Geschäft: VI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.10.04 |
Titel | VI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Allgemein |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 22.4.2010 |
Abschluss | 16.11.2010 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Aktuelle Mitgliederliste | ||
2.8.2019 | Protokollauszug | PA Referendumsvorlagen aus der Septembersession 2010: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegun | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2011 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 1. Juli 2010 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 22. September 2010 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 7. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 27. April 2010 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 1. Juli 2010 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.10.04 voKo VI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
22.9.2010 | Schlussabstimmung | 78 | Zustimmung | 21 | Ablehnung | 21 | |
20.9.2010 | Eintreten | 84 | Zustimmung | 22 | Ablehnung | 14 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die CVP-Fraktion war seinerzeit grossmehrheitlich gegen die Überweisung der Motion, da sie sich durchaus vorstellen konnte, das Regierungsprogramm nochmals zu überarbeiten bzw. zu verfeinern und nicht nach nur gut einem Jahr schon wieder zu «beerdigen». Der jetzt vorliegende Vorschlag ist aber aus Sicht der CVP-Fraktion passabel ausgefallen. Die Schwerpunktplanung soll das strategische Planungsmittel der Regierung sein. Dass die Öffentlichkeit informell über den Inhalt informiert wird, erachtet die CVP-Fraktion als transparent. Mit dem Aufgaben- und Finanzplan und dem Voranschlag besitzt das Parlament die notwendigen Steuerungsinstrumente, um allfällige Korrekturen vorzunehmen. Die CVP-Fraktion erachtet die neue Namensgebung der «Schwerpunkteplanung» für sinnvoll und stellt sich klar hinter die Meinung der Regierung. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
20.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Es ist das erste Regierungsprogramm, das der Kantonsrat zu sehen bekommt, ein Programm, das Ziele und Massnahmen vorsieht. Und jetzt will dieser Rat schon so weise sein, bereits zu wissen, dass dieser Weg der falsche ist. Nach einem einzigen Versuch will er die Übung schon wieder abbrechen. Die SP-Fraktion sieht das anders. Sie erachtet es als durchaus sinnvoll, wenn die Regierung sich nicht nur auf ein paar Schwerpunkte beschränkt, sondern auch festhält, welche Massnahmen sie denn in die Wege zu leiten gedenkt. Aus Sicht der SP-Fraktion ist es zu früh, diese Änderung jetzt schon wieder abzulehnen und durch etwas anderes zu ersetzen. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
20.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Die Regierung und das Parlament haben erst gerade begonnen, Erfahrungen mit diesem neuen Instrument zu sammeln. Nach Meinung der GRÜ-Fraktion wurden bisher noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Aus diesem Grund ist sie gegen den Motionsauftrag zu diesem Zeitpunkt. Auch wenn das Regierungsprogramm in der Festlegung der Ziele und Schwerpunkte und im Detaillierungsgrad in Zukunft noch verbessert werden kann, würde bei Annahme der Änderung des Staatsverwaltungsgesetzes - also wenn der Kantonsrat nicht mehr vom Regierungsprogramm Kenntnis nehmen müsste - der wertvolle Analyse- und Austauschprozess zwischen Regierung und Parlament wieder wegfallen. Ich zitiere aus dem Bericht des Präsidiums vom 16. August 2010 mit Entwurf des XI. Nachtrags zum Geschäftsreglement des Kantonsrates (27.10.01), Seite 8: «Während die Kantonsverfassung dem Kantonsrat einerseits und der Regierung andererseits spezifische Zuständigkeiten und Befugnisse in je eigener Verantwortung anvertraut und zur Beschlussfassung und Entscheidung zuweist, erwartet sie Zusammenarbeit und Zusammenwirken in verschiedenen Bereichen der Vor- und Nachbereitung.» Dieser Punkt spricht mir aus dem Herzen, hier geht es um ein pragmatisches Vorgehen in der Parlaments- und Regierungsarbeit, und von Seiten des Präsidiums steht da weiter: «Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass ein Zusammenwirken und eine Zusammenarbeit zwischen den Staatsorganen zur Vorbereitung von Beschlüssen und Entscheiden oft effizienter und wirksamer sind als der | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
20.9.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
20.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion hat bereits im Rahmen der Beratung des Regierungsprogramms darauf hingewiesen, dass die Kenntnisnahme durch den Kantonsrat zu hinterfragen sei. Deshalb ist sie auch dankbar, dass ihre Anliegen mit der Anpassung des Staatsverwaltungsgesetzes aufgenommen worden sind. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
20.9.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. Es ist vorgesehen, die 2. Lesung und die Schlussabstimmung ebenfalls in dieser Session zu halten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
20.9.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Am 1. Juli 2010 wurde an der Kommissionssitzung das Geschäft VI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz durchberaten. Mit dem VI. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, wurde eine längerfristige und übergeordnete Planung der Staatstätigkeit durch die Regierung eingeführt und gegenüber dem Parlament Transparenz bezüglich der Schwerpunktplanung geschaffen. Aus diesem Grund wurden folgende Planungsinstrumente geschaffen: Regierungsprogramm, Aufgaben- und Finanzplan (abgekürzt AFP), Voranschlag und Geschäftsbericht. In Erfüllung der Motion 42.09.31 «Regierungsprogramm ist Sache der Regierung Notwendige Änderung des Staatsverwaltungsgesetzes» wurde diese Kommission bestellt mit dem Ziel, den Entwurf eines VI. Nachtrages zum Staatsverwaltungsgesetz durchzuberaten und dem Kantonsrat Antrag zu stellen. Die grösste Änderung der Vorlage ist die Aufhebung der Bestimmung über die Kenntnisnahme des Regierungsprogrammes durch den Kantonsrat, wie auch diejenige, dass das Regierungsprogramm durch eine sogenannte Schwerpunktplanung der Regierung ersetzt wird, die nicht mehr mit dem AFP verknüpft ist. Die Schwerpunktplanung enthält inskünftig ebenfalls strategisch verbindliche Ziele der Regierung, stellt jedoch eine interne Planung der Regierung dar und wird vom Parlament nicht mehr zur Kenntnis genommen. Trotzdem wird die Regierung die Schwerpunktplanung veröffentlichen und damit der Bevölkerung kommunizieren. Hingegen steht die Schwerpunktplanung künftig nicht mehr in einem direkten Zusammenhang mit dem AFP. Der Kantonsrat wird dementsprechend über das Genehmigungsverfahren des AFP die Vorgaben liefern und über den Voranschlag die Verbindlichkeit der Finanzausstattung von Staatsverwaltung und angegliederten Institutionen schaffen. Selbstredend wird der Kantonsrat vom Geschäftsbericht Kenntnis nehmen, um beurteilen zu können, welche Richtung die Regierung in ihrer Schwerpunktplanung verfolgt. Die Trennung zwischen dem Kreislauf der Schwerpunktplanung und demjenigen des AFP entspricht dem Grundgedanken der Motion. Das Eintreten auf die Vorlage durch die Kommission wurde rege diskutiert und mit 11:1 Stimmen und 2 Enthaltungen klar gutgeheissen. Bei der Durchberatung der Vorlage wurde folgender Antrag gestellt: Der Name «Regierungsprogramm» ist zu belassen und nicht durch den Begriff Schwerpunktplanung zu ersetzen. Dieser Antrag wurde von der vorberatenden Kommission mit 10:4 Stimmen klar abgelehnt. Die Gesamtabstimmung der vorberatenden Kommission, dass der Kantonsrat auf die Vorlage eintreten soll, fiel ebenfalls mit 11:3 Stimmen deutlich aus. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig die Durchführung der 1. und 2. Lesung sowie der Schlussabstimmung des VI. Nachtrags zum Staatsverwaltungsgesetz in dieser Session. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
20.9.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Umsetzung der Motion, wonach die Kenntnisnahme des Regierungsprogrammes durch den Kantonsrat aufgehoben wird und die Regierung sich stärker auf strategische Schwerpunkte konzentrieren soll, wird von der SVP-Fraktion gutgeheissen. Sie wird auf die dadurch notwendig werdenden Änderungen des Staatsverwaltungsgesetzes eintreten. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |