Geschäft: Teurer Testbetrieb für einen Rufbus im Obertoggenburg – wie weiter?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.52
TitelTeurer Testbetrieb für einen Rufbus im Obertoggenburg – wie weiter?
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung4.6.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung29.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 4. Juni 2024
AntwortAntwort der Regierung vom 27. August 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
4.6.2024Person8.12.2024
4.6.2024Person8.12.2024
4.6.2024Person8.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2024Wortmeldung

Huber-Wildhaus-Alt St.Johann (im Namen von Huber-Wildhaus-Alt St.Johann / Louis Ivan-Nesslau / Vogel-Bütschwil-Ganterschwil): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Seit knapp einem Jahr läuft in den Gemeinden Wildhaus-Alt St.Johann und Nesslau ein zweijähriger Testbetrieb für einen Rufbus des Unternehmens mybuxi, der von den beiden politischen Gemeinden und der Region Toggenburg bestellt wurde. Dieser Testbetrieb wird mit je Fr. 120'000.– von den beiden Gemeinden und mit Fr. 100'000.– vom Kanton St.Gallen mitfinanziert. Für die Interpellanten stellten sich gleich mehrere rechtliche Fragen zu so einem Rufbussystem: Unterliegt ein solches Angebot, das grösstenteils aus öffentlichen Geldern finanziert wird, dem anspruchsvollen Konzessionierungsprozess im öV? Ist es zulässig, dass freiwillige Fahrerinnen und Fahrer ohne zusätzliche Fahrprüfung Personen befördern dürfen? Übernimmt die öffentliche Hand damit nicht das privat angebotene Geschäftsmodell von Taxiunternehmern? Die Antwort der Regierung nimmt zu diesen rechtlichen Fragen ausführlich Stellung und bestätigt unsere Vermutung, dass ein regulärer Betrieb eines solchen Rufbusangebots mit den heutigen Rechtsbestimmungen nicht vereinbar wäre.

Weiter stellten wir die Frage, ob hinter der Einführung von mybuxi im Obertoggenburg wirklich die Motivation der Ergänzung des klassischen Verkehrs für die einheimische Bevölkerung steht oder dieses Rufbusangebot vielmehr das ungelöste Mobilitätskonzept beim Klanghaus am Schwendisee in Wildhaus lösen soll. Denn in der Botschaft zum Bau des Klanghauses ist klar festgehalten, dass für das Mobilitätskonzept des Klanghauses die Klangwelt Toggenburg und nicht erneut die öffentliche Hand aufkommen soll. Just in der Antwort der Regierung erfährt die Öffentlichkeit zum ersten Mal, dass die finanzielle Unterstützung des Kantons um ein zusätzliches Jahr bis Ende 2026 anstatt Ende 2025 verlängert wird. Grund dafür: Die neuen Verkehrsströme nach der Eröffnung des Klanghauses sollen in den Testbetrieb einfliessen. Damit bestätigt die Regierung in der Antwort gleich selbst, dass die Lösung des ungelösten Verkehrskonzepts zur Schwendi in Wildhaus sehr wohl im direkten Zusammenhang mit der Einführung des Rufbusangebots mybuxi steht. Uns stört daran, dass der Testbetrieb ein weiteres Jahr mit Steuergeldern finanziert werden soll, ohne dass sich die Stimmbevölkerung der politischen Gemeinden Wildhaus-Alt St.Johann und Nesslau je dazu äussern konnte, ob sie bereit ist, den Klanghaus-Shuttle mitzufinanzieren und damit zur Staatsaufgabe zu machen.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession