Geschäft: IV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Politische Planung und Steuerung)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.07.20 |
Titel | IV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Politische Planung und Steuerung) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Allgemein |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 24.5.2007 |
Abschluss | 10.6.2008 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Aktuelle Mitgliederliste | ||
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 16. April 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Regierung vom 5. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Beilage | Beilage Aufgaben- und Finanzplan (Pilot 2008-2010) | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 14. April 2008 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 23. Oktober 2007 | |
2.8.2019 | Beilage | Beilage Glossar zum Staatsverwaltungsgesetz | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 30. Januar 2008 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 18. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Beilage | Beilage Regierungsprogramm (Pilot 2007-2011) | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 30. Januar 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Abschnitt I Ziff. 3 vom 18. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag GRÜ-Fraktion zu Art. 16g vom 18. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Referendumsvorlage aus der Frühjahrssession 2008: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.07.20 voKo IV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
18.2.2008 | Antrag SP-Fraktion im Abschnitt I eine neue Ziff. 3 (Übergangsbestimmung) einzufügen | 61 | Zustimmung | 80 | Ablehnung | 39 | |
18.2.2008 | Antrag GRÜ-Fraktion zu Art. 16g Abs.1 Bst. b | 39 | Zustimmung | 91 | Ablehnung | 50 | |
18.2.2008 | Art. 16d Abs. 2 Satz 1 | 71 | Antrag der vorberatenden Kommission | 82 | Antrag der Regierung | 27 | |
18.2.2008 | Art. 16b Abs. 1 | 90 | Antrag der vorberatenden Kommission | 40 | Antrag der Regierung | 50 | |
16.4.2008 | Schlussabstimmung | 152 | Zustimmung | 5 | Ablehnung | 23 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.4.2008 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Zu Art. 16d: Bei der Frage, in welcher Form und Verbindlichkeit der Kantonsrat den Aufgaben- und Finanzplan behandeln soll, schieden sich die Geister und es kam nach ausführlicher Diskussion bei der Behandlung des Berichts zu einem knappen Ergebnis. Mit 10:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen spricht sich die vorberatende Kommission für Kenntnisnahme aus und lehnt damit die von der Regierung beantragte Genehmigung ab. Hier liegt der zweite Antrag der Regierung vor, weshalb ich Sie ersuche der vorberatenden Kommission zuzustimmen. Um Unklarheiten oder allfällige Verzögerungen ausgelöst durch die Fristverkürzung in Art. 16b Abs. 1 zu vermeiden, streicht die vorberatende Kommission den 2. Satz in Abs. 2 einstimmig. Also zum ersten Teil beantragen wir die Fassung der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die Genehmigung von Regierungsprogramm und folgerichtig dann auch Aufgaben- und Finanzplan würde im Endeffekt dazu führen, dass der Kantonsrat bei der jährlichen finanzrechtlich wirksamen Budgetbehandlung nur noch in ausserordentlichen Fällen, z.B. bei geänderten äusseren Umständen, sprich konjunkturelle Veränderungen usw. von diesem Beschluss abweichen könnte. Wollen Parlament und Regierung ihre Handlungsfreiheit, ihre Eigenständigkeit und ihre Unabhängigkeit tatsächlich gegenseitig auch künftig wahren, so kann das nur mit einer Kenntnisnahme der Fall sein. Das Regierungsprogramm ist eine Absichtserklärung, wird es zur Kenntnis genommen und genehmigt, so wird die Regierung eigentlich paralysiert. Während einer Legislaturperiode kann sich vieles ändern. Der Kantonsrat soll auch künftig jeweils bei der Budgetdebatte sein Wort zu sagen haben. Das Regierungsprogramm ist, wie es der Name sagt, ein Programm der Regierung, es ist kein Kantonsprogramm oder ein Staatsprogramm, die Regierung muss folgerichtig sich für dieses einsetzen, nötigenfalls aber auch davon abweichen können. Das Volk wird die Regierung nach zwei bis drei Jahren bei den Wahlen am tatsächlich Erreichten messen, nicht aber am Mass der Programmerfüllung. Mit anderen Worten, dass Volk wird beurteilten, ob regiert und Probleme gelöst oder Probleme nur verwaltet und in Papierform beschrieben werden. Das ist es, was wir erreichen mit einer Genehmigung, wir beantragen Ihnen Kenntnisnahme wie ich es einleitend gesagt habe. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Diese Instrumente sind zu begrüssen, aber kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Wir haben bereits in der Kommission darauf hingewiesen namens der FDP, dass wir zwar diese neuen Instrumente der Staatsplanung, die auch in der Verfassung begründet sind, begrüssen. Wir haben aber auch klar gemacht, dass es bei dieser Planung nicht darum gehen kann, einen zusätzlichen Verwaltungsapparat aufzublähen, in dem umfangreiche Planungs- und Controlling-Organisationen geschaffen werden. Es wurde uns seitens des Finanzchefs klar erklärt, dass die angegebenen Kosten von rund 0,5 Mio. Franken genügen sollten, um diese Planung zu bewerkstelligen. Es wurde einstimmig in der Kommission beschlossen, die Planung auf strategische Ziele zu beschränken. Und wir sehen nun nicht ein, weshalb es nachdem wir ein Konzentration auf diese Ziele vorgenommen haben, wieso es dazu zwei Jahre braucht. Dann eben wird fröhlich drauflos geplant und dann wird genau diese Aufblähung passieren, die wir nicht wollen. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen. Der Antrag der SP ist für uns nicht nachvollziehbar, dass man es bei der erstmaligen Anwendung dieser Geschichte anders halten soll. Auch wenn die Planung etwas neues ist, dann meinen wir, dass es möglich sein sollte, das in einem Jahr auch beim ersten Anlauf zu bewerkstelligen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Auch die SVP-Fraktion hat sich mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt. Ich kann es vorweg nehmen, wir beantragen Ihnen, dem Beschluss der vorberatenden Kommission zuzustimmen. Es gibt hierzu zwei, drei einfache Begründungen. Die neuen Instrumente werden von unserer Seite begrüsst, wir waren schon immer die Partei, die Transparenz wollte, die können wir mit solchen Instrumenten erhalten. Wir haben die Frage auch von Kontrolle und Controlling bereits in der vorberatenden Kommission diskutiert. Ich gehe auch davon aus, dass heute alle wissen, dass das nicht dasselbe ist. Ich möchte auf Art. 16b konkret zurückkommen. Wir erachten es nicht als sinnvoll, hier länger zuzuwarten, wie die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Frist. Wir gehen davon aus, dass auch neue Regierungsmitglieder sich vorgängig mit der kantonalen Politik auseinandersetzen, wie sie das auch immmer machen und nicht in die Regierung gewählt werden und beim Stand Null beginnen möchten. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Zu Art. 16a Abs. 1: Wie bereits erwähnt, hat die, für die Erarbeitung des Regierungsprogramms benötigte Zeit in einer neuen Amtsdauer zu Diskussionen und verschiedenen Anträgen geführt. Die Frist von zwei Jahren gemäss Entwurf wird als zu lange kritisiert. Unter einer starken Verkürzung könne aber auch die Qualität leiden, wurde ausgeführt. Nach längerer Diskussion wurde der Verkürzung der Frist im Grundsatz mit 12:8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. In einer Eventualabstimmung zieht die Kommission eine Frist von eineinhalb Jahren mit 13 Stimmen, einer bloss einjährigen Frist mit 8 Stimmen vor. In zwei weiteren Abstimmungen entscheidet sich die Kommission dann mit 14:6 Stimmen bei 1 Enthaltung für ein anderes zeitliches Kriterium, nämlich anstatt des Inkrafttretens für die Beschlussfassung durch die Regierung und anschliessend einstimmig für die sprachliche Fassung gemäss gelbem Blatt. Zwar geht es hier bloss um ein Jahr, aber mit der Aussage zu Protokoll, dass die Regierung bis Ende des ersten Jahres das Regierungsprogramm verabschieden muss, dass aber die Behandlung im Parlament somit ausserhalb dieser Frist erfolgt. Diesbezüglich hat es die Regierung nicht in der Hand, wieviel Zeit der Kantonsrat für diese Behandlung und Genehmigung benötigt. Zugegebenermassen beseitigt die Formulierung gemäss gelbem Blatt für Uneingeweihte nicht sämtliche Unklarheiten oder Klarheiten. Die Absicht der vorberatenden Kommission könnte auch wie folgt formuliert werden: Die Regierung beschliesst bis Ende des ersten Jahres der Amtsdauer das Regierungsprogramm, das nach der Genehmigung durch den Kantonsrat bis zur Genehmigung des nächsten Regierungsprogramms gilt. Die Regierung bekämpft nun den Beschluss der vorberatenden Kommission und hält an ihrem Entwurf fest. Damit erhält sie sechs bis acht Monate mehr Zeit für die Erarbeitung der Vorlage und stellt sicher, dass das Regierungsprogramm immer ab dem gleichen Zeitpunkt einer Amtsdauer angewendet wird. Mit der Fassung der Kommission dürfte das Regierungsprogramm nach eineinviertel bis eineinhalb Jahren nach Beginn einer Amtsdauer angewendet werden können. Ich ersuche Sie, der Fassung der Kommission zu folgen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Art. 16g Abs.1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «Wirtschaftlich, wirksam und nachhaltig erfüllt werden.» In dieser Aufzählung fehlt etwas wichtiges. Sie alle wissen, vieles ist unnütz, falsch oder nicht verantwortbar, wenn man es nicht weiterhin durchführen kann mit der Nachhaltigkeit. Die nachhaltige Entwicklung lässt wirtschaftliche, gesellschaftliche und umweltmässige Überlegungen einfliessen. Wir erweisen uns einen Dienst und wir erweisen vor allem späteren Generationen einen sehr grossen Dienst, wenn wir stets überlegen bei einer Vorlage ist sie nachhaltig oder nicht. In diesem Sinn bitte ich Sie wirtschaftlich und wirksam mit Nachhaltigkeit zu ergänzen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission heisst die vorgeschlagenen neuen Führungsinstrumente, Regierungsprogramm, Aufgaben- und Finanzplan sowie ein neugeregeltes Controlling gut. Obwohl der Entscheid in der Schlusssabstimmung einstimmig ausfiel, wurden in der Beratung auch kritische Fragen gestellt. Insbesondere war umstritten, wem die neuen Instrumente in erster Linie dienen. Werden dadurch Regierung oder Parlament gestärkt, oder dienen sie gleichermassen beiden Seiten? Bindet sich das Parlament zu fest? Welches ist die zweckmässige Behandlungsform? Kenntnisnahme, Genehmigung oder sogar Beschlussfassung durch den Kantonsrat. Der geänderte Beschluss bei einem dieser Instrumente dürfte aufgrund des roten Blattes der Regierung auch in diesem Rat nochmals zu diskutieren geben. Zu einer gewissen Verunsicherung beigetragen haben dürfte zudem die Tatsache, dass sich zeitgleich auch das erweiterte Ratspräsidium mit weiteren Fragen, wie Organisation und Arbeitsweise des Rats, Anzahl und Aufgaben ständiger Kommissionen sowie der Staatskanzlei als Schnittstelle beider Institutionen befasste. Kommissionssitzung: Die Kommission behandelte die Vorlage an einer ganztägigen Sitzung. Daran nahmen als Vertreter der Regierung der Vorsteher des Finanzdepartementes und als «Diener» zweier Herren der Staatssekretär teil. Auf den Beizug oder die Anhörung externer Experten wurde verzichtet. Zu den Kommissionsberatungen: Folgende Feststellungen und Diskussionsbeiträge sollen dem besseren Verständnis dienen. Handlungsbedarf ist unbestritten. Controlling und Kontrolle sind unterschiedliche Tätigkeiten mit verschiedenen Aufgaben und Zielsetzungen. Erwähnt als der Unterschied von c und k. Im Gesetz kann das Parlament seine Zuständigkeit festlegen als Kenntnisnahme, Genehmigung oder Beschlussfassung. Die Genehmigung kann mit einem Veto-Recht verglichen werden, also Akzeptanz oder Rückweisung, wobei eine Genehmigung mit Bedingungen möglich ist. Bei einer Beschlussfassung kann das Parlament die Anträge der Regierung von sich aus abändern. Das erarbeiten des Regierungsprogramms erfordert eine gewisse Zeit. Die Regierung soll allerdings ihre Botschaft spätestens ein Jahr nach Beginn einer neuen Amtsdauer dem Parlament vorlegen. Der Ersatz des umfassenden und schwerfälligen Amtsberichts durch einen flexibleren Geschäftsbericht mit Vertiefung in aktuelle Entwicklungen wird begrüsst. Die vorberatenden Kommission ist sich bewusst, dass es sich bei den ihr vorliegenden Mustern der neuen Instrumente bloss um Pilotvorlagen handelt, erwartet aber insbesondere vom Regierungsprogramm gehaltvollere und bedeutendere Ziele. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Unsere Argumentation kann nicht so falsch sein und sie ist v.a. nicht verdeckt. Die gleiche Argumentation hat der Präsident des Staatsrates von Freiburg, Claude Grandchamp, angeführt, als sich die gleiche Frage vor 7 Jahren im freiburgischen Parlament stellte. Dieses hat sich dann mit klarer Mehrheit für die Kenntnisnahme entschieden. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Zu Art. 16e und f: Gemäss einem Antrag aus der Mitte der vorberatenden Kommission sollte in einem zusätzlichen Artikel festgehalten werden, dass das Parlament ein eigenes Controlling durchführen könne. Das Parlament analog der Regierung Wirkungsprüfungen veranlassen könne. Nach ausführlicher Diskussion bei der auch der Unterschied zwischen Controlling und Kontrolle erörtert wurde, wird der Antrag für eine verstärkte Kontrolle durch das Parlament im Grundsatz mit 14:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. In der weiteren Diskussion ist unbestritten, dass der Kantonsrat Wirksamkeitsprüfungen anordnen kann. Dies wird auch auf S. 19 der Botschaft ausgeführt. Die vorberatende Kommission lehnt es deshalb mit 11:10 Stimmen ab diese Kompetenz nochmals gesetzlich festzuhalten. Mit dieser Berichterstattung ist aber auch zuhanden der Materialien des IV. Nachtrags zum Staatsverwaltungsgesetz auf diese Möglichkeit nochmals hingewiesen worden. Zu Art. 16f: Die Diskussion und Beschlussfassung zur Wirksamkeitsprüfungen beim vorstehenden Artikel veranlassen die vorberatende Kommission auch auf Abs. 2 von Art. 16f zu verzichten, da die Regierung diese Kompetenz ebenfalls bereits heute hat. Der Streichung wird mit 19:2 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Zu Art. 16g: Hier spreche ich zu einem Antrag aus der vorberatenden Kommission, der heute nochmals gestellt wird. Beim Departementscontrolling geht es um die Überprüfung, ob die Staatsaufgaben notwendig und finanzierbar sind und wirtschaftlich und wirksam erfüllt werden. In der vorberatenden Kommission wurde der Antrag gestellt Bst. b zu ergänzen mit «nachhaltig». Die Abstimmung ergab bei einer Enthaltung mit 10:10 Stimmen eine Pat-Situation, weshalb mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten abgelehnt. Sie haben den gleichen Antrag heute nochmals auf einem grauen Blatt. Ich bitte Sie, der Fassung der vorberatenden Kommission zu folgen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion, im Abschnitt I eine neue Ziff. 3 (Übergangsbestimmung): «Das erste Regierungsprogramm gilt ab Mitte der Amtsdauer.» Es geht uns darum eine Übergangsbestimmung zu bringen. Das rote Blatt der Regierung wollte Mitte Amtsdauer. Wir haben der vorberatenden Kommission zugestimmt. Wir möchten der Regierung die Gelegenheit geben, dass sie beim ersten Mal zur Erarbeitung der Instrumente mehr Zeit hat. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Die SP-Fraktion schliesst sich in dieser Frage der Kommissionsmehrheit an, beantragt aber eine Übergangsbestimmung. Wir sehen es ein bisschen anders, als die CVP. Die Regierung wehrt sich, wie bereits erwähnt, mit dem roten Blatt dafür, dass das Regierungsprogramm erst ab Mitte der Amtsdauer gilt. Die Kommission möchte das klar verkürzen. Damit verkürzt sich dann die Dauer, in welcher das Programm der Vorgängerregierung gilt. Die SP schliesst sich der Kommissionsmeinung an. Es ist stossend, wenn die halbe Amtszeit die Regierungsarbeit geprägt wird durch ein Programm, welches nicht durch sie selbst verabschiedet wird. Trotzdem haben wir auch Verständnis für die Argumente auf dem roten Blatt. Deshalb beantragen wir eine Übergangsbestimmung. Wir sind der Ansicht, dass die Ersterarbeitung des Programms: mit dem Umfeld-Monotoring der Analyse der Staatstätigkeit, der Formulierung der Schwerpunktziele, dem Einbezug der Gemeinden, usw. ziemlich viel Zeit in Anspruch nimmt. Wir möchten der Regierung diese Zeit gewähren. Bei Folgeprogrammen hingegen bestehen gewisse Instrumente bereits, andere Arbeiten können so vorbereitet werden, dass es in der, von der Kommission geforderten Zeit, möglich sein wird, ein Regierungsprogramm in der nötigen Qualität zu erarbeiten. Ich bitte Sie im Namen der SP auf unseren Antrag auf dem grauen Blatt zuzustimmen, nämlich die Übergangsbestimmung unter Abs. 1 Ziff. 3, «Das erste Regierungsprogramm gilt ab Mitte der Amtsdauer» . | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Zu Art. 16: Mit dem Entwurf der Regierung entfällt in Art. 16 Bst. e die Kompetenz oder auch die Pflicht des Kantonsrates den Stellenplan zu beschliessen. Ein Antrag, die bisherige Regelung beizubehalten wurde mit 15:6 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Bei diesem Artikel geht es doch um mehr, als bei der Verfahrensfrage, die wir vorhin entschieden haben. Ich bin etwas überrascht, über die Begründung, die jetzt heute teilweise wiederholt wird aus der vorberatenden Kommission, aber sie wird deshalb für mich nicht nachvollziehbarer. Es wird offenbar befürchtet, wenn ich das richtig verstehe, jetzt auch gerade von Götte-Tübach, dass das Parlament geschwächt werde, wenn es einen Entscheid trifft. So verstehe ich das. Ich verstehe ich das aber insbesondere nicht, wenn das von Seiten der SVP gesagt wird. Ich erinnere an die Diskussion über wirkungsorientierte Verwaltungsführung, wo es ja gerade auch um solche Mitwirkungen und Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlamentes ging. Ich kann deshalb diesen Gedankengang nicht nachvollziehen. Ich kann höchstens, wenn ich jetzt etwas Humor anwende, nachvollziehen, dass man sagt, alle diese Planungsinstrumente, die neuen, über die man jetzt spricht, sind sowieso wertlos und unsinnig. Konsequenterweise, wenn man es so betrachtet, soll sich das Parlament auch nicht allzulange damit beschäftigen. Wie heute mit dem Finanzplan, den man zur Kenntnis nimmt und Sie wissen alle, wie lange wir jeweils über den Finanzplan in diesem Hause diskutieren. Die Mitglieder der Finanzkommission wissen, wie lang man dort darüber diskutiert. Es wird ihm keinerlei Bedeutung beigemessen. Jetzt kann man diese Auffassung vertreten, diese Instrumente haben letztendlich keinerlei Bedeutung. Aber dann muss ich Sie schon bitten, A; nochmals die Verfassung zu konsultieren und B; die Regierung davor zu bewahren, einen Aufwand zu betreiben, für etwas, was sie als völlig irrelevant betrachten. Deshalb bin ich der Meinung, hier an diesem Artikel entscheidet sich, ob man solche neue Führungsinstrumente tatsächlich will und etwas damit bewirken will. Mir scheint der Hinweis von Mettler-Wil eben sehr bedeutungsvoll. Es ist doch eine Frage der Verlässlichkeit der Politik, die hier zur Diskussion steht und nicht eine Frage der Verlässlichkeit der Regierung. Die Regierung, die muss sowieso für sich planen, aber sie muss es ja niemandem bekanntgeben. Die Verfassung schreibt übrigens kein Regierungsprogramm vor. Das haben wir hineingenommen, wenn man schon über die Frage diskutiert, gibt es effizientere Staatsführungsinstrumente, als wir sie heute handhaben. Aber den verbundenen Aufgaben und Finanzplan schreibt die Verfassung zwingend vor. Sie haben jetzt darüber zu entscheiden, ob das ein stumpfes Instrument bleiben wird, wie der bisherige Finanzplan, den eben an sich niemand interessiert oder ob Sie damit eine Staatsführung tatsächlich machen wollen und zwar auch das Parlament. Auch das Parlament muss gegenüber dem Bürger verlässliche Politik betreiben und darum geht es eigentlich hier. Ich finde es sehr schwierig, wenn Locher-St.Gallen sagt, wir wollen die Regierung davor bewahren noch riesige Aufwände zu betreiben. Sie müssen es transparenter darlegen und sagen, Sie geben nichts auf diese Instrumente. Also ist jede Stunde zuviel, wenn man diese aufwendet. Aber wenn man das macht, dann soll doch dieses Parlament darüber diskutieren und soll auch einen Entscheid treffen, der gegen Aussen eine gewisse Verlässlichkeit ausstrahlt. Mir ist auch klar, dass sich im Verlaufe von vier Jahren vieles ändern kann, das ist auch nicht das Problem, wenn man aufgrund von Änderungen im exogenen Bereich, den, den wir selber nicht beeinflussen können, zu anderen Prioritätsetzungen kommen, kann man das ja ohne weiteres machen, man kann es gegenüber dem Bürger auch begründen. Aber einfach willkürlich davon abzuweichen, von einem Plan, den man selber genehmigt hat, das sollte gegen Aussen auch nicht möglich sein. Man sollte sich auch darin binden lassen. Ich bitte Sie daher, wenn Sie den Instrumentenplan tatsächlich Bedeutung beimessen, dass Sie dem Antrag der Regierung folgen. Dass sich der Kantonsrat mit dem Augaben- und Finanzplan beschäftigt und diesen entweder genehmigt oder unter Bedingungen und Vorbehalten genehmigt oder der Regierung auch Aufträge erteilt, für die Ausgestaltung der weiteren Planung. Das ist ja eine jährlich rollende Planung. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Zu Art. 16b: (im Namen der CVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Mit dem Regierungsprogramm sowie dem Aufgaben- und Finanzplan werden Instrumente geschaffen, neue Instrumente, die für die Planung und Steuerung der Staatstätigkeit nach unserer Meinung richtig und wichtig sind. Ideal wäre eigentlich das Regierungsprogramm auf Beginn einer Legislatur zu beschliessen. Es ist aber einzusehen, dass dann ein neues Parlament und insbesondere eine neu zusammengesetzte Regierung ein Programm umsetzen müsste, dass sie selber nicht erarbeitet und erlassen hat. Vielleicht sogar in welchem sie andere Schwerpunkte setzen würde. Deshalb stimmen wir dem Grundsatz zu, dass das Regierungsprogramm nicht auf Beginn einer Legislatur dem Parlament vorgelegt wird. Von untergeordneter Bedeutung ist nach unserer Auffassung nach Anerkennung dieses Grundsatzes, ob nun das Programm nach einem Jahr von der Regierung beschlossen oder nach zwei Jahren definitiv gilt. Die Differenz entspricht einigen wenigen Monaten. So gesehen unterstützen wir den Vorschlag der die Regierung, wonach das Regierungsprogramm ab Mitte der Amtsdauer gelten soll. Wir haben uns überzeugen lassen, dass diese Zeit nötig und sinnvoll ist das Programm zu erarbeiten. Dies allerdings in der Hoffnung es resultierten daraus Ziele mit Fleisch am Knochen. An einzelnen der Pilotziele hätte nämlich weder wohl die Regierung noch das Parlament vier Jahre zu kauen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Den Anträgen der Regierung sind zuzustimmen. Sie haben hier nicht einen staatsfundamentalen Entscheid zu treffen, sondern eine Frage der zweckmässigen Regelung eines Verfahrensablaufes. Ich verweise Sie auf die Begründung auf dem roten Blatt, insbesondere auch auf die Frage der Sessionsabfolge. Das betrifft Sie dann nämlich wirklich in der Arbeit. Bei der Lösung, wie sie die vorberatende Kommission vorschlägt, wird die Beratung des Regierungsprogrammes und des Aufgaben- und Finanzplanes alle 4 Jahre auseinanderfallen, in denen sich der Kantonsrat damit zu beschäftigen hat. Wir erachten es nach wie vor als zweckmässig, wenn sich der Kantonsrat in der gleichen Session sowohl mit dem Regierungsprogramm als auch mit dem Aufgaben- und Finanzplan beschäftigt. Es sind also Zweckmässigkeitsüberlegungen und nicht fundamentale Fragen, die hier zur Entscheidung anstehen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Zu Art. 16d Abs. 2 Satz 1: Dem Entwurf der Regierung ist zuzustimmen. Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Die CVP-Frkation unterstützt die Haltung der Regierung über Abs. 2 Kenntnisnahme oder Genehmigung. Der Aufgaben- und Finanzplan ist ein Führungsinstrument, aber ein Führungsinstrument der Regierung und des Parlamentes. MIt einer blossen Kenntnisnahme würde sich das Parlament der Verantwortung entziehen. Dies hat nichts mit Stärken oder Schwächen des Parlamentes zu tun, sondern mit Verlässlichkeit. Genehmigt das Parlament den Aufgaben- und Finanzplan, so resultiert daraus zwar nicht einen rechtliche, aber doch zumindest einen politische Bindung - eine politische Verantwortung. Und zwar sowohl für das Parlament, wie für die Regierung. Wir erachten es eigentlich als widersprüchlich. Einerseits haben wir mit der Kantonsverfassung und insbesondere mit einer überwiesenen Motion eine mehrjährige Gesamtplanung verlangt und jetzt, wo der Auftrag ausgeführt wird, wollen wir zwar die Planung, aber wir wollen alle Hintertüren offen lassen, damit sich ausgerechnet das Parlament nicht daran halten soll. Das scheint uns nicht verlässlich. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Dem Entwurf der Regierung ist zuzustimmen. Auch ich spreche so wie mein Vorredner zu Art. 16d Abs. 2 Satz 1. Mit der politischen Planung und Steuerung soll mehr Transparenz, mehr Überschaubarkeit, mehr Planbarkeit, mehr Zuverlässigkeit und mehr Zielorientierung in die St.Galler Politik gebracht werden. Als neues Instrument wird unter anderem der Aufgaben- und Finanzplan eingeführt. Es ist sehr wichtig, dass damit eine Verknüpfung zum Regierungsprogramm gemacht wird. Massnahmen müssen finanziert werden und dürfen nicht als Wunschprogramm einsam in einem Papier stehen. Neu soll der Aufgaben- und Finanzplan durch den Kantonsrat genehmigt werden und nicht nur zur Kenntnis genommen. Dieser Meinung ist ebenfalls grossmehrheitlich die SP-Fraktion. Die Kommission hingegen stellt nun ganz knapp den Antrag, nur zur Kenntnis zu nehmen. Wie wirkt sich das aus. Eine blosse Kenntnisnahme anstelle einer Genehmigung hat grossen Einfluss auf die Debatte. Wir Kantonsrätinnen und Kantonsräte werden uns nicht gross mit etwas beschäftigen, auf das wir keinen Einfluss nehmen können, das wir einfach passiv zur Kenntnis zu nehmen gezwungen sind. Es ist aber sehr wichtig und zunehmend wichtiger, dass sich der Kantonsrat auch in die langfristige Planung einbringt. Es kann nicht sein, dass wir nur isolierte Einzelvorlagen beraten und keine Gesamtsicht. Wenn wir wollen, dass diese Vorlage den Namen politische Planung und Steuerung wirklich verdient, müssen wir ja sagen zu einer Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplanes. Dadurch wird das Ganze wirklich ein Stück weit verbindlicher, der Kantonsrat setzt sich damit auseinander, gestaltet es und hat ein Veto-Recht. Das heisst aber nie und nimmer, dass sich der Kantonsrat in den Details finden lässt. Jeder Kredit müsste mit dem Voranschlag oder mit einer Vorlage wieder neu diskutiert und bewilligt werden. Die Bedingungen, unter denen wir entscheiden, ändern sich ja dauernd. So fällt zwischen der Genehmigung des Finanzplans und der Verabschiedung des Voranschlages jeweils der Rechnungsabschluss, der durchaus auch für neue Bedingungen sorgen kann. Die Freiheit des Kantonsrates ist mit der Genehmigung des Aufgaben- und Finanzplanes vielleicht nicht mehr ganz grenzenlos, aber doch immer noch sehr gross. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Ich weiss nicht, welche Erfahrungen Mächler-Zuzwil schon hat mit "Schwangerschaften und Halb-Schwangerschaften". Ich kann Ihnen sagen, ich habe schon einige Erfahrung in diesem Bereich, aber ich bitte Sie doch, jetzt nochmals nüchtern das soeben Gehörte sich durch den Kopf gehen zu lassen. Wir schlagen Ihnen als eines der Instrumente das Regierungsprogramm vor. Das ist ein Vier-Jahres-Plan, der alle vier Jahre überarbeitet wird und zwar durch die Regierung und lediglich der Kenntnisnahme dem Parlament unterbreitet wird. Der verbundene, integrierte Aufgaben- und Finanzplan ist ein rollendes Planungsinstrument, das jährlich überarbeitet wird. Jetzt trifft es durchaus zu, dass der Ausfluss des Regierungsprogrammes im Bezug auf Ressourcen und Massnahmen und finanzielle- und personelle Ressourcen einen Niederschlag findet. Den können Sie genehmigen oder nicht genehmigen oder unter Vorbehalt genehmigen, dass der Punkt x nicht gemacht wird, dann weiss die Regierung, aus dem Regierungsprogramm können wir den Punkt 7 nicht realisieren, weil das Parlament nicht bereit ist, die Massnahmen und Ressourcen, die dazugehören, zu genehmigen. So einfach ist es, und das läuft alle Jahre ab und ich weiss jetzt wirklich nicht, weshalb das für das Parlament eine Schwächung darstellen soll. Es ist ein Führungsinstrument der Politik, sowohl der Regierung als auch des Parlaments. Ich bitte Sie, das nüchtern zu betrachten und nicht eine Prestigefrage daraus zu machen, die mir unverständlich ist. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Zu Art. 16c: Diese Bestimmung wird durch die vorberatende Kommission einstimmig ergänzt um den Einbezug der Gemeinden umfassender sicherzustellen. Beim gewählten Text handelt es sich um eine Formulierung analog der Bundesgesetzgebung. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Zu Art. 5a. Der Geschäftsbericht wird weniger umfangreich sein, als der bisherige Amtsbericht weniger Themen dafür vertiefter behandelt. Der Zugriff auf statistisches Material und Basisinformationen wird aber in geeigneter Form sichergestellt werden, z.B. im Internet und im Ratsinformationssystem, wie der vorberatenden Kommission zugesichert wurde. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | Ich weiss, es ist nicht üblich, nach dem Regierungsrat noch zu sprechen, aber einen Hinweis muss ich noch anbringen. Regierungsrat Schönenberger hat gesagt, der Finanzplan werde heute nicht beachtet, weil er nur zur Kenntnis genommen wird. Es ist sicherlich nicht so. Der Finanzplan wird wirklich nicht gross beachtet, weil das Wesentliche, nämlich die Änderungen von Jahr zu Jahr im Finanzplan gar nicht enthalten sind. Es wird ja nur fortgeschrieben zahlenmässig im Finanzplan, was vorher schon der Fall war. Dazu muss ich wirklich nicht lange diskutieren, dazu war ich lange genug in der Finanzkommission. Entscheidend im Finanzplan war ja immer die Tabelle «was nicht enthalten ist, was aber kommen wird». Einen solchen Finanzplan muss ich wirklich nicht lange diskutieren, da geb ich Ihnen recht, Herr Schönenberger. Faktum war, er wurde nicht lange nicht diskutiert, aber nicht deswegen, weil er nur zur Kenntnis genommen wurde. Jetzt ist zwar in der Verfassung tatsächlich enthalten, dass es neu einen Aufgaben- und Finanzplan geben soll. Aber da steht überhaupt nicht, in welcher Form der Kantonsrat das besprechen soll. Da steht weder Genehmigung noch Kenntnisnahme. Beides ist möglich, wenn Sie Kenntnisnahme oder Genehmigung zustimmen, es ist immer noch verfassungsgerecht was sie machen. Der Finanzchef wollte uns suggerieren, wenn wir unserem Antrag der Kommission zustimmen würden, wären wir nicht kompatibel mit der Verfassung. Das ist also nicht so, sondern es ist auch mit Kenntnisnahme möglich. Und warum ist es so zentral zur Kenntnisnahme? Wir haben vorher festgelegt, dass wir das Regierungsprogramm nur zur Kenntnis nehmen wollen und wenn Sie nun diesen Pilot anschauen, der uns vorliegt, mehr haben wir ja nicht, dann sehen Sie, dass mit dem Aufgaben- und Finanzplan diese Massnahmen, die die Regierung in ihrem Ziel formuliert, nachher runtergebrochen werden, A; was heisst das in finanzieller Natur, B; in Stellen, usw. Es ist richtig, dass die Regierung das macht. Nun, Sie können aber zu diesen einzelnen Massnahmen nichts mehr sagen. Sie haben nicht das Recht mit Genehmigung Änderungsanträge zu stellen. Sie haben lediglich das Recht, einen Vorbehalt zu machen oder der Regierung einen zusätzlichen Auftrag zu machen, aber Sie haben keinen Änderungsantrag. Das haben wir in der Kommission so diskutiert und deshalb ist eben dieses Mittel der Genehmigung, burschikos gesagt, eine "halbschwangere Übung", die wir hier machen. Sie genehmigen etwas, das Sie an- und für sich nicht einmal ändern dürfen. Sie dürfen höchstens noch einen Zusatzauftrag geben zu demhin, dass hier nichts passiert. Wenn man auch Erfahrungen aus anderen Kantonen anschaut, es besteht die grosse Gefahr, wenn Sie der Genehmigung nun zustimmen, dass die ganze Übung am Schluss versandet, weil glauben Sie doch nicht, dass dieses Regierungsprogramm, dass Sie dann wieder im Aufgaben- und Finanzplan finden, mehrheitsfähig in diesem Parlament ist. Deshalb heisst das Regierungsprogramm ja auch nicht «Kantonsrats- und Regierungsprogramm», es ist die Regierung, die das machen will, das ist auch richtig, es soll die Regierung sein, aber lassen Sie sich doch als Parlament nicht über den Aufgaben- und Finanzplan hinten rein noch einbinden. Vorher haben wir diskutiert über Stärkung des Parlaments, haben Sie doch dann nicht das Gefühl, wenn sie nachher genehmigen, ohne dass sie Änderungsanträge anbringen werden, dass Sie nachher stärker sind. Die Regierung wird Ihnen dann schon sagen, beim nächsten Voranschlag, dass Sie damals dem zugestimmt hätten. Sie sind dann relativ mundtot, bei dem Voranschlag, der Ihnen nachher unterbreitet wird und Sie müssen nachher gut sagen, weshalb jetzt eben Sie dem nicht mehr zustimmen, weil allenfalls sich etwas geändert hat. Aber wenn sich nichts geändert hat, dann haben Sie dann relativ Mühe zu überzeugen, warum das jetzt nicht mehr angebracht ist und deshalb bin ich klar der Meinung, es ist richtig, wenn wir das auch zur Kenntnis nehmen, dass heisst aber nicht, das wir das nicht mit der genügenden Sorgfalt behandeln werden. Aber ich wehre mich gegen "halbschwangere Übungen". | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
18.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich muss mich eigentlich nicht wiederholen, mein Vorredner hat bereits das meiste oder sogar alles gesagt. Wir haben innerhalb von dieser Debatte auch diverse Mal über die Verschiebung des Einflussbereichs zwischen Parlament und Regierung gesprochen, wir legen wert darauf, dass da nicht eine schleichende Verschiebung diese Einflussbereichs in Richtung Regierung stattfindet. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |