Geschäft: Berichterstattung 2024 der Staatswirtschaftlichen Kommission (selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 82.24.03 |
Titel | Berichterstattung 2024 der Staatswirtschaftlichen Kommission (selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Kantonsrat |
Eröffnung | 17.7.2024 |
Abschluss | pendent |
Letze Änderung | 2.9.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.9.2024 | Bericht | Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 15. August 2024 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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5.9.2024 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission | 5.9.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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16.9.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Kenntnisnahme der Berichterstattung 2024 der Staatswirtschaftlichen Kommission (selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten) fest. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Abschnitt 2.3.4 (Zentrum für Labormedizin). Gschwend-Altstätten: Die Staatswirtschaftliche Kommission hat den Geschäftsbericht sehr sorgfältig geprüft und stellt fest, dass das ZLM gut unterwegs ist und gut geführt wird. Im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission steht aber nicht, was jenen in diesem Rat, die den Aufgaben- und Finanzplan (APF) jeweils genau studieren, bekannt ist: Es erfolgt jeweils eine Gewinnausschüttung. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob das wirklich Sinn macht. Zudem stellt sich die Frage bezüglich Rechtfertigung, v.a. im Hinblick auf das schwierige Umfeld und auf die anstehenden grossen Aufgaben dieser Institution. Ich nenne zwei Beispiele: Das eine ist das Projekt für den Bau, das mehrmals verschoben wurde, da die Aufwendungen immer grösser werden. Das andere ist, dass die Entschädigungen, die das ZLM für seine Leistungen erhält, sinken. Die Aufgaben sind sehr gross. Wenn nun regelmässig eine Gewinnabschöpfung erfolgt, ist das eigentlich eine Form von «Steine in den Weg legen». Das finde ich angesichts dieser grossen Aufgaben falsch. Eine Gewinnablieferung bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mutet seltsam an, v.a. wenn das nicht bei allen Institutionen gemacht wird. Im AFP sind für die Jahre 2025 bis 2027 Gewinnablieferungen des ZLM enthalten. Ich gehe davon aus, dass die Eignerstrategie irgendwann überarbeitet wird. M.E. macht es Sinn – und das sage ich v.a. dem Vorsteher des Finanzdepartementes –, wenn diese Abschöpfung hinterfragt wird. Es würde noch viel mehr Sinn machen, wenn darauf verzichtet wird. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Regierungsrätin Bucher zu Müller-Lichtensteig: Gerne gebe ich Auskunft über die Fragen, die mir freundlicherweise im Voraus zugestellt wurden. Ich verhehle aber nicht, dass ich ein bisschen erstaunt bin über deren Zeitpunkt. Mir wurde berichtet, dass die SVA sehr regelmässige Austauschtreffen insbesondere mit den Gemeinden und auch mit der St.Gallischen Konferenz der Sozialhilfe (KOS) hat. Ein solches Treffen habe erst gerade stattgefunden. Man habe sich ausgetauscht und sei zum Schluss gekommen, dass es im Moment sehr gut läuft. Zur Frage bezüglich der Fristen: Es ist so, wie Müller-Lichtensteig es korrekt ausgeführt hat: Wir hatten im Jahr 2023 Probleme bei den EL-Fristen. Dort gibt es eine Richtfrist von 90 Tagen, die wurde überschritten bzw. haben wir nicht eingehalten. Die SVA hat aber sofort Massnahmen eingeleitet. Aktuell liegt die Bearbeitungsfrist bei 70 bis 75 Tagen. Der Richtwert ist 90 Tage. Da haben wir uns also massiv verbessert. Die Frist von 90 Tagen wurde seit Dezember 2023 immer eingehalten. Bei der IV ist es so, dass sich die Bearbeitungszeit im Durchschnitt der letzten Jahre bewegt. Wir stehen im schweizweiten Durchschnitt sehr gut da, v.a. auch bei den Vorbescheiden. Dort sind wir sogar unter dem schweizweiten Durchschnitt, wenn man die Bearbeitungszeit angibt. Bei der IV handelt es sich um sehr komplexe Verfahren. Da lebt die IV-Stelle bzw. die SVA ganz klar den Grundsatz: Eingliederung von Rente. Das sind aufwendige Abklärungen, und deshalb sind in diesem Bereich richtigerweise keine gesetzlichen Fristen vorgesehen. Wichtig zu betonen ist mir, was auch die SVA immer wieder sagt: Die Zusammenarbeit mit den Sozialämtern ist sehr wichtig. Bis die EL oder die IV greift, haben Einzelpersonen und Familien unter Umständen mit den Finanzen Probleme. Da sind wir immer im Gespräch mit den Gemeinden. Es gibt auch die Aufforderung an die Gemeinden – und mir wurde gesagt, dass das gelebt wird –, dass sie sich jederzeit melden können, wenn es Einzelfälle gibt, in denen sich Härtefälle abzeichnen. Die SVA betrachtet diese Fälle und prüft, ob sie Fälle vorziehen kann, um solche Härtefälle zu verhindern und auch im Sinn der antragstellenden Personen und der Sozialämter, die für die Überbrückung einspringen müssten, handeln zu können. Deshalb mein Erstaunen, dass ich am Anfang zum Ausdruck gebracht habe. Das Departement des Innern ist über den Geschäftsgang der SVA selbstverständlich informiert. Mein Departement hat einen Sitz in der Verwaltungskommission. Da sind bei den Sitzungen die Fristen jedes Mal Thema. Weiter hat die SVA auch regelmässige Austauschtreffen mit anderen Stellen in der kantonalen Verwaltung. Wie gesagt, wurde uns bei diesen Treffen berichtet, dass es im Moment keine Probleme gibt. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Abschnitt 2.3.1 (Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen). Müller-Lichtensteig: Ich habe erneut Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten, die darauf hinweisen, dass bei der SVA die Bearbeitung von EL- und Invalidenrenten-Anträgen weiterhin ungewöhnlich lange dauert. Das führt bei betroffenen AHV- und IV-Rentnern zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, insbesondere wenn EL nicht zeitgerecht ausgezahlt werden. Die Betroffenen sehen sich gezwungen, von ihrem Ersparten zu leben, auf Unterstützung von Verwandten zu hoffen oder gar Anträge beim Sozialamt ihrer Gemeinde zu stellen. Dies spüren die Gemeinden deutlich. Diesbezüglich haben wir bereits vor einem Jahr eine Einfache Anfrage (61.23.60) eingereicht. Der Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission hat bereits auf die Thematik hingewiesen. Auch die Regierung hat aufgrund unseres Vorstosses letztes Jahr diesen Missstand erkannt. Seitens der SVA wurde Besserung in Aussicht gestellt. Als Auslöser wurden die gestiegenen Fallzahlen und eine überdurchschnittliche Fluktuation innerhalb der SVA im Jahr 2022 genannt. Die Regierung bedauerte die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen und die SVA arbeitete offensichtlich daran, die Situation zu verbessern. Nun nimmt es mich wunder, wie sich die Situation tatsächlich entwickelt hat. Ich habe mir erlaubt, der Vorsteherin des Departementes des Innern zwei konkrete Fragen einzureichen: Ist der Regierung des Kantons St.Gallen bekannt, wie lange die Antragsprüfungen bei der SVA bezüglich EL, IV und weiteren Leistungen dauern? Wie lange sind die Fristen und wie haben sie sich entwickelt? Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Situation? | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Struktur | Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Berichte in einziger Lesung fest. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf die Berichte in einziger Lesung einzutreten. Namens und im Auftrag der Staatswirtschaftlichen Kommission erstatte ich Ihnen Bericht zur Prüftätigkeit 2024 über die öffentlich-rechtlichen Anstalten. In ihren Ausführungen nimmt die Kommission Stellung zu den Geschäftsberichten über das Jahr 2023 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA), der Gebäudeversicherung (GVSG), der Spitalverbunde, des Zentrums für Labormedizin (ZLM) und zum ersten Mal zur Psychiatrie St. Gallen (PSG). Da die Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission im Rahmen der Eintretensdiskussion mutmasslich wenig Diskussionsbedarf ergibt, hat sich die Staatswirtschaftliche Kommission darauf verständigt, dass keine Eintretensvoten durch die jeweiligen Fraktionssprecherinnen und -sprecher erfolgen. Es wird auf die Ausführungen des Kommissionspräsidenten und auf die Berichterstattung selbst verwiesen. Bei Bedarf werden sich die Kommissionsmitglieder in der Spezialdiskussion der einzelnen Berichte äussern. Zum Ablauf der Prüftätigkeit: Die Staatswirtschaftliche Kommission beauftragte ihre ständige Subkommission «öffentlich-rechtliche Anstalten», die Geschäftsberichte der SVA, GVSG, Spitalverbunde 1 bis 4, ZLM und PSG zu prüfen. Am 27. Juni 2024 prüfte die Subkommission die Geschäftsberichte und nahm zudem die Berichte der Finanzkontrolle zu den genannten Anstalten sowie zur Melioration der Rheinebene, zum Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal RhySearch, zum Sportfonds und zum Lotteriefonds zur Kenntnis. Die Subkommission erstattete der Staatswirtschaftlichen Kommission an der Sitzung vom 15. August 2024 Bericht über ihre Feststellungen und Erkenntnisse. SVA (32.24.06): Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass der Geschäftsbericht einen guten und aktuellen Überblick über die Aufgabenstellung und deren praktische Umsetzung durch die SVA gibt. Erneut wird die ansprechende digitale Gestaltung positiv gewürdigt. Darüber hinaus enthält der Geschäftsbericht die wichtigsten Zahlen und erläuternden Informationen zu den wichtigsten und prägendsten Themen des vergangenen Jahres. In der Detailberatung nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass die SVA vor verschiedenen, zum Teil grossen Herausforderungen steht, denen sie mit den notwenigen Massnahmen begegnet. Die massive Zunahme der Ergänzungsleitungen (EL) in den letzten Jahren muss jedoch zu denken geben. Dasselbe gilt für die Prämienverbilligung. Die Staatwirtschaftliche Kommission nimmt in diesem Zusammenhang die Feststellungen der Finanzkontrolle zur Umsetzung der EL-Reform 2021 zur Kenntnis, wonach diese bei der SVA korrekt umgesetzt wurde. Hingegen lag die Bearbeitungsdauer der EL-Gesuche für die jährliche EL jeweils über den gesetzlichen Vorgaben von 90 Tagen. Die SVA begründet dies in erster Linie mit dem Fachkräftemangel. GVSG (32.24.06): Der digitale Geschäftsbericht verfügt über die Hauptnavigationsebenen Übersicht, Berichtsteil und Finanzen. Die Kommission stellt fest, dass der Onlinegeschäftsbericht sehr informativ und umfangreich ist. In der Detailberatung nahm die Kommission zur Kenntnis, dass das Schadensjahr überdurchschnittlich hoch ausgefallen ist. Gegenteilig stellt sich das Kapitalergebnis im Vergleich zum Vorjahr dar: Es konnte ein hoher Ertragsüberschuss erwirtschaftet werden, sodass ein Teil der im Vorjahr aufgelösten Rückstellungen für Risiken in den Kapitalanlagen wieder aufgestockt werden konnte. Spitalverbunde (32.24.06): Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass die Geschäftsberichte die wichtigsten Kennzahlen und erläuternden Informationen zu den wichtigsten Themen enthalten. Aufbau, Inhalt und Gestalt sind ähnlich, was eine Vergleichbarkeit ermöglicht und die Kontinuität der Berichterstattung sicherstellt. Da die Berichterstattung heute vielfach nicht mehr in gedruckter, sondern in elektronischer Form erfolgt, erwartet die Staatswirtschaftliche Kommission, dass sich auch die Spitalverbunde dieser Entwicklung anschliessen. Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass die vier St.Galler Spitalverbunde im Berichtsjahr mit einem Verlust abgeschlossen haben. Das Jahr 2024 wird wiederum als Übergangsjahr betrachtet, in dem die betrieblichen Optimierungen weitergeführt werden. Weiter zeigt sich, dass bezüglich Impairment-Überlegungen beim Kantonsspital nach wie vor wesentliche Meinungsverschiedenheiten bestehen: Der Verwaltungsrat sieht keine Notwendigkeit für Impairment-Berechnungen, während die Finanzkontrolle diese aufgrund der Ergebnisverschlechterungen seit dem Jahr 2018 als notwendig erachtet. Die Staatswirtschaftliche Kommission teilt weiterhin die Einschätzung und Empfehlung der Finanzkontrolle. Sie erwartet, dass die Regierung den Empfehlungen der Finanzkontrolle mehr Beachtung schenkt und die Erwartungen im Regierungsbeschluss entsprechend festhält. Sie empfiehlt bezüglich der Wertminderungsberechnungen, vom Verwaltungsrat der Spitalverbunde die Umsetzung der Empfehlungen der Finanzkontrolle einzufordern. Schliesslich nimmt die Staatwirtschaftliche Kommission zur Kenntnis, dass in den Berichten darauf hingewiesen wird, dass die finanzielle Situation aufgrund des Fachkräftemangels und der damit verbundenen hohen Kosten für temporäres Personal äusserst anspruchsvoll ist. Unklar bleibt jedoch, wie es um die Zufriedenheit des Personals bestellt ist. Die Staatswirtschaftliche Kommission würde erwarten, dass die Spitalverbunde eine Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit durchführen und daraus die notwendigen Massnahmen ableiten. ZLM (32.24.06): Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass das vergangene Jahr für das ZLM sowohl auf strategischer wie auch auf operativer Ebene spannend war. Strategisch wurde das Neubauprojekt justiert und der Verwaltungsrat mit fachkundigem Personal besetzt. Operativ konnten indessen viele Arbeitsabläufe optimiert werden. PSG (32.24.06): Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass der Geschäftsbericht über das Jahr 2023 ein intensives und erfolgreiches Jahr ausweist, das von der Fusion der beiden Psychiatrieverbunde geprägt wurde. In der Detailberatung nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die PSG den Fachkräftemangel zum Schwerpunktthema 2023 erklärt hat und in die Aus- und Weiterbildung, Pflege, Therapie, Psychologie, Medizin und Sozialarbeit investierte. Der Bericht zeigt, dass die PSG trotz vielen Herausforderungen erfolgreich gewirtschaftet hat und ihre Kernaufgabe, die psychiatrische Versorgung in der Region St.Gallen, weiterentwickeln und auf hohem Niveau halten konnte. Die Staatswirtschaftliche Kommission befasste sich u.a. mit den Berichten der Finanzkontrolle über die Melioration der Rheinebene, das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal RhySearch, den Sportfonds und den Lotteriefonds. Zu den beiden erstgenannten Berichten besteht seitens der parlamentarischen Aufsicht kein Handlungsbedarf. Zum Sportfonds hält die Kommission fest, dass die Finanzkontrolle verschiedene Feststellungen und Empfehlungen gemacht hat. Sie unterstützt diese. Da die Finanzkontrolle bereits einen Auftrag an das Bildungsdepartement überwiesen hat, verzichtet sie diesbezüglich auf eine weiterführende Prüfung. Die Staatswirtschaftliche Kommission wird die Federführung der Finanzkontrolle überlassen, sich aber über die Ergebnisse informieren lassen. Die Staatswirtschaftliche Kommission begrüsst, dass die Finanzkontrolle den Erwartungen der Kommission zum Lotteriefonds nachgekommen ist und u.a. die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft hat. Die Finanzkontrolle stellt fest, dass für die Ausrichtung von Beiträgen in den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit eine gesetzliche Grundlage fehlt. Die Staatswirtschaftliche Kommission nimmt zur Kenntnis, dass das Departement des Innern im Herbst 2024 oder Winter 2025 ein entsprechendes Projekt startet. Sie erwartet, dass der ihr gegenüber kommunizierte Zeitplan eingehalten und in ein bis zwei Jahren eine Botschaft vorgelegt wird. Schliesslich wird auf die generelle Erwartung der Kommission hingewiesen, dass die Regierung den Empfehlungen und Feststellungen der Finanzkontrolle grundsätzlich mehr Beachtung schenken soll. Zudem soll bei wesentlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzkontrolle und der geprüften Einheit die Erwartung der Regierung im jeweiligen Regierungsbeschluss festgehalten werden. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |
16.9.2024 | Wortmeldung | Dürr-Gams, Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession |