januar 201150Zustimmung117Ablehnung13
19.2.2008Anwendung von Art. 48 Abs. 1 Bst. a47ab 1. Januar 2009122ab 1. Januar 201111
19.2.2008Art. 48 Abs. 1 Bst. a61Antrag SP-Fraktion102Antrag GRÜ-Fraktion17
19.2.2008Ordnungsantrag Rüesch-Wittenbach auf Schluss der Diskussion126Zustimmung33Ablehnung21
19.2.2008Art. 34 Abs. 339Antrag SP-Fraktion88Antrag der vorberatenden Kommission53
19.2.2008Antrag SP-Fraktion zu Art. 32bis38Zustimmung92Ablehnung50
19.2.2008Ordnungsantrag Mächler-Zuzwil, die Frage der Kompensation am Schluss der Beratung zu diskutieren115Zustimmung22Ablehnung43
16.4.2008Schlussabstimmung114Zustimmung41Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
14.4.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
14.4.2008Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Die GRÜ-Fraktion war für Eintreten auf die Vorlage, haben aber auch klar signalisiert, falls Sie zu den Art. 48 und 50 die Vorstösse nicht angenommen werden, dass sie zum III. Nachtrag zum Steuergesetz nicht ablehnen werden.

Die GRÜ-Fraktion war bereit eine moderate Lösung zur Linderung der Doppelbelastung von Dividenden mitzutragen. Zuerst Bedingung war allerdings, dass zuerst zwingend die Familien weiter und der Mittelstand spürbar entlastet werden müssten. Wer den Bogen überspannt eine Maximallösung zugunsten seiner Klientel durchboxt und jene Kompromissbereitschaft vermissen lässt kann nicht auf die Unterstützung von der GRÜ-Fraktion zählen. Die Entlastung des Mittelstandes erachteten wir gemäss dem Tarif der Vernehmlassungsvorlage als genügend. Wünschenswert wäre gewesen die Massnahme zeitlich früher in Kraft zu setzen, was aber die Politischen Gemeinden kurzfristig vor Probleme gestellt hätten. Das haben wir aber geschluckt.

Wir sind der Meinung, dass eine intelligente Staatsführung Gesetze so ausgestalten muss, dass Personen nicht zu einem staatlich verordneten unerwünschten Handeln oder Verhalten gezwungen bzw. angeleitet werden. Stattdessen werden in diesem Bereich Schlupflöcher geöffnet und jeder Treuhänder wird seine Klienten unter dem Titel Steueroptimierung auch dementsprechend beraten. Die Zeche werden einmal mehr die natürlichen Personen, die nur über einen Lohnausweis verfügen und keine solche Abzugsmöglichkeiten haben bezahlen. Die wiederkehrenden Steuerentlastungen z.B. Steuerausfälle beim Kanton und den Gemeinden werden ab dem Jahr 2011 mit dem von diesem Rat beschlossenen Anträgen rund 540 Mio. Franken betragen. In dieser halben Milliarde sind die Entlastungen des II. Nachtrags zum Steuergesetz. Die Steuerfussreduktion ab dem Jahr 2008 und sowie des III. Nachtrags zum Steuergesetz enthalten. Angesichts dieses absehbaren Sachverhaltens, dass für Familien mit Kindern nichts mehr übrig bleiben wird und eine Entlastung schwierig wird. Die GRÜ-Fraktion plädierten deshalb für eine besonnere Gangart. Dies aus folgenden Gründen. Wir haben das bereits schon bei der Budgetdiskussion und beim Eintreten darauf hingewiesen. Hier nur drei Punkte: Es bestehen Anzeichen auf eine Abflackung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Hypothekarkrise in den USA ist jetzt klar, dass eine Präzession die Folge ist. Das wird unsere Exportindustrie stark betreffen. Im Weiteren sind noch wenig gesicherte finanzielle Auswirkungen aus dem NFA und dem neuen Finanzausgleichsgesetz vorhanden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
16.4.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Die Vorlage ist abzulehnen.

Die SP-Fraktion ist in der Februarsession 2008 zwar auf diesen III. Nachtrag eingetreten, aber mit dem klaren Ziel die Richtung der Entlastungen dieses III. Nachtragsgesetzes zu verändern. Die Debatte ist vorbei, wesentliche Veränderungen oder Verbesserungen aus unserer Sicht sind keine eingetreten. Allzu unkritisch werden derzeit Steuersenkungen und Entlastungen gefordert und auch durchgewinkt. Zeit für eine kurze Würdigung aus sozialdemokratischer Sicht.

Für die SP-Fraktion ist der III. Nachtrag nicht verträglich und verantwortungslos. Zwei Aspekte stehen im Vordergrund.

  1. Der Kanton kann sich die Ausfälle, die der III. Nachtrag bringt längerfristig nicht leisten. Die derzeitige Finanzlage darf zwar als gut bezeichnet werden, trotzdem sind die bevorstehenden Ausfälle nicht zu verkraften. Gestern in der Würdigung von Regierungsrat Schönenberger wurde seine nachhaltige Finanzpolitik gelobt. Doch mit diesem Nachtrag wurde dieser Weg der Tugend verlassen. Denn der Finanzplan zeigt klar für die folgenden Jahre steigende nicht ausser Acht zu lassende Defizite. Rund 150 Mio. Franken fehlen bis ins Jahr 2011. Dazu kommen noch die Ausfälle von rund 130 Mio. Franken aus dem III. Nachtrag des Steuergesetzes. Bis in wenigen Jahren fehlen der Kantonskasse Einnahme in der Grössenordnung von 25 Steuerprozenten. Dies ist nicht zu kompensieren, denn das Paket wird niemals derart wachtumsfördernd wirken. Diese Einnahmen werden fehlen. Sparmassnahmen sind darum vorprogrammiert und auch Denoth-St.Gallen hat erwähnt, die Wirtschaftslage ist alles andere als sicher. Damit weicht der Kanton St.Gallen von einer bisher verantwortungsvollen Finanzpolitik ab.

  2. Die Entlastungen setzen am falschen Ort an. Einmal mehr werden die Wirtschaft und die reichen Steuerzahlenden entlastet. Dabei wurden bereits im II. Nachtrag diese Kreise massiv entlastet. Doch die erneute Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen, die Senkung des Vermögenssteuersatzes und die Änderung bei der Progression entlasten die Wirtschaft und eben die Reichen insbesondere.

Die SP-Fraktion trägt dies nicht mit und lehnt deshalb den III. Nachtrag klar und deutlich ab. Nach der Vernehmlassung wurde dieses Paket auf das bereits erwähnt von der Regierung gar noch getoppt und die Einnahmenausfälle wurden deshalb noch grösser weil die Maximalprogression gesenkt wurde. Die Kompensationszahlung für Gemeinde, die dieses Nachtragsgesetz zwar unterstützen aber in diesem Ausmass nicht mittragen bzw. mitfinanzieren wollen betrachtet die SP-Fraktion deshalb als doppelbödig und kritisch. Allerdings, das möchte ich nicht verhehlen begrüsst die SP-Fraktion, die dadurch notwendig gewordene Volksabstimmung. Das obligatorische Finanzreferendum entbindet uns von der Frage das Referendum zu ergreifen. Es ist klar, mit Speck fängt man Mäuse, bzw. mit Steuersenkungen Wählerinnen. Wir aber wollen nicht so politisieren.

Entäuschen und gänzlich unverständlich ist für uns aus der SP-Fraktion die Ablehnung der zusätzlichen Entlastung von Familien und die damit verbundene Ablehnung unseres Antrags der Erhöhung der Kinderabzüge. Obwohl zeitlich etwa zur gleichen Zeit wirksam wie unser Antrag will die CVP-Fraktion lieber ein Nein in einer Volksabstimmung riskieren als dass sie jetzt in der noch alten Zusammensetzung des Kantonsrates zusammen mit der SP-Fraktion diesem Vorhaben zum Durchbruch verholfen hätte. Hier wurde eine klare Chance verpasst und die Zeichen der Zeit wohl nicht erkannt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008
19.2.2008Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es ist in der Tat so, wir kennen die Zahlen. Das sind diejenigen, die wir in der vorberatenden Kommission diskutiert haben. Deshalb bin ich der Meinung, eine Rückweisung macht wenig Sinn weil wir dieses Ausmass, so wie es jetzt vorliegt in der vorberatenden Kommission diskutiert haben. Es ist in der Tat so, dass gemäss diesem Vorschlag der vorberatenden Kommission und es zu einer Volksabstimmung kommen wird, wenn Sie dieser Kompensation zustimmen. Ich scheue die Volksabstimmung keineswegs. Und vorallem, da wir jetzt die CVP-Fraktion im Boot haben umso weniger. Wir haben Ihren Anträgen zugestimmt und ich hoffe dann auch, dass die CVP-Fraktion hier voll mitzieht, so wie das bei der Unternehemenssteuerreform II auch der Fall ist, wie es Würth-Rapperswil-Jona gesagt hat. Nur möchte ich da noch eine Klammerbemerkung hinzufügen. Die FDP-Basis stimmt dann dieser Vorlage eher zu als die CVP-Basis. Ich bitte Sie, Überzeugungsarbeit zu leisten. Dann wäre das schön. Dann gewinnen wir sie.

Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Diskussion, wie wir sie geführt haben in der vorberatenden Kommission ist richtig. Die Kompensation mit diesen beiden Teilen ist richtig.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Es erstaunt mich schon wenn die Gegner der Unternehmersteuerreform II behaupten können hier in diesem Saal, man wisse nicht über was man abstimmen. Sie haben ein Referendumskomitee angeordnet über diese Steuerreform. Sie sollten also wissen gegen was Sie antreten. Sie wissen ganz genau um welche Artikel dass es geht. Sie müssen heute nicht eine Propaganda oder eine Anti-Propaganda führen gegen die Unternehmenssteuerreform II. Wir kennen alles. Wenn das Volk am 24. Februar 2008 ja sagt, und davon gehe ich aus, dann wissen wir wie die Artikel aussehen. Sonst hätte ich dann bedenken für was, dass Sie ein Referendum ergriffen haben die SP-Fraktion, wenn sie nicht wissen um was es geht. Dann bitte ich Sie, dass jetzt aber noch nachzuholen. Sie haben noch Zeit. Die Abstimmung findet am 24. Februar 2008 statt. Sollte das Volk diese Vorlage ablehen, dann steht es klipp und klar in der Botschaft. Dann werden diese Artikel rausfallen. Wann findet dann die 2. Lesung statt? Sie findet nach der Abstimmung statt, nämlich in der Zeit zwischen 14. und 16. April 2008. Wenn Sie erfolgreich sind, dann fliegen diese Artikel alle raus. So steht es in der Botschaft. Wenn die bürgerlichen gewonnen haben, dann bleiben Sie dran. Sie können dann nochmals kommen, dass Sie dagegen sind. Jetzt können Sie doch nicht so tun, was hier gemacht wird unzulässig sei. Es wird auch argumentiert, man wisse nicht mal was dann kommen, wir wissen es genau. Wir wissen alle Artikel und deshalb ist es doch sinnvoll, dass der Kanton St.Gallen diese möglichen Änderungen die eintreten heute bereits schon diskutiert. Oder wollen Sie dann im Juni einen V. Nachtrag haben den wir diskutieren können über das genau gleiche, was wir schon diskutiert haben. Es ist doch sinnlos. Dieses Verfahren der Regierung ist absolut transparent. Sie wissen, über was sie abstimmen. Es ist auch richtig und effizient. Weil etwas steht an und das kann man einbauen, weil man später sowieso einbauen muss wenn es angenommen wird. Wenn es vom Volk nicht angenommen wird, dann fliegen alle diese Artikel raus.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte mit der Bescheidenheit einer Vertreterin einer ganz kleinen Fraktion darauf aufmerksam machen, dass die Wiedereinführung der Ausbildungsbeiträge im Naturgarten dieser kleinen GRÜ-Fraktion gewachsen ist. Es bietet sich mir selten Gelegenheit darauf aufmerksam zu machen. Heute war der Tag. Ich möchte Sie auf etwas aufmerksam machen: Sie alle haben letzte Woche in den Zeitungen den Armutsbericht des unparteiischen Bundesamtes für Statistik gelesen. Jede elfte Person in diesem Land ist arm. Ich vermute, in diesem Kanton sind es noch mehr. Viele dieser Personen sind Kinder. Armut fördert die soziale Unrast. Armut fördert die Bildungsungleichheit. Wir haben jetzt zu dritt (CVP-, SP- und GRÜ-Fraktion) die Möglichkeit da ein Zeichen zu setzen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

zieht den Eventualantrag der SVP-Fraktion zu Art. 8 Abs. 1 Bst. a zurück.

Ich habe mich zwischenzeitlich - ich muss jetzt in eigenem Namen reden - überzeugen lassen. Weil diese ganzen Konsequenzen auch bei unserer Fraktion nicht abschliessend beurteilt werden konnten. Dass die Lösung Kaufmann-St.Gallen den Vorteil hat etwas festzulegen und weitergehende Ausgleiche später allenfalls zu diskutieren und zu entscheiden. Ich ziehe den Eventualantrag zurück ausser jemand anders übernimmt ihn, weil mein gesamter Ausfall der jetzt zur Diskussion steht nur über das Steuergesetz finanziert würde und nicht auch zur Hälfte über das EL-Gesetz. Welche Lösung dann klüger ist mit Ausnahme der Konsequenz des obligatorischen Finanzreferendum so überlasse ich dem Rat. Ich persönlich werde mich für die Kompromisslösung einsetzen den Gemeinden heute etwas verbindlich zu geben und über die Differenz dann allenfalls später zu entscheiden. Damit ist der Eventualantrag von unserer Seite zurückgezogen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Dem Rückweisungsantrag an die vorberatende Kommission ist zuzustimmen.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass sich die Totalzahlen nicht verändert haben, da keine materiellen Abänderungsbeschlüsse durchgekommen sind und trotzdem erachte ich es als zweckmässig. Wenn sich die vorberatende Kommission und der Vertreter der Regierung über eine allfällig Anpassung oder Erhöhung, allenfalls auch nur einer teilweisen Kompensation, nochmals unterhalten, diskutieren und abstimmen können. Ich möchte Ihnen jetzt schon bekannt geben - das wissen auch von unserer Fraktion nicht alle Mitglieder, weil wir das über dem Mittag diskutiert und besprochen haben - sollte die Rückweisung nicht beschlossen werden, was aufgrund des materiellen Ergebnisses der Steuergesetzdiskussion denkbar ist, dann ändere ich den Antrag zu Art. 8 Abs. 1, den Eventualantrag, insofern ab, als ich einen Antrag auf 120 Prozent der einfachen Steuer stelle aber auch mit Wegfall des Ergänzungsleistungsgesetzesausgleichs. Das würde heissen, dass dies in etwa einer Kompensation von zwei Drittel der zusätzlichen Ausgaben entsprechen würde weil das offenbar eine lineare Erhöhung bzw. ein linearer Ausgleich ist. Wenn wir heute nicht dazu kommen 27 Varianten zu diskutieren, stelle ich persönlich den Antrag auf 120 Prozent, der mit einigen Fraktionsmitgliedern besprochen worden ist aber ich kann nicht sagen, dass das im Namen der einstimmigen SVP-Fraktion erfolgt. Ich wollte diese Änderung zu Art. 8 jetzt bekannt geben bevor Sie über Rückweisung abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 32bis zu streichen.

Auf diesem grauen Blatt sind eine ganze Anzahl von Artikeln aufgelistet. Es geht immer um das gleiche Thema. Nämlich um ein hart umstrittenes Abstimmungsthema, das zur Zeit in der Schweiz zur Diskussion steht. Es geht um die Unternehmenssteuerreform II. Art. 32bis basiert nämlich auf dieser neuen Bundesgesetzgebung. Wie diese Abstimmung am kommenden Sonntag ausgeht, das wissen wir noch nicht. Wir wissen, dass diese Abstimmung sehr umstritten ist. Linke und namhafte Professoren, z.B. Herr Waldburger von der Universität St.Gallen, sind der Meinung, was hier ansteht darf nicht sein. Diese Unternehmenssteuerreform sei willkürlich und verfassungswidrig. Es ist also sehr ungewiss, wie die Geschichte ausgeht. Es gibt durchaus auch KMU-Vertreterinnen und -Vertreter, die nein sagen zu dieser Unternehmenssteuerreform in der Vorlage wie sie uns jetzt unterbreitet wird. Darum erachten wir es als unzulässig, dass wir als St.Galler Gesetzgeber bereits aufbauen auf einem Gesetz auf Bundesebene, das noch gar nicht definitiv entschieden ist und schon gar nicht in Kraft ist. Legiferieren auf Gesetzen, die noch gar nicht bestehen, das darf man sich nicht leisten. Der Kanton St.Gallen kann also nicht etwas annehmen, das dann in Zukunft so sein wird und darauf aufbauen. Sondern er muss den normalen Weg einhalten, jetzt eben auf die Anpassungen verzichten, die voraussetzen, dass man weiss wie es auf Bundesebene ausgeht und diese Änderungen dann eben in einem nächsten V. Nachtrag zum Steuergesetz allenfalls vornehmen, so die Sache dann tatsächlich so läuft wie das jetzt die Regierung annimmt. Ich bitte den Kantonsrat so nachzuvollziehen und eben hier erstmals bei Art. 32bis den Streichungsantrag der SP-Fraktion zuzustimmen weil wir wie gesagt, wie die Bundesgesetzgebung dann wirklich aussieht. Die folgenden Artikel, die Sie auf dem grauen Blatt sehen, haben die gleiche Begründung. Auch hier kann man jetzt noch nicht sagen, wie man legiferieren soll weil nicht klar ist wie es auf Bundesebene dann aussieht. Wenn Sie dem Streichungsantrag zu Art. 32bis jetzt zustimmen, so werde ich dann für alle weiteren Artikel das gleiche auch wieder beantragen. Wenn Sie entgegen meiner Erwartung hier der Streichung nicht zustimmen so erübrigt es sich nachher auf die nächsten Artikel jedes Mal wieder einen Antrag zu stellen. Ich bitte Sie, nicht zu legiferieren auf Basis von etwas, das wir da noch nicht kennen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 89 wie folgt zu formulieren: «Die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften entrichten als einfache Steuer 4,5 Prozent vom steuerbaren Gewinn.»

Es besteht keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Senkung des Einheitssteuersatzes und zwar weil hier kein Bedarf ist bezüglich des Kantons St.Gallen. Ich verweise Sie auf S. 23 der Botschaft der Regierung und weise darauf hin, das Wohl Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. besser sind, aber das sind nicht die Kantone, mit denen wir uns vergleichen. Es ist der Vergleich wie die Stadt St.Gallen mit der Gemeinde Niederbüren. Es sind andere Grössenverhältnisse und der Kanton St.Gallen muss sich mit dem Kanton Zürich vergleichen. Da sehen Sie die entsprechenden Belastungen, die die Unternehmen im Kanton Zürich haben.

Die zweite Begründung sind viel zu wenige die profitieren. Ich verweise auf die Ausführungen, die Gysi-Wil schon angeführt hat. In der vorberatenden Kommission haben wir die Übersicht erhalten wie viele Unternehmen das Steuern überhaupt Gewinne erzielen wie viele dass Steuern zahlen und einen Beitrag an den Kanton und an die Gemeinden leisten. Ich bitte Sie, im Gegensatz zu Richle-St.Gallen der bei den tiefsten Einkommen diese Tatsache kritisiert, dass immer mehr arme Leute keine Steuern zahlen müssten und sich so verabschieden, dann kann ich Ihnen sagen bei den Unternehmen sind es massiv mehr Unternehmen, die keine Steuern bezahlen müssen weil sie nominell keine Gewinne erzielen. Es sind dies auf der Basis des Jahres 2007 52 Prozent der aller Unternehmungen. Da können Sie im Protokoll der vorberatenden Kommission nachschauen. 52 Prozent aller Unternehmen zahlen keine Gewinnsteuern und Sie beteiligen sich nicht an den Kosten des Kantons. Ich bitte Sie hier, auch unter dem Gesichtspunkt einigermassen Ausgewogenheit das zu berücksichtigen. Dann haben wir noch 42,5 Prozent die maximale Gewinne bis zu 50'000 Franken haben. Die steuern auch ganz wenig. Dann haben wir einzelne ganz wenige Unternehmen, die würden durch diese Senkung des Tarifs massiv entlastet. Hier möchte ich Sie auf den II. Nachtrag verweisen. In diesem Nachtrag haben wir etwa 50 Mio. Franken durch die Einführung des Einheitstarifs haben wir genau diese Unternehmen entlastet. Das genügt. In diesem Jahr kommen sie erstmals zu den Entlastungen und es reicht aus. Es braucht nicht den nächsten Schritt bereits im nächsten Jahr. Ich bitte Sie darum aus diesen zwei Gründen auf die Senkung des Tarifs von 4,5 Prozent auf 3,7 Prozent zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Zu Widmer-Mühlrüti: Ich wäre einfach froh, wenn Sie jeweils zuhören wenn wir etwas sagen. Wir messen uns überhaupt nicht an diesen sogenannten Kleinstgebilden, die ich zumindest als Kantone definiere. Nämlich Appenzell A.Rh. und I.Rh. Sondern wir messen uns mit einem Kanton Thurgau und da glauben wir, dass wir eine Konkurrenz nicht scheuen sollten und dass wir diese Konkurrenz Ernst nehmen sollten und mit denen auf gleicher Augenhöhe ein Wettbewerb führen zu können. Wenn eine Partei in ihren Inseraten schreibt, sie habe die Wirtschaft gestärkt und sie setze sich für Steuern ein, dass ist es wahrscheinlich legitim, wenn ich erwarte, dass diese Partei auch den Forderung eines Gewerbeverbandes nachkommt. Wenn Sie das nicht tut, dann muss sie sich fragen ob ihre Inserate Schall und Rauch sei oder ob es lediglich um billige Wahlkampfpropaganda geht. Das müssen Sie sich gefallen lassen. Weil sonst müssten Sie diesem Antrag zustimmen. Selbstverständlich ist es Ihnen legitim diesem Antrag nicht zuzustimmen. Aber dann bitte nehmen Sie andere Argumente in Ihre Inserate. Das haben Sie sicherlich auch. Aber tun Sie doch nicht so, als ob Sie die Partei seien, die Gewerbe stärkt usw. Dann setzen Sie auf eine andere Karte. Alles andere ist meines Erachtens nicht redlich was Sie machen. Die andere Karte mit Familien haben Sie heute Morgen gehört, anscheinend sticht die eben auch nicht ganz. Aber dazu muss ich nicht näher kommen. Deshalb bin ich ganz klar der Meinung, dieser Antrag ist erstens finanzierbar und zweitens geht es nicht darum sich an Kleinstgebilden zu messen, sondern es geht darum mit denjenigen denen wir Wettbewerb führen gleich zitieren oder etwas besser zu sein. Das ist die Absicht was wir wollen. Wir wollen etwas besser zu sein.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Die Anträge der SVP-, FDP- und SP-Fraktion sind abzulehnen.

Die erstaunen nicht. Sind wir doch auch hier in der Vorwahlzeit und die Steuerpolitik bietet eine ideale Plattform. Leider wird Steuerpolitik von zu vielen Politikerinnen und Politikern nur noch als reiner Wettkampf angesehen. Wir haben im Kanton St.Gallen stets eine Steuerpolitik betrieben, die für alle Beteiligten transparent, verlässlich, seriös und auch nachhaltig war und auch bleiben wird. Wir sind hier nicht in einem indischen Bazar. Wenn wir die Gewinnsteuerbelastung von 3,75 auf 3,5 Prozent senken muss der Kanton mit weiteren Ausfällen von über 10 Mio. Franken rechnen. Auch die Gemeinden betrifft es mit zusätzlichen 4,8 Mio. Franken. Betrachten wir die Gewinnsteuerbelastung im Vergleich zu den umliegenden Kantonen, so liegen wir doch 50 Prozent unter der Maximalbelastung wie im Kanton Zürich, 25 Prozent unter dem Kanton Schwyz und wir sind gleich wie der Kanton Thurgau oder Graubünden bzw. 0,2 Prozent über dem Thurgau. Sind das Gründe damit wir auf weitergehende Steuerausfälle verzichten wollen. Es ist nicht sinnvoll die Gewinnsteuerbelastung auf das Niveau unserer nachbarlichen Kleinstgebilde Appenzell A.Rh. und I.Rh. zu senken.

Zu Mächler-Zuzwil: Es wäre falsch die Ertragsaussichten der Unternehmen zu euphorisch zu beurteilen und in den reinen Wettkampf zu treten. Gerade Sie müssten wissen, dass zwischen riesen Gewinnen und riesen Verlusten nur wenige Monate dazwischen liegen. Die Planung der Unternehmenssteuern wird für die Zukunft nicht so einfach sein wie es viele hier beurteilen. Mit dieser Vorlage und dem Gewinnsteuersatz von 3,75 Prozent machen wir den richtigen Schritt in die richtige Richtung. Unsere Unternehmen profitierien wesentlich vom III. Nachtrag. Es profitiert auch der Wirtschaftsstandort St.Gallen. Überladen wir das Fuder nicht, so wie wir es auch heute Vormittag bei den Kinderabzügen nicht getan haben. Wir wollen den III. Nachtrag zum Steuergesetz auf das Jahr 2009 in Kraft setzen. Die CVP-Fraktion will unsere Unternehmen um einen Sechstel der Gewinnsteuern entlasten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Es ist uns bewusst, dass auch hier den richtigen Satz nicht gibt sondern es ist letztlich eine Ausmarchung von möglichen Varianten.

Zum Votum von Widmer-Mühlrüti: Ich weiss nicht genau weshalb Sie auf indischen Bazar kommen. Unsere Fraktion verhält sich konsequent. Wir hatten in der vorberatenden Kommission für den Satz von 3,5 Prozent gestimmt. Wenn wir damals eine Mehrheit hatten und Sie wissen wie viele Leute aus welchen Fraktion in einer 21er-Kommission sind, dann können Sie sich, auch wenn Sie damals gefehlt haben zusammenzählen, dass diese Mehrheit ohne CVP-Stimmen nicht zustande gekommen wäre. Wir sind konsequent. Die CVP-Fraktion hat eine neue Überlegung gemacht. Das ist legitim in der Politik. Aber zumindest sollten Sie uns nicht einen indischen Bazar vorwerfen.

Zu Hartmann-Flawil im Zusammenhang mit der Statistik. Ich bin mir bewusst, und das ist positiv, dass nicht jeder Steuersatz snwesende angesiedelte Unternehmen zum wettgehen veranlasst. Ich möchte Ihnen gerade aus dieser Statistik eine Konsequenz aufzeigen. Wenn etwa 5 Prozent der Firmen gegen 80 Prozent der Erträge erwirtschaften, dann sind es die 5 Prozent der Unternehmen zu denen wir Sorge tragen müssen. Wenn davon 1 bis 3 der ganz grossen weggehen, dann tut das weh, insbesondere beim Steuerertrag. Wenn ich das sage, dann müssen Sie sich bewusst sein, dass im Gegensatz zur natürlichen Person, wo die Wohnsitzverlegung Voraussetzung ist für ein neues Steuerdomizil in der Ebene der Grossfirmen, juristischen Personen auch gewisse Möglichkeiten über neue Holding-Strukturen in anderen Kantonen oder in anderen Ländern bestehen. Sie provozieren dann noch hier oder sind noch hier tätig aber haben plötzlich den Hauptsteuersitz einen ganz anderen Ort und dann geht es um hohe Millionenbeträge, die ausfallen wenn einzelne dieser grossen Steuerzahler weggehen bzw. den Steuersitz verlegen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 8 Abs. 1 Bst. a und Ziff. IIbis (neu) an die vorberatende Kommission zurückzuweisen.

Wir kommen jetzt gleich zu Beginn, nachdem Sie systematisch vorgehen, zu einem der Artikel, die mit der Kompensation zu tun haben. Sie haben von uns ein graues Blatt erhalten wo wir beantragen die ganze Frage der Kompensation in die vorberatende Kommission zurückzugeben. Ich möchte hier als Vertreter der SVP-Fraktion nochmals erklären. Wir sind für eine Kompensation, haben aber im Lauf der Beratungen in der Fraktion und auch aufgrund neuer Informationen und anderer Anträge gewisse Fragen uns selbst gestellt, die wir eigentlich gerne nicht allein diskutieren und beantworten möchten sondern von denen wir meinen sie lägen im Interesse des gesamten Pakets des Resultats. Wenn Sie der vorberatenden Kommission folgen, unhängig nun von der Frage wie die etwa 30 Prozent - ich rede jetzt von Art. 8 hier sind 15 Prozent drin, über das EL-Gesetz sollen eine andere Hälfte ausgeglichen werden. Wenn Sie der vorberatenden Kommission folgen, dann widersprechen Sie der Regierung. Das ist nicht grundsätzlich tragisch. Aber zumindest gibt es hier eine grundsätzliche Differenz, die auch vom Vorsteher des Finanzdepartementes vorher erklärt wurden, weshalb die Regierung für eine erste Kompensation bzw. Gesamtpaket war nachher nicht mehr.

Wir haben einen zweiten Antrag nebst unserem Eventualantrag alles über Steuergesetz zu lösen von Kaufmann-St.Gallen. Ich meine, es würde der Sache dienlich sein, wenn die vorberatende Kommission sich zwischen der 1. und 2. Lesung wenn auch bekannt, welche Ausfälle welche Mindereinnahmen durch die Vorlage wirklich entstehen sich über diese Frage nochmals unterhalten und beschliessen kann. Es gäbe auch noch Kompromissvarianten, dass eine volle Entlastung während einer gewissen Zeit ausgeglichen wird. Deshalb ersuche ich Sie hier bereits auch bezugnehmend auf Ziff. 2bis, das betrifft dann die Teilkompensation zu Lasten des Ergänzungsleistungsgesetzes, diese Frage an die vorberatende Kommission zurückzugeben. Wir haben einen formellen Antrag gestellt. Selbstverständlich wäre es einfacher wenn der Kommissionspräsident Hand bieten kann diesen Teilbereich in der vorberatenden Kommission nochmals zu beraten. Ich möchte abschliessend noch ganz klar festhalten: Es ist nicht die Angst der SVP-Fraktion vor dem Volk. Wir rufen das Volk sehr oft an. Ich kann Ihnen seit einiger Zeit aufgrund gewisser Erfahrung auch sagen, ein obligatorisches Referendum hat insbesondere den Vorteil, dass man keine Unterschriften sammeln und zählen muss. Damit ist es nicht die Angst vor der Volksabstimmung aber wir möchten zu einer Lösung kommen, die letztlich allen dient um den III. Nachtrag durchzubringen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion auf Rückweisung ist abzulehnen.

Die Fakten sind klar. Es gibt auch im Bereich der Kompensationsmassen nur zwei Bereiche in denen man wirklich auch kompensieren kann. Das sind die Anteile bei den Ergänzungsleistungen und die Anteile bei den juristischen Personen. Mit der je hälftigen Kompensation ergibt sich zumindest ein bestimmter Ausgleich bei den einzelnen Gemeinden. Verwerfungen im Einzelfall wird es immer geben. Da können wir jetzt noch lange nach einem Verteilschlüssel suchen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, die Frage der Kompensation am Schluss der Beratung der Vorlage zu diskutieren. Die Behandlung wird von Art. 8 an den Schluss der Beratungen verschoben.

Die Kompensation ist in der Tat eine schwierige Sache. Es ist insbesondere auch abhängig vom allfällig beschlossenen Ausfallvolumen des Parlamentes des Kantonsrates, die wir hier beschliessen. Deshalb stelle ich Ihnen einen Ordnungsantrag, die Diskussion Kompensation und somit Art. 8 am Schluss dieser Diskussion zu stellen in dem wir auch wissen, gibt es allenfalls eine andere Kompensationssumme als sie jetzt darliegt vom Vorschlag der vorberatenden Kommission. Dass wir dann am Schluss Art. 8 wieder diskutieren können. Wenn alles so bleibt wie es jetzt ist, dann muss ich sagen, dann haben wir eigentlich in der vorberatenden Kommission diese Diskussion geführt. Dann wäre ich eigentlich auch bereit abzustimmen. Sollte sich irgendetwas ändern, bin ich der Meinung, dass es wirklich sinnvoll wäre, das in die vorberatende Kommission zurückzunehmen und die Kompensation nochmals zu diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt, Art. 8 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «Die politischen Gemeinden, in denen die Steuerpflicht besteht, erhalten: a) 107 Prozent der einfachen Steuer von den festen Zuschlägen zu den Gewinn- und Kapitalsteuern;»

Die Argumente der Regierung auf dem roten Blatt haben sehr viel für sich. Es ist doch wohl richtig, dass die in der Botschaft aufgeführten Ausfälle nur aufgrund einer statischen Betrachtung geschätzt sind. Die Angaben über die rund 25 Mio. Franken Ausfälle für die Gemeinden, aber auch jene 19 Mio. Franken Ausfälle für den Kanton sind deshalb mit Vorsicht zu geniessen. Die Ausfälle können weniger sein aber auch tatsächlich höher ausfallen. Sowohl der Kanton wie die Gemeinden haben gleichermassen ein Interesse daran, sich nicht voreilig festzulegen. Der Antrag der Regierung dem Kantonsrat erst zusammen mit den ausserordentlichen Wirksamkeitsbericht nach Art. 64 des Finanzausgleichsgesetzes über die finanzpolitischen Auswirkungen des III. Nachtrags zum Steuergesetz zu berichten und Kompensationsmassnahmen zu beantragen macht deshalb grundsätzlich Sinn, weshalb ich Ihnen empfehle nicht dem gelben Blatt zu folgen. Allerdings berücksichtigt nun die Regierung mit ihrem roten Blatt die politische Realität meines Erachtens zu wenig. Die Gemeinden haben aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit wenig Lust allein auf eine Taube auf dem Dach zu warten. Sie wollen heute einen Spatz in die Hand erhalten. Diesem, meines Erachtens, berechtigten Interesse trägt der Vorschlag auf dem grauen Blatt Rechnung. Im Klartext bedeutet das graue Blatt dreierlei:

  1. Soll knapp die Hälfte des heute geschätzten Ausfalls der Gemeinden oder schätzungsweise gut 10 Mio. Franken mit diesem Nachtrag kompensiert werden. Die Kompensation soll entsprechend dem Ansatz auf dem gelben Blatt je etwa hälftig über dem Ertrag an den juristischen Personen und über den Anteil der Ergänzungsleistungen erfolgen.

  2. Soll gleich wie der Vorschlag auf dem gelben Blatt die Kompensation erst ab 1. Januar 2011 angewendet werden. Sie finden deshalb zum Abschnitt III betreffend die zeitliche Inkraftsetzung keinen Abänderungsantrag zum gelben Blatt. Ich ersuche Sie vielmehr bezüglich der Inkraftsetzung der Teilkompensation der Fassung auf dem gelben Blatt zuzustimmen.

  3. Soll der Rest von annähernd 15 Mio. Franken erst aufgrund des Wirksamkeitsberichts 2010 kompensiert werden. Dannzumal werden detaillierte Kenntnisse über die Ausfälle vorliegen in diesem Umfang von annähernd 15 Mio. Franken deckt sich das graue Blatt mit jenem der Regieurung auf dem roten Blatt.

Zu Ihrer Information und zur Entlastung des Kommissionspräsidenten lege ich Ihnen offen, dass ich diesen Antrag sinngemäss bereits in der vorberatenden Kommission bestellt habe und dort gegen den Antrag auf dem gelben Blatt mit 13:3 Stimmen bei einigen Abwesenheiten unterlegen bin.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Ich möchte eigentlich nicht zur Rückweisung sprechen sondern wenn hier heute beschlossen wird, dass auf eine Rückweisung verzichtet wird, dann würde ich dann zu meinem Antrag sprechen. Aber wenn Sie diese Diskussion jetzt auf die Rückweisung beschränken möchte, möchte ich da nichts dazu sagen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion auf Rückweisung ist abzulehnen.

Es gab in der ganzen Diskussion keine neuen Fakten, die wir in der vorberatenden Kommission nicht schon gehabt hätten. Dort konnten wir das diskutieren. Die vorberatende Kommission hat sich mehrheitlich ohne uns für eine Kompensation ausgesprochen. Es war auch der vorberatenden Kommission bewusst, dass wenn Ausfälle bei den Gemeinden entstehen und Kompensationen geschaffen werden nicht unbedingt die Gemeinden am meisten profitieren, die am meisten Ausfälle haben. Das ist eine Sache in sich wie die Kompensation eben weil die an einem anderen Ort greift. Das wussten wir und ich sehe jetzt nicht ein, warum wir das in der vorberatenden Kommission genau die gleichen Sachen nocheinmal diskutieren müssen. Wir werden bei der Abstimmung weiterhin dem Antrag der Regierung unterstützen und die Kompensation ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir sind der Meinung eine Kompensation ist nicht nötig wie die Gemeinden das hier wünschen. Die Gemeinden haben in der Vernehmlassung sind davon ausgegangen von einem Betrag von 82 Mio. Franken und haben das damals akzeptiert. Die Regierung hat dann in der Botschaft einen Ausfall von 107 Mio. Franken für die Gemeinden hervorgebracht. Jetzt sagen die Gemeinden, dass sei zu viel. Das würden sie nicht mittragen können. Wir gehen aber davon aus, wenn man sich in der vorberatenden Kommission nicht dagegen wehrt, dass eben diese Mehrausfälle kommen von Seiten der Gemeinden, dann heisst das doch, dass die Gemeinden das mittragen diese neuen Regelungen. D.h. wenn Sie diese Ausfälle mittragen, dass sie sie auch für sich mittragen müssen. Wo kommen wir hin wenn man Ausfälle bestimmen kann und dann sagen der Kanton übernimmt das. Das ist eine einfache Sache, aber wir sind dafür, dass die hier Ausfälle entstehen. So kann man nicht politisieren. Regierungsrat Schönenberger hat schon ein paar Mal darauf hingewiesen, dass eben die Gemeinden mit im Boot sitzen. Das muss man gemeinsam lösen. Der Kanton St.Gallen selbst hat jährlich 129 Mio. Franken dann so zu tragen. Das käme zu den 100 Mio. Franken, die durch die Steuerfussreduktion entstehen. Jährlich entstehen 120 Mio. Franken aus der letzten Revision, die ausfallen. Wir sagen immer, wir haben Geld und Erspartes. Was passiert mit diesem Ersparten? Es schmilzt wie der Schnee oder die Gletscher der Schweizerischen Alpen dahin wenn wir so mit diesem Geld umgehen. Es ist für uns klar. Wir müssen eine Lösung finden hinter der Gemeinden und Kanton stehen kann. Es geht nicht an, dass wir hier diese Kompensation in dieser Form beschliessen. Dann kommt dazu, dass in ihrer Philosophie eben auch wie Regierungsrat Schönenberger das gesagt hat, dann die Gemeinden profitieren sollen. Dann würde das auch dafür sprechen gemeinsam tragen muss man dieses Steuerpaket tragen. Wir lehnen sowohl eine Rückweisung ab.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 65 zu streichen.

Wir haben vor zwei Jahren beim damaligen Steuerrevisionsgesetz bereits diesen Vermögenssteuer gesenkt. Wir haben damals schon gefunden, dass sei die falsche Massnahmen. Denn genau in diesem Bereich glauben wir, braucht es keine Entlastung. Es geht hier um die besteuerten Vermögen. Dort haben wir ganz klar eine andere Idee. Die haben wir vor zwei Jahren auch Kund getan.

Zwei Jahre später kommt schon der nächste Schritt diese Steuer wieder zu senken und so wird das wahrscheinlich flott weitergehen. Das wollen wir nicht. Bei der Aufzählung vorher von Regierungsrat Schönenberger, wo man noch Geld hernehmen könnte um eben z.B. diese Kinderabzüge zu finanzieren ging dieser Betrag z.B. verloren. Es sind 27,4 Mio. Franken. Noch eine mehr als ich hier geschrieben hatte. Es gibt keinen Grund die Vermögenden um weitere 27,4 Mio. Franken Steuern jährlich zu erleichtern. Der einzige Effekt, den wir damit bekommen ist, dass die Steuerspirale ohne positiven Effekt nach unten dreht. Bei der nächsten Rezession - die scheint nicht mehr sehr fern zu sein - fehlt dem Kanton und den Gemeinden Geld. Das einzige Mittel wird dann sein, die Steuerfüsse zu erhöhen und wer wird dann sagen wir sollten das Steuergesetz anpassen und die Vermögenssteuer wieder erhöhen. Niemand wird das bringen. Darum sind wir dagegen, dass jetzt wiederum auf diesen Betrag bei den Vermögen der Promillesatz um 2 Promille gesenkt werden sollte. Ich bitte Sie, jetzt nicht diesen Schritt zu tun und unseren Antrag zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Ich bitte Sie, 3,75 Prozent zuzustimmen.

Nachdem nun Mächler-Zuzwil das zweite Mal in die Wahlkampftasten gegriffen hat komme ich nicht umhin nun doch noch einige Dinge klar zu stellen. Zum Einen finde ich es extrem bedauerlich, dass man nicht von Ihrer Seite zuerst einmal an den nächsten Sonntag denkt, wo wir gemeinsam eine sehr wichtige, für das Gewerbe eine enormwichtige Vorlage durchbringen sollten. Das einfach einmal als Vorbemerkung. Wir sollten uns auf das gemeinsame auch konzentrieren und nicht wegen 3,75 oder 3,5 eine Prestige-Diskusion über die richtige Wirtschaftspolitik in diesem Kanton führen. Ich bitte Sie, das zu bemerken bei Ihren Angriffen, die ich als völlig debaziert und unnötig betrachte. Bei dieser KMU-Reform die nächsten Sonntag zur Abstimmung gelangt, hat nota bene die CVP-Fraktion die Federführung. Offenbar sind wir dort gut genug als KMU-Partei. Wir machen das mit Überzeugung weil wir das für richtig halten und ich bitte Sie das ganze zu sehen und nicht nur einen Teil davon. Die Diskussionskultur in unserer Fraktion ist nicht so, dass wir auf Parolen von Gewerbe oder anderen Verbänden warten und dann uns in die Rolle von Befehlsempfänger begeben. Wir nehmen das entgegen, würdigen das, wägen ab, überlegen was es bringt für diesen Kanton für die Gesamtheit dieses Kantons und Sie haben jetzt dreimal gesagt, dass was der Gewerbeverband uns erzählt ist richtige Wirtschaftspolitik. Ich möchte das im Raum stehen lassen, aber ich möchte immerhin sagen, dass unsere Gespräche mit den Unternehmern und wir haben auch zahlreiche Unternehmern in dieser Fragen, ergeben eben auch, das Fiskalpolitik immer ein Teil der Wirtschaftspolitik ist. Zwar ein sehr wesentlicher Teil aber das eben so wichtig ist Verkehrspolitik, das eben so wichtig ist, Bildungspolitik und in all diesen Bereich muss dieser Staat auch Mittel haben um diese Ansprüche der Wirtschaft zu erfüllen und diese abzudecken. Ich bitte Sie doch, hier das Ganze zu sehen und nicht nur einen Teil des Ganzen. Sie haben gesagt, es sei Ihnen schleierhaft wieso wir hier nicht ein Zeichen setzen wollen. Das ist ein beliebtes Argument in der Politik. Man will Zeichen setzen. Mir ist es viel wichtiger ob unsere Handlungen wirksam sind und nicht ob wir Gesetzgebung machen im Sinn von Zeichen setzen. Wir brauchen wirksame Politik, auch im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Viel schleierhafter ist es mir, wieso ausgerechnet der Gewerbeverband und diesen Antrag präsentiert. Viel eher müsste die Industrie- und Handelskammer einen solchen Antrag platzieren weil gerade die grossen Unternehmen im Wesentlichen das Steuersubstrat bei den juristischen Personen generieren und nicht die kleinen und auch nur sehr bedingt die mittleren Unternehmen. Diese Schichtung wurde vorhin der Debatte schon ausführlich dargestellt. Erst auf Nachfrage hin, hat dann die IHK gesagt, ja natürlich wir nehmen auch 3,5 Prozent. Wenn das ein ganz grosses und schwerwiegendes Thema gewesen wäre, dann hätte die IHK mit Sicherheit mit aller Vehemenz gesagt, dass die Regierungsvorlage nicht genügt und dass man hier auf parlamentarischer Ebene nachbessern muss. Dies ist nicht passiert. Die IHK hat nach meinem Kenntnisstand die Vorlage der Regierung im Grundsatz für gut befunden und man soll jetzt einfach nicht so tun als sei das eine Frage der Wirtschaftsfreundlichkeit oder Wirtschaftsfeindlichkeit ob man jetzt für 3,75 oder 3,5 sich entscheidet. Sie haben gesagt, wir sollen auf gleicher Augenhöhe mit dem Kanton Thurgau in diesem Steuerwettbewerb mitmachen. Das ist gerade 3,75. In diesem Sinn bitte ich Sie, bleiben Sie etwas gelassener trotz vor Wahlkampfzeiten, glaube ich, können wir auch dieses Thema vernünftig miteinander diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Ich möchte daran erinnern, dass wir bereits in der vorberatenden Kommission darauf hingewiesen ist, dass es absolut unüblich ist, bevor eine Abstimmung in einer Woche durchgeführt wird, dass man all diese Punkte in diese Gesetzgebungsverfahren aufnimmt. Ich erinnere Mächler-Zuzwil daran, wir haben ganz deutlich gesagt. In diesem Rat ist es immer wieder üblich, dass man 1. und 2. Lesungen in der gleichen Session machen. Wir haben euch gesagt, dass in der Frühjahrssession 2008 1. und 2. Lesung über die Abstimmung der Unternehmensreform - sofern es erfolgreich ist - durchgeführt werden kann. Es gibt keine Verzögerung. Aber es ist der politische Anstand, der es bedingt, dass wir auch zuerst abwarten was das Volk sagt und die das anschliessend das umsetzen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Bereits im II. Nachtragsgesetz wurden die Gewinnsteuern massiv gesenkt für die grossen Unternehmen. Wenn jetzt auf 3,75 runter geht dann ist das eine glatte Halbierung für die grossen Unternehmen. Ich denke, das ist nicht notwendig. Wir sehen auch im internationalen und interkantonalen Vergleich, dass der Kanton St.Gallen ein sehr attraktiver Kanton für Unternehmen ist. Wir sind da im Raiting weit vorne, auch international gesehen. Diese Zahlen wurden erst kürzlich wieder publiziert. Es ist also nicht notwendig hier noch weiter zu gehen vom jetzigen Gesetz her und sicher nicht weiter als die Regierung vorschlägt. Das ist das Augenmass verloren auch wenn gesagt wird, es sei eine Investition. Ich erwarte dann aber auch von der SVP-Fraktion, dass in anderen Bereichen dann auch wieder investieren will wenn wir investieren wollen. Steuerpolitik, es wurde von Widmer-Mühlrüti erwähnt, wird zusehends zum Wettkampf. Das teile ich, das ist nicht sinnvoll weil dieser Wettkampf führt daz, dass die Spirale immer mehr nach unten geht und am Schluss immer weniger Steuern bezahlen werden.

Zu Richle-St.Gallen: Auch Menschen, die an der Armutsgrenze bezahlen Gebühren wie das Unternehmen, die keine Steuern zahlen auch tun. Ich denke, es ging hier um die Steuern und nicht um Gebühren und beim Mitmachen beim Staat. Ich denke, das ist ganz wichtig. Die Unternehmen haben sehr gute Rahmenbedingungen in unserem Kanton und es ist nicht allein der Steuerfuss, auch wenn das jetzt im vorherigen Votum von Blum-Mörschwil sehr stark hervorgehoben wurde.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir haben jetzt die Gelegenheit den Tatbeweis zu erbringen. Ist für Sie Familienförderung wirklich ein ernsthaftes Anliegen? Man soll das Fuder nicht überladen. Dieser Meinung bin ich auch. Die Frage stellt sich, was man auf das Fuder legt? Entlastungen für Familien oder Entlastungen für besser Verdienende, Vermögende und Unternehmen. Was ist Ihnen hier in diesem Saal wichtiger. Wenn beides zusammen zu viel sein sollte, dann hoffe ich, dass die Entlastungen von Familien vorziehen und den Rest zurückstellen. Ich bin selber Familienvater von drei schulpflichtigen Kindern und weiss welche Verantwortung man trägt. Ich weiss auch, welche Kosten damit verbunden sind. Obwohl die CVP-Fraktion unsere ähnlich gelagerte Initiative nicht unterstützte, hindert dies mich jedoch nicht daran Ihre Forderung nun mehr zu tragen. Es geht um die Sache. Oder irre ich mich da? Aus diesem Grund unterstütze ich die Forderung der CVP-Fraktion die Kinderabzüge um 50 Prozent zu erhöhen. Wenn wir dies mit dieser Vorlage nun tun können, dann sollten wir dies auch tun. Gemeinsam können wir jetzt der Bevölkerung zeigen wer die Anliegen der Familien vertritt. Ohne Kinder hat die Schweiz keine Zukunft und die Unternehmen haben keine Zukunftsperspektiven.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 89 wie folgt zu formulieren: «Die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften entrichten als einfache Steuer 3,5 Prozent vom steuerbaren Gewinn.»

Eine Reduktion anstatt auf 3,75 Prozent wie in der Botschaft beantragt auf 3,5 Prozent war bereits in der vorberatenden Kommission gestellt und an der ersten Sitzung gutgeheissen worden. Unsere Fraktion möchte mit dem nochmaligen Antrag auf 3,5 Prozent auch ein Zeichen setzen für den Wirtschaftsstandort St.Gallen. Ich möchte auch hier über die zusätzlichen Ausfälle etwa 4,5 Mio. Franken einfache Steuer dann am Schluss in einer Gesamtbeurteilung über allfällige Kompensationen zugunsten der Gemeinden diskutieren und entscheiden können.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

In Ergänzung zu Mächler-Zuzwil:

  1. Dass es angepasst würde wenn, ist geschrieben und gesagt;

  2. Wäre es ein Schildbürgerstreich, wenn man jetzt die ganze Vorberatungen gemacht hat, jetzt hinauskippt und dann ein eigenes Nachtrag zu setzen macht;

  3. Zu Blumer-Gossau: Ich erachtet Sie als sehr erfahrenen Politiker. Dass Sie gerne obsiegen. Das glaube ich Ihnen. Aber seien Sie ehrlich. Nicht wenn der Rat gegen Ihre Erwartung anders entscheidet. Wenn er gegen Ihren Antrag anders entscheidet - Sie wissen wie der Rat entscheiden wird.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion):

Wie weit soll der Steuerwettbewerb gehen? Was soll der Steuerwettbewerb bezwecken? Nützt oder schadet er der Wohlfahrt unseres Kantons und der Schweiz? Wird sich die Schere zwischen Arm und Reich sich weiter öffnen oder nicht? Es stellen sich die gleichen Grundsatzfragen, wie sie sich schon beim II. Nachtrag zum Steuergesetz gestellt haben.

Die Spirale wird sich so weiter drehen. Statt eines Vorteils für irgend ein Kanton werden alle Kantone dieselben Nachteile zu erleiden oder auszuhalten haben und dennoch sind sie gesetzlich verpflichtet gute staatliche Leistungsangebote zur Verfügung zu stellen. Es ist in den letzten Jahren in verschiedenen Studien nachgewiesen worden, dass Unternehmen, wenn sie einen Standortentscheid zu fällen haben nicht in erster Linie auf die steuerliche Belastung schielen. Das ist ein Nebenpunkt, der in fünfter oder sechster Priorität ebenfalls berücksichtigt wird aber das ist einfach nicht der standortentscheidende Faktor. Das kann man nicht genug betonen.

Bereits die Diskussionen um das neue Steuergesetz in den Jahren 1997 und 1998 und beim II. Nachtrag zum Steuergesetz wurden unter dem Titel «Standortattraktivität» geführt. Mit dem neuen Steuergesetz sollte damals der Kanton St.Gallen nachhaltig als Standort gestärkt werden. Was ist geschehen? Es wäre meines Erachtens mehr als angezeigt einmal Inne zu halten und uns zu überlegen ob wir dieses Ziel tatsächlich erreicht haben. Wir würden dann sehen, dass eben nicht der Standort des Kantons St.Gallen gestärkt wurde sondern alle anderen Kantone vergleichbare Revisionen durchgeführt haben und der Kanton St.Gallen heute wieder am gleichen Ort steht wie eben vor der letzten Revision. Dies wird in dieser Vorlage ja auch betätigt. Dies allerdings mit rasch schwindenden Mitteln um seine Aufgaben erfüllen zu können.

Die GRÜ-Fraktion plädiert deshalb für eine besonnenere Gangart, die aus folgenden Gründen (darauf habe ich anlässlich der Budgetdebatte hingewiesen):

  • Anzeichen einer Abflachung der wirtschaftlichen Tätigkeit;

  • Noch wenig gesicherte finanzielle Auswirkungen aus dem NFA und dem FAG;

  • Falls die vom Bund beschlossene Spitalfinanzierung in Rechtskraft erwächst, steigen die Spitalkosten für den Kanton um 50 bis 60 Mio. Franken je Jahr an;

  • Die geplanten Spitalinvestitionen werden rund 480 Mio. Franken kosten;

  • Allfällige Teilfinanzierung des Stadttunnels in Rapperswil-Jona 250 Mio. Franken. Ich frage mich, wie sollen sie das machen? Wollen Sie eine 50prozentige Steuererhöhung machen?

  • Allfällige Mehrbelastungen aus der geänderten Aufgabenteilung zwischen den politischen Gemeinden / Kanton;

  • ie gesteigerte Investitionstätigkeit wird zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Abschreibungen führen (in der Grössenordnung von 80 Mio. Franken jährlich in der laufenden Rechnung führen).

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass jede zu hohe Steuerfusssenkung der Handlungsspielraum für tarifarische Steueranpassungen erheblich geschmälert worden ist. Die durch die Unternehmenssteuerreform II des Bundes entstehenden Steuerausfälle von rund 1 Mrd. Franken beim Bund und Kantonen werden durch den Zuzug von Unternehmen nicht mehr wettgemacht werden können. Zudem wird dies dazu führen, dass der Bund noch mehr Aufgaben an die Kantone delegieren wird.

Der Grundsatz «Dividende statt Lohn» ist zudem problematisch; er erlaubt den Firmeninhabern, ihr Salär an den Sozialversicherungen vorbei zu beziehen. Es ist alles eine Angelegenheit des Masses. Zudem sollte eine intelligente Staatsführung Gesetze so ausgestalten, dass Personen nicht zu einem staatlich verordneten, unerwünschten Handeln oder Verhalten gezwungen bzw. angeleitet werden. Stattdessen werden in diesem Bereich Schlupflöcher geöffnet und jeder Treuhänder wird seine Klienten unter dem Titel Steueroptimierung auch dementsprechend beraten. Die Zeche werden die natürlichen Personen, die nur über einen Lohnausweis verfügen und keine solchen Abzugsmöglichkeiten haben, bezahlen. Die wiederkehrenden Steuerentlastungen, sprich Steuerausfälle beim Kanton und den Gemeinden werden ab dem Jahr 2011 mit den von der vorberatenden Kommission beschlossenen Anträgen rund 540 Mio. Franken betragen. In dieser halben Milliarde sind die Entlastungen des II. Nachtragsgesetzes zum Steuergesetz (ab 2007/08), die Steuerfussreduktion ab 2008, sowie des III. Nachtrag des Steuergesetzes (gestaffelt ab 2009 bis 2011) enthalten. Angesichts dieses Sachverhalts ist es absehbar, dass für Familien mit Kindern nur noch die Brosamen übrigbleiben und sie durch moderate, höhere Kinderabzüge nicht mehr entlastet werden dürften.

Die GRÜ-Fraktion ist bereit, eine moderate Lösung zur Linderung der Doppelbelastung von Dividenden mitzutragen. Zuerst müssen aber zwingend die Familien weiter und der Mittelstand spürbar entlastet werden. Wer den Bogen überspannt, eine Maximallösung zugunsten seiner Klientel durchboxt und jede Kompromissbereitschaft vermissen lässt, kann nicht auf die Unterstützung der GRÜ-Fraktion zählen. Die Entlastung des Mittelstandes war an sich mit dem Tarif gemäss Vernehmlassungsvorlage genügend. Wünschenswert wäre gewesen, diese Massnahme zeitlich früher in Kraft zu setzen, was aber die politischen Gemeinden kurzfristig vor Probleme gestellt hätte. Die GRÜ-Fraktion wird deshalb in der Spezialdiskussion Anträge dazu stellen.

Die GRÜ-Fraktion unterstützt:

  • die Streckung des Einkommenssteuertarifs natürlicher Personen, und zwar wie er in der Vernehmlassungsvorlage;

  • den vereinfachten Quellensteuerbezug;

  • alle Änderungen, die gestützt auf Bundesrecht zwingend bei den natürlichen und juristischen Personen umgesetzt werden müssen;

  • Aufschub der Wertzuwachsquote bei der Übertragung von Grundstücken vom Geschäfts- ins Privatvermögen, soweit letzteres der Altersvorsorge dient;

  • die vorgesehene steuerliche Erleichterung der Nachfolgeregelung von Unternehmen im Rahmen des Generationenwechsels;

Die GRÜ-Fraktion ist für eintreten und wird zu den Art. 48 (Erhöhung der Kinderabzüge) und Art. 50 (Steuersatz) Anträge stellen. Sollten diese Anträge keine Mehrheit finden, so wird die GRÜ-Fraktion den III. Nachtrag zum Steuergesetz ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion Art. 48 Abs. 1 Bst. a (neu im Nachtrag) wie folgt zu ändern:

«Ziff. 1: Fr. 7'200.– für jedes unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehende Kind, das noch nicht schulpflichtig ist;

Ziff. 2: Fr. 9'200.– für jedes unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehende oder volljährige Kind, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht;»

Es ist viel über diesen Artikel geredet worden. Fässler-St.Gallen hat inhaltlich sehr viel gesagt. Ich will das nicht wiederholen, allerdings ohne die ideologischen Bemerkungen von links und von rechts. Es geht hier um mit der Entlastung der Familien. Übrigens haben wir uns von der GRÜ-Fraktion kongruent verhalten bereits schon in der Vernehmlassung haben wir gesagt, wir wollen die Familien mehr entlasten. Ebenso Mittelstand. Wir waren aber mit der vorgeschlagenen Lösung des Einkommenssteuertarifs einverstanden wer in der Vernehmlassungsvorlage gewesen ist. Was wollen die Anträge? Art. 48 Ziff. 1 einer Erhöhung der Kinderabzüge von Fr. 4'800.- auf Fr. 7'200.- und bei Ziff. 2 von Fr. 6'800.- auf Fr. 9'200.-. Das ist zu sehen mit Art. 50. Das muss man miteinander sehen. Sie sehen unten die Auswirkungen in finanzieller Art. Warum einer Erhöhung der Kinderabzüge. Ich habe das bereits schon im Eintreten gesagt. Im Jahr 2011 wird das vermutlich aufgrund der konjunkturellen Lage und aufgrund der Verpflichtungen des Kantons zu Engpässen kommen und da werden für die Familie nur noch die Brosamen übrigen bleiben. Zudem kommt noch etwas hinzu. Der Bund wird beschliessen, dass die Mehrwertsteuersatz auf 6,4 Prozent erhöht werden und d.h., dass die Familien dann natürlich mehr an die Kasse kommen als die ohne Kinder. Politik der Nachhaltigkeit ist auch Familienpolitik und Familienpolitik sollte in diesem Kanton auch Standortpolitik sein. Denn wer die Familien fördert, der wird auch erreichen, dass im Kanton St.Gallen im Vergleich zu anderen Kantonen mehr Kinder hat und das ist für das langfristige Überleben wichtig. Um überdies werden die mittleren Einkommen proportional stark entlastet. Vor allem diejenigen, die dann Kinder haben. Das zeigt eine Berechnung.

Sie sehen, gleichzeitig wollen wir das Fuder der ganzen Vorlage nicht überladen und stellen deshalb auch zu Art. 50 Abs. 1 den Antrag, den Sie ebenfalls auf dem grauen Blatt haben, den Steuertarif vom Einkommen auf diese Sätze zurückzunehmen, wie es die Vernehmlassungsvorlage vorgegeben hat. Insgesamt ist mit 2,5 Mio. Franken zulasten des Kantons und mit 3,5 Mio. Franken zulasten der Gemeinden zu rechnen wenn man Art. 48 und Art. 50 gegeneinander aufliegt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
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Würth-Rapperswil-Jona hat zu Gelassenheit aufgerufen. Auch das mag eine Tugend sein. Allerdings wissen wir schon von den alten Griechen her, dass es vier klassische Kardinaltugenden gibt. Die christlichen Kirchenväter haben dann noch drei dazu gefügt, die interessieren hier nicht. Das wären die Karitas, die ist schon verstaatlicht, der Fides, der Glaube und ??? ist die Hoffnung. Ich rede nicht von diesem christlichen Kardinaltugenden sondern von den Klassischen. Nach Aristoteles und Plato. Die Prodenzia die Weisheit. Fortitudo, die Tapferkeit. Justizia, die Gerechtigkeit. Darüber sprechen wir dann beim IV. Nachtrag. Und die Temperanzia, das Masshalten. In diesem Zusammenhang mit den Anträgen, die jetzt zu diskutieren sind interessieren vorallem die Weisheit und das Masshalten. Die Weisheit weshalb? Die Frage, und das wird immer zu wenig diskutiert, auch im politischen Bereich ist, wie man Unternehmen besteuert. Wir sprechen nur von einem Segment der Unternehmungen. Nämlich von jenen, die in der Rechtsform der juristischen Personen Geschäfte tätigen. Im Gewerbeverband des Kantons St.Gallen, Sie müssen mich korrigieren wenn es nicht stimmt, sind 90 Prozent der Mitglieder nicht in der Form juristischer Personen tätig. Sondern entweder als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaften. Wir sprechen also, wenn man aus der Sicht des Gewerbeverbandes es betrachtet von diesen 10 Prozent in der Rechtsform einer juristischen Person. Deshalb war auch ich etwas überrascht, dass die Forderung nicht von der IHK sondern vom Gewerbeverband. Bei der IHK ist natürlich der Anteil an jenen mit juristischen Rechtsform wesentlich höher. Jetzt geht es um die Frage der steuerlichen Gleichbehandlung zwischen Einzelunternehmen oder Personengesellschaften auf der einen Seite und juristischer Personen auf der anderen Seite. Wir haben, ich erinnere daran, mit dem II. Nachtrag spürbar die sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung der Anteilseigner reduziert. Eben auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung der rechtsformneutralen Betrachtung der Unternehmensbesteuerung. Die Regierung hat diese Überlegungen auch gemacht. Jetzt mischen sich natürlich wettbewerbspolitische Fragen mit denen der Gerechtigkeit der Gleichbehandlung. Ich bin nicht ganz sicher wo die Grenze ist. Ich behaupte das auch nicht wo nun eine rechtsungleiche Behandlung gegenüber den Einzelunternehmern und den Personengesellschaften erfolgt. Aber wir sind in einem relativ kritischen Bereich. Das werden dann die bundesgerichtlichen Urteile in Sachen Zürich und Basel Land ergeben im Zusammenhang mit den Diskussionen in jenen Kantonen über die Milderung der sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung. Ich greife dem nicht vor, aber wir sind in einem relativ kritischen Bereich. Deshalb hat die Regierung folgende Überlegung angestellt. Wir können, da sind wir uns auch mit den Antragsstellern einig, uns nicht messen mit teilweise exotischen Produkten in Kantonen, die wenig öffentliche Leistungen im Bildungs- und Gesundheitswesen. Aber wir machen uns anheuschig konkurrenzfähig zu sein gegenüber einem Kanton Zürich, Thurgau. Da war die Überlegung die, man kann zwar noch etwas dazugeben damit man dann unter diesen 12 Prozent des Kantons Thurgau liegt aber die Überlegung ist Nahe, übermorgen wird ein Vorstoss im Thurgauer Parlament verlangen, dass man dort nochmals etwas darunter geht und dass kann nicht der Sinn einer positiven Beurteilung des Steuerwettbewerbes sein. Sie wollen meines Erachtens keinerlei Unternehmen, ob Sie jetzt 12,2 Prozent belasten oder 12 Prozent haben. Aber Sie haben auch keine Abwanderung im Bezug auf diese Kantone zu befürchten. Da gibt es wenig Sinn den Wettbewerb noch zusätzlich anzuheizen. Wir liegen spürbar unter dem Kanton Zürich. Wir haben auch nicht dieses Leistungsangebot wie der Kanton Zürich. Der Kanton Zürich hat andere Wettbewerbsvorteile vorzuweisen. Es ist auch interessant, dass ein Google nicht in Appenzell I.Rh. oder im Kanton Thurgau sich ansiedelt. Auch nicht im Kanton Schwyz sondern im Kanton Zürich. Obwohl die steuerliche Belastung im Kanton Zürich spürbar höher liegt. Das war die Überlegung der Regierung. Es gibt natürlich jetzt eine finanzpolitische Überlegung. Mit den Anträgen der Regierung und der Mehrheit der vorberatenden Kommission haben wir - man darf jetzt nicht mehr von Steuerausfällen reden sondern von Investitionen glaube ich - Investitionen in diesem Bereich Kanton und Gemeinde zusammen von 29,3 Mio. Franken. Wenn Sie den Anträgen der SVP-Fraktion und FDP-Fraktion zustimmen erhöhen Sie das um 15,6 Mio. Franken für alle Beteiligten. Nämlich beim Kanton 9,72 Mio. Franken, bei den Gemeinden 4,8 Mio. Franken und bei den Kofessionsteilen, die sind hier auch noch beteiligt, von 1,08 Mio. Franken. Das wären die Auswirkungen der Zustimmungen. Wenn Sie jetzt nochmals die zwei Kardinaltugenden der Weisheit und des Masshaltens nehmen, dann sehen Sie, dass wahrscheinlich die Regierung mit ihrem Antrag nicht schlecht liegt, würde ich jetzt einmal ohne Übertreibung sagen. Ich bin froh, dass jetzt wenigstens der Antrag nicht gestellt auf 3,25 Prozent wie er noch im Eintretensvotum erwähnt worden ist. Aber ich glaube nicht, dass sich das lohnt, diese zusätzlichen 15,6 Mio. Franken, nur um beim Kanton Thurgau diese 0,2 Prozent Gesamtbelastung zu unterschreiten. Da bin ich überzeugt. Wenn es dort gleiche Mehrheiten hat im Thurgauer Parlament wie hier könnte sogar noch sein. FDP- und SVP-Fraktion zusammen im Kanton Thurgau, dass sie übernächste Woche eine Vorlage provozieren, die dort auch nochmals 0,2 Prozent senkt. Das kann nicht der Sinn eines Steuerwettbewerbes sein. Ich bitte Sie, der Mehrheit der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion nimmt erfreut zur Kenntnis, dass ihre jahrelangen Anstrengungen und Interventionen Früchte tragen und die Bewegung im st.gallischen Steuerbereich anhält. Die SVP-Fraktion begrüsst weitere Steuerentlastungen für natürliche und juristische Personen im Kanton St.Gallen und ist deshalb für Eintreten auf den III. Nachtrag zum Steuergesetz, lehnt jedoch den IV. Nachtrag als grundsätzlichen Überlegungen ab um kein Präjudiz zu schaffen. Dass aber im III. Nachtrag zum Steuergesetz bereits wieder grössere Anpassungen an das Bundesrecht notwendig werden, bestätigt die schrittweise Entmündigung der Kantone auch im Steuerbereich. Wir bedauern aber, dass St.Gallen auf den Steuerwettbewerb bloss reagiert anstatt in gewissen Bereichen aktiv die Führung zu übernehmen was bei dynamischer Einschätzung angezeigt und zu verantworten wäre. Deshalb überlassen wir diesen Schritt der neu zusammengesetzten Regierung in der Amtsdauer 2008/2012 mit erstmals einem SVP-Vertreter. Wir sind nämlich überzeugt, dass sich weitere Entlastungen im Steuerbereich trotz grösserer Mindereinnahmen durch den II. Nachtrag auf das Jahr 2007 durch die von unserer Fraktion initiierten auf 2008 realisierten Steuerfussreduktion um 10 Prozent und durch den III. Nachtrag mit gestaffeltem Inkrafttreten, dass sich also solche weitere Entlastungen rasch aufdrängen werden und finanziell auch verkraftbar sein werden. Erinnert sei in diesem Zusammenhang weiterführende Zahlungen der schweizerischen Nationalbank an den Kanton St.Gallen in der Grössenordnung der auf das Jahr 2008 beschlossenen Steuerfussreduktion sowie an den zu erwartenden Ertragsüberschuss in der Staatsrechnung 2007 mindestens im hohen zweistelligen Millionenbereich. Voraussetzung für den Erfolg ist aber, dass auch bei den Sparanstrengungen nicht nachgelassen wird. So enthält bereits der III. Nachtrag noch einen gewissen Spielraum für punktuelle Verbesserungen. Die SVP-Fraktion beantragt die Reduktion des Gewinnsteuersatzes bei den juristischen Personen anstatt auf bloss 3,75 auf 3,5 Prozent wie es von der vorberatenden Kommission zunächst ebenfalls vorgesehen war. Im Weiteren unterstützen wir auch den von der vorberatenden Kommission beschlossenen Wegfall der betragsmässigen Limitierung der Reduktion beim steuerbaren Eigenmietwert. Gerade bei der Besteuerung des Grund- und Wohneigentums besteht nach Ansicht der SVP-Fraktion zusätzlicher Handlungsbedarf. Erwähnt sind die Grundsteuer, die Handänderungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer. Um aber das heutige Fuder nicht zu überladen verzichten wir auf zusätzliche Anträge. Vielmehr sollen diese Punkte in einem kommenden Nachtrag zum Steuergesetz behandelt werden. Bei den erwähnten Schritten II. und III. Nachtrag sowie generelle Steuerfusssenkung handelt es sich nach Ansicht unserer Fraktion nicht um Steuergeschenke sondern um notwendige Entlastungen. Mit anderen Worten, um den Abbau des staatlichen Raubzugs auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler speziell den Mittelstand in unserem Kanton. Deshalb begrüssen wir ausdrücklich die Reduktion, dass Tarifs der Einkommenssteuer. Noch einige Ausführungen zur Kompensation der zusätzlichen Mindererträge der politischen Gemeinden durch den Kanton. Die SVP-Fraktion unterstützt vorbehaltlos eine Kompensation auch um die Akzeptanz der Vorlage zu erhöhen. Der Beschluss der vorberatenden Kommission eine volle Kompensation ohne zeitliche Limitierung zu gewähren und dies je hälftig aufzuteilen auf der Steuergesetz und das Ergänzungsleistungsgesetz wirft jedoch verschiedene Fragen auf. Nach unserer Meinung wäre auch eine über mehrere Jahre abnehmende Kompensation denkbar, was dann zweckmässigerweise einzig über das Steuergesetz Art. 8 umzusetzen wäre. Wir beantragen deshalb Ausmass, Dauer und Finanzierung der Kompensation in die vorberatende Kommission zurückzugeben und auf die 2. Lesung nochmals zu beraten.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum zeitlichen administrativen und organisatorischen Ablauf dieser Vorlage. Vernehmlassungsentwurf Anfangs Oktober 2007, Vernehmlassungshearing Mitte November 2007, Kommissionsbestellung in der Novembersession 2007, Botschaft am 6. Dezember 2007 als Mitglied der vorberatenden Kommission vertraulich erhalten, Pressekonferenz der Regierung am 13. Dezember 2007 und die erste Kommissionssitzung bereits am 19. Dezember 2007. Umfangreiche Unterlagen und Gutachten zusammen von mehreren 100 Seiten mussten für die erste und zweite Kommissionssitzung via E-Mail heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die SVP-Fraktion ist für rasches handeln wenn es die Umstände erfordern. Ob dies vorliegend so der Fall war darf zumindest in Frage gestellt werden. Ein solcher Termindruck beinhaltet auch die Gefahr, dass darunter die Qualität leidet. War doch eine seriöse vertiefte Vorbereitung für die Mitgleider der vorberatenden Kommission und die Parteigremien kaum möglich. Es geht aber auch um die Frage, ob sich das Parlament selber ernst nimmt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Vorsitzender der Wirtschaftsgruppe und Inhaber eines KMU-Betriebes offen. Den Anträgen der SVP- und FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich kann die Argumentation von Mächler-Zuzwil und Güntzel-St.Gallen nachvollziehen. Zu einem attraktiven Unternehmerkanton gehört auch eine attraktive Steuerpolitik. Jetzt und hier haben wir eine weitere Gelegenheit um ein weiteres Zeichen zu setzen. Die St.Galler Wirtschaft steht in einem harten Konkurrenzkampf. Die Grenznähe bietet Chancen, aber auch Mitbewerber. Unternehmungen können dann investieren wenn dies die Finanzen dies zulassen. Wer investiert schafft vielfach auch Arbeitsplätze. Unternehmer sind Macher, Staaten mit sehr tiefen Unternehmersteuersätzen florieren. Es geht hier nicht um Geschenke sondern um die Frage ob der Staat oder die Unternehmung das Geld hat. Wir dürfen uns nicht trösten, dass wir mit Appenzell nicht mithalten können. Aber eben wie gesagt, Thurgau könnte eine Frage für uns sein. Hier könnten wir genau das Standortmarketin machen wo wir brauchen. Steuern ist nicht alleine alles aber es ist ein bestimmter Bestandteil. Die ganze Gesellschaft würde profitieren im Kanton St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es liegen relativ viele graue Blätter vor mit Anträgen, die finanzielle Auswirkungen auch für die Gemeinden haben. Es liegen auch verschiedene Anträge zum Art der Kompensation vor. Ich denke auch, es ist richtig wenn die vorberatende Kommission die Beratung der Kompensation nochmals in die vorberatende Kommission zurücknimmt. Ich erkläre mich bereit Art. 8 und allenfalls weitere Kompensationsmassnahmen nochmals in der vorberatenden Kommission zu diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Wir haben in der Botschaft dargelegt, weshalb wir zur Meinung gelangt sind noch in diesem Bereich zusätzliche Entlastungen zu beantragen. Sie finden die entsprechenden Darlegungen auf S. 17 der Botschaft. Damit Sie auch in Bezug auf Zahlen klare Vorstellungen haben. Wenn Sie dem Antrag der GRÜ-Fraktion zustimmen, also Verbleib der Reduktion in Art. 50 wie die Vernehmlassung, dann gibt es eine um 22,9 Mio. Franken reduzierte Entlastung bei den Gemeinden und 16,6 Mio. Franken beim Kanton. Das gleiche gilt für die SP-Fraktion, die ebenfalls ein Rückkommen auf die Vernehmlassungsvorlage beantragt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sind entsprechend auf der Vernehmlassung der CVP-Fraktion der Ansicht, dass der nun tatsächlich vorhandene Spielraum für steuerliche Entlastungen zu Nutzen ist und das insgesamt starke Entlastungssignale gesetzt werden müssen. Mit dem II. Nachtrag zum Steuergesetz hat der Kanton St.Gallen speziell natürliche Personen im bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und Familien nebst juristischen Personen entlastet. Im jetzt vorliegenden III. Nachtrag sind die Schwerpunkte bewusst auf die Wettbewerbsfähigkeit, den Mittelstand und die Wirtschaft gelegt worden was die CVP-Fraktion für richtig und notwendig hält. Die CVP-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Steuerbelastung einer der entscheidenden Faktoren bezüglich der Standortfrage ist und der interkantonale Vergleich zeigt hier dringenden Handlungsbedarf. Die CVP-Fraktion unterstützt sämtliche Anträge der vorberatenden Kommission insbesondere auch die Änderung bezüglich Kompensation für die Steuerertragsausfälle in den Gemeinden. Die zeitliche Staffelung mit dem vorgesehenen Inkrafttreten der Einkommenssteuertarifänderung erst im Jahr 2011 hat sich die CVP-Fraktion bereits in der Vernehmlassung kritisch geäussert. Nach einer Gesamtwürdigung der beiden Vorlagen verzichten wir jedoch auf eine weiterführende Diskussion. Bezüglich weiterer Korrekturen begrüssen wir insbesondere die Abschaffung der Minimalsteuer auf Grundstücken, welche offenbar einen erheblichen administrativen Aufwand verursacht und dabei wenig Nutzen bringt und den Wegfall der Deckelung beim Eigenmietwertabzug.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes offen und beantragt im Namen der SP-Fraktion, auf die Änderung von Art. 34 Abs. 3 zu verzichten, also am geltenden Recht festzuhalten.

Die SP-Fraktion beantragt ihnen am geltenden Recht festzuhalten und den Eigenmietwert auf der Höhe von Fr. 9'000.- zu limitieren, wie das im bestehenden Gesetz steht. Dieser Deckel entspricht einem vollen Abzug bis zu einem Eigenmietwert von Fr. 2'500.- pro Monat. Das sind Liegenschaften mit einem Preis von etwa Fr. 600'000.-. Ein weitergehender Abzug, wie das nun vorgesehen ist von der Kommission, bringt eine weitere Benachteiligung der Mieterinnen und Mieter und bevorteilt die Hauseigentümerinnnen- und Hauseigentümer in einem Ausmass, dass nicht mehr anständig ist und das diskriminierend ist. Dieser unbegrenzte Abzug im Namen dieses Nachtragsgesetz ist aber auch völlig unglaubwürdig. Unglaubwürdig deshalb, weil bei dieser Revision im Zentrum der Bemühungen, wie das auch die Regierung immer wieder gesagt hat, die Entlastung des Mittelstandes stehen soll und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons. Diese Öffnung des Eigenmietwertabzuges hat aber mit beiden Anliegen überhaupt gar nichts zu tun. Der Abzug bringt weder dem Mittelstand eine Entlastung noch stärkt er die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons in irgendeiner Art und Weise. Es ist ganz klar ein Eigeninteresse einer kleinen Klientel der bestgestellten in diesem Kanton, die diese Revision dazu benützen, sich nochmals ein Stück besser zu stellen. Die Revision kostet 3 Mio. Franken für diese bereits gutgestellten Leute und in diesem Sinn ist diese Revision unsozial. Sie führt zu einer grösseren Ungerechtigkeit gegenüber den Mietenden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des kantonalen Hauseigentümerverbandes offen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Im Jahr 2004 reichten die jetzige Kantonsratspräsidentin sowie Güntzel-St.Gallen und der Sprechende die Motion zu Art. 34 ein. Im II. Nachtrag zum Steuergesetz ist die Motion nicht vollständig umgesetzt worden. Die Regierung wollte zuerst eine Deckelung bei 8'000 limitieren und schwenkte nachher auf die Deckelung von 9'000 ein. Nun liegt die endgültige Lösung auf Ihrem Tisch. Abzug 30 Prozent ohne Deckelung. Der Kanton St.Gallen ist schweizweit der einzige Kanton, der eine solche Deckelung vorsieht. Dieser Antrag bin ich persönlich der Meinung, passt materiell genau in dieses Paket hinein.

Erlauben Sie mir auch noch einen Satz zur Haltung der Regierung. Ich habe mit einer gewissen Freude zur Kenntnis genommen, dass der Art. 34 nicht Bestandteil des rotes Blattes ist. Die St.Galler Regierung vertritt nun auch eine Lösung, die andernorts üblich ist. Für dieses Einschwenken und die nun endgültige Umsetzung der Motion bedanke ich mich.

Zu Brunner-St.Gallen: Es ist keine weitere Benachteiligung der Mieterinnen und Mieter sondern es ist eine Gleichbehandlung aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Zu den voraussichtlichen Mindereinnahmen gemäss Auskunft der Verwaltung handelt es sich um genau 2,5 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nachdem der II. Nachtrag zum Steuergesetz deutliche Steuererleichterungen für natürliche Personen im bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und für Familienbrachte erachteten es Regierung und die grosse Mehrheit der vorberatenden Kommission als notwendig, dass nach wie vor ungünstige Belastungsniveau der natürlichen Personen, vor allem mittlerer und oberer Einkommen und der juristischen Personen im Vergleich zu den Nachbarkantonen zu korrigieren. Dazu sind voraussichtliche Anpassungen an die Unternehmenssteuerreform II des Bundes und weitere notwendige Anpassungen an das Bundesrecht Kollektivanlagen gesetzt, Teilliquidation und Transponierung, Schwarzarbeitsgesetz, Rechtsweggarantie und Steuerstrafrecht der EMRK Gegenstand der Vorlage. In der vorberatenden Kommission sind verschiedene weitere Anliegen in die Diskussion gebracht worden, z.B. Erhöhung der Kinderabzüge, Einführung der Flat Rate Tax als Einkommenssteuertarif, Erhöhung des Besitzesdauerrabatts bei der Grundstückgewinnsteuer, Senkung der Bandbreite des Steuersatzes bei den Grundsteuern. Mit Blick auf das eingangs erwähnte Ziel des III. Nachtrags die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons St.Gallen zu verbessern wurden in der vorberatenden Kommission weitergehende Änderungen des Steuergesetzes abgelehnt oder es wurde schliesslich darauf verzichtet entsprechende Anträge zu stellen. Gegenüber dem Entwurf der Regierung stellt die vorberatende Kommission folgende Anträge:

  • Den sogenannten Deckel von Fr. 9'000.- beim Eigenmietwertabzug zu streichen;

  • Die Beschwerdefrist an das Verwaltungsgericht gegen Entscheide der Verwaltungsrekurskommission bei 30 Tagen zu belassen.

Damit ist die Beschwerdefrist für Entscheide zum kantonalen Steuerrecht die gleiche wie für Entscheide zum direkten Bundessteuerrecht. Die vorberatende Kommission hält diese Übereinstimmung der Beschwerdefrist im Steuerrecht wichtiger als eine einheitliche vierzehntägige Beschwerdefrist für alle verwaltungsgerichtlichen Beschwerden im Kanton. Im Weiteren beantragt die vorberatende Kommission eine Kompensation von Ausfällen der Gemeinden ab dem Jahr 2011. Wie aus den Anträgen der Regierung zum III. Nachtrag gegenüber der Vernehmlassungsvorlage resultierenden zusätzlichen Ertragsausfälle der Gemeinde von insgesamt rund 26 Mio. Franken sollen kompensiert werden. In dem der Kanton je zur Hälfte einerseits die Gemeindeanteile an den Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen erhöhnt und zum Anderen die Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen entsprechend entlastet. Die Ausfälle der Gemeinden aus dem Wegfall des sogenannten Deckels beim Eigenmietwertabzug im Betrag von rund 1,4 Mio. Franken für alle Gemeinden soll nicht kompensiert werden. Die Regierung hat zu diesem Kompensationsantrag ein rotes Blatt verfasst. Sie beantragt über allfällige Kompensationen an die Gemeinden erst im Jahr 2010 aufgrund eines Wirksamkeitsberichts über die finanziellen Auswirkungen des III. Nachtrags zu beschliessen.

Falls der Kantonsrat die Kompensation gemäss Antrag der vorberatenden Kommission beschliesst würde der Erlass dem obligatorischen Finanzreferendum unterstehen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des KGVs offen. Auf die Vorlage ist

Der KGV war am 16. November 2007 zum Hearing durch das Finanzdepartement eingeladen worden. Wir bedauerten, dass bei einem für die Wirtschaft so wichtigen Geschäfte keine schriftliche Vernehmlassung stattfand, stattdessen ein unter Zeitdruck und in einer merkwürdigen Zusammensetzung stattfinden des Hearings. Wir hatten schon dannzumal den Eindruck, dass dieses Hearing eine reine Alibiübung war. Das Resultat zeigt uns, dass unser Eindruck richtig war. Wir begrüssen die Überarbeitung des Steuergesetzes zwar und waren mit den gemachten Vorschlägen auch zum grössten Teil einverstanden, hatten aber drei wesentliche Änderungsanträge unterbreitet:

  1. Reduktion der tarifarischen Belastungen des Einkommens bei natürlichen Personen. Wir sind der Ansicht, dass die Reduktion der tarifarischen Belastung des Einkommens nicht erst ab der Steuerperiode 2011 angewendet werden soll. Nach unserer Meinung kann dies bereits ab dem Jahr 2009 in Kraft gesetzt werden. Die Begründung liegt darin, dass höchst wahrscheinlich im Jahr 2011 oder bereits früher wieder eine Steuergesetzrevision vorgenommen wird. Dies wäre nicht sehr zielführend wenn eine Massnahme der letzten Steuergesetzrevision noch nicht in Kraft ist. Zudem gibt es zu beachten, dass die umliegenden Kantone nicht stehen bleiben. Um im Steuerwettbewerb mitziehen zu können wäre eine Änderung auf das Jahr 2009 sinnvoll.

  2. Keine Erhöhung der Nullstufen bei natürlichen Personen. Zudem sind wir mit der nochmaligen Erhöhung der Nullstufe von jetzt Fr. 9'200.- auf Fr. 11'000.- nicht einverstanden. Es ist falsch, dass immer mehr Bürger sich aus der Steuerpflicht verabschieden. Dies gibt mit der Zeit eine Anspruchshaltung gegenüber dem Staat, da man sich nicht mehr bewusst ist, dass dies auch etwas kostet. Deshalb wäre es viel besser den Tarif bei den untersten Steuerklassen zu senken als die Nullgrenze zu verschieben. Kurzum: Jeder sollte Steuern bezahlen, auch wenn es nur einen kleinen Betrag ist.

  3. Reduktion der tarifarischen Belastung des Gewinns bei den juristischen Personen. Die Regierung beantragt eine Senkung der Gewinnsteuerbelastung von 4,5 auf 3,75 Prozent. Der kantonal st.gallische Gewerbeverband fordert, dass diese Gewinnsteuerbelastung auf 3,25 Prozent gesenkt wird. Nur mit diesem Satz sind wir mit den meisten umliegenden Kantonen konkurrenzfähig. Zudem gibt es zu beachten, dass unsere Nachbarkantone höchstwahrscheinlich in den nächsten Jahren weitere Steuersenkung vornehmen. Eine deutliche Senkung in unserem Kanton ist unumgänglich. Will man mit dieser Steuerthematik endlich agieren statt immer nur reagieren. Der KGV begrüsst daher diesbezügliche Anträge in der Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Sie gestatten mir sicher, dass ich auch noch aus der Sicht der Regierung einen Beitrag zur Eintretensdebatte leiste. Handelt es sich doch, da bin ich überzeugt, bei dieser Vorlage um ein sehr wichtiges Geschäft für die Zukunft unseres Kantons in den nächsten Jahren. Ich möchte einige Ausführungen machen aus steuerpolitischer Sicht und einige aus finanzpolitischer Sicht. Ich bin überzeugt, Sie werden mir zustimmen, dass diese beiden Politikbereiche eng miteinander verflochten sind. In steuerpolitischer Sicht haben wir gerade jetzt im Umfeld dieser Turbulenzen mit unserem östlichen Nachbarland wieder erfahren wie wichtig es ist eine koharente Steuerpolitik zu betreiben, die nicht darauf ausgerichtet ist mit möglichst phantasievollen Lösungsvorschlägen zum einen man könne sich letztendlich einem Wettbewerbsvorteil holen. Sondern die Steuerpolitik, wenn sie seriös bleiben will ist darauf ausgerichtet den Preis für die notwendigen staatlichen Leistungen möglichst gering zu halten, mit anderen Worten die Steuerbelastung möglichst tief zu halten und zwar integral für alle Beteiligten nicht nur unter dem Blickwinkel sich möglichst einen Vorteil zu verschaffen in einem Teilbereich, der dann letztendlich dazu führt, dass man doch noch in diesem Bereichen zurück muss. Glauben Sie, es sei für einen Steuerpflichtigen in Deutschland interessant wenn die Steuerfahndung nur beim Stichwort Lichtenstein bereits den Hausdurchsuchungsbefehl aus der Schublade nimmt. Wir haben auch Kantone, die in Deutschland als Reizwort für die Fiskalbehörden gelten. Diese Steuerpolitik hat die St.Galler Regierung nie verboten. Wir sind der Meinung, die staatlichen Leistungen sind so effizient zu erfüllen, dass die steuerliche Belastung für alle Beteiligten in einem wettbewerbsfähigen Ausmass ist bei einer integralen betrachtungsweise des Standortwettbewerbes. In dieser Situation kann es nicht darum gehen, dass der Leistungserbringen im Kanton St.Gallen sich steuerlich im Steuerwettbewerb misst mit dem Kanton Obwalden oder mit dem Kanton Appenzell I.Rh. Wir wollen uns messen mit jenen Kantonen, die ebenfalls in diesem Land massgebliche Leistungen erbringen. Ich finde deshalb solche Vergleiche, wenn ein Nachbarkanton eine Gesamtsteuerbelastung bei den juristischen Personen von Kantons- und Gemeindesteuern von 12 Prozent hat, dass es dann so enorm wichtig ist, dass man unter diese 12 Prozent gelangt. Wenn dieser Mitbewerber weder eine Universität noch eine Fachhochschule, noch ein Zentrumsspital führt. Das zur steuerpolitischen Betrachtungsweise. Unter diesem Aspekt schlägt Ihnen die Regierung Entlastungsmassnahmen vor, die allen Steuerpflichtigen zugute kommen sollen. Den natürlichen Personen und den Unternehmungen mit juristischer Personenstruktur. Sie betreffen daher auch die Einkommens- und Vermögenssteuern wie auch die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen. Es geht um die Streckung des Einkommenssteuertarifes von der Minimal- bis zur Maximalprogression. Es gibt eine Entlastung um fast 7 Prozent. Analog die Entlastung bei den Quellensteuern, eine Absenkung des Vermögenssteuersatzes um gut 10 Prozent, eine Absenkung des Gewinnsteuersatzes um fast 17 Prozent, die Anrechnung der Gewinnsteuer auf die Kapitalsteuer und endlich auch die Abschaffung der Minimalsteuer auf Grundstücken. Das ist ein Paket das ausgerichtet ist. Es wurde zurecht darauf hingewiesen, bereits bei den Eintretensvoten mit der Stossrichtung Standortwettbewerb. Das ist die Stossrichtung, die diese Vorlage hat. Nun, welche Strategie haben wir eingeschlagen? Bekanntlich, und das sind jetzt die finanzpolitischen Überlegungen, die dazu gehören. Die Steuerentlastungen kosten immer Geld aus der Sicht des Staates. Es geht nicht darum, um Steuergeschenke, sondern es geht darum, Entlastungen zu gewähren, jenen die die Lasten tragen aber sie führen bei Kanton und Gemeinden zu entsprechenden Einnahmenausfällen. Da stellt sich immer die Frage, kann man sich das leisten und wie gross ist der finanzpolitische Handlungsspielraum. Dieser Spielraum hängt davon ab, wie sich die Ausgaben und Einnahmen des Staates inskünftig entwickeln werden. Die Entwicklung der Einnahmen wiederum wird direkt beeinflusst von der Höhe des Wirtschaftswachstums. Letztlich sind es aber nicht nur eben die Erträge sondern auch die Ausgaben deren Entwicklung sich am Wirtschaftswachstum orientieren sollte, da dieses Bekenntnis hat die Regierung mit dem Finanzleitbild schon vor Jahren abgegeben und auch mit der Folge in den letzten Jahren bewerkstelligen können, denn der Fünfjahresdurchschnitt der Staatsquote ist nicht mehr gestiegen sondern gesunken. Seit einiger Zeit, Sie wissen es, haben wir äusserst günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Sie im Unterschied zu den 90er-Jahren, diejenigen die damals schon im Rat waren. Der Staat profitiert in Form von reichlicher fliessenden Steuererträgen von dieser wirtschaftlichen Entwicklung. So haben sich die Nettoerträge aus der kantonalen Steuern zwischen 2004 und 2006 innert drei Jahren um mehr als 10 Prozent auf 1,37 Mrd. Franken zugenommen. Trotz den Ausfällen aufgrund des II. Nachtrags zum Steuergesetz konnte dieses Niveau auch im Jahr 2007 mehr als gehalten werden. Für die folgenden Jahre ist weiter mit deutlich steigenden Erträgen von jährlich rund 50 Mio. Franken für den Kanton zu rechnen. Ein zusätzlicher finanzieller Spielraum ergibt sich für den Kanton aufgrund der Entlastungen, die aus der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen resultieren. Bekanntlich bleiben uns nach Abzug desjenigen Anteils den wir den Gemeinden weitergeleitet haben noch 50 Mio. Franken jährlich. Es drängt sich auf, dass dieser insgesamt beträchtliche zusätzliche Spielraum in erster Linie für steuerliche Entlastungen genutzt wird. Bescheidenheit ist eine Zier, hat man mir einmal als Kind und Jugendlicher beigebracht. Ich bin mir inzwischen im klaren darüber, dass das in der Politik nicht gilt. Dort gilt der Grundsatz mache gutes und sprich darüber. Auch damit kann ich jetzt leben nach sovielen Jahren Politik. Wo ich aber immer Mühe habe, wenn man die gute Tat nicht gemacht und trotzdem so darüber spricht wie man es selber getan hätte.

Zu Güntzel-St.Gallen: Die konfortable Vermögenslage dieses Kantons ist nicht unwesentlich beeinflusst von den Entscheidungen über die Verteilung der Goldmillionen an die Kantone. Die SVP-Fraktion hat gegen diese Regelung angekämpft. Im schönen Verbund mit der SP-Fraktion. Gut ist es dann doch noch gelungen diese Lösung so zu machen, wie wir es heute Abend. Das ist ein wesentlicher Grund für die günstige Vermögenslage unseres Kantons.

2. NFA: Zumindest der Zürcher Flügel der SVP-Fraktion hat bis zuletzt gegen dieses Projekt geschossen. Übrigens auch im Wesentlichen im treuen Verbund mit der SP-Fraktion. Ich erinnere daran, das wunderbare Plakat gegen die Berner. War ja auch eine Auswirkung des NFA, dass der Kanton Bern jetzt eine etwas bessere Vermögenslage hat. Das hat dann dazu geführt, jenes unsägliche Plakat der Zürcher SVP-Fraktion. Heute heisst es, wir haben schon lange gesagt man könne die Steuern senken in diesem Kanton und letztendlich tragen unsere jahrelangen Bemühungen etwas Früchte. Wir sind heute in der Lage steuerliche Entlastungen vorzunehmen. Aber in aller Bescheidenheit darf ich sagen, dass es zumindest auch die Politik der St.Galler Regierung war, die das nun ermöglicht. Gegen zahlreiche Wiederstände. Wie gesagt, ich fröne trotzdem lieber noch den Grundsatz, dass Bescheidenheit eine Zier ist.

Zu Hartmann-Flawil: Sie sagen, wenn ich das richtig gehört habe, dass Vermögen wird nur für einen Zweck eingesetzt, es sei fantasielos und wir fröhnen der Denkfaulheit. Sie bezeichneten das als Qualifikation für die bürgerliche Politik in diesem Kanton. Ich erinnere Sie daran: Wir führen eine Universität von Weltrang, wir führen vier Fachhochschulen, wir haben ein hervorragend ausgebautet Strassennetz. Wir haben eine sehr dezentralisierte Gesundheitsversorgung und auch leistungsfähige. Wofür verwenden wir also das Geld? Nur für Steuerentlastunge?. Sie machen die st.gallische Politik in dieser Art und Weise schlecht. Wir sind im Leistungsangebot doch wettbewerbsfähig. Wir wollen es auch auf der Preisseite sein. Das ist die ganze Philosophie. Wir wollen die notwendigen Leistungen erbringen in guter Qualität oder wir wollen Sie zu Preisen erbringen, die eben zu einer relativ und vergleichsweise tiefen Steuerbelastung führt. Es trifft auch nicht zu, dass wir vorhaben, die notwendig sind irgendwie unter rein finanzpolitischen Gesichtspunkten abkönnen. Ich denke beispielsweise an die Bemühungen der Regierung im Zusammenhang mit der Förderung der Kultur in diesem Kanton. Auch das übrigens ein Wettbewerbsaspekt. Ich möchte dann hören, wie der Kantonsrat in diesem Bereich seine Entscheidungen trifft. Wir sind in der Lage es zu finanzieren. Wir haben nämlich nebst diesem Ende 2007 rund 1 Mrd. Franken Nettovermögen haben wir noch weitere Kassen, die Ihnen ebenfalls bekannt sind aus der Diskussion damals Zukunft St.Gallen. Wir sind in der Lage die notwendigen Investitionen zu tätigen. Ich bitte Sie, nicht so zu tun wie wenn in diesem Kanton alles brach läge, die Infrastrukturen nicht ausreichen, die Schulen sind in Ordnung, die Weiterbildung ist in Ordnung, die Gesundheitsversorgung ist in Ordnung und die auch der Verkehrserschliessung einschliesslich öffentlicher Verkehr hat ein hoher Standard erreicht.

Ich komme zurück auf die Strategie. Es trifft zu und es war die Regierung, die diese Politik verfolgte möglichst frühzeitig mit der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten an den Tisch zu sitzen und möglichst eine gemeinsame Steuerstrategie Kanton und Gemeinden zu erarbeiten. Das ist uns auch gelungen. Aber es ist selbstverständlich nicht der Vorstand der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten die letztendlich die Verantwortung für die Steuerpolitik in diesem Kanton trägt sondern es sind die kantonalen Behörden. Was ist jetzt interessantes geschehen? In einem Punkt ist die Regierung von der Vernehmlassungsvorlage abgewichen aufgrund der Ergebnisses des Vernehmlassungsverfahrens was offenbar nichts Wert sein soll, habe ich gehört. Aber die Regierung hat dort hingehört und hat noch Verbesserungen im tarifarischen Bereich für juristische Personen in der Botschaft vorgeschlagen. Wie reagiert man darauf? Man sagt nicht, man soll diese Verbesserungen nicht machen. Man soll sie wieder streichen. Weil sie finanzpolitisch für die Gemeinden nicht zuträglich sind sondern man sagt der Kanton soll es ebenfalls übernehmen. Das ist irgendwie schwierig diesen Gedankengang nachzuvollziehen. Er wird dann noch provoziert dadurch, dass Vertreter dieser Idee sagen, wir wollen noch weitere Entlastungen aber auch noch kompensiert bei den Gemeinden. Dann wird es recht schwierig den Gedankengang zu folgen. Wir stehen zur gemeinsamen Steuerstrategie, die natürlich nicht nur die Frage des III. Nachtrags betrifft. Sondern die Frage der Steuerfusssenkungen. Darüber haben wir uns mit den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten auch intensiv unterhalten. Sie haben sich auch so verhalten wie wir uns das vorgestellt haben und darüber gesprochen haben und der Kanton hat das ebenfalls gemacht. Sie selber sind dann noch grosszügiger gewesen und haben beim Steuerfuss noch einen Schritt mehr gemacht. Aber alles ist eine steuerstrategische Frage gewesen. Auch die Aufteilung zwischen Steuerfusssenkungen und tarifarischen Belastungen. Wenn Sie jetzt konsequent wären müssten Sie sagen, nein wir machen weil die Gemeinden dazu nicht in der Lage sind - wir wissen es schon weil im Jahr 2011 ist schon so Nahe, dass wir bereits heute wissen, dass die Ausfälle so und so sein werden. Ich werde in der Spezialdiskussion auf diesen Punkt sicher noch zurückkommen. Es ist aber kein zentraler Punkt dieser Vorlage. Das gebe ich auch zu.

Aber aus Sicht der Gemeinden möchte ich doch noch etwas sagen. Die Stossrichtung, Verbesserung der Wettbewerbsposition des Kantons St.Gallen trifft auch für die Gemeinden. Auch die Gemeinden profitieren von dieser Stossrichtung. Obwohl es vielleicht die einen oder anderen ??? derart fiskalistisch angesteckt sind, dass sie diesen Zusammenhang nicht mehr sehen. Auch die Gemeinden profitieren davon im interkantonalen und internationalen Wettbewerb, dass der Standort St.Gallen verbessert wird.

2. Auch die Gemeinden profitieren von der verbesserten wirtschaftlichen Situation. Genau gleich wie der Kanton. Unterschiedlich klar. Dort wo wirtschaftlich mehr läuft wird es mehr spürbar sein und dort wo es weniger gut steht ist es weniger gut. Das ist uns auch klar. Aber insgesamt macht die wirtschaftliche Entwicklung nicht Halt vor den Gemeindegeldern. Was verbleibt, darauf hat Tinner-Azmoos zurecht darauf hingewiesen, ist, dass die Ausgangslage für die Gemeinden in finanzpolitischer Hinsicht äusserst unterschiedlich ist. Deshalb bräuchte es nach Auffassung der Regierung eine sehr differenzierte austarierte Lösung wenn man auf die Problematik der unterschiedlichen Ausgangslage der einzelnen Gemeinde eingehen will, was die Ertragskraft betrifft. Wir haben auch ein entsprechendes Instrument geschaffen. Das ist der revidierte Finanzausgleich im Kanton St.Gallen, der eben dynamisch wirkt mit seinem Element des Resourcenausgleichs. Der dynamisch wirkt automatisch auf die Entwicklung in die Zukunft. Das vielleicht zu den Überlegungen im Zusammenhang mit den Gemeinden. Darf ich Denoth-St.Gallen noch daran erinnern: Auch Sie haben gesagt, wenn der Bund noch weitere Lasten auf die Kantone verschiebt, z.B. mit den Spitalkosten - wird immer wieder das Beispiel gebracht - möglicherweise 50 bis 60 Mio. Franken Mehrbelastung im Kanton St.Gallen. Dann frage ich mich immer weshalb die Politik so wenig Wut beweist um zu sagen, du Bund, wenn du glaubst, du müsstest die Krankenversicherer so entlasten, dass es den Kanton St.Gallen 50 bis 60 Mio. Mehrkosten im Jahr, dann muss man doch sagen, es ist offenbar der Wille des Bundesgesetzgebers mehr Krankenkosten über die Steuern zu finanzieren als über die Prämien. Weshalb hat man nicht den Mut zu sagen, wenn ihr das macht, steigen im Kanton St.Gallen der Steuerfuss um 5 bis 6 Prozent. Sonst können die da oben in Bern machen was sie wollen. Wenn sie es herunterschieben sagt niemand ein Wort es steigen die Steuern nicht an, aber wir sagen immer es sei eine Überwälzung auf den Kanton. Dann muss man das doch transparent machen. Man müsste zeitgleich in jenem Jahr der Steuerfuss um 5 bis 6 Prozent erhöht werden. Nur dann begreift es die Politik was das eigentlich heisst wenn man die Krankenversicherung diesem Betrag entlastet. Ganz einfach noch den Hinweis: Das gleiche ist Umfahrung Jona-Rapperswil hat mit den allgemeinen Steuern überhaupt nichts zu tun. Wir haben im Kanton St.Gallen die Regel, dass Strassenbauten mit zweckgebundenen Geldern finanziert werden. Bitte nicht den Teufel an die Wand malen, dass wir nicht mehr in der Lage wären unser Haus in Ordnung zu halten, auch wenn der Bundesgesetzgeber zu unseren Ungunsten Entscheide treffen sollte. Das im Wesentlichen zu den finanzpolitischen Überlegungen. Im Bezug auf die Ausfälle bei den einzelnen Anträgen, die jetzt annosiert werden, werde ich selbstverständlich bei der Spezialdiskussion Ihnen die notwendigen Informationen auch noch liefern.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 50 Abs. 1 wie folgt zu formulieren:

«Die einfache Steuer vom Einkommen beträgt:

0 Prozent für die ersten 11 000.–

5,5 Prozent für die weiteren 8 000.–

6 Prozent für die weiteren 9 000.–

7 Prozent für die weiteren 9 000.–

8 Prozent für die weiteren 22 000.–

9 Prozent für die weiteren 10 000.–

9,5 Prozent für die weiteren 74 000.–

10 Prozent für die weiteren 157 000.–»

und Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Für steuerbare Einkommen über Fr. 300'000.– beträgt die einfache Steuer für das ganze Einkommen 9 Prozent.»

Ich bin froh, dass wir jetzt wieder reden dürfen und an die CVP-Fraktion möchte ich gerne sagen, ein Dilemma kann man nicht lösen, indem man sich der Diskussion entzieht für Abbruch dieser stimmt.

Die SP-Fraktion stellt Ihnen Antrag beim Einkommenssteuertarif auf die Variante der Vernehmlassung zurückzukommen. Bereits mit der Vernehmlassungsvariante werden Ausfälle von 78 Mio. Franken für Kanton und Gemeinden in Kauf genommen. Oder mit anderen Worten: Mittlere und höhere Einkommen werden um 78 Mio. Franken Steuern jährlich wiederkehrend entlastet. Dies ist nach Ansicht der SP-Fraktion mehr als genug. Die SP-Fraktion anerkennt zwar, dass der Mittelstand etwas entlastet werden soll, doch weitergehende Veränderungen des Einkommenssteuertarifes führen dazu, dass insbesondere hohe Einkommen mehr entlastet werden. Die SP-Fraktion sieht aber keine Notwendigkeit den Höchsttarif für Einkommen über 250'000 Franken auf unter 9 Prozent zu senken, wie das jetzt vorgesehen ist. Das ist nicht mehr eine Entlastung des Mittelstandes sondern ganz klar der hohen Einkommen. Dies ist nicht in unserem Sinn und schadet insgesamt und längerfristig den tieferen und mittleren Einkommen, denn die zusätzlichen Steuerausfälle von 40 Mio. Franken, die mit dem Antrag der Regierung verbunden sind müssen irgendwie kompensiert oder hereingeholt werden. Wir wissen nicht wie sich die Wirtschaft längerfristig entwickelt. Es ist auch unklar wie sich die Bankenkrise weiter auswirkt. Nicht zu unrecht weisen wir auch die Gemeinden auf die zusätzlichen Ausfälle hin, dass diese nicht verkraftbar sind. Doch die ganzen zusätzlichen Ausfälle dem Kanton aufzubürden verschiebt die Problematik und gefährdet das Paket als ganzes. An die Adresse der Gemeindevertreterinnen - ich bin selber Mitglied einer Exekutive - möchte ich hier auch anmerken, wenn Sie es Ernst meinen mit dem Verkraften für die Gemeinden, wie viel die Gemeinden wirklich verkraften können, dann müssen Sie unserem Antrag jetzt zustimmen. Denn es ist wirklich auch zynisch wenn man einerseits für zusätzliche Ausfälle beim Kanton oder insgesamten Steuergesetz stimmt und dann aber sagt, es müssen die anderen bezahlen. Ich erwarte hier wirklich auch Unterstützung von Seiten der Gemeinden bei unserem Antrag. Die Ausfälle beim Einkommenssteuertarif fallen aber erst ab dem Jahr 2011 an. Diese Staffelung ist auch auf Druck der Gemeinden aufgenommen worden. Es wurde im Vorfeld darüber verhandelt. Diese Staffelung hat aus unserer Sicht aber auch eine gefährliche negative Seite. Wir beschliessen heute etwas mit Wirkung in drei Jahren. Dies macht wenig Sinn. Wir wissen, wie erwähnt nicht, wie sich die Wirtschaft längerfristig entwickelt und wo wir in drei Jahren wirklich stehen. Dies ist keine vorausschauende und ganz zu schweigen von vorsichtiger Finanzpolitik. Die Einkommenssteuer im vorgeschlagenen Mass ist unsinnig und entlastet unseres Erachtens die falschen. Es ist nicht nachvollziehbar warum die Regierung jetzt wesentlich weiter geht, als sie dies noch in der Vernehmlassungsvorlage getan hat. Das ist verantwortungslos. Zünisch mutet es für mich auch an, wenn man wie in der Eintretensdebatte argumentiert hat der II. Nachtrag sei unter anderem auch eine Entlastung für kleinste Einkommen gewesen mit der Anhebung der Nullgrenze. Das war eine absolut notwendige Massnahme für Menschen, die wirklich am Rande der Armut steht. Bei der Eintretensdebatte hat Richle-St.Gallen, dass er es falsch findet, dass hier bei der Nullgrenze nochmals eine Anhebung stattfindet, dass weitere Personen von der Steuerpflicht ausgenommen werden und dass es nicht richtig sei, wenn sich immer mehr Personen aus der Steuerpflicht verabschieden. Da kann ich Ihnen nur sagen, 52 Prozent der Unternehmen zahlen keine Steuern. Diese Zahlen haben wir in der vorberatenden Kommission erhalten. Dies kritisiert er aber nicht. Jetzt geht es nur um eine minimale weitere Anhebung bei der Nullgrenze und wie gesagt für Menschen, die am absoluten Rand der Armut stehen, für Menschen, die mit ihrer Arbeit kaum genug zum Leben haben. Ich denke, das ist absolut in Ordnung wenn man wenigstens hier etwas macht.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In diesem Jahr wird die letzte Tranche der im 2006 beschlossenen II. Nachtrag zum Steuergesetz im Bereich der juristischen Personen Auswirkungen auf die Haushalte des Kantons und der Gemeinden haben. Der Voranschlag des Kantons sieht bei den Gewinn- und Kapitalsteuern eine Reduktion von insgesamt 105 Mio. Franken vor. Bereits im Oktober 2007 läutete doch die Regierung die nächste Runde im Steuerwettbewerb ein und holte an zwei Hearings die Meinung der Parteien und Organisationen ein. Die im Dezember vorgestellte definitive Fassung des III. Nachtrags zum Steuergesetz geht noch weiter als in der Vernehmlassung und bringt zusätzliche Ausfälle. Mit dem II. Nachtrag zum Steuergesetz wurden vor allem die Unternehmen und die Vermögenden theoretisch um insgesamt etwa 130 bis 140 Mio. Franken entlastet. Theoretisch darum weil in der Dynamik der guten Wirtschaftslage die Ertragsausfälle bei den juristischen Personen weit höher als damals vorgesehen ausgefallen sind. Mit dem kleinen Zückerli der Wiedereinführung des Abzugs der Ausbildungskosten wurden auch Familien in vergleichsweise geringem Umfang entlastet. Dazu kommt die im November 2007 beschlossene Senkung des Staatssteuerfusses um 10 Prozentpunkte. Wiederum systembedingt profitieren hier vor allem die hohen und Höchstenseinkommen. Jetzt kommt der III. Nachtrag zum Steuergesetz und dieser bringt weitere 215 Mio. Franken Ertragsausfälle und wiederum wird am gleichen Ort angesetzt. Bei den Unternehmen, den Vermögenden und den Personen mit hohem und höchstem Einkommen. Dies ist ungerecht und einseitig. Mit all diesen Beschlüssen entstehen und entstanden den Gemeinden und dem Kanton seit anfangs 2007 jährlich wiederkehrende Ertragsausfälle von etwa 500 Mio. Franken. Der Kanton St.Gallen steht bisher noch finanziell gut da. Das Eigenkapital beträgt bereinigt etwa 280 Mio. Franken und das besondere Eigenkapital 610 Mio. Franken. Dieses kann jedoch nur für steuerliche Entlastungen sowie für die Förderung für Gemeindefusionen im Umfang von jährlich 30 Mio. Franken herangezogen werden. Insgesamt werden aber weit über 300 Mio. Franken durch die Beschlüsse des Kantonsrates im kantonalen Haushalt fehlen. Die heute noch guten Erträge und der Abschluss für das Jahr 2007 wird das auch zeigen und die zusätzlichen Zahlungen aus dem Topf der NFA zwischen Bund und Kantonen fangen einen Teil dieser Ausfälle auf. Die nächste rezessive Phase wird dem kantonalen Haushalt jedoch auf der Ertragsseite ins schleudern bringen. Unser rigorose Haushaltsrecht, das keine Verschuldung für Konsumausgaben zulässt wird zur Folge haben, dass massive Sparrunden anstehen werden. Da haben wir gute Erfahrungen diese Sparrunden werden vor allem zulasten des Mittelstandes gehen. Das zyklische Verhalten wird nachher bei den Investitionen zur Folge haben, dass man diese aufschiebt oder nicht auslöst. Dieses Verhalten wird zum Wegfall von weiteren Arbeitsplätzen führen. Regierung und Kantonsrat verlassen mit diesem III. Nachtrag zum Steuergesetz die bisher rundum gerühmte und solide st.gallische Finanzpolitik. Daneben setzt der Kanton St.Gallen sein ganzes Vermögen nur für einen Bereich ein. Der Steuerwettbewerb ersetzt den Standortwettbewerb. Die Regierung und die bürgerlichen Parteien erzwingen diesen perspektivelosen Steuerwettbewerb. Investitionen in die vielen anderen wichtigen Standortfaktoren werden nicht in Angriff genommen oder und der beiden gänzlich. Damit wird Phantasielosigkeit und Denkfaulheit zum bürgerlichen politischen Steuerprogramm. Die SP-Fraktion als Minderheit im Kantonsparlament will in der Spezialdiskussion das Paket verkleinern und dazu Einfluss nehmen auf eine gerechtere Verteilung der Steuergeschenke. Menschen mit tiefen Einkommen, Familien und der Mittelstand müssen mehr berücksichtigt werden. Die SP-Fraktion wird deshalb verschiedene Anträge erstellen, die eine gerechtere Verteilung der Entlastungen zur Folge haben. So müssen die Kinderabzüge heute und nicht erst am St.Nimmerleinstag erhöht werden. Die Entlastung der Familien muss jetzt mit konkreten Taten umgesetzt werden, denn Familien mit Kindern leben nicht von der heissen Luft oder von schönen Sprüchen. Die Entlastung der hohen und höchsten Einkommen kann auf dem von der Regierung in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Niveau beibehalten werden. Es ist immer noch eine sehr gute Entlastung von fast 80 Mio. Franken. Das gleiche gilt für die Unternehmenssteuern. Sie sind auf einem genügend und attraktiv tiefen Niveau. Es braucht keine weitere Schritte unter die 4,5 Prozent gemäss den geltenden II. Nachtrag des Steuergesetzes. Die Ertragsausfälle müssen Kanton und Gemeinden gemeinsam tragen. Es geht nicht an, dass Gemeindevertreter und der Vertreter der Gemeinden öffentlich und in der vorberatenden Kommission für höhere Steuerausfälle eintreten und anschliessend mittels Kompensationsbegehren den schwarzen Peter dem Kanton zuschieben könne. Die SP-Fraktion wird für ein verkleinertes und vor allem gerechteres Paket kämpfen. Sollten die Entlastungen jedoch weiterhin so einseitig verteilt bleiben so werden wir die Vorlage ablehnen und auch dagegen antreten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Aus der Sicht der Gemeinden. Auf die Vorlage ist einzutreten.

In den Verhandlungen mit der Regierung über eine gemeinsame Steuerpolitik wurde die maximale Belastung der Ausfälle der Gemeinden auf 75 bis 80 Mio. Franken festgelegt. Darauf haben die Gemeinden gebaut obwohl es innerhalb der Gemeindepräsidentenvereinigung sehr viel Überzeugungsarbeit gekostet hat die Gemeinden von der Notwendigkeit von weiteren Steuerentlastungen im Sinn der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons zu überzeugen. Nun liegen die Ausfälle bei rund 109 Mio. Franken nachdem die Regierung gegenüber der Vernehmlassungsbotschaft, das haben wir schon gehört, weitere tarifarische Entlastungen beschlossen hat. Die Gemeinden haben die gemeinsame Steuerstrategie mit Ausfällen von 75 bis 80 Mio. Franken mitgetragen unter der Voraussetzung, dass ein Wirkungsbericht gekoppelt mit demjenigen des Finanzausgleichs im Jahr 2010 erstellt wird. Dieser soll aufzeigen, ob die Steuerentlastung auf Gemeindestufe verkraftbar sind oder nicht. Im negativen Fall ist eine Kompensation der Ausfälle zu prüfen. Zwischen der Vernehmlassungsbotschaft, welche an den Hearings vorgestellt worden ist, beliefen sich die Einnahmenausfälle bei den Gemeinden im Jahr 2011 auf 33,2 Mio. Franken. Die Regierung nahm weitere Kollektoren vor und erhöht den Anteil der Gemeinden an den Ausfällen auf 109 Mio. Franken, d.h. es entsteht eine zusätzliche Belastung der Gemeinden mit Mindereinnahmen von 25,6 Mio. Franken. An einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 12. Dezember 2007 befassen die St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten mit der Steuergesetzesrevision. Die Diskussion zeigte klar auf, dass die Gemeinden in den nächsten Jahren auch in anderen Bereichen wie der Bildung mit zusätzlich finanziellen Aufwendungen rechnen müssen. Bei den Gemeinden schlagen sich die Ausfälle bis ins Jahr 2011, wenn die gesamte Revision vollumfänglich zu tragen kommt, durchschnittlich zwischen 6 und 7 Steuerprozente nieder. Schon beim II. Nachtrag zum Steuergesetz hat die Regierung damals Kompensationsmassnahmen vorgeschlagen. Aus diesem Grund wurde auch die obligatorische Volksabstimmung fällig. Im Prinzip machen wir nun das Gleiche wie seinerzeit beim II. Nachtrag. Obwohl immerhin anzumerken ist, dass damals die Ausfälle der Gemeinden weitgehend voll kompensiert wurden. Ich bin überzeugt, dass eine obligatorische Volksabstimmung sogar von Vorteil ist, indem das Volk zwingend über die Steuergesetzesrevision abstimmen kann. Ich bin auch überzeugt, dass sich weder Rat noch Regierung vor dem Volk fürchten müssen. Die Regierung beantragt dem Parlament bei der Steuergesetzesrevision auf die Kompensation von 25,6 Mio. Franken zugunsten der St.Galler Gemeinden zu verzichten. Ich bitte Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen. Es ist auch klar, dass im Rahmen der Aufgabenteilungsdiskussion und im Rahmen des Wirkungsberichtes auch wiederum die Kompensation der Gemeinden zur Diskussion gestellt wird und auch dannzumal über die Kompensation oder weitergehende Zahlungen aber im Rahmen der Aufgabenteilung diskutiert werden kann und das wird auch sicher wieder dieser Rat tun. Führen Sie sich vor Augen: Der Kanton besitzt ein Vermögen von rund 1 Mrd. Franken und die Gemeinden haben Schulden von ebenfalls dieses Betrages von 1 Mrd. Franken. Auf jeden Fall wollen die Gemeinden verhindern, dass die Steuerentlastung in den Gemeinden zu einer Erhöhung der Steuerfüsse führt. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bedenken nicht eintraten als jetzt letztes Jahr bei der Umsetzung der NFA die Befürchtung geäussert worden war, die Gemeinden würden die Entlastungen nicht weitergeben. Auch in etlichen Gemeinden wurden nun in den letzten Tagen Steuerfusssenkungen angekündigt und es kann nicht sein, dass diese wiederum durch zusätzliche Belastungen aufgrund dieser Gesetzesrevision erhöht werden müssen. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass natürlich der Art. 8 Abs. 1 Bst. a auch noch eine Modifikation erhält, die nichts mit der Kompensation zu tun hat. Ich gehe davon aus, dass sie jetzt nur die Diskussion der kompensatorischen Massnahmen verschoben haben.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die von der SP-Fraktion aufgeworfene Frage ist in der vorberatenden Kommission diskutiert worden und die vorberatende Kommission war der Auffassung, dass sollte die Unternehmenssteuerreform II am nächsten Sonntag nicht angenommen werden, die vorberatende Kommission zwischen der 1. und 2. Lesung noch einmal tagen müsste und dann die entsprechenden Anpassungen vornehmen müsste. Zum konkreten Antrag der SP-Fraktion. In der vorberatenden Kommission sind keine entsprechenden Anträge gestellt worden. Ich habe zu Art. 32bis abstimmen lassen und die vorberatende Kommission hat sich mit 16:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die Anträge der Regierung ausgesprochen. Zu den übrigen Artikeln dieses Antrags wurden keine Abstimmungen durchgeführt und auch keine Anträge gestellt. Festhalten möchte ich hier nur noch, dass Art. 45 Abs. 1 Bst. a nicht zur Unternehmenssteuerreform II gehört.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

stellt im Namen der GRÜ-Fraktion den inhaltlich gleichen Antrag wie die SP-Fraktion.

Es gibt dann eine Entlastung und darauf müssen wir keine Entlastungsmassnahmen bezüglich den Gemeinden mehr vornehmen. Ich habe es bei Erklärung von Art. 48 bereits schon gesagt, dass wir der Meinung sind, dass dieser Steuertarif, wie er in der Vernehmlassungsvorlage dargelegt wurde so richtig ist.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Ich kann ansich in materieller Hinsicht auf das vorgesagte verweisen und insbesondere auch auf die Ausführungen in der Botschaft auf S. 9. Was mich aber schon etwas in die Nase sticht, ist jetzt der Vorwurf wenn man über etwas nachdenke, das noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, verstosse man gegen den politischen Anstand. Diesen Vorwurf trifft natürlich auch die Regierung zentral weil sie hat sich erlaubt bei der Erarbeitung dieser Botschaft schon darüber nachzudenken was jetzt wäre, wenn die Unternehmenssteuerreform II angenommen würde oder abgelehnt würde. Ich betrachte es nicht als Frage des politischen Anstandes sondern der Effizienz. Es wird doch noch vielfach der Vorwurf erhoben die Verwaltung und die Exekutive sei bürokratisch ineffizient. Es gibt aber offenbar zwei Ausnahmen. Es ist der Steuerbereich und die Feuerwehr. Bei der Feuerwehr hiess es auch beim Kirchenbrand sie sei zu effizient gewesen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat diesem Antrag zur Abschaffung des Deckels beim Eigenmietwert mit 14:4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Die Anträge sind abzulehnen.

Ich wusste gar nicht, dass Kollege Fässler-St.Gallen und seine ganze Fraktion und Partei offenbar so flammende Familienpolitiker sind und es wundert mit, er hat von der Schnelligkeit der SP-Fraktion gesprochen, ich werde Ihnen jetzt darlege, wie schnell und widersprüchlich sich die SP-Fraktion in der Familienpolitik des Kantons St.Gallen gebärdet und auch etwas zu den Wahlen sagen. Fässler-St.Gallen, in der Südostschweiz vom Sonntag, hat der Chefredaktor sinngemäss geschrieben, die Februarsession diene namentlich auch der letzten Profilierung vor den Wahlen. Sie haben das eben augenscheinlich dokumentieren. In diesem Sinne sind Ihre Anträge zu Art. 48 in der Kommission und jetzt hier im Rat zu verstehen. Es ist nichts anderes als Wahlkampf, als Taktiererei, als Inkonsequenz, als Ideologie und als pures Theater. Was ist passiert in der Steuerpolitik des Kantons St.Gallen? Blenden wir zurück, erster Akt: Herbst 2006, da stimmte das St.Galler Volk gegen den massiven Widerstand der SP-Fraktion mit einem dreiviertel Mehr dem 2. Nachtrag zu. Die Reform hatte im Fokus, Personen in bescheidenen erstens wirtschaftlichen Verhältnissen, zweitens Familien, drittens Wohneigentümer und viertens Wirtschaft. Für Familien ergaben sich Verbesserungen in den Bereichen Kinderabzüge, Kinderbetreuungs-Abzug und Ausbildungskosten-Abzug Fr. 13'000.-, zu Fässler-St.Gallen, welche die SP-Fraktion als einzige Fraktion in diesem Saal ablehnte. Familienpolitik SP-Fraktion. Die Opposition der SP-Fraktion fusst auf Ihren, dass haben Sie gehört, im Eintretensvotum von Hartmann-Flawil, auf Ihren ideologischen Grundlagen. Dem Staat dürfen ja keine Mittel entzogen werden. Er müsse neu für dieses und jenes zuständig sein, er müsse seine Leistungen ausbauen, nicht stabilisieren und der Steuerwettbewerb, der ist schädlich, haben wir gehört. Skandalös wird das Paket hier bezeichnet, dass Sie jetzt erhöhen wollen. Mit diesen Argumenten hat bei der Eintretungsdiskussion Hartmann-Flawil die Ablehnung begründet. Die Ablehnung. Hier kommt der erste Widerspruch bereits zu Ihrer Haltung in der Kommission. Da waren Sie noch für Nichteintreten, haben offenbar in der Zwischenzeit bemerkt, dass das nicht sehr kohärent ist, wenn man da nachher hingeht und derartige Anträge stellt. Und jetzt wollen Sie sich als Steuersenkungspartei für die Familie profitieren. Zweiter Akt: Ein Jahr später, nach diesem 2. Nachtrag zum Steuergesetz kommt die SP-Fraktion mit Ihrem Familienkonzept, mit Ihrer Initiative, Sie haben es erwähnt, Steuergerechtigkeit für Familien. Diese Initiative war primär eine Umverteilungsinitiative, die wiederum bei der Volksabstimmung deutlich fehlschlug. Was hat die SP-Fraktion im Abstimmungsbüchlein September 2007 Argumente des Initiativkomitees geschrieben: «Das heutige Steuersystem ist ungerecht und benachteiligt die meisten Familien, da der Kinderabzug vom Einkommens- statt vom Steuerbetrag gemacht wird. Dadurch werden Reiche und Vermögende bevorzugt, sie profitieren wegen der Progression mehr als andere.» Und jetzt kommt die SP-Fraktion, Herr Fässler-St.Gallen, und erzählt, ja heute ist auf einmal alles anderst. Jetzt ist es plötzlich richtig, was wir mit unserer Initiative beantragen. Dann wird uns vorgehalten, nach der Abstimmungswiderlage, der Medienmitteilung der SP-Fraktion, der Vorwurf an uns: Die CVP-Fraktion springt nun auf den fahrenden Zug auf und möchte mit einer eigenen Initiative die Kinderabzüge erhöhen. Was sagt die SP-Fraktion? Diese Forderung verstärkt die herrschende Ungerechtigkeit, dass Familien mit hohen Einkommen stärker entlastet werden. Das war alles noch vor heute. Dritter Akt: Im Dezember lanciert die CVP-Fraktion die Initiative 50 Prozent höhere Kinderabzüge, was passiert? Lautstarke und heftige Kritik der SP-Fraktion. Jetzt wiederum kommt die SP-Fraktion und erzählt, sie wolle etwas für die mittelständischen Familien tun. Das ist unglaubwürdig! Vierter Akt: Vernehmlassungsrunde zum dritten Nachtrag, zu diesem Nachtrag den wir hier diskutieren. Ich war beim Hearing dabei, Kollege Fässler-St.Gallen, da haben Sie gewettert gegen diesen Nachtrag, er sei verfassungswidrig usw., kein Wort davon, dass die SP-Fraktion einen Antrag gestellt hätte, für die Begünstigung der Familien und insbesondere höhere Kinderabzüge. Da ist es Ihnen dort, zu jenem Zeitpunkt noch nicht in den Sinn gekommen offenbar. Fünfter Akt: Und dann kommt die gleiche SP-Fraktion in der vorberatenden Kommission und will über Nacht ihr Profil einer Familiensteuersenkungs-Partei verkaufen. Gleichzeitig sagt sie aber noch in der Kommission, dass eine Steuerreform überflüssig sei, sie sei skandalös, man solle bitte nicht eintreten. Wenn es der SP-Fraktion ernst ist mit der Familiensteuersenkung, dann hätte sie wenigstens heute Morgen einen Rückweisung beantragt, dass wäre korrekt und der Regierung den Auftrag erteilt, eine neue Vorlage, mit einem anderen Fokus. Sie haben ja behauptet, es sei rein einseitig und nur für Reiche und Unternehmen. Mit einem Auftrag Rückweisung eine Vorlage auszuarbeiten mit einem andern Fokus. Weniger Mittelstand, offenbar nach Ihnen, weniger Konkurrenzfähigkeit, dafür mehr für Familien. Auch das haben Sie nicht getan. Trotzdem nehmen wir das Positive heraus. Im Grundsatz ist es ja ansich sehr erfreulich, dass Sie nun einen familienpolitischen Schwenker vornehmen, zumindest dieses Lippenbekenntnis abgeben und auf die Linie der CVP-Fraktion kommen. Was Sie noch im November 2007 kategorisch abgelehnt haben, weil es angeblich ungerecht sei. Bis anhin war die SP-Fraktion einer solchen Erhöhung gegenüber immer kritisch eingestellt, da wie gesagt, in Franken Beträgen der finanziell stärkere Steuerzahler eben mehr profitiert. Die SP-Fraktion liegt heute, muss ich feststellen, mit diesem Antrag zu Art. 48 inhaltlich auf unserer Linie, was grundsätzlich positiv ist. Wir wissen allerdings genau, wie man erfolgreich Steuerentlastungsprogramme schnürt und auch einen machbaren Umsetzungsplan für die Entlastung von Familien, von Mittelstand und Wirtschaft darlegt. Hier liegt der Hund begraben. In der Umsetzung. Sie wollen gar nicht ein ausgewogenes Paket, denn Sie wollen am liebsten gar nichts, nämlich keine Steuersenkungen und dafür schlicht mehr Geld für den Fiskus zur Finanzierung sozialdemokratischer Allheilmittel-Politik durch den Staat. Wir haben in der Vernehmlassungsantwort zu diesem III. Nachtrag, den wir hier diskutieren, einen Fahrplan dargelegt, der aufzeigt, wie man eben in Schritten die Steuersenkung für Familien, für den Mittelstand und die Wirtschaft erreicht. Wir haben ein deutliches Signal zu Gunsten des Mittelstandes, im Übrigen auch die Mehrheit der Familien, unserer st.gallischen Familien, erwartet und dies wurde Seitens der Regierung in die definitive Vorlage aufgenommen, genau mit der Verflachung des Einkommenssteuertarifes. Die Entlastungen, wie sie die Regierung vorschlägt, sollen nun jetzt, wie Kollege Fässler-St.Gallen sagt, subito, erfolgen. Mit einem nächsten Nachtrag soll aufgrund der Initiative der CVP-Fraktion die Erhöhung der Kinderabzüge vorgenommen werden. Und das Volk wird hiezu die demokratische Legitimation liefern. Ich kann Ihnen versichern, der Stand der Unterschriften ist bereits bei 5'700. Und jetzt der Schlusspunkt in Ihrem widersprüchlichen Auftreten in dieser Thematik, dass es der SP-Fraktion schliesslich gar nicht um die Kinderabzüge geht, zeigt das Abstimmungsergebnis zu unserem Antrag in der vorberatenden Kommission, wo wir unsere Initiative mit einer gleichlautenden Motion zusätzlich stützen wollen. Die Kommissionsmotion wurde mit 7:13 agelehnt, rechnen Sie, nur die CVP-Fraktion war dafür. Das Fazit erstens: Unsere Fraktion und unsere Partei will beides, wir wollen die Entlastung des Mittelstandes hier mit diesem Nachtrag insbesondere auch zu Gunsten der Familien und die Entlastung der Familien mit der Initiative. Zweitens, wir überladen das Fuder nicht, und machen nicht den Fehler, die andere schon gemacht haben, denn wir wollen eine Steuerreform. Drittens, wir halten am klaren, Herr Kollege Fässler-St.Gallen, so war es von uns immer kommuniziert, am klaren und immer wieder kommunizierten Umsetzungsplan konsequent fest. Wir müssen unsere Positionen, wie Sie sagen, nicht überdenken. Aber vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Sie Ihre Haltung zu Familienanliegen etwas kohärenter darstellen würden, als von Jahr zu Jahr wechseln. Und viertens: Wir machen Ihr unglaubwürdiges Spiel nicht mit. Wenn Sie hier?? schreiben, in Ihren Links, dann frag ich Sie, wer verschaukelt hier die Wählerinnen und Wähler vor dem 16. März 2008 - es ist die SP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Als einigermassen neutrale Person - ich will nämlich nicht in die Regierung, einzig im Rat bleiben - erlaube ich mir dem Vorsteher des Finanzdepartementes einige Fragen zu stellen. Fakt ist: Niemand hier im Saal bezweifelt, dass Familien grosse Aufgaben erfüllen. Sie leisten etwas von unschätzbarem Wert auf das der Staat mit Sicherheit nicht verzichten kann. Als Entscheidungsgrundlagen ist es jedoch wesentlich, dass wir wissen wo unser Kanton im Vergleich mit anderen Kantonen bei der Höhe der Kinderabzüge steht. Ich bitte, Regierungsrat Schönenberger uns diesen Kantonsvergleich bekannt zu geben. Ebenfalls bitte ich ihm uns mitzuteilen, wie hoch die Steuerausfälle für den Kanton und die Gemeinden sind, wenn die Höhe der Kinderabzüge dem Antrag der SP-Fraktion entsprechend eine Ratsmehrheit finden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Die Anträge sind abzulehnen.

Das Votum von Fässler-St.Gallen veranlasst mich noch zu einer kurzen Antwort. Er behauptet, jetzt wiederholt auch in seinem zweiten Votum, wir befänden uns in einem Dilemma. Das Dilemma liegt allerdings bei der SP-Fraktion mit Ihrem Zick-Zack-Kurs in der Familienpolitik, dass Sie eben erst vor den Wahlen offenbar entdeckt, was die Familien bewegt.

Zu Erat-Rheineck: Sie reden der guten Tat das Wort und es sei praktisch eben vorzugehen, da muss ich Sie fragen, wo war Ihr Vorgehen beim II. Nachtrag zum Steuergesetz? Für die Personen im bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen für die Familien beim Ausbildungskostenabzug? Da war die SP-Fraktion dagegen, da hat kein Mensch davon geredet, dass man jetzt für die Familien eintreten müssen. Da haben Sie ideologisch den Steuernachtrag abgelehnt.

Dann brüstet sich Fässler-St.Gallen mit der Prämienverbilligung. Mit zwei erfolglosen Initiativen hat man immer Schiffbruch erlitten und den realistischen Vorschlag kam hier im Kantonsrat der CVP-Fraktion mit einer mehrheitsfähigen Lösung bei der Budgetdebatte für die Prämienverbilligung. Dann hat er erwähnt, das Entlastungsvolumen für die natürlichen Personen und Familien sei hier nicht ersichtlich in diesem III. Nachtrag. Das kann nur jemand sagen, der nur mit der ideologischen Brille hinsieht. Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat mit Recht darauf hingewiesen, es ist beim Einkommenssteuertarif ersichtlich. Es ist bei der Reduktion des Vermögenssteuersatzes ersichtlich, auch zugunsten der Familien und es wird die Nullstufe abermals erhöht. Ich bitte Sie, die Anträge der SP-Fraktion abzulehnen und wenn Fässler-St.Gallen schon diesen Ausdruck des galoppierenden Schwachsinns verwendet, dann trifft der am meisten für den Eventualantrag zu. Das ist dann ein Blödsinn im Quadrat.

Zu Fässler-St.Gallen: Wir werden noch vor dem Mai die Initiative einreichen. Dann dauert es mutmasslich 2008/2009. Wir werden noch schneller sein als Ihr blödsinniger Eventualantrag.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion.

Ich denke, wir haben jetzt genug Wahlkampf betrieben. Es war ein interessanter Hick-Hack als Aussenstehender.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Den Anträgen der SVP- und FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Tatsache ist, dass Steuern ein sehr entscheidender Standortfaktor sind. Diese Aussage belegt, dass z.B. Irland die Nummer 1 sind in den Gewinnsteuern in Europa und Irland hat einen riesen Aufschwung genommen seitdem diese tiefen Steuern eingeführt worden sind. Ich höre immer das Märchen, dass sie in der EU sind. Das können Sie vergessen. Wie wichtig, dass die Steuern sind, das zeigt auch die Aussage von Bundesrat Merz wie viele zusätzliche Steuermillionen generiert worden sind seit der Einführung auf eidgenössischer Ebene von der Unternehmenssteuerreform I. Wenn ich heute Morgen, dass KMU-Vertreter die Unternehmenssteuerreform am 24. Februar nicht zustimmen werden, dann muss ich dann als Vertreter eines KMU-Betriebs sagen, wenn es solche Leute gibt, dass wäre wirklich gallopierender Schwachsinn. Heute Morgen ist viel von widersprüchlichen Aussagen gesprochen worden. Ich möchte nur etwas an die SP-Fraktion richten: Die SP-Fraktion verlangt überall Wettbewerb nur in den Steuern nicht. Wie wichtig, dass Steuern sind haben wir in der vorberatenden Kommission mitbekommen vom Steueramt, die viel zitierte und viel gerühmte Ansiedelung der Chipfabrik im St.Galler Oberland sei damit zustande gekommen wenn nicht Steuererleichterungen gewährt worden wären. Da möchte ich dem Finanzdepartement ein Kränzlein binden. Ich höre immer wieder, dass jetzt durch die allfällige Senkung der Kapital- und Gewinnsteuer von Steuerausfällen gesprochen wird. Ich weiss, dass die Schweizerinnen und Schweizer eher negativ denken und ständig schwarz malen. Da kommt man schnell zum negativen Ausdruck «Steuerausfälle». Aber versuchen Sie doch ein wenig positiv zu denken und denken Sie nicht an Steuerausfälle sondern nehmen Sie das positive unternehmerische Wort in den Mund und tätigen Sie hier eine sinnvolle Investition. Mit dieser Investition werden, nämlich wie die Vergangenheit zeigt, neue Steuerzahler gewonnen. Auch hier an die SP-Fraktion: Diese Partei ist doch sonst so investitionsfreundlich. Dass die CVP-Fraktion die Senkung auf 3,5 Prozent nicht unterstützt zeigt mir einmal mehr den Charakter dieser Partei. Ich höre im Wahlkampf laufend, dass die CVP-Fraktion verantwortlich sei, dass der Staatssteuerfuss um 10 Prozent gesenkt worden sei für das Jahr 2008. Vielleicht für Ihr Kurzzeitgedächtnis. Die SVP-Fraktion hat schon für das Jahr 2007 eine Staatssteuerfusssenkung verlangt, die sie dann aber einhellig abgeschmettert haben. Ich werde dem Suisse-Ski-Präsidenten beantragen CVPler des St.Galler Parlamentes einzustellen, weil im Slalom ist die Schweiz ganz schwach. Sie von der Slalom-Partei könnten da gute Lücken füllen.

Haben Sie doch den Mut unternehmerisch zu handeln und eine Investition zu tätigen und den Kanton St.Gallen wenigstens in den Unternehmenssteuern an der Spitze zu positionieren.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde ein Antrag, wie er jetzt von der SP-Fraktion vorliegt, nicht gestellt. Hingegen sind die folgenden beiden Anträge gegenseitig abgelehnt worden. Nämlich ein konkreter Antrag für die Erhöhung von 6'200 bzw. 9'200 Franken und der Antrag auf eine Kommissionsmotion für die Erhöhung auf 7'200 bzw. 10'200 Franken.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Es wurde gesagt, dass man hier ein einigermassen neutraler Beobachter sein kann. Ich würde mich auch in diese Kategorie versetzen. Es herrscht ja Wahlkampf. Man hört es von allen Seiten. Ich muss mich nicht mehr um den Wahlkampf bemühen sondern nur noch um den Abgang. Ich habe das jetzt nicht von mir aus geholt, dass Links, sondern erst als es zitiert wurde. Ich habe mich jetzt auch ein bisschen klug gemacht. Es hat doch noch einige Aussagen drin, die von Bedeutung sind für die Debatte. Es wird mir orakelt, dass ich einen schämigen Abgang habe weil ich ein Paket vorlege, dass zwar nicht schwachsinnig ist, aber doch absolut ungerecht usw. Es ist ein skandalöses Paket nach Auffassung von links. Die SP-Fraktion bekämpft dieses skandalöse Paket vehement. Das ist jetzt nicht mehr ganz sicher nachdem sie jetzt einen Antrag stellt, man solle noch 60 Mio. Franken Mehrausfälle aufbuttern. Wenn man schon Halbdialekt da schreibt. Sie bekämpft es mit vehement. Wir wollen uns einmal mehr für eine Steuerharmonisierung einsetzen und fordern einheitliche Steuern für alle Unternehmen schweizweit. Wir werden dazu im Kantonsrat eine Standesinitiative einreichen. Gezeichnet ist dieser Artikel mit b und g. Zu Gysi-Wil: Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Regierung klar darlegt weshalb sie dazu kommt, bereits ein Jahr nach der letzten Steuergesetzrevision wieder eine Steuergesetzrevision materiell vorzuschlagen. Sie finden die Darlegungen auf S. 5 der Botschaft. Die Steuerbelastung im Kanton St.Gallen hat sich in den vergangenen Jahren im Vergleich zur Durchschnittsbelastung in der Schweiz ständig verschlechtert und hat heute ein Niveau erreicht, das deutlich über dem schweizerischen Mittel und namentlich auch über demjenigen der Mehrzahl der Nachbarkantone liegt. Das ist der Beginn dieser Darlegung. Das sei der Grund weshalb man wieder eine materielle Revisionsvorlage dem Kantonsrat zukommen lassen möchte. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass im II. Nachtrag eine andere Stossrichtung gegelten habe. Insbesondere mit Bezug auf die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten und mit Bezug auf die Familien. Im Abstimmungsbüchlien zum 24. September 2006 heisst es denn auch Entlastung für Familien. Für Familien ist eine deutliche Erhöhung des Kinderabzuges um Fr. 800.- sowie des Kinderbetreuungsabzuges von bisher Fr. 2'000.- auf Fr. 5'000.- vorgesehen. Zusätzlich wird der Abzug von Ausbildungskosten bis zu einem Betrag von Fr. 13'000.- je Kind wieder eingeführt. Schliesslich werden Einelternfamilien und Ehegatten steuerlich gleich gestellt. Das war die Stossrichtung des II. Nachtrags. Der Regierung jedenfalls können Sie nicht in konsequentes Handeln unterstellen. Wir haben beide Revisionspakete gezeichnet und auch konsequent so geschnürt. Nun weil eben wahrscheinlich Wahlkampf ist schon in der vorberatenden Kommission die Frage aufgeworfen worden, besteht denn nicht auch im Bereich der Familienpolitik Handlungsbedarf. Das hat weder die Regierung noch die vorberatende Kommission dem Grundsatz nach bestritten. Jetzt komme ich auf die Frage von Klee-Berneck: Wenn Sie einen Verleich machen wo dringender Handlungsbedarf besteht, jetzt heute unter wettbewerbspolitischen Aspekten und der Standort wettbewerbspolitischen ??? ist es natürlich nicht gerade der Kinderabzug wo dringender Handlungsbedarf unter wettbewerblichen Aspekten bestimmt. Es ist zwar noch recht schwierig jetzt einen genau gleich Vergleich zu machen weil wir im Kanton St.Gallen als einer von wenigen im Kantonen eine Differenzierung vornehmen zwischen Kindern im Vorschulalter, im Schulalter und im Ausbildungsalter. Deshalb ist es schwierig. Man müsste jetzt noch gewichten. Wir wissen etwa, dass zwei Drittel der Kinder entweder im Schulalter oder im Ausbildungsalter ist und etwa ein Drittel im Vorschulalter. Jetzt müssten Sie also eine Gewichtung vornehmen. Bei der ersten Stufe haben Fr. 4'800.-, bei der zweiten Stufe Fr. 6'800.- und bei der dritten Stufe eben diese Fr. 13'000.-. Es gibt Kantone, die bei der untersten Stufe höhere haben. Aber nicht viele. Aber die haben dafür keine Steigerung. Deshalb ist eben der Vergleich relativ ???. Ich würde sagen, bei der unteren Stufe - Vorschulalter - sind wir etwa im Mittelfeld. Im Schulalter sind wir im oberen Drittel und bei den Ausbildungsalter sind wir an der Spitze. So dürfte etwa die Aussage richtig sein. Jetzt liegt es an mir natürlich noch auf die Zahlen hinzuweisen. Auch das wurde gefragt. Zum Grundsätzlichen kann von folgender Grundregel ausgegangen werden: Fr. 100.- Erhöhung der Kinderabzüge bringen einen Steuerausfall von 750'000 Einfache Steuer. Jetzt können Sie selber ausrechnen wie viel das beim Kanton und einem Steuerfuss von 105 und bei der Gemeinde von einem gemittelten Steuerfuss von 140 Prozent ausmachen. Je Fr. 100.- zusätzlicher Kinderabzug ergibt es Ausfälle von 755'000 Franken einfache Steuer. Das bedeutet, dass der Antrag der SP-Fraktion, die jetzt gestellt wird zu Art. 48. Einen zusätzlichen Ausfall von einfacher Steuer von 24,7 Mio. Franken ergäbe. Das gibt für den Kanton 25,9 Mio. Franken, für die Gemeinden 35,7 Mio. Franken. Insgesamt daher 61,6 Mio. Franken. Die vorgeschlagene Kompensation im Art. 50 gemäss Antrag der SP-Fraktion gäbe eine Reduktion um 39.5 Mio. Franken insgesamt für Kanton und Gemeinden, verbliebe sonach eine zusätzliche Belastung gegenüber den Anträgen der vorberatenden Kommission von 22,1 Mio. Franken. Wenn Sie sowohl dem Antrag zu Art. 48 wie zum Art. 50 gemäss Vorsschlag der SP-Fraktion zustimmen, verbleibt Netto einzusätzlicher Ausfall für Kanton und Gemeinden von 22,1 Mio. Franken. Beim Antrag der GRÜ-Fraktion sieht die Sache wie folgt aus. Der Antrag zu Art. 48 ergäbe insgesamt für Kanton und Gemeinde zusätzliche Ausfälle von 45,5 Mio. Franken, ergäbe bei einer Zustimmung zum Antrag Art. 50 wieder eine Reduktion um 39,5 Mio. Franken, so dass beim Antrag der GRÜ-Fraktion unter dem Strich eine Mehrbelastung für Kanton und Gemeinde von 6 Mio. Franken verbliebe. Das sind die Zahlen. Ich hoffen, Klee-Berneck, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Es trifft zu, dass wir mit dem II. Nachtrag eine sehr moderate Reduktion von 2 auf 1,9 Promille realisiert haben. Aber dies mit dem ausdrücklichen Hinweis damals in der Botschaft, die Regierung wolle damit ein Signal setzen als ersten Schritt. Wenn Sie behaupten, damit würde die Steuerreduktionsspirale angeheizt, so liegen Sie falsch. Zwar mag es zutreffen, dass die Vermögenssteuerbelastungen im Kanton St.Gallen gesamtschweizerisch betrachtet etwa in der Mitte liegt. Aber in der Ostschweiz liegen wir ganz klar an der Spitze mit der Steuerbelastung im Bereich der hohen Vermögen. Deshalb glaube ich schon ist es aus standortpolitischen Gründen mehr als zweckmässig auch diesen Leuten gegenüber, die ein grosses Mass an Steuerlast tragen, insgesamt ein Signal zu geben, das eben auch im Bereich der Vermögenssteuer der Kanton St.Gallen eine Wettbewerbsfähigkeit langfristig anstrebt. Deshalb hier der vorgeschlagene weitere Schritt im Bereich der Vermögenssteuer.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Fässler-St.Gallen hat das Wort Dilemma gebraucht und in diesem sind wir auch etwas. Als grösste Volkspartei in der Schweiz ist Familienpolitik für uns so selbstverständlich, dass wir das nicht primär gross betonen und deshalb sich andere Parteien mit falschen Federn schmücken. Erat-Rheineck, man muss es nicht tun. Wir machen. Wir machen aber auch eine Abwägung und kommen damit zu folgendem Ergebnis in der vorliegenden Situation. Vorweg ist festzustellen, dass im Kanton St.Gallen noch nie in so kurzer Zeit so viele Nachträge Botschaften zum Steuergesetz vorgelegen sind. In den 70er- und 80er-Jahren waren es immer Anpassung Ausgleich der kalten Progression mit gewissen einzelnen Veränderungen. Hier haben wir nun den II. Nachtrag in Kraft getreten auf letztes Jahr. Wir haben jetzt den III. Nachtrag gestaffelt ab 2009 bis 2011. Es sind grosse Beträge über die wir sprechen. Alle diese Nachträge haben gewisse Schwergewichte und das ist der zweite wichtige Punkt. Hier haben wir bewusst bzw. die Regierung hat andere Schwergewichte gelegt und die werden von uns mitgetragen, weshalb wir auch das vielleicht in abweichend zu anderen Parteien in einer realistischen Finanzbeurteilung sagen, alles ist nicht möglich zum gleichen Zeitpunkt. Wenn wir jetzt auf durchaus sympatische Überlegungen für höhere Kinderabzüge jetzt eintreten, dann müssen wir den ganzen II. und III. Nachtrag im Prinzip auf den Kopf stellen. Selbstverständlich unterschätze ich die Kapazität, Kreativität und das Können unseres Rates nicht. Aber wenn wir jetzt völlig veränderte Kinderabzüge beschliessen würden, dann hätte das zur Folge, dass die gesamten Reduktionen im Bereich der natürlichen Personen bzw. der Einkommenssteuertarife und Vermögenssteuertarife der Gewinnsteuerüberlegungen bei den juristischen Personen völlig wieder rückgängig gemacht, teilweise sogar wahrscheinlich erhöht werden müssten. Das wäre dann für mich nicht mehr seriöse Arbeit wenn jetzt 24 Anträge kreuz und quer sich bekämpfen und auch das war mit ein Grund, weshalb ich meinte, wenn wir von Kompensationen sprechen müssen, wie es dann machen, wenn wir wissen was ausfällt. Wir sind aber selbstverständlich offen und ich habe das schon in meinem Fraktionsvotum gesagt. Wir rechnen damit, dass in nicht allzuferner Zeit ein V. Nachtrag - ich überlasse dann die Geschichtszählung oder die Nachtragszählung den Fachleuten und Historikern - wenn es den IV. Nachtrag, der jetzt auch zu behandeln ist, dann gar nicht gibt ob es dann einen neuen IV. oder direkt V. Nachtrag gibt. Das ist nicht so entscheidend. Wir sind bereit, verstärkte Entlastungen für Familien mit Kindern in einem nächsten Nachtrag nicht mehr zu prüfen sondern zu unterstützen. Aber ich möchte den Ausführungen des Vorstehers des Finanzdepartementes nicht vorgreifen. Es geht um hohe Millionenbeträge der einfach Steuer die verschiedenen beantragten neuen Abzüge. Letzter Hinweise: Vergessen wir nicht, dass wir im II. Nachtrag ganz wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich beschlossen haben, teilweise sogar ein bisschen vorauseilen mit dem Bundesrecht weil St.Gallen diesbezüglich auch früher weiter ging als andere Kantone durch die Steuerharmonisierung leider gebremst wurde aber mit dem II. Nachtrag doch die Ausbildungskostenabzüge zumindest wesentlich angehoben wurden. Ich empfehle Ihnen deshalb sich jetzt nicht auf einen neuen Nebenplatz zu begeben, die Anträge zu Art. 48 im III. Nachtrag abzulehnen, diese dann für einen nächsten Auftrag aufzuheben, aber sich im Wesentlichen dann den Anträgen der vorberatenden Kommission und der Regierung diesen zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist

Nachdem Eugster-Wil sehr ausführlich über die SP-Fraktion gesprochen hat und kaum ein Wort zum eigenen Dilemma seiner eigenen Partei verloren hat und er unsere Familienpolitik offensichtlich nicht verstehen will, erlaube ich mir diesen geschichtlichen Rückblick mit Ihnen zusammen, den Eugster-Wil gemacht hat noch einmal aus unserer Perspektive etwas anzuschauen. Eugster-Wil hat uns vorgeworfen, unsere Familienpolitik sei unglaubwürdig. Wir würden da nichts machen oder immer wenn es Gelegenheit gäbe, seien wir dagegen. Ich erinnere daran, dass wir es waren in diesem Rat, die uns für Prämienverbilligungen Jahr für Jahr eingesetzt waren. Wir waren es, die uns für höhere Kinderzulagen eingesetzt haben. Wir waren es aber auch, die sich gegen die Wiedereinführung des Ausbildungsabzuges gewehrt haben. Dieser Vorwurf ist zutreffend. Wir haben das aber nicht mit einer familienfeindlichen Begründung getan sondern mit einer bildungspolitischen. Wir wollten nicht, dass auf diesem Weg indirekt die Volksschule geschwächt wird, wenn Privatschulen abzugsfähig werden so ist das, wenn das Schule macht über den ganzen Kanton hinweg ein Problem für unsere Volksschule. Es ist auch richtig, dass wir die Ankündigung der CVP-Initiative im Vorfeld der Abstimmung über unsere eigene Initiative bekämpft haben. Das ist doch selbstverständlich. Wir wollten mit unserer Initiative mehr Steuergerechtigkeit für Familien. Wir wollten nicht Unverteilung sondern Gleichverteilung. Wir wollten, dass jede Person, die Kinder hat steuerlich den gleichen Ertrag hat, wenn er auf die Steuererklärung bzw. Steuerrechnung schaut. Wir mussten eber zur Kenntnis nehmen, dass im Moment dieser Systemwechsel nicht möglich ist und wir haben uns umgeschaut was denn jetzt möglich ist im Steuergesetz. Es bleibt nur die Erhöhung der Kinderabzüge. Das ist nicht unsere Hauptpriorität aber es ist nicht so, dass wenn wir sehen, dass ein Weg nicht möglich ist, dass wir eben keine anderen prüfen. Es trifft auch nicht zu, dass wir im Rahmen der Vernehmlassung nichts gesagt haben. Wir haben die in der Vernehmlassung uns gegen die Vorlage gestellt. Wir haben auch deutlich gemacht, dass zum Einen berücksichtigt werden muss, haben wir explizit so gesagt, dass die CVP-Fraktion erhebliche Entlastungen verspricht und dass dieses Entlastungsvolumen irgendwo abgebildet sein muss in dieser Vorlage wenn nicht das Versprechen der CVP-Fraktion zur Makulatur zu werden droht. Wir haben in der mündlichen Vernehmlassung auch darauf hingewiesen, dass die SP-Fraktion Entlastungen nicht mit der Giesskanne, nicht mit einer Anpassung des Tarifs sondern wann schon dort fordert, wo der Schuh am meisten drückt. Das sind und waren nach unserer Auffassung eben Familien mit Kinder. Es macht auch überhaupt keinen Sinn nun einen Rückweisungsantrag zu formulieren mit irgendwie neuem Fokus. Dieser Rat ist ohne weiteres in der Lage den Fokus die Priorisierung zu verändern. Wenn es dann notwendig wird bei den beschlossenen Entlastungen noch einmal zu überprüfen was rückgängig gemacht werden könnte. Sie können unsere Anträge Stück für Stück überprüfen. Sie finden da genug Stoff um das finanzieren zu können. Wir haben keinen familienpolitischen Schwenker gemacht. Wir haben unsere konsequente Familienpolitik weitergeführt mit anderen Mitteln weil unsere ursprünglichen Ideen im Moment nicht mehrheitsfähig sind. Die CVP-Fraktion hat nun ein Argumentationsproblem. Sie befindet sich offensichtlich in einem Dilemma. Sie behauptet nun, man müsse den Segen der Bevölkerung einholen, die demokratische Legitimation über diese Initiative um dann im Bereich der Familien entlasten zu können. Das ist galoppierender Schwachsinn. Entschuldigen Sie diesen harten Begriff. Wir haben nun im Zwei- und Dreijahresrhytmus Entlastungen im 100 Mio. Bereich beschlossen und es ist nie jemanden in den Sinn gekommen, da die Legitimation des Volkes einzufordern. Wir haben zum Teil Ratsreferenden beantragt. Da ist nie jemand auf die Idee gekommen, man müsse das nun noch dem Volk unterbreiten, da die Legitimation einzuholen. Wenn die CVP-Fraktion ihre Familienpolitik so wie sie behauptet umsetzen will, dann muss sie jetzt Hand bieten mindestens zu unserem Eventualantrag. Wenn Sie das nicht tun, so ist die Familienpolitik bei der CVP-Fraktion eben ein Anliegen zweiter und dritter Ordnung.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Hartmann-Flawil behauptet hier 52 Prozent der Unternehmen beteiligen sich nicht an den Kosten des Kantons. Sie sind nicht im Bild. Haben Sie keine Ahnung was die Unternehmer z.B. an Gebühren zahlen, an Ausbildungkosten für Lehrstellen? Sie beteiligen sich nicht am Kanton. Als Schulratspräsident kann man solche Sachen vielleicht behaupten aber das stimmt einfach nicht.

Zu Mächler-Zuzwil: Der KGV unterstützt nicht nur ein Kandidat sondern sechs Kandidaten.

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19.2.2008Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatenden Kommission hat in ihrer grossen Mehrheit erwogen, dass lediglich 5 Prozent der Gesellschaften immerhin rund 90 Prozent der Gewinnsteuern des Kantons St.Gallen insgesamt etwa 400 Mio. Franken ausmachen. Dass es darum geht diesem Segment der Unternehmen Sorge zu tragen und Abwanderungen zu vermeiden. Die vorberatende Kommission hat dann einen Antrag, wie ihn die SP-Fraktion nun stellt, klar mit 5:15 Stimmen abgelehnt. Einen Antrag wie er jetzt von der FDP- und der SVP-Fraktion eingebracht wird, die Senkung auf 3,5 Prozent wurde in der ersten Kommissionssitzung mit Stimmengleichheit und Stichentscheid des Kommissionspräsidenten zugestimmt. In der zweiten Kommissionssitzung auf Rückkommen hin mit 10:7 Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
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Wir beraten nun Art. 8 Abs. 1 Bst. a zusammen mit Abschnitt IIbis (neu).

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion auf Rückweisung ist abzulehnen.

Wir haben in der vorberatenden Kommission sehr deutlich nach einem allfällig möglichen anderen Schlüssel gefragt. Es scheint einfach so zu sein, dass es nur zwei Bereiche gibt. Das sind die juristischen Personen und den Bereich der Ergänzungsleistungen. Daher betrachten wir so die Fakten liegen auf den Tisch.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion auf Rückkommen ist abzulehnen.

Die Zahlen liegen auf dem Tisch und zum zweiten werden wir auch keiner Kompensation das Wort reden. Wir werden dem roten Blatt der Regierung folgen aus folgenden Gründen. Einerseits wurde vom Gemeindepräsident in diesem Rat die Entlassung der Familien abgelehnt, gleichzeitig aber auch die Entlastungen mit Art. 50. Also haben wir keinen Anlass da weitere Kompensationen zu machen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Teilweise ist es etwas undifferenziert interpretiert worden welches die Absicht der Regierung ist mit dem roten Blatt. Es hat auch einen Zusammenhang mit der Frage der Rückweisung. Es geht der Regierung nicht darum festzunageln, dass keine Kompensation zu erfolgen hat. Sondern was die Regierung Ihnen beliebt machen will ist eine Kompensation, die möglichst differenziert eingeht auf die Frage wo denn Not am Mann ist zu gegebener Zeit im Jahr 2011. Deshalb der Hinweis: Wir betrachten das wie jetzt ausgestaltet werden soll nicht unbedingt als die sachgerechteste Lösung. Zwar deshalb nicht weil man ansich zu wenig Zeit hatte genau zu eruieren wie sich diese Massnahmen auf die einzelnen Gemeinden auswirken. Wenn jetzt von Trunz-Oberuzwil gesagt wird, es gebe nur zwei Möglichkeiten auf diese Problematik einzugehen, trifft das nicht zu. Wir haben auch das Instrument des Finanzausgleiches mit dem Parameter, die immer festzulegen sind aufgrund eines Wirkungsberichtes. Das wäre eine wesentlich differenziertere Art allfällige Massnahmen zu treffen weil die Ausfälle der einzelnen Gemeinde allenfalls nicht zumutbar wäre. Deshalb habe ich eine gewisse Sympathie auch für den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion. Wenn man das noch differenzierter, sachgerechter lösen will, dann wird der vorberatenden Kommission wohl nichts anderes übrig bleiben als sich einige Gedanken darüber zu machen. Nicht im Hinblick auf das Jahr 2011 mit der Giesskanne Gelder auszuschütten über die Gemeinden allenfalls an Gemeinden wo es überhaupt nicht notwendig ist. Entweder weil sie gar nicht diese Ausfälle erleben, wie es jetzt vermutmasst wird oder weil sie wesentlich geringer sind. Ich wäre im Namen der Regierung durchaus bereit auf das rote Blatt zu verzichten wenn Sie dem Antrag der SVP-Fraktion zustimmen. Ich bin nicht sehr überrascht, Friedl-St.Gallen, dass Sie jetzt für die Kompensation eintreten zugunsten der Gemeinden. Habe ich das falsch verstanden? Sie sind gegen die Kompensation. Dann habe ich das falsch verstanden. Ich möchte niemandem etwas unterstellen. Wie gesagt, wenn Sie den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion zustimmen wäre ich berechtigt im Namen der Regierung auf den Antrag der Regierung zurückzukommen und den zurückzuziehen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen die voraussichtlichen Mindereinnahmen, d.h. die Differenz zwischen Vernehmlassung und Botschaft zu Lasten des Kantons zu kompensieren. Das im Art. 8 im direken Zusammenhang mit zwei Ergänzungsleistungsgesetzen. Nach eingehender Diskussion um die Art und Weise der Kompensation scheint der Kompromiss 50 Prozent über juristische Personen und 50 Prozent über die Ergänzungsleistungen die Lösung zu sein, welche die kleinsten Verwerfungen ergibt. Ich erinnere daran, dass die Kompensationszahlungen zum II. Nachtrag des Steuergesetzes in der gleichen Art und Weise erfolgte bzw. erfolgt. Eine absolut gerechte Lösung kann und wird es bei diesen Kompensationszahlungen nicht geben. Die Lösung der voberatenden Kommission zieht ein obligatorisches Finanzreferendum mitsich. Stellen wir uns dieser Abstimmung und stellen wir uns auf diese Abstimmung ein. Zusammen mit den Gemeinden werden wir diesen Abstimmungskampf bestimmt erfolgreich gestalten können. Kompensieren wir diesen Betrag zugunsten der Gemeinden und zwar jetzt im Rahmen dieses III. Nachtrags. So wird die Diskussion um die künftige Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton nicht im vornherein auf diese Weise belastet. Auch die Lösung von Kaufmann-St.Gallen bleibt auf halbem Weg stehen. Er will jetzt einen Teil kompensieren und über den anderen Teil später verhandeln. Ich bitte Sie, den Anträgen der vorberatenden Kommission zuzustimmen und die Kompensation zulasten des Kantons jetzt umzusetzen und zwar einerseits im Art. 8 des Steuergesetzes und auch in der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes Abschnitt II.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Abschnitt II Ziff. IIbis (neu). verzichtet darauf, den schriftlich eingereichten Antrag zu Art. 16 Abs. 1 des Ergänzungsleistungsgesetzes zu bestätigen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Nachdem der Kantonsrat den Anträgen der vorberatende Kommission in Bezug auf die Kompensation zugestimmt hat, ist ein neuer Abschnitt IV mit folgendem Wortlaut nötig: «Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.»

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19.2.2008Wortmeldung

Entsprechend der Zustimmung des Kommissionspräsidenten möchte ich die Diskussion einstweilen nur auf die Frage der Rückweisung beschränken und dann darüber abstimmen.

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Wenn ich richtig verstanden habe, sind damit sämtliche anderen Artikel ebenfalls hinfällig geworden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

erläutert das Abstimmungsprozedere. Die äusserst schnelle Fraktion der SP-Fraktion hat mir einiges an Kopfzerbrechen mit Ihrem Antrag beschert. Ich werde versuchen, das bei der Abstimmung so zu regeln, dass es für alle auch klar sein wird, worüber Sie abstimmen. Eine kleine Erklärung dazu: Sie haben einen Eventualantrag gestellt, worin Sie für den Fall der Ablehnung des Hauptantrages einen anderen Vollzug noch zur Diskussion stellen wollen. Ich bin auch nach Rücksprache mit der Staatskanzlei der klaren Überzeugung, der Hauptantrag materiell abgelehnt wäre, könnte man eventualiter nicht mehr über einen anderen Verzugsbeginn sprechen. Ich werde das jetzt so folgendermassen abstimmungsmässig behandeln.

Ich werde zuerst inhaltlich das graue Blatt der GRÜ-Fraktion dem grauen Blatt der SP-Fraktion inhaltlich entgegen stellen. Der einzige Unterschied ist Ziff. 2. Dann werde ich den Vollzugszeitpunkt jetzt dem Vollzugszeitpunkt 2011 gegenüberstellen. Dann das Resultat noch ja/nein. In drei Schritten wird die Abstimmung stattfinden.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion Art. 48 Abs. 1 Bst. a (neu im Nachtrag) wie folgt zu ändern:

«Ziff. 1: Fr. 7'200.– für jedes unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehende Kind, das noch nicht schulpflichtig ist;

Ziff. 2: Fr. 10'200.– für jedes unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehende oder volljährige Kind, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht;»

Das ist eben die sozialdemokratische Partei, die immer etwas schneller ist, als die andern. Für die Familienpolitikerinnen und die Familienpolitiker, in diesem Rat naht die Stunde der Wahrheit. Ich spreche zu Art. 48 des Steuergesetzes zu den Kinderabzügen, zur künftigen Ausgestaltung der Kinderabzüge in unserem Steuergesetz. Kinder sind in dieser reichen Schweiz, Kinder sind in diesem reichen Kanton St.Gallen ein Armutsrisiko, das ist eine traurige und beschämende Realität. Eine umfassende Familienpolitik gehört daher zu den zentralen Anliegen der SP-Fraktion. Familienpolitik ist eine Querschnittaufgabe, die in verschiedenen politischen Handlungsfeldern ansetzen muss. Familienpolitik kann und muss auch im Steuergesetz betrieben werden, es müssen aber auch andere Felder bearbeitet werden. Ich erwähne diese nur stichwortartig: Einkommenspolitik, Kinderzulagen, Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen für Familien mit tiefem Einkommen, familienergänzende Betreuungsangebote, Tagesschulen. Die SP-Fraktion hat mit ihrer Initiative «Steuergerechtigkeit für Familien» versucht Kinderabzüge als Abzüge vom Steuerbetrag aus zu gestalten und damit sicherzustellen, dass die steuerlichen Auswirkungen der Kinder, unabhängig vom Einkommen, bei allen Familien gleich sind. Leider ist diese Initiative im letzten September verworfen worden, unbestritten blieb aber, dass im Bereich der Familienpolitik und insbesondere der Besteuerung von Familien Handlungsbedarf besteht. Die SP-Fraktion hat in der Auswertung des Abstimmungsergebnisses festgestellt, dass die Zeit für einen Systemwechsel leider noch nicht reif ist. Wir haben eine Motion zur Einführung von Steuergutschriften im November eingebracht, weil uns vorgeworfen wurde, unsere Initiative nütze den tiefsten Einkommen nichts. Ihr Rat ist dieser Motion nicht gefolgt. Wir haben eine weitere Motion eingereicht, mit der Ergänzungsleistungen auf der kantonalen Ebene für Familien mit tiefen Einkommen gefordert werden. Die Regierung will zuwarten bis der Bund in dieser Frage entschieden hat und das Einzige was im Moment realistischerweise bleibt, ist die Erhöhung der Kinderabzüge. Was in uns bei dieser Frage am meisten umtreibt, ist die Haltung der CVP-Fraktion. Die CVP-Fraktion hat bereits im August letzten Jahres im Abstimmungskampf um die SP-Initiative eine eigene Initiative angekündigt. Mit dieser Initiative sollen die Kinderabzüge um 50 Prozent erhöht werden, auf Fr. 7'200.- statt Fr. 4'800.- für Vorschulpflichtige, und auf Fr. 10'200.- statt Fr. 6'800.- für Schulpflichtige Kinder. Anfangs Oktober, also wenige Tage nach der Abstimmung über unsere Initiative, hat die Regierung die Vernehmlassungsvorlage vorgestellt und die Parteien zu mündlichen Vernehmlassung eingeladen. Die SP-Fraktion hat in dieser mündlichen Vernehmlassung darauf hingewiesen, dass Entlastungen dort ansetzen müssen, wo der Schuh am meisten drückt und wir haben da unter anderem Familien mit Kindern gesehen. Die CVP-Fraktion, die zwei Wochen vorher eine Initiative angekündigt hat, hat in erster Linie darauf gedrängt, dass nun hohe und mittlere Einkommen entlastet werden, dass die Maximalprogression gesenkt wird. Und das ist in unserer Einschätzung doch ein etwas schwer nachvollziehbarer Schritt, man hätte ansich annehmen müssen, dass die CVP-Fraktion das gleiche fordert wie wir. Die Regierung hat in ihrer Vernehmlassungsvorlage noch ausgeführt, eine Senkung des Maximaltarifes sei nicht möglich. Die damit zu kompensierenden Ausnahmeausfälle seien nicht hinzunehmen. Auf Drängen der CVP-Fraktion hat man das dann aber dennoch getan und damit einen ersten Schritt zum Überladen des Fuders gemacht. Wir haben in der vorberatenden Kommission den Antrag gestellt, diese sinnvolle und im heutigen Zeitpunkt richtige Initiative der CVP-Fraktion subito umzusetzen. Es gibt keinen Grund mit diesem Anliegen, diesem berechtigten, sehr berechtigten Anliegen zuzuwarten. Die CVP-Fraktion war dagegen, sie hat fabuliert, hat dargetan, dass gehe jetz aus Gründen der Priorisierung nicht. Man müsse nun zunächst anderes mache und das komme dann später. Das ist Familienpolitik der CVP-Fraktion, zunächst die hohen Einkommen entlasten, die mittleren Einkommen entlasten und dann vielleicht dann irgendwann einmal die Familien. Wir haben in dieser Kommission der vorberatenden Kommission auch den Antrag gestellt, eine etwas reduziertere Version der Kinderabzüge, eine etwas modifizierte, einzuführen und bei der Besteuerung der Einkommen natürlicher Personen auf die Vorlage der Regierung zurückzugehen. Auch das wollte die CVP-Fraktion nicht. Es wird gelegentlich behauptet, die Politik sei verlogen. Vor den Wahlen würden Sachen versprochen, die man dann nach den Wahlen nicht einzuhalten bereit ist und ich kann es niemandem verargen, wenn im Moment entsprechende Überlegungen zu Lasten der CVP-Fraktion gemacht werden. Nun, die SP-Fraktion ist nicht nur die Partei, die sich für Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich einsetzt. Wir sind auch nicht nachtragend. Wir geben der CVP-Fraktion noch einmal Gelegenheit, ihre Position zu überdenken und wir möchten allen andern Fraktionen Gelegenheit geben, ihr eigenes familienpolitisches Smart-Vote-Profil hier in diesem Rat bei den nächsten Abstimmungen zu definieren. Weil Profile, die nur aus Ja und Nein oder schwarz und weiss bestehen nicht sehr aussagekräftig sind, haben wir uns auf ein etwas differenzierteres Vorgehen geeinigt. Wir stellen Ihnen den Hauptantrag jetzt subito für alle Familien mit Kindern in diesem Kanton, die Kinderzulagen auf das zu erhöhen, was die CVP-Fraktion vorgibt, irgendwann dann einmal tun zu wollen. Wenn sie die Priorität bei den Familien mit Kindern setzten wollen, müssen sie unserem Hauptantrag folgen, dann werden Smart-Vote-Profil-mässig eine Familienpartei sein. Wenn Sie da noch etwas zögern, wie es die CVP-Fraktion tun, wenn Sie also zunächst einmal den Standort stärken wollen, wenn Sie das tun wollen, was die bürgerliche Mehrheit tun will, aber trotzdem Familienpartei sein wollen, dann müssen Sie unserem Eventualantrag zustimmen. Mit unserem Eventualantrag verpflichtet sich dieser Rat heute und jetzt, diese Abzüge zu beschliessen, wie sie die CVP-Fraktion will, die Inkraftsetzung aber auf das Jahr 2011, 1. Januar 2011, festzulegen. Dann geben Sie zu verstehen, dass es Ihnen ernst ist, dass es der CVP-Fraktion ernst ist mit ihrem Anlieben, dann wird das beschlossen, was die CVP-Fraktion jetzt behauptet tun zu wollen. Dann setzen wir die Initiative zeitgerecht so um, wie wenn wir dann noch über die Initiative beraten müssen. Herr Regierungsrat Schönenberger hat vorhin gesagt, er habe sich daran gewöhnt, dass in der Politik darüber gesprochen werde, wenn man Gutes getan habe, das verstehe er auch und er stosse sich aber daran, wenn behauptet werde, jemand habe Gutes getan, dies aber gar nicht selber nicht so bewerkstelligt hat. Ich habe so die leise Vermutung, ich hoffe dass die CVP-Fraktion meine Vermutung nun widerlegt, dass die CVP-Fraktion gleiches im Bereiche der Familienpolitik tut. Man verspricht grossmundig vor den Wahlen in der Familienpolitik einen wesentlichen Akzent zu setzen und wenn es dann um die Umsetzung geht, dann ist möglicherweise die Rezession wieder da und dann kann man das nicht tun. Priorisieren Sie jetzt, sagen Sie jetzt deutlich wo Sie familienpolitisch stehen und unterstützen Sie Anträge der SP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist der III. Nachtrag zum Steuergesetz notwendig, ja überfällig. Leider wurde es im II. Nachtrag verpasst die Steuern so zu senken, dass der Kanton St.Gallen im interkantonalen Wettbewerb eine einigermassen zufriedende stehende Position eingenommen hat. Da diese Chance verpasst wurde, obwohl die FDP-Fraktion einige weitergehende Forderungen damals schon einbrachte, ist es für uns wenigstens umso tröstlicher, dass die Regierung mit etwa neun Monate Verzögerung ebenfalls den Handlungsbedarf wieder erkannt hat. Dies freut uns. Zudem lässt sich damit auch erkennen, obwohl wir damals vom Vorsteher des Finanzdepartementes getadelt wurden, dass unsere Forderungen nicht so abwegig gewesen waren. Sie waren schon damals richtig. Das zeigt nun die heutige vorliegende Botschaft. Wir sind mit der Regierung einverstanden, dass diese Botschaft und diese Steuergesetzrevision vor allem aus standortpolitischen Überlegungen gemacht werden muss. Deshalb stimmen wir auch allen Anträgen der Regierung mit einer Ausnahme zu. Die Vorlage entspricht den Forderungen der FDP-Fraktion. Die vorgeschlagene Staffelung erachten wir als richtig. Es muss den Gemeinden die notwendige Zeit gegeben werden um sich auf die Mindereinnahmen einstellen zu können. Wir erachten es als sehr positiv, dass die Vereinigung der st.gallischen Gemeindepräsidenten früh in den Prozess von der Regierung miteinbezogen wurde und dass diese auch die Vorlage unterstützt. Da jedoch zwischen der Vernehmlassungsvorlage und der vorliegenden Botschaft die Regierung vom ursprünglichen Deal mit den Gemeinden leicht abweicht sind wir von der FDP-Fraktion wie die vorberatende Kommission der Ansicht, dass die zusätzlichen Ausfälle für die Gemeinden vom Kanton zu kompensieren sind. Dank den Goldmillionen, welche für steuerliche Entlastungen verwendet werden können - das hat bereits Hartmann-Flawil erwähnt - kann man sich dies aus Sicht des Kantons auch leisten. Im Bereich des Gewinnsteuersatzes sind wir - dies ist die Differenz mit der Regierung und der vorberatenden Kommission - aber klar der Meinung, dass der Antrag der Regierung wieder deutlich zu deffensiv ist. Mit der Senkung des Gewinnsteuersatzes von einer einfachen Steuer auf 3,7 Prozent gelingt es uns nicht das Schlusslicht in der Ostschweiz abzugeben. Wir bleiben es weiterhin. Dies kann es doch nicht sein. Deshalb fordern wir eine weitergehende Senkung auf 3,5 Prozent einfache Steuer um mindestens den Kanton Thurgau in diesem Bereich zu überholen. Damit kommen wir auf eine effektive Steuerbelastung von 11,4 Prozent gegenüber dem Kanton Thurgau von 12 Prozent. Wir sind damit noch weit von Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. entfernt. Diese beiden Kantone einzuholen ist leider für den Kanton St.Gallen derzeit nicht machbar. Die Ausfälle wären zu hoch. Wenn man uns vorwirft, dass diese weitergehende Senkung nichts bringe, dann bitte ich Sie zu erinnern, dass der Kanton Thurgau es in den letzten Jahren mit einer klaren Steuerstrategie auf den fünften Platz der Gesamtbelastung der Schweizerischen Gesamtbelastung gebracht hat. Dies dank einer klaren Strategie. Die st.gallische Strategie, welche in etwa lautet «stets einen Schritt später als die anderen zu sein zeigt deutlich, dass im Standortwettbewerb wenig bringt.» Sie hat wenig Erfolg und sie wird vorallem kaum wahrgenommen. Wagen wir nun endlich auch im Kanton St.Gallen einmal einen aggressiveren Schritt und versuchen zumindest gegenüber einem ostschweizerischen Kanton besser zu stellen im Bereich der Gewinnsteuern. Mit 1 Mrd. Franken auf der hohen Kantone einschliesslich den Goldmillionen ist dies nicht leichtsinnig sondern weitsichtig und auch möglich. Wir verstehen deshalb nicht weshalb die Meinung in der vorberatenden Kommission diesen Mut nach einem Rückweisungsantrag in der zweiten Kommissionssitzung nicht mehr hatte. Ursprünglich ging es mit dem Stichentscheid des Präsidenten in diese Richtung wie wir nun fordern, nämlich 3,5 einfache Steuer. Wir hoffen jedoch, dass die Mehrheit dieses Rates diesen Schritt wagt. Insbesondere von der Partei erwarte ich, welche sich im Wahlkampf profiliert mit Steuern gesenkt zu haben, Wirtschaft gestärkt zu haben. Damit wirbt sie, dass sie das auch in die Tat umsetzt oder ist es in der Tat nur billige Wahlkampfpropaganda. Ich hoffe es nicht. Ich hoffe auf diese Partei, dass sie dem auch zustimmt. Wir bitten Sie, mit Ausnahme des Gewinnsteuersatzes den Anträgen der vorberatenden Kommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

Ja, wir geben das durchaus zu. Wir hatten andere Vorschläge. Ja, und wir halten diese Vorschläge durchaus für bessere Vorschläge. Wir sind tatsächlich der Meinung gewesen und immer noch der Meinung, dass Pakete in die eingepackt nur die Privilegierung von besserverdienenden am Ende uns als Geschenke präsentiert werden nicht im Sinn der Familienförderung sind. Dennoch ist um hier die Frage zu stellen, worum geht es hier wirklich. Es geht um das Konkrete. Es kann nicht darum gehen von beiden Seiten her an diesem Kind zu zerren bis man es zerrissen hat. Wir kennen diese Geschichte aus der Bibel. Es geht darum konkret zu handeln und es geht darum vielleicht hier Erich Kestners einfachen Satz zu folgen: «Es gibt nichts gutes, ausser man tut es.» Dass worauf es ankommt ist das Handeln. Es gibt keinen Grund Familienförderung diesem konkreten tun auszunehmen von diesem tun. Theoretisch wollen alle die Familie. Theoretisch sind alle für diese Form des Zusammenlebens. Theoretisch sind allen die Kinder von grösstem Wert. Praktisch soll nun wieder eine mögliche Entlastung der Familie verschoben werden. Das darf nicht sein. Das würde unseren schönen Worte von der Familienförderung zu blossen Floskeln verkommen lassen. Unsere Politik zum unglaubwürdigen Schwätzen. Das brauchen Familien nicht, das brauchen Kinder nicht. Kinder brauchen Kinder. Familien ist ??? zu machen, dass sie sich auch mehrere Kinder zutrauen. Es gibt nichts gutes, ausser man tut es. Wir haben jetzt diese Möglichkeit und wir können diese Therie Wirklichkeit werden lassen. Nutzen wir die Chance. Es ist notwendig, denn vor der Tür sitzt neben dem Einzelkind das Gespenst mit dem Namen Überalterung. Es fordert uns und wir können reagieren indem wir eine angemessene Familienpolitik gemeinsam betreiben. Dazu gehört ein Büdel von Massnahmen und eines ist nun diese finanzielle Entlastung der Familien Subito. Kinder kosten jetzt. Man braucht Sie dafür gar nicht mit teurem Luxus zu überhäufen. Wir bieten als Staat keine Grossartigkeiten. Hort und Kettenplätze kosten. Bezahlen nicht zuletzt auch Familien mit. Musikstunden kosten. Wer z.B. drei Kinder hat, die die Mittelschulen besuchen oder gar noch studieren weiss, dass auch ein gutes Einkommen nur noch schwer ausreicht. Doch erwarten wir von den Eltern, dass sie den Kindern z.B. solche Möglichkeiten eröffnen. Wir müssen Familien fördern. Wir müssen das tun. Wir können das. Stimmen Sie dem Antrag der SP-Fraktion zu, stärken Sie das CVP-Anliegen sofort, stärken Sie unseren Standort langfristig, denn es überlebt ein Standort nur wenn er nicht durch verpasste Familienförderung wenige Personen einer nachkommenden Generation die Gesamtlast überträgt. Darum geht es uns von der SP-Fraktion. Dafür sind wir durchaus bereit auch hier mit der CVP-Fraktion zusammen für eine Realisierung zu sein. Es gibt nichts gutes, ausser man tut es.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008
19.2.2008Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 89 wie folgt zu formulieren: «Die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften entrichten als einfache Steuer 3,5 Prozent vom steuerbaren Gewinn.»

Ich habe Ihnen bereits im Eintretensvotum dargelegt was die Sicht der FDP-Fraktion ist. Es geht darum, ob dieser Kanton bei den Gewinnsteuern mit den anderen Ostschweizer Kantonen mithalten will oder ob der Kanton St.Gallen will, dass er einen ostschweizerischen Kanton besser gestellt ist. Hartmann-Flawil hat gesagt und hat auf die richtige S. 23 getippt, dass man mit Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. sich nicht vergleichen will. Da gebe ich ihm Recht. Diese Kantone sind in der Tat - aber es ist für uns ein leider - zu weit entfernt. Wir können da diese nicht einholen. Hartmann-Flawil hat einen Kanton nicht erwähnt, den man einholen könnte mit relativ wenig. Das ist der Kanton Thurgau. Wir sind derzeit mit 15 Prozent, wenn ich die Ostschweizer Kantone anschaue in der Tat nicht vorne. Wenn man jetzt reduziert gemäss Vorschlag der Regierung, dann kommt man auf 12,2. Das ist immer noch hinter Thurgau. Wir haben die Auffassung, dass man zumindest diesen Kanton sich besser stellen könnte indem man nämlich den Satz von 3,75 auf 3,5 senken würde.

Auch der Gewerbeverband fordert diese Senkung. Sie wollen 3,25. Selbstverständlich könnte man sagen, alles ist besser was tiefer ist. Das stimmt. Das ist auch mit den Kinderabzügen. Da ist es nur je höher umso besser. Aber man muss die Frage stellen was können wir uns leisten. Deshalb folgen wir dem Gewerbeverband nicht 1:1 sondern wir machen uns auch die Rechnung was kann sich der Kanton leisten. Aber wir sind der Meinung, dass 3,5 möglich ist. Wenn nun insbesondere die CVP-Fraktion, die in den Gewerbeverbänden sehr gut vertreten ist, und wenn der Gewerbeverband sogar einen Kandidat vorschiebt als den möglichen Regierungsratskandidaten. Aber diese Partei anscheinend ihrem Verband der anscheinend für Sie aber nachher sehr gern verwendet wird zum Stimmen zusammen. Hier aber dem nicht zustimmt, so ist das für mich etwas schleierhaft. Ich bitte, insbesondere an die CVP-Fraktion, warum können Sie hier nicht über den Schatten springen und den Kanton St.Gallen in diesem Bereich gegenüber dem Kanton Thurgau zu verbessern. Ich verstehe das hier nicht. Ich verstehe es auch nicht, wenn man argumentiere diese Ausfälle seien nicht mehr zu tragen. Wir reden von 4,8 Mio. Franken. Die CVP-Fraktion hat zugestimmt und wir auch, dass man bei den Hauseigentümern etwas mehr machen wird. Das kostet übrigens 1,1 Mio. Franken. In Relation diese 4,8 ist nicht eine massiv höhere Belastung des Kantons, auch nicht der Gemeinden, sondern es geht darum ein Zeichen zu setzen. Warum Sie dieses Zeichen nicht setzen wollen ist mir leider schleierhaft. Ich hoffe, dass es aber einige Mitglieder der CVP-Fraktion gibt, die im Gewerbeverband stark vertreten sind, dass diese hoffentlich hier zustimmen. Warum nimmt der Kanton St.Gallen diese Chance nicht wahr, wenn es nicht einmal so viel kosten um den Kanton Thurgau gegenüber dem Kanton Thurgau besser zu stellen. Ich weiss es nicht. Die einzige Antwort, die ich habe, weil es anscheinend der Vorschlag der Regierung ist. Nur, die Regierung hat uns noch vor 12 Monaten gesagt, dass alleine einzige richtige sei 4,5. Nun ist die Regierung über die Bücher gegangen, das freut auch die FDP-Fraktion und kommt jetzt auf 3,75. Aber glauben Sie doch nicht, dass 3,75 das allein gültig richtige ist. Das ist eine politische Diskussion, die wir führen müssen wo wir uns positionieren wollen. Wir von der FDP-Fraktion wollen uns gegenüber einem einzigen Ostschweizer Kanton besser positionieren als es die Regierung tut.

Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008