Geschäft: V. Nachtrag zum Polizeigesetz [Titel der Botschaft: V. Nachtrag zum Polizeigesetz (Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum)]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.08.03
TitelV. Nachtrag zum Polizeigesetz [Titel der Botschaft: V. Nachtrag zum Polizeigesetz (Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum)]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung14.11.2007
Abschluss18.11.2008
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2008
ProtokollauszugReferendumsvorlagen aus der Septembersession 2008, Rechtsgütligkeit; Festlegung
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 5. Mai 2008
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 12ter vom 2. Juni 2008
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 5. Mai 2008
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 2. Juni 2008
ErlassReferendumsvorlage vom 24. September 2008
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 26. Februar 2008
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.9.2008Schlussabstimmung86Zustimmung10Ablehnung24
2.6.2008Antrag SVP-Fraktion zu Art. 12ter (neu)40Zustimmung53Ablehnung27
2.6.2008Eintreten80Zustimmung13Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2008Wortmeldung

Was das Eintreten betrifft, bin ich in der Minderheit in meiner Fraktion. Was die andern Detailgesetzesartikel betrifft so bin ich dann eher wieder bei den Leuten. Für mich reicht es nun wirklich. Ich war in der Stadt im Komitee als der Wegweisungsartikel im Gemeindegesetz bekämpft wurde. Ich war im Komitee gegen die millionenteuren Kameras in der Innenstadt. Beides kommt, bei beiden Anliegen befand ich mich auf der Minderheitenseite. Im Gegensatz zu Nufer-St.Gallen sehe ich beispielsweise bei den Leuten, die herumhängen in der Stadt keinen Fortschritt. Mir ist das egal, anderen Leuten nicht. Ich kann mich einverstanden erklären mit dem SP-Sekretär, der im Links heute schreibt: «Ich will keine Gesellschaft, die auf Vorrat Menschen, die ihr nicht passen.» Es geht um Menschen die nicht passen, es geht nicht um Menschen die delinquieren ein- und aussperrt. Ich will keine Gesetze ohne, dass sie inhaltlich diskutiert wurden umgesetzt werden. Ich wehre mich gegen ein totalitäres System bei dem man alle Macht dem Staat übergibt der Staatsgewalt. Darum sage ich klar nein zu all diesen neuen Polizeigesetzen. Was mir in den Unterlagen gefehlt hat, sei es in der Vorlage, sei es im Protokoll, dass die Präsidentinnen und Präsidenten zu Gesicht bekommen ist eine positive Sicht auf Dinge die schon laufen. Es fehlt mir, dass mein Polizeipräsident, der auch für soziales zuständig ist in der Stadt St.Gallen nicht die positiven Ansätze in der Stadt bekannt gegeben hat. Ich möchte darauf hinweisen, wer am meisten vermummt ist jeweils, das sind die Polizisten.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zurück zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion steht hinter allen Massnahmen, welche notwendig sind, Recht und Ordnung in unserem Land mit rechtstaatlichen Mitteln herzustellen. Hinter dem Nachtrag zum Polizeigesetz sind zwei Massnahmen, nämlich die Möglichkeit der Wegweisung und das Vermummungsverbot. Beide Massnahmen sind notwendig. Die CVP-Fraktion begrüsst die Ausdehnung der Wegweisung auf einen Monat sowie selbstredend letztlich unser Antrag die klarere Formulierung von Art. 12bis Abs. 1 wo explizit auch das Umfeld von Sport und sonstigen Veranstaltungen hingewiesen wird. Die CVP-Fraktion will am Opportunitätsprinzip als Ausnahmefall in Art. 12 festhalten und der Einsatzleitung der Polizei vor Ort einen Handlungsspielraum einräumen weil damit von Fall zu Fall grössere Eskallationen vermieden werden können. Wir vertrauen also der Einsatzleitung unserer Polizei. Klar ist für die CVP-Fraktion aber, dass bei gesetzeswidrigen Handlungen, sprich Sachbeschädigungen, Schlägereien - gemeint sind dann eben Körperverletzungen, die sich daraus ergeben -, Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz - gemeint sind auch nicht bewilligte Büroaktionen - dieser Handlungsspielraum ohne wenn und aber entfällt. Das ebenfalls in der vorberatenden Kommission andiskutierte Bettelverbot hat dieser Rat vor knapp zwei Monaten im Rahmen des Entrümpelungsprozesses im Gewerbegesetz abgeschafft. Weil die Polizeihoheit in der Kompetenz der Gemeinden liegt will die CVP-Fraktion von einer Wiedereinführung einer kantonalen Lösung absehen, sieht von Fall zu Fall aber Handlungsbedarf und unterstützt gezielte Massnahmen namentlich gegen organisierte Gruppen und Banden in verschiedenen Gemeinden, die solche Probleme kennen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion begrüsst es, dass die Regierung mit den Ergänzungen des V. Nachtrags den Polizeikräften ermöglichen will auf die immer prekärer werdenden Verhältnisse im Bereich der öffentlichen Sicherheit angemessen zu reagieren und so ihre schwierige Arbeit effizienter ausführen zu können. Das Vermummungsverbot, welches der V. Nachtrag einführen will ist eine Massnahme, die dazu beitragen kann Straftaten zu verhindern. Dies umso mehr, als eigentlich bereits die Tatsache, dass eine Person vermummt an einer Kundgebung teilnimmt, als Hinweis darauf angesehen kann, dass sie zumindest die Absicht hat eine unerlaubte Handlung auszuführen. Die Einführung des Opportunitätsprinzips hat innerhalb unserer Fraktion zu Diskussionen geführt, hauptsächlich der Wiederspruch zwischen der Einführung einer neuen Rechtsbestimmung und der gleichzeitigen Relativierung der Bereitschaft diese auch durchzusetzen. Schlussendlich stimmen wir aber der Einführung des Opportunitätsprinzips zu. Wegweisung und Fernhaltung sind ebenfalls geeignete und notwendige Massnahmen um Sicherzustellen, dass Plätze die der Allgemeinheit gehören auch von der Allgemeinheit genutzt werden können ohne Belästigungen oder schlimmerem ausgesetzt zu sein. Nicht zuletzt sollten diese Instrumente auch die Arbeit der Polizeikräfte erleichtern, denn sie werden bei ihren Einsätzen zunehmend nicht mehr nur von Schaulustigen behindert sondern sehen sich des Öfteren mit der offenen Feindseligkeit von Gruppierungen konfrontiert, die sie durch aggressives Verhalten daran hindern wollen Amtshandlungen vorzunehmen. In Bezug auf das Bettelverbot werde ich in der Spezialdiskussion noch genauer darauf eingehen. Insgesamt ist der V. Nachtrag zum Polizeigesetz eine notwendige und ausgewogene Vorlage mit deren Stossrichtung wir im Grundsatz einverstanden sind. Die SVP-Fraktion unterstützt auch die Anträge der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

beantragt, im Namen der SVP-Fraktion Abschnitt II (Änderung des Übertretungsstrafgesetzes vom 13. Dezember 1984) Art. 12ter (neu) wie folgt zu formulieren: «Das öffentliche Betteln ist untersagt. Als Betteln gilt das Erbitten von Geld und Gütern zum persönlichen Gebrauch durch Einzelpersonen oder Gruppen.» und den Randtitel wie folgt zu formulieren: «Bettelverbot».

Wir möchten ein Bettelverbot einführen. Zwar mit folgender Begründung: Ich glaube, es ist jedem klar, dass niemand der in unserem Land lebt betteln gehen muss, denn unser soziales Netz ist so gut ausgebaut, dass das Existenzminimum durch die Sozialhilfe gewährleistet wird. Wenn bei uns gebettelt wird, dann handelt es sich in den meisten Fällen um organisierte Gruppen, welche oft Behinderte oder Kinder für ihre Zwecke ausnützen. Dadurch fühlen sich viele Passantinnen und Passanten und nicht nur ältere Personen belästigt vom aggressiven Vorgehen, auch wenn sie passiv betteln dieser Personen. Sie fühlen sich unter Druck gesetzt etwas zu geben und ich glaube, wir müssen versuchen diese Personen vor diesen Bettlern zu schützen. Ein kantonales Bettelverbot macht also durchaus Sinn, umso mehr als verschiedene Städte und Kleinstädte im Kanton ihr Polizeireglement am überarbeiten sind und in verschiedenen Orten ist die Frage des Bettelverbots auch aktuell. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesgericht vor rund zwei Wochen Bettelverbote als mit der Verfassung vereinbar erklärt hat. Das Bundesgericht musste eine Klage der Interessengemeinschaft der Roma gegen den Kanton Genf beurteilen, der ein Bettelverbot eingeführt hatte. Die Klage wurde vom Bundesgericht abgewiesen mit der Begründung, dass die öffentliche Sicherheit und der Kinderschutz höher zu werten sind als das Recht zu betteln.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission trat einstimmig auf die Vorlage ein und verabschiedete sie in der Fassung gemäss gelben Blatt mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zuhanden dieses Rates. Dieses klare Ergebnis könnte darüber hinwegtäuschen, dass es sich auch aus der Sicht der Befürworter bei den beiden Hauptpunkten der Vorlage um staatsrechtlich schwerwiegende Eingriffe in die persönliche Freiheit der Bevölkerung handelt, welche bei der Anwendung hohe Erwartungen an die verantwortlichen politischen Instanzen und insbesondere an das Polizeikorps und dessen Mitarbeiter stellen. Es gilt unter Wahrung des Legalitätsprinzips und der Verhältnismässigkeit das richtige Mass in der konkreten Anwendung im Einzelfall zu finden. Dazu soll das von der vorberatenden Kommission bestätigte Opportunitätsprinzip beim Vermummungsverbot beitragen, welches aber ebenfalls sehr hohe Anforderungen an die Einsatzleitung stellt. Es wurde und wird auch bedauert, dass die gesellschaftliche Entwicklung in den letzten Jahren die Instrumente der Wegweisung und des Vermummungsverbots überhaupt notwendig macht. Reaktionen und Forderungen aus der Bevölkerung zeigen aber unmissverständlich, dass hier der Staat eingreifen können muss und auch eingreifen können soll. Das mehrere Mitglieder der vorberatenden Kommission angehörten, die für die Amtsdauer 2008/2012 nicht mehr gewählt worden waren, seit der vollständigkeithalber erwähnt. Dies ist vom Präsidium des Kantonsrates so bestätigt worden. Die vorberatende Kommission behandelte in Anwesenheit der zuständigen Regierungsrätin, der Mitarbeiter aus dem Departement und des Kommandanten der Kantonspolizei das Geschäft an einem halben Tag und liess sich durch das zuständige Mitglied des Stadtrats und einen hohen Polizeioffizier der Stadtpolizei über die zweijährige Erfahrung in der Stadt St.Gallen mit beiden Instrumenten informieren. Wegweisung und die Fernhaltung werden als erfolgreiches Mittel mit präventiver Wirkung beurteilt. Beim Vermummungsverbot sind die Erfahrungen noch gering. Das Opportunitätsprinzip wird bei diesem Instrument das zweckmässig beurteilt für eine zielgerichtete Anwendung und Durchsetzung. Wie bereits festgehalten trat die vorberatende Kommission bei 1 Abwesenheit wegen einer kurzfristigen geschäftsbedingten Terminkollision einstimmig auf die Vorlage ein. Dies obwohl nicht alle Kommissionsmitglieder hinter beiden beantragten Instrumenten stehen.

Zum Vermummungsverbot: Über Nutzen und Durchsetzbarkeit des Vermummungsverbot gingen die Meinungen in der vorberatenden Kommission auseinander. Eine klare Mehrheit erachtet dieses Instrument wie erwähnt als notwendig. Längere Diskussionen löste jedoch das von der Regierung beantragte Opportunitätsprinzip aus. So wurde die Befürchtung geäussert, damit würde das Vermummungsverbot zwar erlassen aber gleich wieder verwässert. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission sieht darin aber den doppelten Vorteil, dass durch den ausnahmsweisen Verzicht auf die Durchsetzung Eskallationen verhindert werden können und dass damit zum Ausdruck und mit dieser Erwähnung zu den Gesetzesmaterialien gebracht wird, dass die Polizei bei der Anwendung bzw. Durchsetzung der übrigen Gesetzesvorschriften diesen Ermessensspielraum nicht haben. Die vorberatende Kommission war auch der klaren Meinung, dass das Vermummungsverbot nicht nur für bewilligungspflichtige Versammlungen oder Kundgebungen wie es im Antrag der Regierung hiess gelten solle, sondern dies als Ergebnis verschiedener Formulierungsvarianten in der vorberatenden Kommission auch im Umfeld von Sport und sonstigen Veranstaltungen gelten solle, auch wenn sehr bedauert wird, dass dies insbesondere bei Sportveranstaltungen notwendig ist.

Zur Information seien folgende Abstimmungsergebnisse festgehalten: Die Ausdehnung des Vermummungsverbots auf weitere Veranstaltungen gemäss Formulierung auf dem gelben Blatt wurde mit 17:1 Stimme bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit beschlossen. Der Verzicht auf das Opportunitätsprinzip, wie ebenfalls in der vorberatenden Kommission beantragt wurde, wurde mit 2:14 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit abgelehnt. An dieser Stelle erlauben Sie mir aber die persönliche Frage, ob die kürzliche Aussage des Präsidenten des kantonalen Polizeikommandanten während der Euro 08 rücke die Polizei bei sogenannten Bagatelltatbeständen ein Auge oder beide Augen zu, der Sache dienlich sei und sich mit dem in unserer vorberatenden Kommission erzielten Rechtsverständnis zum Opportunitätsprinzip vereinbaren lasse. Wenn nämlich für gewisse Vorschriften bzw. für deren Durchsetzung während eines Grossanlasses kein Verständnis aufgebracht wird, dann dürfte dies auch für die übrige Zeit gelten. Dann wäre vielmehr zu prüfen, ob diese Vorschriften überhaupt noch mehrheitsfähig sind. Ein temporäres Aussetzen ist meines Erachtens jedoch der falsche Weg. Zur Wegweisung und Fernhaltung. Auch dieses Instrument greift stark in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen ein, ist aber für die vorberatende Kommission ebenfalls leider eine Notwendigkeit. Zu diskutieren gab vor allem die Dauer der möglichen Fernhaltung. Nach längerer Diskussion und verschiedenen Varianten einigte sich die vorberatende Kommission mit 15:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit darauf die Frist von 14 Tagen gemäss Botschaft der Regierung auf einen Monat zu verlängern. Damit wird aber die Erwartung verbunden, dass die effektive Dauer auf den Einzelfall bezogen festgelegt wird. In der Stadt St.Gallen hat sich nämlich die Praxis eingespielt, so wurden wir an der Kommissionssitzung informiert, bei Fernhaltungen generell die maximale Frist von 14 Tagen zu verfügen. Bei der längeren Frist ist jedoch nach Ansicht unserer vorberatenden Kommission auf den Einzelfall abzustellen. Bei einem Monat dürfte auch die Wahrscheinlichkeit einer Anfechtung grösser werden nachdem bis heute in der Stadt St.Gallen noch keine Fernhaltung rechtlich überprüft werden musste. Was den Entzug der aufschiebenden Wirkung eines solchen Rekurses gegen die Fernhaltung betrifft - ich verweise auf Art. 29ter - ist nach dem Verständnis der vorberatenden Kommission im Rechtsmittelverfahren ein anders lautender Entscheid durch die Rekursinstanz möglich. Diese Feststellung ist ebenfalls zuhanden der Gesetzesmaterialien angebracht.

Weitere Änderungen: Der V. Nachtrag zum Polizeigesetz wird auch zum Anlass genommen zwei weitere Themen neu zu regeln, die bei letzten Revisionen entweder vergessen gingen bzw. zwischenzeitlich notwendig geworden sind. Bei der Anpassung in Art. 35 handelt es sich um redaktionelle Bereinigungen im Zusammenhang mit der eidgenössischen Jugendstrafgesetzgebung. Art. 50bis und Art. 50ter sahen die präventive Telefonüberwachung durch den Vorsteherin des Sicherheits- und Justizdepartementes vor. Aufgrund des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sind diese Regelungen hinfällig geworden weil die Telefonüberwachung zur Verhinderung strafbarer Handlungen ausserhalb eines Strafverfahrens nicht mehr zulässig ist. Der Fernmeldeverkehr kann jedoch neu im Rahmen der Suche und Rettung vermisster Personen überwacht werden. Diese Kompetenz soll nun definitiv den Kommandanten von Kantons- und Stadtpolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich übertragen werden nachdem dies bereits durch Notverordnung heute der Fall ist. Ein Antrag in der vorberatenden Kommission diese Überwachung nachträglich durch den Präsidenten der Anklagekammer genehmigen zu lassen wurde mit 6:11 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit abgelehnt. Ein Antrag aus der Kommissionsmitte, das kürzlich aufgehobene Bettelverbot im Übertretungsstrafgesetz wieder einzuführen wurde mit 6:8 Stimmen bei 4 Enthaltungen und 1 Abwesenheit abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Ich möchte ordnungshalber den Antrag der SVP-Fraktion so zur Abstimmung bringen: «Das öffentliche betteln ist untersagt.» Der Satz bleibt, glaube ich. Dann würde es heissen: «Wer bettelt, wird mit Busse bestraft.»

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Ich möchte noch eine Ergänzung zu den Beratungsunterlagen machen. Zwischenzeitlich haben Sie noch einen Antrag der SVP-Fraktion erhalten zu Art. 12ter. Dieser dient auch Unterlage sofern dieser dann im Rahmen dieser Beratung bestätigt wird.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten und der Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen.

Es wird Sie nicht wundern, dass in unserer Fraktion zwei Meinungen herrschen. Ich vertrete hier die Mehrheit, die für Eintreten ist. In der Stadt St.Gallen haben wir ein Vermummungs- und Wegweisungsverbot seit etwa zwei Jahren. Ich habe da noch mitgemacht, als man das im Stadtparlament beschlossen hat, auch mit grosser Mehrheit und die Erfahrungen, die gemacht worden sind in dieser Zeit, die sind positiv. Es ist eine traurige Tatsache, dass es heute leider viele Personen gibt, die in der Anonymität gerne Sachbeschädigungen vornehmen aus irgendwelchem Frust oder unbefriedigtem Tatendrang. Da muss eine Handhabe dagegen ergreifen können. Wenn man an einer Demonstration oder Kundgebung teilnimmt, heisst das, ich gehe auf die Strasse als «Ich-Mensch». Ich zeige mein Gesicht, weil ich vertrete eine Haltung oder ich bekämpfe irgend etwas. Dann ist es geradezu absurd wenn man sich vermummen will und nicht zeigt wer für was eintreten tut. Die meisten Leute, die mit Vermummung an eine Demo gehen, die gehen eben mit der Absicht sich hinter der Menge feige zu verstecken und dann im günstigen Moment Personen oder Sachen zu beschädigen. Da muss man eine Handhabe dagegen haben. Es braucht auch das Opportunitätsprinzip damit die Polizei Mass nehmen kann wo sie einschreiten muss oder soll. Es macht keinen Sinn wenn man einem friedlichen Umzug ein paar Leute, die den Schal im Gesicht haben rauspflücken will. Es ist ganz klar, dass die Polizei von Amtes wegen zum Einschreiten genötigt ist wenn Straftaten begangen werden. Mit der Wegweisung ist das so eine Sache. Es gibt Leute, die den öffentlichen Raum ungebührlich benutzen und damit den anderen Leuten das Begehen oder den Aufenthalt in dieser Zone schwer machen weil sie verängstigt sind oder weil sie befürchten angepöbelt oder dauern angebettelt zu werden. Dafür braucht es das Wegweisungsgebot. Andererseits ist die Öffentliche Hand auch aufgefordert Räume zu schaffen wohin diese Leute, die man auf den öffentlichen Plätzen nicht haben will, wo sie hingehen können. Ich habe auch in der vorberatenden Kommission darauf hingewiesen und Regierung und Ratskollegen gebeten, sich Gedanken zu machen, wo können wir Freiräume schaffen für die Leute, die sich eben nicht hundert Prozent staatskonform und lahmfromm benehmen. Ich möchte das hier wiederholen und die Regierung auffordern sich zu überlegen, wo kann man Freiräume schaffen für solche Leute. Vielleicht kann man das mit dem Baugesetz tun, das man neben den vielen Zonen, die man schon hat, irgendwelche Hütten- oder Wagendörferzonen ausscheidet wo man diesen Leuten ihren Platz zuweisen kann. Ein Bettelverbot finden wir überflüssig. Es gibt nur sehr wenige Leute, die in der Schweiz betteln. In unserem reichen Land sollte man diesen wenigen Leuten das nicht verbieten. Manchmal trifft man Leute auf der Strasse an, die das Portemonnaie verloren oder zu viel Geld vertrunken haben und dann brauchen sie ein paar Franken um mit dem Zug heimreisen zu können. Wenn man dann diese Leute dann noch strafrechtlich verfolgt, bringt das niemandem etwas. Ich glaube, man sollte den Antrag der SVP-Fraktion ablehnen und das Betteln gestatten, wie wir es erst vor einem halben Jahr aus dem Gesetz gekippt haben. Es macht auch einen schlechten Eindruck wenn die Leute das damals nicht gecheckt haben um was es geht und dann nicht protestiert haben und wir haben dieses Gesetz gestrichen und ein halbes Jahr später wollen wir das durch die Hintertür wieder einführen. Ich glaube, das ist nicht seriös politisiert.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Diskussion um die Sicherheit im öffentlichen Raum ist im Moment sehr intensiv. Bereits im Rahmen des Berichtes über die innere Sicherheit im öffentlichen Raum vor drei bis vier Jahren beantragte die FDP-Delegation die Aufnahme einer gesetzlichen Bestimmung zur Wegweisung. Sie wurde dann in ein Kommissionpostulat umgewandelt und das ist Gegenstand unter anderem der heutigen Vorlage. Das Sicherheitsgefühl von alt und jung auf Strassen und Plätzen wird leider heute in vielfältiger Art beeinträchtigt. Am Tag und in der Nacht. Es ist nicht hinzunehmen wenn unbeteiligte Passanten von Unbekannten plötzlich grundlos beschimpft, angepöbelt oder sogar bedroht werden. Die FDP-Fraktion stört, wenn Personen oder Gruppen von Personen einfach Teile von Strassen und Plätzen belegen. Jedermann unmissverständlich klar machen, dass dieser Raum nur Ihnen und sonst niemandem zusteht.

Hier mache ich einen Einschub: Es sind heute von Fässler-St.Gallen drei Argumente trotz dieser Ausgangslage angefügt worden, die gegen eine Regelung im jetzigen Zeitpunkt sprechen sollten. Zunächst hat er darauf hingewiesen, dass die eidgenössische Strafprozessordnung demnächst komme und dass man dann das regeln könne. Man interpretiert im Moment in diese Strafprozessordnung alles Mögliche und unmögliche hinein. Ich will darauf hinweisen, dass der Text dieser Strafprozessordnung steht. Es geht eigentlich nur noch darum wie der Kanton das Gesetz dann umsetzt und wie er die Zuständigkeiten regelt. Wir können also nicht all das was uns heute nicht passt auf ihren Zeitpunkt verschieben. Der Erlass hat andere Zwecke.

Der zweite Punkt ist - da gehe ich mit Fässler-St.Gallen einig -, dass Vorsicht geboten ist mit der Delegation von allzu vielen Befugnissen an die Polizei. Auch aus liberaler Sicht sind hier klare Grenzen zu setzen. Ich werde aber im Folgenden kurz dann sagen, wieso das hier eben anders ist. Der dritte Punkt: Es geht um Verhaltensregeln im Vor- und Umfeld von möglichen strafbaren Handlungen und es geht hier nicht um repressive Gesetzgeber. Repressiv im Sinn des Strafprozessrechtes. Bereits nach bestehendem Rechts kann die Polizei Personen von bestimmten Orten wegweisen. Wenn dies gefährdet sind oder der Einsatz von der Polizei oder Rettungskräften behindert wird. Diese Regelung ist aber, und das ergibt sich schon aus dem Wortlaut, eben sehr eng. Die neu vorgeschlagene kantonale Bestimmung für Wegweisungen regelt zu Recht ergänzend und kantonsübergreifend die Fälle von Personen, die ein öffentlich zugängliches Gebiet ohne Bewilligung in Beschlag nehmen oder in Beschlag nehmen wollen. Sie sollen durch die Polizei weggewiesen werden können. Möglich soll es insbesondere sein missliebige Szenen aufzulösen. Selbst wenn die öffentliche Sicherheit vorerst nicht gefährdet ist oder scheint. Zu denken ist, und das muss man eben hier auch sagen, nicht nur an Ansammlungen von irgendwelchen pöbelnden, trinkenden oder grölenden Gruppierungen im urbanen Raum sondern es geht z.B. auch um die Möglichkeit der Wegweisung von Ansammlung von Skinheads, rechts- oder linksextremen Gruppierungen. Sei es im bewohnten Raum, sei es im freien, sei es in Wälder, an Flüssen, usw. und das in jeder Gemeinde des Kantons. Die Stadt St.Gallen hat im Jahr 2005 eine Regelung deutlich angenommen und sie hat hier gute Erfahrungen gemacht. Diese Lücke soll nun auch im Kanton geschlossen werden. Richtig ist aber, dass die Regelung des Kantons mit derjenigen der Stadt St.Gallen Konkurrenz sein soll. Wir sind aber der Meinung, die Fernhaltefrist sollte um unnötigen Aufwand zu vermeiden ausgedehnt werden auf 30 Tage. Wir kommen darauf zurück in der Spezialdiskussion.

Zum Vermummungsverbot: Mit diesem soll verhindert werden, dass Teilnehmende in einer Versammlung oder Demonstration unter dem Schutz der Vermummung unerkannt Straftaten begehen können. Ich möchte Nufer-St.Gallen klar sagen, dass es auch unsere Meinung wäre, eine Meinung in der Öffentlichkeit Kund tut, der kann das tun ohne sich vermummen zu müssen. Bei Demonstrationen und Kundgebungen aller Art mischen sich unter friedlich Teilnehmende immer auch gewaltbereite, eben vermummte Personen. Dadurch wird die Gefahr von Ausschreitungen mit Übergriffen auf Dritte und Sachbeschädigungen beträchtlich erhöht. Die Reizschwelle für Gewalttaten im Schutz der Anonymität sinkt. Im Vorschlag des Kantons wird aber zurecht auch an praktische Probleme bei der Durchsetzung eines Vermummungsverbotes gedacht. Es ist richtig, und wir haben es in der vorberatenden Kommission lange diskutiert, dass der Einsatzleitender Polizei ein gewisser Handlungsspielraum belassen werden muss, damit sie aufgrund der aktuellen Beurteilung der Gefahrenlage vor Ort entscheiden kann, ob sie das Vermummungsverbot kurzfristig aufhebt und damit auf die Durchsetzung verzichtet. Nur in diesem eng begrenzten Umfang wollen wir der Polizei die Kompetenz geben. Es muss Sache des Einsatzleiters sein hier vor Ort in voller Verantwortung seinen nicht leichten Entscheid treffen zu können. Insgesamt ist es sehr zu begrüssen, dass der Kanton St.Gallen auch in diesem Bereich seine Vorbildrolle im Kampf für die öffentliche Sicherheit mit Augenmass wahrnimmt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Eine Minderheit der SP-Fraktion wird auf den Nachtrag zum Polizeigesetz eintreten. Auch sie kann zwar den Sinn eines Vermummungsverbots nicht einsehen und ist überzeugt, dass der Polizei heute der Spielraum zur Verfügung steht, den sie braucht. In der vorberatenden Kommission wurde schnell klar, dass Vermummungen vor allem bei Sportveranstaltungen ein Problem sind, nicht etwa bei politischen Veranstaltungen. Unsere erst Maiveranstaltungen verlaufen in der Regel beispielhaft, anständig und absolut ohne schwarzen Block. Deshalb war es uns wichtig, diese Tatsache zu verdeutlichen und wir brachten den Vorschlag ein Art. 12 sei zu ergänzen mit oder bei Sportveranstaltungen. Zur Wegweisung sagt eine Minderheit der SP-Fraktion ja. Uns ist der grösstmögliche Schutz der Bevölkerung wichtig. Dazu gehören auch subjektive Ängste. Wer sich vor grossen Hunden fürchte, dem nützt es gar nichts, wenn der Besitzer ruft, keine Angst der tut nichts, der will nur spielen. Wir gewichten es höher, dass alle Menschen ungehinderten Zugang zum öffentlichen Raum haben und nehmen es in Kauf, dass einige wenige die sich nicht an die Regeln halten durch die Wegweisung in ihren individuellen Rechten beschnitten werden. Uns ist es wichtig, dass eine Mutter mit ihren Kindern sorglos durch einen Park gehen kann und nicht aus Angst vor dort lagernden einen Umweg in Kauf nehmen muss, selbst wenn diese Personen im Grund ihres Herzens harmlos sind. Uns ist es wichtig, dass z.B. ältere Menschen nicht bestimmte Durchgänge und Plätze meiden weil einige wenige diese Orte grossspurig für sich besitzen. Vordringlich ist es aber auf jeden Fall, dass man an solchen Stellen uniformierte Polizeibeamte sieht und dass diese zu aller erst reden mit Menschen, die die Nutzung eines Ortes verhindern indem sie andere bedrohen oder anpöbeln. Ich bin Regierungsrätin Keller dankbar, wenn sie dies hier auch noch einmal bestätigt, dass das Gespräch für die Polizei der erste und meist auch der beste Weg ist um sich Fehlverhaltende zu Raison zu bringen. Die Wegweisung soll klar, die ultimaratio sein. In diesem Sinn ist eine Minderheit der SP-Fraktion für Zustimmung.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Mit der Möglichkeit der Wegweisung kann die Polizei Personen von einem Ort fernhalten, die andere stören, Passantinnen und Passanten bedrohen, behindern oder anpöbeln. Das reicht. Sollen wir jetzt wirklich noch eine Menge Gesetze machen, die erläutern was alles zum Stören gehört. Etwa lautes Lachen und reden; ein Lachverbot. Auf den Boden spucken; ein Spuckverbot. Sich auf den Boden setzen; ein Sitzverbot. Im öffentlichen Raum; ein Kussverbot usw. Die Zeitschrift «Beobachter» hat in ihrer Mainummer eine ganze Reihe von solchen Verboten aufgelistet, die tatsächlich schon in verschiedenen Gemeinden in Kraft sind. Wenn ich die Frage: «Händ Sie nochli Münz?» mit einem freundlichen Nein beantworte oder eben ein paar Münzen hervornehme ist die Sache erledigt. Einen Gesetzesartikel dafür brauchen wir nicht. Und sollte sich um organisierte Gruppen handeln, die einen nötigen wollen, verfügt die Polizei nun über die nötigen Massnahmen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Wir sind der Meinung, dass der Zeitpunkt ungünstig ist das Polizeigesetz zu revidieren. Wir werden zusammen mit der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung, welche den Räten zugeleitet ist all diese Fragen noch einmal zu diskutieren haben mit dieser neuen eidgenössischen Strafprozessordnung werden auch die Rechte und Pflichten der Polizistinnen und Polizisten neu geregelt. Es macht unseres Erachtens wenig Sinn nun einen einzelnen Bereich herauszuzupfen wenn dann in wenigen Monaten oder einigen Jahren die ganzen Fragen wieder neu diskutiert werden müssen. Wir wehren uns auch ganz generell und zwar aus generellen rechtstaatlichen Überlegungen dagegen wenn nun immer mehr Verantwortung Entscheidungsbefugnisse an die Polizei delegiert werden. Zwangsmassnahmen sollen den Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter und Gerichten vorbehalten bleiben und die Delegation derartiger Befugnisse an die Polizei, die ist unseres Erachtens problematisch. Nun generell zu den zwei vorgeschlagenen Massnahmen, die im Vordergrund stehen. Zunächst zum Vermummungsverbot. Niemand unterstützt selbstverständlich gewalttätige Ausschreitungen an Demonstrationen wenigstens die Verantwortlichen von Kundgebungen und Versammlungen. Wir die links-grünen Parteien setzen und setzten Demonstrationen häufig als Mittel der politischen Willensbildung ein. Wir haben damit ein erhebliches Interesse daran, dass Demonstrationen nicht durch Chaoten oder schwarze Blocks oder was auch immer gestört werden. Dennoch lehnen wir ein Vermummungsverbot ab. Das Vermummungsverbot verspricht wesentlich mehr als es hält. Dies ergibt sich an sich auch aus der Botschaft der Regierung. Auch die Regierung muss einräumen, dass ein Vermummungsverbot alleine Gewalttätigkeiten nicht verhindern kann und die Durchsetzung des Vermummungsverbotes die Polizei vor erheblichen Schwierigkeiten stellen kann. Die Durchsetzung des Vermummungsverbotes, konkret heisst das die Festnahme vermummter aus einer Demonstration zur Feststellung ihrer Identität kann häufig ein latent vorhandenes Konfliktpotenzial eskalieren statt deeskalieren. Entsprechend wird ein Vermummungsverbot denn auch von vielen hohen Polizeiverantwortlichen und Offizieren abgelehnt. Auch die Regierung sieht dieses Problem und die Regierung schlägt nun vor dieses Problem durch die Einführung eines Opportunitätsprinzips aufzufangen. Wir wehren uns gegen diese Aufweichung aus grundsätzlichen Gründen. Es macht unseres Erachtens keinen Sinn etwas mit Strafe zu bedrohen und dann im gleichen gesetzlichen Artikel bereits vorzusehen, dass diese Bestimmung dann nur von Fall zu Fall angewendet wird. Verbote sollen dort eingeführt werden wo auch die Bereitschaft besteht sie durchzusetzen. Wenn laufend neue Verbote aufgestellt werden ohne entsprechende Bereitschaft zur Durchsetzung verliert das Strafrecht seine Funktion als ultima Ratio zur Verhinderung unerwünschten Verhaltens. Wenn der Staat zunehmend Verbote aufstellt und gleichzeitig in Aussicht stellt auf die Durchsetzung zu verzichten, darf er nicht erstaunt sein, wenn sich niemand an diese Verbote hält. Das Vermummungsverbot ist damit wegen fehlender Wirkung aber auch aus grundsätzlichen rechtstaatlichen Gründen abzulehnen. Auch die Wegweisung Fernhaltung wird von uns mehrheitlich abgelehnt. Wir sind der Auffassung, dass Art. 29 des Polizeigesetzes und die neuen Bestimmungen in der eidgenössischen Strafprozessgesetz eine ausreichende Grundlage für ernsthafte Bedrohungssituationen bietet. Die vorgeschlagene Formulierung für die Wegweisung Fernhaltung sind ausserordentlich schwammig. Der begründete Verdacht, dass Dritte gefährdet usw. sein sollen, soll ausreichend sein für eine solche Wegweisung. Eine eigentliche Belästigung ist nicht Voraussetzung sondern der blosse Verdacht darauf, dass das geschehen könnte und das geht uns doch etwas sehr weit. Die SP-Fraktion ist nicht blind. Auch wir verschliessen uns vor der Tatsache nicht, dass im öffentlichen Raum neue Massnahmen notwendig sind um die Sicherheit weiterhin aufrecht zu erhalten. Wir müssen aber auch in diesem Bereich, das ist heute schon anderswo gesagt worden, nicht in erster Linie neue Gesetze schaffen sondern wir müssen dafür besorgt sein, dass die bestehenden Gesetze umgesetzt werden und das ist im Bereich polizeilicher Massnahmen eben nur dann möglich, wenn die Polizei über ausreichend Personal verfügt. Wir sind innerhalb der SP-Fraktion der Meinung, dass man diese Probleme allenfalls 16.48.36

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
2.6.2008Wortmeldung

Ich wäre bereit den Wortlaut so zu ändern, wie Regierungsrätin Keller-Sutter es vorschlägt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2008
22.9.2008Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008
22.9.2008Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. September 2008