Geschäft: Umstrittene private Spitex-Firmen: Fragen zur Betriebsbewilligung im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.53
TitelUmstrittene private Spitex-Firmen: Fragen zur Betriebsbewilligung im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung4.6.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung22.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 4. Juni 2024
AntwortAntwort der Regierung vom 20. August 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
4.6.2024Person8.12.2024
4.6.2024Person8.12.2024
4.6.2024Person8.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
16.9.2024Wortmeldung

Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen von Zschokke-Rapperswil-Jona / Cavelti Häller-Jonschwil / Kobler-Gossau): Die Interpellantinnen und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Interpellation hat in der Medienlandschaft und bei einigen privaten Spitex-Firmen ein grosses Echo ausgelöst. Deshalb möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir mit unserer Anfrage die Geschäftspraktiken privater Spitex-Firmen, die ausschliesslich pflegende Angehörige beschäftigen, beleuchtet haben wollten. Es geht uns in keiner Art und Weise darum, die unverzichtbare Arbeit der pflegenden Angehörigen zu schmälern. Auch zielte unsere Kritik zur Abrechnungspraxis nicht auf herkömmliche private Spitex-Firmen ab. Denn diese leisten an der Seite der öffentlichen Spitex-Institutionen einen wesentlichen Beitrag für die Versorgungssicherheit in der ambulanten Pflege.

Mit unserer Interpellation sollte auf die teilweise ungerechtfertigte Abrechnungspraxis einiger Spitex-Firmen hingewiesen werden, die sich zwar im legalen Rahmen bewegen, aber durch Schlupflöcher sehr hohe Gewinne erzielen und hohe Dividenden auszahlen können, die eigentlich die Allgemeinheit bezahlt. Dieses Geschäftsmodell sollte unterbunden werden.

Durch den Austausch mit Versorgern in der ambulanten Pflege musste jedoch festgestellt werden, dass bei den Beteiligten grosser Unmut über die ungeregelten Rahmenbedingungen und Abrechnungsrichtlinien besteht. Auch sind Fragen zum Umgang mit den Qualitätsrichtlinien und mit der Restfinanzierung nicht abschliessend geklärt. So sollte die Revision des Gesundheitsgesetzes (sGS 311.1) prioritär behandelt werden, denn die Wichtigkeit der ambulanten Pflege, ob durch private oder öffentliche Spitex erbracht, ist erkannt. Inwiefern die ungerechtfertigte Abrechnungspraxis zeitnah verhindert werden kann, bleibt die Antwort der Regierung schuldig.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession