Geschäft: Gesetz über die Psychiatrieverbunde

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.10.06
TitelGesetz über die Psychiatrieverbunde
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung11.2.2010
Abschluss25.1.2011
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste
AntragAntrag der SVP-Fraktion zu Art. 6 vom 20. September 2010
AntragAntrag der SVP-Fraktion zu Art. 11 vom 20. September 2010
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Mai 2010
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 29. November 2010
AntragAntrag der SVP-Fraktion zu Art. 10 vom 20. September 2010
AntragAntrag Storchenegger-Jonschwil zu Art. 6 vom 21. September 2010
AllgemeinReferendumsvorlage vom 1. Dezember 2010
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 21. September 2010
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 19. August 2010
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 7. Juni 2010
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom November 2010
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2010Schlussabstimmung103Zustimmung0Ablehnung17
1.12.2010Schlussabstimmung88Zustimmung15Ablehnung17
21.9.2010Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 1035Zustimmung68Ablehnung17
21.9.2010Art. 6 Abs. 271Antrag Storchenegger-Jonschwil40Antrag der SVP-Fraktion9
21.9.2010Art. 6 Abs. 2 des Entwurfs der Regierung bzw. vorberatenden Kommission47Zustimmung58Ablehnung15
21.9.2010Art. 6 Abs. 1 Bst. b bzw. Bst. c58Antrag Storchenegger-Jonschwil und Antrag der SVP-Fraktion53Antrag der vorberatenden Kommission9
21.9.2010Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 638Zustimmung70Ablehnung12
21.9.2010Eintreten auf alle drei Vorlagen102Zustimmung0Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2010Wortmeldung

Vorab wurde zweimal der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission erwähnt. Es ist richtig, im Prüfungsjahr 2009/2010 hat sie den Verwaltungsrat der Spitalverbunde unter die Lupe genommen. Es ist nicht Aufgabe der Staatswirtschaftlichen Kommission, eine politische Aussage zu machen. Es ist ihre Aufgabe zu überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission hat feststellen können, dass die gesetzlichen Vorgaben mit den Spitalverbunden, so wie sie jetzt stehen, eingehalten und gut umgesetzt werden. Man darf den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission aber nicht hinnehmen mit der Aussage, dass das richtig sei von der politischen Ausrichtung her. Hier darf man eine Differenzierung machen, wenn man jetzt sagt, man will diesbezüglich in Zukunft eine Änderung haben. Aus diesem Grund sage ich, ist es offen, ob man den Antrag der SVP-Fraktion oder allenfalls nachher als aus unserer Sicht mindere Lösung den Antrag der CVP-Fraktion unterstützt. Ich bitte, hier eine klare Trennung zu machen von dem, was im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission steht gegenüber dem, was wir jetzt abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir haben heute eine Situation, in der immer mehr Menschen die Hilfe von psychiatrischem Fachpersonal in Anspruch nehmen müssen. Für uns als Rat heisst das, dass wir dafür zu sorgen haben, dass das vorhandene Angebot an Hilfsleistungen auch wirklich funktioniert. Alle drei Vorlagen finden wir sehr gut. Mit dem Einsatz eines Verwaltungsrates stärkt man die Führung, und das finden wir notwendig. Natürlich wird es sehr wichtig sein, wer im Verwaltungsrat vertreten ist. Wir meinen, dass es vor allem entscheidend ist, dass die Fachkompetenz vorhanden ist und auch die Frage der Ethik betrachtet wird. Für die GRÜ-Fraktion ist es sehr wichtig, dass wir nicht wieder den gleichen Fehler machen wie in der ersten Phase mit den Spitalverbunden. Aus diesem Grund erachten wir es als notwendig, dass von Anfang an Grüne, EVP, Grünliberale federführend mitvertreten sind und die Spitze des Verwaltungsrates bei der Vorsteherin respektive beim Vorsteher des Gesundheitsdepartementes liegt.

Zu den Löhnen: Ich bin erstaunt, dass praktisch keine Aussage zu den Löhnen gemacht wurde. Wir wissen, die Vorlage, wie sie jetzt da ist, ist eine Anpassung an die ehemalige Vorlage mit der Somatik. Mit der Höhe der Löhne haben wir sehr grosse Mühe. Es kann doch nicht sein, dass in Staatsdiensten Überflieger stehen: Diejenigen, die nicht in der vorberatenden Kommission waren: Es geht dabei um Löhne bis zu 700'000 Franken. Das ist das Dreifache von dem, was die Leute hier vorne auf dieser Bank erhalten. Ich meine, das ist etwas, was wir als Rat nur schwer verantworten dürfen. Aber wir können jetzt hier nicht viel dazu sagen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Die Anträge der SVP-Fraktion und Storchenegger-Jonschwil sind abzulehnen.

Spiess-Rapperswil-Jona hat mich auch nochmals herausgefordert. Wenn Sie nun die Realität betrachten und mir sagen könnten, dass diese Struktur tatsächlich nicht zielführend wäre, dann würde ich Ihnen recht geben. Aber der Charme an dem Ganzen ist ja, wir haben eine Praxis und eine Theorie. Davon leben wir in der Gesellschaft. Theorie und Praxis sind manchmal zwei Paar Schuhe. Das wissen wir alle auch. Wichtig ist, wir wollen nicht mit einem einzigen Schuh nach draussen gehen, sondern wir brauchen beide Schuhe. Wenn die beiden Schuhe gut zueinander passen, dann haben wir eigentlich gewonnen. Was möchte ich damit sagen? Dass die Vernetzung in diesem Fall eben von Theorie und Praxis offensichtlich ein bewährtes System ergibt. Ein System, das umsetzbar ist und das den Kanton vorwärts bringt. Daran möchten wir festhalten und nicht ohne Not etwas, das gut ist, wieder auflösen, um zurückzugehen zu einer Form, von der wir die Erfahrung gemacht haben, dass sie eben nicht gut umsetzbar ist. Ich spreche da aus Erfahrung. Im ersten Jahr meines Amtsjahres hatte ich diese Strukturen und musste diese bewältigen. Es war sehr schwierig, in dieser Art und Weise nicht in den Verwaltungsräten eben Einsitz zu nehmen, dann trotzdem führen zu müssen. Die konsequente Weiterführung, jetzt das auch in der Psychiatrie umzusetzen, ist deswegen aus unserer Sicht zielgerichtet, und ich möchte Ihnen einfach noch aus dem Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission kurz etwas zitieren, weil eben dieser Verwaltungsrat schon etwas anders eingebettet ist als in einer Privatwirtschaft. Auch wenn wir das Präsidium oder den Verwaltungsrat anders besetzen, dieser Verwaltungsrat ist immer der Politik verpflichtet und hat auf die Politik zu hören.

Hier steht: «Die Doppelfunktionen Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, Vorsitzende des Verwaltungsrates und Generalsekretär des Gesundheitsdepartementes, Vorsitzender des Koordinationsorgans schlagen die Brücke zum politisch Machbaren», zur politischen Realität, die der Verwaltungsrat braucht, da er - und das ist eben das Entscheidende und das andere - in verschiedener Hinsicht nicht abschliessend zuständig ist, sondern der Regierung bzw. dem Kantonsrat zudient. Ich denke, diese Art und Weise, wie der Verwaltungsrat eingebettet ist, darf man nicht vergessen. Das ist eine andere Situation.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates tagte am 19. August 2010 in der Kantonalen Psychiatrischen Klinik in Wil. Mit dieser Auswahl des Tagungsortes wurde bewusst ein Ort des Geschehens ausgewählt. Seit der Kommissionsbestellung gab es folgende Mutationen: Thomas Zünd-Kriessern anstelle von August Wehrli-Buchs, Monika Lehmann-Rorschacherberg anstelle von Margrit Stadler-Bazenheid und Ludwig Altenburger-Buchs anstelle von Josef Kofler-Uznach. Die vorberatende Kommission war beratungsfähig. Als einziger Gastreferent wurde Josef Fässler als Hausherr eingeladen, um die KPD Sektor Nord vorzustellen. Er begann mit einer kurzen Vorstellung und verglich unsere Tätigkeit mit einer Massschneiderung für ein Kleid. Er wies darauf hin, dass für sie in der Alltagstätigkeit eine flache Hierarchie von grossem Nutzen sei. Regierungsrätin Hanselmann brachte einleitend einen Überblick über die Vorlage. Die Vorlage sei ein wichtiger Meilenstein für die Psychiatrie. Die KPD benötige eine neue Struktur, um den Anforderungen des heutigen marktwirtschaftlichen Umfeldes gerecht werden zu können. Die rechtliche Verselbständigung der KPD soll nach dem bewährten Modell der Akutspitäler erfolgen. Dabei seien die politisch gewollten Leistungen bzw. von der Politik definierten Leistungen und die unternehmerische Freiheit sicherzustellen. In der Medienmitteilung vom August 2010 konnten Sie lesen, dass die vorberatende Kommission dem Kantonsrat einstimmig beantragt, dem Gesetz über die Psychiatrieverbunde zuzustimmen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Kantonalen Psychiatrischen Dienste in der Rechtsform als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten den notwendigen Freiraum erhalten, um im marktwirtschaftlichen Umfeld konkurrenzfähig zu bleiben. Das Eintreten war mit 15:0 Stimmen, wie auch bei den beiden anderen Geschäften 25.10.01 und 23.10.01, unbestritten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte zu allen drei Geschäften vor. Das Geschäft 25.10.01 «Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des II. Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte» wird nur in einer Lesung durchgeführt. Die Gesamtabstimmung dieses Geschäfts wird zusammen mit der Gesamtabstimmung über die beiden anderen Geschäfte in der Novembersession 2010 vorgenommen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident erklärt das Vorgehen: Ich habe festgestellt, dass die einzelnen Voten sich durchaus auch auf die anderen Artikel beziehen. Ich möchte jetzt eigentlich bitten, dass man in diesem Sinn zu allen Artikeln spricht. Ich sage kurz, wie ich abstimmen werde, damit Sie sich bereits jetzt darauf einrichten können. Wir haben zwei Anträge auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates: Soll man den erweitern oder nicht? Soll die Departementsvorsteherin oder der Departementsvorsteher oder einfach ein Mitglied des Gesundheitsdepartementes Mitglied des Rates sein? Das ist eine Gruppe, über die wir abstimmen werden. Und die zweite Gruppe ist dann: Wer ist Präsident dieses Gremiums? Das sind die Fragen, die sich stellen. Ich glaube, es ist für Sie einfacher, wenn Sie sich zu allen Fragen jetzt äussern können. Dann machen wir die Abstimmungen nachher über das Gesamte.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Die Lobpreisungen der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes fordern mich heraus, einige Worte dazu zu sagen. Dass ich mit diesen Ausführungen nicht einverstanden bin, ist wohl nicht erstaunlich. Wenn man nun hier unsere Spitalorganisation mit irgendeinem Verein vergleicht, dann verkennt man wirklich, dass wir hier von einer Unternehmung sprechen, die hunderte von Millionen ausgibt und wir als Kantonsrat die Oberaufsicht über diese Organisation haben. Wenn nun die zuständige Regierungsrätin oder der zuständige Regierungsrat zugleich den Leistungsauftrag formuliert und natürlich vom Kantonsrat absegnen lässt, dann dafür verantwortlich ist, dass er durchgeführt wird und ihn schliesslich auch noch kontrolliert und ihm dazu das Koordinationsgremium zur Beratung zusteht, welches vom Generalsekretär geführt wird, der auch wieder dem Regierungsrat, dem zuständigen Departementschef untersteht, dann geht das gegen jede Regel der Corporate Governance. Wenn Uni-Studenten der HSG sagen, das sei eine super Lösung, dann mag das wohl sein, aber in der Privatwirtschaft würde das nicht funktionieren. Das wäre gegen jede Sorgfaltspflicht. Ich möchte diesen Rat daran erinnern, dass es unsere Aufgabe ist, hier für Ordnung und für eine Struktur, die die Kontrolle wahrnimmt, zu sorgen. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Rahmen der Motion Corporate Governance, die von der Regierung zu behandeln ist, auf dieses Thema zurückkommen werden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Die Anträge der SVP-Fraktion und Storchenegger-Jonschwil sind abzulehnen und dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wenn man gute Strukturen hat, dann möchte man diese natürlich beibehalten. Es ist Ihnen aber erlaubt, Strukturen immer wieder neu zu diskutieren. Ich möchte Ihnen einfach ein paar Ausführungen aus meinen Erfahrungen dazu machen. Ich durfte jetzt schon während fünf Jahren das Präsidium des Spitalverwaltungsrates innehaben. Es hat keine einzige Situation gegeben, in der ich sagen müsste, die Doppelrolle wäre negativ gewesen. Im Gegenteil - sie hat geholfen, das Verständnis auf beiden Seiten immer frühzeitig zu gewinnen und in konstruktiver Art und Weise Lösungen zu erarbeiten. Eine solche Struktur jetzt aufs Spiel zu setzen wäre schade und aus unserer Sicht nicht zielführend. Dazu kommt, dass die Akutsomatik gleich bedeutend ist wie die Versorgung der Psychiatrie, und hier nun ein anderes Zeichen zu setzen wäre unseres Erachtens nicht der richtige Schritt. Wenn Sie zudem in andere Departemente schauen, beispielsweise ins Bildungsdepartement, zu Recht steht da der Vorsteher des Bildungsdepartementes dem Erziehungsrat vor. Er steht dem Hochschulrat vor. Das ist auch richtig, denn so ist sichergestellt, dass der Informationsfluss gut läuft. Wir haben bei den Spitalverbunden ein wichtiges Konstrukt, das heisst Koordinationsgremium. In diesem Koordinationsgremium hat der Generalsekretär Roman Wüst Einsitz und schlägt die Brücke zum Verwaltungsrat. Auch hier eine optimale Funktion, die hilft, effizient, zeitgerecht und schnell Informationen von der fachlichen Ebene in die politische Ebene oder in den Verwaltungsrat hineinzubringen. Dasselbe ist dann wieder gewährleistet durch den Informationsfluss der Vorsteherin in die Regierung. Es gibt also hier keine Verzögerungen, und deswegen funktioniert die ganze Sache gut. Es wurde darauf hingewiesen, die Staatswirtschaftliche Kommission hat diese Struktur eingehend geprüft und diskutiert und hat uns ein gutes Zeugnis ausgestellt. Hand aufs Herz, welche Gemeindepräsidentin bzw. welcher Gemeindepräsident oder Präsident eines Vereins würde das Kerngeschäft einer Kommission aus der Hand geben und nicht selbst präsidieren? Bitte seien Sie da auch ehrlich mit sich selbst und überlegen Sie sich, was das heissen könnte, auch für einen zukünftigen Vorsteher des Gesundheitsdepartementes. Die Strukturen legen wir heute nicht für die Gegenwart, sondern wir legen sie für die Zukunft.

Ich bitte Sie, nicht den Schritt in die Vergangenheit zu machen, indem Sie eine paradoxe Intervention machen. Was möchte ich damit sagen? Es kommt mir ein bisschen so vor, wie wenn Sie Sport treiben, um abzunehmen - was sehr löblich ist -, und sich jedoch hinterher mit zwei grossen Tortenschnitten belohnen. Schlussendlich haben Sie nichts gewonnen. Vielleicht haben Sie im Moment ein gutes Gefühl, aber in Zukunft hilft Ihnen das nicht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion begrüsst die strukturelle Vorlage. Wir sind überzeugt, dass ab dem 1. Januar 2012 der Wettbewerbsdruck auch auf die psychiatrischen Kliniken in unserem Kanton zunehmen wird. Grund dafür ist die neue Spitalfinanzierung auf der Basis von diagnosebezogenen Fallpauschalen. Um im marktwirtschaftlichen Umfeld konkurrenzfähig zu bleiben, braucht es deshalb betriebswirtschaftlichen Spielraum mit flexiblen Organisations- und Führungsstrukturen. Analog den vier Spitalverbunden finden wir es wichtig und richtig, die zwei jetzt bestehenden Psychiatrischen Dienste Nord und Süd in zwei Psychiatrieverbunde unter dem Rechtskleid der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu überführen. Die Gesetzesvorlage weicht nur marginal von jener der vier Spitalverbunde ab, was für uns Sinn macht. Dass die Regierung nur einen Verwaltungsrat für die beiden Psychiatrieverbunde vorsieht, ist zielführend und wird von uns begrüsst. Wir stehen auch hinter dem Vorschlag, dass die Vorsteherin oder der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes das Präsidium des Verwaltungsrates innehaben wird. Damit wird eine Analogie zum Vorgehen bei den Spitalverbunden hergestellt. Quadriga zeigte in den letzten vier Jahren auf, dass eine direkte Verbindung zwischen strategischer Führung und Politik eine Vereinfachung darstellt. Die FDP-Fraktion gibt jedoch zu bedenken, dass dadurch die Umsetzung des Leistungsauftrages sowie deren Kontrolle bei ein und derselben Person liegen. Die Frage nach dem Einsitz von Departementsvorsteherinnen und -vorstehern in Verwaltungsräten von öffentlich-rechtlichen Institutionen sollte in einem breiteren Zusammenhang diskutiert werden, und zwar anlässlich der Debatte um die Einführung von Corporate Governance. Wir begrüssen auch die Fortsetzung des bereits in den Kantonalen Psychiatrischen Diensten eingeführten Globalkreditsystems, gekoppelt an entsprechende Leistungsvereinbarungen bzw. Leistungsaufträgen und die Überführung aus einer befristeten in eine rechtlich verbindliche, unbefristete Regelung. Dadurch hat der Kantonsrat auf politisch strategischer Ebene die gleichen Steuerungsmittel in der Hand wie bei den Spitalverbunden. Als logische Folge erachten wir die Änderung des Wahlgremiums für die Chefärztinnen und Chefärzte bzw. die Leitenden Ärztinnen und Ärzte. Diese Wahlen gehören in Zukunft in die operative Zuständigkeit der Psychiatrieverbunde.

Dadurch ist für deren Besoldung auch nicht mehr das Gesundheitsdepartement zuständig, sondern der Psychiatrieverbund. Die Besoldungsverordnung ist somit durch einen II. Nachtrag entsprechend zu ändern. Die berufliche Vorsorge des Personals soll weiterhin bei der Versicherungskasse für das Staatspersonal erfolgen. Weil auch der FDP-Fraktion eine seriöse Umsetzung der Vorlage ein Anliegen ist, sind wir mit der Festlegung des Vollzugsbeginns auf den 1. Januar 2012 einverstanden, denn auf diesen Zeitpunkt wird auch die neue Spitalfinanzierung eingeführt. Was in der Vorlage nach unserer Meinung ungenügend Beachtung findet, ist die Situation der Kinder- und Jugendpsychiatrie. So quasi en passant wird zu diesem Bereich sowie zur Pädiatrie Stellung genommen. Im Gegensatz zur Erwachsenenpsychiatrie, wo sorgfältig Vergleiche zu anderen Kantonen gemacht wurden, fehlt dies für den Bereich Pädiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie weitgehend. Wir hoffen, dass das von Regierungsrätin Hanselmann an der Kommissionssitzung angesprochene Papier zu den Leistungsaufträgen und Standards nun vorliegt und einen weiteren Schritt zur besseren Zusammenarbeit darstellt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Schaffung der Psychiatrieverbunde ist die logische Weiterführung der rechtlichen Verselbständigung der verschiedenen Spitäler und Kliniken. So wie es in Quadriga II und den labormedizinischen Instituten zum Zentrum für Labormedizin bereits umgesetzt wurde. Die Psychiatrien brauchen eine neue Struktur, die es ihnen ermöglicht, marktwirtschaftlich eigenständiger zu agieren. Die medizinischen Dienstleistungen müssen konkurrenzfähig, wirtschaftlich und zukunftsgerichtet sein.

Die CVP-Fraktion unterstützt die flexibleren Organisations-, Führungs- und Betriebsstrukturen. Diese Organisationsstruktur trägt dazu bei, dass das Zusammenrücken der beiden Kliniken im Norden und Süden unseres Kantons immer mehr Früchte trägt. Die Synergien lassen sich in die Zukunftsplanung und Aufgabenausrichtung gut einbauen und nutzen. Im Hinblick auf diese wichtigen Betriebskriterien sehen einige CVP-Fraktionsmitglieder noch Verbesserungspotenzial im Gesetz. Dies betrifft namentlich die inkonsequente Entflechtung der Führungsrollen und den Verbleib des Eigentums an den Immobilien beim Kanton. Mit der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) in den Spitälern und Psychiatrien wird die Frage nach dem Verbleib der Immobilien, beim Kanton oder in beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten, geklärt werden müssen. Diesbezüglich hat die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes einen Bericht nach der Einführung des DRG bereits in Aussicht gestellt. Aufgrund der gegebenen Situation und der geografischen Distanz befürwortet die CVP-Fraktion die vorgesehene Aufteilung in zwei Psychiatrieverbunde. Der Einbezug der Kinder- und Jugendpsychiatrie in diesen öffentlich-rechtlichen Verbund wurde in der vorberatenden Kommission diskutiert. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass dieser eigenständige Bereich mit klar anderen Schwerpunkten so belassen werden sollte. Wo es nun hingeht und wie die mittelfristige bis langfristige Bedarfsplanung der Psychiatrieleistungen aussieht, dazu lassen wir uns zu einem anderen Zeitpunkt gerne informieren. Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des II. Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte ist eigentlich eine rein terminologische Geschichte - wer wie viel verdienen soll und darf eine andere. Das Globalkreditsystem hat sich bewährt und soll auch für die Psychiatrieverbunde weiter gelten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die SP-Fraktion begrüsst die Schaffung von zwei Psychiatrieverbunden in Form von selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten. Wir erachten es für die Stärkung der Psychiatrie als wichtig, dass sie mit ihren verschiedenen Angeboten als eigenständige Gebilde funktionieren und unabhängig von der somatischen Medizin organisiert sind. Mit der vorgeschlagenen Reform kann auf die künftigen gesundheitspolitischen Herausforderungen besser und flexibler reagiert werden. Wettbewerbsfähigkeit, flexible Organisations- und Führungsstrukturen, optimale Betriebsstrukturen sind die Stichworte dazu. Eine hohe Qualität zu guten Preisen wird erwartet.

Die Aufteilung in einen Psychiatrieverbund Süd und Nord ist eine logische Weiterführung der erst kürzlich erfolgten Sektorisierung. Damit kann den unterschiedlichen Gegebenheiten in unserem Kanton optimal Rechnung getragen werden, und die psychiatrische Versorgung erhält den nötigen Stellenwert. Ebenfalls kann die dezentrale stationäre und ambulante Versorgung gut gewährleistet werden. Eine gute Grundversorgung ist oberstes Ziel und muss mit konkreten Vorgaben unbedingt erhalten bleiben. Es ist wichtig, dass die generelle Aufnahmepflicht für Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Kanton St.Gallen auch mit der freien Spitalwahl keineswegs tangiert wird.

Analog zur Strategie und bewährten Organisation beim Spitalverbund mit den vier Spitalregionen erachtet es die SP-Fraktion als richtig, dass die Psychiatrieverbunde einem einzigen, fachlich zusammengesetzten Verwaltungsrat unterstehen. Ebenso folgerichtig ist es, dass dieser Verwaltungsrat von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gesundheitsdepartementes geführt wird. Dies erlaubt für die kantonale psychiatrische Versorgung eine ganzheitliche Planung und eine optimale Verbindung zwischen der politischen und unternehmerischen Ebene. Die Kantonalen Psychiatrischen Dienste gehören zum Kerngeschäft des Gesundheitsdepartementes, und gerade deshalb muss die Departementsvorsteherin oder der -vorsteher in einer starken Position im Verwaltungsrat vertreten sein.

Wir befürworten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die gleichen Anstellungsbedingungen haben und das kantonale Personalrecht angewendet wird. Beim Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des II. Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte stellt die SP-Fraktion einmal mehr fest, dass die Löhne der Psychiatrie im Quervergleich zur somatischen Medizin zu tief sind. Ebenso erachten wir die Maximallöhne für Kaderärztinnen und -ärzte im Spitalverbund als zu hoch angesetzt. Mit dem III. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das Globalkreditsystem im Spitalbereich sind wir einverstanden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Das Gesundheitswesen ist einem grossen Wandel unterworfen. Dies bedingt, dass wir auf Veränderungen sehr rasch reagieren müssen. Nachdem bereits unsere Spitäler mit der Zusammenführung zu Quadriga II und das Institut für klinische Chemie und Hämatologie (IKCH) mit dem Institut für klinische Mikrobiologie und Immunologie (IKMI) unter einem Dach zusammengeführt wurden, ist es an der Zeit, dass die beiden psychiatrischen Dienste Nord und Süd ebenfalls diesen Schritt vollziehen. Dass die Verantwortung für die beiden Kliniken nur einem Verwaltungsrat anvertraut wird, finden wir richtig. Diese Organisation hat sich bei Quadriga II bewährt. Nur so ist es möglich, dass auf Veränderungen, die der Gesundheitsmarkt heute verlangt, rasch reagiert werden kann.

Mit der Zusammenführung der psychiatrischen Dienste Nord und Süd können noch intensiver Synergien genutzt werden, was sich hoffentlich auch auf die Kosten auswirken wird. Der SVP-Fraktion liegt viel daran, dass die Betriebsabläufe optimal sind, d.h., dass beim Organigramm das Gesundheitsdepartement als normative Ebene den Leistungsauftrag vorgibt und sich somit zuoberst ansiedelt. Als nächsttiefere Ebene muss der Verwaltungsrat erwähnt werden, welchem die Aufgabe zufällt, den Leistungsauftrag strategisch operativ umzusetzen. Auf der dritten Ebene muss die Geschäftsleitung angesiedelt werden, welche die Vorgaben des Verwaltungsrates ausführt. Der SVP-Fraktion liegt viel daran, dass die verschiedenen Ebenen nicht personell vermischt werden. Bezüglich der Wahl und der Zusammensetzung des Verwaltungsrates werden wir in der Spezialdiskussion unsere Vorschläge einbringen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Die Anträge der SVP-Fraktion und Storchenegger-Jonschwil sind abzulehnen.

Ich habe es im Eintretensvotum bereits erwähnt, die Frage nach dem Einsitz von Departementsvorsteherinnen und -vorstehern in Verwaltungsräten von öffentlich-rechtlichen Institutionen gehört nach Meinung der FDP-Fraktion in einem breiteren Zusammenhang diskutiert, und zwar anlässlich der Debatte um die Einführung von Corporate Governance. Die Kantonalen Psychiatrischen Dienste (KPD) gehören zum Kerngeschäft des Gesundheitsdepartementes. Wenn hier im Gegensatz zu den Spitalverbunden eine Trennung erfolgen würde, würden die Abläufe erschwert. Das wäre für die Sache mit Sicherheit kein Gewinn, zumal es auch keinen triftigen Grund gibt, das jetzt zu ändern. Denn die bei den Spitalverbunden gemachten Erfahrungen zeigen, dass direkte Verbindung zur Politik sehr wichtig ist. Die Subkommission Gesundheitsdepartement der Staatswirtschaftlichen Kommission hat sich im Jahr 2009 eingehend mit der Struktur der Spitalverbunde befasst. Die Vorteile der gewählten Struktur wurden erkannt und der Bericht fiel sehr positiv aus, sowohl bezüglich der Organisation als auch des Präsidiums des Verwaltungsrates. Ich verstehe den Antrag der CVP-Fraktion nicht. Wir können doch nicht die Labormedizin mit den Psychiatrieverbunden vergleichen. Ich finde, es wäre doch absolut stossend, wenn ein Mitglied des Gesundheitsdepartementes im Verwaltungsrat das Präsidium übernehmen müsste und genau aus dem Gesundheitsdepartement käme ein Signal, das könne nicht die Chefin sein. Das kann es wohl nicht sein.

Ich erinnere Sie daran, dass die Psychiatrieverbunde die gleiche Bedeutung haben wie diejenigen der Akutmedizin. Unter diesem Gesichtspunkt gibt es wirklich keinen Grund, jetzt bei diesem Geschäft etwas anderes einzuführen als das, was bei den Spitalverbunden bereits erprobt ist und gut funktioniert. Geradezu als Fremdkörper erscheint mir der Vorschlag, den Verwaltungsrat aus der Mitte dieses Rates rekrutieren zu wollen. Ebenfalls der Vorschlag, ihn durch diesen Rat zu wählen. Wir sind die strategische Ebene, geben grünes Licht für die Globalkredite, welche an die entsprechenden Leistungsvereinbarungen bzw. Leistungsaufträge gekoppelt sind. Der Kantonsrat hat also auf politisch-strategischer Ebene die gleichen Steuerungsmittel in der Hand wie bei den Spitalverbunden. Da kann es doch nicht sein, dass Mitglieder dieses Rates Einsitz im Verwaltungsrat der Psychiatrieverbunde haben.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Art. 6 [Verwaltungsrat a) Zusammensetzung]. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 6 Abs. 1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «je einem Mitglied der vier grössten Fraktionen des Kantonsrats;».

In Art. 11 Bst. a wird festgehalten, dass der Kantonsrat die Oberaufsicht über den Psychiatrieverbund auszuüben hat. Nun stellt sich aber die Frage, wie denn der Kantonsrat überhaupt Einsicht bekommt in die Arbeit, wenn er selbst nicht in die Abläufe integriert ist, also sozusagen als Zaungast anwesend ist und nur Teile vom Ganzen, und diese noch dazu aus der Ferne, mitbekommt. Aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass je ein Mitglied der vier stärksten Fraktionen im Verwaltungsrat Einsitz nehmen soll. Nur so kann das Parlament die Oberaufsicht ausüben. Zugleich stärken wir mit dieser Änderung unser Parlament, was bitter nötig ist.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

beantragt, Art. 6 Abs. 1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «einer Vertreterin oder einem Vertreter des zuständigen Departementes.» und beantragt, Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst.»

Wie schon im Eintreten erwähnt, hat sich die CVP-Fraktion in der Vernehmlassung und auch in der vorberatenden Kommission zur Umsetzung des Verwaltungsrates bzw. des Verwaltungsratspräsidiums geäussert. Die fachliche Zusammensetzung ist unbestritten. Hingegen soll die Vertretung des zuständigen Departementes offener geregelt werden. Wir erfinden keine neue Formulierung. Es ist dieselbe, wie wir sie schon im Zentrum für Labormedizin übernommen haben. In der Gestaltung des Gesetzes des Zentrums für Labormedizin wurde im vergangenen Jahr die Formulierung, wie Sie Ihnen vorliegt, verabschiedet. Wir möchten damit die Führungsrolle entflechten und die politisch-strategische Ebene auseinandernehmen, damit die Interessen besser wahrgenommen werden können und zum Teil vielleicht auch schwierige Aufgaben bewältigt werden, ohne dass Interessenkonflikte im Verwaltungsratspräsidium entstehen. Der Kanton ist zwar Hauptaktionär und trägt politisch Verantwortung für die psychiatrische Spitalversorgung, er kann aber aus den Entwicklungen im Gesundheitsmarkt aus verschiedenen Gründen vielleicht einen anderen Weg einschlagen, was dann zu einem Konflikt mit der strategischen Ebene führt. Schnittstellen sollen entflechtet werden und nicht vermischt. Die Konzentration bestimmter Aufgaben in einer Person ist auch ein Klumpenrisiko. Die Nutzung von Synergien ist sehr sinnvoll. Schwierig wird es, wenn die Synergien auf eine Person konzentriert sind. Das Gesetz ist so formuliert, dass die Vorsteherin sich als Vorsitzende des Verwaltungsrates wählen lassen kann. Jetzt haben wir eine sehr gut agierende Departementsleitung, die verschiedene Fähigkeiten miteinander vereinbaren kann. Die Führung als Verwaltungsratspräsidentin ist anspruchsvoll und soll im Gesetz möglichst offen formuliert werden, damit allenfalls eine Führung auch anders geregelt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Die Anträge der SVP-Fraktion und Storchenegger-Jonschwil sind abzulehnen.

Es ist geradezu ein Unding, die politische Aufsichtsebene und die strategische Führung so zu vermischen, wie es im Vorschlag der SVP-Fraktion vorgesehen ist. Ein Verwaltungsrat als strategische Führung muss fachlich zusammengesetzt sein und über interdisziplinären Sachverstand verfügen. Psychiatrischer, pflegerischer, unternehmerischer, ökonomischer und juristischer Sachverstand sind gefragt. Die Verbindung zur Politik wird über die Departementsvorsteherin oder den -vorsteher optimal gewährleistet. Die Vorsteherin bzw. der Vorsteher des Gesundheitswesens steht in der politischen Verantwortung, also soll sie bzw. er auch in einer starken Position im Verwaltungsrat vertreten sein und damit unternehmerische Entscheide mitprägen können. Das Modell hat sich beim Spitalverbund der Akutspitäler bereits bewährt. Der Versorgung im Bereich der Psychiatrie kommt die gleiche Bedeutung zu wie derjenigen im somatischen Bereich. Es gibt aus unserer Sicht keine rationale Begründung, bei den Psychiatrieverbunden von dieser bewährten Lösung abzukommen. Kein Unternehmen, das die Finanzierung von 55 Prozent mittragen muss, würde die Führung abgeben. Es ist deshalb auch nicht angebracht, dass irgendein Mitglied des Gesundheitsdepartementes im Verwaltungsrat Einsitz nimmt. Das wäre ein hierarchisches Unding.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Sie haben noch einmal darauf hingewiesen, dass es richtig und wichtig ist, in konsequenter Haltung die Strukturen zukunftsgerichtet für die Psychiatrieverbunde legen zu wollen. Es ist wichtig, dass wir im Wettbewerb mithalten können. Der Kanton St.Gallen kann somit ein qualitativ sehr gutes Angebot der Bevölkerung bereitstellen. Die Verselbständigung, gleich wie bei den Akutspitälern und den Laboratorien, macht also mehr als Sinn und hilft uns, wie gesagt, in eine sichere Zukunft gehen zu können. Ich nehme gerne noch zu einigen Punkten Stellung.

Ich kann den Wunsch von Klee-Berneck nach einlässlicheren Ausführungen zur kinderpsychiatrischen Versorgung gut nachvollziehen. Ich habe versucht, in der vorberatenden Kommission diesbezüglich diese Lücke ein bisschen zu füllen. Allerdings wäre es ein schlechter Schritt, wenn man die zwei Stiftungen, die für die Jugendpsychiatrie und Kinderversorgung im Kanton zuständig sind, kantonalisieren wollte, da diese beiden Stiftungen ihre Aufgabe sehr gut erfüllen. Die Zusammenarbeit soll jedoch verbessert werden, dies habe ich mit dem Organigramm in der Kommissionssitzung auch aufgezeigt. Das ist auch die Meinung der Regierung. Sie hat diesbezüglich im Jahr 2006 eine Vorlage und die Strategie verabschiedet. Ein Verein ist zuständig, der Verein Föderation der Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutischen Institutionen, der eben genau sicherstellen soll, dass diese Zusammenarbeit auch auf höchster Ebene besser umgesetzt wird. Die Leistungsaufträge sollen diskutiert werden, damit in der gesamten Betreuung keine Doppelspurigkeiten entstehen, und dazu gehört natürlich auch das «Romer-Haus» vom Ostschweizer Kinderspital. Diesbezüglich sind die Arbeiten im Gange, und es werden bestimmt noch weitere Verbesserungen erzielt werden können. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass bereits seit dem Jahr 2006 viele Verbesserungen an die Hand genommen wurden. Wir werden bestimmt noch diskutieren, ob es richtig ist oder nicht, eben jene konsequente Haltung auch beim Verwaltungsratspräsidium durchzuziehen. Sie haben mit Ihren Voten darauf hingewiesen, dass man die Gleichbehandlung mit den Spitalverbunden durchziehen will. Das ist ein richtiger und konsequenter Schritt. Damit zeigen Sie auch, dass Sie keine Wertigkeit machen zwischen Akutsomatik und Psychiatrie. Das ist ganz wichtig, denn aus Sicht der Regierung ist es klar, dass beide Versorgungen gleich zentral sind und es sich um Kerngeschäfte eines Kantons handelt. Aus diesem Blickwinkel ist auch die konsequente Folgerung, dass der Vorsteher oder die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes hier das Präsidium einnehmen soll. Die Vergleichbarkeit der Löhne wurde angesprochen. Diese hinkt tatsächlich. Wenn wir die Löhne mit anderen Kantonen vergleichen, so darf der Kanton St.Gallen in Anspruch nehmen, dass er die Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Psychiatrie gut bezahlt und da in den vordersten Rängen mithalten kann. Wie gerecht oder fair nun diese Aufteilung ist im Vergleich zur akutsomatischen Behandlung, da kann man immer wieder diskutieren. Es ist aber wichtig, dass wir in einem ersten Schritt jetzt hier einmal Verbesserungen erzielen konnten, und dazu hat der Kantonsrat unlängst auch Hand geboten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Ich habe eine Frage zum Votum der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes: Sie haben leider keine Aussage gemacht zu dem, was nach dem Gesetz über Spitalverbunde passiert ist. Sie haben offenbar bewusst keine Aussage dazu gemacht, und darauf basiert unser Antrag auf das Gesetz über das Zentrum für Labormedizin. Da bin ich mit den beiden Vorrednerinnen nicht einig, dass das nicht vergleichbar sei. Wir haben eine genau gleiche rechtliche Organisation, nämlich eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons mit demselben Aufbau Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle. Jetzt möchte ich unseren Kantonsrat daran erinnern, dass die Mehrheit in diesem Rat erst vor einem Jahr auf Antrag der damaligen vorberatenden Kommission exakt diese Zusammensetzung des Verwaltungsrates bestimmt hat. Wir haben den Vorschlag der Regierung geändert und exakt diese Zusammensetzung vorgesehen, wie das jetzt unter Art. 6 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 beantragt wird. Jetzt sagen Sie mir, das sei nicht vergleichbar. Dieser Rat hat bei jener öffentlich-rechtlichen Anstalt anders entschieden. Die Formulierung erlaubt, die Chefin oder den Chef des Departementes als Vorsitzenden einzusetzen, wenn das ausdrücklich aufgrund der Synergien gewünscht ist und weil sich das so bewährt hat. Es besteht auch die Möglichkeit, anders zu haften. Dieser Rat hat im Jahr 2009 anders entschieden als bei den Spitalverbunden. Deshalb finde ich es auch etwas polemisch, wenn man sagt, bitte beschliessen Sie keinen Schritt in die Vergangenheit. Es gibt durchaus gute Gründe, bei jenem Entscheid von 2009 zu bleiben. Weil er eben beide Möglichkeiten offenlässt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

hat eine Verständnisfrage. Werden Sie Art. 6 Abs. 1 Bst. c (neu) separat durchnehmen, wie es auf dem grauen Blatt ist, oder gehen Sie nach der Botschaft?

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 6 Abs. 1 Bst. c (neu) wie folgt zu formulieren: «einem Mitglied aus dem Gesundheitsdepartement.» und Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Ein Mitglied der sechs nach fachlichen Kriterien gewählten Mitglieder hat den Vorsitz. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst.»

Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass der Vorsitz nicht vom Gesundheitsdepartement innegehabt werden darf. Die Begründung ist einfach. Es kann nicht sein, dass die Regierung den Leistungsauftrag vorgibt, diesen im Verwaltungsrat ausführt und nach vollbrachter Leistung auch noch kontrolliert. Wir gehen davon aus, dass die Departementsvorsteherin wie in der vorberatenden Kommission Vergleiche mit der Organisation ziehen wird. Im Bildungsdepartement hat sie dies bereits gemacht. Der Unterschied ist aber der, dass das Bildungsdepartement keine Leistungsaufträge erteilt und sich somit der Verwaltungsrat nur mit der strategisch-operativen Ebene befassen muss. Die vorgeschlagene Lösung der Regierung lässt auch die Frage aufwerfen, ob leitende Angestellte in einer solchen Unternehmung, wo der Verwaltungsrat durch ein Regierungsratsmitglied präsidiert wird, überhaupt noch frei in ihren Entscheidungen sind oder ob sie so entscheiden müssen, wie es die Regierung wünscht. Diese Frage ist, in Anbetracht eines solchen, im Moment nur geplanten Konstrukts, mehr als berechtigt. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen, haben Sie vielleicht bereits Vorarbeit für das Postulat 43.09.21 geleistet, in dem es um eine Aufstellung aller Sitze von Mitgliedern staatlicher Organe in öffentlich-rechtlichen Körperschaften geht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Die Anträge der SVP-Fraktion und Storchenegger-Jonschwil sind abzulehnen.

Es ist an sich richtig, wenn man diese drei Institutionen grundsätzlich oder juristisch gesehen vergleichen kann. Aber ich meine, inhaltlich besteht doch ein relativ grosser Unterschied. Bei der Labormedizin geht es um viel mehr technische Einrichtung und eine technische Lösung und übrigens auch ein Angebot für Dritte. Ich meine, die Zusammenarbeit in den Spitalregionen hat sich bewährt. Ich denke, dass unser Problem eher den Spitalregionen anzuschliessen ist als der Labormedizin. Ich bin überzeugt, dass hier differenziert werden muss, und das haben, glaube ich, alle schon mal erlebt, dass die Verantwortung hier nicht bei der Politik war. Wir haben auch erlebt, was schlussendlich herausgekommen ist. Wir alle haben nach Verantwortung gerufen. Wir haben Quadriga II bereinigt. Wir haben dann entschieden, dass die Regierung die Verantwortung übernehmen muss.

Nun hören wir immer wieder, dass es gut laufe. Das ist gut und schön. Ich bin auch froh, dass es gut läuft. Aber, wenn es dann einmal nicht gut laufen sollte, weil vielleicht der Regierungsrat gewisse Fehler machen würde, dann rufen wir alle wieder nach Verantwortung der Politik. Ich glaube, es ist jetzt wichtig, dass man die Regierung miteinbezieht und dass man die Verantwortung der Regierung überlässt. Ich möchte kein Versteckspiel und ich möchte auch keine Vertuschung. Die Regierung soll die Verantwortung übernehmen, so wie sie sie auch bei den Spitalregionen übernommen hat.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Nach meiner Meinung sind die grauen Blätter nicht dasselbe. Auf einem Blatt steht: «Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst.» Das kann auch das Mitglied der Regierung sein. Und auf dem anderen Blatt heisst es: «Nach fachlichen Kriterien gewähltes Mitglied». Das ist meiner Meinung nach nicht ganz identisch.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Art. 10 (Regierung). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 10 Bst. e wie folgt zu formulieren: «schlägt dem Kantonsrat den für beide Psychiatrieverbunde handelnden Verwaltungsrat zur Wahl vor:».

Es kann nicht angehen, dass der Kantonsrat zwar die Oberaufsicht über den Psychiatrieverbund hat, aber zum Verwaltungsrat nichts zu sagen hat. Darum sind wir der Meinung, dass der Verwaltungsrat zwingend durch den Kantonsrat zu wählen ist. Bis zum heutigen Tag weiss das Parlament nicht, ob für die Zusammenlegung der Laboratorien bereits ein Verwaltungsrat gewählt wurde oder nicht. Den Auftrag zur Bildung des Verwaltungsrates erhielt das Gesundheitsdepartement nach der Schlussabstimmung in der Novembersession 2009 - also vor knapp einem Jahr. Nachdem unser Parlament die Oberaufsicht über den Psychiatrieverbund ausüben soll, sollte es auch wissen, ob ein Verwaltungsrat bereits bestimmt wurde. Aus diesem Grund schlagen wir vor, dass der Verwaltungsrat wie beim Universitätsrat in seiner Gesamtheit vom Kantonsrat gewählt wird. Dieses Anliegen wurde bereits beim Gesetz über die Spitalverbunde und bei der Zusammenlegung der Laboratorien gefordert.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates für die Psychiatrieverbunde ist keine 08/15-Übung. Hier ist wirklich interdisziplinärer und fachlicher Verstand gefragt. Die Regierung soll Hearings mit geeigneten Personen durchführen und diese auf Herz und Nieren prüfen. Wir trauen dies der Regierung durchaus zu. Wir finden es nicht notwendig, dass allfällige gesinnungspolitische Abwägungen noch im Kantonsrat zu treffen sind.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Art. 11 (Kantonsrat). verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag mündlich zu bestätigen. Der Art. 11 wäre erst aktuell geworden, wenn wir die Änderungen im Art. 10 gemacht hätten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Ich habe die gleiche Anmerkung. «Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst» ist natürlich nicht das Gleiche wie «es ist kein Mitglied aus dem Departement oder der Regierung».

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission diskutierte diese beiden Anträge und stimmte auch darüber ab. Beide Anträge wurden mit 10:5 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission diskutierte nicht speziell über diesen Antrag.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Die Anträge der SVP-Fraktion und Storchenegger-Jonschwil sind abzulehnen.

Ich kann beim Votum Lusti-Uzwil anhängen. Ich möchte auch zur Sache zurückkehren. Ich denke, es ist nicht die Zeit, irgendwelche Abrechnungen zu machen. Es geht hier um die Bedeutung der psychiatrischen Versorgung für die Bevölkerung, ein ganz wichtiges Angebot. Wir haben jetzt eine Vorlage vor uns, in der es auch darum geht, die organisatorisch rechtliche Gleichschaltung zu machen. Die somatische und die psychiatrische Versorgung sind da gleichgestellt. Sie sind auch gleichbedeutend. Alle, die Menschen kennen, die psychische Erkrankungen haben, wissen, wie wichtig diese Versorgung ist. Sie sollen nicht gegen die somatische in irgendeiner Form ausgespielt werden. Daher erachten wir es als sehr wichtig, dass auch diese Bedeutung anerkannt wird. Wenn jetzt ein Unterschied gemacht wird in der Besetzung des Verwaltungsratspräsidiums, dann ist das nicht richtig und nicht sachgerecht. Man stellt das unter die Somatik. Von daher möchte ich wirklich an Sie appellieren und plädieren, dass Sie weiterhin die Vorsteherin oder den Vorsteher des Gesundheitsdepartementes im Verwaltungsratspräsidium lassen. Das war heute schon so. Nicht genau in dieser Rechtsform, aber es lag auch schon in der Zuständigkeit der Vorsteherin oder des Vorstehers des Gesundheitsdepartementes. Es ist wirklich ein ganz wichtiger Bereich, der sehr oft auch verneint wird in der Gesellschaft. Niemand spricht gern über psychische Krankheiten und über psychische Erkrankungen. Wir dürfen den Fehler nicht machen, jetzt da das zu vermischen. Es ist nicht das Gleiche wie die Labormedizin. Die Psychiatrie ist ein sehr grosser Bereich, den wir nicht auf ein zweites Gleis stellen sollen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
29.11.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat sich im Anschluss an die 1. Lesung nochmals zu Art. 6 vernehmen lassen und kam mit 10:5 Stimmen zum selben Schluss wie bei der 1. Lesung. Sie stellt keinen Rückkommensantrag.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010