Geschäft: III. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das Globalkreditsystem im Spitalbereich

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer23.10.01
TitelIII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das Globalkreditsystem im Spitalbereich
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung19.5.2010
Abschluss25.1.2011
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Aktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2011
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Mai 2010
AllgemeinReferendumsvorlage vom 1. Dezember 2010
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 19. August 2010
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 7. Juni 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2010Schlussabstimmung101Zustimmung1Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Wir haben heute eine Situation, in der immer mehr Menschen die Hilfe von psychiatrischem Fachpersonal in Anspruch nehmen müssen. Für uns als Rat heisst das, dass wir dafür zu sorgen haben, dass das vorhandene Angebot an Hilfsleistungen auch wirklich funktioniert. Alle drei Vorlagen finden wir sehr gut. Mit dem Einsatz eines Verwaltungsrates stärkt man die Führung, und das finden wir notwendig. Natürlich wird es sehr wichtig sein, wer im Verwaltungsrat vertreten ist. Wir meinen, dass es vor allem entscheidend ist, dass die Fachkompetenz vorhanden ist und auch die Frage der Ethik betrachtet wird. Für die GRÜ-Fraktion ist es sehr wichtig, dass wir nicht wieder den gleichen Fehler machen wie in der ersten Phase mit den Spitalverbunden. Aus diesem Grund erachten wir es als notwendig, dass von Anfang an Grüne, EVP, Grünliberale federführend mitvertreten sind und die Spitze des Verwaltungsrates bei der Vorsteherin respektive beim Vorsteher des Gesundheitsdepartementes liegt.

Zu den Löhnen: Ich bin erstaunt, dass praktisch keine Aussage zu den Löhnen gemacht wurde. Wir wissen, die Vorlage, wie sie jetzt da ist, ist eine Anpassung an die ehemalige Vorlage mit der Somatik. Mit der Höhe der Löhne haben wir sehr grosse Mühe. Es kann doch nicht sein, dass in Staatsdiensten Überflieger stehen: Diejenigen, die nicht in der vorberatenden Kommission waren: Es geht dabei um Löhne bis zu 700'000 Franken. Das ist das Dreifache von dem, was die Leute hier vorne auf dieser Bank erhalten. Ich meine, das ist etwas, was wir als Rat nur schwer verantworten dürfen. Aber wir können jetzt hier nicht viel dazu sagen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte zu allen drei Geschäften vor. Das Geschäft 25.10.01 «Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des II. Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte» wird nur in einer Lesung durchgeführt. Die Gesamtabstimmung dieses Geschäfts wird zusammen mit der Gesamtabstimmung über die beiden anderen Geschäfte in der Novembersession 2010 vorgenommen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Sie haben noch einmal darauf hingewiesen, dass es richtig und wichtig ist, in konsequenter Haltung die Strukturen zukunftsgerichtet für die Psychiatrieverbunde legen zu wollen. Es ist wichtig, dass wir im Wettbewerb mithalten können. Der Kanton St.Gallen kann somit ein qualitativ sehr gutes Angebot der Bevölkerung bereitstellen. Die Verselbständigung, gleich wie bei den Akutspitälern und den Laboratorien, macht also mehr als Sinn und hilft uns, wie gesagt, in eine sichere Zukunft gehen zu können. Ich nehme gerne noch zu einigen Punkten Stellung.

Ich kann den Wunsch von Klee-Berneck nach einlässlicheren Ausführungen zur kinderpsychiatrischen Versorgung gut nachvollziehen. Ich habe versucht, in der vorberatenden Kommission diesbezüglich diese Lücke ein bisschen zu füllen. Allerdings wäre es ein schlechter Schritt, wenn man die zwei Stiftungen, die für die Jugendpsychiatrie und Kinderversorgung im Kanton zuständig sind, kantonalisieren wollte, da diese beiden Stiftungen ihre Aufgabe sehr gut erfüllen. Die Zusammenarbeit soll jedoch verbessert werden, dies habe ich mit dem Organigramm in der Kommissionssitzung auch aufgezeigt. Das ist auch die Meinung der Regierung. Sie hat diesbezüglich im Jahr 2006 eine Vorlage und die Strategie verabschiedet. Ein Verein ist zuständig, der Verein Föderation der Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutischen Institutionen, der eben genau sicherstellen soll, dass diese Zusammenarbeit auch auf höchster Ebene besser umgesetzt wird. Die Leistungsaufträge sollen diskutiert werden, damit in der gesamten Betreuung keine Doppelspurigkeiten entstehen, und dazu gehört natürlich auch das «Romer-Haus» vom Ostschweizer Kinderspital. Diesbezüglich sind die Arbeiten im Gange, und es werden bestimmt noch weitere Verbesserungen erzielt werden können. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass bereits seit dem Jahr 2006 viele Verbesserungen an die Hand genommen wurden. Wir werden bestimmt noch diskutieren, ob es richtig ist oder nicht, eben jene konsequente Haltung auch beim Verwaltungsratspräsidium durchzuziehen. Sie haben mit Ihren Voten darauf hingewiesen, dass man die Gleichbehandlung mit den Spitalverbunden durchziehen will. Das ist ein richtiger und konsequenter Schritt. Damit zeigen Sie auch, dass Sie keine Wertigkeit machen zwischen Akutsomatik und Psychiatrie. Das ist ganz wichtig, denn aus Sicht der Regierung ist es klar, dass beide Versorgungen gleich zentral sind und es sich um Kerngeschäfte eines Kantons handelt. Aus diesem Blickwinkel ist auch die konsequente Folgerung, dass der Vorsteher oder die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes hier das Präsidium einnehmen soll. Die Vergleichbarkeit der Löhne wurde angesprochen. Diese hinkt tatsächlich. Wenn wir die Löhne mit anderen Kantonen vergleichen, so darf der Kanton St.Gallen in Anspruch nehmen, dass er die Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Psychiatrie gut bezahlt und da in den vordersten Rängen mithalten kann. Wie gerecht oder fair nun diese Aufteilung ist im Vergleich zur akutsomatischen Behandlung, da kann man immer wieder diskutieren. Es ist aber wichtig, dass wir in einem ersten Schritt jetzt hier einmal Verbesserungen erzielen konnten, und dazu hat der Kantonsrat unlängst auch Hand geboten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion begrüsst die strukturelle Vorlage. Wir sind überzeugt, dass ab dem 1. Januar 2012 der Wettbewerbsdruck auch auf die psychiatrischen Kliniken in unserem Kanton zunehmen wird. Grund dafür ist die neue Spitalfinanzierung auf der Basis von diagnosebezogenen Fallpauschalen. Um im marktwirtschaftlichen Umfeld konkurrenzfähig zu bleiben, braucht es deshalb betriebswirtschaftlichen Spielraum mit flexiblen Organisations- und Führungsstrukturen. Analog den vier Spitalverbunden finden wir es wichtig und richtig, die zwei jetzt bestehenden Psychiatrischen Dienste Nord und Süd in zwei Psychiatrieverbunde unter dem Rechtskleid der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu überführen. Die Gesetzesvorlage weicht nur marginal von jener der vier Spitalverbunde ab, was für uns Sinn macht. Dass die Regierung nur einen Verwaltungsrat für die beiden Psychiatrieverbunde vorsieht, ist zielführend und wird von uns begrüsst. Wir stehen auch hinter dem Vorschlag, dass die Vorsteherin oder der Vorsteher des Gesundheitsdepartementes das Präsidium des Verwaltungsrates innehaben wird. Damit wird eine Analogie zum Vorgehen bei den Spitalverbunden hergestellt. Quadriga zeigte in den letzten vier Jahren auf, dass eine direkte Verbindung zwischen strategischer Führung und Politik eine Vereinfachung darstellt. Die FDP-Fraktion gibt jedoch zu bedenken, dass dadurch die Umsetzung des Leistungsauftrages sowie deren Kontrolle bei ein und derselben Person liegen. Die Frage nach dem Einsitz von Departementsvorsteherinnen und -vorstehern in Verwaltungsräten von öffentlich-rechtlichen Institutionen sollte in einem breiteren Zusammenhang diskutiert werden, und zwar anlässlich der Debatte um die Einführung von Corporate Governance. Wir begrüssen auch die Fortsetzung des bereits in den Kantonalen Psychiatrischen Diensten eingeführten Globalkreditsystems, gekoppelt an entsprechende Leistungsvereinbarungen bzw. Leistungsaufträgen und die Überführung aus einer befristeten in eine rechtlich verbindliche, unbefristete Regelung. Dadurch hat der Kantonsrat auf politisch strategischer Ebene die gleichen Steuerungsmittel in der Hand wie bei den Spitalverbunden. Als logische Folge erachten wir die Änderung des Wahlgremiums für die Chefärztinnen und Chefärzte bzw. die Leitenden Ärztinnen und Ärzte. Diese Wahlen gehören in Zukunft in die operative Zuständigkeit der Psychiatrieverbunde.

Dadurch ist für deren Besoldung auch nicht mehr das Gesundheitsdepartement zuständig, sondern der Psychiatrieverbund. Die Besoldungsverordnung ist somit durch einen II. Nachtrag entsprechend zu ändern. Die berufliche Vorsorge des Personals soll weiterhin bei der Versicherungskasse für das Staatspersonal erfolgen. Weil auch der FDP-Fraktion eine seriöse Umsetzung der Vorlage ein Anliegen ist, sind wir mit der Festlegung des Vollzugsbeginns auf den 1. Januar 2012 einverstanden, denn auf diesen Zeitpunkt wird auch die neue Spitalfinanzierung eingeführt. Was in der Vorlage nach unserer Meinung ungenügend Beachtung findet, ist die Situation der Kinder- und Jugendpsychiatrie. So quasi en passant wird zu diesem Bereich sowie zur Pädiatrie Stellung genommen. Im Gegensatz zur Erwachsenenpsychiatrie, wo sorgfältig Vergleiche zu anderen Kantonen gemacht wurden, fehlt dies für den Bereich Pädiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie weitgehend. Wir hoffen, dass das von Regierungsrätin Hanselmann an der Kommissionssitzung angesprochene Papier zu den Leistungsaufträgen und Standards nun vorliegt und einen weiteren Schritt zur besseren Zusammenarbeit darstellt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Schaffung der Psychiatrieverbunde ist die logische Weiterführung der rechtlichen Verselbständigung der verschiedenen Spitäler und Kliniken. So wie es in Quadriga II und den labormedizinischen Instituten zum Zentrum für Labormedizin bereits umgesetzt wurde. Die Psychiatrien brauchen eine neue Struktur, die es ihnen ermöglicht, marktwirtschaftlich eigenständiger zu agieren. Die medizinischen Dienstleistungen müssen konkurrenzfähig, wirtschaftlich und zukunftsgerichtet sein.

Die CVP-Fraktion unterstützt die flexibleren Organisations-, Führungs- und Betriebsstrukturen. Diese Organisationsstruktur trägt dazu bei, dass das Zusammenrücken der beiden Kliniken im Norden und Süden unseres Kantons immer mehr Früchte trägt. Die Synergien lassen sich in die Zukunftsplanung und Aufgabenausrichtung gut einbauen und nutzen. Im Hinblick auf diese wichtigen Betriebskriterien sehen einige CVP-Fraktionsmitglieder noch Verbesserungspotenzial im Gesetz. Dies betrifft namentlich die inkonsequente Entflechtung der Führungsrollen und den Verbleib des Eigentums an den Immobilien beim Kanton. Mit der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) in den Spitälern und Psychiatrien wird die Frage nach dem Verbleib der Immobilien, beim Kanton oder in beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten, geklärt werden müssen. Diesbezüglich hat die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes einen Bericht nach der Einführung des DRG bereits in Aussicht gestellt. Aufgrund der gegebenen Situation und der geografischen Distanz befürwortet die CVP-Fraktion die vorgesehene Aufteilung in zwei Psychiatrieverbunde. Der Einbezug der Kinder- und Jugendpsychiatrie in diesen öffentlich-rechtlichen Verbund wurde in der vorberatenden Kommission diskutiert. Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass dieser eigenständige Bereich mit klar anderen Schwerpunkten so belassen werden sollte. Wo es nun hingeht und wie die mittelfristige bis langfristige Bedarfsplanung der Psychiatrieleistungen aussieht, dazu lassen wir uns zu einem anderen Zeitpunkt gerne informieren. Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des II. Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte ist eigentlich eine rein terminologische Geschichte - wer wie viel verdienen soll und darf eine andere. Das Globalkreditsystem hat sich bewährt und soll auch für die Psychiatrieverbunde weiter gelten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates tagte am 19. August 2010 in der Kantonalen Psychiatrischen Klinik in Wil. Mit dieser Auswahl des Tagungsortes wurde bewusst ein Ort des Geschehens ausgewählt. Seit der Kommissionsbestellung gab es folgende Mutationen: Thomas Zünd-Kriessern anstelle von August Wehrli-Buchs, Monika Lehmann-Rorschacherberg anstelle von Margrit Stadler-Bazenheid und Ludwig Altenburger-Buchs anstelle von Josef Kofler-Uznach. Die vorberatende Kommission war beratungsfähig. Als einziger Gastreferent wurde Josef Fässler als Hausherr eingeladen, um die KPD Sektor Nord vorzustellen. Er begann mit einer kurzen Vorstellung und verglich unsere Tätigkeit mit einer Massschneiderung für ein Kleid. Er wies darauf hin, dass für sie in der Alltagstätigkeit eine flache Hierarchie von grossem Nutzen sei. Regierungsrätin Hanselmann brachte einleitend einen Überblick über die Vorlage. Die Vorlage sei ein wichtiger Meilenstein für die Psychiatrie. Die KPD benötige eine neue Struktur, um den Anforderungen des heutigen marktwirtschaftlichen Umfeldes gerecht werden zu können. Die rechtliche Verselbständigung der KPD soll nach dem bewährten Modell der Akutspitäler erfolgen. Dabei seien die politisch gewollten Leistungen bzw. von der Politik definierten Leistungen und die unternehmerische Freiheit sicherzustellen. In der Medienmitteilung vom August 2010 konnten Sie lesen, dass die vorberatende Kommission dem Kantonsrat einstimmig beantragt, dem Gesetz über die Psychiatrieverbunde zuzustimmen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Kantonalen Psychiatrischen Dienste in der Rechtsform als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten den notwendigen Freiraum erhalten, um im marktwirtschaftlichen Umfeld konkurrenzfähig zu bleiben. Das Eintreten war mit 15:0 Stimmen, wie auch bei den beiden anderen Geschäften 25.10.01 und 23.10.01, unbestritten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die SP-Fraktion begrüsst die Schaffung von zwei Psychiatrieverbunden in Form von selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten. Wir erachten es für die Stärkung der Psychiatrie als wichtig, dass sie mit ihren verschiedenen Angeboten als eigenständige Gebilde funktionieren und unabhängig von der somatischen Medizin organisiert sind. Mit der vorgeschlagenen Reform kann auf die künftigen gesundheitspolitischen Herausforderungen besser und flexibler reagiert werden. Wettbewerbsfähigkeit, flexible Organisations- und Führungsstrukturen, optimale Betriebsstrukturen sind die Stichworte dazu. Eine hohe Qualität zu guten Preisen wird erwartet.

Die Aufteilung in einen Psychiatrieverbund Süd und Nord ist eine logische Weiterführung der erst kürzlich erfolgten Sektorisierung. Damit kann den unterschiedlichen Gegebenheiten in unserem Kanton optimal Rechnung getragen werden, und die psychiatrische Versorgung erhält den nötigen Stellenwert. Ebenfalls kann die dezentrale stationäre und ambulante Versorgung gut gewährleistet werden. Eine gute Grundversorgung ist oberstes Ziel und muss mit konkreten Vorgaben unbedingt erhalten bleiben. Es ist wichtig, dass die generelle Aufnahmepflicht für Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Kanton St.Gallen auch mit der freien Spitalwahl keineswegs tangiert wird.

Analog zur Strategie und bewährten Organisation beim Spitalverbund mit den vier Spitalregionen erachtet es die SP-Fraktion als richtig, dass die Psychiatrieverbunde einem einzigen, fachlich zusammengesetzten Verwaltungsrat unterstehen. Ebenso folgerichtig ist es, dass dieser Verwaltungsrat von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gesundheitsdepartementes geführt wird. Dies erlaubt für die kantonale psychiatrische Versorgung eine ganzheitliche Planung und eine optimale Verbindung zwischen der politischen und unternehmerischen Ebene. Die Kantonalen Psychiatrischen Dienste gehören zum Kerngeschäft des Gesundheitsdepartementes, und gerade deshalb muss die Departementsvorsteherin oder der -vorsteher in einer starken Position im Verwaltungsrat vertreten sein.

Wir befürworten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die gleichen Anstellungsbedingungen haben und das kantonale Personalrecht angewendet wird. Beim Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des II. Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte stellt die SP-Fraktion einmal mehr fest, dass die Löhne der Psychiatrie im Quervergleich zur somatischen Medizin zu tief sind. Ebenso erachten wir die Maximallöhne für Kaderärztinnen und -ärzte im Spitalverbund als zu hoch angesetzt. Mit dem III. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über das Globalkreditsystem im Spitalbereich sind wir einverstanden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Das Gesundheitswesen ist einem grossen Wandel unterworfen. Dies bedingt, dass wir auf Veränderungen sehr rasch reagieren müssen. Nachdem bereits unsere Spitäler mit der Zusammenführung zu Quadriga II und das Institut für klinische Chemie und Hämatologie (IKCH) mit dem Institut für klinische Mikrobiologie und Immunologie (IKMI) unter einem Dach zusammengeführt wurden, ist es an der Zeit, dass die beiden psychiatrischen Dienste Nord und Süd ebenfalls diesen Schritt vollziehen. Dass die Verantwortung für die beiden Kliniken nur einem Verwaltungsrat anvertraut wird, finden wir richtig. Diese Organisation hat sich bei Quadriga II bewährt. Nur so ist es möglich, dass auf Veränderungen, die der Gesundheitsmarkt heute verlangt, rasch reagiert werden kann.

Mit der Zusammenführung der psychiatrischen Dienste Nord und Süd können noch intensiver Synergien genutzt werden, was sich hoffentlich auch auf die Kosten auswirken wird. Der SVP-Fraktion liegt viel daran, dass die Betriebsabläufe optimal sind, d.h., dass beim Organigramm das Gesundheitsdepartement als normative Ebene den Leistungsauftrag vorgibt und sich somit zuoberst ansiedelt. Als nächsttiefere Ebene muss der Verwaltungsrat erwähnt werden, welchem die Aufgabe zufällt, den Leistungsauftrag strategisch operativ umzusetzen. Auf der dritten Ebene muss die Geschäftsleitung angesiedelt werden, welche die Vorgaben des Verwaltungsrates ausführt. Der SVP-Fraktion liegt viel daran, dass die verschiedenen Ebenen nicht personell vermischt werden. Bezüglich der Wahl und der Zusammensetzung des Verwaltungsrates werden wir in der Spezialdiskussion unsere Vorschläge einbringen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
29.11.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
29.11.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010