Geschäft: Berichterstattung 2024 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Nachtrag Prüfungstätigkeit 2023/2024)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer82.24.03
TitelBerichterstattung 2024 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Nachtrag Prüfungstätigkeit 2023/2024)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungKantonsrat
Eröffnung30.4.2024
Abschlusspendent
Letze Änderung22.5.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BerichtBericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 25. April 2024
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
22.5.2024Gremium24.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
3.6.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Eröffnungspräsidentin, stellt Kenntnisnahme der Berichterstattung 2024 der Staatswirtschaftlichen Kommission (Nachtrag zur Prüfungstätigkeit 2023/2024) fest.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Abschnitt 2.3 (Oberaufsicht Nachrichtendienstliche Tätigkeit) Gschwend-Altstätten: Die Staatswirtschaftliche Kommission liess sich darüber informieren– soweit das überhaupt möglich ist –, was Mitarbeitende in St.Gallen in Sachen Nachrichtendienst tun. Wir lesen, dass die Staatswirtschaftliche Kommission ihre Prüfung ohne Aufträge und Empfehlungen abschliesst. Das liegt auf der Hand, weil die Staatswirtschaftliche Kommission und damit letztlich wir als Kantonsrat nur die Oberaufsicht ausüben. Ohne spitzfindig zu sein, stechen mir aber die Worte ins Auge, dass sie ihre Abklärungen ohne Erwartungen abschliesst. Weshalb ist das so speziell? Erwartungen werden, wenn sie überhaupt formuliert werden, im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission klar ausformuliert. Hier wird nur betont, dass man ohne Erwartungen ist. Im aktuellen Umfeld ist das eine etwas eigenartige Haltung. Letzte Woche konnten wir den Medien entnehmen, dass etliche international tätige Agenten, v.a. aus dem Osten, die Schweiz verlassen müssen. Es sind sehr viele. Es sind Diplomaten, die eigentlich als Agenten in der Schweiz funktionieren. Es deutet einiges auf die Situation hin, dass die Schweiz zusammen mit Österreich zur Spionage-Drehscheibe wird. Bundesrätin Amherd hat vergangene Woche für diese Situation deutliche Worte gefunden. Es gibt nicht nur die Agenten aus dem Osten, es gibt auch Agenten aus anderen Staaten, die in der Schweiz tätig sind. Wir wissen es sehr deutlich, dass die Schweiz bzw. v.a. die Regierung diese Spione während Jahren aktiv funktionieren liess. Das soll sich mit der aktuellen Haltung des Bundesrates ändern. Vor diesem Hintergrund ist es ein falsches Signal, wenn die Staatswirtschaftliche Kommission und wir als Kantonsrat Ja sagen zu einer Aussage, dass gar keine Erwartungen vorhanden sind für die Mitarbeitenden, welche die nachrichtendienstliche Tätigkeit überwachen müssen. Es gibt sehr wohl Erwartungen, nämlich, dass diese Arbeiten sauber durchgeführt werden, dass die zuständigen Leute weder auf dem linken noch auf dem rechten Auge blind sind und dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird. Ich weiss sehr wohl, dass sich die Formulierung im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission nicht ändern lässt. Ich ersuche aber die Staatswirtschaftliche Kommission, namentlich den Präsidenten, mit Formulierungen dieser Art vorsichtiger umzugehen und sie jeweils in ein grösseres Umfeld einzubetten.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Struktur

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Eröffnungspräsidentin, stellt Eintreten auf die Berichte fest.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Schöb-Thal, Eröffnungspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung

Gemperli-Goldach, Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt, auf die Vorlagen einzutreten.

Die Staatswirtschaftliche Kommission beriet den Nachtrag zur Prüfungstätigkeit 2023/2024 (82.24.03) am 25. April 2024 in einziger Lesung. Die Staatswirtschaftliche Kommission nimmt in ihrer Vorlage Stellung zum Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2023 (32.24.01), zum darin enthaltenen Regierungs- und Umsetzungscontrolling, zum Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse (32.24.01A), zum Stand der Erfüllung der Aufträge des Kantonsrates aus Vorlagen und Berichten (32.24.01B), zum Stand der zwischenstaatlichen Vereinbarungen (32.24.04) und zum Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2023 (32.24.03).

Da die Berichterstattung mutmasslich wenig Diskussionsbedarf im Kantonsrat ergibt, hat sich die Staatswirtschaftliche Kommission darauf verständigt, dass die jeweiligen Fraktionssprecher keine Eintretensvoten halten. Es wird auf die Ausführungen des Kommissionspräsidenten und die Berichterstattung selber verwiesen.

Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2023 (32.24.01): Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass der digitale Geschäftsbericht gut strukturiert, informativ und für die digitale Nutzung optimiert aufbereitet ist. Die Staatswirtschaftliche Kommission würde hingegen kommentierte Grafiken begrüssen. Auch die präsentierten Zahlen werden kritisch beurteilt, da sie wenig aussagekräftig sind und teilweise ohne Kontext dargestellt werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission ist erstaunt über die hohe Armutsquote von 9,6 Prozent der Familien und betont die Notwendigkeit zentraler Massnahmen zur Bekämpfung der Armut bei gleichzeitigem Schutz des Mittelstands. Erfreut nimmt sie zur Kenntnis, dass die Empfehlungen zur Aus- und Weiterbildung von Grundbuchverwalterinnen und -verwaltern aufgenommen wurden und die Ausbildung überarbeitet wurde. Sie bewertet die zahlreichen Massnahmen zur Stärkung des Lehrberufs positiv und begrüsst die vielen Neuerungen im Studium der Pädagogischen Hochschule St.Gallen. Die Berichterstattung im Gesundheitsdepartement verdeutlicht die Komplexität des Gesundheitswesens. Der digitale Wandel wird über alle Geschäfte hervorgehoben. Daher begrüsst die Staatswirtschaftliche Kommission die aktive Gestaltung und Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen durch die Staatskanzlei. Die Staatswirtschaftliche Kommission befragte im Weiteren den Generalsekretär des Departementes des Innern zu verschiedenen Themen. Mit diesem Austausch konnte das Ziel der Staatswirtschaftlichen Kommission, den persönlichen Austausch mit den Generalsekretären fortzusetzen, letztlich erreicht werden. Die Staatswirtschaftliche Kommission schliesst die Prüfung ohne Auftrag, Empfehlungen oder Erwartungen ab. Vorbehalten bleiben die Empfehlungen zum Regierungscontrolling und zur Fachstelle für Datenschutz sowie die Erwartungen zu den Listen A und Listen B.

Stand der Erfüllung der Aufträge des Kantonsrates aus Vorlagen und Berichten (32.24.01B): Die Prüfung der Bearbeitung und somit die Umsetzung der parlamentarischen Vorstösse und Aufträge ist eine Aufgabe der Staatswirtschaftlichen Kommission. Zur Liste A: Die Staatswirtschaftliche Kommission hält fest, dass die Gesamtzahl der eingereichten Vorstösse rückläufig ist. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 196. Sechs von 27 Motionen und sieben von 17 Postulaten sind seit mehr als drei Jahren hängig, was knapp einem Drittel der 44 gutgeheissenen Vorstösse entspricht. Die Staatswirtschaftliche Kommission ist erfreut über den leichten Rückgang der hängigen Motionen und Postulate. Ausserdem hat sich die fristgerechte Zustellung von Botschaften und Berichten auf hohem Niveau etabliert. Dies zeigt, dass die Departemente bestrebt sind, Vorstösse innerhalb der Dreijahresfrist zu erledigen. Sie weist im übrigen daraufhin, dass die Beschlüsse des Kantonsrates von letztem Jahr betreffend die verkürzten Fristverlängerungen für das Postulat 43.21.06 «Abbau von Sprachbarrieren vor dem Schuleintritt» und die Motion 42.20.17 «St.Gallen braucht eine Mountainbike-Strategie» nicht umgesetzt wurden. Die Regierung beantragt erneut eine Fristerstreckung. Da die Arbeiten an beiden Vorlagen bereits weit fortgeschritten sind und die Zuweisung an den Kantonsrat im September 2024 erfolgen soll, verzichtet die Staatswirtschaftliche Kommission auf einen entsprechenden Antrag. Allerdings soll an dieser Stelle eine Rüge an das Departement des Innern und an das Bau- und Umweltdepartement nicht unterbleiben. Es wird nochmals klar darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse des Kantonsrates entsprechend umzusetzen sind. Zur Liste B: Die Staatswirtschaftliche Kommission hält fest, dass die Gesamtzahl der hängen Aufträge unverändert hoch ist und der leichte Abwärtstrend keine Fortsetzung gefunden hat.

Stand der zwischenstaatlichen Vereinbarungen (32.24.04): Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass der Bericht der Regierung eine ähnliche Struktur wie in den Vorjahren aufweist. Die Erwartungen der Staatswirtschaftlichen Kommission betreffend die notwendigen Bemerkungen wurden entsprechend erfüllt. Zur Liste A und B erwartet die Staatswirtschaft die Kommission, dass im Fall einer Ablehnung des Antrags der Regierung auf Fristverlängerung durch den Kantonsrat und die Beschlussfassung über einen neuen Termin des zuständigen Departementes die Priorisierung zur Erfüllung dieses Auftrags entsprechend angepasst werden muss.

Regierungscontrolling: Im Projektportfolio sind die Dauer der Projekte einschliesslich Hochbauten sowie die federführenden und mitwirkenden Departemente ersichtlich. Zudem liefert die Übersicht Anhaltspunkte zum Umfang der Projekte, indem sie die dafür veranschlagten Ressourcen in Personaltagen angegeben hat. Bei Bauprojekten geht es v.a. darum, festzustellen, ob das Projekt wie geplant umgesetzt werden kann oder ob zusätzliche Massnahmen oder Planungen erforderlich sind. Die Staatswirtschaftliche Kommission erachtet das Umsetzungscontrolling als ein sehr gutes Instrument, weil die Beurteilung einzelner Strategien und Aufgaben viel konkreter als im Geschäftsbericht aufgeführt ist. Allerdings stellt sie fest, dass sich in den Begründungen vielfach der allgemeine Hinweis auf fehlende Ressourcen findet. Hier stellt sich tatsächlich die Frage, wie Departemente, Regierung oder Kantonsrat damit umgehen wollen. Bei den Projekten und Gesetzesvorhaben stellt die Staatswirtschaftskommission fest, dass das Bau- und Umweltdepartement für mehr als die Hälfte aller Projekte verantwortlich ist, und dass sich viele Projekte im Bau- und Umweltdepartement sowie diverse Hochbauprojekte verzögern. In den Begründungen für die Verzögerungen wird oft erwähnt, dass es an personellen Ressourcen mangle oder diese nur begrenzt vorhanden seien. Auch die Personalsituation im Hochbauamt wird als Ursache für die Verzögerungen genannt. Entsprechend wird die Staatswirtschaftliche Kommission das Thema der fehlenden personellen Ressourcen im Bau- und Umweltdepartement und im Hochbauamt als Prüfungspunkt 2024/2025 aufnehmen. Die Staatswirtschaftliche Kommission empfiehlt der Regierung bei der Begründung von Strategien, Projekten und Hochbauprojekten möglichst auf pauschale Hinweise wie fehlende Ressourcen zu verzichten. Stattdessen sollen konkrete Massnahmen definiert, notwendige Stellen beantragt, Priorisierungen verändert oder die Probleme konkret benannt werden.

Bericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2023 (32.24.03): Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass alle offenen Fragen zum Tätigkeitsbericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz zur Zufriedenheit beantwortet wurden. Die Fachstelle nimmt ihre kontrollierende und beratende Aufgabe pflichtbewusst wahr. Die Staatswirtschaftliche Kommission regt aber an, dass die Ämter auf das Thema Datenschutz noch mehr sensibilisiert werden und letztlich mehr Eigenverantwortung zeigen sollen. Hierzu möchte die Fachstelle das Format eines freiwilligen «Self-Checks» ausarbeiten. Dabei sollen öffentliche Organe einen Test machen und so ihre Datenschutzfitness letztlich auch überprüfen können. Die Staatswirtschaftliche Kommission unterstützt dieses Format und empfiehlt der Regierung, diesen «Self-Check» für alle kantonalen Ämter verbindlich zu machen.

Oberaufsicht der nachrichtendienstlichen Tätigkeit: Die Staatswirtschaftliche Kommission hat die Berichterstattung der Subkommission zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Prüfung basiert auf Vertrauen in die Aussagen der Befragten, da letztlich viele Informationen aufgrund der Klassifizierung nicht kommuniziert werden können. Die Staatswirtschaftliche Kommission schliesst die Prüfung ohne Aufträge, Empfehlungen oder entsprechende Erwartungen ab.

Die Staatswirtschaftliche Kommission schliesst ihre Berichterstattung mit dem Dank an alle Kommissionsmitglieder, insbesondere auch an die Subkommissionspräsidentinnen und -präsidenten, für die grosse Arbeit. Ebenfalls gebührt der Dank allen Personen, die der Staatswirtschaftlichen Kommission im Rahmen der Prüftätigkeit Auskunft erteilt haben und dem Geschäftsführer Matthias Renn und seiner Stellvertreterin Aline Tobler für die sehr gute Arbeit.

Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession
3.6.2024Wortmeldung



Session des Kantonsrates vom 3. und 4. Juni 2024, Sommersession