Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 26.08.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 23.4.2008 |
Abschluss | 20.1.2009 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 6. Mai 2008 | ||
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2009 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 25. November 2008 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der Kommission für Aussenbeziehungen vom 25. Juni 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Redaktionskommission vom 24. November 2008 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Referendumsvorlage aus der Novembersession 2008, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Kommission für Aussenbeziehungen 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
25.11.2008 | Schlussabstimmung | 94 | Zustimmung | 11 | Ablehnung | 15 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.11.2008 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008 |
24.11.2008 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. November 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Vertreter des Präsidenten der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich wurde äusserst kurzfristig vom Präsidenten der vorberatenden Kommission, Götte-Tübach, angefragt, ob ich ihn vertreten könnte. Selbstverständlich habe ich ja gesagt. Ich versuche, wenn möglich, alle möglichen Unzulänglichkeiten bei meiner Präsentation auszuschalten. Die Kommission für Aussenbeziehungen tagte am 25. Juni 2008. Es war ihre erste Sitzung als vorberatende Kommission. Die schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat ein Konkordat beschlossen, um die hochspezialisierte Medizin auf interkantonaler Ebene zu planen und zu koordinieren. Die interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ermöglicht eine qualitativ hochstehende Versorgung, die effizient und wirtschaftlich organisiert wird. Gemäss der Vereinbarung ist eine medizinische Leistung dann hochspezialisiert, wenn sie zum einen selten ist und zum anderen wenigstens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt:
D.h. konkret, hochspezialisiert sind beispielsweise Herz-, Leber- und Lungentransplantationen oder die Behandlung von Verbrennungen, bei denen mehr als ein Fünftel der Hautoberfläche zerstört ist. Nun kommt die Vereinbarung, die keine wesentlichen Kostenfolgen zeitigt, zustande. Ein von den beigetretenen Kantonen gewähltes politisches Organ von zehn Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren auf Antrag eines Expertengremiums bestimmen, an welchen Standorten die einzelnen Leistungen der hochspezialisierten Medizin angeboten werden sollen. Die Vereinbarung ist für das Kantonsspital St.Gallen, und das Kinderspital St.Gallen zu deren Leistungsspektrum gewisse Leistungen der hochspezialisierten Medizin gehören, von grosser Bedeutung. Umso mehr, als dass sie nicht Universitätsspitäler haben, dementsprechend auch die Forschung eine kleinere Rolle spielt. Der Beitritt des Kantons St.Gallen ist wichtig, damit auch unser Kantonsspital und das Kinderspital den Austausch mit den anderen Spitälern auf gleicher Ebene unternehmen können. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren hat die Vereinbarung ohne Gegenstimme genehmigt. Das war auch der Fall bei der vorberatenden Kommission, die trat einstimmig auf die Vorlage ein. In Bezug auf die Kosten sind diese relativ bescheiden. Die Gesamtkosten auf schweizerischer Ebene für das Konkordat belaufen sich auf ungefähr 450'000 Franken. Die Kantone, die beitreten werden, müssen einen Anteil zahlen, der sich berechnet aufgrund der Bevölkerungszahl, d.h. mit anderen Worten, die Kosten für unseren Kanton würden sich auf ungefähr 28'000 Franken belaufen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Ich möchte darauf hinweisen, dass in dem Abschnitt ebenfalls steht, ich zitiere: «wenigstens zwei dieser fünf Kantone müssen Kantone mit einem grossen Zentrumsspital sein, das interkantonale Versorgungsaufträge wahrnimmt». Mit dem Kantonsspital St.Gallen und dem Ostschweizer Kinderspital verfügt der Kanton St.Gallen über zwei solche Zentrumsspitäler. Der Kanton St.Gallen gehört also zu den Ständen, denen einer der zwei für diese Vereinbarungskantone reservierten Sitze eingeräumt werden kann, natürlich eingeräumt werden kann. Sie haben bei keinem Beschluss eine hundertprozentige Sicherheit. Wären das Kantonsspital und das Kinderspital nicht mehr unter den grossen Zentrumsspitälern, dann könnte es vielleicht einmal so sein, dass der Kanton St.Gallen tatsächlich nicht mehr einen Einsitz haben könnte - alles im doppelten Konjunktiv. Es trifft heute nicht zu, und es wird auch nicht in zehn bis fünfzehn Jahren eintreten, weil der Kanton St.Gallen mit dem grössten Zentrumsspital der Schweiz und dem grössten Kinderspital in der Ostschweiz sehr gut positioniert ist. Ich bitte Sie, nicht ein Haar in der Suppe zu suchen und eine Geschichte daraus zu machen. Sie wissen, Juristen sind manchmal sehr hartnäckig und wollen auf keinen Fall irgendwann, auch wenn das in 20 Jahren ist, darauf behaftet werden, sie hätten einmal einen Konjunktiv zu wenig gebraucht. Ich bitte Sie, das in diesem Zusammenhang zu sehen. Im Fall eines Nichteintretens sind die Krankenkassen für bestimmte Leistungen nicht mehr leistungspflichtig. Das wäre fatal für unsere beiden Spitäler, z.B. die Segment-Transplantation, welche eine gesamtschweizerische Leistung ist. Hier gibt es Pauschalen, und sobald ein Zentrum nicht dabei ist, heisst es, dass diese Pauschalen nicht mehr bezahlt werden. Für Kantone, die der Vereinbarung nicht beitreten, wird es schwierig werden, weil sie schlichtweg ausser Konkurrenz stehen und kein Mitspracherecht mehr haben. Ein Kanton kann auch zu einem späteren Zeitpunkt dem Konkordat beitreten; aber das wäre nicht der Weg, den wir verfolgen, sondern wir möchten von Anfang an dabei sein. Wir möchten als ernsthafter Partner wahrgenommen werden, und das werden wir auch. Wenn jetzt hier ein falsches Signal gesetzt würde, würden wir sehr viel aufs Spiel setzen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Ratspräsident: Ich stelle konkret die Frage: Stellt jemand aus der FDP-Fraktion einen Antrag? Zuerst hat Huser-Rapperswil-Jona dazu gesprochen, dann der Fraktionschef und jetzt Mächler-Zuzwil. Stellen Sie einen formellen Antrag eines Vorbehaltes? Wir sind in der Spezialdiskussion Ziff. 1. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Es ist unüblich, nach der zuständigen Departementsvorsteherin zu sprechen, aber ihre Antwort hat mich herausgefordert. Wenn Sie sagen, es sei klar, dass St.Gallen einen Sitz in diesem Gremium hat, weshalb steht es dann nicht in der Vereinbarung? Und weshalb steht auf S. 11, es besteht keine Garantie dafür, dass der Kanton St.Gallen stets Einsitz im Beschlussorgan hat? Wenn Nufer-St.Gallen sagt, er glaube, St.Gallen wird immer in diesem Gremium vertreten sein: Glauben ist schön, ich möchte aber gerne die Gewissheit haben. Deswegen bestehen wir darauf, dass wir auf diesem Punkt noch etwas genauere Auskünfte der zuständigen Departementsvorsteherin haben möchten. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Ich kann Sie beruhigen. Auf S. 2 steht beim zweiten Spiegelstrich «fünf Mitglieder aus den anderen Vereinbarungskantonen, wovon mindestens zwei Mitglieder der Vereinbarungskantone mit einem grossen Zentrumsspital, das interkantonale Leistungsaufgaben wahrnimmt, vertreten sein soll». Der Kanton St.Gallen hat das grösste Zentrumsspital der Schweiz. Das wissen viele Leute nicht. Aber es ist so, und deswegen sind wir miteinbezogen. Wenn es heisst, die zwei grossen Spitäler, dann gehören wir dazu. Das war auch in der Diskussion klar, dass der Kanton St.Gallen gemeint ist. Dank unserer bzw. meiner Intervention ist noch der Zusatz aufgenommen worden, dass interkantonale Leistungsaufgaben wahrgenommen werden müssen. Da ist das Kantonsspital mit seinen Leistungen, die es erbringt, ebenfalls als das Spital der Schweiz anerkannt. Deswegen sind diese Befürchtungen sicher nicht zutreffend, weil es auch heisst «mindestens zwei Kantone». Wenn andere, grössere Zentrumsspitäler oder Kantone mit grösseren Zentrumsspitälern ebenfalls den Anspruch erheben, da dabei zu sein, dann ist das möglich. Zuerst ist die Aussage anders. Man wollte auf nur zwei grosse Spitäler beschränken, und das «mindestens» hat dann nachher dazu geführt, dass eben alle auf die Vorlage eintreten konnten. Ich hätte sonst dieser Bestimmung auch nicht zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Zu Mächler-Zuzwil: Wir werden im Beschlussgremium Einsitz nehmen. Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie wahrscheinlich das auch wahrgenommen. Ich habe den Eindruck, Sie haben nur selektiv zugehört. Der Kanton St.Gallen wird als wichtiger Kanton in der GDK wahrgenommen. Deswegen war es auch möglich, dass wir in diesem Konkordat so aufgeführt worden sind und dass der Artikel geändert werden konnte. Ihre Befürchtungen sind unbegründet, aber ich danke Ihnen herzlich für die Rückenstärkung und nehme die gerne mit. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Wir stellen keinen konkreten Antrag, sondern wir übergeben unsere klare politische Forderung an die Regierungspräsidentin Hanselmann, dass sie mit diesem Rucksack, den wir ihr mitgeben, dann den Beitritt erklärt. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Auch die CVP-Fraktion unterstützt die Vorlage, weil es für das Kantonsspital St.Gallen wichtig ist, dass es dem Konkordat angehört. Es ist wichtig, dass der Kanton St.Gallen in diesem Beschlussorgan Einsitz nehmen kann. Mitmachen beinhaltet mehr Chancen als Risiken. Wer nicht beim Konkordat beteiligt ist, hat kein Mitspracherecht. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Grundlage fehlt und bestimmte Leistungen nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, dass St.Gallen an diesem Netzwerk partizipiert. Der einzige Wermutstropfen ist die Position der Legislative: Sie wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Parlament kann nur noch ja oder nein sagen; Änderungsvorschläge können keine eingebracht werden. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Zu Ziff. 1: Wie der Botschaft der Regierung auf S. 10 und 11 zu entnehmen ist, ist keineswegs davon auszugehen, dass der Kanton St.Gallen garantiert einen Sitz in diesem Beschlussorgan hat. Genauso wie die CVP-Fraktion offensichtlich vorhin bei der verfrühten Spezialdiskussion vorgebracht hat, sind auch wir der Überzeugung, dass die Regierung oder die Verhandlungsdelegation in dieser Frage schlecht verhandelt hat, sonst wären wir heute mit einem sicheren Sitz in Art. 3 vertreten. Wir sind darum der Überzeugung, dass wir diesen Beitritt, so wie wir ihn dann beschliessen werden, mit der klaren Forderung binden müssen, dass der Kanton St.Gallen im Beschlussgremium Einsitz hat und auch Einsitz behalten wird. Andernfalls erwarten wir die Möglichkeit einer neuen Standortbestimmung hier im Rat und allenfalls eine neue Diskussion, ob wir in dieser Vereinbarung verbleiben wollen oder nicht. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Das ist jetzt die Frage: Was macht der Kanton St.Gallen? Es ist auch eine Frage des Selbstbewusstseins. Wir sind kein Universitätsspital, aber wir sind das grösste Zentrumsspital und haben das Kinderspital mit kompetenten Abteilungen und anerkannt in verschiedensten Disziplinen. Der Kanton St.Gallen wird nicht explizit erwähnt, weil mindestens zwei Sitze den drei grossen Spitälern zugestanden wird. Aus meiner Sicht ist es selbstverständlich, dass der Kanton St.Gallen einen Sitz bekommen wird. Wenn wir jetzt nicht dem Konkordat beitreten, dann vergeben wir eine grosse Chance für unser Spital, und das möchte ich verhindern. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Zu Regierungspräsidentin Hanselmann: Ich verstehe Sie nicht. Das Parlament und auch Sie wollen in dem Gremium Einsitz nehmen. Das ist sehr wichtig für den Kanton St.Gallen. Wenn Sie das Signal vom Parlament hätten, dass Sie nur dem Konkordat beitreten, wenn Sie in diesem Gremium vertreten sind, dann wird Ihr Rücken gestärkt. Dann reden wir nicht mehr über doppelten oder dreifachen Konjunktiv. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Zu Mächler-Zuzwil: Ich glaube, Ihre Strategie ist keine Rückenstärkung, im Gegenteil: Das wäre ein Rückenschuss in die Verhandlungsposition unserer Regierungspräsidentin. Wenn uns gesagt wird, als grösstes Zentrumsspital bekommt Ihr einen Sitz - im stillen Einverständnis -, dann können wir nicht daherkommen und «auf den Putz hauen» und sagen, wenn wir den Sitz nicht erhalten, dann treten wir dem Konkordat nicht bei. Sie erreichen damit das Gegenteil: Der Kanton St.Gallen, das Kantonsspital und das Kinderspital werden abseitsstehen; die Krankenkassen werden keine Leistungen mehr bezahlen. Mit Ihrem Vorschlag kann man nicht in interkantonale Verhandlungen gehen. Ich bin froh, dass Sie keinen Antrag stellen. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |
22.9.2008 | Wortmeldung | Wie die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes ausgeführt hat, kann die Vorlage ohne Vorbehalt verabschiedet werden. Es wurde zugesichert, dass der Kanton St.Gallen - mit dem Kantonsspital und dem Kinderspital - sicher einer der beiden Sitze haben wird. Der zweite Sitz wird dann in den Aargau gehen; die dritte Variante ist das Zentrumsspital Luzern. Es ist wichtig, dass der Kanton St.Gallen dem Konkordat so schnell wie möglich beitritt und nicht irgendwelche schriftlichen Garantien fordert oder nachverhandelt. Ich bitte Sie, diese Vereinbarung so zu verabschieden, wie sie vor uns liegt. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008 |