Geschäft: Unbewilligte Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.24.51
TitelUnbewilligte Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung4.6.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
WortlautWortlaut vom 4. Juni 2024
AntwortAntwort der Regierung vom 27. August 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
4.6.2024Person5.12.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2024Wortmeldung

Bosshard-St.Gallen ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) stehen wir vor einer entscheidenden Veränderung im Umgang mit Bauten ausserhalb der Bauzone. Die Verantwortung für die Raumplanung liegt bei den Kantonen. Mit dem neuen Gesetz wird die Stabilisierung der Anzahl solcher Bauten und die Reduktion der Bodenversiegelung zu einer zentralen Aufgabe. Besonders hervorheben möchte ich die Regelung zur Verjährung unbewilligter Bauten nach 30 Jahren. Es darf nicht sein, dass illegale Bauten einfach durch Zeitablauf legalisiert werden. Die Gemeinden müssen aktiv handeln, um solche Bauten im Kanton frühzeitig zu erfassen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu fordern. Das neue RPG 2 gibt dem Kanton diesbezüglich mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Verantwortung.

Die Antwort der Regierung zeigt, dass es aktuell keine umfassende Erhebung von unbewilligten Bauten und Anlagen gibt und dass die Zuständigkeit bei den Gemeinden liegt. Doch diese zögern oft mit der Durchsetzung. In einigen Gemeinden gibt es einen Vollzugsnotstand, auch aufgrund fehlender Ressourcen. Auch die Ressourcen beim Kanton sind beschränkt. Vom Kanton würde ich aber erwarten, dass er ein bisschen stärker unterstützend eingreift. Eine systematische Erhebung unbewilligter Bauten wäre ein erster Schritt, um die Dimension des Problems überhaupt erst einmal zu erfassen.

Die Sicherstellung der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit ist ebenfalls ein zentraler Punkt. Unbewilligte Bauten, die über Jahrzehnte bestehen, gefährden die Glaubwürdigkeit der Raumplanung. Mit dem neuen Gesetz haben wir eine Chance, konsequent gegenzusteuern und Missstände zu beheben.

Session des Kantonsrates vom 16. bis 18. September 2024, Herbstsession