Geschäft: Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 22.10.08 |
Titel | Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 1.10.2009 |
Abschluss | 19.4.2011 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
---|---|---|---|
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlich im Februar 2012 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 29. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 14. Februar 2011 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 1. Dezember 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 6 Abs. 2 vom 29. November 2010 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 16. Februar 2011 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Jud-Schmerikon zu Art. 48 Abs. 3 vom 30. November 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 6. Oktober 2010 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | PA Referendumsvorlagen aus der Februarsession 2011: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 54 vom 29. November 2010 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 6. Oktober 2011 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 20. September 2010 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.10.08 voKo Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
1.12.2010 | Art. 54 Ingress | 76 | Antrag der vorberatenden Kommission | 30 | Antrag der SP-Fraktion | 14 | |
1.12.2010 | Art. 48 Abs. 3 | 22 | Antrag der vorberatenden Kommission | 86 | Antrag Jud-Schmerikon | 12 | |
1.12.2010 | Art. 6 Abs. 2 | 71 | Antrag der vorberatenden Kommission | 22 | Antrag der SP-Fraktion (Festhalten am Entwurf der Regierung) | 27 | |
16.2.2011 | Schlussabstimmung | 94 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 26 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
14.2.2011 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011 |
14.2.2011 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Art. 54 [Strafbestimmungen a) Busse]. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 54 Ingress wie folgt zu formulieren: «Mit Busse bis zu 100'000 Franken wird bestraft, wer:». Hier geht es wiederum um «die schwarzen Schafe». Vorhin haben Sie ja ein Türchen geöffnet, dass es etwas schwieriger sein wird, «die schwarzen Schafe» zu entdecken mit der Verlängerung auf 10 Jahre, jetzt bekommen Sie Gelegenheit etwas zu tun, dass die «schwarzen Schafe» nicht zu «schwarzen Schafen» werden. Hier werden die Strafbestimmungen gesetzt, und da gilt es Folgendes festzustellen: Abfallanlagen ohne Bewilligung zu betreiben und zu hohe Luftbelastungen nicht vorschriftsgemäss zu reduzieren darf sich nicht lohnen. Hohe mögliche Strafen haben, das wissen Sie alle, eine gewisse abschreckende Wirkung und führen dazu, dass Schafe weiss bleiben. Zu tiefe Strafen können hingegen nicht besonders charakterstarke Unternehmer oder Unternehmerinnen in Versuchung bringen, Vorschriften zu missachten. Darum ist es wichtig, dass wir einen Vergleich über die Kantonsgrenzen hinaus machen. Wenn wir nun im Kanton St.Gallen, wie die SP-Fraktion dies beantragt, auf eine Maximalstrafe von 100'000 Franken erhöhen, sind wir in guter Gesellschaft, nämlich gleich hoch wie unser Nachbarkanton Graubünden oder etwa Luzern. Ich betone, es geht um eine Maximalstrafe, man kann auch tiefere Strafen ansetzen, wenn es sich um ein kleineres Vergehen handelt. Seriöse Unternehmer und Unternehmerinnen haben ja von dieser Erhöhung überhaupt nichts zu befürchten. Die betreiben ihr Unternehmen korrekt und kommen überhaupt nie in die Nähe einer Strafe, auch nicht einer kleineren. Helfen wir «den potenziellen schwarzen Schafen» , nicht zu «schwarzen Schafen» zu werden. Wenn Sie sich hingegen gegen eine Erhöhung auf 100'000 Franken wehren, so machen Sie sich verdächtig. Die jetzt vorgeschlagenen 30'000 Franken in unserer Gesetzesvorlage sind nämlich ein Discountpreis, so tief kann man in keinem andern Kanton die Vorschriften missachten. Wir haben hier in diesem Kanton charakterstarke, seriöse Unternehmungen, die keine Strafe zu scheuen haben, folglich ist es richtig, dass man für die wenigen, die vielleicht nicht so charakterstark sind, hier den Riegel schiebt und eine hohe Strafandrohung festlegt. 100'000 Franken sind angebracht und im schweizerischen Vergleich durchaus sinnvoll. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Weil der Bundesrat die auf das Umweltschutzgesetz gestützten Verordnungen nur schrittweise erlassen hat, ist im Kanton St.Gallen bisher auf den Erlass eines Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung verzichtet worden. Stattdessen ist der Vollzug des Bundesrechts für die einzelnen Sachbereiche im Sinne einer Übergangslösung in Form von Kantonsratsbeschlüssen und Regierungsbeschlüssen sichergestellt worden. Teilweise sind die Vollzugsbestimmungen auch in anderen Erlassen zu finden, wie z.B. im Baugesetz. Ziel des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung ist in erster Linie, die erwähnten Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und die bestehenden Lücken zu schliessen. Künftig soll darauf verzichtet werden, den Vollzug der einzelnen Sachbereiche sektoriell zu regeln. Die Mehrheit der FDP-Fraktion sieht bei Art. 6 Abs. 2 einen Bedarf, die Kompetenzen zu regeln, denn ihr scheint, dass die Genehmigung der Abfallreglemente durch das Baudepartement nicht mehr angebracht ist. Zum Thema «Betriebsbewilligung» in Art. 14 des Entwurfs besteht noch Klärungsbedarf. Die FDP-Fraktion wird in der Spezialdiskussion auf diesen Punkt zurückkommen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Es war nicht einfach, sich einen Überblick zu verschaffen, denn die zur Verfügung stehenden Unterlagen waren sehr ausführlich. Die CVP-Fraktion weiss deshalb die Fachkompetenz der verschiedenen Amtsstellen zu schätzen und bedankt sich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Arbeit und die sehr kompetenten Antworten auf die Verständnisfragen während der Vorbereitungssitzung am 6. Oktober 2010. Die CVP-Fraktion sieht die Notwendigkeit, dass ergänzende kantonale Vollzugsvorschriften zu erlassen sind, damit die Rechtsunsicherheit eliminiert und entsprechende Lücken beim Vollzug geschlossen werden können. Sie möchte aber auch, dass gesetzlich nur so viel wie nötig reglementiert und für die Lösung von Problemen auch die Wirtschaft mit ins Boot geholt wird, so wie das bis anhin schon der Fall war. Sie ist überzeugt, dass in den nächsten Jahren im Umweltschutzbereich aufgrund neuer Innovationen Dinge möglich werden, die heute noch unvorstellbar sind. Deshalb ist es der CVP-Fraktion ein wichtiges Anliegen, dass Staat, Forschung und Wirtschaft eng und unkompliziert zusammenarbeiten. Sie geht davon aus, dass das vorliegende «Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung» dieser Vision Rechnung trägt. Das Gesetz schliesst an die bestehende Ordnung an, die heute verstreuten Vollzugsvorschriften werden zusammengezogen und das Subsidiaritätsprinzip beachtet. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: In der vorberatenden Kommission wurde dieser Antrag ebenfalls gestellt. Er wurde mit 4:6 Stimmen und 2 Enthaltungen und 3 Abwesenheiten abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Momentan geht es der Umwelt alles andere als gut. Verschiedene Aspekte werden immer besorgniserregender, und das Eis, auf dem wir und unsere Nachfahren stehen, wird immer dünner. Dies gilt im eigentlichen Sinn des Wortes wie auch im übertragenen. Die GRÜ-Fraktion unterstützt die vorliegende Vorlage, ist aber der Ansicht, dass in einzelnen Anliegen weiter gegangen werden sollte, viel weiter sogar. Z.B. wäre der Umgang mit dem Winter- wie auch dem Sommersmog sehr wichtig. Leider sind solche Möglichkeiten nicht Bestandteil dieser Vorlage. Dann ist die GRÜ-Fraktion auch der Meinung, dass die Vorbildfunktion des Staates in einem solchen Gesetz stärker gewichtet werden sollte. Dazu kommen Aus- und Weiterbildung, die vermehrt gefördert werden müsste, damit alle für den Vollzug zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung über das nötige Wissen verfügen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Seit der Einführung des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes gab es seitens des Bundes sowie des Kantons verschiedene zusätzliche Erlasse und Verordnungen. Dies führte dazu, dass es für die Betroffenen je länger je unzumutbarer wurde, sich in diesem Gesetzes- und Vollzugsdschungel zurechtzufinden. Dass nun all diese Verordnungen und Erlasse auf Stufe des Kantons in einem zeitgemässen Einführungsgesetz gebündelt werden, ist aus Sicht der SVP-Fraktion bürgerfreundlich. Sie möchte dabei aber betonen, dass sich der Kanton auf die wirklich notwendigen Anpassungen in der Zuständigkeits- und Verfahrensregelung beschränken soll. Die SVP-Fraktion steht der zunehmenden Regulierung in den Verordnungen allgemein skeptisch gegenüber, was auch für diese Vorlage gilt. Die Kosten in der Abfallentsorgung müssen gemäss dem Verursacherprinzip aufgeteilt werden. Das Deponieren von Abfällen auf öffentlichem Grund wie z.B. auf Rastplätzen, Sportanlagen, Gemeindewerkhöfen, an Waldrändern und anderen Orten nimmt massiv zu. Verursacher müssen deshalb konsequent bestraft werden. Dass neu die Kontrolle über belastete Standorte, zu denen etwa Altlasten gehören, von den Gemeinden ganz an den Kanton übergehen, erachtet die SVP-Fraktion als richtig. Und für die Wirtschaft ist es von grosser Bedeutung, ein möglichst schlankes Umweltschutzgesetz zu haben. Bewilligungen und Auflagen sollten für Unternehmen keine Hindernisse darstellen. Deshalb ist die Anpassung zwischen der Bau- und der neuen Betriebsbewilligung zu begrüssen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die vorberatende Kommission hat am 6. Oktober 2010 das Geschäft an einer eintägigen Sitzung beraten. Seitens des Kantons waren anwesend: Regierungspräsident Willi Haag als Vertreter des Geschäfts; Kurt Signer, Generalsekretär; Rainer Benz, Leiter der Abteilung Recht und Umweltverträglichkeitsprüfung, Amt für Umwelt und Energie; Guido Schmid, Leiter der Abteilung Boden und Stoffkreislauf, Amt für Umwelt und Energie; Marianne Feller, Protokollführerin, Amt für Umwelt und Energie. Seitens der Kommission waren 14 Mitglieder anwesend, 1 Mitglied war krankheitshalber abwesend. Im neuen Erlass werden ein Gesetz, vier Kantonsratsbeschlüsse und einige Regierungsratsbeschlüsse zusammengeführt, was den Erlass-Dschungel lichten soll. Ziel des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes ist der Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume. Das Gesetz schützt die Luftqualität sowie den Boden und stellt Regeln für den Umgang mit Lärm, Erschütterungen, Abfall, nichtionisierender Strahlung, umweltgefährdenden Stoffen und Organismen auf. Das eidgenössische Umweltschutzgesetz trat 1985 in Kraft und wurde seither mehrfach angepasst. Laufend sind neue Vollzugsaufgaben für Kanton und Gemeinden dazugekommen. Das Umweltschutzgesetz wird grösstenteils vom Bund erlassen und von den Kantonen vollzogen. Weil der Bundesrat die Verordnungen zum eidgenössischen Umweltschutzgesetz über einen Zeitraum von 25 Jahren erlassen hat, erfolgte die Zuständigkeitsregelung im Kanton St.Gallen durch Kantonsratsbeschlüsse. Diese Übergangsregelung soll nun durch einen einzigen Erlass, das «Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung», ersetzt werden. Die vorgeschlagene Regelung knüpft grundsätzlich an der bestehenden Ordnung an. Bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ergeben sich kaum nennenswerte Verschiebungen. Neu soll der Vollzug der Bestimmungen über belastete Standorte, zu denen etwa Altlasten gehören, von den Gemeinden ganz an den Kanton übergehen. Dadurch werden die Gemeinden von aufwendigen Verfahren entlastet und es kommen spezialisierte Fachleute zum Zug. Ist ein Verursacher von Altlasten zahlungsunfähig, entstehen sogenannte Ausfallkosten, die letztlich von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Neu soll eine Betriebsbewilligung für Abfallanlagen, von denen eine besondere Gefahr für die Umwelt ausgehen kann, eingeführt werden. Davon ausgenommen sind Abfallanlagen, die gestützt auf Bundesrecht ohnehin eine Betriebsbewilligung benötigen. Aufgrund der neuen kantonalen Betriebsbewilligungspflicht ist ein Betriebsreglement verlangt, das vor allem die Stoffflüsse und die innerbetrieblichen Zuständigkeiten regelt. Die vorberatende Kommission hat entschieden, dass bestehende Anlagen nur in Ausnahmefällen nachträglich eine solche Betriebsbewilligung einholen müssen und dass dies nur jene Abfallanlagen betrifft, bei denen die umweltverträgliche Behandlung nach dem Stand der Technik anderweitig nicht gewährleistet ist. Bei ausserordentlichen Belastungen durch Feinstaub, dem sogenannten Wintersmog, kommen kurzfristig Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zum Tragen. Die Massnahmen werden regional mit anderen Kantonen abgestimmt und gelten so lange, wie die ausserordentliche Luftbelastung andauert. Dieses seit drei Jahren angewendete lnterventionskonzept umfasst eine lnformationsstufe und bei weiter zunehmender Belastung zwei Interventionsstufen mit griffigen Massnahmen. Es wird zurzeit auf das Gesundheitsgesetz abgestützt und soll neu im «Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung» verankert werden. Zum Geschäft und der Diskussion in der vorberatenden Kommission: Das rund 500 Seiten umfassende Gesetz wurde durch den Regierungspräsidenten detailliert vorgestellt. Die Kommission trat mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit einstimmig auf die Vorlage ein. In der Spezialdiskussion flossen auch Erklärungen ein. Somit war eine bessere Verständlichkeit der Gesetzesvorlage gewährleistet. Die vorberatende Kommission unterstützte Art. 6 Abs. 2 nicht. Sie war der Meinung, dass Abfallreglemente reine Vollzugsreglemente sind, für die eine Kenntnisnahme durch den Kanton ausreicht. Die vorberatende Kommission stellt den Antrag, Art. 6 Abs. 2 zu streichen. Dieser Antrag wurde seitens der Kommissionsmitglieder mit 6:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten angenommen. Obwohl die Energie kein Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung ist, wollte die vorberatende Kommission den sorgfältigen Umgang damit trotzdem erwähnen. Im Weiteren wurde ein Antrag zu Art. 17 gestellt. Dieser wurde mit 9:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 3 Abwesenheiten abgelehnt. Dann wurde auch ein Antrag zu Art. 54 mit folgendem Wortlaut: «Mit Busse bis zu 100'000 Franken wird bestraft, wer: ...» mit 6:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 3 Abwesenheiten abgelehnt. Mit diesem Antrag wäre das Bussgeld von 30'000 Franken auf 100'000 Franken erhöht worden. Der Antrag zu Art. 66 mit folgendem neuen Wortlaut: «Wer eine Abfallanlage betreibt, die vor Vollzugsbeginn dieses Erlasses nach dem Baugesetz vom 6. Juni 1972 rechtskräftig bewilligt wurde, benötigt innert zwei Jahren eine Betriebsbewilligung nach Art. 48 dieses Erlasses, wenn von der Anlage eine besondere Gefahr für die Umwelt ausgehen kann und die umweltverträgliche Behandlung nach dem Stand der Technik anderweitig nicht gewährleistet ist» wurde mit 11:0 Stimmen bei 1 Enthaltung und 3 Abwesenheiten angenommen. Diese Formulierung hat zur Folge, dass es für die KMU keinen zusätzlichen administrativen Aufwand und keine Doppelspurigkeiten gibt. In der Schlussabstimmung nimmt die vorberatende Kommission das «Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung» einstimmig bei 3 Abwesenheiten an. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Art. 6 (Reglemente). beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Art. 6 Abs. 2 am Entwurf der Regierung festzuhalten. Die SP-Fraktion ist der Meinung und der festen Überzeugung, dass an der Genehmigungspflicht der Gemeinden in Bezug auf die Abfallreglemente aus folgenden Gründen festgehalten werden soll:
| Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Art. 48 [Abfallanlagen a) Betriebsbewilligung] beantragt: Art. 48 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Die Bewilligung wird für längstens zehn Jahre erteilt», und diesem Änderungsantrag ist zuzustimmen. Ich lege gerne meine Interessen als Mitglied der Wirtschaftsgruppe und als Unternehmer offen. Ich bin Mitinhaber einer Unternehmung, die mit durchaus positiver Erfahrung schon seit 25 Jahren mit der Umweltschutzgesetzgebung hautnah zu tun hat und das auch schätzt. Ich bin auch Präsident des Baumeisterverbandes des Kantons St.Gallen, der sich z.B. mit der Branchenlösung Baustellenrecycling seit Jahren für eine sichere und gute Verwendung von Recycling-Baustoffen engagiert. Deshalb habe ich auch gewisse Erfahrung mit diesem Gesetz. Es kann ja nicht sein, dass man aufgrund von Erfahrung, die man mit einem Gesetz hat, schweigen muss in der Schweiz. Ich stelle Ihnen den Antrag, den Art. 48 Abs. 3 «Die Bewilligung wird für längstens fünf Jahre» durch «zehn Jahre erteilt» zu ersetzen. Wieso diese Ausdehnung der Fristen? Auch die Wirtschaft begrüsst die Möglichkeit, die zukünftigen Baubewilligungen zu vereinfachen und zukünftige Detailregelungen in den Betriebsbewilligungen vornehmen zu können. Die Dauer von Betriebsbewilligungen sollte jedoch auf längstens 10 Jahre ausgedehnt werden können. Mit einer solchen Verlängerung kann unnötiger administrativer Aufwand in den Bereichen, wo die Technologie nicht so grosse Sprünge macht, wie z.B. beim Betonrecycling, verhindert werden. Somit kann einerseits auf der Unternehmerseite, andererseits auch auf der staatlichen Seite unnötiger Mehraufwand vermieden werden. Bei speziellen Anlagen besteht die bei der Formulierung, wenn man von «längstens» redet, dass man kürzere Fristen vereinbaren kann, und dann müssen diese auch entsprechend früher angepasst werden. Es ist deshalb für die Wirtschaftsgruppe wichtig, dass die Bewilligungsdauern fallweise fixiert werden können. Deshalb steht auch das Wort «längstens» im Entwurf der Regierung, und das soll auch so bleiben. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen. Mit dem «Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung» werden ein Gesetz, mehrere Kantonrsratsbeschlüsse sowie Regierungserlasse zusammengeführt. Damit wird der Erlass-Dschungel gelichtet. Das Ziel des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes ist der Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume. Das Gesetz soll gewährleisten, dass Luft und Boden vor Verschmutzung geschützt werden und stellt Regeln für den Umgang mit Lärm, Erschütterungen, Abfall, nichtionisierender Strahlung und umweltgefährdenden Stoffen und Organismen auf. Neu soll der Vollzug der Bestimmungen über belastete Standorte, zu denen etwa Altlasten gehören, von den Gemeinden ganz an den Kanton übergehen. Dadurch werden die Gemeinden von aufwendigen Verfahren entlastet, und gleichzeitig kommt der Einsatz von Fachleuten zum Zug. Ist ein Verursacher von Altlasten zahlungsunfähig, entstehen sogenannte Ausfallkosten, die letztlich von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Die SP-Fraktion erachtet es als sinnvoll und richtig, dass die Vollzugszuständigkeit von den Gemeinden an den Kanton übergeht und dass die Ausfallkosten je hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden. Das Amt für Umwelt steht vor wichtigen, neuen Aufgaben, die mit nur einer einzigen neuen Stelle bewältigt werden sollen. Das ist ehrgeizig. Die SP-Fraktion ruft dabei in Erinnerung, dass dieses Amt beim letzten Sparpaket massiv Stellen streichen musste, worunter es heute noch leidet. Solche Sparmassnahmen geschehen auf Kosten der Umwelt und der Gesundheit des dort arbeitenden Personals. «Burn-out» war gestern ein Stichwort; unter dessen Folgen leiden auch all die gewünschten kompetenten und möglichst schnellen Dienstleistungen des Amtes für Umwelt. Deshalb ist es wichtig und nötig, dass dieses Amt bei der drohenden Übung der Verzichtsplanung in der Staatsverwaltung geschont wird. Nicht einverstanden ist die SP-Fraktion mit dem Streichungsantrag der vorberatenden Kommission zu Art. 6 Abs. 2. Die Reglemente über die Abfallbewirtschaftung sollen weiterhin vom zuständigen Departement genehmigt werden müssen. Neu wird für Abfallanlagen, von denen eine besondere Gefahr für die Umwelt ausgehen kann, eine Betriebsbewilligung verlangt. Kernstück dieser Betriebsbewilligung ist ein Betriebsreglement, das v.a. die Stoffflüsse und die innerbetrieblichen Zuständigkeiten aufzeigt. Die vorberatende Kommission hat entschieden, dass bestehende Anlagen nur in Ausnahmefällen nachträglich eine solche Betriebsbewilligung einholen müssen. Die SP-Fraktion ist da skeptisch. Sie zieht die von der Regierung vorgeschlagene Lösung vor, die vorsieht, dass alle Anlagen also auch bestehende eine Betriebsbewilligung einholen müssen. Die vorberatende Kommission schlägt auf dem gelben Blatt eine Änderung von Art. 66 vor. Dabei haben sich das Baudepartement und die vorberatende Kommission die vorgeschlagenen Änderungen von einem ausgewiesenen Fachmann in der Kommission mehr oder weniger diktieren lassen. Besagter Fachmann ist jedoch ein ganz direkter Interessenvertreter, der selber mehrere Anlagen betreibt. Aus Sicht der SP-Fraktion wurde dieser Interessenvertreter unsensiblerweise als Kommissionsmitglied gewählt. Es ist jetzt nur logisch, dass er sich intensiv und geschickt für seine unternehmerischen und auch privaten Interessen einsetzt. Für die SP-Fraktion stellt sich die Frage, ob die Vorlage in Bezug auf die Betriebsbewilligungen zu wenig durchdacht war oder ob sich das Baudepartement und die vorberatende Kommission einfach von einem Interessenvertreter und Unternehmer «über den Tisch ziehen» liessen. Im Weiteren erscheint der SP-Fraktion die in Art. 54 festgelegte Bussenhöhe von bis zu Fr. 30'000.- als zu niedrig. Sie beantragt deshalb eine Erhöhung der maximalen Bussenhöhe auf Fr. 100'000.-, denn es darf sich nicht lohnen, Anlagen ohne Bewilligung zu betreiben oder Massnahmen zur Reduktion der Luftbelastung zu missachten. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Regierungspräsident: bedankt sich für die positiven Voten zu dieser Gesetzesvorlage. Die Regierung will eine übersichtliche Grundlage und einen pragmatischen Vollzug zulassen. Ich versichere Ihnen, dass auch die Regierung eine möglichst einfache, aber enge Zusammenarbeit mit der jeweils betroffenen Branche anstrebt. Ein wichtiges Anliegen v.a. der Branche war es auch, die Bau- und die Betriebsbewilligungen auseinanderzuhalten. Dies hat v.a. im Übergangsbereich einige organisatorische Diskussionen verursacht. Ich weise jedoch darauf hin, dass die Baubewilligungsverfahren ohne betriebliche Auflagen nun schneller und einfacher sind. Und umgekehrt besteht nun unabhängig von den Bauvorlagen die Möglichkeit, die Betriebsbewilligungen situativ richtig zu beurteilen und separat zu bearbeiten. Mit den Betriebsbewilligungen will das Baudepartement ein Mittel in die Hand bekommen, um sowohl auf Reklamationen als auch auf Vorschläge der Branche selber reagieren und auch schwarze Schafe etwas genauer anschauen zu können. Genau dieses Mittel hat uns bisher gefehlt, damit auch in der Branche gleich lange Spiesse gewährleistet sind. Es ist der Regierung bewusst, dass hier ein komplexes und sehr technisches Gesetz vorliegt. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Der Antrag Jud-Schmerikon ist abzulehnen. Es ist nicht einsichtig, warum eine Betriebsbewilligung auf längstens 10 Jahre ausgedehnt werden soll, angesichts der raschen technologischen Veränderungen, die auch in diesem Bereich eintreten. Sie wissen nicht, wie schnell sich die Technik verändert; wenn Sie da von statischen Systemen sprechen, ist das schon sehr gewagt. Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass wir nicht in einem feudalistischen Zeitalter leben, das Nächste wird wohl sein, dass Sie beantragen, eine Betriebsbewilligung auf Lebenszeit zu erteilen, um den administrativen Aufwand zu senken. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Geschäftsführer eines Unternehmens dieser Branche offen. Dem Antrag Jud-Schmerikon ist zuzustimmen. Ich wahre die Interessen einer Branche, genauso mit diesem Votum, wie es Gysi-Wil macht, wenn es um die Pflegefinanzierung, Blumer-Gossau, wenn es um Schulbelange oder wie Scheitlin-St.Gallen, Tinner-Wartau, wenn es um Gemeindeanliegen geht, und ich nehme mir das Recht, jetzt auch unsere Branche hier zu vertreten. Wir betreiben solche Anlagen, und Sie können es mir glauben, es ist ein riesiger Aufwand, heute solche Anlagen zu betreiben. Die Auflagen sind sehr streng. Ich möchte auch klar festhalten, dass das auch gut ist, denn damit werden gleich lange Spiesse geschaffen. Heute gibt man ein Baugesuch ein, dann bekommt man irgendwann eine Baubewilligung mit immensen Auflagen und Verordnungen das ist auch gut so , und dann werden Sie jedes Jahr von Leuten des Amtes für Umweltschutz überprüft, wie von Jud-Schmerikon angetönt. Das sind hohe Aufwendungen, und diese Überprüfungen kosten jedes Jahr mehrere tausend Franken. Nur ein kleines Beispiel am Rande: Diesen Oktober hat das Amt für Umweltschutz eine Anlage bezüglich Abgasen überprüft, da waren zwei Leute zweieinhalb Tage bei uns, den Bericht habe ich bis heute nicht. Zufällig im Fürstentum Liechtenstein fand die genau gleiche Prüfung statt, diese Mitarbeiter vom Amt für Umweltschutz aus dem Fürstentum Liechtenstein haben diese Überprüfung in einem halben Tag erledigt, der Bericht kam nach einer Woche. Bezüglich Betriebsbewilligungen habe ich auch mit Mitarbeitern des Amtes für Umweltschutz gesprochen, die verstehen das schon gar nicht, dass das nur mit einer zusätzlichen Stelle bewältigt werden soll. Die haben gesagt, das gäbe einen Riesenaufwand. Sie können auf S. 41 der Botschaft nachlesen, dass das über 100 Anlagen im Kanton betrifft. Ich bin auch der Meinung, dass gleich lange Spiesse geschaffen werden müssen. Da bin ich mit dem Baudepartement einer Meinung. Aber ich möchte dem Antrag von Jud-Schmerikon folgen und hoffe, dass Sie das im Sinne einer Reduktion von administrativen Belangen für Unternehmen, aber auch für Reduzierung des Aufwandes für das Amt für Umweltschutz, ebenfalls tun. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Dem Antrag Jud-Schmerikon ist zuzustimmen. Es kann doch nicht sein, dass wegen weniger schwarzer Schafe, gegen 25 Prozent der Unternehmungen, welche die Arbeit korrekt und sauber ausführen, bestraft werden. Fünf Jahre sind eine sehr kurze Zeit. Im Weiteren bin ich davon überzeugt, dass sich die Betriebe untereinander auch selber kontrollieren, dies ist wahrscheinlich öfter der Fall, als man glaubt. Bitte helfen Sie mit, die Administration in den KMU-Betrieben möglichst klein zu halten, und unterstützen Sie die Initianten für eine saubere Entsorgung. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag Jud-Schmerikon ist zuzustimmen. Wir sind der Meinung, dass die Betriebsbewilligung auf «längstens» 10 Jahre, so wie es ausgeführt wurde von Jud-Schmerikon - das «längstens» ist entscheidend übernommen werden soll. Anlagen können differenziert behandelt werden, und ich mute es der Regierung, v.a. dem Baudepartement zu, dass sie diese Anlagen differenziert beurteilen und die entsprechenden Bewilligungsdauern auch aussprechen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Ich habe für diesen Antrag, der hier gestellt wird, eigentlich Verständnis, aber es ist nicht ganz so, wie Blum-Mörschwil gesagt hat. Es gibt seit Jahren kein Amt für Umweltschutz mehr, das können Sie nicht wissen, da die schon lange nicht mehr bei Ihnen waren. Im Übrigen machen wir nicht nur bei Gelegenheit Bewilligungen, wir versuchen hier in enger Zusammenarbeit Lösungen zu finden. Den Unterschied zum Fürstentum Liechtenstein werden wir noch abklären, den kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Aber ich muss Ihnen schon zu bedenken geben, wenn ich die Protokolle Ihrer Branche sehe, wegen der «schwarzen Schafe», dass genau hier immer wieder die Forderung an uns gestellt wird betreffend die gegenseitige Kontrolle. Ich nehme hier ein Bespiel aus dem Protokoll der Branche: Die XY-AG betreibt eine unbewilligte Anlage grossen Ausmasses. Dem Betrieb ist durch das AFU ein Annahme- und Betriebsverbot zu verfügen. Die Branche verlangt von uns, blitzartig und unabhängig vom Aufwand einzugreifen, weil sich einer einen Marktvorteil verschafft. Deshalb wehre ich mich nicht gegen die 10 Jahre. Ich danke, wenn man weniger Administrationsaufwand hat, bin aber nicht ganz sicher, ob im Wechsel der Technik und der Unterlagen es Ihrer Branche dient, wenn Sie 10 Jahre verlängern. Das müssen Sie beurteilen. Ich werde mich nicht wehren, wir versuchen pragmatisch und einfach Lösungen zu finden. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Ich habe nur eine Frage an Regierungspräsident Willi Haag: Es würde mich interessieren, ob er einen Fall kennt, bei dem schon eine Busse in der Höhe von 30'000 Franken ausgesprochen wurde oder wie viele Fälle das sind. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Das weiss ich nicht. Ich könnte nachfragen, aber das ist nicht so relevant. Tatsache ist einfach, dass es nicht entscheidend ist, wie hoch Sie die Busse ansetzen, sondern dass die Zuständigen, wenn Klagen und Anträge vorliegen, entschieden büssen und durchsetzen. Die konsequente Anwendung ist mir wichtig. Ich weiss keine konkreten Zahlen. Aber ich weiss, dass vor allem im Umweltbereich mit Güllen, mit Gewässerverschmutzungen usw., dass man zum Teil zu lange zu grosszügig war und nochmals nachfragte, bevor man endlich büsste. Da wäre schnellere und konkretere Handhabung wertvoll. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Der Kanton hat durch die Kenntnisnahme der Reglemente nämlich die Möglichkeit, diese zu prüfen und wenn nötig den Gemeinden eine Empfehlung abzugeben. Dieser Punkt wurde unlängst im Zusammenhang mit dem Gemeindegesetz diskutiert und als genügend erachtet. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |